Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 20082011
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, sowie auf Artikel 15 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 19972 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 20073, beschliesst: Art. 1 Für die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus wird ein Verpflichtungskredit von 21 Millionen Franken für die Jahre 20082011 bewilligt.
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Befristete Stellen können durch den Verpflichtungskredit finanziert werden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 935.22 BBl 2007 2227
2007-0011
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Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 20082011. BB
2290