Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; KG; SR 251) Die Wettbewerbskommission (Weko) hat das Sekretariat beauftragt, eine Untersuchung gemäss Artikel 27 Kartellgesetz (KG) betreffend die Zement- und Betonpreise bei den NEAT-Vergaben zu eröffnen. Die Adressaten der Untersuchung sind:
Holcim Schweiz AG, Geschäftsleitung, Hagenholzstrasse 83, 8050 Zürich
Jura-Zement-Fabriken, Geschäftsleitung, Postfach 3030, 5001 Aarau
Vigier Holding AG, Direktion, Wylihof 1, 4542 Luterbach
Im Rahmen der Untersuchung wird geprüft, ob bei der Ausschreibung der für die NEAT-Baustellen benötigten Zementlieferungen und Betonsysteme (Herstellung von Beton mit Tunnelausbruchmaterial) und den anschliessenden Vergaben der Wettbewerb behindert wurde (Art. 5 Abs. 3 und 4 sowie Art. 7 KG). Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob unter den beteiligten Anbietern im Beschaffungsverfahren wettbewerbswidrige Absprachen getroffen worden sind.
Innerhalb von 30 Tagen vom Tag der Publikation an gerechnet steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben ac KG können sich folgende Dritte anmelden: a.
Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;
b.
Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;
c.
Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.
Entsprechende Anmeldungen zur Beteiligung am Verfahren sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.
27. Februar 2007
1566
Sekretariat der Wettbewerbskommission
2007-0415