Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2006 vom 12. Dezember 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. September 20061, beschliesst: Art. 1
Nachtragskredite
Für das Jahr 2006 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2006 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt:
470 114 170 Franken als Nachtragskredite.
Art. 2
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite
Für das Jahr 2006 werden die folgenden Verpflichtungskredite bewilligt:
15 000 000 Franken als Zusatzkredit zum Jahreszusicherungskredit für Baubeiträge der beruflichen Ausbildung;
5 200 000 Franken als neuer Verpflichtungskredit für die Finanzierung von Infrastrukturausgaben im Hinblick auf die Entwicklung des Bereichs der Menschenrechte in Genf;
1 000 000 Franken als neuer Verpflichtungskredit für die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung in Shanghai, China.
Art. 3
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 7. Dezember 2006
Ständerat, 12. Dezember 2006
Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Protokollführer: Ueli Anliker
Der Präsident: Peter Bieri Die Sekretärin: Elisabeth Barben
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Im BBl nicht veröffentlicht
2007-0189
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Nachtrag II zum Voranschlag 2006. BB
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