Entscheid in den Widerspruchsverfahren Nr. 8380 und 8381 Widersprechende/r «Winterthur» Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, 8401 Winterthur, CH-Marke Nr. 405 201 «WINTERTHUR» und CH-Marke Nr.

432 927 «WINCARE» gegen Widerspruchsgegner/in Caninenberg & Schouten GmbH, DE-50668 Köln, IR-Marke Nr. 877 094 «WINSURANCE».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Februar 2007 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsverfahren Nr. 8380 und 8381 werden zufolge Verzichts auf den Schutz für die angefochtene internationale Registrierung Nr.

877 094 «WINSURANCE» in der Schweiz («Renonciation») als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühren von 1600 Franken, d.h. 800 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

22. Februar 2007

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2007-0487

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