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Bekanntmachungen von

Departementen il arien Verwaltungsstellen des Bonite.

Einnahm eil der .

Zollverwaltung in den Jahren 1914 und 1915.

1915 1914

Monate

J?r.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai . .

Juni . . .

Juli . . .

.August . .

September .

Oktober .

November .

.Dezember .

5,845,566. 70 6,140,339. 57 7,415,079. 41 6,843,890. 02 . . 6,693,391.05 . 6,266,739. 60 . 6,039,321. 23 . 1,018,109. 59 . 2,969,665. 55 . 4,952,281. 90 . 4,498,273. 44 . 6,397,752. 90 .

.

.

.

1915

· Fr.

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.-

Fr.

4,506,867. 96 3,751,877. 13 4,929,984. 03 4,998,264. 70 4,882,800. 60 4,358,135. 32 4,718,695. 35

-- -- -- -- -- -- --

1,338,698. 74 2,388,462. 44 2,485,095. 38 1,845,625. 32 1,810,590.45 1,908,604. 28 1,320,625. 88

Total 65,080,410. 96 Auf Ende Juli 45,244,327. 58 32,146,625. 09

--

13,097,702. 49

Drahtseilbahn Interlaken-Harder.

Die auf den 21. Juli 1915 nach Lausanne einberufene Versammlung der Titelinhaber des 4*/2 % Anleihens ersten Ranges von Fr. 700,000 der Drahtseilbahngesellschaft Interlaken-Harder hat im Sinne von Art. 8 des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen den Beschluss gefasst,

94 die Gesellschaft zu ermächtigen, dieses Anleihen einem Anleihen von Fr. 30,000 im Maximum nachzustellen. Letzteres Anleihen ist, unter Aufsicht des schweizerischen Eisenbahndepartements, zur Deckung der BetriebsausfäUe, zur Erhaltung der Anlagen, sowie zur Zahlung der Steuern und der Gehalte der Angestellton, während des Krieges und solange eine Réorganisation der Grundlagen der Gesellschaft nicht stattgefunden hat, bestimmt.

Auf gestelltes Gesuch der Drahtseilbahngesellschaft Interlaken-Harder wird dieser Beschluss gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über Verpfandung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen hiermit öffentlich bekanntgemacht unter Ansetzung einer mit dem 16. September 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen von Seite der Gläubiger des Anleihens von Fr. 700,000 gegen die beabsichtigte Nachstellung ihrer Forderungen dem schweizerischen Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 2. August 1915.

(2.).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements. ·

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrat der Drahtseilbahn - Gesellschaft TreibSeelisberg stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die 1,146 km lange Drahtseilbahn Treib-Seelisberg samt Zugehören und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1874 über die Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen im I. Range zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines der Gesellschaft eröffneten Kredites von Fr. 200,000, der zum Bau und zur Ausrüstung der Bahn verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren öffentlich bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 25. August 1915 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem schweizerischen Postund Eisenbahndepartement, Eisenbahriabteilung, schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 4. August 1915.

(2.).

Sekretariat des Schweiz. Eisenbahndepartements.

95

Warenverzeichnis zum Schweiz. Gebrauchszolltarif; Nachträge.

Der vierte Nachtrag zu der deutschen und der zweite Nachtrag zu der französischen Ausgabe des Warenverzeichnisses zum Schweiz. Gebrauchszolltarif sind soeben erschienen.

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Die beiden Imprimate können bei der unterzeichneten Amtsstelle, bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf, sowie bei den Hauptzollämtern in Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen zum Preise von je 20 Rappen per Exemplar bezogen werden.

B e r n , den 9. August 1915.

(2.).

Schweiz. Oberzolldirektion.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Der Schweizerische Schulrat hat Herrn Etienne Plancherel, von Sales (Freiburg), auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom als Bauingenieur erteilt.

Für Lösung der von der Konferenz der Ingenieurschule gestellten Preisaufgabe erhielten Preise nebst der silbernen Medaille der Eidg. Technischen Hochschule die Herren Hermann Ritow, von New York (U. S. A.),- einen ersten Preis von 250 Fr., und Edwin Hunziker, von Oberkulm (Aargau), und Robert Ruesch, von Gaiserwald (St. Gallen), je einen zweiten Preis von 200 Fr.

Z ü r i c h , im August 1915.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates : Dr. ß. Gnehm.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Kriegsmateriallieferung.

Die unterzeichnete Abteilung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1915

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1915

Date Data Seite

93-95

Page Pagina Ref. No

10 025 815

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