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Schweizerisches Bundesblatt.

62. Jahrgang.

V.

No 41

12. Oktober 1910.

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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1909 bis 30. September 1910.

(Vom 1. Oktober 1910.)

Hochgeehrte Herren!

Unser Regulativ vom 25. September 1907 bestimmt in Art. 12, Ihnen alljährlich anlässlich der Behandlung des Voranschlages Bericht über das verflossene Amtsjahr zu erstatten.

Im Personalbestände fand keine Änderung statt, wohl aber ein Wechsel im Präsidium, weil dies vorschriftsgemäss dem Präsidenten der Finanzkommission desjenigen Rates zufällt, dem die Priorität für die Behandlung des · Voranschlages zukommt.

Es fanden 10 ordentliche Sitzungen statt.

Über die Erledigung der Frage betreffend Reduktion der Nachkredite, sowie die Anzahl der bezüglichen Vorlagen und Trennung der Kreditübertragungen von den Nachkreditsbegehren berichtet der Bundesrat in seiner Botschaft betreffend die Beswilligung vonNachtragskrediten für das Jahr 1910 (I. Serie, Bundesbl.

1910, II, 262).

Auf der Traktandenliste figurieren noch als unerledigt: 1. Umgestaltung des bisherigen Schemas der eidgenössischen Staatsrechnung (.früher Postulat 619), und zwar in materieller Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. V.

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Hinsicht. Die formelle Änderung wurde an Hand eines vom Bundesrate genehmigten Projekts des Finanzdepartements besprochen und von Ihren Kommissionen gutgeheissen. Über die materielle Änderung dieses Schemas, womit auch zugleich den Wünschen von Postulat 704 betreffend Rechnungswesen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung Rechnung getragen würde, fehlen zurzeit noch die Berichte und Vorlagen des Finanzdepartements. Wir verweisen auf die im Berichte des Bundesrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1909, Seite 71, gegebenen Ausführungen.

2. In bezug auf Postulat 684 betreffend Druckarbeiten hat uns die Finanzkommission des Ständerates (Sitzung vom 12. April 1910) den Antrag gestellt, die Frage der Kreierung einer zentralen Stelle für die Vergebung von Drucksachen durch einen ausserhalb der Bundesverwaltung stehenden Fachmann prüfen zu lassen. Die Frage wurde von uns erörtert, ist aber noch pendent. Die Lösung ist nicht leicht. Bei dem grossen Umfang der eidgenössischen Verwaltung und ihrer sonstigen Verschiedenartigkeit im Vergleich zu den kantonalen Verwaltungen wird es schwer halten, den gesuchten Fachmann zu finden.

3. Bericht der Bundeskanzlei betreffend Verteilung von Imprimaten des Bundes an die eidgenössischen Räte.

4. Bericht des Finanzdepartements bezüglich Interpretation des Art. 2 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1899 betreffend Budgetierung einer Million Franken für Hochbauten.

5. Bericht des Bundesrates betreffend bessere Rentabilität der schweizerischen Nationalbank.

6. Anfrage an das Militärdepartement betreffend Übergabe der Montierwerkstätte Thun als Zeughaus an die eidgenössische Kriegsmaterial Verwaltung.

Durch die Sektionen der Delegation wurden folgende Besichtigungen vorgenommen, wobei auch die Bücher und Kontrollen inspiziert und Kassenrevisionen vorgenommen wurden : beim Departement des Innern : Besichtigung des schweizerischen Landesmuseums; beim Militärdepartement : Besichtigung der Munitionsfabrik Altdorf und der Kriegsdepots Seewen-Schwyz ; Besichtigung der eidgenössischen Waffenfabrik;

41 beim Finanz- und Zolldepartement: ^ Besichtigung des 6. Zollgebietskreises in Genf und des 1. Zollgebietskreises in Basel; beim Post- und Eisenbahndepartement: Besichtigung der Kreispostkasse Bellinzona.

Diese Besichtigungen und die dabei gemachten Wahrnehmungen wurden jeweilen in unsern Sitzungen einlässlich besprochen. Sie gaben Anlass zu einer Reihe von Korrespondenzen mit dem Bundesrate, den bezüglichen Departementen oder Verwaltungsabteilungen.

Folgendes sind die wichtigsten von uns im Berichtsjahre behandelten Geschäfte: Staatsrechnung für das Jahr 1909 ; Budget für das Jahr 1910; Ausbau der Festungsanlagen; Schema der eidgenössischen Staatsrechnung in formeller Hinsicht ; Postulat 684 betreffend Drucksachen, respektive Studium der Frage betreffend Kreierung einer zentralen Stelle für die Vergebung von Drucksachen ; Neubauten für das Budget 1911.

Von den Revisionsprotokollen der eidgenössischen Finanzkontrolle wurde periodisch Einsicht genommen.

Mit vollkommener Hochschätzung !

B e r n , den 1. Oktober 1910.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte, Der Präsident: A. Engster, Nationalrat.

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1909 bis 30.

September 1910. (Vom 1. Oktober 1910.)

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1910

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12.10.1910

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39-41

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