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Schweizerisches Bundesblatt.

62. Jahrgang.

II.

No 19

11. Mai 1910.

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Druck und Expedition der Buchdrucker ei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale.

(Vom 6. Mai 1910.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 11. April 1910 stellte die Direktion der Tram-Elettrici-Mendrisiensi (Chiasso-Capolago-Riva San Vitale) das Gesuch um Abänderung der Artikel 16 und 17 der ihr am 26. September 1907 (E. A. 8. XXIII, 246) erteilten Konzession.

Diese Artikel haben folgenden Wortlaut: Art. 16. ,,Für die Beförderung von Personen darf die Gesellschaft eine Taxe von je 10 Rappen für den ersten Kilometer und von 5 Rappen für jeden weitern Kilometer der Bahnlänge beziehen.

Für Hin- und Rückfahrten sind die Personentaxen mindestens 20 % niedriger anzusetzen, als für doppelte einmalige Fahrten.

Kinder unter vier Jahren sind gratis zu befördern, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Für Kinder zwischen dem vierten und dem zurückgelegten zehnten Altersjahre ist die Hälfte der Taxe zu zahlen. Der Bundesrat ist berechtigt, diese Altersgrenze von zehn Jahren zu erweitern.

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Die Gesellschaft ist verpflichtet, zu Bedingungen, welche im Einvernehmen mit dem ßundesrat aufzustellen sind, Abonnementsbillette zu reduzierter Taxe auszugeben.a Art. 17. ,,Für die Beförderung von Armen, welche sich als solche durch Zeugnis der zuständigen Behörden ausweisen, ist die halbe Personentaxe zu berechnen.

Auf Anordnung eidgenössischer oder kantonaler Behörden sind auch Arrestanten zu transportieren.

Der Bundesrat wird hierüber die nähern Bestimmungen aufstellen. "· Die Gesellschaft stellt das Begehren, es möchte das zweite Alinea und der zweite und dritte Satz des dritten Alineas des Art. 16, sowie der ganze Art. 17 gestrichen werden.

Zur Begründung ihres Gesuches macht sie geltend, dass die betreffende Unternehmung keine Eisenbahn im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern nur ein Tramway sei, der- keinen Stationsdienst habe und weder Reisegepäck noch Güter befördere.

Der Betrieb entspreche ganz demjenigen der Tramways in Neuenburg. Nun enthalte aber die Konzession dieser Gesellschaft keine der erwähnten Vorschriften, deren Aufhebung verlangt werde.

In seiner Vernehmlassung vom 21. April 1910 beantragt der Staatsrat des Kantons Tessin, dem Abänderungsgesuch zu entsprechen. Da auch wir dafür halten, dass dasselbe berechtigt sei, empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 6. Mai

1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

t

947

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Direktion der Tram-EIettrici-Mendrisiensi (Chiasso-Capolago-Riva San Vitale) vom 11. April 1910; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Mai 1910, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 26. September 1907 (E. A. S. XXni, 246) erteilte Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale wird wie folgt abgeändert: Art. 16 erhält folgende Fassung: ,,Für die Beförderung von Personen darf die Gesellschaft eine Taxe von je 10 Rappen für den ersten Kilometer und von 5 Rappen für jeden weitern Kilometer der Bahnlänge beziehen.

Kinder unter vier Jahren sind gratis zu befördern, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, zu Bedingungen, welche im Einvernehmen mit dem Bundesrat aufzustellen sind, Abonnementsbillette zu reduzierter Taxe auszugeben."

Art. 17 wird gestrichen.

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, welcher am 1. Juli 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

l^B^ag.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale. (Vom 6. Mai 1910.)

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Jahr

1910

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.05.1910

Date Data Seite

945-947

Page Pagina Ref. No

10 023 761

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