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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Aargau für die Fortsetzung der Reusskorrektion von der Grenze des Kantons Luzern abwärts bis Eggenwil.

(Vom 23. September 1910.)

Tit.

Unterm 25. Juli 1910 hat die Regierung des Kantons Aargau ein Schreiben folgenden Inhalt an uns gerichtet: ,,Wir beehren uns, Ihnen in der Beilage die Prqjektvorlagen für die Fortsetzung der Reusskorrektion zu unterbreiten und Ihnen darüber folgenden Bericht zu erstatten: 1. Die am 13./15. Juni 1910 in der Zentralschweiz erfolgten ausserordentlichen Niederschläge haben eine ganz aussergewöhnlche Anschwellung der Reuss und ihrer Zuflüsse bewirkt.

Der Fluss stieg in der kurzen Zeit vom 13./14. bis 15./16. Juni um zirka 1 1/2 m, d. h. auf eine Höhe, wie derselbe seit den 70er Jahren nicht mehr vorgekommen ist.

Dieses ganz aussergewöhnliche Hochwasser der Reuss hat denn auch ganz bedeutende Verheerungen verursacht. Es hat sich gezeigt, dass die Hochwasserdämme in den Kantonen Luzern, Zug und Aargau zu wenig hoch und stark angelegt sind. Die Dämme wurden streckenweise überflutet und stellenweise ganz durchbrochen. Das Wasser floss 30 bis 40 cm hoch über den Dietwiler Damm hinweg und bewirkte Dammbrüche an folgenden Stellen:

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Im Kanton Luzern : zirka l Kilometer oberhalb der Gislikonerbrücke, linkes Ufer.

Im Kanton Zug: bei Stadelmatt, rechtes Ufer.

Im Kanton Aargau : bei Reussegg, l Bruch am linken Ufer ; bei Hagnau, 2 Brüche am linken Ufer ; bei Rickenbach, l Bruch am linken Ufer; also im Kanton Aargau allein an 4 Stellen.

Die aargauischen Ortschaften Gumpelsfahr, Grossmatt, Reusshöfe, Hagnau, Rickenbach, standen völlig unter Wasser und waren vom Verkehr abgetrennt. Die Station Oberrüti war einer Insel gleich isoliert. Ebenso erging es den Nachbarorten Wörblingen und Stadelmatt. Abgesehen von dem Schrecken und von der Aufregung, welchen solches Ereignis mit sich bringt, hat dasselbe einen empfindlichen Schaden an den landwirtschaftlichen Ertragnissen, an den Feldern, an Bahnen, Strassen und Wegen, an Häusern und Brücken hinterlassen.

Wie bekannt, .haben allerorts die Genietruppen die erste Hülfeleistung gebracht, so auch im Amte Merenschwand, wo ein Sappeurdetachement von 4 Offizieren und 50 Mann während 4 Tagen arbeitete. Die notdürftige Wiederherstellung der dortigen Dammbrüche hat aber die Wasserwehren der umliegenden Gemeinden noch auf mehrere Wochen hinaus beschäftigt, denn bei den Dammbrüchen gab es Auskolkungen von über 5 Meter Tiefe, deren Schliessung Zeit und Anstrengung erforderte. Aber auch Dammstrecken bei Hagnau und Rickenbach, die zwar Stand hielten, aber Risse und Abrutschungen in grösserer Ausdehnung zeigten, mussten sofort verstärkt werden. Zu diesen Dammbeschädigungen kommen dann noch die Ausbesserungen an den verschiedenen Reusswuhrungen hinzu, welch letztere begreiflicherweise ebenfalls mehr oder weniger gelitten haben. Diese Schäden sind aber erst im Herbste bei niedergehenden Wasserständen in vollem Umfange erkenntlich und verursachen den Uferbewohnern, wo sie auf sich selbst angewiesen sind, eine drückende Last oder bei Vernachlässigung des Zustandes eine neue Gefahr für die Umgebung. Nachdem der Beweis geleistet worden, wie zweckmässig es ist, die gefährdetsten Stellen des Flusses in solider Weise mit steinernen Wuhrungen, die auch bei aussergewöhnlichen Verhältnissen Stand halten, zu versehen, ist der Wunsch zur Fortsetzung dieser Bauweise in der betroffenen Landesgegend ein allgemeiner geworden.

2. Der Kampf der Ufergemeinden an der Reuss mit dem Hochwasser dieses Flusses ist so alt wie der Kanton selbst. Das

638 obere und das mittlere Reusstal von Dietwil abwärts bis Gislikon haben in diesem Kampfe stets am meisten zu leiden gehabt. Als besondere Anstrengungen des oberen Reusstales sind die Werke zu nennen, welche durch Grossratsdekret vom 24. November 1857 und die zugehörigen Dekrete vom 15. Dezember 1861 und 27. September 1863 geschaffen worden sind. Sie betreffen die Anlage von Hochwasserdämmen und Entwässerungskanälen von Mühlau bis Rottenschwil. Das Aushubmaterial der Kanäle wurde zur Herstellung von Uferdämmen mit 5 FUSS Kronenbreite verwendet. Die Höhenlage der Dämme war auf 2 FUSS über dem höchsten Wasserstand vorgesehen, konnte aber wohl der Kosten und dos Materialmangels wegen nicht erreicht werden. An die Kosten konnte der Staat nur 20% beitragen, während die übrigen 80% vom beteiligten Grundeigentum und den Gemeinden Mühlau, Merenschwand, Aristau, Althäusern und Rottenschwil-Ward getragen werden mussten. Bei einem Kostenaufwande von über Fr. 400,000 bedeutet dies für die damalige Zeit eine ausserordentliche Belastung der dortigen Gegend. Das grosse Werk, das eine fünfjährige Bauzeit beanspruchte, hat den ·Grund zu besseren Zeiten gelegt, doch sind diese noch nicht ·erreicht, bevor nicht die Sicherung gegen Hochwassergefahr eine vollständige geworden ist. Auch die Bürgergemeinde Mühlau verdient alle Anerkennung, hat sie doch die grosse Flusskurve beim Mühlauer-Fahr im Laufe der Zeit mit einem soliden Steinwurfe versehen, der einem Kostenaufwande von rund Fr. 80,000 gleichkommt. Das Reusstal hat eine bessere Mithülfe von Staat und Bund in jeder Hinsicht verdient und es hat denn auch das Grossratsdekret vom 25. März 1907 den richtigen Weg eingeschlagen.

Im mittleren Reusstale liegen die Flussverhältnisse etwas anders. Hier sind es weniger die Überschwemmungen und die Dammanlagen, welche die Sorge der Uferbewohner bilden, sondern es ist die Haltlosigkeit der Ufer. Schon seit vielen Jahrzehnten hat man versucht, diesem Übelstande zu begegnen. So hat man anno 1830 die grossen Serpentinen bei Sulz und Fischbach abgegraben, hat stellenweise das Ufer geschützt und Sporreu in den Fluss gebaut. Aber alles blieb resultatlos, weil den Arbeiten die richtige technische Grundlage, der genügende Umfang und Zusammenhang fehlte, welche allein zum Erfolge führen können. Die hohen auf Lehmboden stehenden Ufer rutschen Jahr für Jahr ab, wo sie nicht gegen Wasserangriff geschützt werden und füllen den Fluss mit Geschiebe, das anderwärts wieder

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durch Ablagerungen allerlei Unregelmässigkeiten im Flussbette hervorruft.

Angesichts dieser unsoliden Bodenverhältnisse war es ein Glück, dass man im Jahre 1905 zum Bntschluss gekommen ist, den lange Jahre zwar projektierten, grossen Durchstich durch das Eggenwiler Feld fallen zu lassen und dass man die Serpentinenverbauung, mit welcher man bisanhin gute Erfahrung gemacht, vorgezogen hat. Es handelt sich nun darum, die unterhalb Bremgarten begonnenen Arbeiten fortzusetzen und denselben ·einen technisch richtigen Abschluss zu sichern.

3. Das im Dekret vom 25. März 1907 eingeschlagene Verfahren in bezug auf Flusskorrektionen hat sich gut bewährt. Die auf Grundlage generellen Vorlagen dem Regierungsrate zur Verfügung gestellten Mittel sind in eine Anzahl kleinerer Kredite .zerlegt worden, die von Jahr zu Jahr gestützt auf detaillierte 'Projektsvorlagen bewilligt worden sind. Dadurch ist es möglich, ·die Detailprojekte jeweils unmittelbar vor der Anhandnahme der .·Bauten aufzustellen, was für die Bauausführung von grosser Wichtigkeit ist. Tut man dies nicht, so gibt man dem Flusse iZeit, den Zustand wieder wesentlich zu ändern. Dann kann man das Projekt nicht mehr ausführen und hat es umsonst gemacht ·oder man kommt in die Lage, der unveränderlichen Projektvor'lage zu Liebe kostspielige Bauten auszuführen, die man bei ·anderer Projektierung hätte vermeiden können. Zufolge des genannten Dekretes sind für die Reusskorrektion 9 Detailprojekte ausgearbeitet und genehmigt worden.

Dieselben betreffen folgende Baustellen: Oberer Abschnitt.

Projekt Nr. 3. Gemeinde Merenschwand, Uferverbauung bei Hagnau und Rickenbacherbrücke zusammen Kredit Fr. 180,000 Projekt Nr. 2. Gemeinde Rottenschwil, Uferverbauung anlässlich des dortigen Brückenbaues . ,, 43,000 Projekt Nr. 8. Gemeinde Unterlunkhofen, Üferverbauung beim Werderhölzli und unterhalb der neuen Brücke, Kredit ,, 77,000 Oberer Abschnitt

·Bundesblatt. 62. Jahrg. Bd. IV.

Fr. 300,000

Gesamtkredit Fr. 340,000 46

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Mittlerer Abschnitt.

Projekt Nr. 1. Gemeinden Fischbach und Sulz, Durchstich mit Uferverbauungen und Dammanlagen, Kredit . . Fr. 310,000 Projekt Nr. 4. Gemeinde Bremgarten, Uferverbauung beim Entenmooswald, Kredit ,, 120,000 Projekt Nr. 6. Gemeinde Eggenwil, Uferverbauung, Kredit ,, 120,000 Projekt Nr. 5. Gemeinde Fischbach, Uferverbauung, Kredit ,, 150,000 Mittlerer Abschnitt

Fr. 700,000

Gesamtkredit

Fr. 700,000

Unterer Abschnitt.

Projekt Nr. 7. Gemeinde Meilingen, Uferverbauung unterhalb der Brücke, Kredit Fr. 35,000 Projekt Nr. 9. Gemeinde Hellingen, Uferverbauung oberhalb der Brücke, Kredit ,, 25,000 Unterer Abschnitt

Fr. 60,000

Gesamtkredit

Fr. 85,000

Die Projekte Nr. l, 2 und 3 sind ganz oder nahezu vollendet, die Projekte Nr. 4, 6 und 8 stehen in Arbeit und die Projekte Nr. 5, 7 und 9 kommen in den nächsten Jahren zur Ausführung.

Der untere Abschnitt der Reuss, von Gislikon abwärts bis Windisch, ist von Natur aus widerstandsfähiger veranlagt. Di« grobe von Moränegeschieb durchsetzte Sohle und die hohen, bewachsenen Ufer bedürfen nur geringer künstlicher Nachhülfe.

Die hierfür ausgesetzten Mittel können genügen und es ist daher dieser Abschnitt für die Fortsetzung der Reusskorrektion nicht mehr in Betracht zu ziehen.

Der m i t t l e r e A b s c h n i t t der Reuss, umfassend die vier Gemeinden Bremgarten, Eggenwil, Sulz und Fischbach, bildet sozusagen eine einzige grosse Baustelle. Die hier aufgestellten Detailprojekte Nr. l, 4, 5 und 6 stellen eine zusammenhängende Korrektion, dar,' welche von den Kirchmatten bei Göslikon hinaufreicht bis zu den Steinäckern bei Eggenwil. Es handelt sich nun hier, um die Ausführung eines weitem Projektes Nr. 10 im Kostenvoranschlage von Fr. 230,000, um der grossen, 5 km langea

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Verbauung einen Abschluss flussaufwärts zu geben. Es wird dies erreicht durch den sogenannten ,,Wehrweidlidurchstich"1, welcher die Reuss von dem hohen Abrutschgebiete des sogenannten ,,Kenels'1 abdrängt. Es ist dies eine alte Anbruchstelle, auf deren Verbauung die Gemeinde Bremgarten schon wiederholt aufmerksam gemacht hat. Einerseits geht es nicht wohl an, ein so grosses Werk unvollendet zu lassen, und anderseits ist es auch nicht gerecht, eine Gemeinde, die bis jetzt an der Kostentragung kräftig mitgeholfen hat, im Stich zu lassen, wenn es gilt, auf ihrem Gebiet die Korrektionen zu vollenden. Zwischen dem Wehrweidlidurchstich und der verbauten Risi zu Bremgarten sind noch zwei kleinere Uferstrecken zu schützen : die eine am linken Ufer bei km 32,o--32,8 und die andere am rechten Ufer als Verlängerung der Risikurve bis zum Pegel Bibelos. Durch Einbeziehung dieser beiden Uferstücke erhöht sich der Voranschlag für die noch auszuführenden Bauten des mittleren Abschnittes auf rund Fr. 300,000.

Der o b e r e A b s c h n i t t der Reuss verfügt noch über einen Kredit von Fr. 40,000. Die übrigen Mittel sind durch die genehmigten Detailvorlagen bereits festgelegt. Der vorhandene Rest wird am besten zu Ergänzungsbauten auf der Strecke Unterlunkhofen-Hermetschwil verwendet, einerseits zur Verbauung des Rutschgebietes beim Bockhölzli /AI Hermetschwil, anderseits zur Verstärkung der Ufer mittelst Steinvorlagen im Lunkhoferdurchstichgebiet. Damit ist dann die Reuss von Werd abwärts bei Bremgarten genügend gesichert, und es kann der zweite Teil der Reusskorrektion dieses Abschnittes ganz der 21 km langen Flussstrecke Dietwil-Werd zugewiesen werden. Es ist dies diejenige Reussstrecke, welche als Kantonsgrenze dient, und wo es nötig ist, bei Ausführung von Flussbauten sich mit den Nachbarkantonen Luzern, Zug und Zürich zu verständigen. -In diesem Gebiete spielen ausser einigen dringend verbauungsbedürftigen Flusskurven namentlich auch die Dammerhöhungen eine hauptsächliche Rolle. Dabei muss in erster Linie das vorliegende Projekt Nr. 11 betreffend die Dammerhöhungen in den Gemeinden Mühlau und Merenschwand ins Auge gefasst werden. Der diesbezügliche Aufwand beträgt Fr. 240,000 bei einer Länge von etwas über 6 km oder per Kilometer rund Fr. 40,000. Mit den Dammerhöhungen muss selbstverständlich am obern Ende
begonnen werden, und so ist es denn auch eine Voraussetzung für die nachfolgende Dammerhöhung bei Dietwil, dass vorerst der Hochwasserdamm im Kanton Luzern eine entsprechende Sr-

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Neben den erwähnten Dammprojekten sind die Reussufer noch an folgenden Stellen mit steinernen Wuhrungen zu schützen : Voranschlag.

1. Von km 2,2 bis km 2,s links, oberhalb der Bahnbrücke Oberrüti .

2. Von km 13,2 bis km 13,6 links, oberhalb Hagnau, Gemeinde M e r e n s c h w a n d . . . .

3. Von km 18,i bis 18,2 links, oberhalb der Strassenbrücke Ottenbach 4. Von km 20,? bis km 21,s links, beim Holzhof, Gemeinde Aristau Uferverbauungen

Fr.

70,000

,,

50,000

,,

15,000

,,

60,000

Fr. 195,000

Zusammenfassend ergibt sich somit für den oberen Abschnitt der Reuss (Dammbauten Fr. 380,000 und Uferverbauungen Fr. 195,000) eine Kostensumme von Fr. 575,000.

Was die Bauzeit anbetrifft, so sind 10 Jahre in Aussicht zu nehmen, d. h. die Jahre 1911--1920. Diese Bauten kämen also ungefähr zu gleicher Zeit zum Abschluss wie die Korrektionsbauten an der Aare. Dieser Umstand ist nicht ganz ohne Bedeutung, indem dadurch an den Auslagen für Bauleitung, Bureau, Aufsicht und Unfallwesen gespart werden kann. Die Aare- und Reusskorrektion können wie bisher für den I. Teil auch für den II. Teil gleichzeitig betrieben und die gemachten Erfahrungen von einer Baustelle auf die andere übertragen werden. Ferner kommt in Betracht, dass die Flusskorrektionen zurzeit im Besitze eines eigenen Steinbruches für die Reusskorrektion sind, welcher vermöge eines Geleiseanschlusses alle Gegenden des Reusstales mit Steinen versehen kann. Vom betriebstechnischen Standpunkte aus muss es daher entschieden als ökonomisch bezeichnet werden, den II. Teil der Reusskorrektion unmittelbar dein L Teile folgen zu lassen, ganz abgesehen von der Dringlichkeit der Ausführung.

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5. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für die heutigen Preisund Lohnverhältnisse pro Kilometer Flusskorrektion durchschnittlich erforderlich sind: im oberen Abschnitt Fr. 130,000 im unteren Abschnitt ,, 175,000 Wo Durchstiche und Dammanlagen auszuführen sind, ergibt sich allerdings ein höherer Kilometerpreis als der gewöhnliche Durchschnitt. Im Vergleich zu anderen, mit Steinwuhren versehenen Flüssen, bewegen sich die angegebenen Ansätze innerhalb ganz normalen Grenzen: Reuss bei Merenschwand, Rottenswil und Unterlunkhofen Fr. 130,000 pro Kilometer, nur Uferschutz ohne Damm.

Reuss bei Obfelden, Kanton Zürich, Fr. 170,000 pro Kilometer, mit Dammanlage.

Reuss bei Eggenwil, Sulz, Fischbach Fr. 175,000 pro Kilometer, mit Durchstich und Damm.

Wiese bei Basel Fr. 200,000 pro Kilometer.

Aare Böttstein-Rhein Fr. 215,000 pro Kilometer, mit Durchstich und Damm.

Mit dem Vollendungsprojekt Nr. 10 ergibt sich für den mittleren Abschnitt der Reuss ein Einheitspreis von rund Fr. 190,000 pro Kilometer, was mit Rücksicht auf die heutigen Lohnverhältnisse, auf die kostspielige Steinzufuhr, auf die Durchstiche und ungünstigen Bodenverhältnisse als massig bezeichnet werden darf. Da dem vorgelegten Programme für den zweiten Teil der Reusskorrektion genaue Pläne und Erfahrungen zugrunde liegen, ist man besser in der Lage, die erforderlichen Mittel einzuschätzen, als dies bei Beginn des Unternehmens der Fall w.ar.

Die folgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Kredite der Reusskorrektion.

Gesamtkredit

I. Teil.

U. Teil

Oberer Abschnitt Fr.

340,000 575,000

Mittlerer Abschnitt Fr.

700,000 300,000

Unterer Abschnitt Fr.

85,000

Total Fr.

1,125,000 875,000

2,000,000 915,000 1,000,000 85,000 Für einen Fluss von 57 km Gesamtlänge erscheint dies als ein bescheidener Aufwand.

Die Vorlage betrifft also zwei Hauptpunkte, nämlich:

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a. die Vollendung der Reusskorrektion im mittleren Abschnitt bei Bremgarten und b. die Fortsetzung der-Korrektionsarbeiten im obern Abschnitte durch Ergänzung der Hochwasserdämme und Uferschutzbauten.a Hierzu ist nun folgendes zu bemerken: Unser Oberbauinspektorat hat den erforderlichen Lokalaugenschein und die Prüfung der vorliegenden Vorlage vorgenommen.

Dasselbe ist mit der eingereichten technischen Vorlage im allgemeinen einverstanden und findet auch die Ausführungen im Schreiben der Regierung von Aargau zutreffend, besonders was den mittleren und unteren Abschnitt der Reusskorrektion anbetrifft.

Im oberen Abschnitt hat der Lokalaugenschein ergeben, dass noch weitere Partien des Uferschutzes eine Verbesserung benötigen dürften, so z. B. bei der Bengermühle km 5,coo, unterhalb Mühlau bis km 12,soo, oberhalb Ottenbach km 17,soo und bei Werd km 22. Es wird sich nun im Verlaufe der Jahre zeigen, bei welchen von diesen Strecken Arbeiten wirklich ausgeführt werden müssen ; das Unvorhergesehene im Kostenvoranschlage kann dann hierfür herbeigezogen werden.

Bei den Dammerhöhungen sind ebenfalls kleinere Verbesserungen anzubringen, um die Linienführung tunlichst richtig zu gestalten ; es kann dies aber leicht bei den Ausführungsplänen berücksichtigt werden.

Endlich ist noch zu erwähnen, dass die Bestockung des Vorlandes zwischen Uferschutz und Binnendamm eine allzu dichte ist, hemmend auf den Wasserabfluss wirkt und auch für die Binnendämme eine gewisse Gefahr bildet, indem bei den Hochwassern durch Ansammlung von Holz und Gesträuchen schädigende Querströmungen entstehen können. Eine ausgiebige Durchforstung und Aufästen der Bäume ist daher dringend geboten.

Was den Kostenvoranschlag anbelangt, so ist hierüber nichts zu bemerken ; derselbe fusst auf den Erfahrungen, welche in den letzten Baujahren an die Reusskorrektion selbst gemacht worden sind.

Im Schreiben der Regierung von Aargau wird bemerkt, dass, was die Kostenverteilung anbelange, am bisherigen Verfahren festgehalten werden müsse, da an eine Reduktion des staatlichen Anteils nicht zu denken sei. Danach fallen dem Staate

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50 % der Kosten zu, während die andere Hälfte von Bund und Gemeinden zu tragen wäre. Sie dürfe wohl annehmen, dass für den mittleren Abschnitt die Bundessubvention in gleicher Höhe, d. h. mit 48 °/o, gewährt werde, da die Gründe, welche für diesen Ansatz geltend gemacht werden könnten, auch heute noch bestehen. Für den obern Abschnitt dagegen glaube sie, dass gegenüber dem jetzigen Ansätze von 40 % eine Bundessubvention von mindestens 45 °/o gerechtfertigt sei.

Gestützt auf diese Ausführungen, stellt die Regierung das Gesuch: es möchte an die Fortsetzung der Reusskorrektion ein Bundesbeitrag bewilligt werden, und zwar von 48 °/o an die Arbeiten im mittleren Abschnitt und von mindestens 45 % an die Arbeiten im oberen Abschnitt.

Die Erfahrungen bei dem letzten Hochwasser der Reuss waren derart, dass die Notwendigkeit, die vorgesehenen Arbeiten baldtunlichst auszuführen, nicht bezweifelt werden kann, daher dieselben gemäss Wasserbaupolizeigesetz subventioniert werden können.

Was den Prozentsatz anbelangt, so haben die h. eidgenössischen Räte für die bisherigen Arbeiten im unteren Abschnitt 48 °/o bewilligt 5 es ist aber richtig, wie die Regierung des Kantons Aargau es auch hervorhebt, dass die gleichen Gründe, die damals diesen Prozentsatz rechtfertigten, auch jetzt noch bestehen, daher derselbe beizubehalten ist.

Für die Arbeiten am oberen Abschnitt wünscht die Regierung von Aargau eine Erhöhung des Prozentsatzes von 40 °/o auf 45 °/o, wobei geltend gemacht wird, dass die betreffenden Gemeinden in früheren Jahren sehr bedeutende Bauten ohne Bundessubvention ausgeführt haben,, was richtig ist. Auch darf man noch darauf hinweisen, dass sie durch das Hochwasser Schaden erlitten haben, daher wir der Ansicht sind, dass dem Gesuch der Regierung entsprochen werden könne.

Die Berechnung des Bundesbeitrages stellt sich demgemäss wie folgt: Für den unteren Abschnitt 48 % von Fr. 300,000 = Fr. 144,000 Für den oberen Abschnitt 45 °/o von Fr. 575,000 = Fr. 258,750 Total

Fr. 402,750

Die Bauzeit wird zu 10 Jahren angenommen, so dass das jährliche Maximum Fr. 40,275 betragen würde. Nun ist es aber wünschenswert, dass in den nächsten Jahren die Erhöhung der

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Binnendämme und die Erstellung des Uferschutzes im unterenAbschnitte tunlichst befördert werde, um dem umliegenden Gelände möglichst bald Schutz zu gewähren, daher eine Erhöhung des jährlichen Maximums auf Fr. 50,000 vorzusehen wäre.

Somit erlauben wir uns, den h. eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussesentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 23. September 1910.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,.

Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der I. Vizekanzler: David.

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(Entwurf.)

Bimdesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Aargau für die Fortsetzung der Reusskorrektion von der Grenze des Kantons Luzern abwärts bis Eggenwil.

Die Bundesversammlung der schweizerischenEidgenossenschaft, nach Einsieht zweier Schreiben der Regierung des Kantons Aargau vom 25. Juli und 2. August 1910; einer Botschaft des Bundesrates vom 23. September 1910; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Aargau wird für die Fortsetzung der Reusskorrektion von der Grenze des Kantons Luzern abwärts bei Eggenwil eine Subvention im Höchstbetrage von Fr. 402,750 zugesichert. Dieser Beitrag wird auf 10 Jahre verteilt in der Weise, dass das Maximum der jährlichen Anzahlungen die Summe von Fr. 50,000 nicht übersteigt.

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Art. 2. Das Beitragsverhältnis wird festgesetzt wie folgt: a. für die Arbeiten des untern Abschnittes 48 % und b. für die Arbeiten des obera Abschnittes 45 %· Art. 3. Der Kanton Aargau hat jährlich bis Mitte des Monats Juli dem eidgenössischen Departement des Innern Projekte samt Kosten veranschlage über die sämtlichen an der Reuss auszuführenden Korrektionsarbeiten einzureichen.

Nach Prüfung dieser Vorlagen wird die Gesamtsumme der für das folgende Jahr ausgesetzten Subventionsbeträge im eidgenössischen Budget aufgenommen, jedoch nur bis zu dem Betrage des in Art. l angegebenen absoluten Jahresmaximums von Fr. 50,000.

Art. 4. Die Ausbezahlung dieser Subvention erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidgenössischen Departement des Innern geprüften Ausweisen über die effektiven Kosten; die erste Anzahlung findet im Jahre 1911 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriation und unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten der Anfertigung der Ausführungsprojekte und des speziellen Kostenvoranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. o. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke

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den Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

Art. 6. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Aargau die sukzessive Ausführung der Korrektionsbauten gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von einem Jahre, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, angesetzt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig geleistet wird.

Art. 7. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Aargau zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 8. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 9. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Aargau für die Fortsetzung der Reusskorrektion von der Grenze des Kantons Luzern abwärts bis Eggenwil. (Vom 23. September 1910.)

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28.09.1910

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