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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer Eisenbahn von Clarens nach Blonay.

(Vom 9. April 1910.)

Tit.

Mittelst Eingaben vom 14. und 17. Februar 1910 stellte der Verwaltungsrat der Eisenbahn von Ciarens nach Blonay das Gesuch, er möchte in Abweichung von den Bestimmungen der Konzession vom 29. März 1905 über den Güter- und Tiertransport provisorisch zur Einschränkung des Giltertransportes auf die Beförderung von Eilstückgut bis zum Einzelgewicht von 100 Kilogramm pro Stück ermächtigt und von der Verpflichtung entbunden werden, Güter in gewöhnlicher Fracht (Stückgutsendungen und ganze Wagenladungen), sowie lebende Tiere zu transportieren.

Ferner wünscht er, dass die zu befördernden EilstUckgutsendungen nach Form und Umfang derart beschaffen sein sollen, dass ihr Verlad ohne mechanische Einrichtungen oder spezielle Vorkehrungen erfolgen kann.

Der Verwaltungsrat begründet sein Gesuch damit, dass die Erstellung einer Zufahrt zur Station Ciarens C. F. F. für Sendungen von Gütern in Wagenladungen und von lebenden Tieren vorläufig nicht möglich sei.

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In seiner Vernehmlassung vom 25. Februar 1910 hat sich der Staatsrat des Kantons Waadt zu Gunsten des vom Verwaltungsrat der Eisenbahn Clarens-Blonay gestellten Gesuches ausgesprochen.

Da, eine Verbesserung der Zufahrtsverhältnisse zum Güterbahnhof Ciarens vorgesehen ist, beantragen wir Ihnen, dem gestellten Begehren zu entsprechen und die Konzession vom 29. März 1905 im Sinne des nachstehenden Beschlussentwurfes, den wir Ihrer Annahme empfehlen, abzuändern.

Wir benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 9. April 1910.

Im Namen, des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Comtesse.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzession einer elektrischen Eisenbahn, teilweise Strass enbahn, von Ciarens nach Blonay.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. der Eingaben des Verwaltungsrates der Eisenbahngesellschaft Clarens-Blonay, vom 14. und 17. Februar 1910 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1910, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 29. März 1905 (E. A. S.

XXI, 54) erteilte und durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1907 (E. A. S. XXIII, 106) abgeänderte Konzession einer elektrischen Eisenbahn, teilweise Strassenbahn, von Ciarens nach Blonay wird neuerdings wie folgt abgeändert: Es wird ein neuer Artikel 12 a mit folgendem Wortlaut eingeschaltet: ,,Art. 12 a. Die Bahnverwaltung ist bis zum Zeitpunkt, in welchem ihr die Zufahrt zum Güterbahnhof in Ciarens C. F. F.

ermöglicht ist, berechtigt, die Transportpflicht auf Personen, sowie auf Gepäck und Eilstückgut bis zum Einzelgewicht von 100 kg pro Stück zu beschränken.tt II. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Mai 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

-äi-O-Cr-

767

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Konzession einer elektrischen Normalspurbahn von Sembrancher über Bagnes nach Champsec.

(Vom 9. April 1910.)

Tit.

Mittelst Eingabe vom 22. Februar 1908 stellten die Herren de V a l l i è r e und S i m o n , Ingenieure in Lausanne, sowohl für sich als im Namen der Herren F. T r o i 11 e t, Oberrichter, J o r i s , Präsident, letztere beide in Orsières, und T r o i l l e t , Advokat in Bagnes, das Gesuch um Erteilung einer Konzession für eine elektrische Normalspurbahn von S e m b r a n c h e r über B a g n e s nach Champsec.

Gemäss dem der Eingabe beigelegten technischen Bericht geht die Linie von der Station Sembrancher aus, überschreitet in der Nähe dieser Ortschaft die Bagnes-Dranse, zieht sich ihrem rechten Ufer entlang bis auf die Nordseite von Chable und erreicht sodann die Station Champsec, deren Lage eine spätere Verlängerung der Linie nach Chable, Lourtier und Fionnay ermöglicht.

Als einzige Kunstbauten von Bedeutung sind vorgesehen : ein Tunnel von 80 m Länge bei der Ausfahrt aus der Station Sembrancher und ein Viadukt von 90 m Länge für die Überfahrung der Dranse.

Diese Linie bildet eine Ergänzung zur Linie Martigny-Orsières.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession einer Eisenbahn von Clarens nach Blonay. (Vom 9. April 1910.)

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20.04.1910

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