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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier.
(Vom 8. September 1897.)
Tit.
Der Verwaltungsrat der Eisenbahn Genf-Veyrier stellte mittelst Eingabe vom 4. vorigen Monats das Gesuch, es möchte die Konzession vom 2. Juli 1886 dahin geändert werden, daß die Linie Genf-Veyrier mittelst Elektricität betrieben werden könne.
In seiner Vernehmlassung vom 24. August erklärte sich der Staatsrat des Kantons Genf prinzipiell mit der Konzessionsänderung einverstanden, behielt sich aber vor, das System, welches zur Einführung gelangen sollte, zu prüfen und allenfalls Verbesserungen, zu verlangen.
Was diesen Vorbehalt betrifft, so ist derselbe überflüssig, da sowieso den kantonalen Behörden für sich und zu Händen der Lokalbehörden von wichtigen Änderungen an der Bahnanlage jeweilen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften behufs Vernehmlassung Kenntnis gegeben wird.
Da unserseits kein Grund vorhanden ist, gegen das Gesuch um Konzessionsänderung Einwendungen zu erheben, beantragen wir Ihnen, demselben durch Annahme des nachstehenden Entwurfes, die Genehmigung zu erteilen.
178 Wir benutzen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.
Bern, den 8. September 1897.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Ruffy Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.
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(Entwurf.)
Bundesbeschluss betreffend
Aenderung der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches des Verwaltungsrates der Eisenbahn GenfVeyrier, vom 4. August 1897; 2. einer Botschaft des Bundesrates, vom 8. September 1897, beschließt: 1. In der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier vom 2. Juli 1886 (B. A. S. n. F. IX, 56 ff.)
erhält Artikel 8 nachstehenden Zusatz: ,,Es ist der Gesellschaft gestattet, die Bahn mittelst Elektricität zu betreiben."
2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession für eine schmalspurige Straßeneisenbahn von Genf nach Veyrier. (Vom 8.
September 1897.)
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1897
Année Anno Band
4
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.09.1897
Date Data Seite
177-179
Page Pagina Ref. No
10 017 995
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