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Schweizerisches Bundesblatt.

66. Jahrgang.

28. Januar 1914.

Band I.

Jahrespreis (postfrei in der ganzen Schweiz): 10 Franken.

Einrückungsgebühr 15 Rappen die Zeile oder deren Raum -- Anzeigen franko an die Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung von Magazingebäuden der Telegraphen- und Telephonverwaltung bei der alten Station Ostermundigen.

(Vom 20. Januar 1914.)

Durch Beschluss vom 7. Oktober 1908 haben Sie dem Bundesrat, nach Einsicht seiner Botschaft vom 15. Juni 1908 {Bundesblatt 1908, IV, 241), behufs Ankauf eines Bauplatzes bei der alten Station Ostermundigen einen Kredit von Fr. 98,000 bewilligt. Dieses Terrain wurde erworben, um darauf zweckdienliche Magazingebäude für die Telegraphen- und Telephonverwaltung zu erstellen.

Der weitaus grössere Teil der Materialien dieser Verwaltung ist in gemieteten Lokalitäten untergebracht und musste im Laufe der Jahre wiederholt und mit grossen Kosten disloziert werden.

Der projektierte Bau eigener Magazine soll dieses unsichere Mietverhältnis beseitigen und dauernde Zustände schaffen. Der Bauplatz wurde gross genug gewählt, um auch dem künftigen Raumbedarf zu genügen und Ergänzungsbauten zu ermöglichen. Als Ergänzungsbaute ist ein Apparatenmagazingebäude vorgesehen, dessen Bau jedoch verschoben werden kann, bis die zwar bereits überfüllten und zu stark belasteten Räuma im Verwaltungsgebäude der Obertelegraphendirektion an der Speichergasse eine Verlegung des dort untergebrachten Apparatenmaterials, sowie vielleicht auch der Reparaturwerkstätte nötig machen. Von der Erstellung eines ebenfalls geplanten Kreismagazins wurde aus betriebstechnischen Gründen Umgang genommen. Der hierfür in Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. I.

12

146 Aussicht genommene Platz ist bereits mit einer Remise für dietransportable Halle der permanenten Kunstausstellung überbaut» Zurzeit handelt es sich vor allem aus um den Bau von Magazinen für die Lagerung von Linienbaumaterial. Dieses Material ist aber so mannigfaltig, dass, wollte man alles in einem Gebäude unterbringen, das Gebäude zu gross und zu massiv ausgeführt werden müsste. Es wurde daher aus Sparsamkeitsgründen eine Gruppierung des Materials vorgenommen. Diese Gruppierung gestattet, die Dimensionen des eigentlichen Magazins bedeutend kleiner zu wählen und daneben zwei weniger kostspielige Hallen zur Lagerung von Langeisen, Zorèseisen, Säulen., Ständern und Kabeln usw., sowie eine Remise zur Aufnahme von Kabelwagen, Linienkarren, Leitern usw. zu erstellen. Bei den Hallen und bei der Remise fallen Keller und Stockwerke weg. Sämtliche Räumlichkeiten mussten genügend gross bemessen .werden, um das vorhandene Linienbaumaterial bequem zugänglich und leicht zu- und abtransportierbar unterzubringen. Ferner war dem Umstände Rechnung zu tragen, dass die stetige Erweiterung des Telegraphen- und Telephonnetzes eine dieser Erweiterung entsprechende Vermehrung der Vorräte bedingt, für deren Unterbringung Vorsorge getroffen werden müsste.

Die Anforderungen an die Belastungsmöglichkeit, namentlich des Erdgeschosses im Hauptmagazin, scheinen ungemein hohe zu sein. Es muss aber berücksichtigt werden, dass hier das schwere Material gelagert werden soll. Den Berechnungen lag die für die Arbeiter ungefährliche, nutzbare Höhe der Schichtungen desDrahtes, der Isolatoren, der Eisenwaren usw. zugrunde. Wollte man das beanspruchte Belastungsgewicht reduzieren, so müsste das Material breiter gelagert werden. Dadurch ging viel Nutzraum verloren, und die Dimensionen des Magazins wären von Anfang an viel zu klein.

Mit der Überwachung der Magazine ausser der Bureauzeit wird vorläufig ein Abwart betraut, welcher in dem auf dem Bauplatze stehenden alten Häuschen, das aufzufrischen ist, Wohnung zu nehmen hat. Von den beiden Zimmern im Erdgeschoss dieses Häuschens wird bis auf weiteres das eine den Arbeitern zum Aufenthalt über Mittag überlassen, das andere als Velogarage, oder in anderer, passender Weise benützt.

Verschiedene Umstände, wie die Abklärung der Bahnhofverhältnisse in Ostermundigen, haben die Vorlage der
Pläne und des Kostenanschlages, bezw. die Behandlung dieser Angelegenheit verzögert. Der Mietvertrag für das derzeitige Linienbaumaterialmagazin in Kehrsatz ist zwar bis 31. Juli 1915 verlängert worden; es sollte aber bis zu diesem Zeitpunkte nicht bloss der Bau,

147

sondern auch der Umzug vollendet sein, der bei dem grossen Materialbestande ebenfalls längere Zeit erfordert.

In den verschiedenen Gebäuden sind folgende Räume vorgesehen :

1.

2.

3.

4.

A. Magazingebäude für das Linienmaterial.

I. Im K e l l e r g e s c h o s s , Lichte Höhe 3,so m.

Materialmagazin 526 m 2 Magazin für Öle und Farben 109 ,, Zentralheizraum mit Werkstatt für den Heizer .

58 ,, Kohlenraum 23 ,,

II. Im E r d g e s c h o s s , Lichte Höhe 4 m .

5. Fünf getrennte Magazine von zusammen . . . .

6. Bureau Nr. l 7. Bureau Nr. 2

782 m 2 36 ,, 17 .,,

III. Im I. S t o c k , Lichte Höhe 3,so m.

8. Fünf getrennte Magazine von zusammen . . . .

9. Raum für Reparatur von leeren Gebinden . . .

619 m 2 50 ,,

IV. Im D a c h s t o c k .

10. Offener Dachraum für leichte Waren 884 m2 Sämtliche Stockwerke sind untereinander durch zwei Treppen und einen Lastaufzug verbunden. Aborte und Waschräume befinden sich im Erdgeschoss und I. Stock.

B. Hallen für Lagerung von Kabeln, Langeisen und Holzstangen etc.

11. Halle Nr. l für Stangen, Langeisen, Zorèseisen und Röhren 518 m2 12. Schlosserei 29 ., 13. Halle Nr. 2 für Kabelhaspel 573 14. Prüfraum für Kabel und Drähte 60 G. ßemisengebäude für Kabelwagen und Linierikarren.

I. Im E r d g e s c h o s s , Lichte Höhe 3,so m.

15. Remise für Kabelwagen und Linienkarren . . .. 265 m 2 II. Im D a c h s t o e k .

16. Offener Dachraum für Malerarbeiten, Anfertigung von Drahtseilen und Realisierung von Leitern . . 265 m 2 Über die auf die einzelnen Arbeitsgattungen entfallenden Beträge der Kostenvoranschläge der einzelnen Gebäude gibt nachstehende Zusammenstellung Auskunft :

Linienbaumaterialmagazin

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

XV.

XVI.

XVII.

XVIII.

XIX.

XX.

Erdarbeiten Maurerarheiten Arbeiten in armiertem Beton Verputzarbeiten Zimmerarbeiten .

Spenglerarlieiten Diicbdeckprarbdten BlitZiibleitung Schreinerarbeiteu Bauschmieile- und Schlosserarbeiten Verglas.ingen Rolladen (Hpser- und Malerarbeiten Heizung Sanitäre Anlagen Wassereinrichtung Warenaufzug Innere Einrichtungen Elektrische Beleuchtung Unvorhergesehenes

Fr.

13,735. -- 40,076. -- 90,710. 50 18,414. -- 15,652. -- 5.990. 50 7,287. -- 460. -- 14,196. -- . . . . 18,012. -- 4,104. -- -- 9,457. -- 28,000. -- " 3,712. -- 1,747. -- 8,500. -- 19,910. -- 5,450. -- 15,587. -- 321,000. --

Hallen 1 und 2

Remise fllr Kabelwagen und Linienkarren

Fr.

5,120. -- 41,898. -- 2,017. -- 4,581. -- 20,503. -- 6,371. 50 7,335. -- 1,000. -- 6,961. 80 _5,731. -- "l,236. -- -- 3,599. 20 -- -- 1,245. -- -- -- 1,850. .-- 6,551. 50 116,000. --

Fr.

2,495. -- 12,066. 50

5,861. 70 1,755. -- l,9t>5. 50 1,174. -- 1,770. -- 891. 60

*co

Total Fr.

21,350.

94,040.

92,727.

22,995.

42,016.

14,117.

16,587.

1,460.

22,331.

23,743.

5,340.

1.770.

13,947.

-- 50 50 -- 70 -- 50 -- 80 -- -- -- 80

28,000. --

560. -- 1,460. 70

3,712.

2,992.

8,500.

19,910.

7,860.

23,599.

30,000. --

467,000. --

Geleiseanlage Umgeliungsarbfiten Wohngebäude, Instandstcllung Total

19,000.

29,500.

4,500.

520,000.

-- -- -- -- -- 20 -- -- -- --

149

Die Gesamtkubikinhalte der einzelnen Gebäude und der daraus sich ergebende Einheitspreis per m 8 des betreffenden umschlossenen Raumes ergeben bei den verschiedenen Gebäuden folgende Ziffern: Kubikinhalte m3

Total

Baukosten per ms

Fr.

Fr.

A. Magazingebäude 16,430 321,000 19.54 B. Lagerhallen 10,900 116,000 10.65 C. Remisengebäude 2,037 30,000 14.75 Zur sachgemässen Geleiseverbindung der Magazine mit der neuen Station Ostermundigen ist die Erwerbung eines Teiles der Geleiseanlage nebst Grund und Boden der alten Station Ostermundigen und dessen Ergänzung notwendig. Für die Verebnung, teilweise Pflasterung, Einfriedigung und Beleuchtung des ganzen Areals, sowie für die Zuleitung von elektrischem Licht- und Kraftstrom, Gas und Wasser sind bei den ,,Umgebungsarbeiten"' die nötigen Beträge vorgesehen.

Für alle weitern Angaben verweisen wir auf die Pläne und den detaillierten Kostenvoranschlag.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, die Erstellung der projektierten Gebäulichkeiten bei der alten Station Ostermundigen zu bewilligen und dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung zu erteilen.

Wir benutzen den Anlass, um Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. Januar

1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: lloU'mann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Schatzmann.

150 (Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

die Erstellung von Magazingebäuden der Telegraphen- und Telephonverwaltung bei der alten Station Ostermundigen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 20. Januar 1914, beschliesst: Art. 1. Für die Erstellung von Magazingebäuden bei der alten Station Ostermundigen wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 520,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt

503 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Abänderung der Konzessionen schmalspuriger Eisenbahnen von Bière nach Morges und von Apples nach L'Isle.

(Vom 23. Januar 1914.)

Mit Eingabe vorn 9. Juli 1913 stellte die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen namens der Gesellschaft der Schmalspurbahnen Bière-Morges und Apples-L'Isle das Gesuch um

15L

Abänderung der Art. 15, Absatz 5, der Konzessionen der Schmal·spurbahn Bière-Morges vom 21. Dezember 1886 (E. A. 8. IX, 139) und der Schmalspurbahn Apples-L'Isle vom 21. Dezember 1894 (E. A. S. XIII, 253) in nachbezeichnetem Sinne.

Die Art. 15, Absatz 5, der erwähnten Konzessionen, die :sich auf die Taxen für die Beförderung von Reisegepäck beziehen, haben in beiden Konzessionen folgenden Wortlaut: ,,Für ·das übrige Gepäck der Reisenden kann eine Taxe von höchstens 7 Rappen per 100 Kilogramm und per Kilometer bezogen werden. a Um eine Vereinfachung der Tarife und Distanzenzeiger zu ermöglichen, ohne dass gegenüber der gegenwärtigen Berechnungsweise ein Einnahmenausl'all entsteht, wünscht die Gesellschaft der Eisenbahn Bière-Apples-Morges, dass diese Bestimmung durch folgende ersetzt werde : ,,Für anderes Reisegepäck kann eine 'Taxe von höchstens 5 Rappen für 100 Kilogramm und für den Kilometer erhoben werden, wobei die Einrechnung eines Zuschlages von höchstens 50 °/o zu den wirklichen Entfernungen .gestattet ist."

Die Art. 15, Absatz 3," betreffend die Beförderung von Kindern, werden in bezug auf das Alter der Kinder durch den Beschlussesentwurf ebenfalls abgeändert, da sie mit den Bestimmungen der neuern Konzessionen in Übereinstimmung gebracht werden sollen.

In seiner Vernehmlassung vom 8. Dezember 1913 hat sich der Staatsrat des Kantons Waadt zugunsten der verlangten Abränderung der Art. 15, Absatz 5, der Konzessionen der Eisenbahn Bière-Apples-Morges ausgesprochen.

Da wir unsererseits keine Bemerkungen zu machen haben, empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme.

Wir benützen die Gelegenheit, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 23. Januar

1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

152

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Aenderung der Konzessionen der Schmalspurbahnen BièreMorges und Apples-L'Isle.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen vom 9. Juli ]913, namens der Gesellschaft der Schmalspurbahnen Bière-Morges und Apples-L'Isle ; 2. einer Botschaft des Bundesratets vom 23. Januar 1914, beschliesst: I. Die Artikel 15, Absätze 3 und 5, der Konzessionen der Schmalspurbahn Bière-Morges vom 21. Dezember 1886 (E. A. 8.

IX, 139) und der Schmalspurbahn Apples-L'Isle vom 21. Dezember 1894 (E. A. S. XIII, 253) werden wie folgt abgeändert: ,,Absatz 3. Kinder unter vier Jahren sind unentgeltlich zu befördern, sofern für solche kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Für Kinder zwischen dem vierten und dem zurückgelegten zwölften Altersjahr ist die Hälfte der Taxe zu zahlen."

,,Absatz 5. Für anderes Reisegepäck kann eine Taxe von höchstens 5 Rappen für 100 Kilogramm und für den Kilometer erhoben werden, wobei die Einrechnung eines Zuschlages von höchstens 50 % zu den wirklichen Entfernungen gestattet ist."

II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses,, der am 15. Februar 1914 in Kraft tritt, beauftragt.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung von Magazingebäuden der Telegraphen- und Telephonverwaltung bei der alten Station Ostermundigen. (Vom 20. Januar 1914.)

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Jahr

1914

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04

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422

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.01.1914

Date Data Seite

145-152

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10 025 257

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