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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung einer Zeughausanlage mit Munitionsmagazin in Aigle.

(Vom 30. März 1914.)

In der Botschaft zur Truppenordnung vom 3. Juni/25. November 1910 war als Korpssammelplatz für die im Kanton Waadt rekrutierte Infanterie der Gebirgsbrigade 3 entweder Morges oder, mit Rücksicht auf eine rasche Mobilmachung und Verwendungsmöglichkeit, A i g l e genannt worden.

Schon beim Inkrafttreten der Truppenordnung war man sich aber klar geworden, das» Morges als Korpssammelplatz für Gebirgsinfanterieregiment 5 nicht in Betracht fallen könne. Die schon unter normalen Verhältnissen schwierige und ziemlich viel Zeit beanspruchende Mobilmachung der Gebirgstruppen wäre in Morges dadurch erschwert worden, dass weit und breit keine berggewohnten Saumtiere 2u finden sind. Nachdem ferner die Infanteriebesatzung von St. Maurice hauptsächlich auf Landwehr beschränkt wurde, durfte die Mobilmachung des sich in der Nähe dieser Befestigungen rekrutierenden Auszugsregimentes nicht nach dem vom Rekrutierungskreis weit entfernten Korpssammelplatz Morges verlegt werden.

Infolgedessen war es notwendig, sich für die Zeit vom Inkrafttreten der neuen Truppenordnung (1. April 1912) bis zur Abklärung der Platzfrage für die Zeughausanlage im unteren Rhonetal mit einem P r o v i s o r i u m zu behelfen, das für die Mobilmachung annehmbare Bedingungen schuf. Es bestand darin, dass für Gebirgsregiment 5 und einige andere zur Gebirgsbrigade 3 gehörende Truppen Lavey-Village als vorübergehender Korpssammelplatz bezeichnet und deren Korpsausrüstung unter die Verwaltung des Festungsbureau St. Maurice gestellt wurde.

413 Weil der Bund in Lavey bereits Bauterain besitzt, wurde dann in unserer Botschaft vom 16. Februar 1912, betreffend die ausserordentlichen Ausgaben für militärische Zwecke, Lavey (statt Aigle) für den Bau des Zeughauses im unteren Rhonetal und als definitiver Korpssammelplatz des Gebirgsinfanterieregirnents 5 und einiger Spezialtruppen der Gebirgsbrigade 3 in Aussicht genommen.

Gegen diesen Vorschlag machten aber die beteiligten höheren Truppenführer, das Festungskommando, sowie die Militärbehörde des Kantons Waadt Bedenken geltend, denen die Berechtigung nicht abgesprochen werden konnte.

Nun wird in den zur Verfügung der Festungsverwaltung von St. Maurice stehenden Magazinen Raummangel eintreten. Der verfügbare Platz reicht nicht mehr aus, um neben dem 1914 und 1915 zur Ablieferung gelangenden Material der Festungsbesatzung auch noch dasjenige von Truppen der Gebirgsbrigade 3 richtig unterzubringen.

Aus diesem Grunde, und um überhaupt eine rasche, geordnete Mobilmachung der Festungsbesatzung von St. Maurice und der Gebirgsbrigade 3 zu ermöglichen, ist der Bau des Zeughauses im untern Rhonetal und die Beendigung des in Lavey-Village geschaffenen Provisoriums d r i n g l i c h geworden.

Alle dieseGründe machen es daher notwendig, den Bau des n e u e n Z e u g h a u s e s im u n t e r e n R h o n e t a l so zu b e s c h l e u n i g e n , dass das Z e u g h a u s n o c h im L a u f e d e s J a h r e s 1914 b e z o g e n w e r d e n k a n n , w o durch auch die M o b i l m a c h u n g der Gebirgsbrigade 3 zweckmässig und b l e i b e n d geregelt sein wird.

Diese Sachlage hatte das Militärdepartement veranlasst, mit den für den Zeughausbau im unteren Rhonetal in Frage stehenden Gemeinden A i g l e und B ex in Verhandlungen zu treten. Beide Gemeinden hatten sich für die projektierte Zeughausanlage interessiert und machten nun Angebote, den Baugrund kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Angebote für Aigle und Bex sind gleichwertig und zweckentsprechend. Infolge dieser Offerten fällt der Umstand, dass der Bund in Lavey bereits Bauland besitzt, ausser Betracht.

Dieses Grundstück bleibt für die Bedürfnisse der Befestigungen von St. Maurice verfügbar. Die Kosten der baulichen Anlage bleiben sich in Aigle und Bex gleich und sind nicht höher als in Lavey.

Es ist selbstverständlich, dass unter diesen Umständen demjenigen Ort der Vorzug zu geben war, der nach militärischen

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Erwägungen sich besser eignete. Alles Nähere ergibt sich aus den Akten, auf die zu verweisan wir uns gestatten.

Nach erfolgter Abklärung der Platzfrage haben wir mittlerweile das Militärdepartemenl; ermächtigt, zum Zwecke der Sicherung des nötigen Baulandes eir.en Vertrag mit der Gemeinde Aigle abzuschliessen, unter Vorbehalt der Erteilung der für die Ausführung des Projektes erforderlichen Kredite durch die Bundesversammlung.

Nach diesem Vertrag übergibt die Gemeinde Aigle der Eidgenossenschaft das für die Errichtung eines Zeughauses, eines Munitionsmagazins, sowie eines Magazins für Explosivstoffe erforderliche Land unentgeltlich zu Eigentum, nämlich : a. für das Zeughausgebäude ein Grundstück ,,aux Glariers"1 mit einem Flächeninhalt von 7825 m 2 ; b. für das Munitionsgeblüde ein Grundstück ^aux Liaugex", Flächeninhalt 1522 n 2 ; c. ein Grundstück (382 m2) für das bereits erstellte Sprengstoffmagazin.

Die Gemeinde Aigle sorgt ferner für die Zuleitung des Wassers zum Zeughausgebäude und übernimmt dessen unentgeltliche Lieferung nach Erstellung des Gebäudes. Es liegt ihr ferner ob die Ableitung des Abwassers in den Sammler. Ebenso garantiert sie das Vorhandensein einer Gas- oder Elektrizitätsleitung in der Nähe des Zeughauses. Schliesslich wird dem Bund das Vorkaufsrecht für die der Gemeinde Aigle gehörenden, an das Zeughausareal anstossenden. Grundstücke eingeräumt.

Was nun die Zeughauiäanlage in Aigle anbelangt, so können wir Ihnen darüber folgenden Aufschluss geben: 1. Das für die M a g a z i n b a u t e mit kleineren Werkstätten und Dienstwohnung des Verwalters in Aussicht genommene Grundstück ist ziemlich eben und zweckmässig gelegen. Es hat den Vorteil trockenen Kiesbodens. Die Kommunikationen sind befriedigend. Für den Verkehr mit dem Bahnhof können zwei Strassen benützt werden. In der Nähe der Zeughausanlage stehen für Truppenbesammlungen gut geeignete, der Gemeinde Aigle gehörende Plätze zur Verfügung. In nächster Nähe befinden sich ein geräumiger Schiessstand und der Viehmarktplatz mit festen Anbindevorrichtungen. Beide dürften für Mobilmachungsarbeiten und Pferdeübernahme gute Dienste leisten. Die Möglichkeit späterer Entwicklung der Anlage wird im Vertrag mit der Gemeinde Aigle garantiert.

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Das Zeughausgebäude beschränkt sich auf die für zweckmässige Unterbringung des Materials der in Aigle mobilisierenden Gebirgstruppen unumgänglich notwendigen Räume und Dimensionen.

2. Das M u n i t i o n s m a g a z i n dürfte in seiner Art denjenigen von Thusis und Bevers entsprechen. Seine Entfernung vom Zeughaus beträgt l km. Für die notwendige Isolierung bietet der in Aussicht genommene Platz genügend Gewähr. Die Verbindung mit dem Zeughaus ist durch einen guten Fahrweg sichergestellt.

Die Belegung des Korpssammelplatzes Aigle mit Stäben, Truppenkörpern und Einheiten, sowie die Zahlen ihrer Korpsfuhrwerke, Beschirrungen und Munitionsdotierung sind aus der bei den Akten liegenden Tabelle ersichtlich.

Die von der eidg. Baudirektion erstellten Pläne und der Kostenanschlag, die sich ebenfalls bei den Akten befinden, enthalten die Einzelheiten über die zu erstellenden beiden Gebäude.

Wir erwähnen hier bloss folgende Gesamtsummen : I. Erd- und Maurerarbeiten Fr. 43,861.70 II. Steinhauerarbeiten ,, 5,231.-- III. Zimmerarbeiten . . . . ,, 19,776.30 IV. Spenglerarbeiten . . . ,, 3,557.50 V. Dachdeckerarbeiten . . ,, 6,948.-- VI. Blitzableiteranlage . . . ,, 600.-- VII. Schreinerarbeiten . . . ,, 6,487.05 VITI. Bauschmiede- und Schlosserarbeiten . . . ,, 6,187. -- IX. Gipser- und Malerarbeiten ,, 4,253.50 X. Bodenbeläge ,, 1,292.-- XL Installationsarbeiten . . ,, 1,100. -- XII. Elektrische Beleuchtung . ,, 1,150.-- XÏÏI. Hafnerarbeiten . . . . ,, 800.-- Zusammen für die Gebäude Fr. 101,244.05 XIV. Innere Einrichtungen ,, 2,500.-- XV. Kanalisation ,, 1,865.-- XVI. Umgebungsarbeiten und Einfriedigung ,, 9,800.-- XVII. Pferde-Anbindevorrichtungen . . .

,, 500. -- XVIII. Unvorhergesehenes und zur Aufrundung zirka 7 % ,, 8,090.95 Gesamtkosten

Fr. 124,000. --

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Auf Grund vorstehender Darlegungen beehren wir uns,.

Ihnen den nachfolgenden Beschlussentwurf betreffend Erstellung einer Zeughausanlage in Aigle zur Genehmigung zu empfehlenB e r n , den 30. März 1914.

Irr: Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft^ Schatzmaim.

(Entwurf.)

Bundlesbeschluss betreffend

die Erstellung einer Zeughausanlage mit Munitionsmagazin in Aigle.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vorn 30. März 1914, beiichliesst: 1. Für die Erstellung einer Zeughausanlage mit Munitionsmagazin in 'Aigle wird ein Gesamtkredit von Fr. 124,000.-- bewilligt.

2. Dieser Besehluss tritt, weil nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft. Der Bundeurat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung einer Zeughausanlage mit Munitionsmagazin in Aigle. (Vom 30. März 1914.)

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