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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession der städtischen Strassenbahn Zürich.

(Vom 27. März 1914.)

Der Stadtrat Zürich stellte mittelst Eingabe vom 11. Februar 1914 an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für den Bau und Betrieb einer Strassenbahnlinie durch die Birmensdorferstrasse, Strecke Badenerstrasse bis Webergasse, in der Meinung, dass die Linie in der Werdstrasse eingehen solle. Zur Begründung dieses Gesuches wird im wesentlichen ausgeführt, die Stadtverwaltung sehe sich aus verschiedenein Gründen veranlasst, die Werdstrasse mit einem harten Belage zu versehen. Voraussetzung hierzu sei aber, dass das im Jahre 1898 erstellte Strassenbahngeleise einen neuen solideren Unterbau erhalte, und dass die Stösse der Schienen verschweisst würden. Die Kosten einer solchen Erneuerang der Geleiseanlage seien auf Fr. 52,500 veranschlagt. Wenn für die umgebaute Anlage die normale Benützungsdauer von 25 Jahren angenommen werden dürfte, so würde diese Ausgabe ohne Bedenken bewilligt werden können. Wahrscheinlich werde aber die Steigerung des Verkehrs, nicht zum wenigsten wegen der Anforderungen der Strassenbahn an einen möglichst ungestörten Betrieb, in kurzer Zeit eine Verbreiterung der Strasse erfordern, so dass die Strassenbahn ver waltung neuerdings in die Lage kommen würde, ihre Geleise umbauen, d. h. sie der verbreiterten Strasse in Richtung und Höhenlage anpassen zu müssen. Heute sei es nicht möglich, auf diese spatere Entwicklung Rücksicht zu nehmen.

Die Kosten eines solchen Umbaues, der auch die Verlegung der Stromzuführungsanlagen in sich schliessen würde, müssten auf mindestens Fr. 100,000 geschätzt werden, ohne den Beitrag an die Kosten der Verbreiterung der Strasse seihst. Lasse man die Strassenbahnlinie in der Werdstrasse eingehen, so trete die

39S Verbreiterung der Strasse auf viele Jahre hinaus in den Hintergrund, und es werde eine tramfreie Radialstrasse geschaffen. Die zweckmässigste Lösung sei daher, die Strassenbahnlinie aus der Werdstrasse zu entfernen und den Tramverkehr über die Badenerund durch die Birmensdorferstrasse nach dem Bahnübergang au der Freyastrasse zu leiten. Schon 1896 habe man diese Linienführung ins Auge gefasst; da aber die Badenerstrasse damals noch Pferdebahnbetrieb hatte, schien es nicht angängig, in das Normalspurgeleise eine dritte Schiene für Meterspur einzulegen.

Die Mehrlänge der neuen Linie Sihlbrücke-Bahnübergang Freyastrasse gegenüber der alten Linie betrage nur 18 m, diu Umsteigeverhältnisse würden aber dabei wesentlich vereinfacht.

Auch werde es zufolge der an der Badener-/Stauffacherstrasse vorhandenen Verbindungskurve möglich sein, bei Gelegenheit die Linien ab Wiedikon durch die Selnau-/Stockerstrasse zum Paradeplatz zu führen.

Die Änderung habe den weiteren indirekten Vorteil, dass die Stadt in einigen Jahren, wenn die Weichen- und Kreuzungsanlagen bei der Sihlbrücke erneuert werden müssen, durch den Wegfall der Erneuerung der Abzweigung und Kreuzung nach ·der Werdstrasse Fr. 45,000 ersparen könne.

Eine Benachteiligung der Gegend der Werdstrasse infolge der Verlegung der Strassenbahnlinie komme verkehrspolitisch nicht in Betracht. Übrigens werde das Quartier auch von der Linie 8 (Stauffacherstrasse) bedient. Die in Aussicht genommene Änderung der Linienführung erscheine aus überwiegenden yerkebrspolizeilichen und wirtschaftlichen Gründen als angezeigt.

Dem technischen Bericht ist zu entnehmen, dass die neue Teilstrecke in der Birmensdorferstrasse eine Länge von 215 m haben wird. Die Steigung beträgt 0,28 %· Die Linie soll doppelspurig und nach den neuesten Normalien der städtischen Strassen'bahn gebaut werden. Sie wird einen Kostenaufwand von zirka Fr. 57,000 erfordern.

Mit Zuschrift vom 5. März 1914 empfiehlt der Regierungsrat des Kantons Zürich das Gesuch des Stadtrates zur Berücksichtigung. Wir haben ebenfalls keine Einwendungen gegen das Vorhaben des Stadtrates Zürich zu erheben. Den Bau der neuen Strecke in der Birmensdorferstrasse hätten wir, gestützt auf die in Art. 22 der Konzession der städtischen Strassenbahn Zürich, vom 26. März 1897 (E. A. S. XIV, 369) enthaltene Ermächtigung von uns aus bewilligen können ; die Entfernung der Strassenbahnlinie aus der Werdstrasse bedingt aber eine Änderung der Bundesblatt. 66. Jahrg. Bd. II.

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394 Konzession, da diese Straiïse mit der Birmensdorferstrasse im Eingang der Konzession unter Ziffer 4 erwähnt ist. Es braucht somit daselbst nur das Wort ,,Werd-a gestrichen zu werden.

Weitere Bemerkungen haben wir nicht anzubringen.

Genehmigen Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 27. März 1914.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der Bundespräsident:

Hoffmann.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

Bumlesbeschluss betreffend

Aeiiderung der Konzession der städtuclien Strassenliahn Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Stadtrates Zürich vom 11. Februar 1914; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 27. März 1914, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 26. März 1897 (E. A. S.

XIV, 369) der Stadt Zürich erteilte und durch Bundesbeschlüsse vom 24. April 1902 und vom 28. März 1903 (E. A. S. XVIII, 70 und XLX, 60) abgeänderte Konzession für die Strassenbahn Zürich wird neuerdings dahin abgeändert, dass im Eingang, Ziffer 4, das Wort ,,Werd-"1 gestrichen wird.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 1. Mai 1914 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession der städtischen Strassenbahn Zürich. (Vom 27. März 1914.)

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1914

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520

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01.04.1914

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392-394

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