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Für die Rechtsuchenden ist eine rasche Erledigung der Prozesse von grösster Wichtigkeit, und es ist dankbar anzuerkennen, dass das Bundesgericht trotz seiner sich immer gleichbleibenden grossen Geschäfts! äs t sein Möglichstes macht, um solchen Wünschen gerecht zu werden.
Bei den zivilrechtlichen Berufungen ist eine Abnahme zu konstatieren.
Von den Praktikern und überhaupt von jedem, der sich mit den Entscheidungen unseres obersten Gerichtshofes zu befassen hat, wird es freudig begrüsst werden, dass ein neues Generalregister hergestellt werden wird.
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Antrag derKommission.
Die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes für das Jahr 1913 wird genehmigt.
B e r n , den 22. Mai 1914.
Die Kommission: Spahn, Präsident.
Billeter.
Cattori.
Charbonnet.
Choquard.
Cimar d.
Engster, Arthur.
Frei (Basel).
Gujer.
Hunziker.
König.
Minder.
Moser.
Savoye.
Schwander.
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Antrag der Kommission.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1914
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
22
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
03.06.1914
Date Data Seite
424-424
Page Pagina Ref. No
10 025 394
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