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Für die Rechtsuchenden ist eine rasche Erledigung der Prozesse von grösster Wichtigkeit, und es ist dankbar anzuerkennen, dass das Bundesgericht trotz seiner sich immer gleichbleibenden grossen Geschäfts! äs t sein Möglichstes macht, um solchen Wünschen gerecht zu werden.

Bei den zivilrechtlichen Berufungen ist eine Abnahme zu konstatieren.

Von den Praktikern und überhaupt von jedem, der sich mit den Entscheidungen unseres obersten Gerichtshofes zu befassen hat, wird es freudig begrüsst werden, dass ein neues Generalregister hergestellt werden wird.

# S T #

Antrag derKommission.

Die Geschäftsführung des Bundesrates und des Bundesgerichtes für das Jahr 1913 wird genehmigt.

B e r n , den 22. Mai 1914.

Die Kommission: Spahn, Präsident.

Billeter.

Cattori.

Charbonnet.

Choquard.

Cimar d.

Engster, Arthur.

Frei (Basel).

Gujer.

Hunziker.

König.

Minder.

Moser.

Savoye.

Schwander.

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Antrag der Kommission.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1914

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.06.1914

Date Data Seite

424-424

Page Pagina Ref. No

10 025 394

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