BBl 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellgesetz; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 14. Dezember 2020 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Swisscom (Schweiz) AG (nachfolgend: Swisscom) eröffnet.

Es bestehen Anhaltspunkte, dass Swisscom Wettbewerbern den Zugang zu ihrer Netzwerkinfrastruktur (Layer 1-Zugang) verweigert hat und diese damit in ihrer Preis- und Dienstleistungsgestaltung eingeschränkt hat.

Die Untersuchung soll zeigen, ob Swisscom im Markt für den Zugang zur physischen Netzwerkinfrastruktur mit glasfaserbasierten Übertragungsgeschwindigkeiten eine marktbeherrschende Stellung innehat und ob sie diese missbraucht und dadurch andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert oder die Marktgegenseite benachteiligt hat (Art. 7 Abs. 1 KG). Hierbei wird insbesondere geprüft, ob Swisscom durch ihr Verhalten eine Geschäftsbeziehung zu Unrecht verweigert, Wettbewerber in der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung eingeschränkt, Handelspartner bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen diskriminiert oder unangemessene Preise oder sonstige Geschäftsbedingungen erzwingt.

Innerhalb von 30 Tagen steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Diese Frist beginnt einen Tag nach der Publikation dieser Bekanntmachung zu laufen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a-c Kartellgesetz können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

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Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern.

Telefon: 058 462 20 40, E-Mail: info@weko.admin.ch.

19. Januar 2021

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Sekretariat der Wettbewerbskommission