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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 28. Mai 1895.)

Dem schweizerischen Rennverein wird an sein diesjähriges Rennen in Bern eine Subvention von Fr. 1300 bewilligt.

(Vom 4. Juni 1895.)

Das von Herrn Lorenz J o o s auf Meiersboden, Gemeinde Churwalden, betriebene Fuhrhaltereigewerbe wurde für die Zeit von Anfang Dezember 1893 bis Ende Februar 1894 als den Bestimmungen des erweiterten Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 unterstellt erklärt, gestützt auf folgende Erwägungen: Gemäß Art. l, Ziff. 2 6, des erweiterten Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887 sind Fuhrhaltereien, sobald sie durchschnittlich mehr als fünf Arbeiter beschäftigen, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterstellt. Durch eine von den kantonalen Behörden veranlaßte amtliche Untersuchung ist nun festgestellt, daß im Geschäfte Joos anfänglich sieben, später sechs Fuhrleute, sowie durchschnittlich mehr als fünf Ablader verwendet wurden. Die Einrede des Herrn Joosd, daß der Holztransport nicht unter den Begriff ,,Fuhrhalterei" subsumiert werden könne, sondern zum forstwirtschaftlichen Betriebe zu rechnen sei, ist nicht stichhaltig, da der Bundesrat schon zu wiederholten Malen sich im gegenteiligen Sinne ausgesprochen und auch ausdrucklich erklärt hat, daß wohl das Fällen des Holzes und das Beschlagen desselben an Ort und Stelle zu diesem zu zählen sei, nicht aber der Transport des Holzes.

Der Bundesrat hat den Rekurs des Herrn J. Ulrich G r o b S c h e r r e r , alt Gemeinderat in Kappel (St. Gallen), gegen den

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Entscheid des Großen Rates des Kantons St. Gallen vom 23. November 1894, betreffend Verweigerung eines Wirtschaftspatentes, gestützt auf folgende Erwägungen, abgewiesen : Der Kanton St. Grallen hat in verfassungsrechtlich unanfechtbarer Weise von der Befugnis Gebrauch gemacht, die durch Art. 31, litt, c, der Bundesverfassung seit der am 22. Dezember 1885 in Kraft getretenen Revision derselben den Kantonen eingeräumt ist, indem er in sein Wirtschaftsgesetz vom 31. Dezember 1888 die Bestimmung des Art. 5 aufnahm, wonach der Regierungsrat auf Antrag des betreffenden Gemeinderates und sachbezügliches Gutachten des Bezirksamtes die Erteilung neuer Wirtschaflspatente bis auf weiteres verweigern kann, wenn an einem Orte die Zahl der Wirtschaften derart zunimmt, daß das öffentliche Wohl dadurch gefährdet erscheint. Die thatsächlichen Verhältnisse rechtfertigen die Anwendung dieser kantonalgesetzliehen Bestimmung auf die Gemeinde Kappel und auf das Patentgesuch des Rekurrenten, und es liegt kein im Bundesrecht wurzelndes Motiv vor, aus welchem dem Regierungsbeschluß im Specialfalle die rechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit aberkannt werden könnte.

(Vom 7. Juni 1895.} Der k. und k. außerordentliche Gesandte von Österreich-Ungarn, Herr Graf von K u e f s t e i n , hat heute dem Herrn Bundespräsidenten sein Kreditiv überreicht.

Herr Artilleriemajor V. G o t t o f r e y in Freiburg wird zur Infanterie versetzt und dem Eanton Freiburg zur Einteilung zur Verfügung gestellt.

Herrn Jean B o u l o t - R o b e r t , belgischem Konsul in Neuenburg, wird das Exequatur erteilt.

An Stelle von Herrn Oberstlieutenant Walter T o b l e r in St. Gallen wird als Ersatzmann im Divisionsgericht VII Herr Hauptmann Viktor S a n d , Bataillon 81, von und in St. Gallen, ernannt.

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(Vom 10. Juni 1895.)

An Stelle des Herrn Forstmeister V o g l e r , dessen Amtsdauer am 23. dieses Monats ausläuft und der nach dem Reglement für drei Jahre nicht wieder wählbar ist, wird Herr Forstmeister Merz, Forstinspektor des Kantons Tessin, in Bellinzona, als Mitglied der Aufsichtskommission der eidgenössischen Centralanstalt für forstliches Versuchswesen gewählt.

Über den Betrieb der Laborierwerkstätten des Munitionsdepots in Altdorf wird eine provisorische Verordnung erlassen.

Die Mannschaften der Sicherheitswachen der Festungswerke, welche infolge ihres Bewachungsdienstes von einem anderweitigen Militärdienst dispensiert werden müssen, werden nach Analogie von Art. 2, litt, e, des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1878 während der Dauer ihrer Anstellung von der Ersatzsteuer enthoben.

"Wahlen.

(Vom 10. Juni 1895.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter in Vugelles-laMothe (Waadt): Frl. Susanne Marchand, von Vugelles.

Postcommis in Basel : Herr Eugen Schweizer, von und in Basel.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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12.06.1895

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327-329

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