#ST#

chweizerisches

un d e s b l a t t .

Jahrgang V. Band Il.

Nro. 32.

Samstag, den 16. Juli 1853.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelgenen Postamt. Preis füt ...as Iabr 1853 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 4. 40 Centimen. Inserat sind frankirt an die Erpedition einzusenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile oder deren Raum.

#ST#

Bericht der

Kommission des Nationalrathes über die Geschästsführung des Bnndesrathes während des Jahres 1852 und über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

A..

Geschäftsführung des Bundesrathes.

Tit.

Die mit der Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes beauftragte Kommission des Nationalrathes war durch ihren Präsidenten ursprünglich auf den 10. Mai d. I. einberufen worden; da indessen der Bericht des Bundesrathes bis zu diesem Zeitpunkte nech nicht vorlag, fo wurde die Versammlung der Kommission vorerst auf den 16 und dann auf den 30. Mai vertagt.

Bundesblatt. Iahrg. V. Bd. II.

59

738 An diefem leztern Tage verfammelten fich in der Bundesstadt Bern 5 Mitglieder der Kommiffion, während die 4 übrigen, theils wegen anderweitiger dringender Amtsgefchäfte, theils Krankheits halber, an den Berathungen der Kommisfion für einmal keinen Antheil nehmen konnten; einige Tage fpäter ist indessen einer.

derfelben noch eingetroffen. Wenn aus diesem Grunde schon die Arbeiten der Kommission fich verzögern mußten, so kam leider noch ein anderer Umstand hinzu, welcher es Ihrer

Kommiffion unmöglich macht, Ihnen, Tit., rechtzeitig, d.h.

mit dem Zusammentritt der Räthe einen gründlichen Bericht über die ganze Geschäftsführung des Bundesrathes während des Iahres 1852 vorzulegen.

Es besteht derselbe darin, daß auch am 30. Mai weder der Bericht des Iustiz- und Polizeidepartements, noch die Staatsrechnung für 1852 vorlag.

In lezterer Beziehung ist zwar, während die Kommisfion noch versammelt war, das Fehlende ergänzt worden, indem die Staatsrechnung von 1852 den sämmt-

lichen Mitgliedern gedrukt mitgetheilt worden ist, und daher mit den Büchern verglichen werden konnte.

Der

Bericht des Iustiz- und Polizeidepartements ist aber bis zum 10. Inni, an welchem Tage die Kommisfion ihre übrigen Untersuchungen vollendet hatte, weder gedrukt, noch auch nur im Manuskript der Kommisfion vollständig mitgetheilt worden, so daß diefelbe nicht im Falle war, ihrem Auftrage ein volles Genüge zu leisten , fondern nothgerungen befchlossen hat, die Prüfung des betreffenden Theils der Geschäftsführung des Bundesrathes bis zur Versammlung der Räthe zu verschieben. In Folge dessen fieht fich die Kommisfion veranlaßt, beim hohen Nationalrath darauf anzutragen , es möchte der Bundesrath eingeladen werden, dafür beforgt zu fein, daß künftighin, gemäß Art. 16 des Bundesgefezes vom

739 21. Dezember 1849 über den Gefchäftsverkehr zwischen beiden Räthen, jeweilen am 1. Mai jeden Iahres nicht nur die Berichte sämmtlicher Departement, fondern auch die Staatsrechnung des vorhergehenden Iahres gedrukt vorliegen ; wob.'i es demfelben überlassen bleiben solle, säumigen Departementschefs oder deren Unterangestellten gegenüber die geeignet erachteten Schritte einzuleiten.

Die Kommiffion erlaubte fich dabei gleichzeitig die Ansicht auszufprechen , daß der Bericht des Bundesrathes über feine Geschäftsführung dadurch an Interesse kaum verlieren würde, wenn derselbe etwas gedrängter und übersichtlicher gehalten würde.

So find namentlich in dem Bericht des Militärdeparlements eine Menge kleiner Details über Mängel bei der Ausrüstung u. f. w. enthalten, welche dem betrefsenden Kantone allerdings zur Kenntniß gebracht werden sollen, deren Aufnahme in den Amtsbericht des Bundesrathes aber kaum passend erfcheint, während wir anderfeits ein gründliches Urtheil über den Grad der Wehr-

fähigkeit des schweizerischen Heeres im Allgemeinen und der einzelnen Kantonskontingente, über die Fortschritte, die sich bei denselben zeigen, oder über Verbesserungen, die als wünfchbar erscheinen, unter Andeutung der Mittel, wie dieselben erzielt werden könnten, nur ungerne vermißt haben. Auch die mühsame Aufzählung.

aller ein- und ausgegangenen Schreiben, fei es beim Bundesrath, feiges bei den einzelnen Departements,.

erfcheint der Kommission zum mindesten als überflüssig, da fich der innere Werth einer Administration doch wahrlich nicht nach der Zahl der empfangenen oder erlassenen Briefe bemisst. Was die Art und Weife betrifft,.

wie Ihre Kommiffion die ihr obliegende Prüfung der Geschäftsführung des Bundesrathes fowohl, als der Staatsrechnung während des Jahres 1852 vorgenom-

740 men hat, so ist dießfalls zu bemerken, daß die Kommission fich in einzelne Sektionen eingeteilt hat, welche die Prüfung der Geschäftsführung der einzelnen Departemente und des Bundesrathes vorzunehmen und über das Resultat dieser Prüfung schriftlich zu berichten hatten, worauf die Kommission vereint diese einzelnen Berichte

und die allfälligen Anträge diskutirte und eintretenden Falls modifizirte.

Die Kommission freut sich, in Folge ihres Unterfuchs, im Falle zu sein, fich mit derselben Anerkennung über die Amtstätigkeit des Bundesrathes während des verslossenen Jahres aussprechen zu können, wie dieß auch von frühern Untersuchungskommissionen, sei es des National- als des Ständerathes, wiederholt gefchehen ist.

Geschäftskreis des politischen Departements.

Wenn es unter allen Verhältnissen schwer ist, der vollziehenden Gewalt genau die Bahn zu bezeichnen, die sie b...i der Lösung von politischen Fragen einzuschlagen

hat,

deren Phasen sich täglich durch unerwartete Ereignisse und nen hinzu tretende Umstände verwikeln können; wenn es meistens unnüz ist,

hintendrein Handlungen zn kriti-

siren, die schon längst in das Gebiet der vollendeten Thatsachen gehören, so wird diese Aufgabe noch undankbarer, wenn sich das Land, wie dieß heutzutage der Fall

ist,

dem Auslande gegenüber in einer schwierigen Lage befindet.

Der geringste Z.r.eifel erscheint dann oft als ein Beweis von

Mißtrauen;

unter

dem Einflusse der vorgefaßten

Meinungen der Gegenwart, sieht man eine einfache Bemerkung über die Maßen wachsen und,

der Absicht ihres

Urhebers. zuwider, den Charakter eines Tadels annehmen.

741 Aus diesen Gründen, und durchdrungen von dem Ernste der gegenwärtigen Sachlage, werden wir den Bericht des Bundesrathes über die auswärtigen Angelegenheiten nur mit der größten Behutsamkeit behandeln und, ohne uns in die übrigens fehr interessanten Einzelheiten desselben oder in ein Urtheil über jeden der politischen Akte, die das Jabr 1852 bezeichnet haben, einzulassen, uns damit begnügen, die allgemeinen Richtungen zu bezeichnen, die wir in zwei oder drei Hauptpunkten befolgt sehen möchten.

Wie dieß zu erwarten war, bilden die Reklamationen der Mächte in Betreff der Flüchtlinge, die Noten, welche

die Schweiz zu einem Waffenplaz von gesährlichen Mißvergnügten, zu einer Werkstätte von Doktrinen machen, die es auf den Umsturz alles Bestehenden abgefehen haben , den umfangreichsten Theil des Berichtes des Bundesrathes.

Sie bilden aber auch feinen wichtigsten Theil, da sie es sind, die die Ausweifung aller in der Lombardei niedergelassenen Tessiner, die Gränzsperre gegen Tessin und

zulezt die Abberusung des österreichischen Geschäftsträgers zur Folge gehabt haben.

Bei den in dieser Beziehung getroffenen Maßregeln hat es sich der Bundesrath angelegen sein lassen , die

Pflichten der Menschlichkeit mit der Ausrechthaltung des ersten aller Rechte eines freien Volkes, des Rechtes, aus seinem Gebiete alleiniger Herr zu fein, in Einklang zu bringen. Wir anerkennen seine Bemühungen und sprechen ihm dafür unfern Dank aus.

Wenn auch die Jnternirung oder die Ausweisung mehrerer Flüchtlinge sich den scharfen Tadel der Presse derjenigen kosmopolitischen Partei zugezogen hat, welche die Sache aller Geächteten Europas zur Sache des Schweizervolkes machen, und gerechte, durch großes Mißgeschik verdiente Sympathien in eine gesahrvolle Solidarität-

742 erklärung, in ein Schuz- und Truzbündniß umwandeln möchte , das unfer Vaterland in abenteuerliche Händel verstriken müßte, die nur Andern zu Statten kämen; wenn diese wenig zahlreiche Partei laut aufgeschrieen hat, so glauben wir, daß die große Mehrheit der Nation den in Frage stehenden Maßregeln, deren Zwek war, unnöthige Verwiklungen mit benachbarten Staaten zu vermeiden, ihre volle Zustimmung ertheilt hat. Leider vergessen nur zu viele vom Unglüke erbitterte Verbannte, daß eine Zufluchtsstätte keine Citadelle ist und daß das Volk, das ihnen eine edelmüthige Gastfreundschaft gewährt, sehr wol keinerlei seindselige Gesinnungen gegen die Regierung hegen kann, vor der sie fliehen mußten.

Dadurch, daß der Bundesrath zu rechter Zeit, im Einverständnisse mit den Kantonen , gewisse polizeiliche

Maßregeln traf, die Anhäufung von gefährlichen Flüchtlingen an den Gränzen untersagte, den Abdruk beleidigender, gegen das Oberhaupt einer großen Nation gerichteter Schriften verhinderte, hat er sich selbst und haben sich die Regierungen, die ihn unterstüzt haben, um das Vaterland verdient gemacht. Sie haben bewiesen, daß, wenn sie das jedem Volke zustehende Recht, sich nach eigenem Gutdünken zu regieren, für sich in Anfprnch nehmen, sie diese Freiheit auch bei ihren Nachbarn zu achten wissen. Wir hoffen, daß die Bundesversammlung und das Schweizervolk sich mit uns vereinigen werden, um dem Bundesrath dafür zu danken, daß er nicht vor der undankbaren Aufgabe zurückgewichen ist, sich dergleichen, unfer Vaterland bloßstellenden Manifestationen zu widerfezen , welches auch die Beweggründe fein mögen , die ihnen zu Grunde liegen.

Sollte nun aber, nachdem wir diese traurige Pflicht ersüllt, nachdem wir alle Beweismittel unseres guten

[^

7 .13 Rechts erschöpft, nachdem wir den Ungrnnd gewisser Vorwürfe aufs Klarste dargethan und unfern Nachbarn so viele unzweideutige Beweise unseres redlichen Willens gegeben haben, sollte, sagen wir, irgend eine fremde Regierung, taub gegen die Stimme der Wahrheit, ihre Forderungen aufs Aeußerste treiben, sollte^ sie in ihren Ansprüchen so weit gehen, sich in die inneren Angelegenheiten der Schweiz mischen zu wollen, so könnte sich der Bundesrath, in dem vollen Bewußtfein feiner Langmuth, mit aller Zuversicht an die Nation wenden. Das Volk, das bei sich Herr sein will, würde sich auf den Ruf seiner Obrigkeit in Masse erheben.

Indessen, und gerade wegen dieses Aufrufes an das Volk, den das eine oder das andere Ereigniß von einem Tage zum andern plözlich nöthig machen kann, glauben wir, daß es rathfam ist, die Unterhandlungen, welche die theuersten Jnteressen des Landes berühren, nicht in zu tiefes Dunkel zu hüllen. Zwar werden in der Schweiz die mit dem Auslande gewechselten Noten am Ende immer von den Behörden selbst der Oeffentlichkeit übergeben; aber es scheint, daß diese Veröffentlichung mitunter zu fpät stattfindet, um alle ihre Früchte zn tragen.

.Fern von uns fei der Gedanke, als könne man der vollziehenden Gewalt die Pflicht auferlegen, alle Noten, die sie empfängt und alle Antworten, die sie darauf ertheilt, unverzüglich zu veröffentlichen; wir begreifen sehr wol die beim Beginn einer Unterhandlung zu beobachtenden Rüksichten, wo oft ein einziger Akt der Unverschwiegen-

heit genügt, um der ganzen Angelegenheit eine den Absichten derjenigen, welche sie einleiteten, völlig entgegengefezte Wendung zu geben. Aber zwischen einem solchen gerechten Rükhalte und dem z. B. nach dem Empfang der französischen Note vom 24. Ianuar 1852 beobachteten

744 absoluten Schweigen, das überdieß so übel vergolten ward, da der Text eben dieser Note, die man allen Schweizern, den am meisten dabei Betheiligten, so sorgfältig verbarg , bald darauf durch die Frankfurter O. P. A.

Zeitung ganz Europa mitgetheilt wurde -- zwischen einer solchen übertriebenen und unnüzen Geheimhaltung, sagen wir, und einem weisen Rükhalie gibt es einen richtigen Mittelweg, den wir möchten betreten sehen. Mag man Bedenken tragen, die Noten im Angenblike ihres Empfanges zu veröffentlichen, das begreisen wir; aber daß

die Ungeduld' des Schweizervolkes, in seine eigenen Angelegenheiten eingeweiht zu werden, zuweilen erst durch die Mittheilungen der auswärtigen Presse ihre Befriedigung erlangen follte, das können wir nicht gelten lassen. Das Land würde selbst an Ruhe gewinnen, wenn die öffentliche Meinung zur rechten Zeit von den Reklamationen

des Auslandes in Kenntniß gesezt, nicht Gesahr liefe sich über gewisse Punkte beirren zu lassen und sich unnüzer Weife über irrige oder übertriebene Berichte zu erhizen, die nur zu oft durch Betheiligte oder durch fchlecht unterrichtete Blätter verbreitet werden. Hat ein fremder Minister dem Präsidenten der Eidgenossenfchaft eine Note übermacht und wird deren Veröffentlichung zu lange ausgeschoben, so werden alsbald die beunruhigendsten Nachrichten in Umlauf gesezt. Aus einigen Bemerkungen über die Fremdenpolizei oder über die leidenschaftliche Sprache einer Zeitung macht man eine Jnterventionsdrohung oder ein Verlangen auf Unterdrükung der Preßfreiheit..

Wir sind der Ansicht, daß eine wolverstandene Publizität allen diesen höchst beunruhigenden salfchen Gerüchten mit einem Male ein Ende machen würde. Auch könnte oft die vollziehende Gewalt, wenn sie zu rechter Zeit die Nation von dem Jnhalte der eingegangenen Noten und

745 der darauf ertheilten Antworten in Kenntniß sezte, in den Manisestationen der öffentlichen Meinung eine Billigung finden, welche die Wirkung ihrer Antworten verdoppeln würde.

Es kann zuweilen auch für die Nation von der hochsten Wichtigkeit sein, daß sie von den ihr drohenden Eventualitäten benachrichtigt werde. Ist es z. B. nicht erlaubt anzunehmen, daß die Differenz mit Oesterreich, die feit der Vertreibung und dem Ruine so vieler Eidgenossen zu einem so ernsten Konflikte angewachsen ist, vielleicht eine andere Wendung genommen, nicht so viele Unglükliche unvorbereitet getroffen und zu Grunde gerichtet haben würde, wenn der Bundesrath dem Volke früher den Jnhalt jener Note vom 2l. Dezember 1852 mitgetheilt hätte, wo es ansdrüklich heißt: "Wenn gegen alle Erwartung dieser Reklamation keine Folge gegeben werden sollte/ so ist die kaiserliche Regierung entschlossen, die in der Lombardie wohnenden Tefsinerbürger aus ihrem Gebiete auszuweisen, und behält sich außerdem vor, auf anderweitige Vorkehren bedacht zu sein, die sie für angemessen halten wird gegen Beschlüsse, wie die oben erwähnten, zu ergreifen." (Es handelte sich um die Ausweisung der Kapuziner.) Endlich empfehlen wir eine schleunigere Publizität in politischeu Angelegenheiten aus solgendem Grunde: Jn der Politik muß man sich möglichst hüten, den Standpunkt seiner Gegner zu wählen. Wir würden in dem Streite immer den Kürzeren ziehen, wenn wir die Stellung annähmen, die uns die Mächte, welche uns beunruhigen, anweisen möchten; wenn wir uns herbeiließen, insgeheim eine Menge übertriebener Beschwerden za verhandeln, bei verschlossenen Thüren irrige Behauptungen

746 und ungerechte Beschuldigungen zu widerlegen, deren Bedeutung vor dem hellen Lichte der Oessentlichkeit verschwinden würde. Die sremden Eabinette, die sich wohl hüten uns nachzuahmen, würden, im Vertrauen aus die Unwissenheit, worin sich das Publikum in Betreff des Vorgefallenen befände, ihre erste Stellung beibehalten und, als ob wir nichts geantwortet hätten, aus dem von ihnen selbst gewählten Boden den.Angriff ernenern, ohne sich um unfere Erklärungen und Beweife zu bekümmern.

Alsdann würden wir es bereuen, uns die Wahl der Waffen nicht vorbehalten zu haben und nicht gleich Ansangs als eine Nation aufgetreten zu fein, die, im Angesichte Europa's mit ihres Gleichen unterhandelnd, eben fo viele Achtung anzufprechen weiß, als man von ihr fordert. Aber eine folche würdevolle Handlungsweise können wir nur gestüzt auf die Zustimmung des Volks durchführen und, um uns diefe zu sichern, müssen wir dasselbe zu rechter Zeit in die Ereignisse einweihen. Unter dieser Bedingung aber wird uns die unabhängigste Stellung nicht mehr Gefahren bereiten, als die umständlichsten Erklärungen. Neuere Ereignisse haben dieß zur Genüge bewiesen. Jn der That ist die Oeffentlichkeit eine der besten Wassen, deren wir uns bedienen können, um die Gewebe zu zerreißen, die immer wieder gegen die Schweiz erneuert werden. Die Repräsentanten der uns umgebenden Monarchien scheuen die Oeffentlichkeit; sie fürchten Erörterungen Aller über die Interessen Aller; sie hüllen sich gern in ein geheimnisvolles Dunkel, bei dem sie ihren Vortheil suchen. Hüten wir uns deßhalb, dieses Terrain zu betreten, das ihnen unentbehrlich ist, um ihre Bewegungen zu verbergen, und stellen wir uns kühn auf dieses weite Feld der Oeffentlichkeit, auf dem sich unsere Gegner meistens sehr unbehaglich befinden, auf

747 dem wir Republikaner aber im unbedingten Vortheile

sind, weil wir das Tageslicht nicht zu scheuen haben.

Da es unmöglich ist, alle Fälle vorzusehen, da sich von einem Augenblike zum andern diese oder jene Unterhandlung darbieten kann, für deren Erfolg das Geheimniß nothwendig wäre, so stellt die Kommission, die überdieß der allein verantwortlichen vollziehenden Gewalt auch vollkommene Freiheit des Handelns lassen möchte, keinen Antrag, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann die diplomatischen Akte veröffentlicht werden sollen , sondern ladet die Versammlung ein , dieß dem richtigen Takte des Bundesraths zu überlassen, den wir nicht ermangeln werden, durch unsere Empfehlungen zu unterstüzen.

Wenn ein kleines Land, wie das unserige, mitten zwischen großen Monarchien ^liegt, so ist es ihm unmöglich, wie groß auch der Muth seiner Bürger sein mag, mit irgend welcher gegründeten Hoffnung auf Erfolg den ernsten Eventualitäten die Stirne zu bieten, die es bedrohen können, wenn es ihm nicht gelingt, sich des Schuzes derjenigen Mächte zu versichern, die bei den Händeln, die man mit ihm fucht, entweder gar nicht betheiligt sind, oder deren Interessen mitunter gar demjenigen seiner Angreifer entgegengefezt find. Nicht weniger durch die Kunst sich Freunde zu machen, als durch Wassengewalt, hat sich die Schweiz im Mittelpunkte Europas aufrecht zu erhalten gewußt. Wir würden diese von unfern Vätern ererbte Politik nicht ungestraft verlassen. Dieser Fehler, wenn wir ihn je begehen sollten, würde uns der Gefahr einer gänzlichen Abgeschiedenheit aussezen, die bedenklicher wäre als alle Gefahren, die immer mit den Zwistigkeiten zwischen Kleinen und Großen für erstere verbunden sind. Hiermit beabsichtigt die Kommission keines-

748 wegs, sich über das einer vollkommenen Neutralität entgegengefezte System der Allianzen auszufprechen. Ohne einen Versuch zu machen, der mit dem feit 1815 befolgten Gange im Widerspruch stünde, scheint es ihr, daß

es in den meisten Fällen möglich wäre, sich Angesichts einer bestimmten Eventualität der Unterftüzung diefer oder jener Macht zu versichern.

Um sich Freunde zu sichern für den Fall der Noth, dazu gehört zweifelsohne vor Allem, daß man im Rufe von Leuten stehe, die entschlossen sind, sich zu vertheidigen und fähig, ebenfo muthige Freunde, als gefährliche Feinde zu sein. Und diese Bedingung ersüllt das Schweizervolk.

Es steht in der That in Europa in einem Rufe von Thatkraft und militärischer Hülfsquellen, der die nummerische Stärke feiner Bevölkerung übersteigt. Aber damit

dieses Element der Macht gewichtig in die Wagfchale falle, muß man auch verstehen, es geschikt hervorzuheben und zu rechter Zeit geltend zu machen, und deßh.alb, um zu verhüten, daß von einem Augenblike zum andern die Unabhängigkeit unfers Landes keine andere Bürgschaft

habe, als eine Handvoll Milizen gegenüber den zahlreichen Heeren der großen Mächte, ist es notbwendig, daß die Schweiz im Auslande vollständiger vertreten und daß ihr... Bevollmächtigten nicht nnr geschikte Männer, fondern auch bei denen wol gelitten seien, mit welchen sie berufen sind zu unterhandeln..

Wir fagen, daß die Vertretung der Schweiz im Auslande vollständiger fein sollte: Hierunter verstehen wir, daß die Eidgenossenschaft einen diplomatischen Agenten in London haben follte, bei der einzigen europäischen Regierung, welche die neue eidgenössische Konstitution ofsiziell anerkannt hat, bei der Regierung, deren Bevollmächtigter zur Zeit des Sonder-

749 bundes der einzige war, welcher der regenerirten Schweiz

Sympathie bezeigte. Es scheint uns auch sehr wichtig, daß sich die Schweiz in den Vereinigten Staaten Amerikas durch einen Mann vertreten lasse, dessen Aufgabe wäre, alle Umstände zu benuzen, die geeignet sind, die Bande, welche die beiden Rupubliken vereinigen follen, enger zu knüpfen, und uns im Augenblike der Gefahr den mäch-

tigen Schnz des großen Volls zu sichern, das noch jüngst seinen Präsidenten erwählte unter dem Rufe: Keine Intervention!

Endlich fcheint uns die Vertretung der Schweiz in Wien ungenügend. Was wir hier sagen, hat nicht die geringste Beziehung auf die Persönlichkeit unfers dortigen Geschäftsträgers ad inlerim. Wir verstehen darunter nur, daß, um die Schweiz an dem kaiserlichen Hofe zu vertreten, die Stellung ihres Bevollmächtigten eine höhere sein muß als die, welche derselbe einnimmt. Unter An-.

dern glauben wir nicht, daß die Funktionen eines diplomatifchen Agenten mit der Stellung eines an einem Handlungshause betheiligten Handelsmannes vereinbar seien.

Um der Schweiz unnöthige Verwiklungen, erniedrigende Drohungen und wirkliche Gesahren zu ersparen, gibt es so viele irrig aufgefaßte Tatsachen in ihr wahres Licht zu stellen, so viele falsche Urtheile zu bekämpfen, daß die ungeteilte Zeit eines gefchikten Mannes dazu gehört, um diesen schwierigen Posten würdig auszufüllen; auch möchten wir auf diesen wichtigen Punkt die ganze Aufmerksamkeit der Versammlung lenken.

Wir sind auch der Ansicht, daß es sich für die Schweiz schikt, sich in Paris, Wien und London nicht durch bloße Geschäftsträger, sondern durch bevollmächtigte Minister oder durch Ministexxesidenten vertreten zu lassen; weil die

höhere Stellung, die diefe in dem diplomatischen Korps

750 einnehmen, ihnen überall Zutritt verfchafft und ihnen er-

laubt, sich nöthigen Falls direkt an die Oberhäupter der Regierungen zu wenden, bei denen sie beglaubigt sind, ohne genöthigt zu fein, die Vermittlung von Ministern anzusprechen, die mitunter gegen die Schweiz eingenommen und gereizt fein können, oder unter dem Einfluße früher eingegangener Verbindlichkeiten stehen. Endlich würden wir vielleicht auch dadurch, daß wir unfern politischen Angelegenheiten eine höhere Stellung einräumten, dahin gelangen, daß uns die sremden Mächte auch ihrerseits Diplomaten höheren Ranges schiken würden , die weniger ängstlich darauf bedacht, einen feit langem erprobten Eifer an den Tag zu legen, oder sich den Ruf einer bereits allgemein anerkannten Tüchtigkeit zu erwerben, die Fragen aus einem immer ruhigen und folglich unpartheiifchen Gesichtspunkte betrachten würden. Unsere verwikelten inneren Zustände sind für einen Fremden fo schwer aufzufassen, daß der Posten eines Gefandten in der Schweiz vorzugsweise mit Männern befezt werden follte, die unsere Verhältnisse aus langer Erfahrung kennen.

Es läge dieß ebenso sehr im wolverstandenen Interesse der auswärtigen Regierungen, als in dem der Schweiz.

Vernachläßigen wir deßhalb nichts, um dieses Ziel zu erreichen, und seien wir, in unserm eigenen Jnteressen, die Ersten zu beweisen, daß wir auf unfere Beziehungen

zum Ausland großes Gewicht legen.

Wenn die Bundesverfammlung diese Ansicht theilen follte, fo würde daraus ohne Zweifel eine Mehrausgabe von etwa 60,000 Franken erwachsen. Diese Summe, die beim ersten Anblike als zu hoch erscheinen könnte, dünkt uns fehr gering im Vergleich mit den Hülfsauellen des Staatsschazes , wenn sie dazu beitragen sollte, der Schweiz in Friedenszeiten Freunde, und im Augenblike der Gefahr

751 zuverläßige Bundesgenossen zu sichern. Wie groß würde dann nicht unsere Sicherheit sein! Wie rüksichtsvoll würden uns dann nicht diejenigen behandeln , die Grund zu Klagen gegen uns zu haben glauben, wenn sie wüßten, daß wir vorkommmenden Falls mit Gewißheit daraus zählen können, gegen ihre übertriebenen Forderungen unterstüzt zu werden.

Wenn diese Vermehrung der Ausgaben, follte sie felbst unfern muthmaßlichen Anfaz überschreiten , dazu beitragen könnte, die Vorurtheile zu vernichten und die Wolken zu verscheuchen, die gewisse Betheiligte sorgfältig zwischen der Schweiz und den Häuptern der großen europäischen Mächte unterhalten, fo würde, unseres Erachtens, das Vaterland für das Opfer von einigen taufend Franken hundertfältigen Ersaz finden und sollte daher keinen Augenblik anstehen, dasselbe zu bringen.

Dieß führt uns zum zweiten Theile unserer Anem-

pfehlnng, daß nämlich die Schweiz von Männern folle vertreten werden, die bei denen wol gelitten sind, mit welchen sie zu unterhandeln haben. Hierbei ersuchen wir aber, unfern Worten keine Bedeutung beizulegen, die wir ihnen felbst nicht geben. Wir verlangen keines-

wegs, daß sich die Schweiz ausschließlich durch die politischen Freunde der Parteien vertreten lasse, deren Einfluß in den verschiedenen Ländern überwiegend ist.

Was wir vor Allem verlangen, ist, daß unsere Bevollmächtigten Schweizer feien und nichts als Schweizer.

Unsere Worte follen nichts weiter sagen, als daß, um mit einer fremden Regierung auf gutem Fuße zu stehen, es erforderlich ist, bei derfelben einen Agenten zu beglaubigen, dessen Charakter, Antezedenzien und Umgebung mit dem Kreise, in welchem er sich zu bewegen berufen ist, nicht in zu grellem Widerfpruche stehen. Wir begreifen

sehr wohl, daß sich die Eidgenossenschaft nicht durch Män-

752 ner wolle vertreten lassen, die gegen die nene Ordnung der Dinge feindlich gesinnt sind; und in der That, wie ehrenwerth auch der Charakter eines diplomatischen Agenten sein mag, so ist es ihm unmöglich, die Interessen, mit deren Wahrung er beauftragt ist, mit Würde zu vertheidigen, wenn er nicht vor Allem aus Zutrauen zn feinen Kommittenten und Glauben an die Danerhaftigkeit der Institutionen hat, die er vertritt. Aber wir leben auch der Ueberzeugung, daß es leicht wäre, in der Schweiz genug fähige, den neuen Institutionen ergebene Männer zu sinden, um stets in Paris, London und Wien Agenten beglaubigen zn können, die mit den Regierungssystemen, die je nach den Uniständen in diesen Hauptstädten vorherrschen, nicht in offenem Widerfpruche stehen und deßl.alb keine Gefahr laufen, den Staatsmännern, mit denen sie zu unterhandeln berufen find, mtßbeliebig zu sein. Lezteres könnte sich sehr oft ereignen, wenn man sich in der Schweiz daran gewöhnte, einen Gesandten so lange aus seinem Posten zu belassen, als man keinen Grund zn direkten Klagen gegen ihn hat. Ohne irgend jemandem zu nahe zu treten, glauben wir behaupten zu dürfen, daß es für ein Land wie das unsrige nicht ersprießlich ist, seine divlomatischen Agenten lange Zeit hindurch auf ihrem Posten zu belassen; denn die Regierungen, die Tendenzen und selbst die Regierungsformen wechseln oft bei unfern Nachbarn, öfter noch als bei uns.

Wie kann man nun erwarten, daß ein Fürst oder ein allmächtiger Minister einen Agenten wohl aufnehmen und ihm mit Vertrauen entgegen kommen werde, wenn dieser vielleicht von der Regierung, welcher der neue Monarch nachfolgt, oder von dem Kabinete, an dessen Stelle der neue Minister getreten ist, vorgezogen, verhätschelt oder empfohlen wurdet Endlich bedarf es, um die Schweiz mit Einsicht zu vertreten,

^ Männer, die nicht seit zu langer Zeit von ihr entfernt lebten, so daß sie unsere inneren Kämpfe und die wahre Stellung der Parteien noch in lebhaftem Andenken haben.

Obige Bemerkungen, wir wiederholen es, haben nicht die entfernteste Beziehung auf die Perfönlichkeit des einen oder des andern politischen Agenten ;sieenthalten nur eine allgemeine, aber sehr angelegentliche Empfehlung, die wir an die Bundesversammlung und den Bundesrath richten, hierin dem Beispiele anderer Regierungen zu folgen, die selten eine Gesandtschaft lange Zeit hindurch in dem Besize desselben Inhabers lassen.

Das sind die allgemeinen Bemerkungen, zu welchen die Gesammtgeschäftsführung der auswärtigen Angelegenheiten während des Jahres 1852 Ihre Kommission veranlaßt hat. Sie werden am Ende dieses Berichtes in Form eines Antrages zusammengefaßt werden. Was die einzelnen Punkte anbelangt, so heben wir folgende hervort Obgleich die Kommission die Schwierigkeiten der Sachlage vollkommen anerkennt, so möchte sie doch dem Bundesrath anempfehlen, in der allerdings ehrenwerthen Absicht, ^ der Schweiz unangenehme Reklamationen zu erfparen, nicht zu weit zu gehen. Einen Flüchtling aus dem Gebiete der Eidgenossenschaft verbannen, ist schon eine ernste Maßregel, die unsern festen Willen, unsere freundnachbarlichen Beziehungen ungetrübt zu erhalten, hinlänglich beweist, ohne daß es noch nöthig ist, wie dieß der Bericht angibt, einen solchen Ungleichen durch einen Polizeiagenten durch ein fremdes Land begleiten zu lassen, um dessen Einschiffung nach Konstantinopel zu. konstatiren. Die Schweiz ist es ihren Nachbarn schuldig , auf ihrem Gebiete gute

Polizei zu handhaben; aber sie ist ihnen nichts schuldig hinsichtlich der Fremden, sobald diese die Schweizergränze überschritten haben.

Bundesdlatt. Jahrg. V0 Bd. II0

60

754 Was die Verordnung der fächsifchen Regierung anbelangt, worin dieselbe ihren Staatsbürgern den Aufenthalt

in der Schweiz als für sie gefährlich nntersagt, so hätten wir gewünscht, daß der Bundesrath die Erwähnung dieses Dokuments mit einer ernsten Beschwerde begleitet hätte, wie sie eine solche, durch nichts gerechtfertigte Beleidigung verdient.

Die Kommission ladet den Bundesrath ein, jede günstige Gelegenheit zu benuzen, um die obfchwebenden Verhandlangen über die Berichtigung der badifchen, öster-

reichischen und sranzösischen Gränze (Dappenthal) zu Ende zu führen. Wenn wir hier die mit Oesterreich gepflogenen Unterhandlungen erwähnen, so geschieht dieß deßhalb, weil gewisse Zeitungen, augenscheinlich mit Unrecht, berichtet haben, als habe Oesterreich von einem beträchtlichen Theile des ihm neuerdings von der Schweiz abgetretenen Ge-

bietes Besiz ergrissen. Um dergleichen lächerliche Gerüchte zu widerlegen, wäre es am geeignetesten, mit dieser Macht baldmöglichst zu einem definitiven Abfchlusse zu gelangen.

Die Kommission erklärt sich vollkommen einverstanden mit der Art und Weise, wie der Bundesrath eine französische Note beantwortet hat, welche, aus Veranlassung eines gegen das Oberhaupt des französischen Volkes gerichteten unverschämten Artikels der ,,Trihune Suisse," die Wirksamkeit unserer Geseze in Preßvergehen in Zweifel zog und das Ergreifen von Administrativmaßregeln verlangte, geeignet die benachbarten Staaten zu beruhigen.

Der Bundesrath hat sehr würdevoll geantwortet, indem er die Rechte der schweizerischen Presse als unantastbar behauptete und das Genügende unserer Institutionen darthat. Wir sind der Ansicht, daß der Bundesrath in diefer Angelegenheit ein ganz richtiges Verfahren einfchlug, und daß wir den Mächten, die sich im Namen der Ordnung herausnehmen, uns willkürliche Maßregeln anzusinnen, nichts

755 Schlagenderes antworten können, als indem wir ihnen zeigen, wie unfere Gefeze und Institutionen weit wirksamer seien, den Frieden und die Rechte jedes Einzelnen ausrecht zu erhalten, als alle Administrativmaßregeln. Ju der ganzen Schweiz gibt es kein Gericht und keine Jury, die sich weigern würde, direkte . gegen das Oberhaupt einer anerkannten und befreundeten Regierung gerichtete Beschimpfungen zu bestrafen. Warum nun dennoch von uns verlangen, zu willkürlichen, durch unfere Konstitutionen verbotenen und überdieß unfern Sitten widersprechenden Maßregeln unfere Zuflucht zu nehmen^ Die Kommission empfiehlt dem Bundesrath auf das Angelegentlichste, die mit den Vereinigten Staaten in Betreff eines Handelsvertrages und einer gegenseitigen freien Niederlassung angeknüpften Unterhandlungen nicht aus den Augen zu verlieren. Sie kann hierbei eine im Bericht der beiden Bevollmächtigten an den Bundesrath ausgesprochene

Ansicht nicht theilen und hegt vielmehr die Ueberzeugung, daß es im höchsten Jnteresse der Schweiz liege, wenn amerikanische Bürger sich bei uns ansiedeln und sich einen bleibenden Wirkungskreis gründen. Die Realisirung dieses Wunfches scheint ihr zwar noch in weiter Ferne zu liegen; aber weit entfernt, darin einen Nachtheil für unsere Jndustriellen zu erbliken, denen man, den Berichterstattern zufolge, eine gefährliche Konkurrenz eröffnen würde, glaubt.

sie im Gegentheile, daß eine Gemeinschaft so wichtiger Jnteressen mehr als irgend ein anderer Umstand dazu.

beitragen würde, uns die mächtige Unterstüzung der VereinigtenStaaten zu sichern. Wie Achtung gebietend wird nicht.

unfere Stellung fein, wenn einmal die Bürger der großen Union bei der Aufrechthaltung unferer Unabhängigkeit

direkte betheiligt sind! Schließen wir diefen Vertrag so bald als möglich ab. Wie gering auch für denAngenbli^

75^ seine Bedeutung sein mag, so wird er doch sicher für unser Vaterland segensreiche Früchte tragen.

Am Schlusse unseres Berittes sühlen wir uns gedrungen, dem Bundesrathe unsern anerkennenden Dank anzusprechen für sein unansgeseztes Bestreben, die so verwikelten Gr.änzverhältnisse der Schweiz mit ihren Nachbarn auf freundschaftlichem Fuße zu erhalten. Dieses Bestreben ist in den meisten Fällen vom Ersolge gekrönt worden. So hat unter Andern Frankreich, das, durch salsche Berichte irre geleitet, seine Truppen gegen die Schweizergränze in der Gegend von Genf vorschieben zu sollen geglaubt hatte, dieselben zurükgezogen, sobald es in den vom Bundesrathe ertheilten Ausschlüssen dessen festen Willen erkannte, niemandem zu gestatten, die ihm von unferem Lande gebotene Gastfreundschaft zu mißbrauchen, um den Frieden angränzender Staaten zu stören. Ebenso haben die Hindernisse, die auf eben dieser Linie dem Durchpasse der Reifenden in den Weg gelegt wurden, aufgehört und, wir anerkennen es, die Beziehungen zu den an Frankreich angrenzenden Kantone sind unter dessen gegenwärtiger Regierung in einen normalen Zustand getreten, an den man feit langer Zeit nicht mehr gewöhnt war.

Wir übergehen für dießmal den Konflikt mit Oesterreich; oenn, obgleich bis ins Jahr 1852 reichend, ist er noch unentschieden und hat erst seit dem Monate Februar 1853 eine große Wichtigkeit erlangt, weßhalb es geeigneter fein möchte, das Urtheil darüber dem Berichte des nächsten Jahres vorzubehalten.

Jn Folge unfers Berichtes über die auswärtigen Angelegenheiten schlagen wir der Bundesversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1) Der Bundesrath ist eingeladen, einen Bericht und Vorschläge an die Bundesversammlung zu bringen,

757 dahin gehend, die diplomatische Vertretung der Schweiz in Paris, London, Wien und Washington zu ver-

vollständigen.

2) Der Bundesrath ist eingeladen, die angeknüpften Unterhandlungen in Betreff eines Handelsvertrags und der freien Niederlassung im Innern zwischen der Schweiz und den Vereinigten Nordamerikanischen Freistaaten alles Ernstes wieder aufzunehmen.

3) Die Bundesversammlung billigt die Geschäftsführung des Bundesrathes in Betreff feiner Beziehungen zu dem Auslande während des Jahres 1852.

Geschästskreis des Departements des Jnnern.

Bundeskanzler Der Zustand der Bundeskanzlei sowohl, als derjenige der Kanzlei der einzelnen Departement, ist durch eine Abtheilung Jhrer Kommisfion untersucht worden, und geslüzt auf den Bericht derselben, kann die Kommisfion mit voller Ueberzeugung dem anerkennenden Zeugniß beipflichten , welches der Bundesrath in seinem Bericht (Seite 204) dem Personal der Bundeskanzlei ertheilt hat.

Die Protokolle der Bundesversammlung, des National- und Ständeraths , find in Reinschrift vollständig nachgeführt und eben fo die Protokolle des Bundesraths, welche im Jahr 1852 nicht weniger als 4 starke Foliobände umfassen; dasfelbe gilt von den Miffivenbüchern des Bundesrathes, weiche ebenfalls fehr umfangreich find. Diese Reinschriften alle find äußerlich gefällig und

sauber; für ihre Genauigkeit bürgt die pünktliche Kollationirung durch zwei Kanzleisekretäre, in welcher Be-

758 ziehung eine besondere Kontrole geführt worden. Seit dem Iahr 1853 werden die Protokolle überdieß durch den Präsidenten und den Protokollführer unterschrieben. Sehr verdienstlich erfchien uns namentlich die eben so fleißig

als mit Einficht und Genauigkeit geführte allgemeine Registratur , welche nicht nur das ganze verflossene Amtsjahr umfaßt , fondern bis zum Monat Mai des laufenden Iahres fortgeführt ist. Ein so vollständiges, gut eingerichtetes, übersichtliches Personal- und Sachregister,

dabei so deutlich und schön geschrieben, erleichtert das Nachschlagen außerordentlich und gereicht einer Kanzlei zur wahren Zierde.

Es erschiene der Kommission als fehr wünfchenswerth, wenn die Registraturen in den Departementen nach dem gleichen System, wie diejenige der Bundeskanzlei und auch mit derselben Genauigkeit geführt würden. Ein genauer Einklang in dieser Beziehung dürfte sich in jeder Beziehung als vorteilhaft erweisen, daher wir uns erlauben, die Aufmerksamkeit des Bundesrathes hierauf zu lenken.

Sämmtliche fehr zahlreiche Kontrolenbücher , wie: 1) die Kontrolen über die vom Bundesrath an die einzelnen Departement oder an die Kanzlei überwiesenen Geschäste; 2) die Kontrole über die Rükstände bei den einzelnen Departementen, welche monatlich verfertigt wird; 3) das sogenannte "Berichtbuch", in welchem alle Personen und Behörden verzeichnet werden, welchen irgend ein Bericht abverlangt worden ist; 4) die Kontrole über die ertheilten Kanzleivisas; 5) die Kontrole über die ausgestellten Offiziersbrevete; 6) die verschiedenen Kontrolen in Betreff der Druksachen find sämmtlich bis auf den Tag des von uns gepfloge-

759 nen Untersuchs fortgeführt und zeugen von Ordnungsliebe und Genauigkeit.

Indem die Kommisfion somit im Ganzen der auf der Bundeskanzlei herrschenden Ordnung nur lobend erwähnen kann, so muß fie bemerken, daß wenn die Akten der ersten Amtsdauer des Bundesrathes, welche vorschriftgemäß nach Ablauf dieses Zeitsraums ans Archiv hätten abgegeben werden sollen, noch nicht dahin gelangt find, dieß wohl darin seinen Grund haben mag , daß noch

keine passenden Räumlichkeiten für Aufstellung des Archivs erhältlich gewesen find.

Ueberhaupt läßt es fich aber wohlsragen, obdiebezügliche Vorschrift eine zwekmäßige sei, indem die Akten je der lezten zwei Iahre wenigstens wohl viel passender im Lokal der Kanzlei verbleiben dürften, wo dieselben leichter nachgeschlagen werden können, was häufig der

Fall fein dürfte.

Die Bundeskanzlei veranstaltet auch eine sogenannte authentische Ausfertigung aller und jeder Beschlüsse des

Bundesraths sowohl als der beiden Räthe. Diese kalligraphisch sehr schön ausgestattete, auf groß Folio geschriebene und jeweilen mit dem großen eidgenösfischen Sigill versehene Sammlung aller Beschlüsse scheint uns indessen von geringer praktischer Bedeutung zu sein, denn in der Gegenwart wie in der Zukunft werdeu Staatsmänner, wie Historiker kaum an dieser Ouelle schöpfen , wenn sie den Wortlaut eines Beschlusses kennen wollen, sondern fich dießfalls mit der gedrukten offiziellen Sammlung der Beschlüsse und Dekrete, oder mit den beglaubigten Protokollen der verschiedenen Behörden begnügen, die jedenfalls eben so viel Gewähr für innere Richtigkeit und Genauigkeit darbieten , wie jene Sammlung, die schon ihres großen Formats wegen für den Gebrauch unpraktisch erscheint.

760 Ohne dießfalls einen besondern Antrag stellen zu wollen, wünfcht Ihre Kommission daher, daß der h. Bundesrath in Erwägung ziehe, ob diese Sammlung fortgefezt werden sollet Kanzlei des Departements des Jnnern.

Das Protokoll des Departements des Innern ist für das verflossene Amtsjahr in Reinschrift nachgeführt und wird fortwährend durch den Departementschef unterschrieben.

Ebenfo ist das Kontrolbuch über die an das Deparlement überwiefenen ^und von demselben noch zu erledigenden oder bereits erledigten Geschäfte, so wie das^ jenige der Kassaanweisungen nachgeführt.

Ueber die Bibliothek sowohl , als über die im Lokal des Departements des Innern aufgestellte, neu angelegte Münzsammlung ist ein vollständiger Katalog und über . den Bezug von Schriften aus der eidg. Kanzleibibliothek und über daherige Ausstände derselben ein bis auf die neueste Zeit nachgeführtes Kontrolbuch vorhanden.

Die äußere Ausstattung der Münzsammlung, in fo weit fie die Behältnisse betrifft, in welche die Münzen eingeordnet worden , ist mit dem innern Werth derselben kaum in richtigem Verhältniß..

Bnndesblatt.

Da die Abonnentenzahl des Bundesblattes, obschon früheren Uebelständen auf anerkennenswerthe Weife abgeholfen worden ist, bis nahe an taufend gefunken ist, woraus sich ergibt, wie wenig Lefer dasfelbe hat, so wünscht die Kommission, es möge der Bundesrath

in reisliche Erwägung ziehen, ob das Bundesblatt nicht gänzlich aufgegeben oder doch wesentlich vereinsacht werden könnte, so zwar daß, was die Beschlüsse und De-

761 krete betrifft, die offizielle Sammlung fortbestünde, hinsichtlich der Publikationen, Ausschreibungen von Stellen u. s w.

aber man fich mit einzelnen, weit verbreiteten Zeitungsblättern in den verschiedenen Gegenden der Schweiz verständigen würde, wodurch nicht nur eine Ersparniß sür die Bundeskasse, sondern gleichzeitig auch eine viel allgemeinere Verbreitung der bezüglichen Publikationen im schweizerischen Publikum erreicht werden könnte. Es hat der Kommisfion geschienen, es werde im Ganzen viel zu viel gedrukt, und es ließen fich dießfalls große Ersparnisse erzielen, ohnedaß der öffentliche Dienst dabei zu leiden hätte.

Archive.

Mit Vergnügen haben wir aus dem Berichte des Bundesraths ersehen, daß die fämmtlichen Perioden , welche für die Bearbeitung der Repertorien der ältern Abschiede festgestellt worden find, nun ihre Bearbeiter gefunden haben.

EinProbebogen derdurchHerrnG. Meyer von Knonau bearbeiteten Epoche von 1778 -1798 hat indessen, troz des fchönen Drukes, bei derjenigen Abtheilung der Kommifsion, welcher derfelbe vorgelegen, den Wunfch erzeugt, daß bevor dießfalls definitiv entschieden wird , der Bundesrath in Erwägung ziehen möge, ob es nicht passend sei, daß diese Repertorien älterer Abschiede sich auch, was die äußere Form derselben betrifft, so viel möglich den bereits im Druk erschienenen Heften anschliesse?

In Betreff des heloetifchen Archivs, den Zeitraum

von 1798 --1803 umfassend, hat fich die Kommission überzeugt, daß die bezüglichen Registraturarbeiten und Einordnungen in Anwendung des hiefür bewilligten Spezialkredites bereits begonnen haben.

Ein nicht unwesentlicher Vortheil der stattgehabten nebertragung der Bereinigung dieses abgeschlossenen Zeit-

762 raums an einen befondern Angestellten (den Hrn. Iahn) wird auch darin bestehen, daß der Herr eidg. Archivar nunmehr feine ganze Zeit und Kraft dem Ordnen des Archivs, betreffend die Perioden von 1803 --1813 und

von 1813-1848 wird widmen können, ohne durch zeitraubende Nachforschungen im helvetifchen Archiv ferner gestört zu. werden.

Wir haben mit Befriedigung wahrgenommen , daß die, der fogenannten Mediationsperiode angehörendenAktenfiüke, von denjenigen der nachfolgenden Periode bereits ansgefchieden sind, und es darf daher die begründete Erwartung ausgesprochen werden, daß im Laufe des gegenwärtigen Iahres nicht nur die Bezifferung der der Mediationsperiode angehörenden Aktenbände durchgeführt, sondern auch ein vollständiges Register über diesen Theil des Archivs dem Druke wird übergeben werden können.

Die Kommission hofft, daß auch der Theil des Archivs,

der die Periode von 1813 bis 1848 umfaßt, die zum Zwek leichterer Bearbeitung in zwei Epochen, nämlich

diejenige von 1813 --1832 und von 1832 --1848 eingetheilt worden ist, im Laufe des Iahres gehörig ge^ ordnet und durch Vollendung des bezüglichen Registers brauchbar gemacht werden könne.

Noch gar nicht angelegt ist das Archiv der Periode

seit 1848, und da die Registratur der Bundeskanzlei wie der einzelnen Departemente für einmal noch ausreichen dürfte, um die einzelnen Aktenstüke eintretenden Falls aufzufinden , fo theilt die Kommission die im Berichte des Bundesraths dießfalls ausgesprochene Anficht, daß es passender sein dürste, mit der Anlegung dieses Theils des Archivs noch für so lange zuzuwarten, bis durch Vollendung des neuen Bundesrathhauses auch die nöthigen

763 Räumlichkeiten für sachgemäße Aufstellung desselben gewonnen sein werden.

Dabei äußert die Kommission indessen den lebhaften Wunsch, daß der Bundesrath, dieweil es noch Zeit ist, die nöthigen Schritte in dem Sinne thue, daß dieses neue Bundesrathhaus auch wirklich die für ein bereits sehr beträchtliches und stets anwachfendes Archiv nöthigen

zwekmäßigen Räumlichkeiten enthalte.

Bibliothek. Münzsammlung. Maß n. Gewicht.

Die in dem Berichte des Bundesrathes in Betreff der

Bibliothek und der Münzsammlung ertheilten Aufschlüsse geben der Kommission zu keinen fernern Bemerkungen Anlaß , und eben so wenig die Anordnungen , die der Bundesrath zum Zweke der Durchführung des Gesezes vom 20. Hornung 1852 über das schweizerische Maß und Gewicht getroffen hat.

Nationalstatistik.

Betreffend die Nationalstatistik, wäre es sehr wünschenswerth , wenn das Departement des Innern, dessen Geschäftskreis im Vergleich zu denjenigen anderer Departemente klein ist, den zweiten Theil des Bevölkerungsatlasses, namentlich durch folgende Nachweisungen bereichern wollte: 1) Welchen Beruf treiben die in den verschiedenen Kantonen niedergelassene oder fich aufhaltenden Angehörigen anderer Kantone?

Es wären diese Nachweifungen darum nicht ohne Interese, weil daraus entnommen werden könnte, welchen Berufsarten die Angehörigen des eigenen Kantons mit Ausficht auf Erfolg fich zuwenden sollten, wenn fie es vorziehen, in ihrer Heimath zu bleiben.

764 2) Welche Begangenfchaften treiben die in den verschiedenen Kantonen sich aushaltenden Angehörigen fremder Staaten ^ und 3) Wie hoch beläust sich die Zahl der im Auslande niedergelassenen oder fich aufhaltenden Schweizer, in welchen Staaten find diefelben niedergelassen und welches ist der Beruf, den sie ausüben .^ Der praktische Nuzen, der ans zuverläßigen dießfälligen Nachweisungen geschöpft werden kann, liegt so sehr auf der Hand, daß die Kommission nicht für nöthig

erachtet, ihre bezüglichen Anträge einläßlicher zu be^ gründen; ist es doch einleuchtend, daß es für die fo stark bevölkerte Schweiz eben fo interessant sein muß, genau zu wissen , welche Begangenschaften innert ihrer Gränzen von Fremden mit Erfolg betrieben werden, damit die eigenen Landeskinder darauf aufmerksam gemacht werden können, als es aus dem gleichen Grunde wichtig ist, zu erfahren, welche Berufsarten im Ausland von Schweizern mit dem meisten Erfolg betrieben werden.

Auswanderungswesen.

Ueber das Auswanderungswefen ist wohl erst der Erfolg der im Ianuar d. I. gefaßten Beschlüsse abzuwarten, bevor weitere bezügliche Anträge gestellt werden.

Daß der h. Bundesrath diese wichtige Angelegenheit nicht aus den Augen verliere, ist um so wünfchbarer, als die fehr interessante Tabelle auf Seite 217 feines Berichtes beweist, daß der Instinkt, namentlich die agrikole Bevölkerung der Schweiz zur Auswanderung führt und wohl um fo mehr dazu führen wird, je mehr die Reife erleichtert wird. Die Güterpreife und Lehen-

zinfe find auch wirklich in der Schweiz theilweife so hoch

765 gestiegen, daß der einsichtigste und fleißigste Landmann, selbst in gesegneten Iahren, nur geringe Zinse von seinem Kapital und seiner Arbeit gewinnt, so daß der Wunsch, wohlfeileren und ergiebigeren Grund und Boden zu bebauen, bei allen denen ein ganz natürlicher ist, die in ihren gegenwärtigen Verhältnissen, troz angestrengter Arbeit, nicht weiter kommen, als sich mit ihren Familien kümmerlich zu ernähren.

Daß es der Industrie nicht allerorts gelingt, die Auswanderung zu verhindern, beweist nicht nur die starke Auswanderung, welche in England unter der Industriebevölkerung herrscht, sondern ebenso der nicht unbedeutende Antheil , welchen die sehr industriellen Kantone Aargau und Zürich an der allgemeinen schweizerischen Emigration haben.

Gesundheitspolizei.

Die Verhandlungen des Bundesrathes oder beziehungsweise des Departements des Innern, insoweit dieselben gesundheitspolizeiliche Verfügungen betreffen, gaben der Kommission zu keiner Bemerkung Anlaß.

Gewerbeausstelllnng in .London.

Hingegen kann dieselbe nur bedauern, daß die Schlußrechnung der aus Anlaß der Gewerbeausstellung in London ausgestellten Zentralkommisfion noch nicht in die vorliegende Staatsrechnung aufgenommen werden konnte, und eben so sehr bedauert dieselbe die unbegreifliche Verzögerung der bezüglichen Berichterstattungen, die durch dieses verspätete Erscheinen im Druke viel an Interesse und namentlich an praktischem Nuzen verlieren werden.

Mit den in Betreff des Iützischen Vermächtnisses zu Gunsten des Kantons Schwyz getroffenen Verfügungen des Bundesrathes ist die Kommission einverstanden.

766 Geschäftskreis des Finanzdepartemet.ts.

Es konnte um so weniger die Ausgabe Ihrer Kommission fein, die Verhandlungen des Bundesrathes, in so weit dieselben die während des verflossenen Iahres f o r t g e f e z t e n und d u r c h g e f ü h r t e n Einführungen des neuen schweizerischen Münzsystems betreffen, einer einläßlichen Prüfung zu unterwerfen, als dieselben einerseits nur als Vollziehung von Schlußnahmen der beiden Räthe erscheinen, oder andererseits durch die schweizerische Münzkommisfion angeregt worden find, deren ganze Wirksamkeit unter der Kontrole des Bundesrathes stand.

Die Kommission beschränkt fich daher darauf zu erwähnen , daß ihr der am 23. Iuli v. I. angeordnete nachträgliche Einlöfungstermin passend erschien, wie fich derfelbe denn auch durch den Erfolg als zwekmäßig erwiesen hat.

Die Entladung der Einschmelzungskommissäre lag, nachdem sie ihre Arbeit vollendet, in der Natur der Sache, und ebenso die am 16. Ianuar v. J. erfolgte Bezeichnung derjenigen fremden Münzen, welche, als mit dem fchweizerifchen Münzfystem übereinstimmend, gesezlichen Kurs haben sollen. Auch rükfichtlich der Außerkursfezung der 1/4-Franken von Frankreich, Belgien, Sardinien, Parma und dem ehemaligen Königreich Jtalien, nachdem Frankreich felbst diefelben außer Kurs gesezt hatte, findet sich die Kommission zu keiner Bemerkung veranlaßt, gleich wie fie den am 21. Ianuar 1852 aufgestellten Nachtragstarif älterer, nicht mehr kuranter schweizerischer Münzen, sowie die am 19. Ianuar ge-

troffenen Verfügungen rükfichtlich der Einlösung abge-

767 schlissener, verrufener und falfcher Münzen und den Tarif für die leztern beiden ganz passend findet.

Die am 20. Februar erfolgte Anordnung, daß die Hauptzoll- und Kreispostkassen angehalten werden können, Billon- und B r o n z e m ü n z e n im B e t r a g von mindestens 50 Fr. g e g e n Silber auszutauschen, sollte das Publikum vollkommen befriedigen, und muß

wohl als Ausführung des Art.11 des Münzgesezes vom 7. Mai 1850 für einmal noch aufrecht gehalten werden, troz des dadurch veranlagen etwas lästigen Kassarevirement.

Ob die am 14. April angeordnete Ermäßigung der P o f i t a r e a u f B a a r s e n d u n g e n von mehr als Fr. 1000 aus Frankreich und Sardinien den beabsichtigten Zwek wirklich erreichte, ist die Kommission nicht zu beurtheilen im Falle.

DieMehrprägungvonEin-Rappenstükengeben der Kommission, da der Bundesrath innerhalb der Schran-

ken der ihm dießfalls ertheilten Ermächtigung geblieben ist, zu keiner Bemerkung Anlaß, so wenig als die gehörig motivirte Sistirung der Mehrprägung von reinen Silber-

sorten, rükfichtlich welcher am 23. Dezember 1851 dem Bundesrath eine Ermächtigung ertheilt worden war. Was die Errichtung einer eigenen Münzstätte betrifft, so theilt die Kommission die dießfalls von dem Münzexperten und der Münzkommission ausgesprochenen Ansichten und will daher gerne definitiven einschlagenden Vorlagen des Bundesrathes entgegensehen.

Die am 2. Ianuar v. I. erfolgte T a r i fi r un g der B r a b a n t e r - u n d K r o n e n t h a l e r z u F r . 5 . 67 und die

am 5. April erfolgte Tarifirung der Halbguldenstüke zu Fr. 1. 5 entspricht dem innern Werthe jener Münzsorten. Ueber Umwandlung der in srühern Gesezen aus-

^ gedrükten Summenansäzen, Entschädigungen, Sporteln, Taren, Bußen und sonstigen Gebühren von alten Franken in neue nach dem Reduktionssuße von 2 : 3 ist um so weniger etwas einzuwenden, als sich dieselbe auf das Bundesgesez vom 11. August 1852 stüzt Ohne in die Details des höchst interessanten Schlußberichtes der schweizerischen Münzkommisfion über Durchsührung des Münzreformgeschäftes eintreten zu wollen, erlaubt sich die Kommission ihre Ueberzeugung dahin auszusprechen , daß wohl kein Land zu nennen ist, in welchem eine ähnliche, so tief in alle Lebensverhältnisse eingreifende und umfangreiche Maßregel fo fchnell, so glüklich und im Ganzen so zwekmäßig durchgeführt worden ist.

Der Erperte und die schweizerische Münzkommission haben sich durch den Eifer und die Einsicht, die fie während dem ganzen Laufe der ihnen anvertrauten äußerst schwierigen und mühevollen Aufgabe bethätigten , den Dank des gesammten Vaterlandes erworben.

Die schweizerische S c h i e ß p u l v e r f a b r i k a t i o n hatte im Laufe des verflossenen Jahres mancherlei Unfälle zu bestehen, wie die Explosion der Pulvermühle in Altstätten, deren Wiederaufbau und Instandsetzung mehr als Fr. 20,000 Kosten veranlassen dürfte. Ehen fo haben ein Brand in Marsthal und Ueberichwemmungen daselhst zusammen abermals nahe an Fr. 3000 Schaden verursacht.

Dessen ungeachtet ist das finanzielle Ergebniß besser als dasselbe im Budget vorgesehen worden war, indem die Ausgaben sich zwar allerdings um beiläufig Fr. 15,000 höher beliefen, als sie veranfchlagt worden waren, die Einnahmen aber um mehr als Fr. 30,000 höher gestiegen find, als fie das Budget angenommen hatte.

^ Gerne hat die Kommission den Mehrverbrauch inländischen Salpeters wahrgenommen., so wie di.e An.ordnungen , welche die Pulverve.r.waltung ge.trofsen hat, um dem Salpeterfieden in der .Schweiz mehr Ausdehnung zu geben.

Weniger befriedigend ist der Ertrag der Zündkapselsabrikation, welcher nur beiläufig Fr. 400 Gewinn abgeworfen hat. Die Kommisfion besorgt., das.. .in Zukunft der Reinertrag dieser Fabrikaten noch Dinger sein werde , wenn sie das dur.ch .die Staatskasse vorgeschossene Kapital von Fr. 16,000, das für die Erwerbung einer Matte mit Wasserecht verwendet worden . zu verzinsen haben wird , zumal auch die Errichtung der G.ebäulichkeiten noch beträchtliche Kosten na.ch sich ziehen .....ürst.e.

Da der Ankaufspreis dieser nur 4 Iucharten haltenden Matte ziemlich hoch erscheint , so ist zu wünschen, daß die Administration tr.achte, durch mißlichste Umsicht und Eifer in der Fabrikation die gr.oßere Zinse.nlafi auszu-

gleichen.

Eine ganz unverhoffte Einnahme .enrfiand für die Eidgenossenschaft durch die hochherzige leztwillige Verfügung des Bar on Grenus .in Genf, infolge welcher der eidgenössischen Staatskasse ein reines Vermö-

gen von Fr.. 1.104,044. 67 .einging.

So sehr wir uns dieser grossmüthigen Schenkung erfreuen. .welche na.ch dem Will.en des Erblassers einen von allen andern eid.g. Kassen abgesonderten Fond unter dem Namen der Gr.euus-Inval.id.eukass.e .bilden .so.l, so wenig möchte sich die .Kommisfion mit einzelnen , .die Liquidation dieser .Erbschaft betreffenden Maßre.g.eln einverstanden erklären.

So hätte es die Kommission für .würdiger erachtet, in Betreff der Erbschaftsgebühr weder der Regierung Bundesblait. Jahrg. v.. Bd. II..

61

770 von Genf, noch viel weniger aber dem jungen Grenus gegenüber, Kontestationen zu erheben, und eben fo wollte es ihr fcheinen, aus Pietät gegen den Erblasser hätte weder eine fo plözliche Entäußerung feines Immobiliarvermögens , wobei überdieß die eidg. Kassen nicht gewinnen konnten, noch viel weniger aber die Verwerthnng aller seiner Mobilien an ö f f e n t l i c h e r S t e i g e r u n g stattfinden sollen.

Die Kommission sieht sich indessen , da hier ein fait accompli vorliegt, zu keinen besondern dießfälligen Anträgen veranlaßt.

Der Nachlaß d e r S o n d e r b u n d s k r i e g s schuld ist durch den Bundesrath, nach Maßgabe des Beschlusses der Bundesversammlung vom 13. August 1852, eingeleitet worden.

Die Kantone, welche Summen herausbezahlt erhielten, erklärten, dieselben nach Maßgabe des Art. 5 des vorerwähnten Beschlusses verwenden zu wollen, wie

solgt .

Uri und Obwalden für Schul- und Armenzweke ; Nidwalden und Zug ausschließlich zu Schulzweken; Wallis zu Schulzweken , für Eisenbahn- und Straßenbauten.

Von Freiburg wird erwähnt: "es wolle seinen Be-

trag von Fr. 249,569. 96, in fo weit derfelbe nicht ganz oder theilweife nach Art. 5 des Bundesbeschlusses

vom 12./13. August 1852 für Tilgung der zum Zweke der Dekung der Kriegsschuld einzelnen seiner Angehörigen auferlegten Zwangsanleihen nach den bestehenden Konventionen verwendet werden soll, für die zu erbauende Glanebrüke verausgaben."

Die Kommission zweifelt nicht, der Bundesrath werde darüber wachen, daß allerwärts nach Maßgabe der ge-

771 gebenen Erklärungen gehandelt und somit der Vorschrift

des Art. 5 des Beschlusses vom 12./I3. August 1852 ein Genüge gethan werde.

In Betreff der durch die Räthe selbst angeregten T i t e l r e v i s i o n bemerkt der Bundesrath: es lasse sich ein bezüglicher einläßlicher. Bericht, wie er einen solchen früher beabsichtigt habe, nicht erstatten, ohne einerseits ökonomische und andere persönliche Verhältnisse von Debitoren der Oeffentlichkeit preiszugeben, und ohne andererseits einen unbeschränkten Gebrauch von dem Vertrauen zu machen, womit die Revisionserperten ihre Aufgabe gegenüber der Administration glaubten löfen zu sollen."

Indem die Kommission diesen Rüksichten vollkommen Rechnung trägt, will sie um so weniger auf einer dießfälligen einläßlichen Berichterstattung an die beiden Räthe bestehen, als sie durch Einficht der beider eidg. Staatskasse liegenden Expertenberichte die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Schuldinstrumente, mit wenigen unbedeutenden Ausnahmen , formell in Richtigkeit find und materiell die wünschbare Sicherheit gewähren.

.Hingegen hat die Wahrnehmung, daß diefe Titelrevifion Fr. 2493. 14 gekostet hat, bei der Kommission den Wunsch erzeugt , es möchte ohne dringende Notb nicht sobald wieder eine so allgemeine Maßregel angeordnet werden, vielmehr möge man sich darauf befchränken, je die einzelnen Titel, über deren formelle Gültigkeit oder materielle Sicherheit Zweifel walten, durch Experten untersuchen zu lassen.

Bei allen Anleihen aber, bei welchen das Unterpfand nicht stark genug erscheint , sollte die Administration

auf gänzliche oder theilweife Ritkzahlung hinwirken, in.

so weit dieß nach dem Schuldinstrument thunlich ist.

772 Die Beobachtung der gesezlichen Formalitäten, welche auf den innern Werth des Titels Einfluß üben, wie die Erneuerung der amtlichen Schäzungen, der erneuerten Einschreibung in die Hypothekarbücher u. s. w. sollte von denjenigen eidg. Beamten., welchen der Zinsenbezug zukommt, besorgt werden, ohne daß hiefür die Einholung befonderer Erpertengutachten nölhig erscheint.

Die im Berichte des Bundesrathes enthaltenen Zusammenstellungen der im Iahr 1852 ins Leben getretenen f i n a n z i e l l e n G e s e z e u n d V e r o r d n u n g e n geben der Kommission zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Die Kanzlei des Finanzdepartementes besteht: a) Aus dem Staatshuchhalter, welcher als Chef die ganze Komptabililät zu leiten und alle Geschäfte des Sekretariats zu beforgen hat; b) aus einem Registrator; c) aus einem Kopisten, der zugleich den Weiheldienst versteht; d) aus einem Revisor, der noch immer keine fire Anstellung hat, und e) aus zwei Gehülfen für die Revifionsarbeit.

Die Protokolle des Departements, welche in der Form von Registern abgefaßt werden , find vollständig nachgeführt und genügen vollkommen, da aus denselben jedes einzelne durch das Departement behandelte Geschäft entnommen und nötigenfalls in den Misstvenbüchern oder in den Kartons, auf welche das Protokoll verweist, des Nähern verfolgt werden kann.

Die Ordnung auf der Kanzlei des Finanzdepartements ist musterhaft; sowohl die Führung des Hauptbuches als diejenige der mancherlei Hülfsbücher, der Registratur, der Inventarien über das Mobiliar der ver-

773 schiedenen Departemente, der Zinsbücher u. s. w. lassen

nichts zu wünschen übrig.

Obschon das bei diesem Departement angestellte Personal zahlreich ist, so glaubt die Kommission doch nicht, daß dasselbe ohne Nachtheil für den öffentlichen Dienst vermindert werden könnte; namentlich scheinen ihr die Rechnungsrevisoren nothwendig. Der Nuzen derselben dars nicht nach der Anzahl der Revifionsposten abgemessen werden, sondern er besteht hauptsächlich darin, daß alle Rechnungssteller durch die Gewißheit einer firengen Revifion zu größerer Genauigkeit gezwungen werden.

Bei der Staatskasse find nebst dem Kassier zwei Gehülfen angestellt.

Das Ergebniß des vorgenommenen Kassasturzes wird der Bericht bei Anlaß der Staatsrechnung erwähnen.

Geschäftskreis des Post.- und Baudepartements.

Verwaltung im Allgemeinen.

Wie die Rechnung über das Postwesen dieß Jahr zum ersten Male das allseitig beanspruchte Ergebniß liefert, daß die Kantone ihr sealamäßiges Betressniß von Fr. 1,481,957. 18 erhalten , und wie darüberhin noch Fr. 220,554. 65 zn Amortisation der Schuld für das Postmaterial erübrigten, fo daß nur noch ein Paffivum von Fr. 569,322. 66 in Rechnung bleibt, so hat die

einläßlichste Prüfung der Geschäftsführung bei diefem Departemente den befriedigendsten Nachweis geliefert, daß die Komptabilität geordnet, die Kontrole durch-

geführt und der Geschäftsgang ziemlich organifirt erscheint, wenn auch bei der Gtneraldir..ktion noch keine definitive Organisation festgestellt ist.

774 In f o r m e l l e r Beziehung gewährt die Rechnungsslellung nun vollständige Regelmäßigkeit und Klarheit um der Oberleitung die m a t e r i e l l e Kontrole und Besorgung der Postinteressen nach allen Richtungen zu er-

möglichen.

In der Ueberzengung, daß bei einmal gewonnenem ordnungsgemäßem Bestande einer Verwaltung , welche den auf ihr lastenden Verpflichtungen entspricht , von der Bundesversammlung aus nicht ohne Gefahr wefentlicher Störungen abändernde Vorschriften gegeben würden, enthält fich die Kommission bestimmte Anträge zu stellen, und empfiehlt die nachfolgenden Bemerkungen lediglich der Administration zur Unterfuchung und Erwägung.

Entweder werden dann diese Direktionen in mehrerem oder minderem Grade zur Ausführung gelangen, oder nicht einstimmenden Falls wird der Bundesrath durch seine Erörterungen definitive Beschlüsse der Bundesversammlung veranlassen , welche sodann auf allseitiger und gründlicher Erwägung beruhen werden. Wenn schon mehrfach auf Besezung der Stelle eines Oberpostdirektors gedrungen worden, fo ist dieß Begehren in soweit gerechtfertiget, daß die Funktionen der Oberleitung für den guten Gang der Verwaltung unerläßlich find, und daß eine einheitliche Oberleitung manche Vortheile bietet.

Das Jahr 1852 liefert nun aber auch den Beweis, daß die gleichen Zweke auf anderem Wege befriedigend erreicht worden find, zum Theil durch eingreifende unmittelbare Anhandnahme der Oberleitung durch das Departement und durch die gehörige faktische Geschäftsvertheilung auf der Generalpoftdirektion, wonach dem Oberpostsekretär die Funktionen eines Oberpostdirektors im Wesentlichen obliegen, und nebenbei die Besorgung und Kontrole des äußern Postdienstes im Detail dem Kurs-

775 bureau und jene des innern Postdienstes dem Oberrevifionsbüreau zugetheilt ist.

Die Beschäftigung der einzelnen Beamten auf diesen Büreaur wurde bis jezt allerdings erst nach und nach durch die Praxis verteilt, und beruht noch jezt mehr auf den Eigenschaften der einzelnen Persönlichkeiten, als auf scharf begränzten Dienstinstruktionen.

Die Verschiedenheit der frühern Postverwaltungen, ihre Neuheit im Zusammenarbeiten , die neue Bestellung der obern Organe, die Ungleichheit in Cartirung, Mani-

pulation, Münzfuß, Diseiplin, Dienst- und Vertragsverpflichtungen bewirkten begreiflich bei der neuen Eentralifirung der eidg. Posten durch mehrere Iahre ein

bloßes Provisorium, welches fich erst jezt allmählig regularifirt, und welche allmählige Entwicklung abzuwarten

von keiner Gefahr sein kann. Immerhin aber wird wünschbar fein, wenn bei neuen Besezungen von Amtsstellen der Anlaß benuzt wird, den Pflichtenkreis dieser Beamten in bestimmte Dienstinstruktionen zu sammeln.

Von praktischem Werthe dürfte ferner fein, wenn sowohl der Oberpostsekretär, als die Vorstände des Kurs- und des Oberrevifionsbüreau verpflichtet werden, regelmäßig einen I a h r e s b e r i c h t über ihre Verrichtungen und Wahrnehmungen zu erstatten. Es würde dadurch nachgewiesen, in wie ferne die ihnen obliegende Kontrole befriedigend geübt wird; die Fehler der untergeordneten Verwaltung gelangen dadurch ficherer zur Remedur, und

ihre eigene Amtstätigkeit wird selbst leichter kontrolirt.

Die Nüzlichkeit der Inspektionen von Seite der G e n e r a l p o s t d i r e k t i o n ans hat in den Berichten der Kreispostdirektionen einstimmige Anerkennung gefunden, und es ist regelmäßige Fürsorge dafür nicht weniger zu empfehlen, als die Anordnung häufigerer Inspektionen

776 durch die Kreispostdirektoren, die alle erklärten, durch Gefchäftsüberhäufung gehindert gewesen zu fein, diefer Obliegenheit gebührend nachzukommen. Der Grundsaz des mündlichen Verhandelns und persönlicher An-

schauung ist im Amtsleben gewiß nicht weniger praktisch, als im Privatverkehre, gewährt schnellere Entdekung von Mängeln und leichtere und nachhaltigere Beseitigung derselben.

Die Herausgabe eines besondern P o s t a m t s b l a t t e s ist für den Postdienst unzweifelhaft von Nuzen; -- der Iahrgang von 1852 liefert auch den Nachweis für die erfreulichste Thätigkeit der oberleitenden Stellen. Diese

Verfügungen befchlagen die Einführung und Organisation des ganzen Telegraphenwesens, die Durchführung der Münzreduktion, die Ausführung der Postverträge mit den Staaten des deutsch-österreichischen Postvereins, die Einführung der Ertraposten und mehrfache vereinzelte Ausebnungen in der Vollziehung.

Die finanzielle Schattenseite dieses Instituts, die Vermehrung der Drukkofien dürfte bei gehöriger Vorsorge fich um vieles mildern , und sich bereits nur auf die Kosten des Papierverbrauches reduziren, wenn man den einen und gleichen Saz für die eidg. Gefezessammlung, das Bundesblatt und solche Sammlungen für einzelne Geschäftsabtheilungen der eidg. Administration benuzt.

personelles.

Nach allen Wahrnehmungen scheint nun bald die Anzahl der Beamtungen auf einen normalen Zustand zu gelangen ; noch mögen unter der Klasse der Briefträger, Paker und Boten, und hier oder dort auf einem Distributionsbüreau in industriellen Städten Vermehrungen

777 von Angestellten erforderlich werden. Die Krediterhöhung im lezten Iahre für Verbesserung der Besoldungen fcheint im Ganzen befriedigende Abhilfe gewährt zu haben, wenn auch einzelne Reklamationen nicht unbegründet sein mögen ; anderseits darf aber nicht übersehen werden, daß im Privatleben diefe Reklamationen nicht weniger häufig und nicht weniger gegründet find, und darüberhin niemand vorhanden ist, dem solche Beschwerden mit Erfolg vorgetragen werden könnten.

Es muß ein Grundsaz in der Republik bleiben, wenn sie nicht in Büreaukratie ausarten soll , daß der Beamte nicht über alle Wechsel des Lebens gesicherter stehe, als die Masse derjenigen, auf deren Kosten er lebt, und daß seine Leistungen und Anstrengungen nicht höher angeschlagen werden , als diejenigen der Privaten von gleichem Erforderniß an Bildung, an Verantwortlichkeit und Zeitaufwand. Immerhin muß aber zugegeben werden, daß noch manche Ausgleichung stattzufinden haben wird, bis einzelne Postbeamte im Verhältniß ihrer Verpflichtungen ^u der Bezahlung .nancher Beamtungen bei andern Verwaltungszweigen im Ebenmaße stehen.

Die Disei.vlin der B e a m t e n hat Fortschritte gemacht, und zwar in einzelnen Fällen mit Hilfe des Rüktrittes von Beamten, wo das Geschäft und die Personen sich nicht für einander eignen wollten. Die untern Ang e s t e l l t e n gaben noch zu mehrfachen Befchwerden Anlaß; bei den Kondukteuren soll die Gründung der Ersparnißkasse aus den Plazvergütungen in dieser Beziehung vor-

theilhaft wirken ; gleiches ist der Fall bei den Postillionen für die Einhaltung der Fahrtzeit mittelst unmittelbarer Verabreichung der Trinkgelder an sie durch die Kondnkteure nach Beendigung der Fahrt, und mit .Leichtigkeit kann günstige Einwirkung auf das Betragen des Po-

778 stillons erzielt werden, wenn die Kondukteure in den

Fall gesezt find, auch wegen diseiplinarischer Unregelmäßigkeiten die Trinkgelder nicht zu verabfolgen.

Im Ganzen ist ein völlig befriedigender Zustand von Urbanität , wie fie in engl. Verwaltungen gefehen wird, in der Poftverwaltung noch nicht durchgehends erreicht, und das beste muß wohl die Strenge der Kreispost-

direktoren thun, mittelst Ahndung jeder Unhöflichkeit, Rohheit, Insubordination und Fahrläßigkeit. Die Vergleichung des Bezugs von Strafgeldern und Bußen beweist augenfcheinlich, daß nicht alle Kreispostdirektoren

die gleiche Pünktlichkeit üben und die Vergleichung der wirklichen Zustände beweisen, daß je nach dem Maße der Lässigkeit der Oberen die Fehler ihrer Untergebenen zum Vorscheine kommen.

Die Anzahl von 25 Fällen von Entwendungen oder Unterschlagungen, dann mehrfache Beschädigungen wegen unpassender Manipulation von Postgegenständen lassen annehmen, daß persönliche Nachschau der Kreispostdirektoren viel zur Verhütung von Uebeln, oder selbst zu Entdekung von Schuldigen beizutragen geeignet wäre.

Strenge Forderung der Schadenvergütung durch denjenigen Beamten oder Angestellten , dem die Verantwortlichkeit im einzelnen Falle zunächst oblag, oder wo zu wenig feste Anhaltspunkte, wohl aber einige Gründe zu gerechtem Verdachte walten , fofortige Dienstentlassung dürfte von Seite der Oberpostverwaltung das beste dazu thun.

Das System der unbedingten Bürgschaften zeigt in der Praxis manche Schattenseite. Bereits mußte bei den untern Angestellten wie bei Kondukteuren davon abgegangen werden. Es ist hierin ein großes Hinderniß, solide Bürgen zu erhalten, und in

779 Abgang solcher ist die unbedingte Bürgschaftsleistung wohl illusorisch, wenn sie nicht sehr oft in Fällen von sehr erheblichem Betrage dieß ohnehin schon würde , indem die Einhebnng folcher Vergütungsverpflichtungen auf Prozeßanhebungen , Evafiven oder selbst auf den Widerstand humaner Rükfichten stößt. Die daherige Erfchwernng für Kandidaten auf eidg. Beamtungen ist ungeheuer ; sie wirkt auf weniger große Auswahl von tüchtigen Leuten , so daß am Ende eben so ersprießlich scheinen dürfte, wenn die Administration auch einen Theil des Rifieo für Verluste übernimmt, zu deren Verhütung ihre eigene Thätigkeit und Kontrole vieles beitragen kann,

und wenn folglich limitirte Bürgschaftsverpflichtun g en als zuläsfig befunden würden.

Die diesjährige Erlassung von D i e n s t i n s t r u k t i o nen für die Postillone und die Einführung von Dienstb ü c h e r n für fie ist besonders zu erwähnen, wodurch ihnen nötigenfalls verwehrt werden kann , daß fie im

Umfange der Schweiz nicht wieder als Postillone in Dienst eintreten können.

Die R e c h n u n g s a b s c h l ü s s e und ihre Erledigung durch die R e v i si o n werden in gewünschter Frist beendiget, nur ist zu wünschen , daß die Verrechnung der Disserenzen , die in Folge der Revisionsbemerkungen entstehen, bei allen Kreispostrechnungen in gleichmäßiger Form und in nächstfolgender Monatrechnung verwendet werden.

Die verschiedenen Urtheile der Kreispostdirektionen über die Führung der durch vorjährigen Beschluß der Bundesversammlung angeordneten K a s s a b ü c h e r beurknnden die Schwierigkeit, neue Anordnungen in einem vielbeschäftigten Administrationszweige einzuführen. Was das erste sein sollte, wäre das Einleuchten des Zwekes und die Ueberzeugung von der Nüzlichkeit einer Ver-

780 sügung. Hierüber scheint aber nnenigkeit zu walten.

Wir suchen den Nuzen solcher Kassabücher darin, daß eine Kontrole jederzeit möglich wird , wie der Postbeamte mit dem eingenommenen Gelde verfährt; obfchon diese Kassarechnungen nach den Tageskarten nur aproximativ kontrolirt werden können , so erhält eine Büreauinspektion hierin Anhaltspunkte, um die mehr oder minder richtige .Geschäftsführung der Beamten darnach taxiren zu können ; beinebens ist das Kassabuch zugleich ein angenehmer Ausweis für den Postbeamten, der Kreispostkassa gegenüber, rükfichtlich der ihr gemachten Geldeinsendnngen, und es mahnt durch die leichte Ueberfichtlichkeit den Postbeamten dazu, das Maß feiner Verantwortlichkeit zu kennen, was namentlich von Werth ist, wo v e r s c h i e d e n e Personen in der einen und nämlichen .Lokalität Geld aufbewahren müßen; es mahnt ihn ferner, allfällig ausstehende Empfangsbefcheinigungen von der Kreispostkasse zu reklamiren. Allerdings kann ein guter Theil diefer Konvenienzen auch dadurch erreicht werden, wenn auf Einzahlung an die K r e i s p o s t k a s f e n inn e r t k u r z e n Z e i t r ä u m e n gedrungen wird.

Nachdem aber nun die gewünschte Einfachheit in Führung dieser Kassabücher eingeleitet ist, darf für einmal den künftigen Erfahrungen der Administration anheimgestellt werden, zu erwägen, in wie ferne abändernde Verfügungen wünfchbar wären.

Posttaxen.

Das System der Frankomarken scheint zunehmend .

Plaz zu greifen ; bereits find neue Fabrikationen folcher Marken im Gange, welche die Nachahmung weniger leicht zulassen und die Obliteration fichtlicher machen sollten.

78l Einzelne Besorgnisse über Defraudationen in dieser

.Beziehung haben sich inzwischen bis jezt nicht bestätigt.

Die Kontrole über den Verkauf dieser Marken ist völlig befriedigend.

Die T a r f ä z e lassen in mehrfachen Beziehungen nicht ungegründete Einwendungen zu, und die entfprechende Abhilfe würde darüberhin mit manchen administrativen Vortheilen verbunden sein. Als Grundbedingung für die Wünsche von Tarerleichternngen sezen wir jedoch voraus , daß dadurch der Reinertrag des Postregals nicht bedeutend unter das Ergebniß vom Iahre 1852 herabfinke. Wenn sich der Ueberschuß über die Vergütung an die Kantone nur auf ei.ea Fr. 220,000 belief, fo muß zugegeben werden , daß keine plözlichen und sehr erheblichen Ermäßigungen zu fordern find, zumal die dermaligen Uebelftände nicht außerordentlich drükend find, und andererfeits die Tilgung des Pasfivums für das Postmaterial und für die Auslösung der Schaffhaufifchen Post wohl am Schiklichsten aus den Ertragnissen der Postkasse geschöpft werden dürfte. Die Un-

Tätigkeit der politischen und geschäftlichen Konjunkturen allein dürften schon von einem Iahr .zum andern einen Mehr- oder Minderertrag von einigen 100,000 Franken

mit sich bringen. Wir .empfehlen also lediglich der Prüfung durch die Verwaltung, .ob und in welchem Maße und in welcher Reihenfolge in dem einen oder andern Punkte Milderung eintreten dürfte. Es würde dieß angemessen sein, und in daheriger Frequenz zunehmen und Vereinfachung der Geschäftsführung einiger Ersaz gefunden werden, wenn 1) bei d e r B r i e f t a r e der dritte Rayon aufgehoben würde, oder wenn auch nur die Frankirung für den dritten Rayon zu I0 Centimen und nur mittelst Frankomarken gestattet, oder wenn 2) für den

782 ersten Rayon die Ausdehnung von 2 Stunden auf 3 Stunden zugegeben oder wenn 3) die Gewichtsseala erst von einem Loth an beginnen würde. 4) Nicht weniger erwünfcht wäre eine einheitliche Zuschlagstare auf die ausländische Korrespondenz, wenn auch mit Vorbehalt einer niedrigen Taxe für die zunächst an der Schweizergränze gelegenen Orte, jedoch immer so, daß der ankommende Brief hier nicht mehr kostet , als der abgehende Brief dort.

Ohne Zweifel dürften einige dieser Reduktionen tiefer eingreifen, als manche andere; namentlich sollte weit unbedenklicher 5) einige Reduktion auf dem Valoren- und Fahrposttarif in h ö h e r e n Beträgen und für w e i t e r e Distanzen zugegeben werden können. Die Befürchtungen vor zu großen Waarenfendungen dürften nicht fehr begründet fcheinen, zumal die Tariffäze immer b e d e u t e n d h ö h e r gehalten werden, als die gewöhnlichen Frachtpreise find, die doch für den Transport und die Verantwortlichkeit hinlängliche Entschädigung gewähren ; zumal deßhalb auch manche Hilfsmittel zu Gebote stehen, fei es, daß mit Vortheil Vermehrung von Kursen mit reduzierterem Gespann, oder Einrichtung von Fourgons als außerordentliche Aushilfe in einzelnen Fällen oder auf einzelnen Wegftreken eingerichtet werden wollten, und zumal keine Haftbarkeit für unmittelbare Weitersendung von Fahrpoststüken oder deren Lieferung auf bestimmte Stunden besteht, somit die Sendungen vertheilt werden können, wie die Neujahrswochen es bisher immer gezeigt haben.

Bei dem Näherrüken von Eisenbahnen werden ohnehin in einer oder der andern Richtung Abänderungen erforderlich werden.

783 6) Bezüglich der Beschwerden über die dermaligen Alpenta.ren enthält sich die Kommission einstweilen nähern Eintretens, in der Annahme, daß bei allgemeiner Rednktion des Fahrposttarifs bel höhern. Werthbi.trägen und

Distanzen auch dießfalls Milderung erzielt würde. 7) Der Bundesrath beklagt als einen Uebelstand, daß Briefe und Schriftpakete o h n e W e r t h theurer kommen, als W e r t p a p i e r e von gleichem Gewichte, indem diese nur mit der halben Ta.re für Valoren beschlagen werden, welche im niedersten Anfaze unter Umständen niedriger zu stehen kommt, als der niederste Saz des Brief- oder Fahrposttarifs. Dießfalls könnte wohl zugegeben werden, daß bei solchem Nichtverhältnisse statt der Hälfte der Valorentare bis zum Nominalbetrage des Brieftarifs die Brieftare bezogen werden dürfte. W e r t h p a p i e r e können ohne Gefahr diefe Tarerhöhung erleiden. Für Paketfendnngen anderen Inhalts, aber ohne W e r t h angab e, wird überflüfsig sein, eine besondere Bestimmung zu treffen, indem auf diefe immerhin der Fahrposttarif nach dem Gewichte angewendet werden kann, weil fie nicht als Briefe, sondern als Fahrpoststüke anzusehen sind.

Postregale.

Betreffend die Durchführung des Postregale in BaselLandschaft dürfte gefragt werden, durch welche Verhältnisse Ausnahmen vom Geseze gerechtfertiget sein dürften.

Da die Regalität der Postgegenstände nur an Beförderung von g e f c h l o f s e n e n Sendungen bedungen ist, können gegründete Hindernisse gegen die Anwendung des Postgefezes nicht bestehen.

Kurswesen.

Die Vermehrung der Kurse hat sich vollständig dadurch gerechtfertigt, daß der Postertrag keine Einbuße

784 dabei erlitt; es dürften daher noch wenige einzelne Begehren ohne Gefahr später Erfüllung finden können, im Ganzen aber das Kurswesen als ziemlich vollständig organifirt zu betrachten sein.

Die bedeutenden Anschaffungen an Postmaterial haben aus drei Hauptrouten nun zur Befriedigung aller weitgehendsten Ansprüche auf Bequemlichkeit der Reisewagen geführt, und nur zu Tadel über zu weit getriebene Lururiofität in der Ausstattung der Wagen Anlaß gegeben. Man darf fich inzwischen damit trösten, daß troz der Eleganz die Kosten der Ausstattung der Postwagen nicht größer waren. Bei Vorausficht baldiger Fahrbarkeit von einzelnen Eisenbahnfireken in der Schweiz wird von nun an aber die Vermehrung des Postmaterials aus das Unerläßlichste beschränkt werden müssen, um namentlich nicht nach wenigen Iahren ein Inventar von schwereren Wagen zu besizen, für das alsdann keine Verwendung mehr bestünde. Vollends anerkennenswert ist die Thatfache , daß die Einnahme an Passagier.geldern sämmtliche Transportkosten der Kurse um Fr. 39,389. 50 überstieg, wodurch schlagend dargethan ist, daß das bestehende System der Verbindung der Brief- und Fahrpost das zwekmäßigste ist und also mit .Unrecht behauptet wird, es müsse die Spedition .der Passagiere als eine bloße Last der Administration beseitiget werden.

Die Gefahr unverhältnismäßiger Kosten und der Erschwerung des Poftdienstes mittelst Vermehrung von Kartirungen muß wohl zugegeben werden, und es dürfte zu unterfuchen fein, ob nicht hier oder dort dadurch zuvorgekommen werden könnte , daß die Bedienung durch Boten stattfände, mit .denen .v.er Verkehr nur gegen unmittelbare Baarvergütung b:ei Empfang und Abgabe jeder

785 Sendung gezogen Und so manche kartirung erspart würde.

Die B e i w a g e n find gerade aus den srequentefien Reiserouten, wie namentlich aus den Straßen von Basel aus, noch der Gegenstand der häufigsten Klagen. Wenn den Reisenden Beiwagen unwidersprochen am besten zusagen , wie fie von den Postadministrationen bei Gesahr ihrer Reputation hie oder da geliefert werden müssen, so ist die Kostspieligkeit einer solchen allgemeinen Beiwagenlieferung von der Administration aus nicht zu übersehen. Zu den bedeutenden Anschassungskofien gesellen sich diejenigen des Unterhalts, der schwierigen Beaufsichtigung, der Remisirung und des Retourtransportes auf Extrakosten der Verwaltung, wo solche Wagen auf längere Streken geliefert werden; dazu kömmt noch die größere Verderbniß, welcher dieses Staatseigen...

thum ohne alle Schonung in so verschiedenerlei Lokali-

täten und Händen ausgesezt bleibt. Es dürfte wohl weit leichter der gleiche Zwek erreicht werden, wenn für die von den Posthaltern zu liefernden Beichaisen reglementarische Vorschriften in Bezug auf Konstruktion und

Räumlichkeit der Gefährte gegeben, die Anzahl Pläze, sowie die Wagen selbst von der Administration numerirt und kontrolirt, und so dem Reisenden die Möglichkeit gegeben wird, gegen Ueberfüllung oder unzuläsfige O..ualität der Beiwagen Einrede zu erheben.

.Verhältnisse mit answärtigen .Staaten.

Die neuen Postverträge, namentlich mit den deutschen Postvereinsstaaten, können nur als Gewinnfie für das schweizerische Publikum betrachtet werden. Zu voller Befriedigung müßte die Thunlichkeit beitragen, wonach die Frankatur bei der Versendung hiesiger Briefe nach Bundesblatt. Iahrg. V. Bd. II.

62

786 dem Auslande ebenfalls mittelst Frankomarken stattfinden könnte, was vielleicht durch Ankauf auswärtiger Frankomarken erreicht würde. In wie weit im Uebrigen frühere günstigere Bedingungen mit dem Auslande, namentlich rüksichtlich der nun gleichfam auf Null herabgesunkenen Tranfiteinnahmen und hinfichtlich günstigerer Briefvergütungen an Frankreich je wieder erhältlich werden, steht dahin.

.finanzielle Ergebnisse.

Wenn durchgehend die Einnahmen fich bereits auf allen Rubriken erhöht haben, so ist dieß doppelt erfreulich, wotrozder Erhöhung d e r T a r i f s ä z e auch eine Vermehrung der Frequenz zutraf, wie bei den Fahrpoststüken, Zeitschristen , Empfangfcheinen. Wir fchließen daraus, daß mit so mehr Ruhe aus einige Reduktionen eingegangen werden dürfte, da unter folchen Umständen mit Sicherheit angenommen werden darf, daß der Erfaz auf neuer Vermehrung fich fände.

Ausgaben.

a. G e h a l t e ;

b. Reisekosten; c. .Büreaukosten ;

d. Dienstkleidung; e.Gebäulichkeiten; f.Post-

m a t e r i a l i g. Transportkosten; h. Verschieden e s.

Die Ausgaben geben zu keinen erheblichen Bemerkungen Anlaß ; fie müssen als natürliches Ergebniß des Bedarfs betrachtet werden ; immerhin scheinen fie auf einem Punkte angelangt, daß keine wesentlichen Erhöhungen mehr darin eintreten dürften. Die Drukkosten und Kosten für Buchbinderei betragen enorme Summen und dürften bei einiger Aufmerksamkeit vermindert werden können. Aus dem Postmaterial, d. h. Postwagen,

787 dürfte eb.enfalls in der .Folge der Bedarf geringer wer-

den; rükfichtlich der Postillonstrinkgelder bleibt noch zu untersuchen, in wiefern eine Vermehrung für die Fuhrung ganz großer Postwagen per 12 bis 15 Personen am rechten Orte sei.

Jm Ganzen dürfte angenommen werden, daß die Ausgaben nächstes Jahr eher geringer sein und also mitbeitragen dürften, einen günstigen Reinertrag der Postverwaltung in Ausficht zu stellen.

.Telegraphen.

Diese Geschäftsabtheilung veranlaßt die Kommiffion zu keinen weitern Verhandlungen, außer der Prüfung der Verwaltung, welche lediglich die Verwaltungs- und

Erstellungskosten befchlägt. Da noch ein Nachtragskredit von Fr. 150,000 aus der eidgenössischen Kasse bewilligt worden, um über die auf unverzinslichem Anleihen er.hobenen und für die Erstellung der Telegraphen verwendeten Fr. 380,205 hinaus das Telegraphennez noch zu vervollständigen, und da die Verrechnung dieses Kre-

dits ins Jahr 1853 fällt, fo ist diefes Gefchäft noch nicht als abgefchlossen zu betrachten. Einnahmen wurden noch bloß Fr. 6507 oder bereits keine gemacht. Es muß sonach lediglich von der Zukunft abgewartet werden , in wiefern die Verwaltung nicht einfacher und wohlseiler beforgt werden könnte, und in wiefern die Einnahmen das Mittel schaffen werden, zur Rükzahlung des Anleihens für die Erstellung oder bloß zur Bestreitung der Verwaltung des Telegraphenwesens.

^

Geschästskreis des Militärdepartements.

Die Geschäftsführung dieses Departements wurde eben^ falls durch eine befondere Kommissionsabtheilung untersucht, und auf deren Rapport hin fand die Kommission die folgenden Bemerkungen und Anträge erheblich.

Anknüpfend an die bereits im Eingange des Kommissionalberichts gemachte Bemerkung über die weitschweifige Absassung des Geschäftsberichtes und den Mangel einer gedrängten übersichtlichen Darstellung des Wesentlichen, bezieht die Kommission dieß besonders auf den Bericht des Militärdepartements. Derselbe verliert sich zu viel in minutiofe Einzelnheiten , die wohl in den Rapport des Truppeninspektors an das Militärdepartement und in die Mittheilungen an die Militärbehörden der Kantone, nicht aber in den allgemeinen Geschäftsbericht an die Räthe gehören. Auf der andern Seite vermißt die Kommission darin gerade dasjenige, worüber die Räthe vor Allem berufen sind, sich Kenntniß zu verschaffen, um darnach die Leistungen der eidgenössischen Verwaltung sowohl als diejenigen der Kantone und den Stand und die Tüchtigkeit der schweizerischen Armee zu beurtheilen. Ohne in dieser Beziehung förmliche Anträge zu stellen und Beschlüsse zu provoziren, spricht die Kommission den Wunsch

aus, daß künftig der Geschäftsbericht des Militärdepartements unter Uebergehung der zu minutiosen Einzelnheiten nach folgenden Richtungen einläßlicher und bestimmter sich ausspreche: a. Ueber den Stand und die Organisation des Bundesauszuges, der Bundesreferve und der Landwehr nicht nur im Allgemeinen, sondern kantonsweise, wenigstens

^ ^ den Hauptzügen nach. Die aus Seite 222 enthaltene Bemerkung, daß der Bundesauszug von 70,000 Mann schlagfertig , die Reserve von 35,000 Mann in Bereitschaft sei und über die zahlreiche Landwehr jederzeit verfügt werden könne , würde ungemein an Interesse gewinnen und zu sehr nüzlichen Vergleichungen Anlaß geben, wenn bei jedem Kantone die Organisation und Stärke des Auszugs, der Reserve und der Landwehr angegeben wäre.

b. Darüber, ob die Truppenkörper der Kantone im Ganzen so iustruirt, gekleidet, ausgerüstet und bewaffnet sind , daß sie ins Feld rüken können, oder, welche wesent-

liche Mängel in dieser Beziehung in den einzelnen Kantonen vorkommen. Eine solche Darstellungsweife gewährt

den Räthen. ein viel richtigeres Urtheil über die Kampftüchtigkeit der Armee, als Rügen, wie sie in dem Berichte vorkommen , daß ein Mann mit einem ordonnanz-

widrigen Säbel eingerükt sei u. s. w.

c. Ueber die Ausführung des Gesezes vom 2. Mai 1851 , betreffend die Mannschasts - und Kriegsmaterialbeiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft. Bekannt-

lich foll dieses Gesez, fo weit es die Leistungen der Kantone für den Bundesauszug betrifft, längstens binnen vier Jahren und, fo weit es die Bildung der Bundesreferve und die Anschaffung des Positionsgeschüzes durch die Kantone ansieht, längstens binnen acht Jahren vollzogen werden. Es ist von hohem Belange und besonders in der Aufgabe der Räthe, Aufsicht zu halten und unterrichtet zu sein, wie die einzelnen Kantone in der Ausführung dieses Gesezes vorschreiten und welche derselben allfällig im Rükstande bleiben.

Die neue schweizerische Militärorganisation, welche dermal im Stadium der ^Einführung begriffen ist, hat die ziemlich stark verbreitete Meinung gegen sich, daß sie den

790 Kantonen wesentlich größere Militärausgaben veranlasse, und die Kommission vernahm deßhalb mit Befriedigung die auf Seite 22l gemachte Bemerkung, daß die vielfach gehegten Besorgnisse über große Kostenvermehrungen nicht

begründet sind. Sie hegt die Ansicht, daß die Grnndlagen der neuen Militärorganifation gut sind und es wünschenswerth ist, daß dieselben sich mehr und mehr befestigen.

Damit dieß erreicht werde , ist es aber wichtig , daß jene Beforgnisse noch einläßlicher widerlegt werden und bei der deßfallsigen Unterfuchung sind allerdings die Mehrausgaben der Kantone, welche eine Folge von früher vernachläßigten Bundespflichten oder von Erleichterungen der Mannschaft oder Gemeinden durch die Kantonsgesezgebung selbst sind , wohl auseinander zu halten von denjenigen, welche wirklich ihren Grund in der neuen Militärorganisation haben. Die Kommission stellt den Antrag: "Es möchte der Bundesrath die Frage, ob und in wie weit das neue schweizerische Militärsystem den Kantonen mehr Lasten auferlege, als das frühere, einer gründlichen Unterfuchung unterwerfen und zu diesem Ende von den Kantonen die nötigen Nachweifungen und Rechnungen verlangen. ^ Mit dem vorigen Punkte hängt die Frage zusammen, ob und in wie weit im Interesse des Wehrwefens und zur Erleichterung der Kantone weitere Zweige des Militärwefens zu zentraleren feien. Die Kommifsion hat dabei vorzüglich den Wiederholungsunterricht der Scharfschüzen im Auge , der , nachdem der Bund die Rekruteninstruktion dieser Waffe übernommen hat, am ehesten zur Zentralisation empfohlen werden dürfte. Jmmerhin em-

pfiehlt sie dabei die reiflichste Ueberlegung. Sie stellt den Antrag:

791 "Der Bundesrath möchte in Erwägung ziehen, ob im Interesse des Wehrwesens und zur Erleichterung

der Kantone allfällig weitere Zweige des Militärwefens zu zentraleren seien."

Jndem die Kommission in dem so eben berührten Punkte die reiflichste Ueberlegung empfahl, kann sie nicht umhin, gleichzeitig die Ansicht auszusprechen, daß unfern

Militäreinrichtungen überhaupt mehr Stabilität zu wünschen wäre und man deßhalb weniger schnell mit Resormen und Neuerungen, die gar oft nur sehr sekundäre Dinge betreffen, bei der Hand sein sollte. Sie bezieht dieß besonders auf die häufigen Revisionen der Reglemente, die neuen, bloß Formelles betreffenden Verordnungen itnd Beschlüsse .e. und wird dazu nicht bloß durch die bisherigen Vorgänge, sondern durch die auf Seite 329 bis 330 in Aussicht gestellten neuen Revisionen und Erlasse , von denen mehrere allerdings dringlich zu fein scheinen, für andere aber wohl noch zugewartet werden dürfte.

Daran fchließt die Kommission die weitere Empsehlung, daß in unserm Militärwesen es immer mehr Tendenz der Verwaltung werden möchte, die Ausgaben nur auf das Wefentliche zti beschränken und den entbehrlichen und minder nüzlichen^Aufwand, auch in den kleinsten Dingen, je länger je mehr zu vermeiden.

Von diesen mehr allgemeinen Bemerkungen geht die Kommission über auf die einzelnen Punkte, über welche sie zu Bemerkungen sich veranlaßt findet.

Seite 227. J ä g e r g e w e h r . So fehr die Kommission die wiederholten neuen Versuche über die Jägerflinte begründet findet, so kann sie nun, nachdem laut dem Berichte selbst diese Versuche zu keinem neuen Resultate geführt haben , nicht umhin , den Bundesrath an das Gesez

792 über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung und Ausrüstung des Bundesheeres, Art. 38, zu erinnern, wonach diese Waffe spätestens bis zum Jahr 1857 eingeführt sein soll. Es ist sehr wünschenswerth, daß die Einsührung nicht auf das lezte Jahr verspart wird.

Seite 232. A r b e i t e n d e r A r t i l l e r i e k o m .mission. Eine baldige Erledigung der noch rükständigen Arbeiten dieser Kommission wird empfohlen (vergl.

Geschäftsbericht für das Jahr 1851, Seite 243 u. ff.).

Seite 258. W a f f e n p l ä z e . Schon im Geschäftsbericht für 1851 (S. 294 ff.) wurden die Uebelstände an den verschiedenen Waffenpläzen gerügt. Jm dießjährigen Berichte verweist der Bnudesrath auf die

nämlichen Rügen und nimmt in die Reihe des Mangelhaften auch noch denWaffenplazLuzern auf. Die Kommission ist der Ansicht, die Herstellung gehöriger Waffenpläze bilde

den geringsten Theil des Aufwandes für die Militärinstruktion und doch seien dieselben wesentlich zur Förderung der Erfolge der Instruktion; auch fei die Auslage nur eine einmalige und billig könne dieselbe von den Kan.tonen, welche den Vortheil solcher Pläze genießen, gefordert werden. Sie stellt den Antrag: ,,Die Herstellung gehöriger Waffenpläze, da wo solche noch nicht bestehen, sei von den betreffenden Kantonen zu verlangen."

Seite 267 ff. B e w a f f n u n g und A u s r ü s t u n g der Scharffchüzen. Aus dem Berichte des Bundesrathes ergibt sich, daß noch die wenigsten Kantone in der Bewaffnung und Ausrüstung der Scharffchüzenrekruten, welche sie in die eidgenössischen Jnstruktionsfchulen fenden, die eidgenöfsifche Ordonnanz durchführen. Einzelne Kantone scheinen darin noch fehr weit zurük zu fein. Die Kommission stellt den Antrag:

793 ,,Der Bundesrath möchte ausstrengereJnhaltung der eidgenössischen Geseze, betreffend die neue Bewaffnung und Ausrüstung der Scharffchüzen hinwirken^ Seite 269. U e b e r w a c h u n g der S t u z e r f a b r i kation. Die Kommifsion hat sich überzeugt, daß eine bessere Leitung und Ueberwachung der Stuzerfabrikation in den Kantonen wirkliches Bedürfniß ist. Die ihr vorgelegten Schießtabellen der Scharfschüzen vom Iahre 1852 erzeigen die auffallendsten Abweichungen der Trefferzahl unter den vermiedenen Kantonen. Es unterliegt bei der Kommission nicht dem geringsten Zweifel, daß die enorme Verschiedenheit der Resultate zum weitaus größten Theile

in der Oualität der Waffe und nicht in der Tüchtigkeit der Mannschaft ihren Grund hat.

Durch die fchlechte Be-

fchaffenheit des Stuzers geht mehr als die Hälfte des Effektes diefer Waffe verloren, was im gleichen Verhältuisse eine numerische und noch vielmehr eine moralische Schwächung dieser Wassenart ist. Die Kommission stellt den Antrag: "Es sei der Bundesrath einzuladen, auf eine genaue Ueberwachung der Stuzerfabrikation in den Kantonen hinzuwirken."

Seite 273. B e f ö r d e r u n g der U n t e r o f f i z i e r e zu Offizieren. Ueber die in Aussicht gestellte Ergänzung der Verordnung vom 15. Jänner 1851 erlaubt sich die Kommifsion die Bemerkung auszusprechen, es sollte diese Ergänzung in dem Sinne geschehen, daß die Prüfung der Unteroffiziere zu Offiziersstellen nicht ausnahmslos durch eine befondere Prüfungskommission nöthig wird.

Die Kommission glaubt vielmehr, daß in vielen Fällen die praktische Tüchtigkeit eines Unteroffiziers zum Offizier bei Anlaß von Truppenübungen hinreichend erprobt werden

794 könne. Sie fpricht deßhalb den Wunsch ans, daß bei der Ergänzung der fraglichen Verordnung der leztere Weg nicht ausgefchlossen werde, da dieß in vielen Fällen zur Ersparung überflüssiger Kommifsionalkosten führen wird.

Seite 288.

Lager. Die Kommission gewärtigt die

Vorlage des Lagerberichtes bis zur Behandlung des Budgets für 1854, da bei diesem Anlasse die Frage der Abhaltung eines Lagers oder von größern Truppenzusammenzügen in anderer Form neu zur Sprache kommen wird.

Die Kommission kann dabei nicht umhin zu erklären, daß sie an der aus gleicher Seite enthaltenen Stelle Anstoß nimmt, welche die Saumseligkeit der Offiziere im Befuche

der Theoriestunden rügt. Sie glaubt, es hätte durch gehöriges Einschreiten mit Strafen geholfen werden können.

Seite 296 ff. Wiederholungsinstruktion von Bern und Waadt. Einen bemühenden Eindrnk auf die Kommission machte die zwischen diesen Kantonen und dem Bundesrathe gepflogene Korrespondenz, betreffend die Jnstruktionsplane und die Wiederholungskurse der Infanterie

für das Jahr 1852. Die Kommission fpxicht die Hoffnung aus, es werden diese beiden Stände die durch die Militärgesezgebung des Bundes ihnen auferlegten Pflichten fortan ohne Einsprache erfüllen, und macht auf die fatale Rükwirkung anfmerkfam, welche die Renitenz einzelner Stände auf alle übrigen Kantone und auf die Bundesautorität felbst haben müßte. Sie verweist auf den von der Bundesversammlung bei Prüfung des Geschäftsberichts

für 1...^ gefaßten Beschluß. (Offizielle Gesezesfammlung Band IH., Seite 187, Art. 2.)

Seite 323. Befestigungswerke von St.Moriz und Gond o. Bereits im Geschäftsberichte für 1851 machte der Bundesrath die Bemerkung, der Bericht über

795 den Zustand der Festungswerke und die im Jahre 1851 vorgenommenen Reparaturen und Neubauten sei ungeachtet wiederholter Recharge nicht eingelangt. Die ständeräthliche Kommission tadelte in ihrem Berichte besonders, daß über die sür die Arbeiten bei den Festungswerken in St. Moriz und Gondo verwendeten Fr. 5889. 03 statt einer Spezialrechnung bloße Empfangsbefcheinigungen für suecessiv empfangene Summen ohne nähere Angabe über deren Verwendung vorgelegt worden sind.

Im Berichte für 1852 bemerkt der Bundesrath wieder, über die Werke von St. Moriz und Gondo sei von Seite des Direktors, ungeachtet aller Mahnungen, kein Bericht eingelangt.

Diese Mittheilungen können die Kommission nicht anders als im höchsten Grade befremden, um so mehr, als

sie sich überzeugt hat, daß der Rüge der ständeräthlichen Kommission, betreffend Rechnungsabgabe über die Ver-

wendnng der Fr. 5889. 03, noch jezt keine Folge gegeben ist, und der Direktor der gleichen Festungswerke bis zur

Stunde nicht zur Verzeigung der - freilich nicht bedeutenden -Einnahmen von diesen Festungswerken sür das Jahr 1852 gebracht werden konnte. Sie steht in der Erwartung, daß diese wiederholte Rüge genügen werde, um den Bundesrath zu strengem Einschreiten gegen die erwähnte Saumseligkeit zu veranlassen und für die Zukunft vor ähnlicher Nachsicht gegen eidgenössische Beamte abzuhalten.

Seite 331. Geschäftsführung auf .^n Bür e aux.

Di.e Kommission fand dieselbe im Ganzen befrie-

digend. Geschäftsxükstände erzeigten sich nicht. Die Anlage der Kontrolen, Bücher und Akten ist in Ordnung; jedoch muß die Kommission den Antrag über gleichmäßige Anlage

796 und Durchführung der Registratur, den sie bei der Ge-

schäftsabtheilung der Bundeskanzlei stellte, vorzüglich auf die Büreaux des Militärdepartements beziehen, indem auf diesen die Einrichtung fehr verschieden und zum Theiel höchst unzwekmäßig ist, und in den einzelnen Büreaux nach Verlauf von einer längern Reihe von Jahren und bei einem Wechsel des Personals kaum mehr brauchbar sein wird. Die Kommission stellt jedoch keinen neuen Antrag, sondern läßt es bei den bei der Bundeskanzlei gestellten bewenden.

Geschäftskreis des Handels- und Zolldepartements.

Unsere Handelsbewegung nach Außen und die kommerzielle, gewerbliche und industrielle Entwiklung im Innern stehen in der unbedingtesten Wechfelwirkung zu einander. Gesunde innere Zustände bedingen die Konkurrenzfähigkeit nach Außen ; günstiger Absaz itnferer Produkte und Fabrikate auf dem Weltmarkte dagegen wirkt nicht nnr auf die zunächst betheiligten Industrien, sondern mittelbar ganz besonders auch auf diejenigen Gewerbe zurük, welche sich die Befriedigung der Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung zum Zweke ihrer Produktionen macheu.

Die Bewegung nach Außen und diejenige im Innern gehen jedoch in Folge der verschiedenen handelspolitischen Organisationen der Staaten unter ganz verschiedenen Bedingungen vorsich; denn während wir für diefe vollkommene Freiheit errungen haben, stehen jener nach verschiedenen Seiten noch immer hemmende Schranken entgegen.

797 Daß die unbedingte Aushebung aller Zölle im Innern der Schweiz je länger je mehr als eine der erfreulichten Errungenschaften unserer neuen Organisation AnErkennung findet, das darf unbedingt angenommen werden. Selbst an den Gränzen, aus denen doch, wenn auch nicht die ganze Last der Zölle, so doch die ganze Unbequemlichkeit, das ganze Mißbehagen ihrer Erhebung lastet, versöhnt man fich je länger je mehr mit unfern Zo..leinrich..ungen..

Neben der Freiheit der Arbeit ist es einerseits die Beseitigung der .Schranken, welche die Bewegung des Verkehrs im Innern hemmen und anderseits die Entwikelung und Begünstigung aller Anstalten und Einrichtungen, welche jener Bewegung als Träger dienen, was die Aufgabe unserer volkswirthschaftlichen und handelspolitischen Thätigkeit bildet Wir glauben mit Beruhigung sagen zu dürfen, daß die Schweiz diese Aufgabe erkannt hat.

Wenn dagegen der Bericht des Bundesrathes unsere Stellung nach Außen als weniger günstig bezeichnet, so müssen wir ihm darin beistimmen, so weit es fich eben um die Beziehungen zum Auslande handelt, wie fie äußerlich durch die Zollgesezgebungen der verschiedenen Staaten normirt erscheinen. Dabei können wir aber nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß glüklicherweise das Leben selbst fich nach andern Normen entwikelt und daß gerade die Schranken, welche fich unserer Industrie und unserem Handel entgegenstellen, wesentlich dazu beigetragen haben, ihre Konkurrenzfähigkeit zu stärken und ihnen dadurch auf dem Weltmarkte größere Gebiete zu öffnen, während fich die kleinern in unserer unmittelbaren Nähe verschlossen.

798 Was die Stellung zu diesem leztern betrifft, so liegt es auf der Hand, daß ein Land, welches wie die Schweiz, wenn auch nicht dem Systeme der unbedingten Handelsfreiheit, so doch demjenigen niedriger Tarife huldigt, bei Negotiationen in Handelsangelegenheiten mit Staaten, die von entgegengesehen Grundlagen ausgehen, sich in der weniger günstigen Position befindet. Allein durch solche und ähnliche Schwierigkeiten und noch weniger durch Retorsionsgelüste darf sich die Schweiz veranlassen lassen, diejenige Handelspolitik preiszugeben, der sie ihre industrielle Blüthe verdankt.

Immerhin wird es aber unfere Aufgabe fein, die Entwiklung der handelspolitischen Verhältnisse anderer Staaten im Auge zu behalten, und günstige Konjunkturen zum Abfchlusse von Handelsverträgen und zur Erzielung von größern oder geringern Verkehrserleichterungen zu benuzen. Wir betrachten jede, auch die kleinste Erleichterung als einen Schritt vorwärts zu dem großen Ziele, dem je länger je mehr die erleuchtesten Staatsmänner und Ntionalökonomen allerwärts ihre Anstrengungen widmen.

Von diefer Anfchauungsweife ausgehend, haben wir gerne vernommen, daß hinsichtlich der gegenseitigen Besreiung der Handelsreisenden von Datentgebühren mit mehreren Staaten eine Vereinbarung stattgefunden hat, der wohl auch die noch rückständigen Kantone beitreten werden; daß mit Bayern Einleitungen zur Erzielung freier Schifffahrt getroffen worden sind , und daß der mit Baden abgeschlossene Eisenbahnvertrag auch zu einer Erleichterung des Straßenverkehrs und zur Ermäßigung

der Rheinzölle geführt hat. Wir hoffen, daß auch andere noch schwebende Verhältnisse, wie namentlich die im Bericht erwähnten Verkehrserleichterungen im PaV..' de

799 Gex, diejenigen, hinsichtlich derer man mit Oefierreich in Unterhandlung steht, die Flo.ßverhältn.isse auf d.em Rhein u. s. w. ihre befriedigende Erledigung finden werden. Namentlich aber glauben wir auch in Uebereinslimmung mit dem Bundesrathe darauf. hinweifen zu sollen, daß möglicherweise die Zeit unmittelbar vor und während der Rekonstruirung des Zollvereins. günstige Anhaltspunkte für Unterhandlungen zum Zweke einer bessern Stellung der Schweiz den deutschen Staaten gegenüber darbieten dürfte.

Ueberhaupt aber vertrauen w.ir der Zukunft., .welche in dieser Beziehung nur Besseres bringen kann. Der Prozeß, der auf dem theoretischen Boden bereits zu Gunsten des Freihandels entschieden ist, dürfte auch im praktischen Leben, namentlich durch die allseitige Ausdehnung der Schienenwege zu einer rascheren Lösung gebracht werden, als man dieß heute noch zu hoffen wagt.

Einem im vorigen Iahre gefaßten Beschlusse gemäß, hat fich der Bundesrath bei der Regierung von Was-

hington für Ermäßigung der Legalisationsgebühren , .

welche von den nordamerikanischen Konsuln für Beglaubigung der Fakturen erhoben werden, verwendet, von derselben aber die Antwort erhalten , daß die Konsuln durch ein Gesez zum Bezug dieser Taxen berechtigt seien, und daß somit die vollziehende Behörde zu einer Er-

mäßigung derselben nicht kompetent sei. Dagegen hat der eine der nordamerikanischen Konsuln von fich aus eine Ermäßigung eintreten lassen.

Andern, bei Anlaß der vorjährigen Berichterstattung ausgesprochenen Wünschen , hat das Zolldepartement alle Rechnung getragen, fie bezogen fich aber mehrfach aUs Gegenstände, welche außer seiner Kompetenz liegen, wie z. B. die Einführung eines gemeinsamen Handels- und

800

Wechselrechtes, eines Konkordats über Handelspatente, eines solchen über Straßenpolizei n. s. w. und darum konnte mit Beziehung auf dieselbe die Thätigkeit des Departements allerdings nur eine einleitende und anregende sein.

Was nun die Zollverwaltung im engern Sinne betrifft, so heben wir mit Vergnügen hervor, daß die Anwendung des neuen Tarifs in finanzieller Beziehung eiu sehr befriedigendes Resultat ergeben hat, während umgekehrt die Ausgaben namhaft unter den Budgetansäzen zurükgeblieben sind. Wenn die vorjährige Prüfungskommision des Ständerathes der Rührung dieses Verwaltungszweiges, der Ordnung, welche im ganzen Rechnungswefen vorwaltet, der Pünktlichkeit und Schnelligkeit, womit alle Geschäfte erledigt werden, anerkennend erwähnt hat, fo fühlen wir uns verpflichtet, auch dieses Jahr ein Gleiches zu thun. Eine genaue Einsichtnahme der Rechnungen, die Prüfung der in Anwendung gebrachten Kontrollen, so wie der übrigen Einrichtungen .des Departements haben uns die Ueberzeugung gegeben, daß die Zollverwaltung zu den bestorganisirten unseres Staatshaushaltes gehört.

^ Sehr gerne haben wir übrigens aus dem Berichte des Bundesrathes entnommen, daß die Zollverwaltung stets dahin strebt, die Anwendung des Zollgefezes so milde als möglich zu machen, und alle Erleichterungen, welche damit vereinbar sind, eintreten zu lassen. Es kann gewiß um so eher auch in der Folge ein gleiches Verfahren eingehalten werden, als die kleinen Einbußen, welche sich aus diefer Liberalität für die Zollkasse ergeben, in keinem Verhältnis zu dem stets steigenden Betrag der Zolleinnahmen stehen. Wir empfehlen namentlich auch hinsichtlich der zollamtlichen Behandlung der Effekten von

801 einwandern größtmögliche Milde. Staaten, welche sich im nebrigen keiner so liberalen Zollgesezgebung rühmen können, lassen solche Effekten ganz srei ein- und ausgehen.

Im Allgemeinen enthalten wir uns mit Beziehung aus die einzelnen Tarifansäze jeder einläßlichern Bemerkung, denn es will .uns scheinen, daß die Zeit, seit welcher sich der Taris in Anwendung befindet, noch etwas zu kurz ist, um jezt schon ein gründliches Urtheil abgeben zu können. Wohl aber können wir nicht umhin, zu bemerken, daß, wenn die Erfahrung die Ermäßigung des einen oder andern Zollansazes als zwekmäßig und nutzbringend für das allgemeine Beste erscheinen lassen sollte, finanzielle Bedenken uns von solchen Reduktionen jedenfalls nicht abhalten sollen. Auch der Bundesrath spricht fich dahin aus, daß er fich der Zeit freuen werde, wo w e i t e r e E r l e i c h t e r u n g e n eintreten können. Wir geben daher unbedingt der Voraussezung Raum, er werde in dieser Richtung die Initiative ergreifen, sobald es die Verhältnisse gestatten und zwekmäßig erscheinen lassen.

Hinfichtlich der Rechnungsführung der Zollverwaltung haben wir zu erinnern, daß unter der Rubrik "Unvorhergesehenes" namentlich die Zollvergütungen, die baulichen Reparaturen und die Ankäufe von Lokalitäten erscheinen. Wenn wir auch zugeben, daß lezterer Posten in den meisten Fällen unter diefe Rubrik gehört, so halten wir hingegen dafür, daß der erstere ganz und der zweite, fo weit es fich um die bereits besizenden Gebäulichkeiten handelt, nach Durchschnittsberechnungen im Budget vorgesehen werden sollten.

Ferner wird stets darauf zu sehen fein, daß die Ausgaben von den einzelnen Zolldirektionen übereinftimmend unter die gleichen Titel eingetragen werden. Wir Bnndesbiatt. Jahrg. V. Bd. II.

63

802 haben uns überzeugt, daß die Zollverwaltung in diesem Sinne gewirkt hat, immerhin aber haben sich in den .Rechnungen noch einige Abweichungen gezeigt. Endlich haben wir im Vorbeigehen noch zu bemerken, daß die Zahl und die Bedeutung der beim IV. Zollgebiet vorkommenden Revifionsposten etwas groß ist., was einiger.maßen auf einen nicht sorgfältig genug behandelten .Zoll-

bezug schließen läßt.

Aus die Details der Zollverwaltung und der betreff senden Rechnungsstellung treten wir nicht näher ein, da der Bericht des Bundesrathes sich darüber aufs Ein-

läßlichste verbreitet, und wir uns daher lediglich in Wiederholungen seiner Darstellung ergehen müßten.

B.

Eidgenosse Staatsrechnung von

1852.

Einnahmen.

l.. Ahschuitt.

Ertrag der Immobilien und angelegten

Kapitalien.

a. Liegenschaften.

Der Voranschlag war berechnet zu . Fr. 10,810. ....

Die Rechnung erzeigte Einnahmen .

Somit weniger als der Budgetansaz ..

Da die Einnahmen von den Pulvermühlen im Marsthale und von der Liegenschaft bei der Pulvermühle in

,, 10,434. 76

Fr.

nebertragt Fr.

375.24

375. 24

803 375. 24

Uebertrag: Fr.

Kriens , so wie der Zins von den erst im Lause des Rechnungsjahres gemachten neuen Erwerbungen in Kriens, und dem Zollhaus zu Fahn beim Budget noch nicht vorgesehen werden konnten, während in der

Rechnung . . . . . . . . .

,,.. 2,036. 74

als von diesen Liegenschasten eingegangene Zinse verrechnet worden, so ist im Grunde der Ertrag der Jmmobilien um

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

2,419. 81

unter dem Voranschlag zurükgeblieben.

Es rührt dieser Ausfall hauptsächlich daher, daß die Thuner Allmend wegen des daselbst abgehaltenen eid-

genössischen Uebungslagers . . . Fr. 846. 57 weniger abwarf, als im Voran-

schlag angenommen worden war, und daß ebenfo der Ertrag der Liegenschaften in Belp um . . . . .

,, 1,559. 53 unter dem Budgetansaz blieb.

Der Ausfall bei der Thuner Allmend gibt zu keiner Bemerkung Anlaß.

Hingegen findet sich die Kommifsion, durch denjenigen bei der Liegenschaft in Belp, zu dem Antrage bewogen, es möge diefe Liegenschaft, deren Administration mit verhältnißmäßig großen Kosten verbunden ist, so bald sich eine Gelegenheit dazu findet, selbst mit einiger Einbuße am Kapital und Zinsen, wenn es anders nicht sein kann, verkauft werden. Die Kommission muß dieß um so mehr wünschen, als der in Rechnung gebrachte Eingang von

801 Fr. 940. 47 nicht als Zinsertrag erscheint, sondern von stattgehabten Holzschlägen herrührt, wodurch mittelbar eine Verringerung des Kapitalwertbs jener Liegenschaft bedingt worden ist. .Die Zinsen selbst erscheinen sämmtlich als ausstehend und werden in der Ausgangsbilanz

mit Fr. 2,173. 90 aufgeführt.

b. Kapitalien.

Der Zinsertrag der Schuldschriften des eidgenössischen Kriegsfondes, des Jnvalidenfonds und des Grenus-Jnvalidenfonds war im Voranschlag zu . Fr. 251,160. 10 angenommen worden.

Bezogen wurden . . . . . . ,, 202,400. 17 somit weniger . . . . . . . . Fr. 49,2 l 0. 23 Die Kommission hat mit Vergnügen gesehen, daß von den Zinsrükständen bei den eidgenössischen Kriegsfonds, welche voriges Jahr betragen hatten Fr. 73,155. 57

,, 68,623. 76 seither wirklich eingegangen sind, so

daß die alten Zinsrükstände bei diefen Fonds nur noch betragen . . Fr.

4,531. 81 sür welche die betreffenden säumigen Schuldner zweifelsohne durch die Verwaltung werden betrieben werden.

Jm Ganzen standen bei den eidgenössischen Kriegsfonds

beim lezten Rechnungoschluß Fr. 56,439. 63 Zinsen aus.

Da die angelegten Fonds nicht völlig 4./.. Million betragen, so scheint es der Kommission, es sollte der Verwaltung möglich fein, diese Zinsrükstände noch mehr zu reduziren. Der Jnvalidenfond hat nur sehr unbedeutende

Zinsrükstände im Betrag von Fr. 1,875.

Bei dem Grenus Jnvalidenfond werden Fr. .10,356. 16 als Zinsrükstände verrechnet. Es ist dieß um so auffallen-

^ der, als die betreffenden Schuldner die hohen Stände Bern, Luzern und Freiburg sind, bei welchen durch die eidgenössische Staatskasse die verfallenen Zinfe mit der nöthigen Dilligenz zuverläßig hätten erhoben werden können.

II. Abschnitt.

Zinsen v o n G u t h a b e n u n d B o r s c h ü s s e n .

t... Verzinsung von Schuldforderungen von den Ständen des ehemaligen Sonderbundes.

Jm Budget waren dießfalls veran-

schlagt . . . . . . . . . . Fr. 64,952. 64 eingegangen sind . . . . . . . ,, 56,844. 34 weniger

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

8,108. 30

Der Grund dieser Mindereinnahme liegt im Beschluß

vom 12/13. August 1852, kraft welchem die ganze restirende Schuld den betreffenden Ständen geschenkt worden iit. Jn Folge dessen konnten die Zinse nur bis zum 1. August 1852 berechnet werden.

Dasselbe gilt b. Von der Verzinsung des B e t r a g s der bereinigten Nachforderung für Kriegskosten.

Da auch hier die Zinsen nur bis zum

1. August statt bis zum 31. Dezember verrechnet werden durften , so

wurden statt . . . . . . . . Fr. 35,971. 56 nur . . . . . . . . . . . ,, 22,188. 41 in Rechnung gebracht und somit weniger Fr.

13,783.15

Die ganze bezügliche sehr schwierige Rechnungsstellung ist durch die Kommission geprüft und in allen Theilen richtig befunden worden; da diefelben auch von Seite der zunächst betheiligten Kantone des ehemaligen Sonder-

806 bunds nach einer einläßlichen Korrespondenz anerkannt worden ist, so sieht sich die Kommission um so weniger zu einem besonderen bezüglichen Antrag veranlaßt, als die definitive Abrechnung mit den Kantonen des ehemaligen Sonderbunds einen Theil der gesammten Staatsrechnung

bildet, und durch die Genehmigung dieser leztern i.nplicite auch gut geheißen wird.

c. Verzinsbare Vorschüsse an die Pulververwaltung, die Münzkommission, die Postv e r w a l t u n g und die Zündkapselverwaltung.

Es wurden Zinsen bezogen . . . . Fr. 54,405. 94

Der Voranschlag ging aus . . . .

,, 19,000. --

demnach stellt sich heraus ein Mehrer-

trag von . . . . . . . . . Fr. 35,405. 94 Derselbe erklärt sich ans der in der Zwischenzeit ersolgten Abzahlung des den Kantonen für das Postmaterial noch schuldigen Kapitals bis auf eine ganz unbedeutende Restanz.

Jn Folge dessen hatte die Postverwaltung der Eidgenossenfchaft die Uebernahmsfumme des Postmaterials im

Betrag von Fr. 789,877. 31 zu 4 % zu verzinsen.

III. Abschnitt.

Regalien und Verwaltungen.

A. Z o l l v e r w a l t u n g .

Die Bruttoeinnahme an Gränzzöl-

len betrug . . . . . . . . Fr. 5,716,0l4. 85 sie war veranschlagt zu . . . .

demnach betragt die Mehreinnahme

" 4,900,000. Fr. 816,014. 85

8 0 7

Diese Einnahmen werden folgendermaßen ausgewiesen t

1) 2) 3) 4)

an Einfuhrzöllen . . . .Fr. 5,276,999. 8.)

,, Ausfuhrzöllen . . . ,, 324,502. 7.)

,, Durchstellen . . . ,, 61,664. 14 ,, Niederlagshausgebühreu ,, 12,502. 65

5) ,, Strafbußenantheile . .

,,

7,257. 67

6) ,, Ordnungsbnßen . . . ,, 7) ,, Waggebühren . . . ,,

1,568. 08 10,870. 54

8) ,, Verschiedenem . . . ,,

20,649. 09

Summa t Fr. 5,716,014. 85 Aus die verschiedenen Zollgebiete verteilt sich diese Einnahme folgendermaßen t Es wurden eingenommen

im I. Zollgebiet Bafel . . . Fr. 2,578,588. 48 ,, Il. ,, Schaffhausen . ,, 615,320. 4.)

" lII. ,, Chur . . . . , , 603,710. 29 ., IV. ., Lugano . . . ,, 419,570. 04 ,, V. ,, Lausanne . . . ,, 669,826. 23 ,, Vl. ,, Gens . . . . ,, 828,999. 32 Summa : Fr. 5,716,014. 85 Unter der Rubrike "Verschiedenes" werden im verflossenen Jahr troz der bezüglichen Bemerkung im Berichte der Kommission des Ständeraths Fr. 846. 74 mehr verrechnet als in der Rechnung vom Jahr 1851. Die Kommission spricht daher neuerdings den Wunsch aus, daß die Zollerträgnisse in allen Zollgebieten gleich behandelt werden möchten. Unter der Rnbrike Verschiedenes werden nämlich in der Rechnung von 1852 verrechnet.

1) für Abfertigung außer den Zollstunden Fr. 473. 67

2) für alte Rheinzölle . . . . . . , , 8,577. 43 3) Bezugsprovision für kantonales Ohmgeld

. . . . . . . . . .

.

,,

5,227. 32

Uebertrag Fr. 14,278. 42

808 nebertragt Fr. 14,278 42 4) 5..

6) '7) 8) .))

Zollrevisionsergebnisse . . . . . , , 2,399. 57 Lagergebühren . . . . . . . . , , 1,135. .....

Mietzinse in Magadino und Genf . ,, 384. ^ Hinterlage für Freipässe . . . . , , 1,577. 60 Verkauf von Tarifen . . . . . , , 2I0. 03 ,, einer Bretterwand . . . . , , 28. -

10) Vermietung von Kohlenmäßkörben . ,,

288. 48

11) Zollbezug durch Postämter . . . . , ,

78. 37

12) Plombirgebühr

.......,,

75. 10

13) Prozeßspesenvergütung . . . . . , ,

192. 95

Summa: Fr. 20,649. 09 B. P o s t v e r w a l t u n g .

Die Roheinahme der Postverwal-

tung beträgt . . . . . . . Fr. 6,514,634. 73 der Voranschlag betrug

....

.., 6,130,000. -

somit zeigt sich ein Mehrertrag von Fr. 384,634. 73.

Ohne sich in eine detaillirte Prüsung aller Belege der Generalpostrechnung einzulassen, was nicht die Ausgabe der Kommission sein kann und einen großen Zeitauswand erfordern würde, hat die kommission, durch Vergleichung der Rechnung der Zentraldirektion, mit den Monatsrechnnngen der 11 Postkreise, und dieser leztern mit einzelnen Belegen sich davon überzeugt, daß die ganze Komptabilitat einer doppelten Kontrolle unterworfen wird, bei welcher Jrrthümer von einiger Bedeutung sofort entdekt werden müssen. Namentlich hat die Kommission durch Einsicht der von dem Finanzdepartement gemachten RevisionsBemerkungen auch die Ueberzeugung gewonnen, daß diese nochmalige Revision aller Verwaltungsrechnungen durch das Finanzdepartement sehr zwekmäßig ist, indem mehr-

^ sache und theilweis nicht unwesentliche Jrrthümer erst dort entdekt und zur Remedur empfohlen wurden.

Der vorbemerkte Mehrertrag zeigt sich a) aus dem Ertrag der Reisenden Fr. 213,762. 97 b)

,,

,,

,,

,,

Briefe

.

e) ,,

,,

,,

,, Rakete und

,,

3,083.48

Gelder . ,, 149,378. 37 d) Verschiedenem . . . . ,, 36,957. 67 Summa : Fr. 403,182. 49 Dagegen zeigt sich ein Aussall

a) aus dem Ertrag der Zeitschriften von . Fr. 6,551. 63 b) aus dem Ertrag der

Transitgebühreu . ,, 11,996. 13

,, 18,547 76 bleiben Fr. 384,634.73 .

Die Strafgelder der Angestellten im Jahr 1852 wurden in den einzelnen Postkreifen begezogen wie folgt: 95. 95 ^ostkreis Genf ^^.

,, ,, ,, ,, ^ ,,

,, ,.^

,, ,,

528. 83 238. 95 ,, 154. 36 ,, 429. 43 ^, 397. ,, 158. 94 85. 65 Zürich ,, ^t. Gallen ,, 596. 71 ^hur ,, 151. Bellenz ,, 105. -Summa t Fr. 2,94I. 82.

Lausanne Bern Neuenburg Basel Aarau Luzern

,,

,,

Da auch im verflossenen Jahr diese Strafgelder sich sehr verschieden aus die einzelnen Postkreise vertheilen,

8l0 was vermuthen läßt, daß nicht aller Orts dieselbe Strenge waltet, so wird die Administration wohl daran thun, daraus zu halten, daß Dienstverlezungen aller Orts in derselben Weise geahndet werden.

C. T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g .

........as Budget hatte dießfalls noch nichts vorgefehen.

Ueber die finanzielle Seite der Telegraphenverwaltung läßt sich auch dermal noch nichts sagen, da nur während der lezten Wochen des verflossenen Rechnungsjahrs, der Telegraphendienst aus einigen Hauptlinien eröffnet werden konnte.

Der Ertrag der Depeschen beträgt . Fr.

neben diesen Einnahmen erscheinen ...) das unverzinsliche Anleihen mit .

b) an Zuschüssen aus der Staatskasse

3,541. 95

,, 380,205. --.

., 37,368. 65

c) an Verschiedenem . . . . . . ,,

2,965. 95

Summa: Fr. 424,081. 55

D. P u l v e r v e r w a l t u n g .

Die Roheinnahmen betrugen . . . Fr. 399,134. 68 der Ansaz des Budgets betrug . . . ,, 368,210. --somit zeigt sich ein Mehrertrag von . Fr. 30,924. 6...

Jm Laufe des Jahres 1852 sind 320,283 Pfd. Primapulver fabrizirt worden. Die Kosten der Fabrikation sind

folgende .

1) an Salpeter-, Schwefel- und Graphitverbrauch . . . . . Fr. 156,405. ......1 2) Kosten bei den Pulvermachern . ,, 34,155. ^ 3) Fuhren und Taglöhne . . . ,, 424. 58 4) Reparationen und Unterhalt von

Uebertragt Fr. 190,986. ^

811 Uebertragt Fr. 190,986. 07 Pulvermühlen, Magazinen und

Geräthen . . . . ...

,, 11,675. 06 5) Magazinzinfe . . . . . . ,, 126. 46 6) Magazinwärter . . . . . . ,, 3,844. 56 7) Materialien zuchemischenUntersuchungen . . . . . . .

8) Verwaltungskosten in den Bezirken und bei der Zentralver-

..,

112. 16

waltnng . . . . . . . . ,,

8,095. 40

9) Magazinverwalterbesoldung und Provision

.

.

. . . . .

,,

7,109. 3.)

10) Skonto 15 und 30 % . . . ,, 60,619. 48 11) Fuhrvergütnngen . . . . .

12) Verlust auf Graphit nach Abzug des Gewinns, und Agioverlust 13) Verlust auf Gerätschaften . .

14.) Zinse von Liegenschaften an die

,, ,, ,,

6,516. 40 248. 27 259. 28

Staatskasse . . . . . . . ,, 12,170. 90 15) Zinse von Kapitalien an die Staatskasse . . . . . . . ,, 11,597. 28 Summa : Fr. 313,360. 71

Der Fabrikationspreis käme somit im Durchschnitt aus 9784/100 Cent. per Psund zu stehen.

Uebersicht des Pulververkehrs im Jahr 1852 und Ausmittlung des Gewinns aus demselben.

Der Pulvervorrath am 1. Januar 1852 bestand in

Primapulver Pfd. 200,337 Sekundapulver ,, 19,334 1852 wurden

Fr. 151,974 ^

sabrizirt.

Primapulver ,, 320,283 mit Kosten v. ,, 313,360. 71 Totalkosten der Pfd. 539,954 Fr. 465,335. 49

8l2 Jm Jahr 1852 wurden verkaust Pfd. 286,180 mit einem Erlös von .

hiezu kommt der Pulvervorrath vom

Fr. 354,524. 76

31. Dezember 1852, bestehend in Pfd. 258,311 im Werth von . . ,, 176,564. Totalwerth des Erlöses und Vorrats Fr. 531,088. 76 Zieht man hievon ab den Werth des Vorrates vom 1. Januar 1852 und die Kosten des fabrizirten Pulvers mit . . . . . . . . . .

,..

465,335. 49

so erzeigt sich auf der eigentlichen Pulverfabrikation ein Gewinn von . .

Fr. 65,753. 27

Hiezu kommen noch: an Zinfen von Liegenfchaften . . F r . 2,474. 86 ,, Verkauf von alten Fässern . . ,, 113. 04 ,, Jnteressenvergü-

tungen . . . ,,

339. 17

,, Gewinn auf Sal-

peter . . . . ,, 16,172. 25 ,, Gewinn aus

Schwefel . . . ,,

921. 38

,, 20,020. 70

so daß sich im Ganzen ein Nettogewinn auf diese Verwaltung herausstellt von . . . . . . . . . .

Fr. 85,773. 97

E. Zündkapselsabrikation.

Der Geschäftsverkehr dieser Fabrikation im Jahr 1852

ist folgender.

8l3 a. Zündkapseln.

Der Vorrath am 1. Januar 1852

betrug 887,200 Stük im Werthe von Fr. 3,748. ^ Jm Lauf des Jahres wurden sa-

....rizirt 2,596,000 Stük, welche kosteten ,, 14,379. 36 Die Gefammtkosten der 3,483,200 Stük betrugen demnach . . . . . .Fr. 18,128. 0.)

Jm Jahr 1852 wurden verkaust

1,648,400 Stük .. . . . . . . Fr. 8,215. ^ Kupferabsall wurde verkauft sür . ,, 2,065. 60 Am 31. Dezember 1852 befanden sich auf dem Lager 1,834,800 Stük im Werth von . . . . . . . .

,,

8,256. 60

Betrag des Vorrates und Erlöses

der verkauften Zündkapseln . . . . Fr. 18,537. 85 Davon abgezogen: Die Fabrikations-

kosten . . . . . Fr. 14,379. 36 und der Werth des

Borraths von 1851 ,, 3,748. 73 so. erzeigt sich ein Gewinn von .

.

., 18,128. 09 Fr.

409. 76

b. Schlagröhrenfabrikation.

Der Vorrath am 1. Januar 1852

betrug 12,030 Stük im Werth von .

Fabrizirt wurden im Jahr 1852 33,910 Stük, die kosteten . . . .

Fr.

677. 75

,, 1,315. 15

Die Totalkosten der 45,940 Stük betragen demnach . . . . . . .

Fr. 1,992. 90

814 Verkauft wurden im Jahr 1852

7,030 Stük für . . . . . . .

An Mefsingabgang für . . . .

Fr. 409. 50 ,, 27. --

Der Vorrath am 31. Dezember 1852

bestand aus 38,910 Stük im Werth von Betrag der verkauften

,, 1,556. 40

und der

vorräthigen Stük 45,940. . . . .

Fr. 1,992. 90

Demnach ist auf der Schlagröhrenfabrikation weder Gewinn noch Verlust gemacht worden.

Es ist dieses Resultat etwas auffallend, zumal wenn

bedacht wird, daß im Jahr 1851 die Fabrikation von 37,100 Schlagröhren nur Fr. 1,261. 74 kostete, während

im Jahr 1852 33,910 Schlagröhren auf Fr. 1,315. 15 zu stehen kommen. Da indessen der Bundesrath dieses nicht sehr günstige finanzielle Resultat dadurch erklärt, daß die Verwaltung die früher verfertigten und den Kantonen verkauften weniger guten Schlagröhren gegen neuere bessere austauschen ließ, so sieht sich die Komission sür einmal zu keinem besondern sachbezüglichen Antrag veranlaßt, sondern will gewärtigen, daß in Zukunft wieder bessere finanzielle Resultate bei dieser Fabrikation erzielt werden.

IV. Abschnitt.

Kanzleieinnahmen und Vergütungen.

1) Kanzleieinnahmen.

Die Kanzleieinnahmen haben Fr. 853. 34 mehr abgeworfen als dieselben budgetirt waren, obschon der Ertrag des Bundesblattes um Fr. 61. 81 unter dem Vor^ anschlag geblieben ist.

Wie wenig das Bundesblatt, wohl um seiner immer noch nicht ganz entsprechenden Einrichtung willen, zu

815 Publikationen aller Art benuzt wird, erhellt wohl am deutlichsten daraus, daß die Insertions gebühren im Jahr 1852 nicht mehr als Fr. 57. 60 abgeworsen haben.

Durch geeignete buchhändlerische Verwendung könnte zuverläßig auch ein größerer Absaz der osfiziellen Sammlung erzielt werden, worauf zum Zweke der Dekung der jährlich wachsenden Drnkkosten hingewirkt werden sollte.

2) Einnahmen des Militärdepartements.

Auch diese haben den Voranschlag um Fr. 2,837. 63 überstiegen, was um so erwünschter erscheint, als die .^..rukkosten für Reglemente, die das Militärdepartement anordnete, Fr. 10,829. 62 betragen haben und den dieß-

fälligen Budgetansaz um Fr. 6,829. 62 überstiegen haben.

^) Justizeinnahmen.

Dieselben haben nur Fr. 150 betragen, während sie im Budget zu Fr. 2,500 veranschlagt worden waren.

Schon voriges Jahr hatte die Kommission des Ständeraths daraus angetragen^, bei Entwerfung des künftigen Budget auf verhältnißmäßigere Ansäze Bedacht zu nehmen. Da die bezüglichen Einnahmen auch im Jahr 1852 um Fr. 2350 unter dem Budgetansaz geblieben sind, so erlaubt sich die Kommission, den vorerwähnten Antrag neuerdings zur Beherzigung zu empfehlen.

^ . Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

Einnahmen.

Unter diesem Titel werden Fr. 106,838. 01 Einnahmen verrechnet, welche im Grunde großenteils hätten vorgesehen werden sollen, wie z. B. folgende Posten^

^ Abgegebene Fourage aus dem Magazin in ....^un . . . . . .

^r. ^,004. 1i.)

Düngererlös . . . . . . . .

.,

Bundespserdemiethe . . . . . .

Verkaufte Pferde . . . . . . .

Haferverkauf aus dem Magazin in

,, 24,387. .-,, ^,715. 12

Basel

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,08.....^

,,

3,709. ^

,,

7,727. ^

Hafervexkauf aus dem Magazin in Zürich .

u.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

s. w.

Die Kommission wünscht daher, daß in Zukunft bei Entwerfung des Budgets am geeigneten Ort auf die bezüglichen Einnahmen Rüksicht genommen werde, so daß dieselben künftig nicht mehr unter dem Titel "Unvorher...

gesehenes" "Einnahmen" verrechnet werden.

n.

I. Abschnitt.

Zinsvergütungen.

1) Paffivzinse.

Unter diesem Titel wird verrechnet:

a. die Verzinsung des Restbetrags des eidgenössischen Anleihens von Fr. 3,371,907 zu 5 ^0 und die Provision und Spesen der zurükgezahlten vierten Serie

mit

Fr. 170,839. 48; -- es übersteigt diese Ausgabe den Voranschlag nur um Fr. 44. 13 und giebt deßnahen zu keiner Bemerkung Anlaß.

b. Die Verzinsung der R^stanz des Kaufschillings der Thuner Allmend von Fr. 108,695. 65 zu 4 ^ mit

Fr. 4,347. 82, die mit dem Budgetansaz übereinstimmt.

81^ 2) Verschiedene Zinsvergütungen.

Als solche werden verrechnet: a. Zinsvergütungen bei Erwerbung von Werthschriften für die eidgenössischen Kriegsfonds .

.

.

.

.Fr. 7,593. 93 ..... Zinsvergütungen bei Erwerbung von Werthfchriften für den Jnvalidenfond ,, 1,850. 55 c. Zinsvergütungen bei Erwerbung von Werthschriften für den Grenus -Jn-

validenfond . . . . . , , 28,245. 87 d. Den Sonderbundsständen Zinsrükvergütung .

.

.

.

. ,, e. Marchzins an die Kantone für Abzahlung der Schuld für das Post-

material

.

.

.

816. 30

.

. ,, 20,771. 44 Fr. 59,278. 09 Obfchon diese Zinsvergütungen um Fr. 42,278. 09 den Budgetansaz überschreiten ; so hat die Kommission, da sie im Grunde nur fietive Ausgaben sind , dießfalls nichts zu bemerken.

II. Abschnitt.

Allgemeine V e r w a l t u n g s k o s t e n .

i Nationalrath t Ständerath B. Bundesrath C.

.

.

.

.

.Fr. 59,192.16 . ,, 1,191.38 . ,, 52,200. -

Kommissionen des National- und S t ä n d e r a t h e s Summa:

Bnndesblatt. Jahrg. V. Bd. II.

,,

8,214. 05

Fr. 120,797. 59 64

^ Es sind diese allgemeinen Verwaltungskosten um

Fr. 59,802. 41 unter dem Budgetansaz geblieben, obschon ganz übersehen worden war , für den Uebersezer und die Bedienung des Ständerathes, welche eine Ausgabe von Fr. 1191. 38 veranlagen, etwas im Budget vorzusehen.

Die Kommission beschränkt sich daher auf die Bemerkung, daß bei der künftigen Budgetstellung dieselbe Omission nicht mehr gemacht werden sollte.

D. Bundeskanzlei.

a.

Personal.

Bei der Bundeskanzlei kommt zwar bei den durch dieselbe an ihre Angestellten ausbezahlten Honorare nur eine Ueberfchreitung des Budgetanfazes von Fr.

249. 86 vor, indem die wirklichen Ausgaben . ,, 42,829. 86 betrugen, während dieselben veranschlagt

waren zu . . . . . . " 42,580. Fr. 249. 86 Dessen ungeachtet ist zu wünschen, daß sich die Bundeskanzlei künftig strenger an die Budgetansäze halte. Posten, bei welchen das Budget überschritten wurde, sind solgende : a. Außerordentliche Aushülfe für Ueberfezungen und Kopiaturen. Der Voranschlag war Fr. 4,000, die wirk-

liche Ausgabe Fr. 7,009. 78.

b. Pförtner im Erlacherhof. Voranschlag Fr. 880, wirk-

liche Ausgabe Fr. 1,059. 95.

Dagegen wurden Ersparnisse gemacht:

a. beim ersten Kanzleisekretär statt Fr. 2,600, wirkliche Ausgabe Fr. 1,652. 72.

... beim Uebersezer fürs Italienische statt Fr. 2,300, wirkliche Ausgaben Fr. 897. 16.

.... bei den fünf Kopisten statt Fr. 6,000, wirkliche Ans-

gabe Fr. 4,800.

8l9 b. Material.

Die Ausgabenposten für Anschaffung von Material haben hinwieder durchgehend die Anfäze des Budget überschritten.

Es wurden nämlich ausgegeben: Budget.

Fr.

Für Drukkosten und Lithographie statt 15,000 . 4,500 ,, Buchbinderkosten ,, Litterarische Anschaffungen . 500 . 7,500 ,, Schreibmaterialien .

. 1,000 ,, Mobiliaranschaffungen . 3,000 ,, Porti . . . .

. 3,000 ,, Beleuchtung und Heizung ,, Verschiedenes .

. .

. 1,500 Summa: 36,000 somit betragen die bezüglichen Ausgaben Fr.

Wirkliche Ausgaben.

Fr. Rp.

43,832. 96 7,884. 28 970. 80 9,483. 53 3,527. 80 5,206. 56 3,360. 92 2,160. 27 76,427. 12 40,427. 12,

mehr als der Voranschlag.

Obschon die Kommission nicht übersehen hat, daß im Laufe des verflossenen Jahres die Drukkosten in Folge vermiedener einläßlicher Berichterstattungen, wie diejenigen über die Eifenbahnfrage, die Münzreform, die Universität und das eidg. Strafgesezbuch sich höher belausen konnten, als sie veranschlagt worden waren, so erfcheinen Fr. 43,832. 96 als ordentliche Drukkosten, und

" 6,876. 69 ,, außerordentliche Drukkosten Summa: Fr. 50,709. 65 durch die Bundeskanzlei allein verausgabt, ossenbar als zu hoch, und es sollten Mittel gefunden werden, um so maßlose Kosten zu verringern.

820 Wird bedacht, daß die Post-, Zoll- und Militärverwaltung zusammen im Laufe des vorigen Jahres für mehr

als Fr. 100,000 druken ließen , so daß in der Staatsrechnung des Iahres 1852 im Ganzen Fr. 151,74l. 68 als Drul.kosten erscheinen , so drängt sich die Vermuthung auf, es müsse da irgendwo eine fehlerhafte Organisation sein, oder es werde über Bedürfniß gedrukt.

Durch Einsicht der Kontrole der durch die Bundeskanzlei an die Kantone einzeln mitgetheilten Bundesgeseze überzeugte sich die Kommission , daß wesentliche Ersparnisse fchon dadurch erzielt werden könnten , wenn dieß in Zukunft unterbliebe , was um so eher geschehen könnte , als alle wichtigen Geseze und Beschlüsse nicht nur durch das Bundesblatt und die offizielle Sammlung zur Kenntniß der Kantone und des Publikums gelangen, sondern überdieß in den Kantonalsammlungen abermals abgedrukt zu werden pflegen, so daß nicht einzusehen ist, welcher Nuzen aus der Mittheilung von Einzel abdrüken entstehen sollte.

Die Kommission trägt daher darauf an , den Bundesrath einzuladen , darüber zu wachen , daß die Drukl.osten künftig sich nicht mehr so hoch belaufen.

D. P e n si o n en.

Die bezüglichen Ausgaben sind um Fr. 1,662. 33 unter dem Budgetansaz geblieben , welcher Fr. 58,040 betrug, während die wirklichen Ausgaben sich nur auf

Fr. 56,377. 67 beliefen, so daß dießfalls nichts zu bemerken ist.

821

II..1. Abschnitt.

D e p a r t e m e n t e.

A. P o l i t i s c h e s D e p a r t e m e n t .

^

Die Ausgaben des verflossenen Jahres be-

tragen . . . . . . Fr. 45,410. 63 Der bezügliche Ansaz im Budget betrug . ,, 40,1.00. Es wurden demnach mehr ausgegeben: Fr. 5,3 l0. 63 welche der Bundesrath durch die Sendung für eidg. Kommissarien nach Freiburg und Straßburg, erklärt und wofür ein nachträglicher Kredit von Fr. 5,310. 63 bewilligt worden ist.

Bei Vergleichung der Rechnung mit den Belegen hat sich die Kommission davon überzeugt, daß es wünschbar wäre, wenn ein Regulativ über die Entschädigung festgestellt würde , welche eidg. Beamten bei besondern Mifsionen, fei es als eidg. Kommissarien, fei es in anderer Stellung anzusprechen haben. Die Kommission hat sich nämlich durch Einficht der Rechnungsbelege davon überzeugt, daß dermal in dieser Beziehung . nicht nach festen Grundlagen verfahren wird.

So haben z. B. der Vorsteher des Zoll- und Handelsdepartements während einer Inspektionsreise an die westliche Zollgränze und der Stellvertreter des Kanzlers bei Anlaß einer Mission nach Freiburg nur ihre Reiseoder Transportspesen verrechnet und gar keine Taggelder bezogen, während der eidg. Kanzler bei Anlaß der Gränzbereisung im Kanton Graubünden nebst der Transport..

vergütnng ein Taggeld von Fr. 24 verrechnet hat.

Der Antrag geht demnach dahin , der Bundesrath

möge ein Regulativ rüksichtlich der Entschädigung der in außerordentlichen Missionen verwendeten eidg. Beamten entwerfen.

822 Ein anderer Wunsch geht dahin: der Bundesrath möge sich genauen Ausweis darüber verschaffen, wie hoch sich jährlich die Vifagebühren bei den Gefchäftsträgerstellen in Paris und Wien belaufen.

Die Kommission ist nämlich der Ansicht, daß wenn Gründe vorwalteten, die schweizerischen Konsuln, die gar

keine fixe Besoldung beziehen, durch die Ermächtigung ziemlich hoher Visagebühren einigermaßen für ihre Mühewalt zu entfchädigen, ähnliche Motiveden schweizerischen Geschäftsträgern gegenüber, die eine verhältnismäßig hohe Besoldung genießen, nicht angernfen werden können, fo daß wenigstens schweizerische Angehörige bei diesen Geschäftsträgerstellen von allen Visagebühren befreit bleiben follten.

B. D e p a r t e m e n t des J n n e r n.

Die Ausgaben des Departement des Jn-

.

.

Der Bndgetansaz betrug

nern betragen .

.

.

.Fr. 25,832. 89 . "

9,600. -

Es wurden demnach mehr ausgegeben: Fr. 16,232.89, was sich indessen durch die Erwerbung der alten Schweizermünzen bei Anlaß der Münzreform, so wie durch vermehrte Auslagen sür die Jndnstrieausstellung in London erklärt.

Wenn die Kommission daher über diese Mehrausgabe selbst nichts zu bemerken hat , so muß sie unter Hinweisung auf die oben dießfalls bereits gemachte Bemerkung darauf antragen , daß die immer noch ausstehende Rechnung über die Kosten der Jndnstriansstellung in London unfehlbar mit der 1853er Staatsrechnung vorgelegt werde.

823 C. M i l i t ä r d e p a r t e m e n t .

Die dem Militärdepartemente für das Jahr 1852 beFr. Rp willigten Kredite belaufen sich: a. Budgetkredite 1,185,140. b Nachtragskredite vom 16. August 1852 . . . Fr. 42,l91. 02 106,101. 62 c. Nachtragskredit vom 7. Februar 1853 . ,, 63,910. 60 (Auf Seite 360 des bundesräthlichen

Berichtes ist der Betrag dieser Nachtragskredite irrthümlich auf Fr. 104,633. 12 angegeben.)

Die wirklichen Ausgaben laut der Rechnung belaufen sich auf .

1,310,051. 27

Ueberschuß der Ausgaben . über die Kre-

ditbewilligungen

.

.

.

.

18,809. 65

Dieser Ausgabenüberschuß wird aber mehr als ausgewogen durch die außerordentlichen Einnahmen, welche die Militäradministratio.i der allgemeinen Staatsrechnung lieferte. Es ist dieß eine Folge davon, daß Zweige, die in den Bereich der Administration fielen, im Budget gar nicht oder nicht vollständig vorgefehen wurden. Der eine diefer Zweige betrifft die zum erstenmale versuchte Fou-

rag e- Regie für die Militärinstruktion in Thun. Die Verwaltung kaufte zum Zweke der Lieferung für die Dienstpferde in den Schulen und Wiederholungskursen zu Thun Fourage für eine Summe (mit Inbegriff der Ma-

gazinkosten) von .

.

.

.

. Fr. 53,169. 71

Diese Summe erscheint in der Staatsrechnung des Militärdepartements unter der Rubrik "Unvorhergesehenes" als Uebertrag: Fr. 53,169. 71

824

Uebertrag: Fr. 53,169. 71 Ausgabe verrechnet und erhöht die Gesammtausgabenfumme des Departements um diesen Betrag, während im Budget die Summe nicht vorgesehen war.

Dagegen lieferte die gleiche Verwaltung die Fouragerationen für die Dienstpferde der Schulen und Wiederholung^kurse , und es wurden ihr dieselben aus den Krediten diefer leztern vergütet, im Gesammtbetrage von . Fr. 52,341. 50^ und an Vorräthen blie^

56,004. 10

ben übrig . . . . " 3,662. 60^ welcher Betrag unter den außerordentlichen Einnahmen der Staatsrechnung verrechnet erscheint.

Gewinn : Fr. 2,834. 39.

Dieser Gewinn ist jedoch nur ein Gewinn der Eidgenossenschast auf sich felbst, d. h. ein Gewinn einer Unterabtheilnng der Verwaltung auf Rechnung einer andern Unterabtheilung. Von reeller Bedeutung ist er nur in dem Falle, als die Eidgenossenfchaft aus dem Wege der Magazinirung billigere Ankaufspreise für Heu und Hafer erhält, als auf dem Wege der frühern Ankaufs- und Lieserungsweise , eine Frage, welche die Kommission nicht zu beurtheilen im Falle ist, weßhalb sie weitere Erfahrungen durch die Verwaltung gerne gewärtigen will. Nur ist bei künftigen Budgetirungen diefer Zweig mit aufzunehmen, damit Budget und Staatsrechnung in genauem Rapport zu einander stehen.

825 Der andere im Budget nicht vorgesehene Zweig be-

trifft die Regie der Dienstpserde zu Thun. Die Verwaltung gab ans diesem Zweige aus, und es erscheint in der Staatsrechnunge bensalls unter der Rubrik "Unvorhergesehenes" verrechnet: a. Ankauf von Pferden .

.

.Fr. 9,704. 12 b. Unterhalt der Dienstpferde außer

der Dienstzeit

. . . . . . 18,822. 28 Fr. 28,526. 40.

Dagegen erscheinen unter den außerordentlichen Einnahmen der Staatsrechnung: a. Verkauf von Pferden Fr. 9,715. 12

b. Bezogene Miethgelder von den Schulen und Wiederholungs-

34,102. 12

kurfen . . . . . " 24,387. -Gewinn: Fr. 5,575.72.

(nicht Fr. 5,564. 72).

Diefen Gewinn machte die Verwaltung theils aitf der Eidgenossenschaft, in so weit nämlich bei der Instruktion die Pferdemiethe von der Eidgenossenschaft bezahlt werden muß , theils auf den Kantonen , fo weit diefen die BeZahlung der Pferdemiethe obliegt. Reell ist der Gewinn in fo weit, als die Miethe der Pferde direkt von dem Publikum nicht unter Fr. 2 per Tag zu stehen käme.

Reiner Gewinn ist die ausgesezte Summe jedoch in keinem Falle ganz, indem davon der Zins des Pferdekapital-

konto's nicht abgezogen ist. Auch hier gewärtigt die Kommission, daß diefer Verwaltungszweig künftig nicht bloß in der Staatsrechnung , sondern auch im Budget repräsentirt sei.

^26 Bringt man obige unter der Rubrik ,,Unvorhergesehenes^ begriffene Ausgabenfummen in Abzug, oder kompensirt man diefelben mit den in den außerordentlichen Einnahmen verrechneten Summen , so bleibt die von dem Militärdepartement verbrauchte Gesamtsumme allerdings erheblich unter der Gesamtsumme der bewilligten Kredite, und in so fern dürfte das Resultat ein befriedigendes genannt werden. Sieht man von den bewilligten Nachtragskrediten und der Kompenfation durch außerordentliche Einnahmen ab, so überschreiten dagegen die Ausgaben nach dem Ausweife der Rechnung das Budget

um die Summe von Fr. 124,911. 27.

Die Vergleichung der Rechnung mit dem Budget im Einzelnen führt zu folgenden Ergebnissen. Es weicht bei febr vielen Posten das Rechnungsergebniß von dem Voranschlage sehr erheblich ab , was theils Verhältnissen oder Bedürfnissen, die von der Verwaltung nicht vorgefehen werden konnten, theils der Ungenauigkeit des Voranschlages zuzuschreiben ist. Jn lezterm Umstande haben namentlich die folgenden erheblichen Abweichungen ihren Grund: ^. Ueberschreitungen des Voranschlages: .^ ^.

1)^. Unvorhergesehenes

. . . . 3,790. --

Bestehend in der Besoldung eines provisorischen Sekretärs und von 2 Kopisten.

Ihrer Natur nach hätte diese Summe unter Litt. f und g verrechnet und

nicht eine selbstständige Rubrik dasür eröffnet werden sollen.

2) c. Fortbildungsschule in Thun . . 7,348. 94 Der Miethzins für die Bundespferde war zu verrechnen unterlassen worden.

827 2) e. Rekrutenunterricht

.

.

.

Fr. Rp.

. 37,879. 15

(Die nähere Begründung dieser Summe

siehe auf Seite 345 und 346 des Geschäftsberichtes.)

2) h. Bildung der Jnstruktoren der Jnfan-

terie

.

.

.

.

.

. 2,232. -

(Wegen Nichtberechnung der Reiseentschädigung im Voranschlage.)

b. Minderausgaben g e g e n den V o r -

anschlag.

2) k. Wiederholungskurse: Artillerie . .

.

.

. 46,572. 3 7

welche vorzüglich theils in irriger Grundberechnung des Voranschlages, theils in der U n t e r l a s s u n g von budgetirten Kursen, theils endlich in Minderausgaben in verschiedenen andern Posten ihren Grund haben (Seite 347

und 348).

Kavallerie .

.

. ...

. 12,964. 55

zum größten Theil wegen irriger Be-

rechnung des Voranschlages (S. 348).

Andere weniger erhebliche Abweichungen werden übergangen. Diese Erscheinungen veranlassen Jhre Kommission, den dringenden Wunsch auszusprechen , daß künftig der Voranschlag der Militärverwaltung in seinen einzelnen Posten sorgfältiger und genauer entworfen werde.

Die wesentlichsten Abweichungen, welche dagegen in unvorhergesehenen Verhältnissen oder im Laufe des Geschäftsjahres erst erkannten Bedürfnissen ihren Grund haben, sind die folgenden:

828 a. Ueberschreitungen des V o r a n schlages:

2)d. Truppenzusammenzüge (Lager) .

Fr. Rp.

. 24,261. 02

Die Kommission ist der Ansicht, daß das Lager zum Voraus so hätte angelegt und berechnet werden können,

daß die im Budget bewilligte Summe von Fr. 200,000 hingereicht hätte.

Der Excedent ist indeß durch einen Nachtragskredit vom 7. Februar 1853 von den Räthen bereits gutgeheißen und was die Lagerrechnung selbst und

die Belege dazu betrifft, fo gibt dieselbe zu durchaus keinen Bemerkungen

Anlaß.

4) e. Kriegsraketen .

.

.

.

. 18,781. --

Diese Ueberschreitung hat ihren Grund in der auf Seite 227 ff. des Gefchäftsberichtes beschriebenen Erwerbung des Raketengeheimnisses und in dem Aufwande für deßfallsige Verfuche und Fabrikation. Für die Ausgabe ward unterm 16. August 1852 von

den Räthen ein Kredit von Fr. 18,000 bewilligt.

5) Festungswerke: im Ganzen eine Ueber-

fchreitung von .

.

.

.

Dieß rührt von Fr. 12,876. 22 für Bauten im Polygon von Thun her,

wofür am 16. August 1853 ein Nachtragskredit

bewilligt

ward von

Fr. 10,314. 94, fo daß dieser Nach-

. 12,847. 30

^ tragskredit noch überschritten ward um

^r. ^.

Fr. 2,516. 38.

Die übrigen Ausgaben dieses Zweiges bestehen : für Unterhalt und Neubauten am Luziensteig Fr. 10,500 ;

Ausgaben sür Aarberg Fr. 668. 96; Bellinzona Fr. 667. 70. Solothurn (Expertise) Fr. l 34. 40; sür St. Moriz und Gondo fand keine Ausgabe statt, - warum nicht, darüber fehlt die Auskunft , weil vom Direktor kein Bericht erhältlich war. Neben diefem ist zu rügen, daß in der Rechnung die Ausgaben für Neubauten zu einem großen Theile mit den Ausgaben für Unterhalt zusammengeworfen sind, und die Rnbrikenordnung des Budgets auch hier nicht befolgt wurde.

6) a. Sendungen und Kommissionen .

. 25,361. 24 Diese bedeutende Ueberschreitung findet ihren Hauptgrund in der Einführung des neuen Kleidungsreglements, bei welcher die Personalien (Kommissionstaggel-

der) Fr. 2,523. 20 und die Kleidungsund Ausrüstungsmodelle das Uebrige ausmachen. Ueber diese Rubrike und die dafür bewilligten Nachtragskredite

finden sich auf Seite 353 und 354 des Geschäftsberichts die übrigen nähern Angaben, auf welche die Kommission einfach verweist, dabei aber nicht unterlassen kann, ihre weiter oben gemachte Bemerkung über Vermeidung aller

830 entbehrlichen oder minder nüzlichen Aus-

Fr. Rp.

gaben vorzüglich auf diesen Zweig zu beziehen.

7) Drukkosten von Reglementen u. s. w. 6,829. 62 Es rührt diese Ueberschreitung besonders von dem neuen Kleidungsreglemente her, dessen Druk und Einband in deutscher und französischer Sprache

Fr. 6,962. 10 kostete, für die am 7.

Februar ein Nachtragskredit. bewilligt wurde. Bei diefem Anlasse hat die Kommission die Wahrnehmung gemacht, daß eine schärfere Kontrole über die deßfallsigen Arbeiten und eine strengere Durchführung der Konkurrenz entsckieden Noth thut; auch erscheint ihr der von der Kanzlei angenommene Normaltarif für die Drnkarbeiten entschieden zu hoch.

b. Minderausgaben gegen den V o r an schlag, die mehr im Willen der Verwaltung ihren Grund habende Nichtv e r w e n d u n g . v o n budgetirten Summen angesehen werden können, sind dagegen vorzüglich neben der schon oben hervorgehobenen Minderausgabe wegen unterlassener Wiederholungskurse derArtillerie: 2) Unterstüzung von Offizieren zur Aus-

bildung . . . . . . 2,354. 93 4) c. Anschaffung von Kriegsmaterial . 6,830. 01 4) d. Ambülaneeergänzung e. . . . 5,601. 94 4) g. Ankauf von Modellen für Genie .e. 1,000. -

831 Jn Betreff dieser zweiten Hauptkategorie von BudgetAbweichungen spricht die Kommission als Wunsch aus, daß die Verwaltung das Budget immer mehr so zu entwerfen sich bestreben möchte, daß im Laufe des Verwaltungsjahres möglichst wenig "unvorhergesehene Bedürfnisse" sich zeigen und dafür nicht so bedeutende Nachtragskredite nöthig werden, wie dieß im Laufe des lezten Jahres der Fall war. Auf der andern Seite möchte die Kommission nichts weniger als das System empfehlen , daß durch Nichtverwendung von bewilligten Summen Minderausgaben erzielt werden, zumal folche Nichtverwendungen nicht eigentliche Ersparnisse , sondern nur Hinausschiebungen der Ausgaben auf folgende Jahre sind; es wäre denn, daß das Bedürfniß der betreffenden Ausgabe wirklich wegfallen würde, was aber in den oben herausgehobenen Fällen vom Bundesrathe nicht nachgewiesen wird.

Ansehend die übrigen Vergleichungen der Rechnungsresultate mit den Budgetansäzen und der Motivirung der Abweichungen verweist die Kommission lediglich auf den

Gefchäftsbericht S. 342 ff. Die Kommission findet sich darüber zu keinen weitern Bemerkungen veranlaßt.

Die Originalbelege zu allen Rechnungsposten sind bis in die kleinsten Summen vorhanden, gehörig geordnet, numerirt und auf jedem derfelben das Revisionszeichen der Rechnungsreviforen des Finanzdepartemens enthalten.

Eine durchgängige Verifikation der Belege gegenüber der Rechnung machte die Kommissionsabtheilung nicht, hingegen nahm sie eine Verifikation von willkührlich ausgewählten Partien von Belegen vor und bei keiner derselben fand sich eine Unrichtigkeit oder ein Jrrthum vor. Jn der Abtheilung der Verwaltung des Materiellen ist bei vielen

^32 Belegen für neue Anschaffungen oder Reparaturen ...e. zu rügen , daß nicht die Fakturen oder Rechnungen von dem betreffenden Lieferanten selbst , sondern von dem die Faktur oder Rechnung visirenden Beamten geschrieben sind.

Die Kommission hat durchaus keinen Grund zu Mißtrauen in die Treue und Rechtlichkeit des betreffenden Beamten, aber damit auch jeder äußere Anlaß dazu vermieden werde, erwartet sie , daß künftig dieser Bemerkung Rechnung getragen werde.

Unter Verweisung auf die gemachten Bemerkungen und Wünsche enthält sich die Kommission in Bezug aus diese Abtheilung der Staatsrechnung eigentliche Anträge zustellen, um so mehr , als zum Theil dahin einschlagende Beschlüsse bereits bei Genehmigung der Staatsrechnung von 1851 gefaßt wurden , auf welche die Kommission aus-

drüklich verweist (vergl. offizielle Sammlung, III. Band, S. 190, Art. 8, 9, 10, 11 und 12).

D. F i n a n z d e^p a r t e m e n t.

Die Ausgaben betrugen .

.

Veranschlagt waren dieselben zu .

.Fr. 26,364. 67 . ,, 23,000. -

Die Mehrausgabe beträgt: Fr. 3,364. 67 und erklärt sich größtenteils durch die angeordnete Titelrevision und die Verwaltungskosten von Liegenschaften.

Da die Kommission bereits in diesen beiden Richtungen bei Anlaß der Prüsung der Geschäftsführung des Finanzdepartements ihre Ansichten und Anträge ausgesprochen hat, so will sie diefelben hier nicht wiederholen.

Für Revision der Rechnungen wurden Fr. 611. 70 mehr ausgegeben als budgetirt waren.

Die Kommission ist aber weit davon entfernt, dießfalls eine Rüge aussprechen zu wollen , indem sie in Ueberein-

833

stimmung mit der vorjährigen Kommission des Ständeraths der Ansicht ist , "es liege im Interesse der Berwaltung, daß auch in Zukunft die Revision sämmtlicher Rech.nungen im Finanzdepartement besorgt werden.

Da durch die Telegraphenverwaltung und durch die Vermehrung der Rechnungen in den übrigen Administrationszweigen die Zahl der zu revidirenden Rechnungen stets im Zunehmen begriffen ist, so sollte bei Entwerfung des Budget darauf Rüksicht genommen und die fire Anstellung von zwei Rechnungsrevisoren vorgesehen werden.

E. H a n d e l s - und Z o l l d e p a r t e m e n t .

Der Voranschlag betrug

.

.

.

.Fr. 28,200

Es wurden verausgabt:

a. Für Gehalte . .

b. " Re.fen und Expertisen

.

.

.Fr. ..9,700. . ,, 2,070. 96

Inbegriffen eine Reise des Hrn.

Dr. Kern nach den Zollvereinsstaaten.)

c. ,, Verschiedenes, namentlich Aushilfe auf dem Departementsbureau und Schreibmaterialien ,,

1,982. 83

Summa: Fr. 23,753. 79 Somit sind die Ausgaben um Fr. 4,446. 21 unter dem Voranschlag geblieben und geben, da die Rechnung vollkommen mit den Belegen übereinstimmt, zu keiner Bemer-

kung Anlaß.

F. P o s t - und B a u d e p a r t e m e n t .

Ausgegeben wurden:

a. für Gehalte . . . . .Fr. 3,448 83 b. Vorarbeiten für Eisenbahnen . . " 15,390. 27 o. Für Bauwesen im Allgemeinen . " 2,602. 59 Summa: Fr. 21,441. 69 B u n d e s b l a t t

J a b r a .

v.

Bd.

I I

^

^ Der Voranschlag hatte nur Fr. 16,000 betragen, so daß Fr. 5,441. 69 mehr verausgabt worden sind, wovon Fr. 2,890. 27 Vorarbeiten für Eisenbahnen und wovon ,, 2,602. 59 das Bauwesen beschlagen. Diese leztere Ausgabe ist namentlich durch die Anschaffung und Verar-

beitung des Granitblokes sür das Washington-Denkmal veranlaßt worden, und hat daher bei der Kommission volle Billigung gefunden.

G. J u s t i z - und P o l i z e i d e p a r t e m e n t .

Der ursprüngliche Budgetansaz für das Justiz- und Polizeidepartement beliefsichaus . . Fr. 33,400. allein am 16. August 1852 wurde ein

Nachtragskredit von .

.

.

. ,, 50,000. --

und am 10. Januar 1853 ein solcher von ,, bewilligt, so daß das Departement ver-

4,000. --

fügen durste über .

.

.

.

.Fr. 87,400. -Im Ganzen wurden aber nur ausgegeben Fr. 68,673. 30

somit weniger als der Voranschlag: Fr. 18,726. 70 Es werden nämlich verrechnet: a. Für Gehalte und Taggelder des Departementssekretärs und Generalanwalts .

. . . Fr. 6,600. --

b. Für Experten . . . . ,, 1,521. 93 c. Für Justizkosten und Vollziehung der Urtheile . . . . . , , 3,504. 71 d. Für Fremdenpolizei . . . . " 47,378. 51 ... Für Eintheilung der Heimatlosen . ,, 9,668. 15 Fr. 68,673. 30 Allein diese Art der Verrechnung ist in mehrfacher Hin-

sicht kaum eine ganz richtige.

835 So können ^d b Fr. 1,170. 71, welche dem Hrn. I)r.

Herzog für eine Mission nach Freiburg und für "spezielle Arbeiten, wie Vergleichung der Kantonsgesezgebung, deut-

sche Rapporte, Briefe .e." (siehe Beleg Nr. 2l) ausbezahlt worden sind , kaum unter dem Titel als Ausgaben für Experten verrechnet werden. Abgefehen davon, daß der Departementschef bei dem ^Sekretär, dem Generalanwalt und deren Untergebenen Arbeitskräfte genug finden follte, um derartige fremde Hülfe entbehren zu können, fo wäre überhaupt sehr zu wünschen , daß wenn irgend ein Departement den Rath von "Experten" anzusprechen sich veranlaßt findet, es diefe Experten jeweilen unter der Klasse derjenigen suche , die in ihren vollen bürgerlichen Ehren stehen.

Auch unter Litt. .1 , Fremdenpolizei, kommen Ausgaben vor, die kaum dahin gehören.

Wir zählen dazu:

Fr. 200, die Hr. Dr. Herzog am 11. Mai 1852 (Unterbeleg Nr. 4 zum Hauptbeleg Nr. 31) in vier verfchiedenen Raten als Abschlagszahlung sür Entschädigung der ^ Arbeiten in dem Liquidationsgeschäftder Rechnungen der Kantone für die Fluchtlingskosten am 11. Mai erhalten hat; ferner

,, 626, welche derselbe sür dasselbe Liquidationsgeschäft am 26. Juli I852 bezog (Unterbeleg Nr. 5 zum gleichen Hauptbeleg).

Fr. 826, ob die durch eben denselben am 16. und 17. Februar bezogenen .

.

.

.

.

.

. Fr. 185 und die am 31. Dezember bezogenen .

,, 72 Summa: Fr. 257

836 richtig verrechnet worden sind, ist die Kommission um so weniger zu beurtheilen im Falle , als das Unterbeleg Nr. 1 nur den Detail der Ausgaben und erhaltener Entfchädignng für eine im Auftrag des schweizerischen Justiz- und Polizeidepartements gemachte Reise nach Bafel, ohne Angabe des Zwekes dieser Reife, enthält und das Unterbeleg Nr. 7 einfach befcheint, am 31. Dezember 1852 für

12 Tage Arbeit in Flüchtlingsangelegenheiten die vorgenannte Summe erhalten zu haben.

"Es ist zu wünfchen , daß die Departement so wenig ,,wie möglich zu fremder Hülfe, sei es unter dem Titel von ,,Experten oder von Kanzleiaushülfe, was hier namentlich "der Fall gewefen zu fein scheint, Zuflucht nehmen."

Die Liquidation von Rechnungen aber wird jederzeit viel schneller, besser und wohlfeiler durch das Finanzdepartement als durch eigene Experten besorgt werden.

Während das Budget ursprünglich nur Fr. 3000 für

Fremdenpolizei ansfezte, sind Fr. 47,378. 51 dafür aus.^ gegeben worden, und zwar darunter über Fr. 20,000 für Unterhalt und Transportkosten fremder, meist französischer Flüchtlinge, die im Laufe des Jahres nach England oder Amerika spedirt worden sind, so daß etn Nachkredit nöthig wurde, der, wie schon bemerkt, am 16. August 1852 mit

Fr. 50,000 ertheilt worden ist.

Es liegt demnach hier keine Budgetüberschreitung vor ; immerhin wird das Publikum aber gerne sehen, wenn diese Kosten in Zukunft sich nicht mehr fo hoch belaufen, zumal die Opfer , welche für diefe Fremden gebracht werden, die ohne Zuthun der Schweiz das Land betreten haben und von denen wohl die Mehrzahl in ihrem eigenen Interesse besser gethan hätte, in der Heimath zu bleiben, in keinem Verhältniß stehen, zu den unbedeutenden Summen,

837 welche für die durch die Bundesbehörde beschlossene Einbürgerung der schweizerischen Heimathlosen jährlich verwendet werden, während diesen leztern gegenüber das Land doch eine P f l icht zu erfüllen hat.

Unter den Rechnungsbelegen fehlen noch die Emfangsbefcheinigungen der Kantone rüksichtlich der denselben zu-

rükvergüteten Fr. 25,801. 54 für Flüchtlingsunkosten aus den Jahren 1849 und 1850, welche daher noch beigebracht werden sollen. Für die Durchführung der Eintheilung der Heimathlosen waren im Budget ursprünglich Fr. 6,400. ausgesezt worden und durch einen Nachkredit ferner . . . .

. ,, 4,000..-

verausgabt worden

.

.

.

Fr. 10,400 -. ,, 9,668. 15 somit Fr. 731. 85

weniger als der Voranschlag.

Die Kommission sieht sich daher dießfalls zu keiner andern Bemerkung veranlaßt, als daß das Unterbeleg Nr. 17 zu Hauptbeleg 57 bei der Heimathlofenrechnung nicht de-

taillirt genug erscheint, indem durch dasselbe die Regierung von Aargau einfach den Empfang von Fr. 4,400

bescheinigt, die ihr als Vergütung der sür schweizerische Heimathlose gehabten Auslagen vergütet worden sind.

Die Kommission muß daher wünschen , daß nachträglich noch eine bezügliche Detailrechnung, aus welche sich diese Vergütung stüzt , den Rechnungsbelegen beigesügt werde.

IV. Abschnitt.

Regalien und Verwaltungen.

1) U n k o s t e n der Z o l l v e r w a l t u n g .

Der Voranschlag berechnete die Gefamintkosten die (Zollauslöfung an

die Kantone inbegrissen) zu .

Die wirklichen Ausgaben betrugen

. Fr. 3,203,300. --

. ,, 3,115,746. 13

somit weniger: Fr.

87,553. 87

Unter den Budgetanfäzen ist die Verwaltung geblieben: . Bei den Gehalten: Es wurden nämlich ausgegeben:

83 ^

statt der veranschlagten Fr.

B.

C.

E.

F.

a. Für die Direktionen . .

h. ,, ,, Zollstätten . .

Für Reisekostenund Expertisen " Büreaukosten . .

,, den Gränzschuz . .

" Kosten der Zollauslösung

.

Rp.

..mr Fr.

Rp.

daher weniaer Fr.

Rv.

.

. .

. .

. .

. .

. .

63,200. 56,294. 62 6,905. 38 247,000. -239,850. 53 7,149. 47 10,000.-6,491.10 3,508.90 129,000. -86,334 22 42,665. 78 240,000. 196,076. 86 43,923. 14 2,460,000.- 2,439,578.32 20,421.68 3,149,200. - 3,024,625. 65 124,574. 35

Hingegen wurden die Budgetansäze überschritten : ^

I). Bei der Anschaffung von Mobilien, G e r ä t s c h a f t e n und W a f f e n :

Es wurden nämlich ausgegeben G. Für Unvorhergesehenes

.

.

wirklich

.

.

.

.

7,000. -47,100. 54,100. --

7,295. 26 83,825. 22 91,120. 48

daher mehr.

295. 26 36,725. 22 37,020. 48

839 Von obigem Minderverbrauch vou den Mehrverbrauch von .

.

. Fr. 124,574. 35 . ,, 37,020. 48

abgezogen bleiben

.Fr. 87,553. 87

.

.

.

die weniger ausgegeben worden sind, als das Budget gestattet hätte.

Diese Zusammenstellung allein genügt schon , um das Lob der Zollverwaltung zu begründen, der es gelungen ist, ohne daß der Dienst im mindesten darunter gelitten hätte, auf beinahe allen Ausgabeposten wesentliche Ersparnisse zu machen und die Voranschläge nur da zu überschreiten, wo es sich darum handelte, im Interesse der .Verwaltung felbst Anpassungen von Mobilien und Immobilien zu machen, welche anderseits wieder als Zuwachs des Kapitalvermögens erscheinen.

Unter den Jmmobilien, welche aequirirt wurden, ist besonders zu erwähnen :

Das Zollhaus in Magadino, sür welches Fr. 31,000 verausgabt wurden, die durch einen Nachtragskredit von Fr. 37,300 bereits bewilliget worden sind.

Ferner wurde ausgegeben: für Grund und Boden zu .Erstellung eines Zollhauses in Vireloup . .

Fr. 600. für Grund und Boden zu Erstellung eines Zollhauses in Thonex . . .

,, 746. 25 für Grund und Boden zu Erstellung eines Zollhauses in Sauvern . .

,, 297. 85 für Grund und Boden zur Erweiterung eines Zollhauses in San Simone .

.., 50. sür eine Neubaute in Rheinfelden .

,, 2,500. --..

fur Baureparaturen in Rorfchach .

" 1,165. 41

" Ehur . . .

,,

,,

,,

134. 63

,,

189. 45

,, Rheineck und

Splügen . .

840 für Baureparaturen in Magadino .

,, ,, ,, Lugano und Lokarno . .

,, ,, ,, ,,

., Neubauten ,, ,, ,,

,, Verrières .

,, Vireloup . .

,, Perly . . .

,, Thonex . .

,, Sauverny .

Fr.

531. 65

,,

240. 01

,, 220. 60 " 866. 85 ,, 1l ,106. 09 ,, 5,13l. 50

,, 6,060. 10.

Die Gefammtkosten der Zollverwaltung haben zwar

im Jahr 1852 Fr. 95,541. 87 mehr als im Jahr 1851 betragen, allein die Einnahmen haben diejenigen von 1851 um Fr. 823,370 überstiegen, fo daß wir über jene Mehrausgaben, die immerhin um Fr. 129,300. 08 unter den Budgetansäzen geblieben sind, wenn der Nachtragskredit

von Fr. 37,300 zum Voranschlag hinzugezählt wird, um so weniger zu erinnern finden, da unter den Ausgaben Fr. 67,228. 74 für Jmmobilien und Gerätschaften erscheinen, die den Vermögensstatus erhöhen; überhaupt

aber die Bezugskosten im Jahr 1852 im Verhältniß zu den Einnahmen nur 10,8315 betrugen, während sie im Jahr 1851 12,14 0/0 betragen hatten.

Die Kommission schließt daher ihre bezüglichen Be.merkungen über die eidgenössische Zollverwaltung, indem sie wiederholt ihre vollste Anerkennung für die Umsicht, den Eifer und die Genauigkeit ausfpricht, welche durch die eidgenössische Zollverwaltung durchgehende bethätigt worden sind. Gerne hat sie endlich auch vernommen, daß der Bundesrath fein Augenmerk unentwegt auf diesen wichtigen Verwaltungszweig richte und daß er sich der Zeit freue, wo w e i t e r e Erleichterungen e i n t r e t e n können.

841 B. P o s t v e r w a l t u n g .

Die Gesammtausgaben der Postverwaltung,. die Ausrichtung des an die Kantone abgelieserten Reinertrags inbegrissen, betragen .

.

.Fr. 6,5.4,634. 73

Der Voranschlag ging auf

.

. " 6,130,000. --

Demnach betrugen die Ausgaben mehr

als die Budgetbestimmung

.

. Fr. 384,634. 73

Da indessen diese Mehrausgaben einerseits, wie z. B.

die Abzahlung an die Bundeskasse von Fr. 220,554. 65, so wie die Vergütung des Reinertrags an die Kantone mit Fr. 1,481,957. 18 nicht als Verwaltungskosten anzusehen sind, anderseits aber alle diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen gedekt worden sind, so ist, wie dieß schon oben bemerkt wurde, auch das Ergebniß der Postverwaltnng ein befriedigendes.

Dessen ungeachtet ist die Rechnung der Postverwaltung nicht auf die gleiche Linie mit derjenigen der Zollverwaltung zu stellen, indem jene nicht wie diefe bei allen Posten, welche eigentliche Administrationskosten befchlugen, unter den Budgetanfäzen geblieben ist.

Vielmehr wurden durch die Postverwaltung die Budgetansäze überschritten :

a. bei den Kreispostdirektionen um .

Fr. 1,899. 82

b. ,, ,, Postbüreaux und Ablagen c. " " Büreaukosten . . .

d. beim Postmaterial . . .

,, 26,403. 76 " 38,721. 07 " 5,469. 92

Summa Fr. 72,494. 57 Der Bundesrath trachtet zwar, in seinem Berichte diefe Budgetüberschreitungen zu rechtfertigen, allein es erscheinen immerhin einige derselben aussallend, so namentlich die großen Ausgaben von Fr. 158,721. 07 für Bureaux-

842 kosten, welche das Budget nur zu Fr. 120,000 angesezt hatte.

In dieser Summe sind nicht weniger als Fr. 68,978. 66 Drukkosten enthalten, während im Jahr 1851 nur Fr. 60,525. 15 für Drukfachen ausgegeben worden waren; auch für Schreibmaterialien wurden Fr. 5,137. 95, für Buchbinderarbeit Fr. 3,458. 81, und für Siegellak

Fr. 1,095. 62 mehr ausgegeben, als im Jahr 1851.

Der Bundesrath bemerkt zwar, die neuen Verträge zwischen der Schweiz und den Staaten des dentsch-österreichifchen Postvereins haben die Umarbeitung sämmtlicher Brief- und Fahrposttarife, Reduktionstabellen, Verordnungen, Reglemente, Formulare, Brief- und Fahrpostkarten u. f. w. zur Folge gehabt, wodurch die Kosten für Drnk und Schreibmaterialien vermehrt worden feien.

Die Kommission, diesen Verhältnissen Rechnung tragend, gibt sichrer Hoffnung hin, daß in Zukunft die Bureauxkosten wesentlich reduzirt werden können.

Unter den Budgetanfäzen blieb die Postverwaltung:

Fr. Rp.

a. bei den Auslagen für die Genexaldirektion um . .

,, Kondukteure um b. ,, ,, ,, ,, ,, Kommissionen und Reisekosten

325. 70 2,397. 46

..,

c.

....

....

um

d.

..,

., Dienstkleidung um

f.

1,078. 22

....

75. 07

....

,,

,, Gebäulichkei-

,,

ten um . . .

,, Transportésten um . .

,, Verschiedenes

,,

6,998. 78

85,601. 96

um

. . . .

Summa :

7,894. 4^ 104,371. 67

843 Ohne sich zu besondern Anträgen durch die Rechnung über die Postverwaltung im Weitern veranlaßt zu finden, bezieht sich die Kommission auf ihre über den Bericht des Bundesrathes, betressend das Postdepartement gemachten Bemerkungen.

C. T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g .

Die Telegraphenverwaltnng ist noch zu neu, als daß die kommission sich berufen fühlen konnte, kritifche Bemerkungen über diefelbe zu äußern; handelte es sich doch im verflossenen Jahre eigentlich mehr um die Erstellung der Telegraphen als um die Verwaltung derfelben, und so befchlägt denn auch der bei weitem größte Theil der

verausgabten Fr. 424,081. 55 die Erbauungskosten und ersten Anpassungen der Apparate, Bureauxgeräthfchaften u. f. w. Immerhin wird die Verwaltung wohl daran thun, damil die finanziellen Refultate dieser Verwaltung nicht gar zu ungünstig ausfallen, die Zahl der Oberbeam-

ten möglichst zu beschränken.

D. P u l v e r v e r w a l t u n g .

Die Betriebskosten , welche den Budgetanfaz um

Fr. 15,650. 71 überstiegen, sind bereits oben berührt worden.

E. Z ü n d k a p s e l v e r w a l t u n g .

Auch die bei dieser Verwaltung vorgekommene Budgetüberschreitung von Fr. 5,028. 96 ist bereits oben erwähnt worden, und gibt daher hier zu keiner weitern Bemerkung Anlaß.

V. Abschnitt.

Unvorhergesehenes.

Der bezügliche Budgetansaz ging auf . Fr. 16,621. 28 Die wirklichen Ausgaben betrugen . .

Demnach weniger

,, 13,510. 63

. . . . . . . Fr. 3,110. ^

844 Diese unvorhergesehenen Ausgaben bestanden: 1) in dem laut Bundesbeschluß an den Jnvalidenfond abgegebenen Liebes-

gaben und dem Saldo der Kanzlei Fr. 10,098. 16 2) in den Agioausgaben . . . . . , , 3,4 l 2. 47 Summa Fr. 13,5l0. 63 Diefe Agioausgaben sind durch eine Spezialrechnung ausgewiesen und geben zu keiner Bemerkung Anlaß.

Vermögensstatus.

Diefer zeigt : a. an Jmmobilien . . . . . . Fr.

b. an angelegten Kapitalien :

629,240. 56

1) des eidgenösifchen Kriegsfonds ,, 3,451,688.84 2) des Jnvalidenfonds . . . " 47l,769. 62 3) des Grenusinvalidenfonds . " 1,118,3.18.82 c. an Guthaben und Vorschüssen . " 420,914. 61 d. an Mobilien . . . . . . " 2,10l,109..94 e. an Kassafaldo . . . . . . " 2,709,039. 35 Zusammen Aktiva : Fr. 10,902,081. 74 Dagegen an Passiven: a. Staatsanleihen zu 5 % verzins-

liche Restanz .

.

.

. Fr. 2,890,206. --

b. Hypothekarschuldrestanz vom Ankaufspreis der Thuner Allmend, zu

4.% verzinslich

. ,, 108,695. 65

c. Guthaben der Kantone. (Restanzlicher Uebernahmspreis des Post-

materials von Schaffhaufen)

. "

d. Schwebende Schuld. Das unverzinsliche Telegraphenanleihen .

10,947. 75

,,. 380,205. --

Total der Passiven : Fr. 3,390,054. 40

845 bleibt ein reiner Vermögensbestand

von .

.

.

.

.

. Fr. 7,5.2,027. 34.

Es beträgt das reine Vermögen am 3l. Dezember 1852 somit Fr. 1,725,409. 60 weniger als dasselbe am 3I. Dezember l 851 betragen hatte.

Wenn aber bedacht wird, daß in Folge des Nachlasses an die ehemaligen Sonderbundsstände Fr. 3,343,892. 34 abgeschrieben werden mußten, so ist das finanzielle Resultat der Verwaltung des Jahres 1852 immerhin als ein sehr günstiges zu bezeichnen.

Der Bestand der Kasse gibt die Staatsrechnung am

3l. Dezember l852 zu Fr. 2,709,039. 35 an, und damit stimmt das durch die hiefür bezeichneten Mitglieder Jhrer Kommission eingesehene Kassabuch vollkommen überein.

Deßgleichen haben sich dieselben davon überzeugt, daß von Zeit zu Zeit durch den Bundesrath ein Kassasturz angeordnet wird.

Der lezte war durch Hrn. Bundesrath Druey am 3. Mai 1853 vorgenommen worden, und laut dem aufgenommenen und von Hrn. Bundesrath Druey unterzeichneten Verbalprozeß haben sich am 3. Mai in der Kassa baar

vorgefunden

.

.

.

.

.Fr. 2,476,900. 03

und zwar: A. Jn der Depotkassa an V-Frkthlr. .,

650,000. -

an Billon und Kupfer ,, 1,131,800. --Fr. 1,781,800.. -

B. Jn der Handkasse, und zwar:

im Portefeuille Fr. 41,574. 34 an Gold . . ,, 6,620. -an Silber . ,, 613,315. an Billon und

Kupfer

. " 33,590. 69 Fr. 695,100. 03 Fr. 2,476,900. 03

846 Ohne eine genaue Kassaverifikation vorzunehmen, welche namentlich wegen der großen Summen an Kupfer und Billon fehr zeitraubend gewefen wäre, haben die mit der Kassaverifikation beauftragten Kommifsionsmitglieder (die

HH. Gonzenbach und Stämpfli) sich den Kassaabfchluß auf den 24 Juni, an welchem Tage sie diefen Untersuch vornahmen, vorweifen lassen und sich dann ohne Nachzählung der einzelnen Kistchen, Säke, Grupps^c. wie dem Vor^ h andenfein derjenigen Summen, die der Kassaabschluß auf den 24. Juni auswies, annähernd wenigstens überzeugt.

. Sowohl der Bestand der Kassa, als die Art der Aufbewahrung derselben geben uns zu einigen Bemerkungen Anlaß.

Was den Kassabestand anbetrifft, so ist zwar die Wahrnehmung erfreulich, daß der Betrag eines doppelten Geldkontingents, welcher nach Maßgabe des Art. 40 der Bundesverfassung baar in der Kasse liegen soll, vorhanden ist, hingegen zweifelt die Kommission, daß es passend sei, so viel Billon- und Kupfermünzen im Depot zu haben, indem dadurch der Zwek dieser Vorrathskasse, der darin besteht, in unvorhergesehenen Fällen den Sold des eidg. Heeres und andere mit der Aufstellung der Armee verbundene Ausgaben bestreiten zu können, kaum erreicht wird , denn es ist nicht nur der Transport von Billon- und Kupfermünzen fchwierig, fondern für größere Zahlungen eignen sich dieselben überhaupt nicht.

Es sollte daher getrachtet werden, das vorschriftmäßige Gelddepot in Gold- und Silbermünzen nach und nach herzustellen.

Jm Portefeuille haben wir unter dem Titel Werthpapiere, Schuldverschreibungen einzelner Kantone oder einzelner Zollkassen gefunden, welche um fo weniger als baares Geld angesehen werden dürfen, weil die daraus sich stüzenden Forderungen theilweife nicht liquid sind.

847 Was nun die Art der Verwahrung der Kasse anbetrifft, so schien es uns passend, die eigentliche Depotkasse von der Handkasse förmlich zu sondern und v er eint unter besonderem Verschluß zu haben.

Dieß ist aber dermal nicht der Fall. Die Fr. 650,000 an V-Frkthlr. werden nämlich zwar in einem besondern Verschluß, aber doch in demselben Lokal mit den Geldern, die der laufenden Kasse angehören, im Erlacherhof aufbewahrt; die Fr. 1,131,800 Billon- und Kupfermünzen aber liegen im Münzgebäude.

Für die der Eidgenossenschaft gehörenden Titel- und Schuldfchriften ist hinwieder im Erlacherhof für ein passendes und sicheres Behältniß gesorgt worden.

In Betreff der Kasse beantragen wir daher: Den Bundesrath einzuladen, dafür zu sorgen : 1) daß die Depotkasse vereinigt und von der Handkasse streng abgesondert ausbewahrt werde; 2) daß nach und nach die Billon- und Kupfermünzen aus der Depotkasse entfernt und durch Gold- und Silbermünzen ersezt werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes während des Jahres 1852 und über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1853

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.07.1853

Date Data Seite

737-847

Page Pagina Ref. No

10 001 183

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.