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Sehweizerifehes

uudesblatt.

Jahrgang V. Band III.

Irò.

Samstag, den 12. November 1853.

Man abonnlrt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Iaht 1853 im ganzen Umfange der Schweiz p ortest ei Frkn. 4. 40 (.Centimen. Inserate sind f r a n f i r t an die Expedition elnzufenden. Gebühr 15 Centimen per Zeile oder deren Raum.

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des

schweizerischen Post- und Baudepartements an den schweizerischen Bundesrath über Postverträge mit den Staaten des deutsch < österreichischen Postvereins. *) (Vom 18. Januar 1853.)

Tit.

Mit den angränzenden Staaten des deutsch-Ssterreichischen Postverein.... und der fürstlich Thurn- und Ta.ris'schen Postverwaltung, ist am 23. April 1852 eine Uebereinkunft über die Grundlagen zur Regulirung der Postverhaltnisse abgeschlossen worden, woraus sosort auch die Verabredung besonderer Ausführungsverträge erfolgte, mit Ausnahme *) Diefex Bericht ist im Jannax 1853 dem fchweiz. Ständeräthe und im Juli 1853 dem schweiz. Nationalräthe bei der Berathung über diesen Gegenstand vorgelegt worden.

Die dießsällige Uebereinknnft fammt Spezialserträgen -werden in den nächsten Bogen der ofsiziellen Sammlung erscheinen.

BunUsblatt. Iahrg. V. Bd. in.

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»on Baden, mit welcher Postverwaltung, wegen anderweitiger nicht auf die Unterhandlungen bezüglichen Hindernisse, der Abschluß erst am 6. August 1852 stattfinde« konnte.

Inzwischen war eine Prüfung der neuen Verträge hierseits so weit vorgegangen, daß unter einigen Modisikationeu die Annahme der Verträge und deren Ausführung aus den vorgefchriebenen Termin, 1. Oktober 1852, sür die Schweiz im Allgemeinen wünschenswerth erschien und, da bei vorgerükter Zeit der Sizungen der Bundesversammlung eine umfassende Berichterstattung und definitive Behandlung nicht mehr möglich war, von derfelben am 14./16. August 1852 eine provisorische Verfügung dahin getroffen wurde: ,,es sei der Bundesrath ermächtigt, ,,diese Postverträge vom 1. Oktober 1852 an provisorisch "in Vollzug sezen zu lassen, unter dem ausdrüklichen ,,Vorbehalte, daß dieselben der Bundesversammlung bei ,,deren nächsten Zusammentritte im Januar 1853 zur @e,,nehmigung vorgelegt werden."

Seither hat sich das Postdepartement

zur Aufgabe

gemacht, sür Erlangung der bezüglichen Modifikationen und Erläuterungen, so wie über Einführung des Proviforiums mit den anderseitigen Kontrahenten in weitere Unterhandlung zu treten, wobei der beabsichtigte Erfolg grflßtentheils erreicht worden ist, so daß wir nicht Anstand genommen haben, diese Verträge wirklich provisorisch in Ausführung zu sezen und zwar: diejenigen mit Bayern, Baden, Thurn- und Taris

auf 15. Oktober 1852,

den ...Bertrag mit Oesterreich auf 1. November 1852, nachdem bekanntermaßen derjenige mit Württemberg, in Betracht der besonders durch Austritt Württembergs aus dem Taris'schen Postgebiete dringender gewordenen Ver-

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hältnisse (mit Ausnahme des .-transit..? und der .Jiachnahmen) schon am 10, Juli 1852 provisorisch .»eiderfeitig zur Ausführung gelangt war.

Sine Ratifikation dieser ..Bertrage ist in Folge dieses Provisoriums auch von Seite der vereinslandischen Pojî.verwaltungen bis jezt nicht erfolgt; indessen läßt das dort* seitige Eingehen aus vorläusigen 33ollzug an einer ©cnehmigung nicht mehr zweifeln.

Wir haben nunmehr die Ehre, unter Vorlage dieser ..Berträge zur definitiven Behandlung und beliebigen Sta* tifikation dem h. Bundesrathe unfern Schlußbericht zu erstatte«.

...Die Unterhandlungen umfassen: 1) die Uebereiukunst über die Grundlagen für die 9îegulirung der Postverhältnisse zwischen den Staaten des deutsch-österreichischen Postvereins und der Schweiz,

vom 23. April 1852;

2) 3) 4) 5) 6)

Postvertrag mit Oesterreich, vom 26. April 1852; Postvertrag mit Bayern, vom 26. April 1852; Postverirag mit Württemberg, vom 26. April 1852; Postvertrag mit Baden, vorn 6. August 1852; Postvertrag mit der fürstlich Thurn- nnd ..Caris'schen Postverwaltung, vom 27. April 1852.

...Die nähern Verabredungen über die Ausführung sind mit.Bayern und Württemberg durch besondere Uebereinkunst vom 7. September 1852 und 28. Mai 1852, mit den übrigen Postverwaltungen im Wege der Korrespondenz getroffen worden; über die durch die Unterhandlung erlangten Modifikationen werde« wir weiter unten speziell eintreten.

..Der Bund hat bei Zentralisirung der Posten die Postverhältnisse der Schweiz zu den deutschen und nordischen Staaten in sehr verschiedenartiger Gestaltung übernommen,

,574 Es bestanden SSei-träge theilweise zwischen Oejïerreich, Bayern, Baden und Thurn- und Taris (mit Inbegriff von Württemberg) und den Kantonen Bern, Basel, Zürich, St. Gallen, Graubünden und Aargau aus versi-liebenen Zeiträumen; mit Oesterreich erfolgte schon im Jahr 1849, in Erledigung bereits vor der Zcntralifirnng begonnener Unterhandlungen, der Abfchluß eines für die Schweiz günstigen Postvertrages. War eine längere ..Dauer desselben vorgesehen und wünschbar, so machte jich dagegen die Nothwendigkeit einer einheitlichen Regulirung der Postverhältnisse zu sämmtlichen Staate« des beui:sch=österreichischen Postvereins geltend, indem die bis* herigen Verträge, mit Ausnahme desjenigen mit Oesterreich, nicht nur den dermaligen Anforderungen des Postwesens nicht mehr entsprachen, sondern insbesondere zu hohe Taren festhielten, wovon die Vereinsstaaten nur 'aus dem Wege neuer und allgemein umfassender ..Berträge abzugehen geneigt waren; auch hatte die in das Jahr 1850 fallende Entstehung des dentsch-österreichischen Postvereins, dem sich der österreichisch-italienische Postverein anschließend an die Seite stellt, die frühern ..Ber-" tragsverhaltnisse dergestalt unhaltbar gemacht, daß um nicht auf Kosten .oer Schweiz hinter den Bedürfnissen der Zeit znrük zu bleiben, mit der Umgestaltung der Postverhaltnisse zu Deutschland nicht länger zugewartet werden durfte, wozu übrigens schon der Umstand mahnte, daß mit Frankreich itnd Sardinien, felbst mit Spanien, entsprechende ...Sertragsabschlüsse schon vorangegangen waren.

; £m Nationalratl; A. Bischoff von Basel, welchem Herr .freispostdirektor Grob von St. Gatten beigegeben worden, Çat sich mit sehr verdankenswerther Hingebung für die"Fuhrung der Vertragsunterhandlungen, welche in einer'am "15. élpril 1852 in Lindau eröffneten Konferen-j*

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gepflogen wurden, bereitwillig finden lassen, und beide Abgeordnete haben diefelben im Interesse der Schweiz mit großer Einsicht, Sachkenntniß und Thätigkeit, wie

mit Erfolg zu Ende geführt.

Lag darin ein Vortheil, in einer Verhandlung das ganze Gebiet des deutschen Bundes nebst einem Theile von Italien zu umfassen und sich den postalischen Reformen der größern Staaten anzuschließen, so hatte die schweizerische Postverwaltung anderseits den Nachtheil gegen sich, einzig einem festgegliederten Vereine gegenüber zu stehen, dessen Grundfäze bereits abgeschlossen waren und wobei die Bedeutung des Verkehrs der Schweiz und deren geographisch günstige Lage nicht gleiches Gewicht, wie einzelnen Staaten gegenüber, auszuüben vermochte.

So gelang es dem schweizerischen Unterhändler nicht, einer gemeinschastlichen Gesammttaxe, wie solche bei den Verträgen mit Frankreich und Sardinien, unter Festsezung eines nicht ungünstigen Theilungsfußes besteht, bei den Vereinsstaaten irgendwie Eingang zu verschaffen, indem auch Oesterreich, mit welchem Staate bisher dieses Taxsystem angenommen war, nunmehr entschieden die Zulassung dieser Basis verweigerte.

Wir erlauben uns, über die neuen Verträge, vorerst auf den von den Herren Kommissarien unterm 19. Mai 1852 an das Postdepartement über die Unterhandlungen erstatteten Bericht hinzuweifen, dessen wesentlichste Daten wir auch in unsern Bericht übertragen.

(Die Fortsezung folgt in nächster Nummer.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Post- und Baudepartements an den schweizerischen Bundesrath über Postverträge mit den Staaten des deutsch -österreichischen Postvereins.*) (Vom 18. Januar 1853.)

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12.11.1853

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