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Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Ausgabe 1977 Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) enthält Bestimmungen über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben, insbesondere über die Ausführung der Gebäude, Räume und Verkehrswege, die Beleuchtung, das Raumklima, den Schutz vor Lärm und Erschütterungen, über Arbeitsplätze und Betriebseinrichtungen, Schutzausrüstungen und Arbeitsbekleidung, über die Einrichtung von Garderoben, Waschanlagen, Aborte, Ess- und Aufenthaltsräume, die Erste Hilfe, den Unterhalt und die Reinigung, die Brandbekämpfung sowie zusätzliche Bestimmungen für Betriebe mit besonderen Gefahren. Vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird die Verordnung 3 als besondere Broschüre herausgegeben, in der die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung ausführlich erläutert werden. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der Verordnungsbestimmungen und der dazugehörenden Erläuterungen.
Die Broschüre enthält ausserdem Auszüge aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und der Allgemeinen Verordnung (ArGV 1) sowie sieben besondere Anhänge; diese orientieren über die zuständigen Bundesstellen (I) und die kantonalen Vollzugs- und Rekursbehörden (II), über die weiteren anwendbaren Gesetze und Verordnungen des Bundes (III), die Richtlinien der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (IV) sowie über die Normen, Richtlinien und Leitsätze von Fachorganisationen (V); ferner enthalten sie Richtlinien über die Einrichtung von Garderoben in Schutzräumen (VI) und einen Auszug aus der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften über brandschutztechnische Begriffe (VII).
170 Seiten, Preis Fr. 13.Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1978
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
39
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.09.1978
Date Data Seite
728-728
Page Pagina Ref. No
10 047 480
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
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