# S T #

Anzeigen

Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Ausgabe 1977 Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) enthält Bestimmungen über die Gesundheitsvorsorge und Unfallverhütung in industriellen Betrieben, insbesondere über die Ausführung der Gebäude, Räume und Verkehrswege, die Beleuchtung, das Raumklima, den Schutz vor Lärm und Erschütterungen, über Arbeitsplätze und Betriebseinrichtungen, Schutzausrüstungen und Arbeitsbekleidung, über die Einrichtung von Garderoben, Waschanlagen, Aborte, Ess- und Aufenthaltsräume, die Erste Hilfe, den Unterhalt und die Reinigung, die Brandbekämpfung sowie zusätzliche Bestimmungen für Betriebe mit besonderen Gefahren. Vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit wird die Verordnung 3 als besondere Broschüre herausgegeben, in der die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung ausführlich erläutert werden. Ein Sachregister erleichtert das Auffinden der Verordnungsbestimmungen und der dazugehörenden Erläuterungen.

Die Broschüre enthält ausserdem Auszüge aus dem Arbeitsgesetz (ArG) und der Allgemeinen Verordnung (ArGV 1) sowie sieben besondere Anhänge; diese orientieren über die zuständigen Bundesstellen (I) und die kantonalen Vollzugs- und Rekursbehörden (II), über die weiteren anwendbaren Gesetze und Verordnungen des Bundes (III), die Richtlinien der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (IV) sowie über die Normen, Richtlinien und Leitsätze von Fachorganisationen (V); ferner enthalten sie Richtlinien über die Einrichtung von Garderoben in Schutzräumen (VI) und einen Auszug aus der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften über brandschutztechnische Begriffe (VII).

170 Seiten, Preis Fr. 13.Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

728

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1978

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

39

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.09.1978

Date Data Seite

728-728

Page Pagina Ref. No

10 047 480

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.