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Aus den Verhandlungen der Schweiz. Bundesversammlung.

(nachträgliche Ergänzung zur Seite 60 hievor.)

Jn der Frage wegen Anwendung von korperlichen Zwangsmitteln gegen U n t e .. s u ch u u g s g e s a n g e n e hat der Ständerath am 7 . und d.ex Nationalrath am 23. Juli 1870 beschlossen: Es wird vom sachbezüglichen Berichte des Bundesrathes 6. Mai d. J. am Protokoll Vormerkung geuommen.

vom

Die ledigliehe Vormerkung zu Brotokoll wurde auch beschlossen (vom Nationalrath am ..). und vom Ständerath am 16. Juli 1870)

mit Rüksicht aus den bundesräthlichen Bericht vom 1. Juni l. J. über Eingehung und Umprägnng von Silberscheidemünzen.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes

(Vom 29. Juli 1870.)

Um das schweizerische Telegrapheninstitut während des bevorstehenden Krieges mit wünschbarem .Ersolge benuzen zu kounen , hat der Bundesrath für die Dauer der gegenwärtigen Besezung der Schwerergrenze vom Militärdienste besreit : a. die sämmtlichen Telegraphisten der Zwischenbüreau .

b. die bereits angestellten . oder noch anzustellenden .Telegraphen-

gehilfen ;

c. die Boten auf den Haupttelegraphenbüreau.

1l0 Der Bundesrath hat beschlossen, dass der unterm 22. d. Mts. für Bferde, welche vor dem 2l. dies behuss der Auss.chr gekauft wurden,

bewilligte Ausgangszoll von Fr. 1. 50 mit Ende des Monats Jnli aufhoren und der am 20. l^ Mts. festgesezte Ausfuhrzoll von Fr. 600 sür jedes Bserd allgemein zur Anwendung kommen solle.

(Vom 30. Juli 1870.)

Hr. Samuel D i r i w a c h t e r , Rechnnngsrevisor in Aarau, welcher am 25. Juli d. J. zum eidg. Stabssel^retär ernannt wurde , hat die auf ihn gesallene Wahl abgelehnt.

(^om 1. August 1870.)

Veranlasst durch einen Konflikt, der sieh zwischen zwei Kantonen wegen Gebühren sür Vorladung von Zeugen in Strafsachen erhoben hat, beschloss der Bundesrath, an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben zu erlassen.

,,Tit.^ ,,Es hat sich zwischen zwei Kantonen ein Konflikt darüber erhoben, ob die Behorden des einen Kantons sür die V o r l a d u n g von Z e u g e n in . ^ . t r a s s a e h e n behufs il^rer Abhor^ng in dem andern Kauton besngt seien, die Eitationsgebü^ren von der regierenden Behörde zu fordern.

,,Run bestehen aber keine bundesrechtliche Vorschriften, welche diese .^rage direkt berühren würden.

. ,,Die Artikel 1.) und 20 des Konkordates vom 8. Juni 1809, be-

stätigt de^ 8. Juli 1818 (Alte Off. Samml. l, 303), welche gemäss Art. 23 des Bundesgesezes über die Auslieferung von Verbrechern und

Angeschuldigten vom 24. Juli 1852 (Reue .^fs. ^amml.. lll, 161) allein noch in Krast sind, reden nur von dem Rechte zur Abhorung resp. zur Vorladung von Zeugen in einem andern Kanton und von der Entschädigung dieser Zeugen.

,,Das erwähnte Bundesgesez behandelt, wie es schon sein Titel andeutet, nur die Auslieferung von Verbreehernund Angeschuldigten, und das neueste Bundesgesez vom 24. Heumouat 1867 (Reue Off.

Samml. l.^, 86), betreffend Abänderung des Auslieserungsgesezes,

^ bezieht sieh bloss auf die Kosten des Transportes und den Unterhalt eines auszuliefernden Jndividuums.

...Unter diesen Umständen stnd die Kantone ohne Zweifel befugt, die Gebühren sür die Vorladung von Zeugen, welche in Strafsachen in einem andern Kantone abgehort werden sollen, von diesem leztern Kanton ^u fordern.

.Allein dieses Versahren steht indirekt im Widerspruch mit der Tendenz des erwähnten Bundesgesezes von 1867, wodurch die Kosten in Auslieserungssällen auf ein Minimum beschränkt und alle gebühren für Verhore, .^..eripturen, Ein- und Austhürmung, Besorgung des Ge^ fangeneu ..e. als unzulässig erklärt werden. Auch würde jenes Ver^ fahren, wenn es beibehalten werden wollte, nicht im Einklange stehen mit den Gruuds.^en, wie sie in den nenern Auslieferungsverträgen mit auswärtigen Staaten allgemeine Anerkennung und die Genehmigung der Bundesversammlung gefunden haben, indem solche Vorladungsge-

bühreu gewohnlich gegenseitig ausgeschlossen sind.

Endlieh glauben

wir uns nicht zu irren, wenn wir annehmen, dass dieses leztere Vexfahren jezt schon von mehreren Kautonen gegenseitig praktisch geübt werde.

"Es wäre dahe^r sehr zu wünschen, dass dieses lettere Versahren unter allen Kantonen der Eidgenossenschaft zur allgemein geltenden Regel erhoben würde.

,,Zu diesem Ende ersuchen wir sämmtliche Kantousregierungen, uns Bericht zu erstatten, ob die Gebühren der erwähnten Art in ihren Kantonen jezt schon gegenüber deu Mitständen ..unterdrükt oder ob Sie nicht geneigt seien, dieselben sür die Zukunft aufzuheben.^

Um Anwerbungen von Schweizern sür fremden Kriegsdienst vor^ zubeugen, hat der Buudesralh das nachstehende Kreisschreiben au sämmtliehe Kantousregierungen erlassen.

.,Tit.^ ^Da verlangen will, dass in neuester Zeit und theilweise auch sür die eben im Kriegszustande befindlichen Staaten Werbuugeu auf sehweizerischem Gebiete wenigstens versucht werden, so wollen wir uieht er^ mangeln, ^ie hieraus mit dem Bemerken ausmerl.sam ^u machen, dass solche Vorgänge ebeu so sehr mit dem Bund^geseze vom 30. Juli 1859 betreffend Werbung und Eintritt in sremdeu Kriegsdienst (amtl. ^amml.

Vl, 312) im Widerspruehe stehen, als sie geeignet wären, bei den

tt2 jez^en Zeitverhältnissen die Neutralität der Eidgenossenschaft in denklicher Weise zu kompromittiren. .

be^.

"Wir laden Sie daher ein, diesem Verhältnisse alle Aufmerksamkeit zuwenden und etwaigen Werbungen auf dortigem Gebiete mit Entschiedenheit entgegentreten zu wollen.^

Auf einen Bericht des eidg. Militärdepartements über die Aufnahme und den Unterhalt von Deserteuren der kriegführenden Mächte hat der Bundesrath beschlossen : 1. Wenn fremde Militärs in grosserer Zahl auf das Gebiet der Eidgenossenschast übertreten, so sind dieselben an einem geeigneten Blaze,.

oder an mehreren Bläzen im Jnnern der Schweiz zu detiniren, militärisch zu organisiren und zu verpflegen.

2. Das Militärdepartement wird ermächtigt, mit den Kantons..

r.egieruugen behufs Miethe entsprechender Lokalitäten Verträge abzuschliessen, und über die Organisation, Behandlung, Bewachung und^ Verpflegung der gemeinsam detinirten fremden Militärpersonen die no..

thigen Vorschristen auszustellen.

Herr Henri B i p p e r t , von Lausanne, welcher unterm 27. Jnli abhin zum Major im eidg. Justizstabe ernannt wurde, ist an der Stelle des erkrankten Hrn. Stabsmajor R a i s i n , von Genf, zum Grossrichter^

der lll. Division gewählt worden.

Als Auditor bei der ^. Brigade soll Herr Bippert dann durch den kürzlich (Seite 62 hievor) znm Hanptmann im eidg. Justizstabe ernannten Hrn. Wilhelm R a h m von Uuterhallau erseht werden.

Der Bundesrath hat den Hrn. eidg. Oberstlieuteuant Cl.^rles d^ L o e s , von Aigle (Waadt), an der Stelle des Hrn. eidg. Oberstlieutenant v o n Ed liba eh in Zürich, welchem das Kommando der Vlll.

Artillerie-Brigade zugedacht ist, der Varkdirektion zugetheilt.

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^

Der Ehes des Ge.u.eralstabs in O.lten hat mit ^nschr.ft vom 29.

..... Mts. dem Bundesrathe die Anzeige gemacht, dass Herr General H e x z o g unter den gegenwärtigen Umständen von der Einberufung der Boutounier-Kompa^nie Rx. 1 und der Varktrain-Kompagnie ^r. 88, sowie der beiden Artilleriebrigaden (Seite 63 hievor) abgesehen habe.

(Vom 2. August 1870.)

Herr .....ou.... B re la z, von .Lütr^ (Waadt), seit 1843 schweizerischer Konsul in Vara (Brasilien), hat unterm 30. Mai d. J., mit Rüksieht^ aus seine geschwächte Gesundheit und sein vorgerüktes Alter, um Entlassung von seiner Stelle nachgesucht, welche Entlassung ihm vom Bundesxathe^ unter bester Verdanknng der geleisteten langen und guten Dienste ertheilt wurde.

Die Geschäfte des Konsulates besorgt einstweilen interimistisch der bisherige Stellvertretendes Hrn. Br.^laz, Herr Jakob Gänsl.^, ans dem Kanton Thurgau.

Herr Joseph Alois S i e g w a r t , von ^uzern, welcher im Hornung dieses Jahres als Major aus dem eidg. Geueralstabe getreten ist, hat um Wiederausnahme in denselbeu nachgesucht, welchem Gesuche der .Bundesrath entsprochen und dem Hrn. .^iegwart seiue srühere An^ eieunetät belassen hat.

Der ^ Bundesrath hat die Erriehtuug von Aufgabebüreaux^ süx Brivattelegramme aus den Eiseubahuftatioueu W e e s e u , W a t t w . ^ l und Ziehte n st e ig beschlossen, auch sein Vostdepartemeut ermächtigt, mit der Regierung von Graubündeu wegeu Errichtung eines Telegrapheubüreaus in S t e i n s b e r g (Unterengadin) einen Vertrag abzuschliessen.

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.

^

(.Vom 3. August 1870.)

Das Bostdepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung der Kantone .Luzern und Wallis wegen Errichtung von Telegraphenbüreaux^ in G r o s s w a n g e n und M a r t i g n . ^ B o n x g Verträge abzuschließen.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden :

(am 30. Juli 1870) als eidg. Stabssekretär: Hr. Fr^ La Roche, Kaufmann, pon Basel.

,, Kontroleur der Telegraphendirektion: Hr. Joh. Jakob H e e r , von Unterhallau (Schasfhausen),

Telegraphist in Bern ;

,, Telegraphist in Basel:

Hr. .Lndwig Kummer, von ..^ochstetten (Bern), derzeit Gehilfe aus dem

. Telegraphenbüreau in Olten ;

^,

Bosthalter in Wiedlisbach:

,, Johann B o r n . Buchbinder, von

Riederbipp, in Wiedlisbach (Bern); (am 2. August 1870)

als Telegraphist in Amrisweil:

.^r. Edmund B u c h e n h o r n e r , von Homburg (Thurgau), Bosthalter

in Amrisweil.

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06.08.1870

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