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Schweizerisches Bundesblatt.

XXII. Jahrgang. ll.

Nr. 26.

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2. Juli 187().

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kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes Und des Bundesgerichtes im Jahr 1869, sowie über die StaatsrechnUng vom gleichen Jahre.

(Vom 15. Juni 1870.)

T i t. l Die

Kommissio

, welche Sie

mit der Vrüsung

der Geschäfts-

sührung des Bundesrathes und des Buudesgeriehts im Jahr 186..), sowie der Staatsre.chnuug von. gleichen Jahre beauftragt haben. hat die Ehre, Jhuen darüber nachstehenden Bericht zu erstatten.

A. Geschaftsführung des Bundesrathes.

l.

Geschäftskreis des politischen Departements.

Die diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit den auswärtigen Rationen waren im Jahre 186.) zahlreich, und es konnte das eidgenosfische politische Departement mit Erfolg seiue Thätigkeit eutfalten , inmitten der Wohlthaten des Friedens und indem es bei den Regierungen den frenndsehastlichsten Dispositionen begegnete.

Bundesblal.l.. Jahrg. XXlI. Bd. II.

51

730 Diese Beziehungen tonnen in zwei .Kategorien ausgeschieden werden.

Die erste umfasst die Fragen von allgemeiner Bedeutung, welche direkt die politischen und internationalen Beziehungen der Schweiz beschlagen und bei denen Grundsätze staatsrechtlicher und konstitutioneller Ratur oder hohere materielle Jnteressen in Betracht kommen. - Jn die zweite Kategorie gehoren Fragen von mehr administrativem Eharakter , wie sie hervorgerufen werden durch Reklamationen ^u Gunsten privater, durch das Versahreu von Regierungen verletzter Juteressen , oder durch Massnahmen, welche als vertragswidrig bezeichnet werden.

^ Brüfen wir diese beiden Kategorien der im Jahr 18^.. behandelten ^ Fragen nach einander.

^. .^ll^weine an^arti^ ^n.^ele^enheiten.

Durch Eirkularnote vom 9. April hat der Bräsident des königlichen Ministeriums von Bauern, Fürst Hohenlohe, die Aufmerksamkeit der eidg. Regieruug auf die ernsten Folgen hingelenkt, welche aus Besehlüssen des in Rom versammelten öknmenisehen Eoneils hersliessen könnten, deren Tendenz dahin geht, die gegenwärtigen Beziehungen von ...^taat und Kirehe umzustürzen, und die Frage angeregt, ob es nicht geboten erscheine, der päpstlichen Regiernng eine gemeinsame Brotestation der ^europäischen Regierungen gegen Entscheidungen einzureichen, welche ein.^

seitig und ohne vorgängige Verständigung über Gegenstände gesassl .

werden mochten, die direkt in die bürgerliche und politische .^r^nung des Staates eingreisen.

Der Bundesrath hat, nach aufmerksamer Brüsung der durch dieses Eixknlar angeregten wichtigen fragen , im Monat September erwidert, er finde nicht, eventuell einen diplomatischen Schritt thun zu sollen ^angesichts von Gesahren, welche noch nicht durch positive Entscheidungen

des Eoneils gerechtfertigt seien , gleichzeitig l,.at er bemerkt, die Be-

Stimmungen der Bundesverfassung (.^lrt. 44), die politische Organisation ^und der Bildungsstand der Sehweiz seien derart, .^ass sie unser ^and gegen alle Gesahren schützen, welche ans den Eoneilsbeschlüssen hervorgehen konnten, und dass sie der Bundesgewalt die erforderliche Ma..ht verleihen, um den frieden unter den Konsessionen aufrecht zn halten und allen der .ossentliehen Ordnung und den ^uudamentalgesetzen des Staates zuwiderlausenden Entscheidungen entgegenzutreten.

Jl..re Komn.ission ertheilt der ^chlussnahme des Bundesrathes il..re vollständige Gutheissnng. ^ie ist mit ihm überzeugt, dass es für die Eidgenossenschaft unzeitgemäss gewesen wäre, sich ^en Schein zn geben,

731 als wollte mau durch Räthe oder .^lussetznngen auf die eventuellen Beschlüsse. des Eoneils influenziren. Unsere politischen Grundsätze sanktioniren die sreie Ausübung des .Kultus der christlichen Konfessionen, was sür die Kirche eine gewisse Unabhängigkeit in ^aehe.. religiöser Dogmen mit sich bringt. Anderseits proklamiren sie aber auch die Unabhängigkeit des Staates von jeder spirituellen Herrschaft und seine unbedingte Souveränität in allen Fragen betreffend die Eivil- und politische Verwaltung, die Organisation und Kompetenz der versassungsmassigen Behörden.

Wir halten mit dem Bundesrath dafür, dass jeder Versuch, der von der Kirche gemacht werden möchte, um diese kostbaren Errungensehaften der modernen Gesellschaft zu zerstören, nicht zu fürchten ist, dass er sieh vielmehr isolirt sähe und vor der allgemeinen Missbilligung scheitern würde, sobald er es wagen sollte, hervorzutreten.

Jndessen laden wir doch den Bundesrath Beratungen des Eoneils zn überwachen und Massnahmen zu trefsen, welche er für dienlich Frieden zwischen den Konsessionen zu erhalten, desverfassuug.

ein, mit Sorgfalt die nöthigensails diejenigen erachten sollte, um den in Gemässl^eit der Bnn^

Die Fragen der Gotthaxdeisenb..hn und der Bahn Ge..f.....l..nemafs.^ mit den sa.h bezüglichen internationalen Verträgen hätten Jhre Ko.nmissarien .^es Längern beschäftigen müssen , da uns jedoch der Bundesrath zwei ....^pezialbotschaften über diese wichtigen Gegenstände ankündigt, so.

glauben wir uns in diesem Berichte aller Bemerkungen enthalten ^u sollen, um Jhre Beratungen nicht zu präjudieiren oder dieselben durch

eine antieipirte Diskussion abzuschwächen.

Die Erofsnung des Sne^Eanals hat dem Bundesrathe Anlass gegeben, beim Vizetönig von Aeg^pten mehrere unserer angesehenen Mitbürger zu akkreditiren, mit dem Austrage, den Festen beizuwohnen, welehe bei der Jnaugurat.on dieses großartigen Monumentes gegeben wurden, dessen kommerzielle Wichtigkeit nicht bestritten werden kann.

Gleichzeitig hatten unsere Akkreditirten die Mission, sorgfältige Erkuu^ digungen einzuziehen über die Wünsche unserer schweizerischen Kolonien in der Levante in Bezug ans Errichtung von Konsulaten un... Abschliessung von Verträgen mit d^r ^sorte und mit Aeg.^pten über die Erwerbung von Liegenschaften und die Gerichtsbarkeit. Diese Fragen sind in der .^hat wichtig sür einen grossen Theil der ^ch^eiz, welche mit dem Oriente fleissige Handelsverbindungen unterhält. Unsere Mit^ bürger befinden sieh im Oriente in einer menig gn^.ftigen ^age : sie sinl.. durch die Gebräuche nnd die unvollkommene Gesetzgebung dieser .Länder zahlreichen Ehaneen des Verlufts ausgesetzt, ohne geg^.n die mala lides oder die Rachlässigkeit der öfsentlichen Beamten reknrrireu

732 zu kennen. Sie dürfen keine Liegenschaften erwerben und sehen sieh meistens genothigt, den Schu^ der .Konsuln der grossen europäischen Mächte anzusprechen. Diese Mächte erfreuen sich der Wohlthat von Verträgen, welche ihren .Konsuln Rechte ziviler, .kommerzieller und krimineller Jurisdiktion einräumen, und wie.vohl die Revision dieser Verträge in neuerer Zeit Gegenstand diplomatischer Konferenzen in Varis war, so glauben wir, dass sie noch auf lauge Zeit hinaus sich nicht dazu verstehen werden, die Garantien preiszugeben, welche in dieser Weis.^ ihren Staatsangehörigen gewährt sind. Sollte es der Schweiz moglieh seiu, von der .Türkei und von Aeg^pten ähnliche Uebereinkommen oder den Abschluß ^ou Handelsverträgen zu erlangen^ Wir sind nicht im Falle, dies zu bejahen, glauben vielmehr, dass die während der legten Jahre von uusern Gesehäststrägeru den ottomanischeu Botschastern in Wien oder in Bar.s gemachten Eross..n..geu^ wiewohl dieselben mit Wohlwollen ausgenommen wnrden, uns wenig Hoffnung belasseu, bald zum Ziele zu gelangen.

Jl.re Kommission wünscht, der Bundesrath und sein politisches Departement mochten die Reklamationen und die Wünsche unserer im Oriente niedergelassenen Mitbürger nicht ans dem Auge verlieren, soudern jeden günstigen Aulass benutzen, um ^n suchen, ihre Stellung zu verbessern und ihre Juteressen in wirksamer Weise zu wahren.

B. Spezielle au...n.arti.^ ^n^ele^enheiten.

Den Reklamatioueu des ^...sehäststrägers des heil. Stnhles gegen einzelne Bestimmungeu des Entwurss der Verfassung des Kantons .^hurgau wurde vom Bundesrathe nicht entsprochen , und wir begreisen leicht. dass dies nicht anders sein konnte , ohne eine ungesellige uud verfassungswidrige Einmischung der päpstlieheu Behorde in unsere kantonalen Angelegenheiten zu gestatten.

Die von der preussischen Regierung angeordnete Ausweisung vers^hiedener Bürger ^er ehemaligen freien Stadt ^ranksnrt, welche naturalisirte Schweizer geworden, ist eine Angelegenheit, die eine ernstliche Brüfuug verdient.

^..lus deu ersten Blick konnte eine solche, gegen Schweizer getrossene

Massregel, selbst beim Abgang eines Vertrags über gegenseitige Rieder-

lassung ^wischen den beiden ^ta.^ten, mit Reeht als eine hochst vekalorische und den . von a^en. eivil.isirteu Rationen respektirten Grnudsä^en internationalen Rechtes zuwiderlaufende bezeichnet werden . zu der Zeit, als Dieser Ausweisungsbefehl ertheilt .wurde, unterhielten die Schweig und Rorddeutschland dnrch ihre Gesandten freundschaftliche. und diplomatische .Beziehungen , es erschien daher als etwas ^lusserordentliches, dass ein Answeisuugsbesehl ertheilt werdeu konnte ohne .vorherige

733 Warnung, und dass Bürger darunter leiden sollten nur wegen ihrer Erwerbung des schweizerischen Heimatrechts.

Es muss. jedoch eine gründlichere Brüfnng der Thatumstände, wie sie aus der Aktenlage erhellt, uns bald zu dem Besunde führen, dass

der Bundesrath in dieser Angelegenheit mit Umsicht und Mässigung gehandelt hat.

Die ausgewiesenen Bürger, welche nnsern ^..hn^ angerufen hatten, beliefen sich aus 2^ , mit Ausnahme eines Einzigen waren es lauter junge Leute, welche dem militärpflichtigen Alter entgegen gingen und die von den Behoben von ^ranksurt die Erklärung erlangt hatten, dass sie von ihrem deutschen Ratioualitätsverbande befreit würden u n t e r der B e d ^ i n g u u g der A u s w a n d e ^ r uu g. Jhre Familien waren preussiseh geblieben. Allein anstatt diese gestellte Bedingung der Auswan.^rung zu erfüllen, waren sie in Frauksurt geblieben, und einige beriesen sich nun auf ihre Eigenschaft als Schweizer, um sich zu weigern, unter den preussisehen Bahnen zu dienen.

Schweizer waren diese Bürger nur dem Ramen nach . sie hatten niemals in der .^chwei^ gewohnt und keine Lasten unserer Angehörigen getragen . es waren Sehweizerbürger, die auf künstlichem Wege durch die Spekulation^ von Agenten dazu gemacht .wurden, denen es geluugen, Gemeinden zu finden, die sieh willsährig genng zeigten, zu solchen Marktereieu Hand zu bieten.

Angesichts dieser Sachlage finden wir es begreiflich, dass der Bundesrath daraus verzichtete, gegen einen Answeisnngsbesehl zu rel.lamiren, der nur als eine ^olge der Verpflichtungen erschien , welche die Betheiligten selbst übernommen hatten, um ihre Befreiung zu erlangen, und der vielleicht für die preußischen Behörden eine politische Rothwen^igkeit geworden war, um jeden ferner^ Versuch ^u verhiudern, auf ungeraden Wegen die Lasten des nationalen Militärdienstes ^u umgehen.

.^o hat denn der Bundesrath lediglich sich ^u Gunsten des Ein^gen der diesfall^ Betroffenen verwendet, welcher sich mit seiner ganzen Familie hatte natuxalistren lassen, un.^ der hiedurch. die reelle und ernstliche Absieht kundgegeben hatte, ein anderes Heimatreeht zu erwerben.

Dieser Reklamation seheint durch die Behörden von Frankfurt entsprochen worden zu sein, und seither hat kein weiterer Vorfall neue diplomatische Schritte uothig gemacht. Allein in den Augen Jhrer Kommissarien Beigen diese ^hatsaehen neuerdings, wie nothwendig es ist, dass die eidg. Behörden in der Frage der Einbürgerung interveniren kouuen, um ^u verhindern, dass das schweizerische Bürgerrecht als eine Waare.

angesehen werde, die man dem Meistbietenden verkaust. Die Wurde unseres Vaterlandes erheischt, dass Massregelu getroffen werden, welche geeignet sind, der Wiederkehr solcher, für seine Unabhängigkeit und Sicherheit gefährlichen Naturalisationen vorzubeugen.

734 Die konigliche Regierung von Württemberg, das Beispiel benutzend, welches von Vreussen in Franksnrt gegeben worden, nahm ihrerseits ge^ genüber von fünf ehemaligen Angehörigen, je^igen Schweizerbürgern in St. Gallen und i.^ ^ug, Massregeln, welche nicht aus ihre Ausweis....^ aus dem württembergischen Staatsgebiete, sondern dahin zielten, sie zwangsweise in die dortigen Regimenter einzuverleiben oder dann ihr Vermogen zu se^uestir..n.

Rachdem der Bundesrath sich genaue Kenntniss von den ans diese unsere neuen Angehörigen Bezng Abenden Tl.^tumständen verschafft, richtete er nach Stuttgart energische und ausdauernde Reklamationen, die wir nicht genug gutbeissen können.

Jn der That handelt es sich hier um junge Männer, welche bereits seit mehreren Jahren sich in der Schweig aufhielten,^ wo sie sogar Eta^ blissemente gründeten, und die sich eine in jeder Beziehung unanfechtbare Naturalisation erworben haben. Dieselben fanden s^ch genothigt, momentan nach Württemberg zurückzukehren, in Familien- oder HandelsAngelegenheiten, der eine hatte in St. Gallen die kantonalen MilitärObliegenheiten erfüllt. und sein Aufenthalt in der frühern Heimat stü^te sich aus die Deponiru..g regelmässiger Bapiere der schweizerischen Behorden.

Die Massregeln der konigliehen Regierung erschienen demnach als nieht zn reehtsertigende, zumal d^.r mit Württemberg abgeschlossene neue Vertrag im Art. 3 positiv die gänzliche Befreiung von den Militärlaften

im Riederlassungsstaate stipulirt.

Die konigliche Regierung suchte ihr Verfahren ausrecht zu halten, ind.^.m sie erklärte, die ^rage .^r schweizerischen Naturalisation der

Bürger, die sie zum Militärdienst anzuhalten prätendirt.., de.u Urteile

ihrer Gerichte überweisen zn wollen.

Der Bundesrath protestile gegen eine solche ^rätension, welche zur ^olge hätt.., das schweizerische Heimatrecht der .B^.urtheilung answärtiger, inkompetenter Gerichte zu unterstellen, während allein dureh die amtlichen Aktenstücke der schweizerischen Behord.m da^ Jn.^igenat ihrer Jnhaber festzustellen und zn beweisen ist.

Unsere dass er in beobachteten unser gutes

Kommissio.. kann nicht genng in d..n Bundesrath dringen, bem von il.^m gegenüber der württemb..rgis^hen Regierung Verhalten ausl^aare , und dass er keinen Anlass versäume, Recht znr Anerkennung zu bringen.

Die währeud des Jahres 1869 sonst noch vorgekommenen speziellen auswärtigen Angelegenheiten verdienen keiner weitern Erwähnung in vorliegendem Berichte.

73.^

C.

...lu^^andernn^.

Die Auswa..derungsfrage gibt , wie nicht zu verkennen ist, verschiedenen Ansichten Raum, leeren Aufzählung jedoch nicht in der Ausgabe Jhrer Kommissarien liegt.

Wir halten dafür, dass diese Frage vom Bundesrathe nur mit der ^rossten Umsicht angesagt werden darf, denn, gestehen wir es, sie scheint uns speziell Kantonalsache zu sein.

Gehen dem Bundesrathe von seinen ^im Auslande befindlichen ^Agenten Klagen ein, welche als begründet erkannt werden, so soll er b^.i den kantonalen Regierungen darauf dringen, dass dasjenige beseitigt werde, was gegenüber den Auswanderuugsagenturen, welche der direkten Ueberwachung der kantonale^ Gesetzgebung unterstellt sind, mit Reeht gerügt wir^. ferner hat er den genannten Regierungen amtlich alle Jnsormationen mitzutheilen, welche unsere diplomatischen Agenten liesern, damit das auswandernde Bublikum so viel als moglich stch vor Enttäusehuugen bewahren konne, wie sie aus fremder Erde seiner unfehlbar warten.

Jm Uebrigen aber moge der Bundesrath auch serner sich jeder direkten oder indirekten Empfehlung der zahlreichen Eolonisationsunternehmungen enthalten, welche von Zeit zu Zeit in unsern Kantonen austanchen, da er durch eine solehe Empfehlung eine schwere Verautwortliehkeit aus sieh laden würde.

D.

Bureau de... politischen Departements.

Jhre Kommission anerkennt mit Vergnügen, dass dieses Büreau und seine Archive sich in vollkommener Ordnung befinden.

Der Herr Departementssekretär erfüllt seine Funktionen mit anerkennenswerther Geschästsknude und wir müssen ^er eidg. Verwaltung Glück dazu wünschen, eine neue Kraft gewonnen zu haben.

ll. ^es.chaft^krei.^ des Departements des Innern.

Die Verwaltung der B u n d e s k a n z l e i ist eine musterhast...

und verdient auch wie früher lobenswerthe Erwähnung.

Der Stand der Frage der Verosfentliehnng der Protokolle beider gese.^ebender Räthe ist ^er im vorjährigen Geschäftsberichte erwähnte ge-

736 blieben . das Departement behält sich vor, besonderen Botschaft über das Materielle waun überhaupt .^die Dringlichkeit ihrer sollte. Rachdem die Räthe deu für den .Kredit verweigert haben, erklären wir uns desrathes einverstanden.

einen Entwurf der verlangten der Frage dann vorzulegen, Erledigung steh herausstellen ersten Versuch erforderlichen mit dem Verhalten des Bnn.^

Für Drnckkosten und Lithographien wurden im Berichtjahre ^ranken.

58,158. 74 Rp. ausgegeben. Jm Budget waren nur 55,000 Franken vorgesehen, so dass der bewilligte Kredit um ^r. 3l 48. 74 Rp. überschritten wurde. Wir müssen die Bemerkung wiederholen , dass nach unserer Ansicht zu viel gedruckt wird, was wir jedoch nicht dem mit der Besorgnng des Druckwesens betranten und als sehr okonomiseh bekannten Beamten znr Last legen. Wir erwarten nur, dass der Bundesrath aus thunliehste Verminderung der Druckkosten hinarbeiten werde.

A r c h i v , B i b l i o t h e k und M ü n z s a m m l u n g sind in vor...üglicher Ordnung. Die Heransgabe der amtlichen Sammlung der älteren ...idgenossischen Abschiede ist namhaft gefordert worden. Die Mün.^sammlnng hat einen Zuwachs von 47 Stücken erhalten. Die Bibliothek hat

sieh im Berichtjahre um 1260 Werke, mit 1724 Bänden bereichert, ^o dass die Gesammtzahl der Werke 88.)7 und der Baude 22,457 beträgt.

G e s u n d h e i t s w e s en .

Der Bericht über das Gesundheitswesen gibt uns zn keinen besonderen Bemerkungen Veranlassung. Von Epidemien blieb die Schweiz im Berichtjahre glücklicherweise verschont, dessgleiehen von grosseren Viehsenchen. Die ^nngenseuche, welche in verschiedenen Kantonen d..x .^.stschweiz ausbrach, konnte iu ^olge der ergriffenen Gegenmassregeln bald bewältigt werden. Die Maul- uu^ Klauenseuche zeigte sich wiederholt in verschiedenen Kautonen.

B u n d e s b e i t r ä g e f ü r Z w ecke . s eh w e i z e r i s eh e r G e s e l l s eh a s t e n i m J n l a n d e.

Die vom Bunde unterstehen laudwirthschastlichen Ausstellungen, welche in verschiedenen Kantonen in kurzen Zwischenräumen aus einander solgteu , konnten wegen ihres lokalen Charakters nicht die gehegten Erwartungen erfüllen. Die beiden grossen landwirthsehastlichen Gesellsehastlichen der deutschen und romanischen Schweiz einigten sich endlich unter Mitwirkung des eidgenossischen Departements des Jnnern bezüglich der zu veranstaltenden schweizerischen Ausstellungen auf ein Vrogramm, nach welchem partielle , von einzelnen Kantonen oder Kautonsgruppen veranstaltete Ausstellungen ausschliesslich ans Beiträge der Kantone, Gesellschaften, privaten, Eintrittsgelder ..e. angewiesen bleiben, und der

737 Bund in ^ukunft nur noch an a l l g e m e i n e s c h w e i z e r i s c h e l a nd w i r t h s c h a f t l i c h e A u s st e l l u n g e u , und ^war in vorher bestimmten , weiter auseinander liegenden Terminen verabfolgen würde.

Wir freuen uns dieser Vereinbarung , es wird dadurch die Möglichkeit geboten, mit geringeren kosten und aus rationellere Weise die Vortheile der Ausstellungen zu erhalten.

Bei diesem Aulass konuen wir nicht umhiu, daran zu erinnern, dass seit einer Reihe von Jahren von den schweizerischen laudwirthsehastlichen Vereinen sür verschiedene Vereinszwecke , so z. B. sür das pomologische Bilderwerk , für Forschungen nach fossilen Düngstoffen , für statistische Arbeiten über schweizerischen Obst- und Weinbau, sür die alpwirthschast^ liehen Versuchsstationen u. s. w. , Beiträge vom Bunde anbegehrt wurden , die meistens nach längereu Erörterungen über die Rü^liehkeit und Opportunité dieser Bestrebungen theils bewilligt , theils gestrichen wurden.

Die Bewilligung von Bu^desbeiträgen sür Hebung der Laudwirthschaft ohne richtigen Vlan über Zweck und Mittel in vielen verschiedenen Speziali.rediten hat mancherlei U.ebelftäude zur Folge. ^ür^s Erste liegt die Gefahr nal^e, dass Bundesbeiträge bewilligt werben sür Zwecke, deren Erfüllung ausschließlich den Vrivateu , den loyalen landwirtl^sehastlicheu Vereinen und den Kantonsregierungen ^..fallen sollte. Anderseits bringt

die alljährliche Bewilligung oder Streichung eines Beitrages für gemein-

uü^ige .^erke, ^u der...... Erstellung eine Reihe vo... Jahren erforderlich ist, eiu^ Unsicherheit in den Geschäftsgang, welche uur uachtheilig einwirken kann und geeignet ist, die Aussührung begonnener gemeinnütziger Werke in Frage zn stellen.

Eine Abhülfe erblicken wir in einem Vorgehen des Departements des Jnnern, wie solches bezüglich der landwirthsehastliehen Ausstellungen stattfand. Wenn die zwei schweizerischen ..andwirthsehaftliehen Gesellsehaften veraulasst werden, hinsichtlich ihrer Bestrebungen ein genaues Brogramm as^uarbeiteu , welches einen Zeitraum von mehreren Jahren umfasst, und in diesem Programm die Mitwirkung ^es Vereins, der betreffenden Kantone und des Bundes in entsprechender Weise vorgesehen und ansgesehiedeu wird , so ist es alsdann moglich, die Leistung des Bundes nur aus a l l g e m e i n e s eh w e i z e r i s eh e B e st r e b u n g^e u z u e o u e e n t r i r e n und für diese mit den gleichen Mitteln viel Erfpriesslieheres zn leisten, als dies bis auhin der Fall war.

Wir stellen im .^inue obiger Erörterungen den Antrag : .,Der Bundesrath wird eingeladen, Berieht und Antrag vorzulegen, .,nach welchen. Modus in Zukunft die Bnndesbeiträge an ^ie ,,sehwei^erischen landwirtschaftlichen Gesellschaften zn bestimu.en ,,und auszurichten. seien .^

738 Die Arbeiten d e .. m e t e o r o l o g i sche n K o m m i s s i o n haben einen regelmässigen Fortgang. .....ach dem bundesräthliehen Geschästsbe-

richte betrugen die Einnahmen Fr. 19,246. 71 Rp. und die Angaben

nur Fr. 12,748. 85 Rp. -...er Baarsaldo beträgt demnach mit Ende 1869 Fr. 6497. 86 Rp. Zu diesem Resultat bemerkt der Bundesrath: ,,Der sich für l 869 ergebende Rückschlag von eirea Fr. 500 wurde in

der vorjährigen Rechnung bereits in Aussieht gestellt und hat nichts Beunruhigendes...

Diese Auffassung ist nun eine irrige.

Die Rechnung hat keinen

Rückschlags es wurden gegentheils Fr. 6497. 86 Rp. weniger ansgegeben als eingenommen. Letztere Summe geht als Baarsoldo aus das nächste Jahr über, und es erscheint angezeigt, den nächstjährigen Bundes^ beitrag um die Halste, also nm Fr. .^500 zn redu^iren , nachdem die vorhandenen Mittel zur Bestreitung der Kosten sür die Arbeiten der meteorologischen Kommission genügen dürsten und es uieht am Blatze ist, wenn vom Bu^d subvention irte Konimissionen aus Rechunngsübersehüssen den Vermogensbestand vermehren.

Die K o n k o r d a t e i n t e r n a t i o n a l e r U e b e r e i n k ü n s t e geben uns zu keinen besouderen Erinnerungen Veraulassnug.

Die günsligste Wirkung derselben ist in manchen fällen eine beschränkte.

Wir geben ...er Hofsnung Raum, dass die neu zu revidirende Bundes^ versassung manche derselben, als überflüssig, dahin fallen lasse.

Statistiche Bureau.

Seit mehreren Jahren gab das statistische Bureau bei Anlass der Prüfung der Geschäftsberichte und der Budgets in. ^ehoosse der Räthe zu mannigfaltigen Eroberungen. Veranlassung. Man fand die Ergebnisse dieses Jnstitutes und die Art und Weise seines Betriebes nicht ganz besriedigend , und zwar hauptsächlich ans dem Grunde, weil das statistisehe Bureau mit ^u vielen , verschiedenartigen Arbeiten überhäust wurde, und somit die engere Aufgabe einer Bnndesstatistik nieht in der wünschenswerten Weise gefordert werden konnte. Die Bnndesversammlung sah steh ^esshalb veranlasst, zu beschliessen .

,,Der Bundesrath sei einzuladen, Berieht und Antrag vorzulegen über eine klarere Bezeichnung und Abgrenzung der Ausgabe des eidgen.

statistischen Büraus.^ Dieser Einladung ist der Bundesrath bis jetzt nicht nachgekommen.

Wir

legen jedoch Werth daraus, dass dies bald geschehe.

Jm lausenden

Jahre findet wieder ein Volkszählung statt. diese Arbeit wird das statistisehe Büreau aus längexe Zeit vollauf beschäftigen, und es ist sehr ^u wünschen, dass die Volkszählung mit ihren Resultaten viel raseher znr

739 Verarbeitung und Publikation gelange, als dies mit der Volkszählung von l 860 der Fall war. Dieser Z.^eck kann aber nur dadurch erreicht werden, dass in Ausführung des Vostulats die vorhandenen graste und Mittel vor Allem zu a l l g e m e i n e n st a a t l i eh e n H a u p t z w e ck e n verwendet werden.

Wir enthalten uns, das frnher beschlossene Bostnlat zu wiederholen, in der Voranssezung, der Bundesrath werde ohne spezielle Mahnung der Einladung ^olge leisten und die erforderliehen Weisungen ertheilen.

^ol^technifche Schule. Die Zahl der regelmässigen Schüler beträgt 58.^, sie hat sieh also gegenüber dem Vorjahr nicht verändert, dageg..n ist die Zal.l .der Znhorer von 173 aus 197 angestiegen. Alle Kantone sind in der Anstalt vertreten, die romanische Schweiz mit eirea t 8 ^. Die grosse Frequenz von Seite des Auslandes zeugt für den guten Rns, den die eidgenössische polytechnische Schule auch in .veitern ^reisen geniesst.

Wir haben mit Vergnügen ersehen, dass Fleiss und Diseiplin der

Anstalt befriedigend sind.

Für den Unterhalt und die Vermehrung der Sammlungen find im Berichtjahr 55,498 Franken verwendet worden, eirea Fr. 1800 mehr als büdgetirt waren. Es haben diese ^.am.nlungen einen hohen Werth, sowohl für ^en Unterricht als sür die Wissensehast selbst, und es l^aben die daherigen Verwendungen desshalb ihre volle Berechtigung.

Wir haben auch dieses Jahr den Verlnst zweier vortresslicher Männer zu bedauern , nämlich des verstorbenen Herrn Vrosessor Dr.

Eherbuliez und des nach Würzburg berufenen ^errn Vrosessor Dr. Knndt.

Di.. Schwierigkeiten, mit welcher neuerdings die Wiederbesetznng der Vrosessur sür ^en hohern physikalischen Unterrieht verbunden ist, machen es den Behörden zur ^flicht, aus Mittel und Wege zu denken, wie die Anstalt mit Rücksicht auf Erhaltung und Erwerbung ausgezeichneter .Lehrkräfte gegenüber andern ähnlichen Anstalten eonenrrenzsähig gemacht werden kann, und .^ir gehen darin mit dem Bundesrath einig, dass diess am sichersten dureh Ausse^nng eines außerordentlichen Kredits erreicht werden konnte., welcher ausdrücklieh zum angegebenen Zwecke verfügbar gemacht würde.

Bauwesen. An dem b ü n d n e r i s c h e n ^trassennetz wird mit aller Energie gearbeitet, uud wir freuen uns, der vortrefflichen Bauleitung unsere volle Anerkennung aussprechen zu konneu.

^it den Eierten bedauern wir aber, dass die Seh^nstrasse, welche im Uebrigen ein Meisterwerk ist, nur aus eine Breite von l 4 Fnss angelegt ist, und wir sprechen die bestimmte Erwartung aus, dass in Znkuust bei ^trassenbauten , welche mit Bu^ndessubsidien erstellt werden, 1.^ Fnss als das Minimum der Breite angenommen werde.

740 ^ Die Berichte ^über d e n U n t e r h a l t d e r A l p e n s t r a s s e n , welche der Bund mit bedeutenden Beiträgen unterstü^te, lauten im Allgemeinen günstig ; dagegen werden die auf Uruer.gebiet gelegeuen Streekeu der Oberalpstrasse und der ^urkastrasse als z i e m l i c h schlecht unterhalten bezeichnet. Wir sprechen aueh hier die Erwartung aus , der Bundesrath werde sofort die nothigen Massregeln tresfen. um die Behorden von Uri zu Hebung der gerügteu Uebelstände anzuhalten.

D a s U n t e r n e h u. e n d e r L. i n t h k o r r e k t i o u wird gegenwärtig noch dadurch vervollständigt, dass die .....inth von Gr^nau abwärts bis in den Zürehersee auf ei..e normale Breite eingedämmt wird, während die beiderseitigen Binnengewässer durch besondere Kanäle parallel mit der Linth und unabhängig von ...em Wasserstaue derselben in den See geführt werden. Es ist diess eine iu hohem Grade lohnende Ergänzung des schonen Unternehmen^.

Die W a s s e r b a u t e n am R h e i n wurden im B..richlj..hr mit grosserer Energie betrieben als in den früheru Jahren, .vährend iu deu ersten 6 Baue.impagnen auf dem Gebiete des .Kantons St. Gallen

durchschnittlich nieht mehr ^als sür 4^0,000 Fr. Arbeiten ausgeführt wurden, beziffern sich die Bauten des Jahres l^ auf 673,84.^ Fr.

Mit wahrer Befriedigung haben wir ersehen, dass gegründete Hofsnuug vorhanden ist , die Angelegenheit des Füssaeher^Durchstiches zu einem glücklichen Absehluss zu bringen.

Die W a s s e r b a u t e n au der R h o n e wurden auch in der 6. Baueampagne mit Eifex betrieben , un^ es be^isferu sich die da-

herigen Ausgabeu auf 577,164 ^ranken. Der Berieht b.^to^.t das vollständige Vertrauen ^er Wuhrpfliehlig.^u in das .bei der Rhonekorrektion in Anwendung stehende ^orrektionss.^stem. Diese Ansehaunn.^ steht einigermaßen ini Widerspruch mit Aeusseruugen und Zweifeln , welche vielfach von Technikern gegen das an der Rhone angewend...te Sporen..

s.^stem erhoben werden. Wir sind nicht im ^all. diese ^rage kompetenterweise ^u beurteilen, glauben aber, es wäre der Willigkeit der ^aehe angemessen, wenn darnber ausserhalb der gewohnliehen Jnspektion ein Gutachten von bewährten Technikern eingeholt würde. Wir beehren

uns deshalb, folgendes Bostnlat zu stellen :

,,Der Bundesrath wird eingeladen , ausserhalb der gewohnlieheu ,,Jnspektion ein Gutachten von bewährten T..chniker^ einzuholen ,,über die ^rage, ob das an der Rhone angewandte Sporen,,s..,stem geeignet sei, die mit der Korrelation augestrebten Zwecke zu ,. sichern.^ Die A r b e i t e n der J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o u sind nun in vollem Gaug begrifseu . seit den.. Dezember t 863 wurden für Arbeiten nnd Betriebsmaterial eirea 9..)3,00.) ^ranken verausgabt. Mit Hülse

741 des gegenwärtigen Betriebsmaterials, welches für die Bag^erungen und den Transport beschafft wurde, werden die Arbeiten sehr rasch gefordert werden kennen. Die 4 Dampfbaggermaschinen sind sur eine tägliche

Leistung von ^80,000 Kubiksuss garantirt, und die beiden Maschinen,

welche in Schwadernau arbeiten ., garantirt wurde.

leisten

annähernd 30 .^ mehr

als

Bei den drei Unternehmen ist uns die grosse Differenz der Jnspel.tio...skosten aufgesalleu ; während dieselben bei der Juragewässerkorrektion ..)^0 Franken, bei der Rheinkorrektion 1735 Franken betragen, steigen sie bei der Rhonekorrektion auf^ 5086 ^ranken an. Bei näherer Untersuchung erklärt sich aber dieser Unterschied einigermaßen durch die Verhältnisse.

.

^ Bei der Juragew.isserkorrektion ist die ganze Organisation aus eine einheitliche Krastentwicklung berechnet ; die 66 betheiligten Gemeinden und der Staat ^habe...^ sich zn gemeiusehastlieher Bauaussührung des .ganzen vereinigt.

Ein Oberiugenieur mit dem nothigen Versonal besorgt die ganze technische Leitung, ein Ausschuss der Grundeigentümer die wirthsehaflliehen Anordnungen und die Kantonsbuchhalterei den finanziellen Theil. Schliesslieh finden sieh diese drei Zweige bei der Direktion der Eutsumvsungen vereinigt, wo den eidgenossischen Experten zu jeder .^eit über den technischen , wirthschastlichen und finanziellen ^ Stand des Unternehmens Auskunst ertheilt werden kann. Bei der Rheiukorrektion hat die Jnspettion schon eine schwierigere Ausgabe.

Die^ Bauten erstrecken sieh von der Tardisbrücke abwärts aus eine .Länge von 16 ..Stunden, und es werden dieselben von den einzelnen Gemeinden ausgesührt , so dass gleichzeitig aus mehreren Strecken gearbeitet wird.

Zwar hat ^t. Gallen ein eigenes Baubureau mit einem Oberingenieur, nebst Adsnnkten und übrigem personal, gleichwohl ist die Ausgabe der Jnspektion schon etwas umständlicher als bei der Juragewässerkorrektion.

Jn^ noch viel hoherm Masse find diese Schwierigkeiten bei der Rhonekorrektion vorhanden. Die Bauten erstrecken sich aus eine noch drei Mal grossere Länge als am Rhein und werden ebensalls von den einzelnen Gemeinden ansgesührt ; es haben 56 Gemeinden eine Strecke von 45 Stunden Wuhrbauten nnd gleichzeitig eine Reihe von Wildbächen anszusühren. Auch hier stehen die Bauten unter der Leitung der kantonaleu Banverwalt...ug, einem .^beringenieur und 2 Sektionsingeuieuren, aber diese Beamten haben neben den R^onekorrektiousarbeiteu noch sämmtliche Strasseu^ und Brückenbauten des Kantons zu besorgen^, so dass ihre Zeit und ihre Kräfte uumoglich ausreichen und der eidgenossische Eierte ost in den ^ali kommt, sich mit Arbeiten befassen zu müssen, deren Ausführung, strenge genommen, Sache der kantonalen Bauleitung gewesen wäre.

742 Die Hauptursache, dass die E^pertenkosten für die Rhonekorrektion sich hoher belaufen, als diejenigen der beiden andern Unternehmungen liegt darin, dass im Lause einer Baueampague mehrere Abschlagszahlungen an Wallis gemacht werden müssen. Für jede Abschlagszahlung, deren

es im Jahr 5-^-7 gibt, wird ein Ausweis über die gemachten Arbeiten eingereicht, welcher selbstverständlich vor der Zahlungsanweisung durch den Experten verisieirt werden muss, uud so kommt es, dass der Experte nicht nur bei Anlass ...er jährlichen Bauvorlagen uud durch Vorlage der Generalabrechnung am Schlusse einer Baneampague , sondern auch in der Zwischenzeit die ausgeführten Arbeiten inspieiren mnss.

Das Departement hat im Lause des Berichtjahrs mit Rachdruek eine Vermehrung des Bersonals der kantonalen Bauleitung verlangt und im Weitern eine Vereinfachung in^ dem Sinne erzielt, dass künstig nur noch Bauausweise im Betrag von wenigstens Fr. 60,000 vorgelegt werden sollen. Wenn wir aueh diesen Verhältnissen gerne Rechnung tragen, so scheinen uns doch die für die Jnspektion der Rhonekorrektion in Rechnung gebrachten kosten nicht hinreichend gerechtfertigt.

Wir halten die angeordneten Massregeln nicht sondern erlauben uns, folgendes postulat zu stellen :

sür hinreichend,

,,Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht und Antrag zu stellen, ,,wie die Jnspektion der Arbeiten der Rhonekorrektiou in ein,,sacherer und besserer Weise angeordnet werden konnte.^

.ll.l.

^eschaft^kreis de^ Justiz- nnd ^olize^e.^rtement.^.

Jhre Kommission kann sich über die Gesehästssührung des Departementes im Allgemeinen nur mit Anerkennuug aussprechen. Der Geschästsgang ist ein er^pediter. Die Eontrolen sind übersichtlich angelegt.

Es ist ein leichtes , sieh über den jeweiligen Stand eines bestimmten Geschästes , über die verschiedenen Vhasen , die es durchgemacht, über

seine Erledigungsweise endlich in kürzester ^eit Anskunst zu verschassen.

Die Protokolle werden jeweilen aus den Tag uaehgeführt. Das oben dem Departement gespendete Lob ist demnach auch aus die Kanzlei aus..

zudehnen.

^ 743 Auf Details eingehend, haben wir, uns an die im bnndesräthliehen ...^eschaftsberieht gewählte Eintheilung anschließend, Folgendes zu bemerken :

A.

^efe^e^un^, Konkordate, .^ertra^e, ...^erhaltnisse mit an^warti^en Staaten.

Das Departement bemerkt mit Recht , dass das Berichtjahr ein an internationalen Verträgen sehr fruchtbares war, und dass ihm von daher e.ne bedeutende Geschästslast auffiel.

Als besonders wichtig heben wir hervor : ...) den Vertrag mit Frankreich, betreffend de.. Gerichtsstand und die

Vollziehung von Urtheilen in Eivilsachen, vom 25. Jnni l 869.

b^ und c) die ^.luslieserungsverträge mit Frankreich und Belgien, vom 9. Juli und 24. Rovember 1869.

^uf das Materielle dieser Verträge einzutreten, ist hier der Ort nicht. Dieselben sind seinerzeit von der Bundesversammlung auf Grund einlässlieher Botschaften und Kommissionalberichte ratifizirt worden, haben somit deren Billigung erhalten. Wir begnügen uns, der Erwartung Ausdruck zu geben, dass die beiden erstgenannten Vertrage dazu beitragen mogen, die freundschaftlichen Beziehungen zu einem grossen Rachbarstaate, mit welchem uns so mannigfache Jnteressen politischer und kommerzieller Ratur verknüpfen, immer mehr zu befestigen, der letztgenannte Vertrag

die Wirkung habe, das Brinzip gegenseitiger Reehtshüls.., .velehe möglichst

auszudehnen das unverkennbare Bestreben aller ^ivilisirten Rationen ist, zu voller Geltung zu bringen.

Dagegen konnen wir uns einer Bemerkung in sormeller Richtung nicht enthalten.

Es ist eine alte .^lage , dass aus die Uebersetzungen aus dem Deutschen in's Französische und vice versa nicht immer das gehorige Gewicht gelegt wird. .^chon oft war man im Falle, im Schoosse der Räthe hieraus aufmerksam zu machen. Um so mehr musste es aufsallen, im Geschäftsberichte die Bemerkung zu lesen , dass die erste , seinerzeit im Bundesblatt erschienene und den Räthen vorgelegte Uebersel^ung sämmtlicher 3 Verträge nicht als authentisch angesehen werden durse, .sosern dieselbe einer Revision unterstellt und sorgfältig verbessert Borden sei und sich in dieser vervollkommneten Gestalt nur in der .^..sfiz^ammlung finde. Wir sind nun allerdings der Ansteht, dass fehler, wo solche sieh zeigen, besser spät als gar nie verbessert werden . dagegen will es uns seheinen, es sollte moglich sein, bei et^as genauerer Ueber^achung dieser Branche eine gute und keiner weitern Revision bedürstige Ueber^ setznng jeweilen schon zur Zeit des Einrückens in's Bundesblatt oder doch zur Zeit der Vorlage an die Räthe zu bringen. Dass dies in den

744 angezogenen fallen moglich gewesen wäre , ergibt sich aus einer Zusammenstellung der Daten der Vertragsabschlüsse, der bundesräthlichen Botschaften und der Vorlagen an die Räthe selbst. Wir aeeeutuiren diesen Bnnkt desswegen, weil, abgesehen von der Jneonvenienz, die darin liegt, dass von dem nicht Eingeweihten oster das Bnndesblatt statt der Ofsiz. Sammlung zu Rathe gezogen werden dürfte, eine vermeintliche Verbesserung sieh zuweilen als eine Versehlimmbesserun.g herausstellt un..

die ^äthe in die fatale Lage gerathen konnten , ihre Ratifikation unt^r einem Aktenstück ^u erblicken, welches ihnen in dieser ^orm gar nie vergelegen hat, während, wenn dieses der Fall gewesen, die Ratification selbst a...s Bedenken hätte stossen mogen.

Unter den Spezialsällen, die ini bundesräthlichen Geschästsber.chte zu dem Zwecke hervorgehoben sind. die Art und W..ise zu illnstriren , wie bereits bestehendes internationales Vertragsrecht gehandhabt wird, sind namentlich ^wei dazu angethan, Jhre Aufmerksamkeit aus sieh zu ziehen.

Der eine dieser Fälle ist der Fall B o u r g e o i s , in welchem ^.h .^nstände mit Frankreich, der andere der Fall F a r e ^ , in welchem sich Anstände mit den Vereinigten Staaten Nordamerikas erhoben haben. Wir behandeln den leeren ^all, obwohl er sich im bundesräthli^h.... Ge^ schästsberichte unter der Rnbrik "Boli^ei^ erortert findet, gleich hier, weil es uns passend erscheinen will , Alles ans internationale Verhältnisse Bezügliche in einem und demselben Abschnitte z... erledigen.

a. Fall B o ur ge ois.

Das Tl..atsä..hliche dieses^ Balles ist Jhnen ans den Geschäftsberichten des Bundesrathes pro 1868 un^ 186.) sattsam bekannt^ Wirtragen ergänzend nach, dass nach .den neuesten Berichten das französische Kriegs- .

Ministerium wirklieh die Kassation ergriffen hat, die endgültige Entscheid

duug aber, gleichgültig aus welcheu Gründen, noeh uicht erfolgt ist.

Mag nun diese Entscheidung ausfallen wie sie will, so viel steht ^ fest, dass über den .^ol^nen in der ^..^hwei^ natura lisirter ^ran^osen ein

Damoeles^ch.oert hängt, dass, trol^ der als gültig anerkannten ^atnrali-

sation des Vaters, tro^ dessen nach erlangter Volljährigkeit abgegebenen Erklärung, Schweizer sein und bleiben zu wollen, dieselben jederzeit unter die Fahnen gerufen und, um dies von sieh abzuwenden, geuothigi. werden kounen, sich vor den mit Entscheidung der ^rage der Naturalisation betrauten, fran^osisehen Gerichten entweder mit erheblichem Kostenaufwande vertreten oder aber eoutnmaziren zu lassen, nm nachher, beim Betreten des fra..zosisehen Bodens, jederzeit als Resraktärs behandelt ^u werdeu.

Es bleibt ^u bemer^u, dass der Fall Bourgeois keineswegs allein steht , sondern dass im Berichtjahre noch mehrere gleichartige ^älle den Gegenstand diplomatischer ^Eroberungen bildeten. Ein näheres Eingehen

745 aus dieselben unterblieb desshalb, weil sich Angesichts dex thatsächlichen Vernmständungen der Fall Bourgeois als der weitaus frappanteste von allen darstellte.

Das Unerträgliche eines solchen Zustandes , das Jahr für Jahr den Frieden der Schweiz längst angehörender Familien zu storen und diplomatische Verwicklungen heraufbeschworen geeignet erscheint, die zwar glücklicherweise noch keinen ernsteren Charakter angekommen haben , einen solchen eh^.r unversehens annehmen konnte.. und jedenfalls zeit..

raubend nnd unangenehm genug für die dabei betheiligten Behorden sind, liegt aus der Hand. Der Bundesrath hat dann auch in anerkennenswerthester Weise Anstalten getroffen , demselben ein Ende zu machen.

Es sind an den schweizerischen Gesehäststräger in Baris die geeigneten Weisungen ergangen, mit der sranzosischen Regierung einen modns vivendi zu vereinbaren, welcher das Loos unserer Mitbürger besser zu stellen bezweckt, und es steht . nachdem das franzosische Ministerium des Auswärtigen seine Geneigtheit, in Unterhandlungen einzutreten, erklärt hat, zu erwarten, dass es gelingen dürste, in nicht ^u weiter Ferne zu einer allseitigen befriedigenden Verständigung z.^ gelange^.

Wir wollen bei diesem Anlasse nicht ermangeln. die Aufmerksamkeit des Bundesrathes auf das fortbestehen anologer unnatürlicher ^Verhält..

nisse in unseren Beziehungen. ^u Jtalien zu lenken.

Wie Sie sich erinnern werden, konnte die Kommission, welche die seinerzeit mit Jtalien abgeschlossenen Verträge zu begutachten hatte, sieh nur mit Rücksteht auf die erhebliehen, durch den Handelsvertrag gebotenen ^ortheile entsehliessen, dem Riederlassnngsvertrage ihre Zustim^ mung zu geben, welcher das Frankreich gegenüber beanstandete Recht, in der Schweiz natnralisirte ^ranzosen sür den Militärdienst in Anspruch ^u nehmen, mit Rücksieht auf in der ...^ch^oeiz naturalisirte Jtaliener zu

Gnnsten Jtaliens ausdrücklieh stipulile.

Wir wissen, dass alle Versuche, Jtalien zum Ausgeben diesfälliger

Ansprüche ^u bewegen , gescheitert sind. nnd glauben auch, dass ein erneuertes Bemühen in dieser Richtung bei durchaus unveränderter Sachlage das gleiche Schicksal theilen würde. W.ohl aber mag man sich eines Besseren versehen, falls es gelingen sollte^ mit Frankreich eiu Abkommen zu treffen , welches den gewiss billigen Reklamationen der Schweiz in diefer Richtung einige Rechnung trägt. Auf einen soleheu Vorgang hin dürfte man hoffen , bei der italienischen Regierung aus eine weniger sprod ablehnende Haltung zu ftossen, nn^ wir erlauben uns daher, den Wnnseh auszuspreehen, ^ass der Bundesrath den g.^.igneten Zeitpunkt zu Wiedexanknüpsnng diessälliger Unterhandlungen mi^ Jtalien wahrnehmen moge.

Bundesbla^. Jahrg. XXII. Bd. II.

52

746

b. ^...ll Faxez.

Dieser Fall, welcher der bernischen Regierung , dem eidg. Justizund Bolizei-Departement, dem Bundesrath und dem sehweiz. Konsulate in Rew^ork sehon unendlich viel Mühe und Arbeit verursacht hat , ist so recht dazu angethan, den Beweis zu leisten, dass der Staatsvertrag ^nit den Vereinigten Staaten Nordamerikas, so weit er Anslieserung betrifft , sür die Schweiz ohne allen praktischen Werth ist. Der noch unlängst vom Bundesrathe in amtlichen Korrespondenzen ausgestellte Satz : dass es noch nie gelungen sei , aus Grund des fraglichen Vertrages die Auslieferung eines Verbrechers zu erwirken, scheint anch in diesem Falle seine glänzende Bestätigung finden zu wollen, trotzdem die Bundesbehorden die rühmenswerthesten Anstrengungen gemacht^ haben,

die Angelegenheit zu einem sür die Schweiz günstigen Absolusse .^ bringen.

^ ^ Die Kommission hat durch ihre ^eetion von dem umsangrei.^ Dossier Einsieht genommen und kann Jhnen nicht verhehlen, dass di.^n und Weise, wie in den Vereinigten Staaten mit den durch die S.^aus sragliehem Vertrage abzuleitendeu Ansprüchen umgesprungen ..^aus sie den ben.ühendsten Eindruck gemaeht hat.

Wir sind zwar nicht in der Lage, hiesür die Regierung der V^ einigten Staaten .direkt verantwortlich ^u erklären. Dieselbe nimmt ^iu Au...lieserungssachen. die im bundesräthlichen Berichte näher geschilderte neutral abwartende Stellung ein. Hiernach liegt die Beantwortung der Frage, ob diejenigen Ausweise formell und materiell in Ordnung seien, welche nach uordamerikauisehen Gesetzen beigebracht werden müssen, damit dem Auslieserungsgesneh entsprochen werden koune und so^nit indireet die Beantwortung der Frage, ob überhaupt auszuliefern sei oder uieht, in der Haud richterlicher, und zwar, wie. es scheint, oft untergeordueter richterlicher Beamten. Dass nun eine sehr verschiedene ^rax^is sich machen kann, je nachdem der betreffende Beamte seine Stellung auffasst, liegt in der Ratur der Sache. Besondere Dispositionen , gewisse Sympathien, gewisse Antipathien, die er hat, konnen hier von ganz enormer Bedeutung werden.

Was speziell unsern ^all anlaugt, so ist das so einsichtige wie loyale ^Vorgehen des zunächst in Anspruch genommeneu Kommissionärs Rewtou über alles Lob erhaben . dagegen ^eigt sich leider ans Seite ^derjenigen Gerichtsperson (Richter Blatehsord), welche über die Fortdauer, resp. ^ie Aushebung der provisorischen Verhastnng zu entscheiden hatte, e.n solcher Maugel an juristischen.. ^att, eine der Schweiz so unfreundliche, srivole,

^ja etnische Auffassnngs- und Behaudlungsweise der einschlägigeu Reehts-

fragen, dass mau nur seiu tiesstes Bedauern darüber a^ssprechen kann, die Bflege internationalen Vertragsreehtes uud damit internationale Be.^ Ziehungen überhaupt in derlei ^.ände gelegt zu sehen.

747 Mag nun aber auch die Voreingenommheit des genannten Beamten auf den vorläufigen Ausgang der Farez'sehen Angelegenheit in ung...bührlieher Weise eingewirkt haben, und Gleiches in anderen Fallen nieht zu befürchten sein, immerhin liegen, bei dem ängstlich formalistischen Eharakter der nordamerikanischen Gesetzgebung und Rechtspra^is Gründe genug vor, den Auslieserungspertrag, selbst .ein durchaus loyales Verfahren vorausgesetzt, als eine für uns absolut werthlose Konvention erseheinen zu lassen.

Aus den des Balles wegen gepflogenen amtlichen namentlich aber aus eiu^.m , durch die Gefälligkeit des Hrn. F.

Anwaltes des norddeutschen Bundes, dem schweizerischen Generalkonsul, Hrn. Hitz, verschafften ^ und durch diesen dem Bundesrath übermittelten.

.Memorial, betreffend die in Auslieserungsaugelegenheiten zu beobachten^.n Formalitäten, ergibt sich nämlich, dass 1) schon bei Abfassung der die provisorische Verhaftung aub^.gehrentelegrafischen Depesche die ^grosste Vorsicht notwendig sällt, so z. B. das Weglassen der Formel ,,^ch..ldbeweis solgt.^, den Zweck.

Depesche zu vereitele genügend erscheint ^ dass 2) die Identität des Auszuliefernden , we.nn bestritten , nur durch.

Beugen bewiesen werden kann, die, wenn sie in den Vereinigten Staaten ui.eht beizubringen sind, ad hoc dorthin reisen müssen . dass .^) der zum Zwecke der Bewilligung der Auslieferung ersorderliche^ .^. ein Verbrechen. überhaupt vorliege,

b. der Angeschuldigte der wahrscheinliche Thäter sei, zwar auch urkundlich, d. h. durch Zeugenprotokolle erbracht werden kann,.

dass aber diese Vrotot^olle nicht nur eine^Reil^e von Legalisationen durchzumachen haben, sür welche einzeln eine besondere ^oxm strengstens vorgeschrieben ist, sondern dass auch nnr die Depositionen beeidigter Zengen aus irgend welche Berüek.iehtigung Anspruch machen tonnen , dass 4) sowohl da, wo es sich um die Vorfrage handelt, ob die provi...

sorische Verhaftung überhaupt zulässig sei , wenn sa , ob und wie lan.ge sie fortzudauern habe, als da, wo es sich um die Hauptfrage handelt, ob ausgeliefert werden müsse oder nicht, die Regiernug des die ....lusliesernng anbegehreuden Staates in eiu langwieriges eontradietorisches Verfahren verwi..kelt werden kann, in ..^elchem sie sich kostspieligen Rechtsbeistan^es versichern mnss, wenn sie nicht von vornherein an den Klippen des nordameritanischen Formalismus seheitern will .^ dass endlich .^) die gleiche Regierung, wenn die beigebrachte^ Beweisstücke entweder an einem ^ormfel^ler leiden, oder .aber materiell ungenügend befanden werden, ^ie vorausgegangene Verhaftung oder die Fortdauer

748 des Verhaftes zu rechtfertigen, wegen illegaler Verhaftung (k.^ impri..

.^..nm.^nt) verklagt nnd ..m Schadenersatz belangt werden kann , gleichgültig ob, gestützt anf neuere ausreichendere Dokumente, die Auslieferung

in der ^olge doch noch bewilligt wird.

Aus dem Angeführten erhellt wohl zur Evidenz . dass so , wie der Vertrag gehandhabt wird , die Erwirkung einer Auslieferung sür die Mehrzahl der Kantone entweder unthunlieh ^unverhältnissmässige Kosten) ^der geradezu unmöglich erscheint (wohl die^ meisten Kantone , die das Geschwornenversahren haben , kennen den Zeugeneid im Stadium der Voruntersuchung nicht), dass endlieh die Eidgenossenschaft, als der eigentliehe Va^iszent . nicht in der , der Würde eines Staates allein angemessenen Stellung, als Staat mit dem Staate unterhandelnd, auftritt, sondern zu der unpassenden Rolle einer, über Mein und Dein streitenden, ihr Re.ht bei dem ersten besten Richter suchenden, man moehte sast sagen, erbettelnden Vrozesspartei gezwungen wird, ja, sieh wie die E fahrung lehrt, in die geradezu entwürd.geude Alternative gedrängt seh kann, entweder einen von vornherein als verloren ^u betrachten Vrozess ausnehmen, oder aber sich mit einem Jndividuum , das sie, stützt auf ihre Staatshoheit und aus internationale Verträge, strasre lieh verfolgt , ans dem Wege des Kompromisses auseinander setzen ^u müssen.

Wir betonen es: Der .^ath des vom Sehweizereonfnl in New^ork in zweiter Linie angesprochenen Reehtsbeistandes , eines Adpokaten ersten Ranges, geht dahin, sieh mit dem .^ 20,000 Schadenersatz verlangenden Farez um .^ 1000 abzufinden.

Der Rath mag, vom pekuniären Standpunkt aus, der richtige sein; und der Mann handelte in seiner Bflicht, indem er ihn gab.

Die Sache selbst ist emporend .

Dass derartige Zustände aus irgend eine Weise beseitigt werden müssen , war der Kommission sosort klar. Schwieriger machte sich das : Wie .^ Am nächsten lag der Gedanke an eine Aufkündnng des Vertrages.

Allein dem widersetzte sich die .Betrachtung, dass wir es nicht mit einem besonderen Auslieserungsvertrage zu thun haben, sondern dass die Ver^ tragsbestimmungen, welche die Auslieserungssrage reguliren, integrirende Bestaudtheile d^es allgemeinen Freundsehasts-, Niederlassung^ und Han.^ delsvertrages mit den Vereinigten Staaten sind. Grund , den ganzen Vertrag zu künden, liegt keiner vor. einzelne^heile eines Vertrages zu künden , während die anderen sortbestehen sollen , geht wohl nicht an.

Jmmerhin seheint noch ein anderer Weg offen zu stehen. Es doch moglich, dass sich die Regierung der Vereinigten Staaten, bei erbietnug voller Reziprozität, die denn doch, wie der im Jahre erledigte ^all des John Shrock beweist , auch für Amerika ihre hat, zu einigen Eoneesfionen herbeiliesse.

wäre An^ 1855 Ve-

749 Ohne dem Buudesrathe irgendwie porgreisen zu wollen und darum einer, den weitesten Spielraum srei lassenden Fassung uns bedienend., schlagen wir Jhnen folgendes Bostulat vor : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , in geeigneter Weise sich ^nachdrücklichst dahin zu perlenden , dass den Bestimmungen des ,,Staatsvertrages mit den Vereinigten Staaten Nordamerikas, Aus^ . ,,lieseruug betreffend, eine Ausführung verschasft werde, durch welche.

,,der Zweck des Vertrages wirklieh erreicht werden kann.^

^ ^iz.

Die Kommisston beschränkt sich daraus, unter dieser Rubrik heroor^zuheben , dass das dem Departement wie dem Buudesrath in früheren Berichten wegen taktvoller und eonsea^uenter Aus^ und Fortbildung des schweizerischen Staatsrechtes gespendete ^ob auch in diesem Jahre per.^ dient zu sein scheint. Man mag da oder dort mit einem Rekursentscheide oder dessen Motiven nicht ganz einig gehen , sprechend ist die .^.hatsache, dass von 159 Rekursen, welche das Departement zu begutachten, der Bundesrath zu erledigen hatte, nur 19 an die Bundesversammlung weiter gezogen wurden und dass die Bundesversammlung von den 14 erledigten Rekursen nur eiueu einzigen theilweise begründet erklärte.

(^. Polizei.

Nachdem wir in aussührlieherer Besprechung des Falles ^arez erschopft haben , was wir unter dieser Rubrik zu sagen hatten , wenden wir uns in letzter .^inie zu I).

.^eimatlilofenmesen.

Un.. den Standpunkt klar zu machen , den Jhre Kommission in dieser ^rage eingenommen hat , erlauben wir uns , Jhnen die zwei ...^ehlussuahmen in Eriuneruug zu rusen, welche die Räthe den 22. Jnli

1868 und 24. Juli 1869 gesasst haben.

Den 22. Juli 1868 wurde beschlossen, der Bundesrath sei einzuladeu , dahin ^u wirken , dass die Einbürgerung der^ Heimathlosen in dennoch rückständigen Kantonen bis spätestens 1. Januar 1870 ersolge.^

Den 24. Juli 1869 wurde beschlossen, der Bundesrath sei einam 22. Juli 1868 genehmigten postulate nicht vollständig Genüge ge-

zuladen, sosern bis 1. Januar l 870 dem von der Bundesversammlung leistet sei, der Bundesversammlung Bericht und Vorschlag einzubringen, in welcher Weise die noch im Rückstande befindlichem.. Kantoue anzuhalten

750 seien , den Vorschriften des Gesezes sosortige vollständige Vollziehung zu geben.

Der Bundesrath räumt in seinem Berichte ein . dass die Vorans^.

se^nng dieses lustrages nun allerdings eingetreten sei . er glaubte jedoch, namentlich im Hinblick aus den gegenwartigen Stand der Sache, von einem besonderen Berieht und speziellen Vorschlägen, als zur Zeit entbehrlieh, absehen zu dürfen.

Untersuchen wir den Stand der Angelegenheit in den drei noch in Frage stehenden Kautonen, so finden wir folgendes : Hessin hat seit 1l. Dezentbex 1869

ein vortreffliches Gesel^, allein

die Vollziehung lässt lauge ans sich warten. Eine Vollziehungsverordnuug war bis jel^t noch nicht erhältlieh. Die letzte Mahnung des Bundes rathes datirt vom 28. April.

Waadt hat, trolz aller Versprechungen, im Jahre 18^9 noch nicht dazu gelangen kennen , seine Corporation v^ndoise nuter Dach zn bringen. Ein hieraus abzweekeuder Vertrag mit der Gemeinde Lutr^ wnrde von letzterer nicht genehmigt. Der ^taatsrath erhielt diese Mittheilung während der Rovembers.^ung des Grossen Rathes , allerdings zu spät, um in der gleichen Sii^nng neue Vorsehläge bringen zu konneu.

^ohl aber , versicherte er den Bundesrath unterm 29. Januar 1870, werde er ein aus Vertheiluug der Heimatlosen gerichtetes Gese^ in der Maisit^nng des Grossen Rathes vorlegen. Wir wissen ans guter ...Snelle, dass di.^s nicht geschehen ist.

Wallis endlich hat^ sein, aus erster Berathung gut hervorgegangen nes Gese^ in zweiter Berathung der Art verstummelt, dass der Bnndesrath aus schleunigste Suspension desselben Bedacht nehmen musste (28. ^ebruar 1870). Die lel^te Aufforderung des Bundesrathes, die Saehe neuerdings an die .^and^u nehmen, datirt vom 12. Mai.

^b uud was seither geschehen , ist beim Mangel neuerer Berichte nicht er-

sichtlich.

^iegt nun in diesen Vorgängen seit 1. Januar 1870 irgend eine Gewähr , dass di.. betreffenden Kantone die ihnen durch das Bnndesgese^ vom 3. Dezember I8.^0 auferlegten Verpflichtungen , ol^ne Anwendung geeigneter Zwangsmittel ab ^eite des Bundes , in nächster Zeit ersüllen werden ^ Wir gestehen offen, es ist uns unmoglich, in dieser Beziehung die optin.i^tischeu Anschauungen des Bundesrathes zu theilen. Von allen drei Kantonen hat eigentlich Hessin noch am meisten geleistet ; es hat wenigstens ein gutes Geset^ angenommen. Allein was uü^en die besten Geseze , wenn sie nicht vollzogen^ werden ^ nnd wie weit ist der Weg vom Erlass eines Gesezes bis zn dessen Vollziehung^ Diese lettere

751 Frage beantwortet sieh wohl am besten durch die Geschichte des massgebenden Bundesamtes selbst.

^Wir beabsichtigen keineswegs^, hierwegen dem Departement ode...

dem Bundesrathe eiuen Vorwurf zu machen. An Bitten, Mahnungen und Verweisen haben diese Stellen es nicht fehlen lassen. Allein alles das scheint mit unerschütterlichem Gleichmuth hingenommen zu werden, demjenigen eines verwöhnten Kindes nicht unähnlich, welches ans langer Erfahrung weiss , dass die Mutter nur mit Worten und nicht mit der

That straft , stetssort droht , die Drohung selbst nie aussührt. Es

dürste an der Zeit sein , dass der Bund . diese Rolle einer schwachen Mutter einmal ausgäbe. Den Ansang dazu haben die Postulate vom

1868 und l 869 gemacht. Es ist kein Grund vorhanden , dasjenige

von 1869 sal.len zu lassen. Wir nehmen dasselbe, und zwar, der Ratur der Sache nach , in etwas verschärfter Form wieder aus und schlagen Jhnen folgende Faffung ^or : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , den im Postulate vom ,,24. Jnli 186..) vorgesehenen Bericht, da die ..hatsachlicheu Vor"aussel^ungen desselben bei den Kantonen Hessin, Waadt und ,,Wallis eingetreten sind , unsehlbar ans die ordentliche Winter,,s^uu^ zu erstatten.^

.lV.

^eschaft.^kr^ des ^ilitarde.^rtements.

Da wir keine allgemeine Bemerkung über die Rührung dieses Departements zu machen traben , so folgen wir in Betreff der Geschäftseintheilung der im Berichte des Bundesrathes angenommenen .Leihen-

folge.

I.

Die günstigen mehrerer merksam.

los sind,

...^assen^la^.

Berichte einiger ^chulkommandanten machen auf den wenig und namentlich in sanitarischer Hinsicht sehlerhaften Zustand zur Unte^ng^^ .^ ^r^p.p.e.^ ^esti.^ten^ Lokalitäten aufDie Kommission ist überzeugt, dass diese Klagen nicht grunduud stellt diessfall.^ folgende Begehren:

.^. Die Eidgenofsenschast sollte bei der Wahl der Waffenpläze alle mogliche Vorsicht anwenden , und nur solche Lokalitäten annehmen ..

welche in sanitarischer Hinsicht dazu geeignet sind.

752 b. Sie sollte verlangen, dass die zur Unterbringung der Truppen bestimmten Lokalitäten in gleicher Weise den nämlichen Bedingungen entsprechen, und dass sich in der Rahe genügendes Trinkwasser vorfinde.

c. Außerordentliche Fälle vorbehalten, wie die Vereinigung grosserer Truppenkorper auf einem Wasfeuplatze, sollte darauf Bedacht genommen werden , die Kasernen mit entsprechenden und in genügender Anzahl vorhandenen Betten zu versehen.

Wir wiederholen , dass , wie aus den Berichten einiger Sehulkommandauten hervorgeht, mehrere Wasfenplatze diesen Anforderungen nicht entsprechen, und in Betreff des letztern Bundes spricht die Kommission ihre Ansicht dahin aus, dass seitens des Bundesrathes und des Departemeuts eine Verordnung erlassen werden sollte . welche das Minimum des zur Benutzung in den Rekrutensehulen und Wiederholungskursen ^u stellenden Materials zu bestimmen hätte.

Sie stellt infolge dessen folgendes Bostulat: ,,Der Bundesrath ist eingeladen , eine Verordnung ^u er..lassen, die das Minimum an Bettessekten bestimmt, welche in ,,eidgenossisehen Kasernen für Rekrutenschulen und Wiederholungs,,knrse den Truppen ^ur Versügung zu stellen sino.

..:.. ^lrtillerie^n^.rukti... n.

Der für die Artillerierekrutenschulen bewilligte Kredit ist um Fr. 26,474 überschritten worden, während ans dem Kredite sür Wieder^ holungskurse eine Ersparniss von ^.r. 6l ,.^70 gemacht wurde. Die Ursaehe rührt daher, dass der sür die Wiederholungslurse^vexlangte Kredit auf ein reglementarisehes Effektiv , mit 20 ^ Ueberzähligen , der in Dienst zu berufenden Truppen berechnet wurde, währeud der Kredit für die^Rekrntensehuleu sich meistens auf eine geringere Anzahl Leute stützt, . als solche dnreh die Kantone gestellt werden.

Die Kommission ist der Ansieht , dass es zur Beseitigung dieses Missverhältnisses sür die Ankunft zweckmässiger wäre , das Budget sür die Artillerierekrutenschulen ^u erhohen und dem Departement zu gestatten, eine grossere Anzahl ^Rekruten einzuberufen, dagegen den Kredit für die Wiederholungskurse in gleichem Verhältnisse zu redueiren.

3. ^nfanteri^ffizier^^Schi^fchuleu.

Beim Dnrchlesen der Berichte der Kommandanten dieser Schulen und der Jnftruktionspläne gelangen wir ^u der Ueberzeugung, dass ohne Raehtheil und ohne dem Zweck dieser Sehulen zu schaden, deren Dauer ziemlich abgekürzt werden konnte. Die Kommission glaubt, die Aus.nerksamkeit des Bundesrathes aus diesen Bunkt lenken zu sollen.

753 4. .^iiion^nsammenzu^ in ..^i.^re.

Bedauernswerte Misshelligkeiten, welche sich während dieses Truppenzusammenzuges unter hoheren ..Offizieren gezeigt haben , weisen auf die Notwendigkeit hin , die Obliegenheiten des Oberinstruktors gegenüber den Eorpskommandanten genau zu bestimmen. Die Kommission unterstützt die in dieser Hinsieht im Berichte des Kommandanten enthaltenen ganz gerechtsertigten Bemerkungen und ist ebenfalls der Ansicht, es sollten Massre^eln getrofsen werden, um ^u verhüten, dass das Be- ^ nehmen der hohern Ossifere gegen einander nicht serner den Gegenstand

einer Zeituugspolemik bilde, welche ihrer Achtung und der Diseiplin nur naehtheilig sein kann.

Bezüglich der in Biere vorgekommenen Unordnungen und ohne gegen den bnndesräthli.chen Beschluss , durch welchen die Untersuchung aufgehoben wurde, Bemerkungen machen zu wollen, spricht die Kommission ihr Bedauern darüber aus, dass der Auditor, um den Vexhandlungen von Ansang an beizuwohnen, nach Art. 307 des Strafgesetzbuches nicht sofort einberufen wurde. Die Kommission hält dafür , es sollte für die Zukunft davon abgesehen werden , oen Auditor eines Truppenzusammenznges erst dann eiuznberusen , wenn vorgekommene ^älle sein Einschreiten nothig machen.

5. Verwaltung des ^esundheit.^en....

Der bnu^esräthliche Bericht konstatirt, dass unter den verschiedenen Krankheitsfällen der im Berichtjahre im eidgenossischen Dienste gestandenen Truppen die Zahl der ^usskranken 17,7 ^ und bei den Schützen sogar 37,7 ^/.^ betragen habe.

Um diesen Uebelständen vorzubeugen, beabsichtigt das Departement, den Kautouen Sehuhmodelle . welche den hygienischen Anforderungen entsprechen, zur Versügung zu stellen. Die Komn^ission unterstützt diese Ansieht und wünscht , dass gleichzeitig untersucht werden mochte , welche Massregeln ergrisseu werden konnten, um eine Verminderung der wegen Diffor^uität der Füsse gewährten Dienstenthebungen zu erzielen , welche

lediglich einer fehlerhasten Fussbekleidung zuzuschreiben sind.

Angesichts der bevorstehendeu Revision der Militärorganisation hielte die Kommission es sur ^weckmässig, den Gesundheitsdienst und dessen personal. Aerzte, Pferdärzte, Krankenwärter und ^rater ^u .^entralisiren.

Der Spezialunterrieht dieses Personals ..^ird ^vax schon dnrch die Eidgenossensehast ertheilt. dagegen hielten wir es für vortheilhast, wenn dieses Personal beständig unter die Befehle und die Aus-

ficht des .^berseldarztes und des .^..berpserdarztes gestellt und der Gesundheitsdienft überall gleichsormig ausgesiihrt würde.

754 Mit Rücksieht a^us die Dienste., welche dieses^ersonal zu leisten hat, wäre mehr zn erzielen, wenn solches ausschließlich zur ^ersügu..g der EidGenossenschaft gestellt würde , die dann , besser als es durch die heutige Re^rutirung des Gesundheitsstabes geschieht , die besten fräste für die wichtigern Stellen auswählen konnte.

Endlich kommt es vor und wird immer hänfiger vorkommen , dass die Kantone nicht die nothige Anzahl von Merzten und Bserdeärzten für den Dienst in ihren Schulen besten. Die von uns angeregte Eentralisation würde diesem Uebelstande in der Weise ....bhelfen , dass der Gesundheitsdienst in allen Schulen und aus allen Wasfenpla^en dn^rch die Eidgenossenschast organisirt würde.

Wir beantragen ^daher folgende Schlussnahme : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, a. zu untersuchen, ob

,,nicht eine vollständige Eentralisation des Gesundheitsdienstes bei ,,den eidgenossischen Truppen eingesührt werden sollte . b. dar,,über der Bundesversammlung Bericht zu erstatten und be,,jahendensalls einen bezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen.^

^. .^omm^ariat.

.^. V e t e r i n ä r d i e n s t . Die im Jahr l 869 für 7022 im Dienste verwendete Bserde bezahlte Summe für Abschaltungen , Behandlung, Vergütungen für verpuste und umgestan^ene Bferde belauft sich auf

Fr. 98,753. 80.

Diese beträchtliche Summe scheint mit der vom

Bundesrathe aus ^eite 343 seines Berichtes angeführten Thatsache übereinzustimmen, uaeh welcher von den ^ehätzungskommissionen zum Dienste untaugliche ^ferde angenommen werden. Die kommission ist der Ansieht , es sollten von. Departement die uothigen ^^assregeln getroffen werden, dass diesen Missbränehen abgeholfen ^und strenge nach den Vorschristen der Art. 62 und 63 des Verwaltuugsreglementes verfahren we.de.

Andere Ursachen scheinen zu diesem Ergebnisse ebenfalls mitgewirkt zu haben.

...^o ergibt sieh aus dem Berichte eines Veterinärs der ans einem unserer grosseru Wassenplä^e abgehaltenen .^chnle, dass die Ein^ riehtung der ^tallungen und hauptsächlich die scharfen Kanten der aus Granit erstellten Krippen den Bserden oftere ^erwnndnngen oberhalb des Knies verursachten. Ju solchen fallen sollte rechtzeitig für Abhülfe gesorgt werden.

B. H a f e r u n d H en v o r r ä t he. Diese ..^orräthe sind im Jnventar vom 31. Dezember zu Gunsten der Eidgeuossenschaft mit einer Summe von Fr. 372, l40. ....5 ansgesühet. .^hne Präjudiz der unter der Rubrik ,,^inanzdepartement^ enthaltenen Bemerkungen hat sieh die Kommission die ^rage gestellt , ob dieses System der Vorräthe in so grossartigem^ Massstabe ^weckmässig und nicht die bereits ans einigen

755 Wafsenplätzen zur Anwendung kommende Methode der rationsweisen Lieserungen vorzuziehen sei. Ans den hierüber eingeholten Erkundigungen geht übrigens hervor , dass die Verwaltung diese Vorräthe als nothwendig erachtet, a. um im Falle eines außerordentlichen Ausgebotes den ersten Anforderungen genügen zn konnen , h. in Hinsicht der Kurse von kurzer Dauer, wo es schwer halt, gute Lieseranten und billige Vreise zu finden , ..... nm als Massstab der Lieserungspreise auf denjenigen Waffenplätzen zu dienen , auf welchen das Oberkriegskommissariat nicht selbst Vorräthe besitzt.

Die Kommission hat übrigens konftai.irt , dass die Ankänse zu günstigen Ze.ten und Bedingungen abgeschlossen wurden und das Reeh^

nungswesen der Magazine richtig geführt wird. Sie glaubt desshalb, hierüber keine Anträge stellen ^..i sollen.

Die nachstehende Tabelle gibt eine Uebersieht über den Stand und den Ankausspreis dieser Vorräthe aus 31. Dezember 186..).

^.aaazine.

^ .. t.

Rentner.

1. ...^nn . .

^,321

.... .^..intertlmr

2,088 4,223 7,...81 177 41 8,890 .^

3. .^orschach .

4. Bern . .

5.

^laran.

.

.^. Franenseld 7.

^urich.

.

8. ^.uziensteig

^

.

r.

.

.

-

^11.8.^ ^^8^ ^11.8^ ^1^.8^ ^1.8^,^ .^0 11.8^.

35 1t. 8^ 07 11.8^ ^ 9.^

9^ ^

.

.

o

^

.^p.

75,013 24,788 50,113 91,149 2,111 493 105,498 72

10 80 94 50 78 .^5 45 03

^enlner.

^

e

n .

^u

Fr^ .)tp. Rentner.

^

Fv.

^

.^p.

^

2,283 75 4.50 10,27.^ 87 103,74^ 24,788 50,113 91,149 2,111 ^ 493 105,498 53 51 50 130 1 45 4.^0

3,845 17 4.80 18,45l..

10 73 4.80

.^.^tat.

^ f .

.

.

.

^ .

8 .

.

.

.

.

.

29,430 ^ .... 349,241 25 3,855 ^0^ . . . 18,508 32

2,285 20

79 80 94 50 78 .^5 45 0 .

.

.

.

10,^.^3 40 378,032 97 5,892 42

lisser en z gegenüber dem Gnthaben de... Finanzdepaxtement.^ Summe , füx welche wir belastet find und Selbstkostenpreis ^IInko ^len inbegriffe.^

.).p.

.

^

.

.

372,140 55

757 7. .^rie^materiaL Eine Abtheilung der Kommission hat das Laboratorium und die ^Reparaturwerkstatt in Thnn einer Untersuchung unterworfen, und sie kann nicht umhin , über die Art und Weise , wie diese Etablissement^ geführt sind , ihre Zufriedenheit auszusprechen. Sie musste vor Allem aus mit Vergnügen wahrnehmen , dass zum Schule der mit der ZuBereitung . des Zündsa^es und der Anseuerung der Hülsen beschäftigten Arbeiter zweckmäßige Vorsichtsmassregeln getrosfen worden sind.

Die Fabrikation der Vatronen geht in einer Weise vor sich, welche die Befürchtungen, als mochte das Laboratorium in Thnn dem Bedarse für ^den Gebrauch und den Vorrath nicht genügen, vollständig verstreuen.

Der gewohnliche jährliche Bedarf beträgt .. .. 7 Millionen Batronen.

Die gegenwärtige Fabrikation , mit rednzirtem Versonal , beträgt

30,000 Batronen per Tag ; dieselbe stieg indessen schon aus 80,000 Stück per Tag, und es würde bei allsälligem Bedürsniss leicht sein, die Fabrikation aus dieser Hohe zu erhalten.

^ex Bestand der kantonalen Depots war aus 30. April 1870 folgender : Batronen kleinen Ealibers.

Reglementarisehe Forderung .

Wirklicher Bestand .

.

.

.

Batronen grossen Ealibers.

Reglementarische Forderung Wirklicher Bestand .

.

.

.

.

.

.

.

.^

.

.

.

.

12,823,680

. .

zu wenig

10,937,560 1,886,120

. . 5,627,100 .

. 5,498,390 zu wenig 128,710 Der Bedarf für 80,000 Repetirgewehre , a 160 Batronen per

Gewehr, beträgt 12,800.000 Batronen.

Aus obigen Zahlen geht hervor , dass das Laboratorium bei der

je^igeu Organisation den Bedürfnissen vollständig entspricht , und es bleibt nur noch beizusügen, dass die Ersahrungen benutzt wurden, um seine Fabrikate zu verbessern.

8. ^ewehrul.niinderung.

Es geht ans dem Berichte des Bundesrathes (S. 375) hervor, dass die Erstellungskosten der Jnfanteriegewehre, Modell 1863, sich belausen aus

.

.

.

.

.

Die Umänderungskosten nach Seite 376

.

.

.

.

so dass die Erstellungskosten ohne die Umänderung betragen

.

^r. 91. 40

,, 19. 45

Fr. 71. 95

758 Jmmerhin wurden di.^e ^ew^hr.e den Kantonen, welche daran einen Drittheil zu bezahlen haben, zu Fr. 80 per Gewehr angerechnet. Die Kommission spricht in dieser ^Hinsicht die Ansicht ans, dass der von den .

Kantonen nach Art. 6 des Bundesrathsbeschlusses vom 31. Juli 1863 zu bezahlenden Drittel so genau als moglich naeh dem Selbstkostenpreis zu berechnen sei.

..... ^ el1i el. r f abr ikati o n .

Aus dem Berichte des Bundesrathes geht hervor, dass, obgleich die Ordonnanz über das^ nene Gewehr bereits unterm .). Januar 1869 erlassen wurde, die Fabrikation der Gewehre erst gegen den Schluss .des Jahres begonnen hatte. Eine im Lause des Monats Dezember durch Hrn. ^Rufsi,. naeh Bern einberufene Kommission , welche indessen insolge d.er Krankheit dieses Beamten durch seinen Rachsolger präsidirt wurde, beschästigte sich damit, den Ursachen .dieser Vexzogerung nachzuforschen und auf deren Beseitigung Bedacht zu nehmen. ^ Sie konstatirte , dass di.e im .Lause des Jah.es abgenommene Ordonnanz nicht zur Anwendung kou^uen konnte und modisieirt werden musste. Die Verwaltung des Materiellen, nach einem hienach zu erwähnenden Reglemente mit der Ausarbeitung der Vorschriften und Modelle beauftragt, hatte diese Ordonnauz nicht durch den Erfinder der Waffe, sondern durch das Haus von Erlach in Thun erstellen lassen, und es erzeigte sich, das.. dieselben dem angenommenen Modelle in keiner Weise entsprachen. Von da an hatten Misshelligkeiten ^wischen der Verwaltung des Materiellen und dem .^berkontroleur, der Eontrole und den Fabrikanten und zwischen dem Ersinder und der Verwaltung eine kostbare Zeit hinweggeuommen, welche .besser hätte angewendet werden konneu. Jm .^ehoosse der Kommission selbst zeigten sich ernstliche abweichende Ansichten ^wischen dem Verwalter des Materiellen und dem Oberkontrolenr. Dem Departement gelang es indessen, ein^e Einigung zu erzielen, und die Ordonnanz w^rde im Verein mit dem Erfinder definitiv festgesetzt.

Die Eouseren^ vom Dezember entdeckte einen andern im Laufe des Jahres. begangenen Feh.ler, der nicht ohne Einflnss ans die in der Fabrikation eingetretenen ^erzogernngen gewesen wa.r. Eine von.. Departe-

ment unterm 16. April 1869 auf den Vorschlag des Verwalters des

Materiellen erlassene Vorschrift über die Eontrole des Repetirgewehrs unterstellte die Direetion^uud di^.^b^rw.ichuug ^er Fabrikation aussehliesslieh diesem Beamten, mit vollständiger Unterordnuug des ^berkontroleurs.

Dieses Verhaltniss wäre vielleicht ohne grosse nachtheili.ge folgen geblieben, wenn die gegenseitigen Beziehungen ^des mit der Fabrikation beschästigten Versonals gute gewesen wären, statt dass, wie sich herausge...

stellt hat, gerade das Gegentheil der ^all war.

Dagegen ist es uubestreitbar, dass die Eentr.alisation der ga.n.^en Leitung eines so gr.ossen

759 Geschäftes in der Hand eines einzigen Beamten, dessen Verantwortlich-

keit durch diejenige des Departementschef gedeckt ist, die nachtheiligsten

Folgen hatte und die so bedauerlichen , in der Fabrikation der neuen Bewaffnung eingetreteneu Verzogerungen wesentlich^ diesem Umstande zugeschrieben werden müssen.

Wir fügen indessen bei, dass., während das Jahr 186.) sur di...

Fabrikation verloren ging, hieraus Vortheile erwachsen sind, welche bi.^ aus einen gewissen Vunkt als Ersal^ für die ve.rlorne Zeit betrachtet werden konnen. Jnfolge der zahlreichen Versuche und der neuen Erfahrungen wurden an dem ursprünglichen Modelle grosse Verbesserungen angebracht, die nicht alle von. Erfinder herrühren. Wir erwähnen ^hier namentlich eine neue Besestigungsweise des Auswerfers und eine Modifikation . welche die Wafse unabhängig vom Repetirmechanismus macht, in der Weise, dass falls^ bei demselben ^torungen eingetreten , bas Gewehr auch als Einzellader benu^t werden kau.n..

Jn Betrefs dessen, wa.s im Jahr l 870 geschah, glauben wir anführen zu sollen, dass der Bundesrath untern. 21. Februar an die Stelle der Vorschrift vo.n l 6. ^p.r.il. l^..) eine neue ....^r.^onnanz erlassen hat, welche den. Oberkontroleur wieder diejenigen Kompetenzen ^einräumt, die er während der Gewehrumänderung besessen hatte.

Die Kommission kann diese Massregel, welche als erstes Resultat das hatte, den gleichsam anarchischen Zustand unter den Eontroleuren ^u beseitigen, nur billigen.

Die .im Dezember durch die Eonserenz erlassene Ordonnanz wurde von den Fabrikanten günstig ausgenommen. allein im Lause des Monats März d. J. erklärte die ^abrike von Reuhansen, dass falls nicht fernere Modifikationen .au den ..vorgeschriebenen. Dimensionen erlassen werden, das Repetirgewehr nicht erstellt werden konne. Hieran^ wurde vom Deparlement Hr. eidg. Oberst Herzog nach Renhansen abgeordnet , der sich dann auch überzeugte, dass wirklieh Abänderungen uothwendig seien.

Eine Kommission , welche mit dieser Frage betraut wurde , bereinigte, obsehon sie sich überzeugte, dass die Schwierigkeiten nicht bedeutend und von der ^abrik Reuha.usen, .gleich wie von andern Fabrikanten, selbst ^hätten überwunden werden konnen., im. Einverständnisse mit den Betheiligten die Vunkte , welche .^u Reklamationen V.eranlassnng ge^ geben hatten. Seither scheint d.ie Fabrikation regelmäßig vor sieh zu

gehen, und der Bundesrath ist der Anficht, dass die 80,000 Gewehre

in den nächsten drei Jahren erstellt sein werden.

Für ^alle Fabrikanten . wurde ein Einheitspreis von Fr. 80 per Gewehr festgestellt, so .dass d.ie neue Jnsanteriebewassnung aus 6,400,000 Franken zu stehen kommen wird.

760 Es ^wäre unrichtig, wollte man die Schwierigkeiten verkennen, die überwunden werden mussten, um diese Angelegenheit aus den je^igen Stand zu bringen. Anderseits berechtigen uns die nunmehr erzielten Resultate zu der Hoffnung , dass unsere Milizen mit einer Waffe versehen sein werden, die an Vollkommenheit von keiner der bei stehenden Armeen

eingeführten übertroffen und welche sicher auf die Verteidigungsfähigkeit

unserer Armee von bedeutendem Einfluffe sein wird. Hingegen glaubt die Kommission, dass der Bundesrath bei der Wichtigkeit der Sache den Gang der Fabrikation besser hätte im Ange behalten sollen, und dass es in seiner Bflieht gewesen wäre. einzugreifen, bevor ein ganzes Jahr für die Fabrikation und die damit verbundenen Jnteressen verloren gegangen.

Zum S.hlusse dieses Kapitels und zur theilweisen Beruhigung unterbreiten wir Jl^ueu anmit den Stand der Fabrikation aus 3t. Mai 1870.

Stand der Fabrikation des schweizerischen Repetirgewehrs ^ auf ^nde .^ai 1870.

..l.^rrathi^ theile in vermiedenen .^lrbeit^stufen.

Läufe:

gebohrt und gedreht, erprobt .

zur Beschiessprobe bereit

fertig garnirt gezogen

.

.

. ^

Stuck.

.

.

. 26,343

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

128

1,16l

1,100

Versehlusskästen: rohe

.

.

.

.

beim ^raisen . .

gefraist, halbfertig .

, , znm Ausarbeiten fertige . . .

Verfchluss.^linder: vollständig fertige . .

halbfertig und in Arbeit Rohmaterial . .

Schlagfedern . .

Russhebel. rohe .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

. .

..^ .

., zum Strecken in Arbeit .

Z u s eh i e b e r : rohe, i n Arbeit beim ^raifen .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

753

. 2,000 . 3,047 . 4,300 . 200 . 1,500 . 10,000 . 12,000 . 5,800 . 3,000

.

.

7,700

halbfertig . . ^ .

zum Ausarbeiten . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

8,^51 6,705

fertig

.

.

.

.

1,300

.

.

.

.

3,15.)

761 Stück.

A bzugsv Errichtung:

Abzug ,, ,, .,

mit Stange, fertig . . . . 3,800 roh geschmiedet . . . . . 3 0 0 gesraist . . . . . . 2 , 5 8 3 gebohrt . . . . . . 3,329

Kniehebel: .

rohe

.

.

.

.

.

.

.

3,674

. . .

.

.

.

.

.

.

.

350 36,000

.

.

.

.

.

5

Verschl..ssbolzmuttern, roh .

.

.

.

.

.

Spiralfedergehäuse, r o h

.

.

.

.

.

. 1,060

.

.

.

.

beim Fraisen .

Kolbenkappen, r o h Weiehgnss

.

beim Ausarbeiten .

.

federn, fertige . . .

^tangensedern, fertige . . .

. .

^eil, fertig . . . . . .

Verschlussbolzen, vollständig . . . . .

rohe

,.,

.

.

gedreht . .

fertig Schlagstifte, ,, Magazinschliesser, fertig Magazinhut, fertig .

Magazinmundstück, fertig Zu Hut und Mundstück Magazinrohre, fertige .

Maga^infedern, ,,

.

. .

. .

. .

. .

. .

Rohmaterial

Magazinstist (Holz) . .

.^astenschliesser . . .

Abzugbügel , ^roh geschmiedet

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 14,857 . 300 . 169

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . . .

Oberband, r o h Weiehguss .

.

i n Arbeit . . .

fertig . . . .

Mittlerband, roh . . .

Unterband, " . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^bere Riembügel, r o h

.

.

.

fertig

.

.

.

.

.

.

.

378

. 1,540 .

8,700

..3,500 . 400 . 1 ,000 .

.

Visir, fertig

7

306 . 142 . 400 . 1,983 . 1,500 . . 10,635

.

. ^

.

6

18

.

. .

. .

. ^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

600 2,800 3

5

0

. 6,000 .

2,027 . 1,707 . 150 . 2,035 . 1,100 .

6,500

,, ,, fertig . . . . ^ . . 4,400 Untere ,, roh . . . . . . 1,700 fertig . . . . . . 1,500 ,, ,, in Arbeit und halbsertig .

.

. 10.200 , , Riembügelfüsse, r o h . . . . . . 2,200 gefraist . . . . . 7,229

^ Bund^bl........ ^ahrg.XXII. Bd. II.

53

762 Stuck..

Obexbandseder, fertig .

Mittelbandseder, ,

,

.

.

.

.

Schaftseder, ., . Untere Riembi.gel sammt Fuss, in Arbeit Wappen, roh .

i n Arbeit

.

Kappenschrauben .

.

Kniehebelschranben .

Keilschräubehen .

Mittelbandschrauben .

Abzugbügelschxauben .

Keilsehrauben .

Russschrauben .

Holzschrauben .

.

Unterbandschrauben .

Schienenschraube, vordere Stangensederschranbe .

Bajounettringsehraube .

Bajonuettring.e, in Arbeit B a j o n n e t t e in Arbeit Bu.^stoke, Wischer

.

,, .

,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Schaftholzer, je 1 Stück K o l b e n

.

.

.

G e w e h r e , fertig und angenommen ..

en blanc

2,600 3,923 350 l3,t00 247 1,370^ 30,000 3,576 3,576 1,276 576 576 576 14,4l7 5,576 3,576 4,l76 70,000 8, .500 7,207 5,000 140 39,070 3,226 60 80

10. ..Munition.

Zwisehen der Militärverwaltung und mehreren kantonalen Militärbehorden hatten sich über die ^..age, ob die Kosten der Munition sür die umgeänderten Gewehre ausschliesslieh dureh die Eidgenossenschaft oder aber zu einem Drittheil durch die Kantone getragen werden sollen, Anstände erhoben. Da indessen der Bundesrath über diese Angelegenheit

einen ^pezialbericht für die^ uäehste Session in Aussicht gestellt hat , so

.glaubte die Kommission, sich damit nicht weiter besehästigen zu sollen.

1.1.

^rie^material der Danton....

Der Bericht konstatirt , dass in den Kantonen noch ein grosser ^heil des reglementarisehen Kriegsmaterials mangelt. Seitens der eidg.

Militärverwaltung wurden während des Jahres 1869 durchaus keine Mass-

763 regeln getroffen, um dieser Sachlage abzuhelfen.

Ein auf 1. Januar

18^..) ausgestelltes Tableau zeigt, dass in den Kantonen noch 39,177

Kapüte und Mäntel ^ur Ausrüstung der aus den Eontrolen aufgetragenen Mannschaft des Eontingents und der Landwehr fehlen. Einem Kantone fehlt selbst die nothige Zahl zur Ausrüstung von Auszug und Reserve.

Es ist dies eine Lücke, die n^ofhwendig ausgefüllt werden soll, und die.

Kommission muss desshalb die Aufmerksamkeit des Buudesrathes auf diesen Bunkt lenken.

12. postulate der Bund^.^erfammlun^.

Durch ein Bostulat vom 23. De^mb.er 1869 wurde der Bundesrath eingeladen, zu prüfeu, ob das Büreau des Genie-Jnfpektors nicht in dem Sinne einer Umänderung unterworsen werden sollte , dass de^ Sekretär wegsalle und die Beaussiehtignng der Festungswerke durch den Jnspel.tor selbst besorgt werde.

Der Bundesrath bemerkt hierauf, dass das Versonal dieses Bureau.

auf den Jnspektor und dessen Sekretär reduzirt sei und dass, wenn die immerhin beträchtliche, dem Sekretär ausfallende Arbeit dem Jnspektox

übertragen würde, demselben eine Anzahl zeitweiliger Gehülfen bewilligt werden müssten und daher durch diese Massregel , welehe hinsichtlich des Dienstes mit nachtheiligen folgen verbunden wäre, durchaus keine Ersparniss erzielt würde. Der Bundesrath beantragt daher, diesem Postulate keine weitere ^olge zu geben. Die Kommission erklärt sich durch die gegebenen Erläuterungen für befriedigt und unterftü^t den Antrag des Bundesrathes.

Zum Schlusse dieses Berichtes bleibt uns noch ein Antrag.zu stellen übrig.

Jn der Mehrzahl der Kantone stosst die Rekrutirung der Train^ soldaten infolge des strengern und besehwerliehern Dienstes aus imme.^ grossere Schwierigkeiten. Es wurde zwar durch Ausnahme einer dem.

Selbstgefühl der Soldaten schmeichelnden Bestimmung in das Reglement über die Be.^assnung des Trains diesem Uebelstande zu begegnen ge-

sueht. allein die Erfahrung .zeigt, .dass dieses Mittel ungenügend ist. Es.

ware vorzuziehen , den jungen .Leuten , ^welche sieh den Ansorderungen dieses unzweifelhaft beschwerlichsten Dienstes untergehen wollen . m...hr materielle Vortheile zu gewähren.

Die Kommission sehlagt daher folgende Sehlnssnahme vor: ,,Der Bundesrath ist eingeladen , zu prüfen, ob nicht ein .,,Gesez über Abänderung des Soldes der Trainsoldaten zu ,,erlassen sei, um die Rekrutirung dieses Eorps zu erleichtern.^

764

V.

^eschaft^kre^ de.^ ^in^nzde.^rtemente^.

L ^ie Sta..t...rechnun.^.

Die eidgenössische Staatsrech^ung für das Jahr 1869 schliesst statt

des im Budget vorgesehenen Defizits von Fr. 250,000 mit einem Vor-

schlag der Verwaltungsrechnung von ^ .^4,^4. ^, und mit einem Vorschlag der Generalrechnung , d. h. mit einer Vermögensvermehrung von ^.. 2,I^,2.^. .^, beziehungsweise ^r. 2,411,1..^. 12.

Je befriedigender nun diese Zahlen auf den ersten .Anblick erscheineu , desto mehr war es unter den gegebenen Umständen Vflieht der Vrüsnngskommission , diese Resultate in ihrem Ursprunge uud in ihrer Tragweite genau zu untersuchen, um über die Bedeutung derselben und über die Schlüsse, welche daraus gezogen werden konnen, klar zu werden.

A.

V e r w a l t u n g s r echn .... n g.

Der Rachweis zum Vorschlage der Verwaltungsreehnung wird aus

I^. 23 der Staatsrechnnug geleistet. Es finden sich hier die Rettoergeb-

nisse der wirkliehen Einnahmequellen der schweizerischen Eidgenossenschast, sowie die Nettobeträge der Ausgaben ausgeschieden und den entsprechenden Büdgetpoften entgegengestellt. Die Bostverwaltung, die Telegraphenverwaltung und das .Laboratorium, welche sich sowohl im Budget als in der .^taatsreehnung in Einnahme und Ausgabe ausgleichen, fallen natürlich hier weg , dagegen finden wir die Batronenhülsensabrik in ..^oniz

und die Konstruktionswerkstätte, für welche im Büdget das gleiche Re-

sultat in Aussicht gestellt war, unter den Ausgabeposten. Der Vorschlag ^beziffert sieh aus Fr. 304,894. 36, und es ergibt sich somit gegenüber dem Büdget eine Gesammtdisferenz von Fr. 554,894. 30 zu Gunsten

des diessjährigen Abschlusses.

Dieser nicht unbedeutende Unterschied zerlegt sich. im Wesentlichen in die solgenden 4 Vosten :

765 ^r. Rp.

a. Mehrertrag d e r Zolle

.

.

b. Ersparnis der Militärverwaltung Fr. 40,917. 50

.

.

.

275,495. ....4

Fr. Rp.

209,845. 66

l^mus Verlust aus der Hülsensabrikation

,,.

auf .^

Regieanstalt ,. 23,695.60 ,.

auf der Eon..

struktionswerkstätte ., 20,726. 18 --------- 85,339. 28 ------- 124,506. 38 c. Minderausgabe des Departements des Jnnern . 233.641. 21 zusammen 633,643. 2.^ Davon geht ab : Miuderertrag d e r Kapitalien

.

.

.

.

6 l ,735. 5 1

u n d e s verbleiben .

.

.

.

. 571,907. 7 2 die annähernd dem Ergebnisse der Verwaltungsrechnung entsprechen.

Am befriedigendsten ist hier der Mehrertrag der Zolle. Es wird dadurch die Behauptung bestätigt, welche die ftänderäthliche Büdgetkommission bei der Berathung des Büdgets für t 870 der Erhohuug des bezüglieheu Büdgetpostens zu Grunde gelegt hat, dass nämlich in Rormaljahren der schweizerische Verkehr un^ mit diesem auch der Zollertrag noch einer weitern Steigerung fähig und ans eine vermehrte Einnahme der Verwaltung ans dieser Snelle zu rechnen sei.

Etwas anders verhält es sieh mit den Miuderausgaben des Militärdepartemeut^ und des Departements des Jnnern. Wir wollen dabei nicht untersuchen, ob die aus beinahe säm.utlieheu Rubriken der MilitärVerwaltung erzielten Ersparnisse gegenüber den Büdgetposten als die Wirkung eiuer sorgfältigen und okouomischen G^sehästssührnug oder vielmehr als diejenige eines über Gebühr geschraubteu Budgets auszusagen sind . wir wollen die Thatsaehe bestehen lassen , dass gegenüber einer

Büdgetsnmme von ^r. 2,719,400 für das Militärdepartement nnr Fr. 2,509,5^4. 34 ausgegeben und Ausgaben im Betrage von Fr. 209,845. 66 nicht gemacht worden sin.^.

Die Ausfälle aus den

militärischen Anstalten der Eidgenossensehast sind natürlich hier in Abzng

zu bringen, denn es unterliegt keinem Zweisel, dass dieselben mit den Ersparnissen aus gewissen militärischen Dienstzweigen in engem Zusammenhange stehen. Sodann ist noch eine Summe von Fr. 68,000 sür die Wasserversorgung der Kaserne in Thun in ^der Gesammtsumme der Minderausgaben enthalten, welche aus dem Budget von 1870 bereits wieder aufgenommen ist.

766 Bein.. Departement des Jnnern finden u..ir die Minderansgaben wesentlich bei den ansserordentiichen .Ausgaben des Bauwesens. Es ver^ theilen sieh dieselben folgendermaßen .

5. ^n^rordenttid,... ^..n^^en.

a. B e i t r ä g e an Kantone für g r o s s e r e W e r k e .

Budget.

Staa^reehnung.

Fr.

.^p.

88,000. - 1. Bündnerisches Strassennet^ 2. Rheinkorrektion : 300,000.- St. Gallen Fr. 224,6l 6.

30,000. .^ Graubünden ., 40,000.

^ 220,000. - 3 . Rhonekorrektion . .

500,000. -. 4. Juragemässerkorrektion .

Fr.

^p.

. . 19,300.-26 . 264,6l6. 26 . . 215,200. --. . 430,000. --

b. B e i t r ä g e an . A r b e i t e n sehweiz. V e r e i n e :

10,000. -

Verbauung von Wildbäehen und Aufforstung

1,148,000.933,4l6. 26 214,^83. 74

.

.

.

.

.

4,300.

---

zusammen 933,4l 6. 26

Diese ^umme von ^r. 214,583. 74 wird also nicht ans Ersparnissen. sondern aus Beitragsraten snr Arbeiten gebildet, welche die Eidgenosse..schast später noch abzuführen hat und bei welchen sich noch die .^rage aufstelleu liesse, ob es nicht .^weckmäss ger wäre, wenn die Arbeiten, wirklich wie büdgetirt , hätten ausgeführt und die Beiträge geleistet werden kounen. Wenn wir nun diese ^umme, nebst den ^r. 68,000 für die Wasserversorgung der Kaserne in Thun, als noch immer bestehende Passivposten der Verwaltung, von dem Vorschusse der Rechnung abziehen, so ergibt sich folgendes : ^orsehuss der Verwallnngsrechnung .

. Fr. 304,8.)4. Davon ab : lausende Verpflichtungen des Departements des

Jnuern . . . . . F r . 214,583. 74 Wasserversorgung der Kaserne in Th..n . . . . " 68,000. ^ .

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

^

^

282,583.

74

Es verbleibt somit eine Summe von .

.. .^r. 22,3 l 0. 26 welche als wirklicher Vorschlag der Einnahmen über die Ausgaben an-

^7 Besehen werden kann , d. h. welcher sich als Vorschlag herausgestellt .hätte, wenn die vertragsgemäßen Verpflichtungen der Eidgenossenschaft steh im Rechnungsjahre normal abgewickelt hätten.

Dieses Ergebniss, wenn auch auf bescheidene Grenzen zurückgeführt, ist immerhin sehr beruhigend und bestätigt den schon oft geäusserten Satz, dass die Mittel der Eidgenossenschaft noch vollkommen hinreichend sind, um den bestehenden Bedürsnissen in reichlichem Masse zu^ genüge^ B. G e n e r a l r echn un g.

Laut dem Ausgangsetat betrage^ die Aktiven ^r. 23,945,45^. 09,

die passiven Fr. 14,929,081. 19, also das reine Vermögen der Eid-

genossenschast ans 31. Dezember 1869 ^r. .^I.^,..^. ..^ oder inelus.

des Vorschusses der Verwaltungsrechnung ^r. 2,4I.l,^. 12 mehr als

Ende 1868. Es ist dies eine einsache ^olge der Reusehätzung des Jn-

ventars, welche alle 10 Jahre vorgenommen wird und laut der Aufsteilnng auf P.^. 25 der Staatsrechnung einen Mehrbetrag von

Fr. 3,184,749. 14 ergeben hat^ Wir sahen uns nicht veranlasst,

des Rähern auf die Details dieser Jnveutarrechnnng einzutreten. Es haben dieselben finanziell nur eine mittelbare .Bedeutung. Wir sprechen natürlich nicht von dem Bestande des Jnventars . sondern von dessen Werthnng. Die höhere oder niedrigere Schalung hat nur insofern eine Bedeutung, als sie Vermögenstheile beschlägt, welche die Eidgenosseuschaft zu veräussern voraussieht. in Be.^ug aus solche Vermögenstheile aber, wie das Bolhte.hnikum , Kanzleien, der grosste Theil der Militärverwaltung , ist dieselbe gan^ irrelevant. Eine Frage von weit grosserer Bedeutung in finanzieller Beziehung ist die nach dem Stande der liquiden Mittel und das Verhältniss ^er letztern zu den lausenden Bedürfnissen und zu dem noch nol.higen Auswande sur Gewehre.

Es ergibt sich nun Folgendes:

Eude 1868.

2,18l),828^ 2l) 1 ,^,7..)4. 88 6,673,079.11 9,929,702. 19

Ende 1869.

2,9l)1,147. 03 1,187,640. 55 4,367,066.15 8,455,853. 73

Restanz des Gewehrkredites .

^ 4,703,784. 73 Verfassungsmäßiges doppeltes Geldkontingent .

.

. 2,080,000. --Münzreservesond . . . . 777,600. 68 7,561,385. 41 bleibt ein Betriebskapital von . 2,368,316. 78

3,288,615. 92

Angelegte Kapitalien .

^ .

Verschiedene Vorschüsse.

Fourrage, Ri.kelmünzen .

.

Kaffa . . .

. .

zusammen Davon kommen in Abzug.

Fr.

.^p.

Fr.

.^p.

2,080,000. -.662,409. 93 6,031,025. 85 2,424,827. 88

768 Es geht aus diesen Zahlen hervor, dass die Bewegung der eidgenosfisehen Staatskasse noch nicht gefährdet ist und dass man in voller Ruhe die weitere Entwicklung der Gewehrfabrikation abwarten kann, bevor dle Beschaffung neuer ^Geldmittel in Aussicht genommen zu wer^ den braucht.

Was nun die Form der Reehnungsstellung der Verwaltung^ und der Generalrechnnng anbetrifft, so wollen wir nicht daran rütteln und dieselbe bestehen lassen. Wir glauben zwar, dass es moglieh wäre, die Generalrechnung odex Vermogensrechnung in leichter fasslieher Weise auszustellen, als es in den zusammengesetzten Mutationen, Berichtigungen des Staatsvermogens und Kapitalbewegungen geschieht. aliein wir kennen den Werth einer stabilen Rechnungsstellung zu gut , als dass wir an Etwas ändern wollten, das seit Jahren als genügend erachtet worden ist und das, wenn auch mit etwas mehr Mühe, den nothigen Ansschluss

gibt. Dagegeu glauben wir, dass ohne grosse Umwälznug und doch mit

einigem Ru^en eine Aenderung in dem Rachweise der Verwaltnngsreehnuug P.^. 23 konnte vorgenommen werden. Es stimmen hier nämlich bei dem Ertrag der Liegenschaften und dem Ertrag der Kapitalien einerseits und den Departementalauslagen anderseits die Büdgetzifsern links, wie alle Büdgetposten , mit de.. Gesammtbeträgen in dem Znsammenzug der Einnahmen und Ausgaben überein, oder lassen sich mit Leichtigkeit daraus ableiten. Dieß ist jedoch nicht der Fall bezüglich der Rechnungszisfern rechts. Wir finden hier :

Ertrag der Liegenschaften . Fr. 64,539. 20 ,, ,, Kapitalien .

. ,, 2l l ,569. 98 und Departemeutalausgaben . ,, 1,387,458. 79 während wir auf P.^. 6 und 22 folgende Zahlen haben:

Ertrag der Liegenschaften .

.

. Fr. 72,185. --,, ,, Kapitalien Fr. 55,732. 08 ,, 157,976. 59 ---------- ,, 213,708. 67 und Departementalausgaben .

. ,, 1,397,243. 26 Die Differenz rührt nun daher, dass beim Ertrag der Liegenschaften

der Betrag von ^r. 7645. 80 .^. D ..^ für Kosten der Allmend in Thun, und beim Ertrag der Kapitalien der Betrag vou ^r. 2138. 69 (P.^. D .... c) für V e r n.. a l t u n g s k oste n der eidgenosfisehen Kapitalien in

Abzug gebracht werben. natürlich sällt dann die gleiche Summe bei

den Departementalausgaben auch weg. Wir geben nun zu, dass wenn es als durchaus notwendig und als Hauptzweck angesehen^ werden müsste, in diesem Rach^eise die Einnahmen netto aufzustellen., so wäre gegen die Art und Weise, wie es geschieht, nichts einzuwenden.

Da diess aber nicht der Fall ist und der doktrinären Durchführung der Rettotheorie d a s Ziel unbedingt vorgehen muss, den Räthen die Rechnung

769 verständlich hinzustellen, und zwar so, dass Departements bedarf, so glauben wir den dass für die Folge diese kosten von den mehr in Ab^ng gebracht und einfach bei belassen werden.

man nicht d..r ....achhülse des.

Wunsch aussprechen zu sollen, bezüglichen Einnahmen nicht den Departementalausgaben

Ein grosserer Uebelftaud noch, als der soeben gerügte, besteht darin, dass erstens die Rechnungsstel.lung in den verschiedenen eidgenosfischen Etablissementen und Anstalten nicht nach der gleichen ^orm geschieht, dass sodann diese Rechnungen nicht zeitig genug die Oberrevision passiren und in Folge dessen die Ziffern der Gasrechnung mit denen der Spezialrechnung nicht mehr im Einklang stehen. Es ist diess letztere der Fall bei der Rechnung des eidgenossischen Laboratoriums.

Wir haben uns nun iu Thnn durch Einsieht der dortigen Rechnungssührung überzeugt, dass der Fehler nicht dort, sondern in Bern zu suchen ist, und hauptsächlich daher rührt, dass eiue ganz einfache klare Ausstellung an der militärischen^ Zentralstelle mit vieler Kunst unverständlich gemacht wird. Wir sehen nicht ein, warum diese Spezialrechnu..gen uicht so durchsichtig wie moglieh gehalten^ werden sollen, und stellen desshalb folgendes Bostnlat: ..Der Bundesrath wird eingeladen, das Rothige anzuordnen, ^damit die Rechnungsstellung der verschiedenen vom Bunde betrie^benen industriellen Unternehmungen in gleiehmässiger Weise und ,,in Uebereinstimmung mit der eidgenossiseheu .^taatsrechnuug ge-

,,sehehe.^

^ Die Form dürste nach unserer Ansieht mit Leichtigkeit z.. finden sein, und die Durchführung des Bostnlates würde ohne allen Zweifel dazu dienen, sowohl den Prüfungskommissionen als auch den Mitgliedern der Räthe überhaupt ihre Ausgabe zu erleichtern.

C. Die S p e z i a l s o n d s.

Bezüglich der Spezialfonds haben wir uns überzeugt, dass die Anlagen mit Sorgfalt bewerkstelliget werden und die Verwaltung eine

pünktliche und wohlgeregelte ist. Die Rechnung über die Liebesgaben für die Wasserbeschädigten, welche den Schlnss der ...^pezialsonds bildet, haben wir dagegen ausserhalb des Kreises unserer Vrüsuug gelassen, da dieselbe unzweifelhaft von andern betheiligten .^..rten einer genauen Durchsicht nicht ermangeln wird.

IL .^inanzbiireau und Staat...ka^a.

Die Eomptabilität des ^inanzdepartements darf eine wohlgeordnete genannt und derselben in diesem Berichte diejenige Anerkennung gezollt werden, welche sie verdient. Auch in Bezug aus die Eontrollirung der

770 bewilligten und festgesetzten .Kreditsummen lässt sie nichts zu wünschen

.übrig.

Die Untersuchung der Staatskassa hat uns überzeugt, dass auch dieser Zweig der Verwaltung in guten Händen ist. Die Bücher waren in bester Ordnung geführt nnd vollständig a lo^r, und e.u Kassasturz, der von uns am 27. Mai vorgenommen wurde, stimmte mit dem ^ sich aus den. Kassabueh ergebenden Aktivsaldo überein. Jm Uebrigen noch folgende Bemerkungen: Jn den Bordereau^, die periodisch über den Kassabestand ausgefertigt werden, figurirt unter andern. die Rubrik ..Kassarepräsentanzen ^. Es Reliefen sieh dieselben bei dieser Gelegenheit ..nf ^r. 4358. 68 und bestanden aus einsaehen Empsangscheinen von hohern und hochften Beamten, welehe Vorschüsse aus ihre ^uartalbesoldungen von der Staatskassa verlangt hatten. Wir haben uns überzeugt , dass diese Kassarepräsentanzen einerseits über das richtige Maass nicht hinausgehen und anderseits andere Gutscheine als die genannten nicht enthalten.

Der Verkehr zwischen der Staatskassa und den Departements ist ini Allgemeinen ein gut geregelter und die Zahlungen werden in der Regel vorerst von. Finanzbüreau visirt. Es gibt iudess einzelne ^erausgabnugen , wo diess nicht geschieht, so z. B. die Fourrageankänfe, für welehe das Militärdepartement über beliebige Dummen einfach und allein versügt. Diese Anschassungeu beliesen sieh nun im Lanse des

Jahres l 86.... auf Fr. 372.228. 63 und die Vorrätl.e beiAnsgang des

Jahres auf Fr. 372,140. 55. Wenn nun hier in Betracht gezogen wird, dass der jährliche Verbrauch nur ans die Summe von Fr. l 9^,382^ 96, also .bloss aus die Hälfte .des Lagers anstieg, so wird man unwillkürlich zu der ^rage geführt, ob hier das richtige Mass eingehalten und die nothige Eoutroll.^ ausgeübt werde.. Wir glauben es nicht. Wir sind nicht der Ansicht, dass ^ourrage-Vorräthe ini doppelten Betrage des Verbranches im Jnteresse ^es Bundes liegen, und stellen dessl.^alb folgendes Vostulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob es nicht ,,im wohlverstandenen Juteresse der Militärverwaltung liege , die ,,^onrrage^Vorräthe ans ein minderes Mass zurückzuführen.^ Von grosser Bedeutung ist sodann ^der Verkehr der Staatskassa mit den eidgenössischen Zoll- und Kreiskassen. Die Zeit erlaubte uus nicht, diesem Gegenstande diejenige längere Aufmerksamkeit zuznweudeu, welche er eigentlich verdieut. denn es hat sich uus die Ueberzeugnug ausgedrängt, dass ^er Verkehr dieser Kreiskassen , hauptsächlich Bostkassen , mit dex Staatskassa ein ziemlich sreier und unkontrollirter ist.

Die Botsehast des Bundesrathes spricht sich zwar über die Abreehnungen zwischen der Bundeskassa und den Kreispostkassen (P.^. 193)

771 sehr besriedigend aus und erachtet die versüßte monatliche Bereinigung der Bostan.veisungsvorschüsse als genügend. Wir anerkennen gerne diesen Fortschritt, glauben aber, dass immer noch eine Lücke bestehe. Eine rich^.

tige Ueberwachung der Bostkassen in den gegebenen Umständen wird nur dann Bla^ greifen konnen, .venn das tägliche Virement der Anweisungen in irgend einer Weise an der Zentralstelle, und zwar in ^anz kurzen Fristen zusammengestellt und dadurch die Möglichkeit gegeben wird, das Soll und Haben der Bostl.assen in Bezng aus den Anweisungsverkehr jeweilen mit Sicherheit feststellen zu konneu. Die monatliche Abrechnung erlaubt diess nicht und schüft nicht vor Unterschleisen und Missbräuchen aller Art. Wir si.^d nicht im Falle, dermalen schon ein Bostulat zu stellen , glauben aber die Aufmerksamkeit des Bundesrathes aus diesen Gegenstand lenken zu sollen.

M ü n z w e se n .

D^r Slaatsl^.ssa unterstellt ist natürlich auch der Münzverkehr und der Münzumtanseh. Die daraus bezüglichen Ziffern der Botschaft siud sehr interessant. Es beliesen stch ^ie laut Buudesbeschluss aus dem Verkehr zurückgezogenen päpstlichen Münzen aus Fr. 1,107,944. 50 und die Abschiebungskosten aus Fr. 16,515. 25. Diese lettere Summe ist zwar eine ziemlich hohe, allein unter Umständen hätte es noch s.hlimmer gehen konnen. Jedenfalls war der Ersolg der Massregel ein vollstän.^ diger, und es kann dieser Gegenstand einstweilen als geregelt betrachtet werden. Et.vas anders verhält es sieh mit dem italienischen Münzverkehr. Die Umstände bringen^ es mit sich , . dass der Znsluss von italienis.^er ^lberseheidemünze. fortwährend in bedeutendem Umsauge statt hat und dass ^er Umtausch in den gleichen Dimensionen .vorgenommen werden muss.

Laut der Botschaft (I^. 203) ergab sich daraus für die Eidgenossensehast ein Zinsverlust von eirea ^r. 20,000. Die Gründe, welche Jta^ lien, .esp. der Mü^zbea^nte in Eomo, sür diese alles Mass übers..hreitende Verzögerung a^gab , waren ganz uustiehhaltig. Diese Rustaude haben sieh nun zwar etwas gebessert, allein immerhin war die Eidgenosseuschast Ende Mai noch um Fr. 400,000 im Vorschuss, und wir glauben, es konnte hier ein modus vivendi eingeführt werden , welcher sür unsere Buudes^assa zuträglicher .väre. Wir selben nicht ein, warum das Aus^eehsel^ugsbureau Eomo nicht so gut wie die schweizerische .^assa

kleinere aber häufigere Rückzahlung^ in Beträgen von z. B. ^r. 100,000

vornehmen konnte.

Aus der Bewegung der Silberscheidemünzen in der Staatskassa, wo der Vorrath im ^ause des Jahres von ^r. 4,^83,000 im Januar aus Fr. 322,000 im Dezember gesunken ist, geht hervor, dass dem Vo^ stulate der Bundesversammlung vom 24. Juli 186.), dahin gehend, es

772 sollen die fremden, der Staatskassa zumessenden Silbers..he.demünzen ausgetauscht und durch die Bnndeskassa vor Allem schweizerische Münze ausgegeben werden, bestmoglichst nachgelebt worden ist.

Jn Bezug a..f neue Brägungen liegt ein Antrag de^ Departement^ vor dem Bundesrath, und es wird diesssalls eine spezielle B.^tschast an die Räthe kommen.

Der Münzreservesond ist in Folge der im Jahr t.^69 vorgenommenen Einschulungen von Fr. 808,704. 68 ans Fr. 662,409. 93 gesunken. Rach genommener Einsicht der bezüglichen Berechnungen des Departements erklären wir uns einverstanden mit der in der Botschast (P.^. 195) ausgesprochenen Ansicht von der vollkommenen Zulanglichkeit dieses Fonds für die noch zu erwartenden Verluste.

Kapitalanlagen.

Der Ertrag der Bankdepositen und sonst verwendeten Kapitalien erscheint im Voranschlag mit Fr. 123,800. Das wirkliche Ergebniss

beträgt nur Fr. 55,732. 08. Die Differenz zwischen Büdget und Rechnung beläuft sich ans Fr. 68,067. 92, und zwischen den Jahren 1868 und t 86..) ans Fr. 90,832. 56. Jm Voranschlag für das Jahr 1870 sind dieselben mit Fr. 72,500 eingebracht. Die Botschaft führt dreierlei .gründe sür diesen ^lussail an. Einmal sei der bezügliche Büdgetansatz durch die Räthe von Fr. 93,800 aus Fr. 123,800 erhoht worden, zweitens seien bei der Münzauswechslung mit Jtalien bedentende Summen unproduktiv liegen geblieben und dadurch, wie bereits erwähnt, ei^a ^r. 20,000 Zins verloren worde.., und drittes sei durch den von der Bundesversammlung provozirten Verkaus der ^italienischen R^.t.^. ein Miuder.^rtrag an Zinsen von eirea Fr. .^000 entstanden.

Es betragen diese 3 Faktoren zusammen eirea Fr. ^5,000, und es bleibt noch ein M..hrverlnst von ^r. 13,000, der von dem spärlichen Ertragniss der Banl^depositen herrührt. Wir wollen in dieser Bezieh....g der eidgenossisehe.. ^taatskassa keine Vorwürfe machen. Die Zi..sbarmaeh..ng von Geldern durch Anlage derselben bei Bankinstituten war im vergangenen Jahre unbedingt mit Schwierigkeiten verknüpst, und wir haben uns überzeugt, dass ^ie Verwaltung es an ..^emühnng, das Mogliche zu erzielen , nicht hat fehlen lassen. Die ^rage , ob das Mittel der Bankdepositen, behuss Rentabelmachnng der eidgenossischen Kapitalien, unbedingt als das beste und zweckmäßigste anzusehen sei , .oolleu ^oir dern.alen nicht erörtern ; dnrch den stets fortdauerndern Abflnss sur die Gewehrsabrikation wird der Betrag der aus diese Weise ^. verwendenden

Mittel voraussichtlich in Bälde aus ein Minimum zurücksinken, so dass eine Anreguug in erscheint.

anderer Richtung sur den Augenblick als unpraktisch

773 Wichtiger erschien uns augenblicklich eine andere Frage.. Der Bun-

desrath hatte nämlich im August 1865 ein Reglement über die .^eld-

anlagen der eidgenossis.^en Staatskassa erlassen und im Brinzipe angegenommen, dass einzelnen Bankinstituten für längexe oder kürzere Fristen Gelder anvertraut werden dürfen. Das Maximum für eine einzelne Bank wurde aus Fr. 300,000 festgesetzt. Dieser Beschluss des Bundesxathes ist nicht geändert worden und soll desshalb immer noch zu Kraft bestehen. Run ergibt aber das Tableau der Bankdepositen auf Ende 1869, dass bei mehreren Kreditinstituten diese Summe bedeutend übe..fehritten war.

Es belief sich ein einzelnes Depositguthaben aus Fr.

530.510. Run fällt es uns nicht ein, der Solidität der verschiedenen vom Bundesrath bezeichneten schweizerischen Kreditinstitute und Banken zu nahe zu treten , allein ganz abgesehen davon , dass eine Weisung des Bundesrathes eigentlich gegeben wird , um befolgt zu werden , so haben die jüngstvergangenen Zeiten doch gelehrt, dass solche Kreditanstalten auch gewissen ^usälligkeiten unterworfen sind, welche man nicht

ignoriren kann. Es tritt dadurch die Zweckmässigkeit der bundesräthlichen

Verfügung, solche Depositen innerhalb gewisser Schranken zu halten, um so mehr in den Vordergrund, und wir stellen, um derselben den nothigen Rachdruck zu verschaffen, das folgende Bostulat: .,Der Bundesrath wird eingeladen, darüber zu wachen, dass

,,dem Bundesrathsbeschlusse vom 2. August 1865, Ziffer 2, wo.,naeh die Hohe der temporären Geldanlagen bei einzelnen sehwei^zerisehen Kreditanstalten die Hohe von Fr. 300,000 nicht über,,steigen darf , strikte nachgekommen werdet

III.

.^alien und ..Verwaltungen.

^Die bedeutenden Ausfälle, welche sich laut der Staatsrechnuug auf der Batronenhülsenfabrik Koniz, der Regiepserdeanstalt und der Konftruktiouswerkstätte ergeben haben , veranlagten uns , die Rechnungen dieser Verwaltungen genauer zu prüfen und den Ursachen dieser Differenzen nachzugehen. Es hat sich nun folgendes herausgestellt:.

Der Verlust aus der Vatronenhülsensabrik Koniz rührt znm grossten Theile von der am Ende des Jahres vorgenommenen Zurücksetzung des noch vorhandenen Zündkapselnvorrathes von 7,902,000 Stück ans den Metallwerth und zum kleinern Theile von dem Umstande her, dass die Fabrike . nur während eines Theiles des Jahres im Betriebe war.

Die Ursache des Verlustes ist also hier eine vorübergehende, und durch die zweckmäßige ^Verschmelzung dieses Etablissementes mit ^em gut geleiteten Laboratorium in Thun, welche aus Ende 1869 erfolgt ist, dürfte in Zukunft ein besseres und befriedigenderes Resultat zu erwarten sein.

Anders verhält es sieh mit den Ausfällen der Regiepserdeanstalt und der

774 .^onstr^ktionswerkstätte. Hie.. seheinen die Defizite mehr einen chronischen Eharakter annehmen zu wollen. Besonders bei Einsieht der Rechnungen der Regiepserdeanstalt erhält man den Eindruck, als ob hier zu Gunsten verschiedener anderer militärischer Berwaltnngszweige Generositäten geübt, mit andern Worten zu niedrige Ansähe sür gemachte Leistungen gefordert werden , wodurch ein Ausfall in den. Ergebniss unvermeidlich wird. So der aus Fr. 3 per Tag angesäte Miethzins der Reitpferde und der kostenfreie Transport derselben sür die kantonalen Reitknrse im Winter.

Bezüglich der .^onstruktionswerkstätte ist die Sache noch klarer.

Die grossern Arbeiten der Eidgenossenschaft, welche den Bestand eines solchen Erablissementes als wünsehbar und notwendig erachten liessen, sind vollendet und die Ausgabe der Konstrnktionswerkstätte aus ein Minimnm beschränkt. Die Zinse, die Direktions- und allgemeinen kosten, obschon nicht sehr beträchtlich, können aus die gelieferte Arbeit nicht mehr vertheilt werden und laufen zu Lasten der Eidgenossenschast.

Wir sind nun nicht im Falle, die Gründe zu erörtern, welche sür die Erhaltung derjenigen Anstände von militärischer Seite wollen geltend gemacht werden. dagegen glauben wir behaupten zu dürfen, und die Voranschläge beweisen es genügend, dass man bei der Erstellung dieser Etablissemente unter Anderm auch von der ..Voraussetzung ausgegangen ist , es sollen sieh dieselben selbst erhalten, in Soll und .^aben ausgleichen, und es sollen die derselben bedürstigen andern eidgenössischen und kantonalen Verwaltungszweige die Kosten davon bestreiten. Von dieser Grundidee, die wir als vollkommen^ richtig erachten , wird nunmehr abgegangen.

Es werden an gewissen ^rten dadurch sieti.ve Ersparnisse gemacht , die wir danu als Aussallvermehrung hier wieder sinden. Wir glanben, diess als Uebelstand bezeichnen zu sollen, und stellen desshalb sollendes Bostulat : .^ ..Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersncheu und BeBricht und Antrag zu hinterbringe^ , aus welche Weise den be,,trä..htlichen Ausfällen im Ergebnisse der eidgenössischen Konstrnk^tionswerkstätte und der Bferderegieanstalt ganz oder theilweise ^abgeholsen werden könne.^

7.75

Vl. ^ese^ft.^kreis de.^ ^ndel.^- und ^ollde.^rtem.l.nt.^.

Der allgemeine Verkehr des Jahres 1869 blieb in Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr hinter dem Jahre l 868 zurück. (Tabelle l im bnn-

desxäthlichen ...^eschäsisberiehte betreffend das Handels^ und Zolldepar^ tement.)

Bei näherer Betrachtung der Tabelle ll ergibt sich jedoch, dass diese Differenz nicht zu Ungunsten der schweiz. Handels- und Verkehrsver-

hältnisse des Jahres 186..) ausgelegt werden muss.

Wir finden nämlich als Hauptfaktoren der verminderten Einfuhr des Berichtsjahres ausser den ausgeführten 5590 Stücken Vieh folgende :

Getraide und ^ülsensrüehte Mehl . ^ .

.

Wein in Fässern Kaffee

Minus.

1668.

1869.

Elr.

Etr.

Etr.

^ 3,358,266 3,680,959 322,693 ^ 187.228 233,985 46,757 853,568 963^437 109,869 160,732 175,0.^6 14,324 4,559,794 5,053,437 493,643

Dagegen kommen bedeutendere Vermehrungen der Einfuhr vor bei folgenden Artikeln :

1869.

1868.

Etr.

Etr.

Minus.

Etr.

Amlung . . . . .

47,122 38,203 8,9l9 Baumwolle, rohe. Abfälle ^ ^ 423,499 4l 1,426 12,073 Bier in Fässern ^ ^ ^ .^2,2..)2 44,1l)t 8,191 Eichorienwurzen ^ ^ ^ ^^ 2^^.^ .^^^ Eisen aller Art ^ ^ ^ 6^8,863 571,750 57,1.13 Glaswaaren aller Art .

^ 64,416 56,525 7,891 .Lumpen und Makulatur ^ ^ 18,790 13,088 .^,702 Maschinen u. Maschinenbestandtheile 78,3^9 57,306 2l ,053 Talg und Fettwaaren . ^ 23,^256 16,^.86 6,770 ^ . . . . . 226,371 215,^19 10,85^ Wollenwaaren . . . .

^2,170 4.^,632 6,538 1,622,131 1,472,080 150,051

776 Bei der Aussuhr finden wir folgende wesentliche Verminderung erzeigen :

Getraide und Hülsenfrüehte Mehl

.

.

.

.

Holz und Holzkohlen

Hauptartikel, welche eine

1868.

1869.

Minus.

Etr.

Etr.

Etr.

57,3l6 27,605 29,711 22,785 48,062 25,277 . 7,144,8l0 7,802,516 657,706 7,197,306 7,907,894 710,588

Dagegen eine Vermehrung aus folgenden :

1869.

Etr.

Baumwolle, rohe, Abfälle .

43,998 Baumwollengarne aller Art 1l1,554 Butter .

.

.

.

20,822 324 891 Maschinen-Bestandtheile .

101,138 Obst, gedorrtes .9,045 Weine aller Art 39,902 661,350 Dazu kommen 4695 Stücke Vieh.

Käse

.

.

.

.

1868.

Minus.

Etr.

Etr.

28,820 15,178 95,545 16,009 5,08t 15,741 283,737 41,154 66,098 35,040 6,530 12,5l5 t 9,787 20,115 516,2^8 145,092

Die Durchfuhr fiel um eirka 800,000 Eentner.

Wir finden hier als die drei Hauptsaktoren :

1869.

1868. Disferenz.

. 149,670 978,953 829,283 . 4^,394 103,544 63,150 . 63,290 79,251 15,961 353,354 1,061,748 908,394 Es ist aus dieser kurzen Aufstellung ersichtlich, dass die Verminderung

Getraide Mehl .

Wein .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

der Bewegung bei Ein- und Durchfuhr hauptsächlich von dem Ernteergebniss (sowohl Korn als Wein) und ...en vorjährigen Getraidel.onjunkturen herrührte und dass die Verminderung der Ausfuhr durch die gleichen Konjunkturen hauptsächlich aber durch den Rückgang resp. ....^till-

stand des Holzhandels bedingt u..ar.

Das vorjährige Ernteergebniss war sur die Schweiz ein günstiges, und ein Aussall im Zoll , meleher sich aus eine derartige Minderen.^

fuhr zurücksühren lässt, hat sicherlich nnr Beruhigendes in sich.

777 ^Die übrigen Ziffern, weiche wir hier aufführen, veranlassen nn^ zu folgenden Bemerkungen : Der Minderimport von Kaffee wird theilweise ausgeglichen durch die Mehreinsuhr von Ehichorienwurzeln.' Es ist diess ein Beweis, dass mehr und mehr von gewissen Klassen unserer Bevölkerung zu diesem Surrogate des Kassees gegriffen wird. und es verdient diese Thatsache in dieser Beziehung Beachtung.

Die Baumwollindustrie hat an Rohstoff ungefähr gleich viel eonsumirt, dagegen einen stärkern Garnex^port gehabt. Dieser Jndustriezweig weist, .vas die Halbfabrikate, die Garne, rohe Tücher anbe.^ trifft, noch immer sehr krankhafte Zustände aus. Die immer noch hohen preise der Baumwolle im Vergleich zur Wolle, die starken Fluktuationen . des Rohstoffes drücken stetssort schwer auf diesem Theile der Jnduftrie, und trol^ aller Anstrengungen mehren sich die Verluste. Ein neuer Schlag ist gegen diese Branche gesallen in der Anfangs 1870 dekre^.

tirten und nun^in Kraft getreteneu .Aushebung der .Admissions temporaires in Frankreich. Wir tonnen dabei die Zuversicht nicht ganz theilen, mit welcher auf Seite 83 der Botsehast die Behauptung aufgestellt wird, es werde dieser Umstand aus die Produktion unserer Fabrikanten ohne irgend einen Einfluß sein und die Waaren künstighin nur durch die Hand anderer Drucker und Zwischenhändler aus die nämlichen Märkte gelangen.

Die schweizerischen Jndustriellen , welche sieh mit diesen Artikeln besassen, dürften ohne Zweifel mit nns anderer Ansicht sein, und wir laden den Bundesrath dringend ein , seine Bemühungeu fortzusein, um aus den schliesslichen Entscheid der franzofisehen Eu.^.ele^Eommission insoweit zu unsern Gunsten einzuwirken, als diess aus diplomatischem Wege moglich ist. Die Admissions temporaires .varen für uns materiell ein integrirender Theil des Handelsvertrages mit Frankreich, und wir haben eiu Recht darauf, dass diese Eon^esfion , welche für unsere Jndustrie wesentlich ist, uus erhalten bleibe.

Die stets wachsende Einfuhr von fremden Bieren hat ^war gegenüber dem wirkliehen Bierkonsum des Landes nichts Bedenkliches an fieh^ immerhin führen die bezüglichen Ziffern zu dem Gedanken, die schweiz.

Brauer vermochten mit etwas mehr ^achkenntniss und mehr Sorgfalt den Jmportbieren erfolgreiche Eonenrrenz zu machen.

Der gesteigerte Jmport vou Amlung, von Eisen aller
Art , zeugt von der erhoht.^u Thätigkeit gewisser Fabrikationen. Die Mehreinsuhr von Lumpen und Makulatur konstatirt den Mehrverbrauch und die Entwicklung der Papierfabriken, und was ^ie bezeichneten , in grossereu..

Masse eingeführten Fabrikate, hauptsächlich die Wollenwaaren anbetrifft, so war unser Hauptzweck bei der Aufnahme derselben der, hervorzuheben.

Bundesblatl.. Jahra. XXlI. Bd. II.

54

^ und zu. betonen , dass hier für einheimische Industrielle noch ein reiches Feld der Eoneurrenz zu suchen sei.

Vei der Ausfuhr finden wir als wesentlich progredirende Artikel ansser den Maschinen lauter landwirths.hastliche Produkte : Butter, ^ase, Obst, Wein und Vieh, und diese gl.eiche Wahrnehmung ergibt sich auch aus der tabellarischen Vergleiehun^ der Jahre 1864 und .l 869, welche dem Berichte des Bundesrathes beigedrnckt ist, zum Behnse der Würdigung des Einflusses^ der Handelsverträge. Wir sind nun zwar nieht der An^

sieht, dass die Ergebnisse. der Jahre 1864 und 186..) dazu angethan

seien, um ein in allen Riehtungen massgebendes Urtheil über die Folgen der Handelsverträge zuzulassen. Einmal fallt das. Jahr 1864 noch in die amerikanische ^riegsperiode und war desshalb von anormalen, hoch..

ungünstigen industriellen Zuständen begleitet, und sodann haben im Ja.^ 1869 die drei Handelsverträge , welche in. .^rast getreten^ sind. (d osterreichisehe Vertrag, der Vertrag mit dem Zollverein, der italienis^ Vertrag) 1h...e. Wirkung noch nicht voll äussern kon.ne.n. Es müssen s.^ mit spätere. Jahre abgewartet werden , um hier feste Schlüsse ziehen ^ kennen, Immerhin beweist die ausgeführte Differenz bei solche^ Artikeln, welche sieh 1864 nieht in Ansnahmszustanden befanden. .^un...

hieher gehoxen namentlich die landwirtschaftlichen Produkte), dass sieh diese^Theil der fchweiz. Produktion unter der Herrsehast der Handels^.erträ^ ganz bedeutend gehoben und sehr ersreulieh entwi.^elt hat.

..^nl^ ^eni^e ^iffern zum Belege .m.^en ^ier folgen :

.^h

.

.

.

.

.

l E^nf^ ^^^ 23^,702

^.^f^hr .^mf^r .Buttex und Schnalz ^ell^ u^d ^äute .^..se

^ t ,

.

.

.

.

^ .

.

.

r t e s

W.^in in Fafsern

Ausfuhr

41 ,62^ 14,050

^Einfuhr

.^,^^

A^.f^hr

.

.

^,6^

4^576 Einfuhr 58,821 Anfuhr 1^,4^5 Einfuhr 4,475 Ausfuhr 3,520 Einfuhr ^43,^52 Anfuhr 11,196

Differenz.

^^^.

213,^63 l 65,499 132,376 ^ 40,972 ^ 20,822 ^ 7,423 16,943 ^ 54,179 l 4^.96 55,765 l 324,^91 j 142. ,^512 3,858 ^ 19,045 l 16,134 853,568 ^. 19,090 39,902 j

Stü^.

Etr.

,, ,,

,, ^,

O^ne des rohe^ Obstet ^l.d andrer weniger wesentlichen ^...odukte hier zu gedenken. ^ier sprechen die ^ahle.n.

^ .

^

780 Es folgen hieraus in dem Berichte des Bundesrathes die appro^ma-

tiven Werthe der hauptsächlichsten Verzehrungsgegenstände , die im Jahre 1869 ein- und ausgeführt wurden.

Es ist nun s. ^. von den Räthen der Wuns.h ausgesprochen worden. es möchte dieses Tableau für die Folge in der Weise ergänzt werden, dass auch die hauptsächlichsten industriellen Produkte und Halb-

produite beigesügt würden. Allein unter den jetzigen Umständen hätte

eine dahin gehende Bemühung unserer Ansicht nach keinen praktischen Zweck. So lange unser Zolltarif in der Weise rubriziert bleibt, wie es bis jetzt noch der Fall ist, und industrielle Produkte pon hohem und pon ganz geringem Werthe in die gleiche Rubrik fallen , so lange wird es nicht moglich sein, auch nur annähernd eine Schätzung auszustellen , welche der Wirklichkeit entspricht, und eben so lange würde eine solche Werthtabelle kein Bild von der verschiedenartigen industriellen Thätigkeit und der bezüglichen Broduktion darzubieten im Stande sein.

Das Departement ist im Augenblicke damit beschäftig^, den schweiz.

Zolltarif in der Weise umzuarbeiten, dass einer zweckmässigeren Rubrizirung und Sonderung der .Artikel Rechnung getragen wir.^, und nach dem Jnkrafttreten dieser Neuerung dürste es dann erst am Blatze sein , die Frage der Werthung industrieller Brodukte wieder vorzunehmen.

Aus dem Abschnitte ^Beziehungen zum Anstandet heben wir zwei Vunkte hervor. Der eine betrisst die mit der Revision des ^andelsvertrages zwischen Frankreich und der Türkei in Verbindung stehende Revision des Zolltarifs des letztern Landes, resp. die ..Vertretung unserer Angehörigen in der Türkei bei Behandlung dieser Frage. Jn dieser Beziehung ist ^u bemerken, dass die Wünsche der in der Türkei ansässigen schweizerischen Firmen bei den bezüglichen Unterhandlungen nicht nur durch das Organ der franzosischen Gesandtsehast , sondern durch eine eigene Delegation vertreten zu sein , sehr eindringlich und wiederholt sormulirt worden sind. Wir glauben nicht , dass die Bedentnng dieser Frage vom Handelsdepartement gehorig gewürdigt und die Losung derselben mit der nothigen Energie an die Hand genommen worden sei.

Jedenfalls findet sich bei den Akten keine Spur irgend eines diplomatisehen Verkehrs über diesen Gegenstand sür die letzten 12 Monate. Wenn wir trotzdem kein Bostnlat formuliren, so liegt der Grund darin , dass eingezogenen Erkundigungen znsolge das politische Departement beabsichtigt , bei Gelegenheit der Korrespondenz , welche die Orientreise der schweizerischen Delegirten, beziehungsweise die Mittheilungen derselben, über verschiedene für unsere im Orient befindlichen Angehörigen wichtigen Fragen hervorgerufen hat , auch diesen Gegenstand der schweizerischen Vertretung bei Feststellung eines neuen türkisch-sranzösis.hen Zolltarifs zur Sprache und zur Erledigung zu bringen.

781 Der zweite Bunkt ist ein den Ruthen bereits bekannter ; allein die mit demselben in Verbindung stehenden Thatsachen sind für unsere Begriffe so abenteuerlich und unglaublich, dass es sich sur die schweizerische Rationalvertretuug wohl der Mühe lohnt, die Frage jährlieh und bis ^ zur gänzlichen Erledigung jeweilen wieder anszugreifeu. Die im Jahre 1866 durch das Zollamt von ^ew^ork veranlasse Beschlagnahme von schweizerischen Seidenbändern und die daraus resultireu^eu Brozesse sind

immer noch nicht beendigt. Die Sachlage ist augenblicklich die, dass

zwei von den sieben mit der ..^a^e heimgesuchten Firmen die amerikanische Jury passirt haben. Es^ waren diess diejenigen zwei Häuser , welche

einerseits hauptsächlich, wenn nicht aussehliesslieh Eonsiguationsgeschäste

nach Amerika machen, desshalb auch gleichzeitige Verläufe au andere Länder innerhalb der damals saeturirten Vreise am wenigsten zu Beweisen im Standewaren, und anderseits ^en Zollspionen F a r w e l l und V i o l li er Aktenstücke, wie Vreiseonrante u. s. w., verabsolgt hatten , ohne die Gefahr zu ahnen, die damit verbunden war.

Tro^ aller Anstrengungen des amerikanischen Treasurydepartemeutes, tro^ der^unsern Angehörigen sehr ungünstigen Ansprachen an die Jury ab leiten des Judge Blatchford , den wir auch im Justizdepartement wieder finden, sprach die amerikanische Jury im ersten Fall kein Verdiet und im zweiten eiu solches zu Gunsten der klagendeu Firma aus.

Jm zweiten Brousse fignrirte neben dem Zollspiou Violli^r als ^weiter Haupt^enge d.^.r fallite Thomas, früher .Kommissionär in ^ew-^ork und Eonsignatär der vor der Jur^ stehenden Firma. .Er hatte während langen Jahreu die Richtigkeit der ^aetureu Dieser ^irma vor den Zollbeamlen in Rew-.^orl. beschworen. Vor der Jur^ leistete er nun ganz getrost den Eid, dass alle diese vorhergegangenen Eide Meineide gewesen seien. Einige Zeit vor dem Vrozess... hatte er an die klägerische ^irma ein Schreiben gedichtet, das im Laufe der Debatten eingelegt und nicht Gestritten wurde , des Jnhalts , dass er von den.. Gouverne^nent eine Offerte von .^ 2000 Gold habe, wenn er in dieser ^ache ^t^tes evideuce werde und desshalb um ein Auleiheu von .^ 5000^ a^s 2 Jahre bitte.

Wenn iym das lettere nieht bewilliget roerde , so werde ihm die Rncksicht aus die bedrängte Lage seiner Familie keine Wahl lassen. Das war der Kronzeuge.

Der

erste Vrozess wie der zweite dauerte 13 Tag.., der erste kostete

die belangte Firma ^ 10,000 , der zweite ^ 13,000 Advokaturlosten.

Die gemeinschaftlich ausgelaufenen Kosten aller 7 Häuser betrageu bis heute .^ l 2,000, zusammen .^ 35,000, von welchen die der Defraudation beschuldigten Däuser, anch wenn sie uoeh so glänzend ihre Unschnld beweisen tonnten , uicht einen Eent wiedersehen. Es sind nun, ganz abgesehen von der ^rage , ob der erste Vrozess vor eine andere Jury gebracht .verden wird, noch 5 solcher Fälle abzuwickeln, und es ist

78.2 ^is znr Stunde nvch kein Anzeichen vorhanden , dass die Amerikanische Verwaltung beabsichtigte , die ganze ^.rage auf Grund des ergangenen ^Verdietes als eine vexlorne niederzuschlagen.

Wir wissen nun, dass der Vertreter der Eidgenossenschaft in Washington sich angelegen sein lässt, die schweizerischen Jnteressen zu uuterftü^en, und dass auch ^der Bundesrath dieselbe nicht aus dem Auge gelassen hat, immerhin dürsten die obigen Details, die demselben nur theilweise bekannt sein konnten, denselben veranlassen, dieser Angelegenheit die ernsteste Aufmerksamkeit zu wiedmen.

Jm Lanse des Jahres ist ^die Stelle eines Handelssekretärs beseht worden , und wir haben Ursache zn glauben , dass die damit betrante Bersonlichkeit nach einiger Uebungszeit sich derselben al^ gewachsen erfeigen werde. Wenn sodann dieser Beamte sich mit den Organen des neugegründeten schweizerischen Handels- und Jndnstrievereins in zweckmassigen Rapport zu se^en versteht , so kann daraus , unserer Absicht nach , nur Ersprießliches snr die Behandlung unserer Handels- und Verkehrsangelegenheiten hervorgehen.

Das Jahresergebniss der Zollverwaltung ist folgendes :

Die Einnahmen betrugen ,, Ausgaben ,, .

.

.

.

. F r . 8,955,1^2. 57 .

.

.

.

3,524,886. 93 der Reinertrag also Fr. 5,430,295. 64

beziehungsweise Fr. 5,44.^,5l9. 95 weuu man die u..ter den Ausgaben begrifseneu Fr. 15,224. 31 für Reubauten und Mobiliaraukänse als Vermogensvermehrung hinzusehlägt.

Jm Jahr t 868 betrug dasselbe .

. Fr. 5,583,697. 10 ,, ^, ^ ,, . . ,, 4,^4^,169. l6 ,, ,, 1866 ,, ^ . . ^,, .5,2l 7,031. 59 Das Bürget sür 1869 nahm solgendes Ergebniss in aussieht: An Eiunahmeu . . . . . Fr. 8,700,000 ^, Ausgaben . . . . . , , 3,545,200 A n Reinertrag . . . . . . ^r. 5,154,800 Dieser Anschlag im Büdget ist also um Fr.. 290,71.9. 95 überstiegen worden , und zwar trol^ des Aussalls im Getreide- und Wein-

import, und trol^ des Wegsalls des Dur^suhrzolles , dieses Resultat sowohl als die Ergebnisse ^er ersten 5 Monate des Jahres 1870,

welche

diejenigen der gleichen Epoche von 1869 um nahezu ^r. 300,000 übersteigen, lassen mit Sicherheit daranf sehliessen , dass einer weiteren ^teigeruug noch fähig stnd.

unsere Zollintraden

^

^ ^

783 Die Monate Januar .bis Ma.i 1870 beziffern si^ folgendermaßen : .^

^.

.

.^

....

1869.

1870.

Jaunar 665, 505.

03 695 ,455. 34 J^ ^.

650,038. 94 ^ 655 ,6l7. 72 ,, Februar 788, .78. 17 ^^ 874 ,308. 93 ,, März 806,901. 76 ^863 ,038. 42 ,, April 726,583. 59 836 ,842. 75 ,, Mai Fr. 3,637,207. 49 Fr. 3,925,263. 16 Mehreinnahme im Jahr ^1870 bis Ende Mai Fr. 288,055.^67.

.^

^

......

..^

^

^

Es geht nun hieraus klar hervor, dass der Ausfall, welchen man s. Z. in ^olge der bei Gelegeuheit der Handelsverträge eoueedirten Zoll..rmässignngen befürchtet hatte, bereits wieder durch die ebenfalls in

Aussicht gestellte Vermehrung des Verkehrs sich ausgeglichen befindet.

Die u.ohlthätigeu Folgen der Handelsverträge treten laut der in der Botschast (S. 93) enthaltenen Schilderungen vorerst am klarsten^im Grenzverkehr zu Tage, nnd zwar natürlich in erster .Linie da , wo die Uebelstände vorher am grellsten gewesen waren, so in Graubünden (Samnau.., Unter^Engadin, Münsterthal) und au.h längs ^es ganzen Rheines, wo die Projekte .,u neuen Brücken massenhast entstehen. Weitere Vortheile werden nicht ausbleiben.

Bezüglich der Zollübertretungen haben wir mit Besriedigung gelesen, dass dieselben in Zahl nnd Werth hinter dem Vorjahre zurückgebliebeu und. Der Umstand, dass von 473 fällen, welche im Berichtjahre erledigt wurden, nur 7 gerichtlich abgewickelt werden mußten, ist der besste Beweis , dass das Departement gegenüber dem Handelstand d^s Zollgese^ ans hnmane Art handhabt. Wir erklären^ uns um so mehr mit dieser Auffassung einverstanden, als unser ^olltaris dermalen durchaus nicht dazu angethau ist, Jrrthümer und kontroversen bei den Deklarationen zu verhindern. Dagegen sind wir ebenso einverstanden mit der Verwaltung, wenn sie erklärt, gegen absichtliche ^äls.^her mit der .ganzen Schärfe des Gesezes vorgehen zu wollen.

Durch die von dem Bundesrathe im ^etober 1868 eingeführte Erleichterung des Transitverkehrs für Barthiengüter hat sieh das Ergebniss der eidgenössischen Riederlagshäüser , wie vorauszusehen war, im Berichtjahre etwas ungünstiger gestaltet, nnd der Berieht nimmt die Anfhebung oder Modifieirung des einen oder des andern in Aussicht.

Wir sind .run der Ansicht, dass die Existenz eines Riederlagshauses nieht unter alleu Bedingungeu von der Hohe der Rendita, resp. des Verlustes abhängig gemacht werden konne, und dass andere Faetoren auch noch in Berücksichtigung gezogen werden müssen. Wir neigen uns desshalb dermalen noch eher ...er andern, ebenfalls in der Botschaft aus^

^784 sprochenen Absicht ^u, den Gründen überhaupt nachzuforschen, welche zu einem so nnerspriesslichen Resultate beizutragen geeignet sind und die entsprechenden Massregeln zur Abhülse anzuordnen. Wir haben uns überzeugt, dass in den eidgenossischen Riederlagshäusern ganz verschieden^ artige Tarise zur Anwendung gebracht werden, und dass man über die Ursachen dieser Differenz in den Ansäen die Antwort schuldig bleibt.

Wir stellen desshalb folgendes Boftulat .

,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, auf welche "Weise dem von Jahr zu Jahr steigenden Defizit in dem Ertrage ,,der eidgenossischen Riederlagshänser abgeholfen werden kann.^

Vll.

^eschaftskreis de^ .^ostdepartement^..

Der auf die Kantone repartirte Reinertrag des Jah.es

186..) be-

läuft sich auf die Summe von Fr. 1,306,.)0l. 23 Rp. Dieses Re^ sultat, wobei zwar die Cantone gegenüber der Entschädigungsseala immerlan noch eine Einbusse von 12^ erleiden, ist weit günstiger als das der legten Vorjahre, von denen speziell das Jahr l 86.... mit reich-

lich 25 ^ unter dem Tressuiss geblieben ist.

Dieser Thatsaehe sügen wir die Bemerknng des bundesrälhliehen Berichtes an, nach welcher die Behorde erwartet, in Beseitigung un-

zeitgemäss gewordeuer Errichtungen und mittelst ^rästigung des Betriebes

der Verwaltung noch bessere spezielle Ergebnisse zu erzielen. Der Ge^ geustand ist für ^die Bnndesverwaltnng wie sür die stark betheiligten kautonalen Juteressen wichtig genug, um dieselbeu einer no eh nähern Würdigung zu unterziehen, ..m so mehr, da diese Untersuchung nns Ge^ legenheit bietet, unsere Aufmerksamkeit mehreren Faetoreu zuzuwenden, welche in der Verwaltung des ..^ostwesens von grosserer Bedeutung sind.

Eine hauptsächliche .Quelle ungünstiger Rechnungsabschlüsse bildeten bishin die ausser Verhältniss mit den Eiunahmen sich mehrenden und vergrossernden Gehalte, und der hol..e Verlust auf den .Transportkosten.

Der Verwaltung ist es gelungen, naeh beiden Richtungen Aende^ rungen einzuführen, die bereits zu bessern Resultaten geführt haben, und ausserdem wohl geeignet sind, sie zu noeh weiteru Vortheileu ans^unü^en. Dadurch dass, der Regel naeh, au die Stelle der si^en Be.^oldungserhohung die Brovisionsbetheiligung der Bea^nten und Be-

785 diensteten an gewissen Einnahmen getreten ist, wird vorab die bishin in stetem wachsendem Flusse befindliehe Gehaltstage zn einem sür die Finanzen gedeihlichen Stillstand gebracht, und es wird nicht mehr moglieh sein, dass die. steigenden Einnahmen von den Mehrausgaben für die Besoldungen nicht bloss absorbirt, sondern sogar bedeutend überstiegen werden .^ andererseits aber dars man hoffen, dass das provisionstressuiss auf dem Mehrertrag der fraglichen Einnahmen selbst erübrigt und gewonnen werden kann. Der Anordnung des Buudesraths vom 22. April l 8^9, wonach Aspiranten beiderlei Geschlechts ^aus eine einjährige Lehrzeit mit Entschädigung für die zweite Halste nnd mit dem System der Bateutirung nach schliesslich erfolgter Prüfung einberufen werden, zollen wir anlässlich unsere ganze Anerkennung, da diese Massregel uus sür die Heranbildung guter und vertraueuswerther Bostbeamten von wesentlicher Forderung zu werden verspricht.

Die Verminderung der Verluste aus dem Transportwesen beträgt im

Jahre 18^ im Vergleich zum Vorjahre Fr. 56,040. 37 Rp. und wurde erzielt theils durch Beteiligung der Vostpserdehalter am Reiseudenertrag gegen Reduktion ihrer si^en Zahlungen, theils durch Uebertragnug der Kurskosteu aus vertragspslichtige Unternehmer gegen die einsaehe Leistung einer bestimmten Subvention. Beide Massnahmen leisten sür die Entlaftung der Verwaltung ein Bedeutendes, und die Wahl der einen oder der andern ist in den Einzelfällen je an die Massgabe besonderer Ver-

hältnisse geknüpft^ glücklicherweise ^ist diese Verbesserung der Administra-

tion noch einer beträchtlichen Ausdehnung fähig, wie d.iess eine knr^e Betrachtung der Statistik des Kursweseus sosort darzuthun vermag.

Der Geschäftsbericht nennt uns 4.^8 Bostkurse, die zu Ende l 86..)

aus das Jahr l 870 übergegangen sind. Bei einer nähern Einsicht der .^ontrole des .^nrsbüreaus haben wir gesunden : Jahreskurse, Sommer- und Winterkurse, aus Reehnuug der Vostverwaltung .

.

.

.

.

.

. ^ 405 .^rse a u s Rechnung d e r Unternehmer .

.

.

.

. 52 Omnibus- und ^ourgou^ienste .

.

.

.

.

. ^17 zusammen

Davon fallen in Abzug in Folge Aushebung und sind nicht auf das Jahr 1870 übergegangen

.

.

. . .

.

474

. 1 6

somit bleiben a l s Rest .

.

.

.

.

.

. 4.^8 wobei hinsichtlich der vom Bunde gesnhrten .^urse die Reehnuug übex Gewinn und Verlnst aufweist, dass nach unserer Zähluug nur z w a n z i g mit Vortheil betrieben werden. Hiezu kommt alljährlich ein unver^meidlicher Zuwachs neuer eben so wenig rentirender Kurse, der im Mittel auf eine Belastung der Vostkasse von ..irka 30^000 Franken angesetzt werden mag.

7.^ ........enn ^ i ^ n u n a uchden Standpunkt früherer Brüfnngskommissionen, die finanziellen Erwägungen nicht uber die Bedurfnisse ^es Verkehrs und eines ü..^h ^rosserm Auss^n..g ringenden Ges..hastsle^.s porherrschen zu ...sse.., noch inimer in seiner ganzen Berechtigung anerkennen, so liegt d.^eh in d.^ü Verhältnissen selbst ein Fingerzeig für den Bnndesrath, in die Begehren für ^die Kr..iru..g neuer Knrse^ni..ht ohne die selbstgew^nhene Ueberzeugung für das Vorhandensein jener leitenden Motive ^einzuwilligen, und besonders aber seine sortges^te Sorgfalt dahin ^zu richten, aus allen sich dafür Eignenden Kursrouten ^nm Vorteil der Bostkasse ^mmer mehr die Brivatindustrie zu einer sur beid... Theile

erspriessliehen ..^hätigkeit ^erb^izu^ehen.

Zu diesen Aussichten aus die nachhaltige Verminderung der bedeutendsten Ansgabeposten gesollt sich die Zuversicht aus eine stetige Ver.^ mehrnng der wichtigsten Einnahmen, obgleich nicht zu übersehen ist, dass dieselben immer noch bedeutend uuter dem Büdget gebliebeu sind. Der Ertrag von Reisenden, Briefen und Fahrpoststücken ist nicht nur im Jahre 1869 um bedentende Summeu im Vergleich zu den Vorjahren gewachsen, sondern eine von uns zum Zwecke der Vergleiehung augestellte Untersuchung hat herausgestellt, dass die genannten Einnahmen vom ersten Quartal 1870 das gleiche Vierteljahr von 1869 bereits um den vollen Betrag von 71,800 Fr. übersteigen, und die je^ige Sitna.^ tiou de^ Personenverkehrs, des Handels und der Jndustrie berechtig.. zu der Erwartung eiuer weitern, gleiehmässig günstigen Entwicklung. Weun

also das Jahr 1869 vorzüglich wegen des periodischen Postens des Jn-

.ventarmehrwerths den Kantonen eine günstigere Abrechnung gebracht hat, so flossen uns nunmehr die administrativen Verbesserungen die Ueberzeugung ein, ^ass die ^offnung des Bundesraths aus günstigere finanBielle Ergebnisse für die Zukunft nicht ohne Vertragen ausgenommen werden kann.

Wie schon angefahrt, ist infolge des bedeutend vermehrten in^ und externen Verkehrs der Ertrag der Briefe sehr beträchtlich gestiegen, und ^.var gegenüber 1868 um die Summe von l 21 ,596 ^r. Hoehst wichtig erscheint uns ans diesem Gebiete jede Verbesserung, welche, ohne zu grossen Risiko für die Einuahmeu der Verwaltung, durch Erleiehterung des Adressaten in Mühe und Tarnen, dureh Vereinsamung der amtlichen Manipulation, überhaupt durch das Moment von Geldund Zeitgewinu eine neue Anziehungskraft auf das Vublikum auszuüben geeignet ist. Als eine solche anerkennen wir die in Oesterreich bereits eingeführte und in andern Staaten ^ur Einführung bereit gelegte ofsent^ liehe .Korrespondenz, aus dünnen, mit dem ^rankozeichen versehenen Eartons von ungefähr 3 Zoll im Geviert, deren Vorderseite für die

Adresse, die Rückseite sür den Briefinhalt bestimmt ist. .Wir besten zwar bereits ini internen Verkehr die Begünstigung der lithographir.te^n

^87 oder gedruckten Korrespondenz mittelst der Zweir.^peu.narke^. allein gerade in dieser ^orm liegt eine Beengung, welche dieselbe nur .^inem verhältnissmässig kleinen preise des Publikums zugänglich u.aeht. Wen^n wir es also einerseits als die ^lus^al..^ unsers, je.^em ächten Fortsehritte huldigenden Buudesstaates erachten, ^kei.ne nützte Verbesserung in den.

Mitteln des Verkehrs sich entgehen zu lassen . so erwarten wir anderseits, im Hinblick aus unser gebildetes Volk, dass die Einsührung dieser Korr..spo..de..zweise eine gan^ bedeutende Vermehrung der Briefe zur Folge haben wird, so dass aneh bei etwas reduzier Tax^e die Einnahmen der Verwaltung keine .gefährde laufen können.

^u dem Ende stellen wir das Bostülat : ,,Der Bnudesrath.ist eingeladen, zum Z.vecke der Einsüh,,rnug der ossene.. Korrespondenz mit rednzirter Tax^e Bericht und ,,Autrag zu hinterbringen.^ Der

^ehrverkaus von Fraukoeouverts

erzeigt

die Summe

vo^

^r. 274,672, eine Tatsache, die selbstverständlich mit der Vermehrung

der Briefe in innigster Beziehung ^teht. ^ier sehen wir uns zn der Be...erkn..g veranlaßt, dass das Bnndesgese^ vom 1l. Juli 1866 ausdrücklich zwei ^ormate für die ^rankoeouverts bestimmt, von denen ge^ geuwärtig^ n ....r das kleinere eingeführt ist, während das grossere, nach welchem für gewisse Briefe und Aktenstücke im Bubliknm e..... wirkliches B^dürsniss vorhanden, seine .Einführung in die Praxis uoeh nicht ge.^ funden hat.

Wir können uns leicht denken, dass vielleicht die Verwaltung aus Gründen der Ersparniss gezogert hat, den Bundesbesehluss von 1866 in Vollziehung zu selben, oder dass ihr die lettere möglicherweise anch ans andern Gründen nicht dringlich genng erschienen ist.

Da indessen die Frage keine ossene, sondern, wie bemerkt, gesetzlich geregelt ist, so erachten wir es nicht für angemessen, die Sache einfach zu ignoriren, sondern halten dafür, es sei entweder die verzogerte VollZiehung un^erweilt an Haud zu nehmen, oder das Gesetz aus überu..ieg.^....e Gründe hin der Revision zu unterstellen.

Ra.h jetziger Sachlage stellen wir den Autrag: ,,^er Bundesrath ist eingeladen, das Bnndesgesetz vom ,,l1. Jnli 1866 betreffend die Einführung eiues zweiten For^ ,,mats für die ^ranl^oeonverts in Vollziehung zu setzen.^ . Wie uicht^ anders zu erwarten , sind auch die ^ax^en für die im Verkehre immer zahlr.eichern und in ^olge der .^taatsverträge ausgedehnter.n Geldanweisungen in steter Zunahme begrisseu , und betragen sür 186.) Fr. 38,8.)2 mehr als im vorangehenden Jahre. Gegenüber den ablösbaren Eonpons erachtete es der letztjährige Prüfungsbericht des Nationalrathes für vorzüglicher , wieder zum frühern Enveloppens^ste^u zurückzukehren, und es ist vollkommen richtig , dass im Bubliknm

788

die gleiche Meinung noch jet^t häufig geuug geänssert wird. Wir haben desshalb den

Gegenstand gegenüber

dem Departement

einlässlich zur

Sprache gebraeht ; allein die uns gegebenen Ausschlüsse über den Miss^

brauch, wie derselbe seinerzeit zum grossen Rachtheil der Bostverwaltung besonders bei Versendung von Wertpapieren mit dem Enveloppens^stem getrieben wnrde, haben uns in überwiegender Weise dargethan, dass es ganz und gar nicht räthlich ist, in diesen. Bunkte ans die frühere Form der Versendung zurückzugehen.

Die Maugelhaftigkeit einiger Eisenbahnsahrtenpläne und die daraus resultierenden Verkehrshemmungen hätten die Geschäftsprüfnngskommission von 1868 zu dem postulate veranlasst , vom Bundesrath Berieht und Antrag zn fordern , in welcher Weise dem Bnnde bei der Ausstellung der Fahrtenpläne und bei Regulirung der ^ahrordnung und der Anschlüsse der Eisenbahnen ein Entscheidungsrecht eingeräumt werden konne.

Von der Buudesversammlung wurde sodann der Antrag in getheilter Redaktion beim Departemente des Jnnern eingereicht , und einerseits der Bundesrath eingeladen, die .Kompetenzen und Befugnisse des Bundes im Eisenbahnwesen bei allen ^.epartementen konsequent geltend zu machen, in Vollziehung der einschlägigen bundesgese^lichen Bestimmungen; anderseits habe der Bundesrath auch zu berichten , in welcher Weise dem Bund in Bezug ans den Betrieb der Eisenbahnen weitere Befugnisse eingeräumt werden konuen.

Der Geschäftsbericht vom Jahr 1869 enthält ausser der kurzen Bemerkung auf Seite 320 keine nähere Auslassung , wie der Bundesrath diese Angelegenheit weiters fortgeführt hat . doch ist aus dessen Verhandlungen und Kreisschreiben notorisch, dass er diese Ausgabe nicht aus dem Auge verloren hat. Wir wollen hier des Gegenstandes nur aus den.. Grunde erwähnen , weil wir sur bestimmt annehmen , der

Bundesrath u..erde gegebenenfalls Beeinträchtigungen des Verkehrs

durch die Eisenbahnen , in Folge unzweckmäßig eingerichteter Fahrtenplane, unverweilt und in wirksamer Weise Abhülse versehasfen, da über die daherige Anschauung der eidgenössischen Räth. ein Zweifel nicht mehr bestehen kann.

Die vorsehriftsgemässe Bekleidung der Voftbeamten aus Bahnhofen und Bahnposten , der Eoudueteure und ^ostilloue , der Briefträger, Boten u. s. .o. veranlasst jährlich eine sehr beträchtliche Ausgabe, und es erschien uns von Belaug , uns über das ganze Versahreu wie über die Beschasfnng und Magaziniruug des Materials genauen Ausschluss geben zu lassen. Wir haben nun allerdings gefunden, dass sowohl bei Anorduung der Eoneurrenz für die Lieferungen, wie auch bei der Eon^ fektiou der Kleidungsstücke naeh.Jnhalt des Kleidu..gsreglemeutes von 1866, so weit wir sehen konnten, zweckentsprechend und mit Oekonomie versahren wird.^ Die Tuchlieseruugen au die Materialverwaltnng der

789 Generalpostdirektion kommen sueeessive das ganze Jahr hindurch vor, indem die Verfallzeit der Kleidungsstücke oder die daherigen Lieferungen ^egen den kostenden Breis aus verschiedene Epochen eintrifft ; anderseits muss wegen der Ereirung neuer Stellen aneh stets auf Rachlieferung Bedacht genommen werden. Der Tuchvorrath kann also periodisch ein erheblicher oder auch ein ganz unbedeutender sein , und da jeder Kreispostdirektion , zum Zwecke der meistens aus Mass hin erfolgenden An-

sertiguug der Kleidungsstücke, das erforderliche Tueh.^nantum zugeschickt

wird, so zerfällt der Jnventaranschlag, obgleich er, da die stattgehabten ^ Versendungen manchmal erst für das folgende Jahr bestimmt sind, gewissermassen als aus Lager befindlich verzeigt wird, meistens in verschiedene Boften. Von dem Jnventarpoften von Fr. 40,273 für das

Jahr 1869 entfallen in dieser Weise nicht weniger als Fr. 19,945

aus die 11 Kreispoftmagazine.

Diesem Verfahren gegenüber wollen wir nur bloss bemerken , dass bei ähnlichen Bedürfnissen^ und Verhält.^ nifsen in den Kantonen schon mehrmals die Beziehung der fertigen .Kleidungsstücke, anstatt des Rohmaterials, auf dem Wege solider Eonrurrenz , mit ganz erheblichem Vortheile praktizirt. worden ist , und in dieser Hinsicht dars wohl dem Bostdepartemente ein Brüfen und Gegeneinanderhalten der^ Systeme empfohlen werden. ^ .

. Wir schließen unsere Bemerkungen über das Bostwesen mit einigen die Rechnung beschlagenden Rotizen. Dieselbe zeigt unter der Aufschrist : ,,^raneoeouverts, Marken, Empsangscheine, u. s. w. eine MinVerausgabe von Fr. 52,244, deren Grund von vornherein in irgend einer Jrrung vermuthet werden konnte.^ Die Brüfung hat denn auch erwiesen, dass ein nochmaliger Abzng der Verkaussprovision dazu Veranlassung gegeben hat , während derselbe mit ^r. 55,000. schon bei Veranschlagung der Reineinnahmen in Berechnung gesallen war.

Zur Rubrik

^Verschiedenes^, Ausgabe ^r. 47,807 sür Verluste

und Beschädigungen macht der Geschäftsbericht selbst die Bemerkung, dass der Mehrbetrag von Fr. 23,711 über das Vorjahr aufsallen moge, verweist dann aber auf den Umstand, dass eine Bereinigung alter Rückstände aus frühern Jahren vorgenommen worden sei. Bei genauerer Durchsieht der betreffenden Akten haben wir gesunden , dass diese Bereinigung eine ziemliche Zahl von Verlustposten und zuweilen von beträehtlichem Belang bis rückwärts mit dem Jahre 1861 in sieh schliesst,

und vorzüglich einen Bostkreis besehlägt, dessen Direktor die hauptsäch-

lichste Schuld an diesen Verschleppungen z..... tragen seheint. Wir uuserseits hätten gewünscht , dass von oben herab eine solche Stornng des richtigen Geschäftsganges nicht so lange ertragen worden wäre, und erwarten unbedingt, dass für die Zukunft saumselige Beamte ernstlieh zur rechtzeitigen Bflichtersüllung verhalten werden.

7.90 ..^l.^r^hen.^rwaltun^.

Die Einnahmen dieser Verwaltung beliesen sich im Jahre ^869 aus

^

Fr. 1,053.350. 70 die Ausgaben auf ,, 923,104.1^ Ueberschuss^ der. Einnahmen F.^ 130,246.52

Die Zahl de.rim Jah.^1....69.e^pedirten Depeschen, nicht Inbegriffen

109, l.82 Transitdepeschen,. betrug 1,2^,242^ mithin. 179,429 mehr als. im .Jahr. 1.^868.

Es w^urden im. Jahre. 1869 65^ neue Bür.ea.ux^ errichtet, so dass die Zal..^ der i^ der Schweiz bestehende^ ...^ele^phenbürean^ auf 459. an^.

steigt.,. denen n^och 26^ Aufgabebür^u^ beifügen si^d..

. Raeh^ der ^evolkerungszahl. berechnet, kommt. ein ...^üreau a^ 5469 Seelen, und wurden i.n Berieht^ahre 502 Depes^en^ aus je^100^ ^eelen^ er^pedirt.

Diese Ziffern feigen beredter als alle Erörterungen, welch^ bedeu..

t^nden^üssehwung. das^ Telegraphiren in der Schweiz genommen hat; derselbe. ist einerseits der zunehmenden Regsamkeit^ de.^^ Verkehrsteben.^ in^ unsern^ kleinen Lande , und anderseits der .^a^herabsetzung^ zu. verdanken, welche zur Folge hatte, die Zahl^ der^ internen^ Depes^en z..r ^erdreisach^en^ und die Einnahmen^ der Verwaltung^ um 44^.^ z^ vermehren.

Eine^ der erfreulichsten ^hatsachen^ welche..^ e.benf^ll.s^ .^ns. o.b.ige^r Ziffern^ erhe.llt^ ist ^.ie bedeutende Zunahme der. Büreauzahl , es wurde dieselbe ha^uptsa.^li^ d^adure^ erzie.lt,. dass die d^en Gemeinden a.use.rlegten .^eistunge^ um 50^ redueirt^wo^de^n. sind^. Durch. dies.^ Umstand^ ^reut sich der ...^eleg.^ph in der Schweiz .e^iner gxo^ern Verbreitung und .Popularität al.^^ überall anderswo. Man kan^ diese Tendenz ni^ ^enüg ermuthigen; daher hoffen wi.^, der ^nnde.^ath werde hierin ^lüs^ .^aüer^ entfalten und die^Ersteltüng von ..^^...tiinien immer meh.e.erleiern. ....icht nux^sol.lte gestattet^ werden,^ dass^ ein Vripate , wie^ e^ ie.^t^^es..hieht.,. ^wischen .^w.ei versehied.euen Befi^ungen^, We.rkst..tte und^ Bureau ^.^, Linien erstellen^ kann., sondern man^ sollte au^.die^ Erriehtung von Brivatdräthen ^günstigen., welche in das^ allgemeine R^ a.nstaufen^., und zwar nicht nur fu.^ ^...sthofe^^Ve^nstonen^^^. sondern aueh^ im Jni.ern der Städte fü.... die .^rosse^ ^usle.ute^, weleh^ so direkt in ihren. Bureau^ ihre Depefchen e^pedi...en^und^ empf^n^en. kannten, anft^tt

7^ genothigt zu sein, sich an die gewöhnlichen Beforderung.smittel zu halten.

Die nämliche. ^Erleichterung sollte auch den industriellen Etablisseme.nten gewägt werden, welche in ein.ex gewissen Entfernung p.^n den Büxeau^ besindlieh sind. Es wird die Zeit kommen , wo ma... , wenigstens^ in den grossen Städten., den Telegraphen in seinem H^nse wird^ l^ab.en wollen, wie^ es^ heute ..nit dem Gas^ und dem Wasse.^ der Fall ist.

Da der b.un.desräthl.iche Berieht hierüber. keine^ ^lusl.nnst ert.heilt, so glauben wir.,^ hiex.eine^Uebe.r.sieht. de.x ^ge^nwärti^ l..on.^d^rten Br.ivatl.mie.^ geben^ z..^ sollen.

.... ^oneedirte Linien.

.^. .^....needirt dureh den B u n d e s r a t h .

^ange in Kilometern.

1. Linie 2. ,, 3. ,, 4. .,

Rieter in ......^ ^ . . . . . 5,0 Rittme.^er, St. Gallen-Brnggen . . 5,0 200 Ras, Riederuzw.^Felsenegg . . . 3,0 ^30 Schrämli, Thun-Glockenthal . . . 2,8 20

5.

^,rath Ehaux^de-Fonds-Loele.

.,

Reuenburg

.

.

.

.

unterhalt der ^inie.

.^nzesston.

^ 100 35

Apparate.

-

.^tal.

300 30 55

Sternwarte .

8

,

5

-

-

^

.

.

.

.

.

.

.

.

.^. E o n e e d i r t dureh das B o s t d e p a r t e m e n t .

6. Linie der elektrischen Uhren in Genf .

.

.

.l ,9

7. ,, Bern-Konizberg, Wasser-Gesellschast . . 7,6 8. ,, ,, Münster-Bolizei (Feuer) . . . . 0,3 9. . ,, Enge-Felsenau (Grassenried) .

.

10. ,, der elektrischen Uhren in Reuenburg .

. 0,5 . 4,0

11. ,. der Wassergesellschast , , , , . . 1,0 12. ,, Basel-Bruderhol^ (Wasser) . . . 7,2 13. Drath Huss., in Safenw^l (Läutwerk) . . . 0,2 14. Linie der Sternwarte in Zürich . . . 2,0 15.

.^ .

.

^

.

^

,.

,, Bo^ei in Zürich (Feuer) .

.

. 7,1

-

-

^.

-

^

-

-

--

^ -

---

- .

----

-

---

^ -

-

-

^ -

-

^) ^ie .Herren Bieter m ..^^^ bezahlen keine ^onzeisto^gebllhr, weil sie ans ihre .^..sten die Linien unterhalten, auf welcher die eidgenossische Verwaltung ihren ^rath von ^intexthur nach .^o^ gezogen hat, und weil sie unentgeltich da... ^okal hergeben^ in welchem sich da^ eidgenössische ^elegraphenbüxean zn ^o^ beendet.

7 9 .

.

.

.

Bei Gewährung der vorgenannten Konzessionen haben die folgenden Grundlagen zur Richtschnur gedient : 1) Die^ an einen Privaten konzedirte Telegraphenlinie darf niemals ^eine solche sein oder werden, welche .den von der eidgenössischen VerHaltung betriebenen Linien eine o n e r o s e K o n k u r r e n z machen würde.

2) Sie dars in keinem Falle ein H i n d e r n i s s werden an der .Ausdehnung und Fortentwickelung des eidgenössischen Telegraphennezes.

3) Sie darf weder im Momente der Eoneedirung noch später ein V o r r e c h t bilden zu Gunsten eines Vrivaten, einer Gesellschaft oder .einer Gemeinde.

4) Endlieh , da nicht zu bestreiten ist , dass solche Linien unter ^manchen Umständen nüzlich sind , sollen die an die Eoneedirnng zu ^nüpsendeu Bediugungen , uuter Berücksichtigung der vorerwähnten Grundsätze , eine möglichste Erleichterung der Erstellung dieser Linien gewähren.

D..r Bericht schweigt über

die Vollziehung des Postulates vom

22. Juli 1868 folgenden Jnhalts (Ges. .^amml. Bd. I^., S. 376): ..,Der Bundesrath ist eiugeladen , bei den Eiseubahngesellschasten die .erforderlichen ..Schritte zu thun behuss Sicherung einher vollständigen AnSendung der Uebereinkunst vom 27. Rovember 1^67 über den Gebrauch der Telegraphenapparate der Eisenbahnlinien v.^ Seite des Publikums.^ Der Bericht der nationalräthlichen Kommission für die Geschäftssührung von 1868 koustatirte, dass alle sch.^erischen Gesellschaften, mit Ausnahme der Gesellsehast der weftsehweizeri^.hen Eisenbahnen, Hand boten ^ur Erstellung telegraphischer Büreaux^ sü... den Dienst des Bublikums, und drückte die Hoffnung ans , es w.^rde diese Gesellschast uicht aus ihrer Weigerung verharren, ihre Büreau^ für die Expedition von VrivatTelegrammen zu öffnen. Diese Voran.^ht hat sieh nicht verwirklieht.

Raeh einer im Jahre 1866 zwischen de^ eidgenossisehen Verwaltung und der Gesellsehast der Linie Bulle-Romont abgeschlossenen Uebereiukuuft hatte sich die erstere ausdrücklieh das Recht vorbehalteu, sür den Dienst der Brivattelegraphie Büreaux^ zu errichten auf deu Stationen Bulle, Romont und Sales. Mit Schreiben vom 23. März 1870 verlangte das Boftdepartement , aus Gruud dieser Uebereiukuuft, die Eröffnung ^der betreffenden Bureau^. Es wurde ihn.. jedoch mit Schreiben vom 23. April 1870 geantwortet. das ^ westsehweizerisehe Betriebs^omite, welches gegenwärtig den Betrieb der Linie Bulle-Romont besorgt, .weigere sich, diesem Begehren zu entsprechen, aus den nämlichen Gründen, welche im Jahr 1868 seine Weigerung veranlagten, Telegraphenbureaux^ zum Gebrauehe des Publikums aus der sreiburgisehen Station Sehmitten und ans den Genfer Stationen Genthod und Ehambes... zu

Bundesbla^.^al.rg.XXlI.Bd.II.

55

794 erstellen, nämlich besshalb, weil die der ©eseflschaft hieraus erujaehsei.deir SSosten ausser ..ßerhältniss stünben mit der Einnahme, welche ihr ausder jn ihren ©misten bezogenen Tax,e von 25 Et. per .-Depesche jnfliessen würde.

Es Bestehen gegenwärtig ans den Eisenbahnstationen 87 dem Vtiblikitm geöffnete ..Eelegrapljelibüreauj, itfovon 26 Ausgabe-Sßureauj; sind, ©as Rahere ergibt sich aus folgeuber Uebersicht.

II. «Stot ber ·Sifenliol)it.:2ele.jroVhenbüreanr.

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© & Ligne d'Italie Westschweiz . .

Franco-Suisse .

Dron=Stiiie .

©eiis-Si-ioii . .

Jura industriel .

Bulle-Rornont ..Bernische Staats-.

bahn .

Zeutralbahn .

Rordostbahn Vereinigte @chwei= jerbahneit .

Sabische Sinieit

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14 32 4l 35

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...Der R a il) t d i e n st ist" in 5 -.Süreauj volistaiibig organisirt. Er kostet burchschuittlicf) Fr. 1000--1500 jährlich per Bureau und wirb nui: wenig beiiuçt. 28 .-Büreaux, haben einen partiellen .H.Khtdienst, siir welchen die ..ßerwaltuug %r. 15 per Mo'nat dem .Angestellten Oeäahlt, welcher aus dem -.Büreau Rachtfager halt. Endlich sind 156 sefiinbare .-Büreauj; mit .Sautwerfei. versehen, welche es gestatten, ben Tele= graphisten während ber Racht 511 rufen. -Da iedoii) diese Apparate ..ic '...transmission uiiterßrechen, so wird von ihnen nur bei Feuersbrünsten

795

Gebrauch gemacht. Folgende Uebersicht zeigt die Entwickelung, welche der Rachtdieust während der vier legten Jahre genommen hat.

III. Nachtdienst.

voller

..^acht^ dienst.

Ende ,, ,, ,,

5 1866 5 1867 1868 1869 ^ 5 ...

^

.^hei^

^wischen^

weiser bureau^ mit ^ach^ ^antwerken.

dienst.

^

14 21 25 28

6

22 126 156

Bemerkungen.

^

^ Aufgehoben in Bellinzona.

^ Eingeführt in Bern.

Der wesentliche Fortschritt, welcher in unserer Telegrafie noch zu verwirklichen ist, besteht in der Beschleunigung derselben , d. h. in der Abkürzung der Zeit, welche von der Ausgabe einer Depesche bis zu ihrer Zustellung an den Adressaten verfliegt.

Der Geschäftsbericht schweigt über .diesen wichtigen Vunkt . d.. man aber, wie aus den Erklärungen des Telegraphendirektors hervorgeht, dieses Jal.r eine Statistik begonnen hat zur Bestimmung der mittlern Zeit, welche die Uebermittlung der Depeschen erfordert , so stellt die Kommission keinen saehbezüglichen^ Antrag.

Diese Statistik wird sicher das Gute ^haben, auf die Lücken unserer Organisation hinzuweisen und die .^lusmerksamkeit auf die anzubringenden Verbesserungen zu lenken. Man kann daher die Verwaltung nur dazu beglückwünschen, dass sie diessalls die Jnitiative ergriff, und den Wunsch beifügeu, dass diese Statistik so vollständig als moglieh angelegt und fortgeführt werde.

796 B. ©eschaftsfubrung des Bundesgerichtes.

Der ®es(.hästs&eri(.ht des Bundesgerichtes bietet ju keinen besonderen ..Bemerkungen Anlass. Wir beantragen einfach ©enehmigung desselben.

B e r n , den 15. Juni 1870.

Die Mitglieber der Kommission: 8ltyhon§ Äöchlirt.

Auguste Xumttini.

3ol)onn SüBelJer (Bern).

Snlee SRoguin.

öotllicb lUiunicr.

$a\tçï) ti. -cettlingen.

Eugène -.Borel.

3Of.

.8.

!.?.

SROrel.

3ohanneg -poflouer.

797

^s^I^n^^ der

Antrage der Kommission.

A ^efchaft^uhrun^ de... Bundesrathe....

Departement de... ^nnern.

1. Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht und Antrag vorzulegen, nach welchem Modus in Zulauft die Bundesbeiträge an die ^schweizerischen landwirtschaftlichen Gesellschaften zu bestimmen un^d auszurichteu seien.

2. Der Bundesrath wird eingeladen, ausserhalb der gewohulichen Jnspektion ein Gutachten von bewährten Technikern einzuholen über die Frage, ^ ob das an der Rhone angewandte Sporens.^ftem geeignet sei, die mit der Korrektion angestrebten Zwecke ^u. sichern.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, Berieht und Antrag zu stellen, wie die Jnspektion ^er Arbeiten der Rl^onekorrektion in einfacherer und besserer Weise angeordnet werden konnte.

.^n^- und ^ol^eidep^rtement.

4. Der Bundesrath wird eingeladen, in geeigneter Weise sich nachdrücklichst dahin zu verwenden, dass den Bestimmungen des .Staatsvertrages mit den Vereinigten Staaten Nordamerikas, Auslieferung be.^ treffend, eine Ausführung verschafft werde, durch welche der Zweck des Vertrages wirklich erreicht werden kann.

.

. ^ 5. Der Bundesrath wird eingeladen, den im Postulate vom 24. Juli 1869 vorgesehenen Bericht, betrefseud Einbürgerung von Heimatlosen , da die thatsächlicheu Vorausse^ungeu desselben bei den Kantonen Tessin, Waadt uud Wallis eiugetreten sind, unfehlbar aus die ordentliche Wintersii^ung ^u erstatten.

798 ^.lil^rd^r^ment.

6. Der Bundesrath wird eingeladen, eine Verordnung zu exlassen, die das Minimum au Bettessekten bestimmt, welche in eidgenosfischen Kasernen für Rekr..tenseh..len u..d Wiederholu..gsknrse den

Truppen zur Verfügung zu ft.^llen sind.

7. Der Bundesrath wird eingeladen, a. zu untersuchen, ob nicht eine vollständige Neutralisation des Gesundheitsdienstes bei den eidgenossischen Truppen eingeführt werden sollte. b. darüber der B..ndesversammlnng Bericht zu erstatten und bejahendenfalls einen bezüglichen Gese^esentwurf vorzulegen.

8. Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen , ob nicht ein Geset^ über Abänderung des Soldes der Trainsoldaten zu erlassen sei, um die Rekrutirung dieses Eorps zu erleichtern.

..). Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob es nieh..

im wohlverstandenen Jnteresse der Militärverwaltung liege, die Fourragevoxrätl..e aus ein minderes Mass zurückzuführen.

10. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und Berieht und Antrag zu hinterbringen, aus welche Weise deu beträchtlichen Aus^ fällen im Ergebnisse der eidgenössischen Konstr...ktiouswerkstätte und der Vserderegieanstalt ganz oder theilweise abgeholfen werden könne.

^in.in^i^rtement.

11. Der Bundesrath wird eingeladen, das Rothige anzuordnen, damit die Rechnungsstellnng der verschiedenen vom Bunde betriebenen industriellen Unternehmungen in gleiehmässiger Weise und in Uebereinstimmung mit der eidgenössischen Staatsreehnung geschehe.

12. Der Bundesrath wird eingeladen, darüber zn wachen, dass dem Bundesrathsbesehlnsse vom 2. Angust 1865, Ziffer.-, wonach die Hohe der temporären Geldanlagen bei einzelnen schweizeris..hen Kreditanstalten die .^öl..e von Fr. 300,000 nicht übersteigen darf, strikte na..hgekommen werde.

^..ndel.^ und ^oltdep^rtement.

13. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, aus welche Weise dem von Jahr zu Jahr steigenden Defizit in dem Ertrage der eidgenossischen Riederlagshäuser abgeholfen werden konne.

^

799

.^.^i.^rt^n...

1.4. Der Bundesrath ist eingeladen, zum Zwecke der Einführung der offenen .Korrespondenz mit reduzierter Tax^e Bericht und Antrag zu hinterbringen.

^ 1^.

Der

Bundesrath

ist eingeladen, das Bundesgese.^ vom

11. Juli 1866, betreffend die Einführung eines zweiten Formats sur die Frankoeouverts, in Vollziehung zu setzen.

16. Jm Uebrigen wird der ..^eschästssührung des Bundesrathes und der Staatsrechnung vom Jahr 1869 die Genehmigung ertheilt.

..l. ^efchaft.^fuhrun^ de^ Bund^^erichte^.

17. Die Gesehästssührung des Bundesgerichtes vom Jahr 186.^ .vird genehmigt.

,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes im Jahr 1869, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre.

(Vom 15. Juni 1870.)

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Bundesblatt

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Jahr

1870

Année Anno Band

2

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26

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.07.1870

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729-799

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