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#ST#

Inserate Bekanntmachung betreffend

den Geldanweisungsverkehr mit Belgien.

Jn Folge eines unterm 3. März 1870 mit Belgien abgeschlossenen Postvertrags Tonnen vom 1. April 1870 an zwischen der Schweiz und Belgien Geldanweisungen bis zum Betrage von Fr. 200 ausgewechselt werden.

Die Taxe einer Anweisung beträgt: bis auf 100 Franken

=

50 Wappen,

über 100 bis 200 Franken = 1 Franken.

Für G e l d a n w e i s u n g e n nach B e l g i e n werden interne Geldanweisungseartons verwendet, auf deren Adreßseite in gewohnter Weise der Betrag in Franken und Wappen anzugeben ist und welche an das als Auswechslungsbüreau bestimmte Postbüreau Basel überschrieben werden müssen, ganz gleich wie die Anweisungen nach .England. Amerika und Rolland.

Auf der Rükseite des Coupons ist die genaue Adresse des Empfängers aufzuschreiben.

Weder auf der Anweisung noch auf dem Coupon sind irgend welche an den Adressaten gerichtete Korrespondenzmittheilungen zuläßig.

Die Anweisungen konnen nach seder beliebigen Ortschaft adressirl werden, gleichviel ob in denselben eine geldanweisungspflichtige Poststelle bestehe oder nicht, indem es Sache des belgischen Auswechslungsbüreau ist, die Anweisung an das dem Wohnorte des Empfängers zunächst gelegene Postbüreau zu versenden, welches die Auszahlung an denselben zu besorgen hat Die Taxe muß vom Versender vorausbezahlt werden, und zwar zunächst durch Ankauf eines gestempelten Geldanweisungscartons. und dann, indem bis zur er..

gänzenden Dekung der sollen Taxe, auf der Rükseite über die Bemerkungen Frankomarken von entsprechendem Werthe aufgeklebt werden.

Die Postbüreaux und geldanweisungspstichligen Ablagen sind angewiesen, über die Ausfertigung der nach Belgien bestimmten Mandate die nothige Anleitung zu ertheilen, und es sind diesfalls die nämlichen Muster maßgebend, wie für den .Verkehr mit England u. s. w.. mit der selbstverständlichen Ausnahme sedoch . daß auf der Rükseite des Coupons der Betrag nicht anzugeben ist, indem Belgien den

nämlichen Münzfuß hat wie die Schweiz, somit die Angabe des Betrages aus der.

Adreßseite genügt.

405 Die G e l d a n w e i s u n g e n a u s Belgien werden von den belgischen Aufgabe^.

stellen ausgefertigt und dem Auswechslungsbüreau Basel übersandt, welches sie auf der .^ükseite mit einer den Datumsstempel und die interne Aufgabenummer von Basel tragenden .^iguetie beklebt und in Original an die Auszahlungsstelle versende^ Diese Anweisungen werden von den schweizerischen ^ostbüreaux^ und geld^

anweisungspflichiigen Ablagen in ganz gleicher Weise ausbezahlt und behandele wie

interne Anweisungen.

Bern, den 14. .......ärz 1870.

Das ^ostdeparlement .

.^. ^ll^e.t^enell.

^rogr^mm der

Ausstellung des Vereins .Deutscher Zeichenlehrer.^

^ 1.

Die Ausstellung findet in ^erlln ...om 10. ^bis 24. April 1870 statt , und wird täglich, mit Ausnahme des 15., von 11^-4 Uhr gegen ein ^nlree von 2^ Sgr. geoffnet sein.

Aussteller und .Eingeladene haben freien Eintritt.

^

.^.

^weck der Ausstellung ist. dem allgemein gewordenen Streben, die Besehäf,.

tigung mit den zeigenden Dünsten zu verallgemeinern und den Unterricht im Zeichnen ^u heben, dadurch entgegenzukommen, daß man den Zeichenlehrern, sowie dem ge^ sa.nmien Publikum eine Ueberfich.^ daruber verschaffe, was in dem .Gebiete des Zeichnens momentan geleistet wird, und was für Anstrengungen gemacht werden, n.^ch hohere Leistungen zu erzielen.

§ Zur

.^ .^.

Beschickung der Ausstellung werden eingeladen^

1. Alle Unierrichts.^Anstallen, sowohl diejenigen. welche sich ausschließlich, wie auch die, welche sich nur theilweise mit dem Zeichenunterricht befassen.

2. Alle Zeichenlehrer, offentliche wie private.

.^. .^ünst^er und ^rivale, welche sich im Besitze besonders schätzbarer Unterrichts^

mitteI befinden.

4. Fabrikanten und ^erfertiger von Modellen für den theoretischen oder prak^ iischen Zeichenunterricht ^) Die Generalversammlung des Vereins Deutscher Zeichenlehrer findet am Ostermontage, den 18. April, Abends .^ Uhr, in einem noch zu bestimmenden L..^ kale statt. -- Gäste willkommen.

406 5. Buchhändler und Verleger, welche steh im Bestie von ..^orlagenwerken oder überhaupt von solchen Werken beenden, die auf das Zeichnen Bezug haben.

^. Händler von ^eichen.^Utenstlien und Materialien.

.^ 4^ Die Aufstellung wird drei .^auptgruppen umfafsen ^ 1. Modelle und Vorlagen, .... Arbeiten von Schülern aller Art, .^. Ulenfilien und Materialien.

^ .

Die Ausstellung findet statt unter Verantwortlichkeit des .Vereins Deutscher Zeichenlehrer, der für da... Jahr 187.... seinen Vorort in Berlin hat.

^ Die Vorbereitungen ^der Ausstellung übernimmt ein vom herein ernanntes Comité unter dem Titel. fomite für die Aufstellung des Vereins Deutscher ^ei^ chenlehrer.

Briefe und Sendungen sind an dieses Comité unter der Adresse des .^or^ spenden des herein... Deutscher Zeichenlehrer, I^r. .^. .^er^er, in Berlin, Magazin^ strade 1l^, zu richten.

^ .

Wer die Ausstellung beschicken will, hat davon dem obengenannten Comité eine definitive Anzeige bls spätestens den 10ten März 1870 zu machen (s. ^ 7.). ^ach erfolgter Anmeldung wird den Ausstellern ein gedrucktes ^ormu^ar zugestellt, welches sie genau auszufüllen und gleichzeitig mit ihren Gütern einzusenden haben. Die Anlieferung der Ausstellungsgegenstände muß portofrei vor dem 1. April erfolgt sein.

.^ 7.

Das Comité hat das .^echt, alle Gegenstände zurückzuweisen .

1. welche nicht rechtzeitig .^ ^) angemeldet sind, 2. welche bel der Anlieferung nicht von dem in

^ ^ genannten formular be^

gleitet find, ^. welche durch ihren Umfang oder ihr großes Gewicht der Aufstellung Schwierig^ keilen in den Weg se^en.

^ 8 .

Jeder Gegenstand muß mit einer mehr oder weniger delalllirlen Beschreibung .^resp. ^erzeichniß versehen sein, aus welcher das Publikum den ^amen des ^er^ fertiger^ und resp. den Zweck, .^reis .^e. des Gegenstandes ersehen kann.

..^ei Schülerzeichnungen ist außer dem ^amen de^ Schülers möglichst auch das Aller, die auf die Arbeit verwendete ^eit und die Art und Weise der Darstellung (beispielsweise ob Copie oder nach der ^atur) anzugeben.

Außerdem ist zu wünschen, daß Schülerzeichuungen ein und derselben Art und ein und derselben Anstalt ein möglichst gleichförmiges format haben.

^

-.

^ür bie ^erstcherung der ausgestellten Gegenstände gegen Feuerschaden sorgt das Ausstellungseomité in dem Falle, daß aus dem Ausstellungsformulare die be^ treffende .Rubrik gehorig ausgefüllt ist.

.^ 10^ Um Beschädigungen oder den Verlust der Ausstellungsgegenstände zu vermelden, werden die no^higen Vorsichtsmaßregeln von Seiten der Ausstellungseommission

407 ergriffen werden, eine eigentliche Verantwortlichkeit aber kann den Ausstellern gegenüber nicht übernommen werden.

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.^ 11.

Jn allen fällen, wo eine würdige Ausstattung der Ausstellungsgegenstände wünschenswert ist, hat der Aussteller dafür Sorge zu fragen, resp. die ^ermittIung des Ausstellungseom^e.s in Anspruch zu nehmen.

.^

1^

Während der Dauer der Ausstellung konnen die eingelieferten Gegenstände nicht zurückgezogen werden.

^ 13.

^

Die Rücksendung der Gegenstände erfolgt unmittelbar nach dem Schlufse der

Ausstellung.

^ür diejenigen, welche nicht selbst für die Wiederverpackung und

Rücksendung der Waaren Sorge fragen konnen . geschieht die Verpackung und Rücksendung durch das Ausstellungseomité , und zwar für .Rechnung und Gefahr der Einsender.

.. 14.

Jedem Aussteller steht ein Passepartout für die Ausstellung zu Gebote.

.^

15.

Die Entscheidung der ^rage, ob und in welcher Weise hervorragenden Lel^ stungen auf der Ausstellung eine offentliche Anerkennung zu Theil werden solle, hat sich das Comité noch vorbehalten.

Berlin, im Februar 1870.

Das ^...n^t... sur die ^us^nn^ des ..^e.^eius Deutsche^ ^eichenllell^.e.....

Ausschreibung.

Die Stellen eines Büreauchefs und eines Sekretärs des eidg. ArtiIleriebüreau in Aarau werden hiemi^ zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die Jahresbesoldung für erstere Stelle beträgt ^r. .^000, sür Ieztere Fr. 1800.

Schweizerbür^er, welche auf die eine oder andere dieser Stellen reflektiren, haben ihre Anmeldung schriftlich und unter Beilegung der nothigen Zeugnisse über

ihre Befähigung bis spätestens den ^. April nächsthin dem eidg. Militärdepar.^ tement einzureichen.

Bern, den 17. ..^ärz. 1870.

^id^. ^i^lita^e.^a^e^eut.

40.^

Zolltarif für die Anfuhr nach dem Kaiserstaate .^..sterreich und dem Königreich Ungarn, gema^ der am 30. ....^...mber 18.^9 Bischen .^efterreich und England abgeschlossenen Rachtra^^onoention, welche durch das kais. ton. Finanz und Handelsministerium mit 26. ^ebruar 1870 in Vo.^iehung gefegt worden ist.

Auf Grund des Artikels 1 de^ Vertrages zwischen der Schweiz und dem ^aiserstaate Oesterreich .^m 1.^20. Dezember 18.^ findet dieser Tarif auch auf dle Einfuhr aus der Schweiz nach Oesterreich Anwendung.

.^er

Zentner B a u m w o l l e n w a a r e n , d. l. .

^ Webe^. und Wirkwaaren aus Baumwolle oder aus Baumwolle und deinen , auch in Verbindung mli ^eiallsäden oder gesponnenen.

Glase, jedoch ohne Beimischung von Seide, Wolle oder ande.^ r e n Thierhaaren. . . . . . . . . . . . . . .

a) Gemeinste, d i. .

Dochle, gewebte, Gitter (n^arl^), Gurlen, ^etze (.^..sch^, ^ferde^, ..^ogel^ und ähnliche grobe ^e^e), auch gesteifte ^utternetze ^stil^ nets)

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st.

1 2

l^^ Gemeine, d. l. ^ 1. Gla^e, (nicht gemustert^, r^he (au^ rohem Garn ^erfer^ llgte)^ dichte Webewaaren, .aneh gekopert^ eroistrt, gerauht oder appre^irt, gebleicht . . . . . . . . . . .

dann ^ t^ 2. Gemusterte, rohe, dichte Webewaaren . . ..... . .

Alle diese unter Z. 1 und 2 genannten Waaren, mlt Au^ nahme der sammlartigen ^mi^ aufgeschnittenem oder nicht ^ ^ aufgeschnittenem Flor) und der unter t) begriffenen . .

c) Miltelfeine, d. i. .

1. Glaile, dichte Webewaaren, gefarb^ . . . . . . . , ..,,.

2. Gemusterte, dichte We^waaren. gebleicht oder gefärbt . . ^ ^ .^ l. Undichte Webewaaren, roh . . . . . . . . . .

2. Alle mehrfarbigen und alle rothgefärbten dichten Webewaaren .^. Alle ^Sammte und sammtar^igen Webewaaren mil aufge^ schnitlenem oder nicht aufgeschnittenem ^lor) . . . .

4. Band^, ^nopfmacher^, ^osamen^ier^ und Slrumpfwaaxen, ^ 3auch Mobelnetze und bobbinetartige ^orhängestoffe . . .

5. Alle bedruckten dichten Webewaaren . . . . . . .

Alle diese unter Z. 2, 3, 4 un... 5 genannten, insoweit sie nicht unter e) und f) begrisfen stnd . . . . . .

kr.

409 .^er Centner ...

e^ Feine, d. i. alle undichten Webewaaren, ausgenommen die unter d) und t) genannten . . . . . . . . . . . . .

45

^) feinste, d. i. Tülle englischer Facon .^.oooinet^ pe.^iue.^ mit Ausnahme der unter d) 4 genannten ^orhängestoffe, Spitzen und gestickte Webewaaren ^ und alle Waaren in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase . . . . . . . .

.^0

kr.

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^ o I I e n w a a r e n , d. i..

Alle Webe^ und Wirkwaaren aus Wolle oder anderen Thierhaaren, auch in Verbindung mit Metallfaden oder gesponnenem Glase oder mit anderen nicht seidenen Webe^ und Wirkmaterialien.

.^) Gemeinste, d. i. .Rotzen, ^alinatuch, Matrosentuch .^i^ona), Loden, Oellücher, ^reßtücher (Fillrirlücher). Siebboden und Gestechte ^ Seile, Taue) aus ^ferdehaaren ohne Verbindung mit andern Materialien, ^utabschnitte, Tuchenden, Fußteppiche aus ^und^, .^alb^ oder .^indhaar , Filze (auch ^etheert und lakirt), unbedruekt Walzenüberzüge ^endlose ^ilze), Gitter uud ge^

knüpfte ^etze, beide ungefärbt, .^aarsohlen (für Stiefel und

4 50

Schuhe aus Filz, auch auf einer Seile lakirl), dann Gurlen .

l^) Gemeine, d. i. gewalkt, nicht bedruckte und nicht sammtarlige Webewa^en, nicht bedruckte ^ltzwaaren ^, au^ch .^ußteppiche mit Ausnahme der unter a^ genannten . . . ^ . . . . . .

Und ...om 1. Jänner 1871 an . . . . . . . . .

18 15

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c) Mlttelfeine. d. i. .

1.. Alle sammtartlgen. ^ alle ungewalkten, dichten und alle be^ druckten Wollwaaren , aufgenommen die unter d) und e) genannten

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2. ^osamentier^, .^nopfmacher^ und Strumpfwaaren

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d^ feine, d. i. Tülle und andere undichte Webewaaren, ausge^ nommen die unter e) genannten , auch Shawls und Shawls^ tücher (ohne Beimischung von Seide, . . . . . . . .

^5 ^ 50

^

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e) feinste, d. i. Spitzen ^auch Spitzenlücher^, gestickte ^ebewaaren und alle Waaren in. Verbindung mit Metallfäden oder gespon.^ nenem

Glase

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^0

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Bern, den 15. März 1870.

^.as schweiz. ..^andells^ nnd ^.....Ide.^a^e^en.^.

410 ^rbsch^f^ufforderung.

Unterm ^. September 18.^ starb in Guamaearo auf der ^nsel .^uba^Don L o r e n z o Mat h h s, gebürtig aus der Schweiz (Ort und Danton sind nicht be^ kannt), mit Hinterlassung von .^ermogen, welches infolge der beendigten Liquidation auf den Betrag von .^r. ^..8,5.^1. 05 Ct. ansteigt. Durch Vermittlung des schweize^ rischen Bundesraths . beziehungsweise des schweiz. Consuls in pavana , als Be^ vollmächtiger von aargauischen Crbprätendenten, haben die spanischen Behorden auf Cuba dieses ^ermogen zu fanden der berechtigten Crben in der Schweiz heraus^ gegeben.

Der Bundesrath hat nun die Gerichte des Kantons Aargau als zuständig be.^

zeichnet zur Theilung der Malhvs^schen Crbschas.., und es ist hierauf das Bezirks..

gericht^ .^heinfelden, in dessen Bezirk die ^ehrzahl der aargauischen Crbansprecher wohnt, als zu dieser Crboerhandlung gerichtszuständig erklärt worden.

Demnach ergeht hiemit an alle diejenigen,. welche auf die Beerbung des auf Cuba verstorbenen Don Lorenzo Math^ aus der Schweiz Anspruch machen, die peremtorische offentliche Aufforderung, sich über ihre Crbansprüche bis und mit 15.

^uni 1870 bei dem Bezirksgericht .^heinfelden auszuweisen.

Jm Falle der ^ichlbestreitung würden die gedachten aargauischen Präsumtiv.

erben in den Besitz der Erbschaft eingewiesen werden, immerhin unbeschadet all^

fälliger ^äherrechte Dritter, welche gegen die Crbbesitzer auf gesetzlichem Wege gel^ tend zu machen wären.

.^heinselden, den 5. März 1870.

.Samens des Bezirksgerichts ,

Der ..^iee^Gerich^präsident .

^ii^i.

Der Gerichtsschreiber .

^. ..^a^n^e^.

Anzeige.

Da nun auch die französische Regierung beschlossen hat, die päpstlichen Sil^ bermünzen ^on ihrem Territorium zu entfernen, und diese Schlußnahme zur ^olge haben dürfte, daß dieselben in der Schweiz und namen^ich an den Grenzbüreau^ an Zahlungsplan oder zur Auswechslung angeboten würden, so glauben wir an den unterm 7. ^uni vorigen Jahres vom Bundesrath gefa^en Beschluß erinnern zu sollen, wonach sämmtlichen eidgenossischen fassen die Annahme genannter Gelv^ sorten u n t e r s a g t ist.

411 Die Bundeskasse ist angewiesen, sedes elwaige, in Geldsendungen der .^aup^ zoll^. und .^reispostkassen enthalten^ päpstlich^ Siuk unnachsichtig zurükzusenden.

Bern, den 8. März 1870.

Cidg. F i n a n z d e p a r t e m e n t , Der Stellvertreter.

J. Ballet ^^.

Bekanntmachung.

Die schweizerischen Industriellen und ^andelsleule, welche mil Spanien in geschäftlichem ..Verkehre stehen, werden hiemit benachrichtigt, daß das unterzeichnete Departement den neuen spanischen Generaltarif vom 1. August 18^9, nebst den bis 1.5. Februar 1870 seitens der spanischen Zollbehörde erfolgen Berichtigungen und Interpretationen, im Druke hat erscheinen lassen, und daß dieser Tarif in der .Kanzlei des schweizerischen .^andels^ und ^olldepartements, sowie bei allen ^antons^ kanzleien, ihnen zur ^ersügung steht.

Bern, den 1. März 1870.

.Das sch.^eiz. ^ande^.s.. nnd ^.^llIde.^a.^.ten.en.t.

^....u.^schreibung .^n erledigten Stellen.

.(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich nnd p o r t ^ fr ..i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im .^alle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß ste ihren ^ a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . H e i m a t o r t deutlich angeben.)

1) Einnehmer der ^ollställ.e M u m p f (Aargau). Jahresbesoldung .^r. 400^

nebst .^ ^ der .^oheinnahme. Anmeldung bis zum 28. März 1870 bei der ^olldireklion in Basel.

2) ^osthalter ln Außersihl (Zürichs Jahres^ Anmeldung bis zum besoldung , bel der Ernennung sestzusezen.

.^0. März 1870 bei der ....) B r i e f t r ä g e r in A u ß e r s i h l . Jahresbesol^ dung, bel der Ernennung festzusezen.

.^reispostdirel^ion

Zürich.

4) B r i e f t r ä g e r in ^ o n a .^Sl Gallen). .^ahresbesoldung, bel der Ernennung festzusezen. Anmeldung bis zum .^0. März 1870 bei der .^relspostdirektion

St. Gallen.

Bundesbla^. Jahrg. XXll. Bd. I.

31

412 5) Posthalter und B r i e f t r ä g e r in .^scholzmatl. (Luzern). Jahres.

besoldung . bel der Ernennung sestzusezen. Anmeldung bis zum 30. März

1870 bel der ..^reispostdireklion Luzern.

.^ Postkommis in ^..euenburg. Jahresbesoldung nach den Bestimmungen des Bundesgesezes vom ...0. Juli 1858. Anmeldung bis zum .^0. März

1870 bei der ^reispostdireklion ^euenburg.

7^ Telegraphist i n ^ P f u n g e n Zürich). Jahresbesoldung Fr. 120. nebst

Depeschenprovision.

Anmeldung bis zum 5. April 1870 bei der Tele^

graphen.Jnspeklion in Zurieh.

8) TeIegraphist in S e m i o n e (Tessin). Jahresbesoldung ^r. 120, nebst Depeschenproviston. Anmeldung bis zum 5. April 1870 bel der Tele..

graphen^nspektion in Bellenz.

1) B r i e f t r ä g e r eh es in Bern. ^ahresbesoldung^ bei der .Ernennung festzusezen.

2) Paker auf d^m ^auplpoflbüreau Bern. ^ahres^ besoldung, bei der Ernennung festzusezen.

Anmeldung bis zum 23. März 1870 bei der .^reispostdirekti..^ Bern.

.^ P o s t h a I t e r und B r i e f t r ä g e r in ^ e r m a t t .^Wallls). Jahresbesol.

dung .^r. 720. Anmeldung ^bis zum ^0. Marz 1870 bei der^rei.^postdirek.

tion Lausanne.

4^ P o s t k o m m l s in ^le u r l e r ^euenburg^.

Jahresbesoldung nach den Bestimmungen ^es Bun^

desgesezes vom .^0. ..^uli 1858.

5) P a k e r auf dem ^auplpostbüreau ^ e n e n b u r g .

Jahresbefoidung^ bei der .Ernennung festzusezen.

Anmeldung bis zum

2.^. ......ärz 1870 bei der .^reispostdlreki.ion .^euenburg.

^ Telegraphlst in A u ß e r s i h l ^Zürich). ^ahresbesoldung ^r. 120, nebst

.

Depeschenpro^iston. Anmeldung bis zum .^1. März 187o bei der Tele^ graphen^nspektion in Zürich.

7) P o s t h a k t e r und B r i e f t r ä g e r in W e l ^ e n b u r g ^Bern,. ^ahresbesol^

dung .^r. ^00. Anmeldung bis zum 2.... März ..870 bei der .^reispostdirek..

tion Bern.

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Jahr

1870

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.03.1870

Date Data Seite

404-412

Page Pagina Ref. No

10 006 444

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