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Botschaft de...

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Einziehung und Umprägung von Silberscheidemünzen.

(Vom 1. Juni 1870.)

Tit..

Aulasslich der Vrüfung des Geschäftsberichtes für das Jahr 1867 erliessen Sie unter Anderm folgendes Bostulat.

,,Der Bundesrath wird eingeladen : ,,a. seinem Beschlusse vom 1. Wintermonat 1867, betreffend Eiu.,losnng der Silbermünzen vom Jahr 1860, einstweilen keine ^ ,,weitexe Folge zn geben , .,b. den Räthen einen Blan vorzulegen, wie er beabsichtige, mit der "Vollziehung des Münzvertrages von t 865, sowohl betreffend .,die Einlosung der alten, 8/10 seinen Münzen vom Jahr 1860, "als die Vrägung von neuen Münden, vorzugehen, mit appro"ximativer Berechnung des finanziellen Resultats."

Bezüglich auf den ersten Theil dieses postulats verweisen wir auf

den vorleztjährigen Geschäftsbericht, worin angezeigt sich findet, dass die Sistirung der Einziehung schon vor dem Erscheinen der oberwähnten Sehlussnahme verfügt worden ift.

Ueber den lezten Theil haben wir hiemit die Ehre, Jhnen fvlgenden Berieht zu erstatten.

Nach der Münzeonvention vom 23. Ehristmonat 1865 beträgt das dur.h die Sehweiz zu emittirende Kontingent von Silberscheidemünzen

632 (2-, 1- und 1/2 Franken- und 20 Eentimeustüke) hochstens 17 Millionen Franken. Rach d^er nämlichen Konvention (Art. 5) ist der Schweiz

zur Einlosnug ihrer kraft Gesez vom 3l. Jänner 1860 zu 800/l000

sein ausgeprägten Stlberftüke im Betrage von 101/2 Millionen Franken Termin bis 1. Jänner 1878 anberaumt. Unterdessen sind diese Münzen zur Zirkulation zugelassen, gleich wie die nach dem oberwähnten Vertrag^ ausgeprägten. Der Umstand aber, dass das Silbergeld Jtaliens wegen des dort herrschenden Bapierzwangskurses in grosser Menge in uuserm Vermehr vorkommt, hatte in Verbindung mit der Zirkulation der päpstlichen Münzen während längerer Zeit den nnserigen den Umlauf versperrt, so dass bei der Bundeskasse und bei den Kreis^assen eine sehr starke Rükstromung stattfand. Seitdem jedoch mit Jtalien ein Auswechslungsreglement vereinbart ist, welches die Abschiebung seiuer Münzen ermöglicht und die päpstlichen Stüke von nnserm Territorinm entfernt sind, hat die Stanung wesentlich abgenommen, und es ist daher kein Grund vorhanden, die Einlosnng nun sofort vorzunehmen. Uebrigens würde uns dieselbe, vorausgeht, dass noch ungefähr 8 Millioneu im Verkehr sind, eine Einbusse von nahezu ^r. ....00,000 oder .l 1 ^ verursachen. Wenn also unter den gegenwärtigen Verhältnissen den Silberscheidemünzen schweizerischen Ursprungs die fernere Zirkulation als gesichert betrachtet werden darf, so soll aus finanziellen Gründen auch

die Einziehung derselbe so lange als moglich hinausgeschoben bleiben.

Von

diesem Gesichtspunkte aus wäre also die Operation erst im

Jahre ^877 vorzunehmen.^ es ist jedoch die Mogliehl^it^ hiezu nicht ge-

gebeu, da die Einrichtungen, wie sie ^ur Zeit in der eidg. Münzstätte bestehen, eine so lauge Hinausschiebung nicht gestatten. Jn diesem Etablissemeute werden nämlich, wie bekannt ist, gegenwärtig die Vostfxankomarken und Frankoeouverte u. dgl. verfertigt --^ eine Fabrikation, die beim jezigen jährlichen Bedarf der Bostverwaltnng viel Zeit und einen bedeutenden Vlaz in Anspruch nimmt. Soll dieser Betrieb nicht eingeschränkt oder theilweise auswärts der Anstalt verlegt werden, was uns nicht rathsam schiene, so darf die jährliche Leistungsfähigkeit der

Münzstätte nicht hoher als aus 3 - 4 Millionen ..^tüke veranschlagt

werden. Zu einer Reuprägung von 12 Millionen ^ranken, die wir als sur unsern vorläufigen Bedars erforderlich erachten , find daher wenigstens 3 Jahre nothig, und es sollte also mit der Arbeit im Jahr 187^ begonnen werden. Raeh dem srnher angenommenen Massstabe hat die Emission zu bestehen aus ^r. ^ 6,000,000 in Z.^eisrankenstüken und

,, 6,000,000 ,, Einsrankenstüken.

Fr. 12,000,000

633 Die Frage, ob nicht mit Rüksicht aus die eirkulirenden Fünfsran^kenstül.e in Gold die Frankeustüke^ in einem grossern als dem angegebenen Verhältnisse zu prägen seien , muss näherer Untersuchung vorbehalten ^leiben.

Von der Ausgabe von 1/2 ^rankenstüken kann unsers Erachtens vorderhand abermals abstrahirt werden , da diese Geldsorte durch die ^im Umlauf befindlichen 20-Eentimenstüke einigermaßen ersezt wird und erstere diese leztern, wenigstens theilweise, sosort aus dem Verkehr perdrängen würden. Wie soeben angedeutet, wurde bereits im Jahr 1860, .aus dem nämlichen Grunde, von der^Brägung von 1/2 Frankeustüken abstrahirt, und es hat sich. in der That niemals ein Bedürfniss darnach eingestellt. Wenn es sich später um die Umarbeitung der Rikelmüuzen handeln wird, gedenken wir Jhnen die Abschafsung der 20 Centimenstüke zu beantragen, aus deren Legiruug sodann mit Vorlheil die kleinern Rikelsorten (10- und 5 Eentimenstüke) vervollständigt werden konnen, da die erstern ^/ie.^ beziehungsweise ^/io.^ mehr Silber euthalten als lettere. Ohne diese Verwendungsweise wäre die Aushebung genannter Münzsorte mit grossen Opfern verbuudeu ; denn abgesehen von ihrem innern Minderwerth (eirea 35 .1/2) käme die Eutlegirung wegen der Härte des Metalles verhältnissmässig sehr thener zu stehen.

Gegen die Beibehaltung der 20 Eenti.uenstüke spricht übrigens auch der Umstand, dass dieselben vom Augenblik an , . wo die Emission von 1/2 Franken wieder begonnen hätte, durch kein Bedürsniss mehr geboten wären. Zwischen dem Eentime- und Frankenstüke scheinen uns die andern Porten, nämlich die 2.^, 5^, 10- und 50-Eentimenstüke hiulängliche Vermittler zu sein. Sodann muss die Thatsache hervorgehoben werden, dass gerade in den Zwanzigeentimenstuken weitaus die meisten Fälschungen vorkommen . kein Geld bietet der Falschmünzerei so viel Leichtigkeit und Vortheil zur Nachahmung ^ie dieses. Von 100 gesälsehteu Stüken fallen denn auch wenigstens 95 aus die geuannte Sorte. Jm Jahr 1867 sammelten sich bei der Bundeskasse ^r. 1768 an^ i. J. 1868 ^r. 1321,

und i. J. 186..) belief sich der Betrag ans nicht weniger als Fr. 3076.

Dieses Verhältniss wäre zwar noch kein Erschrekendes.^ aber wer bürgt uns dafür, dass dasselbe sich uicht verschlimmere, wenn die Rachahmnng so täuschend gelingt, dass selbst unsere Kassabeamteu die uuächten von den ächten kaum noch zu unterscheiden ver.uogen ^ Wir glaubten, dieses Gegenstandes, über welchen zu geeigneter Zeit eine spezielle Vorlage erfolgen wird, schon hier Erwähnung thuu zu sollen.

Berechnen wir nun vorab die Kosten der Umprägung der 800/1000 seinen Silberscheidemünzen. Es wurden deren in den Jahren 1860 -

1863 bekanntlich für 10 1/2 Millionen emittirt ; in den Jahren 1867 und 1868 vorläufig zurükgezogen 1 1/2 Millionen . so dass das im

Verkehr verbleibende und zurükzuziehende Quantum nicht hoher als ^u

634 zirka 8 Millionen Franken ^u veranschlagen ist , indem die Erfahrung lehrt, dass von derartigen Geldsorten in der Regel annähernd ein Zehntel

zurükbieibt.

Fein Silber.

Kupser.

1,000,000 Franken - Kilogr. 4000 Kilogr. 1000 in Abzug kommen als Abnu-

zung 1 ^ . . . . .

40 ,, verbleiben 3960 Kilogr.

^0 990

Um 990 .Kilogramm Kupser auf .^i.^ feines Silber zu legten

bedarf e s

.

.

.

.

.

.

.

.

5010

Kilogramm ^^/...^ feinen Silbers , hieran sind vorhanden obige

.

.

.

.

.

.

.

.

.

3960

verbleiben . . . . . . . .

Diese kosten, per Kilogr. ^u Fr. 225 berechnet, Fr.

Die Brägungsl^osten für 6000 Kilogramm legirtes Metall, welche aus 990 Kilogramm Kupfer und 50 l 0 Kilogr.

Silber hervorgehen, betragen inelnsive Zins vom Be-

triebskapital, zu Fr. 2. 50 .

.

.

.

. ,,

Rennwerth der eingeschmolzenen ^ ^^ ^

,,

l050 236,250 15,000 1 ,000,000

Fr. 1,251,2^0 Rennwerth, 5 Gramm .^ 1 Franken

.

,,

Der Verlust auf einer Million alter Franken beträgt

somit

.

.

.

.

.

.

.

. Fr.

oder auf den zurükzuziehenden 8 Millionen Franken -

Fr.

1,200,000

51,250 410,000

Sezen wir nun den Fall, dass man sich nicht bloss ans die Umgeftaltung der 8 Millionen alter ^ranken, resp. einer wegen des hohern Kupfergehaltes der ^/^.^ seinen Silberscheidemünzen hervorgehenden Reuprägung von Fr. 9,600,000 ^/...^ sein beschränken, sondern das dem Eirkulationsbedars annähernd entsprechende Quantum von ^wols Millionen erstellen wolle, so gestaltet sich in diesem Falle die Rechnuug wie folgt:

635

1,000,000 Fr. .^ 5000 Kilogramm: 4175 ^/...^ fein Silber zu Fr. 225. ..^ Fr. 939,375. .--..

^25 Kupfer ,, ,, 2. 10 ..^ ,, 1,732. 50 Vrägekosten zu Fr. 2. 50 .

. . - ,, 12,500. 1,000,000 kosten^ . . . . Fr. 953,607. 50 Rennwerth . . . . . .

^, 1,000,000. bleibt Gewinn Fr.

46,392. 50 odex aus Fr. 2,400,000 . . . -^ Fr. 111,342. Der Verlust aus der Umprägung beträgt .

,, 4l 0,000. --,,

Gewinn ,,

,,

Rettoverlust

Reuprägung .

.

oder i n runder Summe

Dagegen

.

.

.

.

,,

.

.

1l 1,342. -.

F r . 298,6.^8. --

.

F r . 300,000.

-

Dieses Resultat ergibt sich auch aus folgender Darstellung : Silber ^..^

12 Millionen Franken

.

.

Kilogr.

50,100

Kupfer

Kilogr.

9,900

Vorhanden sind in den 8 Millionen

alten Franken .

sind anzukausen

.

.

.

,

.

.

31,680 7,920 18,420 l ,980 zu Fr. 225 zu Fr. 2. 10 Fr. 4,144,500 ^r.

4,t58 -^^^^^ ,, 4,144,500 Brägkosten für 60,000 Kilogramm zu Fr. 2. 50 . ,, 150,000 ^r. 4,298,658 Rennwerth der alten Münzen . . . . , , 8,0l)0,000 Fr. 12,298,658 Rennwerth der neuen Münzen . ^ 12,000,000 Verlust, wie oben . . .

.

. Fr. 298,658 Die Umprägung auf 8,000,000 besehräukt ergäbe Verlust . . . . . ^r. 484,228 - 6,4^ Eine Reuprägung von Fr. 4,000,000 ergäbe

dagegen einen Gewinn von

gleich der mehrgenannten Summe von

.

,, 185,570 .... 4,6^..

Fr. 298,658

Zum Schlusse bleibt uns noch in Kürze mitzutheilen, wie der Müuzreservesond, dessen Wohlthat erst jezt anerkannt zu werden beginnt, zu der bevorstehenden Umprägungsoperation sich annähernd gestalten wird.

636 Wir gehen dabei von der Voraussezung aus, dass die Umänderung der alten in neue Silberscheidemün^en bis zum belauf von zwolf Millionen ^ranken in den Jahren 1875 - 1877 vorgenommen, und dass inzwisehen und zwar künstiges Jahr schon eiue Neuprägung von Zehn^ und Fünseentimenstüken, worüber wir uns Rareres im Vüdget vorbehalten, stattfinden werde.

^..er Münzreservesond. der zu Ende 1869 Fr. 662,000 betrug,

wird bis Ende l 874 wieder anf eirka ^r. 775,000 angewachsen sein.

Jn der daraus folgenden, dreijährigen Epoche wird sich die Rechnung

ungesähr wie folgt gestalten: Umprägung aus ^/..^ seineu Münzen.

Verlust.

Gewinn.

^r. 4,800,000 Fr. 205,000 Fr.

Mün^reservefond.

Kapital. Fr. 775,000

Zins

,,

31,000 Fr^ 806,000 ,, 205,000 601 ,000 1876 ,, 4,800,000 ,, 205,000 Zius ^ ,, 24,000 625,000 ^ 205,000 ,, 420,000 16,800 .^u..

Reuprägung ^.r^ 436,800 ,, 111,342 Gewinu ,, 111,342 1877 ,, 2,400,000 ^

Fr. 12,000,000 Fr. 410,000 Fr.11l ,342 ^

^, 111,342 .-.--.--------.

Fr. 298,658

^r. 548,142 muthmasslieher Bestaud des M ü uzre se rve s o nd s zu

Eude 1877, in rnnder ^umme

^r. 548,000

Zu den neu zu prägenden Münzen müssen selbstverständlich auch neue Stempel verwendet werdeu. Es ist dies nicht bloss desshalb noth.wendig, weil die alten Stempel in künstlerischer und anderer ...^iehuug manches zu wünschen übrig lassen und desshalb schon i. J. 1860 beseitigt werden sollten, sondern namentlich deshalb auch, weil. das neue Geld vom alten mit Leichtigkeit soll unterschieden werden konnen. ^luf den neueu Stüken kann dann allenfalls auch der Feingehalt angegeben werden, wenn dies überhaupt noch nothwendig erscheinen sollte.

637 Wir unterbreiten Jhnen, Tit., den gegenwärtigen Berieht zur nähern Vrüsung. Zur Stellung von Anträgen können wir uns desshalb nicht veranlagt finden, weil naeh dem Gesez vom 31. Jänner 1860 (O. S. VI, 442) die Festsezung der jährlich vorzunehmenden Brägungen Sache des jeweiligen Voranschlages ist. Es kann übrigens kaum rathsam erscheinen , schon jezt eine bindende Schlussnahme zu fassen , da inzwischen leicht Umstände und Verhältnisse eintreten konnten , infolge deren dieselbe schon vor ihrem Jnkrafttreten vielleicht gar aufgehoben oder in irgend einer Weise modifier.. werden müsste.

Wir beschränken .uns daher darauf, zu beantragen, Sie möchten vom gegenwärtigen Berichte Vormerkung nehmen in dem Sinne, dass Sie gegen das darin bezeichnete Versahren keine Einwendung zu erheben haben.

Genehmigen Sie, Tit., zeichneten Hochachtung.

die erneuerte Versicherung unserer ausge-

Bern, den 1. Juni 1870.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes

Der Bundespräsident: ...^ ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schiel.

Bundesblatt. Jahrg. XXII. Bd. II.

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1870

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18.06.1870

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631-637

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