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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aenderung der Konzession einer Schmalspurbahn von Biel nach Meinisberg.
(Vom 3. Mai 1912.)
Tit.
Durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1909 (E. A. S.
XXV, 424) wurde einem Initiativkomitee zuhanden einer zu bildenden Aktiengesellschaft eine Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Schmalspurbahn von Biel nach Meinisberg erteilt. Unterm 12. März dieses Jahres haben Sie diese Konzession dahin abgeändert, dass die Bahn mittelst Dampf oder Elektrizität betrieben werden könne. In einer Eingabe vom 29. Februar 1912, die auch vom Gemeinderat der Stadt Biel unterzeichnet wurde, ersucht nun die A.-Gr. Schmalspurbahn BielMeinisberg neuerdings um Änderung ihrer Konzession in der Weise, dass das Teilstück Biel-Mett ihrer Linie der Stadt Biel abgetreten und die Konzession Biel-Meinisberg auf die Linie MettMeinisberg beschränkt werde. Die Bahngesellschaft fügt bei, dass die Stadt Biel ihr jedoch das Teilstück Biel-Mett zur Mitbenützung für ihre Züge überlassen werde, so dass der Verkehr gleichwohl von Meinisberg bis zum Bahnhof Biel werde geleitet werden können.
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Der Regierungsrat des Kantons Bern, dem dieses Gesuch zur Vernehmlassung zugestellt wurde, erklärte mittelst Zuschrift vom 26. März 1912, dass er keine Einwendungen gegen die nachgesuchte Konzessionsänderung zu erheben habe. Auch wir können dem gestellten Begehren zustimmen. Wir haben nur noch zu bemerken, dass die Stadt Biel, wie aus den vorgelegten Akten hervorgeht, die Verpflichtung eingegangen ist, dass die Strecke Biel-Mett zu gleicher Zeit wie die Linie Mett-Meinisberg gebaut und in Betrieb gesetzt werden soll. Die durch die Abtretung |des Teilstückes Biel-Mett an die Stadt Biel erforderlich werdende Ausdehung der Konzession der städtischen Strassenbahn Biel werden wir nach Erledigung des Gesuches der Biel-Meinisberg-Bahn A.-G., gestützt auf die uns in Art. 23 dieser Konzession (E. A. S. XVII, 122) erteilte Ermächtigung, von uns aus vornehmen Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme und benützen auch diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Bern, den 3. Mai 1912.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
L. Forrer.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
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(Entwurf.)
Bundesbeschluss betreffend
Aenderung der Konzession einer Schmalspurbahn von Biel nach Meinisberg.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Biel-Meinisberg-Bahn A.-G. und des Gemeinderates der Stadt Biel vom 29. Februar 1912 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Mai 1912, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 22. Dezember 1909 (E. A. S. XXV, 424) erteilte und durch Bundesbeschluss vom 12. März 1912 (E. A. S. XXVIII) abgeänderte Konzession einer Schmalspurbahn von Biel nach Meinisberg wird neuerdings dahin abgeändert, dass im Titel und Ingress das Wort ,,Biel" durch ,,Mett" ersetzt wird.
2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1912 in Kraft tritt, beauftragt.
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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Aenderung der Konzession einer Schmalspurbahn von Biel nach Meinisberg. (Vom 3. Mai 1912.)
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Jahr
1912
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
19
Cahier Numero Geschäftsnummer
307
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
08.05.1912
Date Data Seite
35-37
Page Pagina Ref. No
10 024 595
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