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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen;, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Schlosserarbeiten.

Die Schlosserarbeiten für ein neues Munitionskontrollgebäude in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thnn zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Munitionskontrolle Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 10. November nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 30. Oktober 1895.

Öle Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rücktrittes des bisherigen Inhabers ist die Stelle des Elektrotechnikers auf dem Bureau des Waffenchefs des Genies neu zu besetzen.

Die jährliche Besoldung beträgt Fr. 4000--4500.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis zum 15. November nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 2. November 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

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Stellen-Ausschreibung.

Es sind im Instruktionscorps der Infanterie drei Instruktorenstellen II. Klasse neu zn besetzen. Besoldung nach Gesetz.

Bewerber haben ihre Anmeldungen bis zum 15. November nächsthin dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 24. Oktober 1895.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Rücktritts des bisherigen Inhabers wird hiermit die Stelle eines Chefs der rechtlichen Abteilung und zugleich Sekretärs des eidgenössischen Versicherungsamtes, mit einer Besoldung von Fr. 6000 bis 7000, zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Die Bewerber haben sich unter Ausweis über ihren Bildungsgang und ihre bisherige praktische Thätigkeit bis zum 16. November 1895 bei dem Direktor des eidgenössischen Versicherungsamtes anzumelden.

B e r n , den 11. Oktober 1895.

Eidg. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs beim Schweiz. Hauptzollamt in Romanshorn wird hiermit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis und mit 23. November 1895 an die Zolldirektion in Schaffhausen zu richten.

B e r n , den 4. November 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die erledigte Stelle des Einnehmers beim Hauptzollamt St. Margrethen (St. Gallen) wird hiermit zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Bewerber haben ihre Anmeldung bis zum 9. November nächsthin an die Zolldirektion in Chur zu richten.

B e r n , den 21. Oktober 1895.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Leuk-Stadt (Wallis). Anmeldung bis zum 19. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postbureaudiener und Packer in | Anmeldung bis zum 19. Nov.

Interlaken.

j, 1895 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Nidau (Bern).

J Bern4) Postcommis in Zürich.

5) Briefträger in Züricb 15 (Unterstraß).

6) Briefträger in Fenerthalen (Zürich).

Anmeldung bis zum 19. Nov.

7) Briefträger in Bäretswil (Zürich).

1895 bei der J5.reispostdirektion in Zürich.

8) Paketträger in Schaffhausen.

9) Briefträger in Schaffhausen.

10) Postpacker in Schaffhausen.

11) Postcommis in Buchs (St. Gallen). Anmeldung bis zum 19. November 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12) Telegraphist in Loëche-Ville (Wallis). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 16. November 1895 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Petit-Lancy (Genf). Anmeldung bis znm 12. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postcommis in Herzogenbuchsee. Anmeldung bis zum 12. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Villeret (Bern). Anmeldung bis zum 12. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Neuen bürg.

4) Vier Postcommis in Basel.

) 5) Postcommis in Solothnr, iaS^fSyt£i^rä& 6) Paketträger beim Hanptpostbureau l Basel.

Basel.

J 7) Postcommis in Aarau. Anmeldung bis znm 12. November 1895 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

52 8) Bnreaudiener 12. November 9) Briefträger in , ,, . _ . .

10) Postpacker m

beim Hanptpostburean St. Gallen. Anmeldung bis zum 1895 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Lugano.

Ì Anmeldung bis zum 12. Nov.

} 1895 bei der Ëreispostdirektion in T Lugano.

J ßellinzona.

Bedeutende Preisermässigung,

eli te (Urproduktion, Handel, Industrie, Verkehr etc.)

Herausgegeben und redigiert von A. Flirrer, unter Mitwirkung von Fachkundigen in und ausser der Bundesverwaltnng.

3 Bände (156 Bogen gr.-8°) statt Fr. 62 broschiert in 3 soliden Glanzleinwandbänden zu Fr. 25, in feinen Halblederbänden statt Fr. 70 Fr. 30.

Verlag von Schmid, Prancke & Co. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisen bahndeparterneut.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N° 45.

'

Bern, den 6. November 1895.

L Allgemeines.

718. (45/95) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährunp für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 1. November 1895 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu: l fl. österr. W. = 2,0977 Franken.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

719. (45/95) Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen etc. im Verkehr A S B -- N 0 B, V S B und R H B, vom i. Dezember 4882.

Nachtrag H.

Mit 1. Dezember 1895 tritt zu obigem Distanzenzeiger ein Nachtrag II, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen, in Kraft.

Basel, den 4. November 1895.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn 337

720. (45/9B) Personen- und GepäcUarif J S, B R und V Z -- N 0 B und -Bötzbergbahn, vom i. Mai 1899. Ergänzung.

Mit 15. November 1895 treten im Verkehr Delsberg und Pruntrut -- Tnrgi nachstehende Taxen in Kraft: Turgi Einfache Fahrt.

Hin- und Bückfahrt.

von und nach I. Kl. IL Kl. III. Kl. I. Kl. II. Kl. 111. Kl.

Delsberg via Basel-Brugg Fr. lü. 55 7.40 5.30 16.85 11.85 8.40 Pruntrut ,, ,, ,, 13.50 9.45 6.75 21.50 15.15 10.75 Bern, den 5. November 1895.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

721. (4B/95) Personen- und GepäcUarif S C B -- Straßenbahn Sissach-Gelterkinden, gültig vom Tage der Betriebseröffnung der letztern an. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1896 an tritt ein neuer Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr zwischen Stationen der Schweiz. Centralbahn und solchen der Straßenbahn Sissach-Gelterkinden in Kraft.

Derselbe enthält Taxen zwischen den Stationen der Strecke Basel-Olten (exklusive Sissach) einerseits und den Stationen Bockten und (ielterkinden anderseits.

Basel, den 30. Oktober 1895.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

722. (45/95) Internationaler Rundreisetarif Italien -- Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Belgien, Niederlande, Schweiz, vom i. April 189i. Nachtrag II.

Mit 1. Dezember 1895 gelangt zu dem vorgenannten Tarif ein Nachtrag II znr Einführung, welcher Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs und des Nachtrags I enthält.

Luzern, den 4. November 1895.

Direktion der Gotthardbalm.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

723. (4B/95) Tarif für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und solchen der französischen Ostbahn, Paris-Lyon-Mittelmeerbahn und der französischen Nord- und Westbahn.

Neuausgabe.

Für die direkte Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der französischen Ostbahn, der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, der französischen Nord- und Westbahn tritt 338

am /. Januar 1896, unter Aufhebung des seither bestandenen Tarifs vom 1. April 1092 und der dazu erschieneneu Nachträge, ein teilweise geringfügige Evhöhungeu enthaltender neuer Tarif in Geltung. Weitere Auskunft erteilt auf Nachfrage unser Tarifbureau hier.

Straßburg, den 28. Oktober 1895.

(ìeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

IV. Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

(45A»5) Südösterreichisch-ungarisch-deutscher Gütertarif, vom i. Dezember 1888.

Ergänzungs- und Berichtigungsblatt.

Auf 1. November 1895 ist zum Tarif für den südösterreichisch-ungarischdeutschen Güterverkehr, vom 1. Dezember 1888, ein Ergänzungs- nnd Beriohtigungsblatt in Kraft getreten, das bei den gewohnten Stellen unentgeltlich bezogen werden kann.

Zürich, den 5. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

724.

( 45 /9BÌ Bayerisch-schweizerisch-elsä/Sisch-südbadischer Gütertarif vom i. Juli 1891. Erhöhung des Ausnahmetarifs Nr. 7 für getrocJmete Malztreber.

Der auf Seite 117 obigen Tarifs verzeichnete Ausnahmefrachtsatz für deu Transport von getrockneten Malztrebern in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab München C B nach Basel wird mit Gültigkeit vom 6. Februar 1896 an um 15 Cts. pro 100 kg. erhöht.

Zürich, den 2. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

725.

726. (4B/95") Teil II, Heft 2, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit V S B), vom i. August 1895. Aenderung.

Im Ausnahmetarif' Nr. 6 für Getreide nnd Mehl ist die Taxe von 137 Cts.

Ochsenfurt-Schnittpunkt auf Seite 95 mit einem Kreuz (-)-).zu versehen und sodann auf Seite 100 mit sofortiger Gültigkeit nachzutragen: Ochle°nnfurt " TM^ Klasse nach °" "Wald 256 St. Gallen, den 5. November 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbabnen.

339

727. (45/95) Teil II, Hefte IIA und III A, der südwestdeutschschweizerischen Gütertarife. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird die neue Güterstation Karlsruhe Westbahnhof mit den für Mühlburg bestehenden Taxen in die südwestdeutschschweizerischen Hefte 11 A und III A aufgenommen.

Zürich, den 4. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

45

728. ( /95) Teil II, Heft 2, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit V S B), vom i. August 1895. Ergänzung.

Für Cément in Ladungen von 10 000 kg. treten mit sofortiger Gültigkeit folgende Ausnahmetaxen in Kraft: Karlstadt ... inn , r.

Cts ful 10 k nach und von ' ° S" St. Gallen 146 Uster 158 Uzwil 155 St. Gallen, den 5. November 1895.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

729. (4B/95) Ausnahmetaxen für den Transport von Getreide etc.

in Wagenladungen von ÌO 000 kg. ab Ochsenfurt nach Stationen der Schweiz. Centralbahn und der Jura-SimplonBahn.

Mit 20. November 1895 treten im bayerisch-schweizerischen Verkehr via Lindau folgende Ausnahmetaxen für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten, Malz und ölsaaten in Wagenladungen von 10000 kg. oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht in Kraft: Von OchsenfiMrt nach Cts. pro 100 kg.

Alt-Solothurn 260 Bern 285 ßiel 272 Chaux-de-Fonds 283 Delémont (Delsberg) 237 Genève 334 Lausanne 324 ' Liestal 211 Nen-Solothurn 260 Ölten 238 Porrentruy 256 Sissach 218 Zürich, den 5. November 1895.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

340

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

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730. ( /95) Tarif für den Güterverkehr von deutschen Stationen, nach Zimony (Semlin) transito. Neuausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. November 1895 tritt für den Güterverkehr von deutschen Stationen nach Zimony (Semlin) transito ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen der bisherige, vom 1. November 1893 ab gültige, gleichnamige Tarif und der Nachtrag l hierzu aufgehoben und ersetzt wird.

Der neue Tarif bringt größtenteils Ermäßigungen, teilweise aber auch unbedeutende Erhöhungen der betreffenden Ausnahmefrachtsätze mit sich.

Bis zum Erscheinen des neuen Tarifs, das seiner Zeit noch besonders bekannt gegeben wird, erteilt das diesseitige Gütertarifbureau nähere Auskunft.

Karlsruhe, den 19. September 1895.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

731. (46/95) Heft 3 des Gütertarifes für den südwestdeutschen Verband. Nachtrag I.

Zu Heft 3 des Gütertarifs für den südwestdeutschen Verband, vom 1. Mai 1895, gelangt am 1. November 1895 der erste Nachtrag zur Einführung. Derselbe enthält u. a. ermäßigte Entfernungen und Frachtsätze für den Verkehr der Stationen Clerf, TJlflingen, Ulflingen Grenze und Wilwerwiltz der Wilhelm-Luxemburg-Bahn und neue Ausnahmefraohtsätze für Getreide u. s. w, von Worms Hafen nach südelsäßisehen Stationen.

Die für die Stationen Frankfurt a/M., Hanau und Höchst a/Main der hessischen Ludwigsbahn eintretenden Entfernungskürzungen gelten vom 1. Novemher 1895 ab auch für die gleichnamigen Stationen der königlichen Eisenbahndirektion Frankfurt a/M. im Reichsbahn-Staatsbahnverkebr.

Straßlwg, den 28. Oktober 1895.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

732. (4B/9B) Deutsch-ostafrikanischer Güterverkehr.

von Cément.

Tarifierung

Vom 15. Dezember 1895 ab wird im Dentscb-Ostafrika-Verkehr auf den Strecken der niederländischen südafrikanischen Eisenbahngesellschaft der Artikel Cément nicht mehr zum Satze der Klasse I, sondern zu demjenigen der Klasse U befördert.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und das Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 29. Oktober 1895.

Ueneraldirektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

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Mitteilungen des EisenbaJmdepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 30. Oktober 1895: Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck zwischen den Stationen der Emmenthalbahn einerseits und denjenigen der LangenthalHuttwil-Bahn und der Huttwil-Wolhusen-Bahn anderseits.

Genehmigt am 1. November 1895: 1. Neue Taxordnung der Zentralen Zürichbergbahn.

2. Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Expreßgut im direkten Verkehr der aarganischen Südbahn und der Linie Wohlen-Bremarten einerseits und der Bötzbergbahn (einschließlich der Linie Koblenz§tein) anderseits.

Genehmigt am 4. November 1895: 1. Ausnahmeffachtsätze für den Transport von Cernent in Wagenladungen ab Karlsstadt, Station der k. bayerischen Staatsbahnen, nach St. Gallen, Uster und Uzwil, Stationen der Vereinigten Sehweizerbahnen.

2. Direkte Personentaxen I., II. und III. Klasse für einfache Fahrt, sowie für Hin- und Rückfahrt für die Relationen Turgi -- Delsberg und Pruntrut via Brngg-Basel.

3. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Basel bad.

Bahnhof transit einerseits und Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Central- und Westschweiz anderseits, enthaltend Taxen für die neuen Seethalbahustationen Lenzburg-Stadt und Niederlenz.

4. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Basel bad.

Bahnhof loco einerseits und Stationen der Eisenbabnverwaltungen der Centralund Westschweiz anderseits, enthaltend Taxen für die neuen Seethalbahnstationen Lenzburg-Stadt und Niederlenz.

Genehmigt am 5. November 1895: 1. Nachtrag IV zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Basel, Station der bad. Staatseisenbahnen, einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn, der Vereinigten Schweizerhahnen, der Schweiz. Südostbahn und der Rorschach-Heiden-Bergbahn anderseits, enthaltend Änderungen der Zusatzbestimmungen zu den allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation, neue Taxen für die Linie Etzweilen-Schaffhausen, geänderte Taxen für die Sihlthalbahn, sowie verschiedene weitere Änderungen und Ergänzungen.

2. Nachtrag V zum Gütortarif der Station Basel Centralhahnhof für den internen Verkehr derselben mit den Stationen der Bötzbergbahn und deren direkten Verkehr mit den Stationen der
Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bodenseeplätze Bregenz und Friedrichshafen), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn, der Rorschach-Heiden-Bergbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und der Schweiz. Südosthahn, enthaltend Änderungen der Zusatzbestimmungen zu den allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation und geänderte Taxen für die Stationen der Sihlthalbahn.

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3. Nachtrag VI zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Waldshut, Station der bad. Staatseisenbahnen, einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlieh der ßötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Vereinigten Sehweizerbabnen, der Tößtlialbahn und der Schweiz. Südostbahn anderseits, enthaltend Änderungen der Zusatzbestimtnungen zu den allgemeinen Tarifvorsehriften nebst (iiiterklassifikation, Taxen für die Stationen der Linie Schaffhausen-Etzweilen, sowie verschiedene Taxänderungen.

4. Ermäßigte Taxe für die Klasse a des .Ausnahmetarifs Nr. 6 für Getreide und Mühlenfabrikate für die Relation Ochsenfurt-Wald, enthalten im Heft 2 des Teiles II der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

5. Nachtrag XI zu Teil II, Tariftahellen, der deutsch-italienischen Gütertarife via 7=7-: Gotthard, sowie via Peri-Brenner und via Pontebba.

Chiasso ..

' enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

6. Ergänzungs- und Berichtigungsblatt zu den roglementarischeu Bestimmungen und Tarifen für den direkten Güterverkehr zwischen TriestFreihafen k. k. St.-B., Triest-Freihafen Südbahn, Triest Südbahn, Triest-Stadt k. k. St.-B., Triest St. .Andrea, S. Sabba Fiume, Fiume ipartelap (Fiume Industrie-Etablissemente), Cormons, Görz, Monfalcone, Sagrado, JPola und Rovigno einerseits und . Deutschland, sowie den badisch-schweizerischen Stationen Basel, Konstanz, Schaffhausen und Singen anderseits, enthaltend verschiedene Ergänzungen und Berichtigungen.

7. Ausnahmetaxen für den Transport von Getreide, Hülsenfrüchten, Malz und Ölsaaten in Wagenladungen von 10000 kg. ab der bayerischen Station Ochseufurt nach den Stationen der schweizerischen Centralbahn : Alt-Solothurn, Bern, ßiel, Liestal, Neu-Solothurn, Ölten und Sissach, sowie nach den Jura-Simplon-Bahn-Stationen Chaux-de-Fonds, Uelsberg, Genf, Lausanne und Prnntrnt.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat mit Beschluß" vom 1. November 1895 die Eröffnung des Betriebes auf der Ergänzuiigslinie der Zentralen Zürichbergbahn in Zürich Platte-Polytechnikom-Seilbahn-Rigistraße unter Vorbehalt beförderlicher Ausführung der noch rückständigen Arbeiten und Einrichtungen auf den 2. November 1895 gestattet.

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1895

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48

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06.11.1895

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49-52

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