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# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung zu der Eingabe der Gesellschaft der Berner Oberland-Bahnen an die Bundesversammlung vom 17. Mai 1909 betreffend die "Wiedererhöhung der konzessionsgemässen Maximaltaxen.

(Vom 15. Oktober 1909.)

Tit.

Mit Beschluss vom 26. September 1907 hat die Bundesversammlung die Herabsetzung der konzessionsgemässen Maximaltaxen für den Personenverkehr der Berner Oberland-Bahnen und der Drahtseilbahn Lugano-Monte San Salvatore verfügt im Hinblick darauf, dass der Reinertrag des Aktienkapitals beider Unternehmungen während einer Reihe von Jahren das in den Konzessionen vorgesehene Maximum von 6 °/o überschritten hatte. Bei der letzteren Unternehmung wurde der infolge der Taxreduktion erwartete Einnahmenausfall schon im Jahre 1908 durch eine bedeutende Frequenzvermehrung beinahe ausgeglichen, so dass für jenes Jahr wieder eine Dividende von 8 °/o ausgerichtet werden konnte. Auch im laufenden Jahre hält nach den bisherigen Ergebnissen die günstige Entwicklung des Verkehrs an. Im Gegensatz hierzu ergab sich bei den Berner Oberland-Bahnen im Jahre 1908 ein erheblicher Rückgang der Personenverkehrseinnahmen, der sich in der diesjährigen Reisesaison noch verschärft hat. Dieser Einnahmenausfall und die sich seit dem Jahre 1907 geltend machende Ausgabenvermehrung haben die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft ungünstig beeinflusst. Diese glaubt hieraus den Schluss ziehen zu dürfen, dass die ihr im Jahre 1907 auferlegte

793 "Taxermässigung zu weitgehend gewesen sei, und stellt nun das Besuch, es möchte die Bundesversammlung ihr bis auf weiteres ·wieder eine Erhöhung ihrer Taxen um 10 % des ursprünglichen Betrages gestatten, so dass die im Jahre 1907 angeordnete Reduktion dann nur noch 5 °/o der ursprünglichen Taxen betragen würde.

Die kilometrischen Grundtaxen der Berner Oberland-Bahnen ^stellen sich wie folgt: II. Kl.

IM. Kl.

Kp.

Rp.

Nach der ursprünglichen Konzession . . . . 25 15 Nach Bundesbeschluss vom 26. September 1907 21,a5 12,76 Nach dem Gesuch um Wiedererhöhung auf . 23,75 14,25 Einheimische geniessen 50 °/o Rabatt auf den Taxen der ursprünglichen Konzession. Für Hin- und Rückfahrt wird eine Er·anässigung von 20 °/o gewährt.

Für die Hauptstrecken Interlaken Ost-Grindelwald und -Lautersbrunnen stellen sich damit die Taxen auf folgende Beträge: Interlaken Ost Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt nach und von II. Kl.

III. Kl.

II. Kl.

III. Kl.

Grindelwald Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

ursprüngliche Taxen . . . 5. -- 3. -- 8. -- 4. 80 Taxen seit 1. Januar 1908 . 4.25 2.55 6.80 4.10 Neu verlangte Taxen . . . 4. 75 2. 85 7.60 4.60 Lauterbrunnen ursprüngliche Taxen . . . 3.25 1.95 5.20 3.15 "Taxen seit 1. Januar 1908 . 2.80 1.65 4.45 2.65 Neu verlangte Taxen . . . 3.10 1.85 4.95 3.-- Die Konzession der Berner Oberland-Bahnen schreibt vor, dass die Maximaltaxen, sofern der Reinertrag der Unternehmung drei ·Jahre nacheinander 6 °/o übersteigt, verhältnismässig herabzusetzen seien. Die Taxreduktion von 1907 war demgemäss so festzusetzen, ·dass die Dividende höchstens noch 6 °/o betragen konnte. Letztore Dividende wird aber durch die Konzession keineswegs garantiert, und die Bahngesellschaft hat auf eine Wiedererhöhung der Taxen, wenn dieser Prozentsatz nicht erreicht wird, keinen rechtlichen Anspruch. Es kann daher nur in Frage kommen, dem Gesuche ·der Berner Oberland-Bahnen aus Billigkeitsgrllnden zu entsprechen.

Die seitens des Bundesrates von der Gesellschaft geforderte Taxherabsetzung gründete sich seinerzeit auf die Ergebnisse der Jahre 1901--1903. Infolge der Einsprachen, die gegen diese Forderung erhoben wurden, verzögerte sich jedoch die Durchführung Bundeablatt. 61. Jahrg. Bd. IV.

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-3

Ergebnisse der Berner Oberland-Bahnen (mit Schynige Platte-Bahn) von 1901--1908.

CD

*-

Betriebseinnahmen von

Zu-

Jahr Personen

Gepäck, sammen Gütern etc,

Einlagen Reserve- Verteilter Betriebsausgaben Einnahmen- in den Er- Abschreibstellung für und ohne Tantiemen überschüsse neuerungszukünftige reservierter ungen Erneuerungskosten fonds Bedürfnisse Reinertrag

1901

612,457

Fr.

% 86,692 699,149 357,520 51,i 341,629

1902

618,811

90,733 709,544 376,019 53,o 333,525

1903

698,185

97,800 795,985 386,921 48,6 409,064

1904

711,830 107,405 819,235 409,322 50,o

1905 1906

Fr.

Fr.

| 3,7501 14,353 \23,000| 20,000 20,000 13,909

Fr.

754,066 121,270 875,336 501,338 57,4 373,498

52,822 ' 22,234 (15,000) 65,000 19,263 \20,000f 20,000 10,399 --

792,183 121,136 913,319 499,739 54,8 413,580

40,000

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

792,838 125,727 918,565 566,094

1907

61,7

714,143 121,047 835,190 560,880 67,1

1908

409,913

352,471 274,311

Fr.

35,000 30,000

33,970 60,000

--

8,638 2

6,000

1

Abschreibung des Restbetrages auf den zu amortisierenden Verwendungen.

2

Abschreibung auf den Stammaktien der Lötschbergbahn.

3

°/o 7

210,000

--

6,85

7

210,000

--

8,31

8

240,000

--

8,34

7,5

225,000

30,000

8,26

8

240,000

30,000

7,65

7,5

225,000

--

6,03

6

(20,000 5,000 \ 20,000 3

Kr.

% 6,91

20,000

20,000

Dividenden

4,2e

2,00

3

4 2

180,000 120,000 60,000 3

Zuschuss aus dem Konto ,,Kreditoren" (Nachvergütung der Thuuerseebahn für die Mitbenützung der Oststation im Betrage von Fr. 65,000).

795 bis zum Jahre 1908. Wie der vorstehenden Tabelle, welche die Hauptposten der Rechnungsergebnisse für den Zeitraum von 1901 bis 1908 enthält, zu entnehmen ist, haben sich seither die Verhältnisse wesentlich geändert.

Die B e t r i e b s e i n n a h m e n aus dem Personenverkehr weisen in den Jahren 1901--1906 eine rasche Steigerung auf. Im Jahre 1907 bleiben sie stationär und fallen im Jahre 1908, nach Inkrafttreten der Taxreduktion, um Fr. 78,695. Es wäre aber verfehlt, diesen Rückgang der Einnahmen ganz der Taxiänderung zuzuschreiben. In der Tabelle sind nämlich auch die Ergebnisse der im Besitze der Berner Oberland-Bahnen befindlichen Schynigen PlatteBahn inbegriffen, die an dem Ausfall mit zirka Fr. 22,000 beteiligt ist, obschon ihre Taxen keine Änderungen erlitten haben. Dieser Teil des Einnahmenausfalles muss unbedingt der ungünstigen Witterung des Sommers 1908 und der verschärften Konkurrenz anderer Bergbahnen, namentlich der neu eröffneten Harderbahn, zuge: schrieben werden. Es sind dies Umstände, die bei Festsetzung: der Taxreduktion nicht vorausgesehen werden konnten. Auf das Stammnetz entfällt nur ein Ausfall von ungefähr Fr. 57,000, und auch dieser rührt, wie die nachstehende Vergleichung der Personenverkehrseinnahmen der Jahre 1907 und 1908 zeigt, nicht ausschliesslich von der Taxreduktion um 15 °/o her. Diese Einnahmen betrugen : Einfache Fahrt n

n

·n

n

n

Einfache Fahrt (für Einheimische) .

Hin- u. Rückfahrt (für Einheimische) Lust- und Rundfahrtbillette . . .

TI

n

n

.

.

.

Abonnements « Polizeibillette Kombinierbare Billette n ·» Geselisehafts- und Schulfahrtenbillette ·n

Beamtenbillette TI

-n

-n

1908

Fr.

Fr.

34,119 33,342 93,254 89,902 101,318 94,192 in. ,, 198,872 191,564 in- ,, 19,117 19,622 in. ,, 50,628 50,149 IL ,, 12,716 13,780 in. ,, 24,710 11,293 40 IL ,, --245 261 EL ,, 131 114 m. ,, n. ,, 28,314 19,265 m. ,, 27,880 23,067 H. ,, 9,573 7,059 m. ,, 44,297 34,799 IL ,, 185 116 m. ,, 2,308 2,006 Total 647,296 590,942

II. Kl.

III. ,, 11. ,,

Hin- und Rückfahrt

1907

796 Die bedeutenden Ausfälle bei den Einnahmen III. Klasse aus Lust- und Rundfahrtbilletten (Fr. 13,400), sowie aus Gesellschaftsund Schulfahrten (Fr. 10,000) können nur zum kleinen Teile von der Taxänderung herrühren, da bei gleicher Frequenz der Ausfall bei den erstem nur Fr. 3600 betragen hätte und die Taxen der letzteren fast unverändert geblieben sind. Hier ist die Mindereinnahme in der Hauptsache der ungünstigen Witterung zuzuschreiben, die namentlich den Passantenverkehr nachteilig beeinflusste.

Als direkt durch die Taxherabsetzuug veranlasster Ausfall kommt somit nur ein Betrag von ungefähr Fr. 37,000 in Betracht, der bei normaler Verkehrsentwicklung in kurzer Zeit durch Mehreinnahmen ausgeglichen worden wäre. Leider macht sich dieser Stillstand in der Entwicklung, der ohne Zweifel der herrschenden wirtschaftlichen Depression zuzuschreiben ist, seit einigen Jahren bei den meisten schweizerischen Bahnen geltend.

Bei den Transportunternehmungen des Berner Oberlandes ist sodann der Verkehr in den Jahren 1908 und 1909 speziell noch durch die nasse Witterung der Sommermonate ungünstig beeinilusst worden. Bei den Berner Oberland-Bahnen (einschliesslich .Schynige Platte-Bahn) betrugen die Personenverkehrseinuahmen an den Monaten Mai--September im Jahre 1906 . . . . Fr. 721,936 ,, ,, 1907 . . . . ,, 716,464 ,, ,, 1908 . . . . ,, 632,594 ,, ,, 1909 . . . . ,, 570,000 (approximativ), was einem Einnahmenrückgang von ungefähr Fr. 150,000 innerhalb dreier Jahre entspricht.

Die B e t r i e b s a u s g a b e n der Berner Oberland-Bahnen zeigen, auch wieder in Übereinstimmung mit denjenigen der meisten schweizerischen Bahnen, seit dem Jahre 1903 eine ganz bedeutende Zunahme. In der Periode 1903 --1908 betrug die Steigerung Fr. 170,000, während die Eiunahmenvermehrung sich in der Periode 1903--1907 nur auf Fr. 120,000, in der Periode 1903--1908 sogar nur auf Fr. 40,000 stellte. Damit im Zusammenhang zeigt sich ein Anwachsen des Botriebskoeffizienten von 48,o auf 67,i °/o. Mit Rücksicht auf diese Ausgabenvermehrung wäre es vielleicht angezeigt gewesen, die Taxherabsetzung seinerzeit etwas niedriger zu bemessen. Es muss aber in Betracht gezogen werden, dass die Gesellschaft für das Jahr 1906 noch eine Dividende von 7 1 /2°/o verteilte und das Ergebnis des Jahres 1907 bei der Beschlussfassung über die Konzessionsänderung noch nicht beurteilt werden konnte.

797

Eine Besserung der finanziellen Lage der Gesellschaft steht für die nächsten Jahre nicht in Aussicht, wenn sich nicht die Frequenzverhältnisse wesentlich günstiger gestalten. Wie die Gesellschaft in ihrer Eingabe selbst erwähnt, hat sie in nächster Zeit noch eine Reihe von Aufgaben zu lösen, die ihre zukünftigen Ausgaben vermehren werden. Neben Stationserweiterungen (Grindelwald, Lauterbrunnen und Interlaken-Ost) und Rollmaterialergänzung sollte vor allem, um die Unternehmung als Touristenbahn auf der Höhe zu halten, die baldige Einführung des elektrischen Betriebes in Aussieht genommen werden, die mit bedeutenden Kosten verknüpft sein wird. Eine solche Betriebsverbesserung, dio im Interesse des Fremdenverkehrs des ganzen Berner Oberlandes läge, kann aber der Gesellschaft ohne eine bedeutende Einnahmensteigerung nicht zugemutet werden.

In Anbetracht dieser Verhältnisse halten wir es für angezeigt, dass auf das Gesuch um Wiedererhöhung der Taxen eingetreten werde.

Wir können aber nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, dass die Gesellschaft der Berner Oberland-Bahnen die ungünstige Gestaltung ihrer finanziellen Lage durch eine während Jahren ausgeübte ausgesprochene Dividendenpolitik mitverschuldet hat.

Hätte sie in den Jahren mit günstigen Betriebsergebnissen niedrigere Dividenden verteilt und grössere Beträge für Abschreibungen und Reservestellungen verwendet, so wären die neuen Lasten weniger drückend geworden. Zudem wäre bei kleinerem Reinertrag des Aktienkapitals auch die im Jahre 1907 beschlossene Taxreduktion verhältnismässig niedriger bemessen worden. Als eine vorsichtige Finanzgebarung kann auch nicht betrachtet werden, dass die Gesellschaft für das Jahr 1908, ungeachtet der Verschlechterung der Finanzlage, die eine Vornahme von Abschreibungen nicht gestattete, eine ausserordentliche, von einer Nach Vergütung der Thunerseebahn für die Mitbenützung der Station Interlaken-Ost herrührende Einnahme von Fr. 65,000 zur Verteilung einer Extradividende von 2 % verwendet hat. Es dürfte deshalb selbstverständlich sein, dass eine Wiedererhöhung der Personentaxen nur unter dem Vorbehalt bewilligt werden kann, dass bei Bemessung der Dividenden zukünftig vorsichtiger vorgegangen wird.

Bei mündlichen Verhandlungen, die zwischen Vertretern der Gesellschaft und Organen des Eisenbahndepartements
stattgefunden haben, waren erstere der Ansicht, dass die Zeiten der Verteilung hoher Dividenden vorbei seien, und die Gesellschaft kaum mehr in die Lage kommen werde, die Dividende höher als auf 6 % anzusetzen. Wir halten dafür, dass seitens des Bundes, wenn auf

798 die Taxerhöhung eingetreten werden will, ein Vorbehalt in diesem Sinne gemacht werden sollte; denn mit der Erhöhung sollte auf keinen Fall die. bisherige Dividendenpolitik der Gesellschaft unterstützt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Bewilligung der nachgesuchten Taxerhöhung mit der Bedingung zu verknüpfen, dass für eine Periode von 10 Jahren die jährlich zur Verteilung gelangende Dividende 6 °/o nicht übersteigen dürfe, und weitere Überschüsse für Abschreibungen usw. zu verwenden seien.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich zu der Eingabe wie folgt geäussert: ,, B e r n , den 25. September 1909.

,,Mit Zuschrift Nr. 6036/IV vom 14. Juni 1909 übermittelten Sie uns zur Vernehmlassung die Kopie einer Eingabe der Gesellschaft der Berner Oberland-Bahnen an den Bundesrat zu Händen der Bundesversammlung vom 17. Mai 1909, betreffend Wiedererhöhung ihrer Personentaxen.

,,Wir haben die interessierten Gemeinden hierüber einvernommen. Dieselben, nämlich Interlaken, Matten, Wilderswil, Gündlischwand, Lütschenthal, Lauterbrunnen und Grindelwald, empfehlen das Gesuch einstimmig zur Berücksichtigung. Wenn die Berner Oberland-Bahnen auf gesunder Basis und bei den immer zunehmenden Anforderungen und Ausgaben sich zum Wohle der Reisenden und der anwohnenden Bevölkerung in fortschrittlichem Sinne entwickeln sollen, so sei die Erhöhung der Personentaxen ein dringendes Bedürfnis.

,,Wir beehren uns, Ihnen dazu folgendes mitzuteilen: ,,Die von der Direktion der Berner Oberland-Bahnen vorgebrachten Gründe sprechen allerdings für die Berücksichtigung ihres Gesuches. Allein es ist dabei gleichwohl darauf hinzuweisen, dass die Mindereinnahmen derBernerOberland-Bahnen im Jahre 1908 gegenüber dem Jahre 1907 nicht allein auf der eingetretenen Reduktion der gewöhnlichen Fahrtaxen, sondern ebensosehr auf dem Rückgang des Verkehrs in diesem Jahr überhaupt infolge der gedrückten allgemeinen Geschäftslage beruhen. Einen Beweis hierfür erblicken wir in dem Umstand, dass die Einnahmen aus dem Personentransport zu ermässigter Fahrtaxe bei den Berner Oberland-Bahnen im Jahr 1908 um ungefähr gleich viel gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen sind wie die Einnahmen aus dem Personentransport zur gewöhnlichen Fahrtaxe.

,,Anderseits ziehen wir jedoch in Betracht, dass die Berner Oberland-Bahnen Pflichten übernommen haben, deren Erfüllung ihnen nicht erschwert werden sollte; sie betreffen ihre Aktienbeteiligung

799 bei der Brienzcrseebahn und bei der Berner-Alpenbahn. Sie stehen überdies vor Aufgaben, deren Lösung im öffentlichen Interesse in nicht ferner oder doch wenigstens in absehbarer Zeit erfolgen rauss. Wir meinen die Beteiligung der Berner Oberland-Bahn bei
,,Diese Pflichten und Aufgaben erheischen vermehrte Ausgaben, für welche wiederum höhere Einnahmen erforderlieh sind.

Wir pflichten daher der Anschauung der beteiligten Landesgegend bei, jedoch unter Vorbehalt, indem wir verlangen, ,,1. dass bei Neuausgabe des internen Personentarifs die Anwohner des Bahngebietes, nämlich die Bevölkerung der Kirch·gemeinden Unterseen, Ringgenberg, Gsteig, Grindelwald und Lauterbrunnen, wie bisher während des ganzen Jahres nur die halbe normale Fahrtaxe für einfache und Hin- und Rückfahrt in der III. Klasse bezahlen sollen und die Berner Oberland-Bahnen ausserdem für die einheimische Bevölkerung Kilometerabonnements mit Ermässigungen von 30 % in II. Klasse (Sommer und Winter), sowie von 40 °/o und 50 °/o in III. Klasse (Sommer, bzw. Winter) wie bisher auszugeben haben; ,,2. dass die Berner Oberland-Bahnen ihren Fahrplan, namentlich im Winter, den von den Tälern und ihren Winterkuvorten empfundenen Bedürfnissen tunlichst anpassen und ausgestalten ·sollen.

,,Unter diesen Vorbehalten empfehlen wir Ihnen das Gesuch der Direktion der Berner Oberland-Bahnen zu Händen des Bundesrates und der hohen Bundesversammlung zur Berücksichtigung.

,,Im Namen des Regierungsrates: (Unterschriften.) tt Zu dieser Vernehmlassung ist zu bemerken, dass seitens der Berner Oberland-Bahnen weder die Absicht besteht, die der einheimischen Bevölkerung gewährten Taxbegünstigungen irgendwie einzuschränken, noch die Zugsverbindungen zu verschlechtern. Es liegen also keine Hindernisse vor, der Eingabe ohne Anfügung ·weiterer Bedingungen zu entsprechen.

800

Auf diese Ausführungen gestützt beehren wir uns, dem eidgenössischen Räten folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten) und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenem Hochachtung.

B e r n , den 15. Oktober 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates,, Der Bundespräsident:

Deucher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

801

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Änderung der Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn von Interlaken (Zollhaus) nach Lauterbrunnen. mit Abzweigung von Zweiliitschinen nach Grindelwald.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Gesellschaft der Berner OberlandBahnen vom 17. Mai 1909; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 15. Oktober 1909, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 29. April 188T (E. A. S. IX, 273) erteilte, unterm 29. Juni 1895 (E. A. S.

XIII, 386) und 26. September 1907 (E. A. S. XXÏÏI, 286) abgeänderte Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn von Interlaken (Zollhaus) nach Lauterbrunnen, mit Abzweigung nach Grindelwald, wird wie folgt abgeändert: a. der erste Absatz des A r t i k e l s 15 erhält folgendeFassung :

002 .,,Die Gesellschaft wird ermächtigt, die Taxen für den Transport von Personen bis auf folgende Beträge anzusetzen : in der zweiten Wagenklasse auf 23,75 Rappen in der dritten Wagenklasse auf 14,25 Rappen per Kilometer der Bahnlänge."

b. A r t i k e l 24 erhält folgenden Wortlaut: ,,Die Gesellschaft darf für die zehn Jahre 1910--1919 .aus dem nach der statutarischen Dotierung des Reservefonds verbleibenden Reingewinn höchstens 6 % Dividende an die Aktionäre ausrichten. Weitere Überschüsse sind für Abschreibung von Verlusten, Verbesserung der Betriebseinrichtungen, Wohlfahrtseinrichtungen für das Personal und dergleichen zu verwenden.

,,Wenn nach Ablauf der bezeichneten Frist die Bahnunternehmung drei Jahre nacheinander einen sechs Prozent übersteigenden Reinertrag abwirft, so sind die zur Anwendung gelangenden Taxen verhältnismässig herabzusetzen.

Kann hierüber zwischen dem Bundesrat und der Gesellschaft eine Verständigung nicht erzielt werden, so entscheidet die Bundesversammlung.

,,Reicht der Ertrag des Unternehmens nicht hin, die Betriebskosten, einschliesslich der Verzinsung des Obligationenkapitals, zu decken, so kann die Gesellschaft eine Erhöhung ihrer konzessiotisgernässen Tarifansätze verlangen.

Der Bundesrat hat solche Gesuche unter Antragstellung der Bundesversammlung zum Entscheide vorzulegen."

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses, der am 1. Januar 1910 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zu der Eingabe der Gesellschaft der Berner Oberland-Bahnen an die Bundesversammlung vom 17. Mai 1909 betreffend die "Wiedererhöhung der konzessionsgemässen Maximaltaxen. (Vom 15. Oktober 1909.)

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20.10.1909

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