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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung und Aenderung der Konzession einer Zahnradbahn von Capolago nach dem Gipfel des Monte Generoso.

(Vom 14. Juni 1909.)

' Tit.

Mittelst Eingaben vom 6. und 25. Mai 1909 unterbreitete -die ,,Società anonima del Monte Generoso", vertreten durch ihren Präsidenten, Herrn Schmid, und ihren Sekretär, Herrn Volonterio, in Locamo, dem Bundesrate ein Gesuch 1. um .Übertragung der am .2. Juli 1886 dem Herrn Blankart zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilten Konzession (E. A. S., IX, 51) auf die Gesuchstellerin und 2. um Abänderung der erwähnten Konzession in dem Sinne, dass als Sitz der Gesellschaft Capolago statt Mendrisio bezeichnet werde.

Die in Frage stehende Konzession war am 19. Januar 1889 von der ,,Aktiengesellschaft Monte Generoso" übernommen und von ihr anlässlich ihrer Liquidation an die Erbschaft des Herrn Dr. Karl Pasta von Mendrisio -übertragen worden, mit der Änderung, dass Mendrisio statt Lugano als Sitz der Gesellschaft bezeichnet wurde undunter gewissen anderen Bedingungen, dis>

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im Übertragungsbeschluss vom 13. März 1894 (E. A. S., XIII, 68) ·erwähnt sind.

Aus der beglaubigten Abschrift einer am 24. März 1909 von beiden Parteien unterzeichneten notariellen Urkunde, sowie aus einer Erklärung der Erbschaft des Herrn Dr. Karl Pasta vom 29. April 1909, geht hervor, dass die letztere alle ihre Rechte auf die Konzession an die ,,Società anonima del Monte Oeneroso" abgetreten hat und dass sie mit der Übertragung der genannten Konzession einverstanden ist.

In seinen Vernehmlassungen vom 12. und 25. Mai 1909 empfiehlt der Staatsrat des Kantons Tessin die nachgesuchte Übertragung und Abänderung.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlussentwurf zur Annahme und benützen auch diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 14. Juni 1909.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Deueher.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Bingier.

Bundesblattv

61. Jahrg.

Bd. IV.

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134 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Übertragung und Abänderung der Konzession einer Zahnradbahn von Capolago nach dem Gipfel des Monte Generoso.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. der Eingaben vom 6. und 25. Mai 1909 der ,,Società anonima del Monte Generoso" ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 14. Juni 1909, beschliesst: 1. Die am 2. Juli 1886 dem Herrn Blankart, Vertreter einesInitiativkomitees, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte und unterm 13. März 1894 (E. A. S. XIII, 68) auf die Erbschaft des Herrn Dr. Karl Pasta von Mendrisio übertragene Konzession einer Zahnradbahn von Capolago auf den Gipfel des Monte Generoso (E. A. S. IX. 51) wird auf die ,,Società anonima del Monte Generoso"1 übertragen, mit der einzigen Abänderung, dass Capolago statt Mendrisio als Sitz der Gesellschaft bezeichnet wird.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses,, welcher am 15. Juli 1909 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Übertragung und Aenderung der Konzession einer Zahnradbahn von Capolago nach dem Gipfel des Monte Generoso. (Vom 14. Juni 1909.)

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Jahr

1909

Année Anno Band

4

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25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1909

Date Data Seite

132-134

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