Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Erstens soll mit der Vorlage die ZStV nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes und der Verordnung über den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG und ZeugSV) angepasst werden. Zweitens wird die Möglichkeit, dass die Kantone Zivilstandsfälle (Geburten, Todesfälle, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften) veröffentlichen können, aufgehoben. Drittens werden die Bestimmungen der ZStV zur Oberaufsicht des Bundes angepasst und viertens werden die in der ZStV und der ZStGV aus der systematischen Rückerfassung notwendig gewordenen Anpassungen vorgenommen. Darüber hinaus werden in der ZStV und der ZStGV punktuelle Änderungen vorgenommen, die seit der letzten Revision erforderlich geworden sind.

Datum der Eröffnung: 2. September 2015 Vernehmlassungsfrist: 2. Dezember 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. September 2015

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Bundeskanzlei

2015-2496