Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Art. 36 Bst. b, Verwaltungsverfahrensgesetz; VwVG; SR 172.021) Bestellung eines Zustellungsdomizils in der Schweiz Florian Alfred Andreas Bozon, deutscher Staatsangehöriger, geb. 1984, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01056498). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.
Westerley Finance S.A., Panama, wird aufgefordert, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, innert 15 Tagen seit Publikation dieser Mitteilung ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (Referenz-Nr. G01049150). Erfolgt keine Meldung, verbleiben weitere Mitteilungen zu Handen des Adressaten im Dossier und auf eine allfällige direkte Eröffnung wird verzichtet.
31. März 2015
2015-0820
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
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