Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Chur; Ersatz der Rheinbrücken Haldenstein und Felsberg vom 25. März 2015

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 24. Juli 2013 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer Brücke als Ersatz der Rheinbrücken Haldenstein und Felsberg unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. April 2015

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2015-0848

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