Flugplatz Lommis Plangenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Hangars, das Versetzen der Tankstelle und den Einbau einer Gasrückführung

Mit Entscheid vom 9. März 2000 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das von der Motorfluggruppe Thurgau eingereichte Projekt für die Erweiterung des bestehenden Hangars um ca. 22,5 x 22,8 m, das Versetzen der Tankstelle und den Einbau einer Gasrückführung genehmigt.

Standort: Flugplatz Lommis, Parzelle Nr. 1276, Koordinaten 717,670/264,947.

Der Genehmigungsentscheid sowie die Gesuchsunterlagen können während der Beschwerdefrist an folgender Stelle eingesehen werden: - Gemeindeverwaltung Lommis, Matzingerstrasse 1, 9506 Lommis Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann ausserdem beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 98 38 bezogen werden.

Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Frist steht still vom 16. bis und mit 30. April 2000.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

21. März 2000

1604

Bundesamt für Zivilluftfahrt

2000-0596