Eigentümernachforschung 1.

Der Eigentümer der zwei am 6. September 2011 in den Räumlichkeiten des Internetcafés Maestro, Wibichstrasse 25, 8037 Zürich, von der Stadtpolizei Zürich sichergestellten Geldspielautomaten Photoplay (ESBK U1480 und U1481) wird aufgefordert, sich zwecks Rückgabe der beiden Automaten beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission, 3003 Bern, zu melden.

2.

Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe der Gegenstände mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen, oder seinen Verzicht auf deren Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht auf die Rückgabe der Gegenstände gewertet und die Gegenstände werden vernichtet.

3.

Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.

23. Juni 2015

4168

Eidgenössische Spielbankenkommission

2015-1698