Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N02/N14 Verbindungsrampe in der Verzweigung Rotsee FBNO Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat im Jahr 2012 einen Bericht zur Verkehrssicherheit der N14/N02 Verbindungsrampe Grüeblischachenbrücke (Verzweigung Rotsee) veröffentlicht. Gemäss Bericht haben sich im Jahr 2011 auffällig viele Unfälle auf der Verbindungsrampe zwischen der N14 und der N02 bei der Verzweigung Rotsee ereignet.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, und den immer höheren Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, werden folgende Massnahmen umgesetzt: ­

Ausbau der bestehenden Fahrbahn von 1 auf 2 Fahrstreifen inkl. Pannenstreifen. Der bestehende Belag wird abgefräst und durch einen SDA 8 Klasse A ersetzt.

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Lokale Erdarbeiten durch Verbreiterung der Fahrbahn.

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Die bestehenden Fahrzeugrückhaltesysteme werden infolge der Fahrbahnverbreiterung teilweise ersetzt.

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Am bestehenden Entwässerungssystem werden mit Ausnahme der Verschiebung der bestehenden Einlaufschächte und der Sicker-/Sammelleitung, welche an den neuen Fahrbahnrand verschoben werden, keine Anpassungen vorgenommen.

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Die Strassenentwässerung auf der Grüeblischachenbrücke wird komplett ersetzt und befahrbar ausgerüstet.

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Die im Konflikt stehenden BSA-Leitungen und Schächte werden verlegt.

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Neumarkierung der Fahrbahn.

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Die bestehenden Quergefällsverhältnisse werden beibehalten.

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Die jetzige Verbindungsrampe Luzern wird nach der Fertigstellung des EP RoBu nicht mehr für den Normalverkehr zur Verfügung stehen. Während den Bauarbeiten wird die Rampe zudem aus baulogistischen Gründen gesperrt.

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Die im Konflikt stehende Beleuchtung (3 Kandelaber) wird gemäss Vorgaben der PV BSA aufgehoben.

Die Bauarbeiten beginnen Anfang September 2015 und dauern bis ca. Anfang November 2015.

Mit dem Gesuch wurde ein Bauphasen Plan eingereicht: Plan-Nummer BS-UA-TU-033

A. Erwägungen 1. Die Signalisationspläne beschreiben die notwendige Signalisation für die Baustelle in der Verzweigung Rotsee Nr.: 24, von der N14 in Fahrtrichtung Nord. Aus Sicherheitsgründen (Sicherheit des Baustellenpersonals und der Verkehrsteilnehmer) sind im Bereich der Baustelle Höchstgeschwindigkeitsbeschränkungen notwendig.

2. Die vorgesehenen Verkehrsanordnungen erweisen sich als verhältnismässig.

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2015-2557

B. Genehmigung Gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV genehmigt das ASTRA die für die Baustelle notwendigen Signale und Markierungen auf der Nationalstrasse N14/N2 in der Verzweigung Rotsee von der A14 in Fahrtrichtung Nord.

C. Verfügung Gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 SVG, sowie Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 SSV wird verfügt: 1.

Die Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N14/N02 (FBNO) erfolgt wie folgt: ­ von km 0.260 bis km 0.460: 60 km/h ­ von km 0.460 bis km 0.900: 40 km/h

2.

Das ASTRA ist ermächtigt, einen Bauunternehmer mit der Anbringung der Signale und der Markierungen gemäss Artikel 81 Absatz 2 SSV zu beauftragen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Die Signale können sofort aufgestellt werden.

5.

Diese Verfügung wird unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit im Bundesblatt veröffentlicht (www.admin.ch/ch/d/ff/index.html). Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Eröffnung mittels eingeschriebenem Brief an: Luzerner Polizei, Einsatzzentrale, Kasimir-Pfyffer-Strasse 26, 6002 Luzern Rechtsmittelbelehrung Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Schweizerischen Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.

15. September 2015

Abteilung Strasseninfrastruktur Ost: Guido Biaggio, Abteilungschef

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