15.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014 Auszug: Kapitel I vom 6. März 2015

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. März 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2015-0585

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Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2010 P 10.3004

Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung (N 8.3.10, Aussenpolitische Kommission SR)

Der Bundesrat hat am 2. Juli 2014 den Bericht über die revidierte Europäische Sozialcharta (BBl 2014 5449) genehmigt, mit dessen Ausarbeitung der Bundesrat mit dem Postulat beauftragt wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.3991

Aufrechterhaltung der Schweizer Botschaft in Guatemala (N 16.4.13, Aussenpolitische Kommission NR; S 6.6.13)

Die Motion fordert den Bundesrat auf, seinen Entscheid zur Schliessung der Schweizer Botschaft in Guatemala per Ende Juni 2013 rückgängig zu machen. Der Bundesrat hatte die Schliessung im Rahmen des Massnahmenpakets beschlossen, das er aufgrund der vom Parlament geforderten Sparmassnahmen im Zuge der Überprüfung der Aufgaben des Bundes (AÜP) im April 2012 geschnürt hatte.

Die Motion begründet die geforderte Beibehaltung der Botschaft mit den laufenden Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Zentralamerika, darunter auch Guatemala, den vielen Hilfswerken vor Ort, der Verschlechterung der Menschenrechtslage im Land sowie der bevorstehenden Eröffnung einer guatemaltekischen Botschaft in Bern.

Die Motion wurde am 20. November 2012 von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats eingereicht. Sie führte zu einer intensiven Debatte in beiden Kammern des Parlaments. Anlässlich der Sondersession vom April 2013 nahm der Nationalrat die Motion mit grosser Mehrheit an. Der Ständerat schloss sich diesem Entscheid am 6. Juni 2013 an, obwohl der Bundesrat die Abweisung der Motion beantragt hatte.

Obschon der Entscheid zur Schliessung einer Schweizer Auslandvertretung in die alleinige Kompetenz des Bundesrats fällt, kam dieser am 9. Oktober 2013 auf seinen Entscheid zurück und beschloss, die Schweizer Botschaft in Guatemala beizubehalten.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.

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2013 P 13.3665

Für einen raschen Waffenstillstand in Syrien (N 27.11.13, Aussenpolitische Kommission NR)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, darüber Bericht zu erstatten, wie er seine guten Dienste für die möglichst baldige Durchführung einer zweiten Friedenskonferenz zu Syrien in Genf zur Verfügung stellen kann, mit dem Hauptziel eines sofortigen Waffenstillstands. Die Schweiz soll dazu beitragen, dass neben der Nationalkoalition Syriens auch der Kurdische Hohe Rat mit zur zweiten Friedenskonferenz eingeladen wird.

Die zweite UNO-Friedenskonferenz für Syrien (Genf 2) hat vom 22. bis 31. Januar 2014 und vom 10. bis 15. Februar 2014 in Montreux unter der Leitung von SyrienVermittler Lakhdar Brahimi stattgefunden. Die Schweiz arbeitete aktiv auf die Durchführung dieser Konferenz hin. Die Auswahl der Vertreter der syrischen Opposition an der Konferenz wurde von der Nationalkoalition gemeinsam mit der UNO getroffen. Obwohl die Schweiz auf diese Auswahl keinen direkten Einfluss nehmen durfte, betonte sie im Vorfeld die Wichtigkeit eines inklusiven Ansatzes. Sie organisierte ausserdem einen Schulungskurs in Verhandlungstechniken für die syrische Opposition (die kurdische miteingeschlossen).

Die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien endeten wegen unüberbrückbarer Divergenzen ohne Ergebnisse. Die Friedensgespräche wurden daraufhin ausgesetzt und Lakthar Brahimi gab im Mai 2014 seinen Rücktritt bekannt.

Die Schweiz setzt sich weiterhin für eine politische Lösung des Konflikts ein und unterstützt die Arbeit des neuen UNO-Sondergesandten für Syrien, Staffan de Mistura.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Gesundheit 2009 P 09.3665

Studie zur Medikamentenabhängigkeit und zur Bedeutung der Medikamente als «smart drugs» (N 25.9.09, Fehr Jacqueline)

2013 P 13.3012

Verschreibung und Anwendung von leistungssteigernden Substanzen (N 13.6.13, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

2013 P 13.3157

Human Enhancement. Hirndoping (N 27.9.13, Ingold)

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 den Bericht «Leistungssteigernde Arzneimittel» in Erfüllung der Postulate verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Alkohol, Tabak, Drogen, Nationale Strategie Sucht > Drogen > Substanzen > Bundesratsbericht: Leistungssteigernde Arzneimittel.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.4055

Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten (N 18.3.11, Humbel)

2011 P 11.4025

Härtefallkommission Gesundheit (N 23.12.11, Pfister Gerhard)

Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2014 das «Nationale Konzept Seltene Krankheiten» verabschiedet. Es werden darin 19 konkrete Massnahmen vorgeschlagen, die in 7 Kategorien unterteilt sind. Das Konzept ist veröffentlicht unter www.bag.admin > Themen > Krankheiten und Medizin > Seltene Krankheiten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3218

Auslaufen des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte.

Evaluation der Folgen (N 15.6.12, Rossini)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu untersuchen, wie sich das Auslaufen des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte auf die Ärztedemografie in den Kantonen auswirkt. Inzwischen hat der Bundesrat seine Botschaft vom 21. November 2012 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) (BBl 2012 9439) vorgelegt, das Parlament ist dem Bundesrat gefolgt, und die Regelung ist in Kraft getreten.

Eine Evaluation der Folgen einer Aufhebung der Zulassungsbeschränkung ist daher nicht mehr aktuell.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

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2013 P 13.3366

Betreuungszulagen und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige (N 13.6.13, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR)

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 den Bericht «Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige ­ Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Schweiz» sowie den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen» verabschiedet. Mit diesem Aktionsplan sollen die Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende Angehörige so verbessert werden, dass sich diese langfristig engagieren können, ohne sich zu überfordern. Die Umsetzung der Massnahmen soll gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und privaten Organisationen angegangen werden. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik > Angehörige in der Betreuung und Pflege.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 12.3815

Risikoausgleich in der Krankenkasse mit Krankheitsfaktoren verbessern (N 22.3.13, Grünliberale Fraktion; S 9.9.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, einen ergänzten Risikoausgleich auszuarbeiten. Dabei ist der Morbiditätsfaktor (Krankheitsfaktor) zu berücksichtigen. Dieser Faktor muss den Medikamentenbedarf der Versicherten und die sich daraus ergebenden Krankheitsbilder einbeziehen. Am 21. März 2014 haben die eidgenössischen Räte der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) zugestimmt und damit eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs beschlossen. Sie haben dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, in der Verordnung weitere geeignete Indikatoren der Morbidität festzulegen, die das erhöhte Krankheitsrisiko abbilden. Am 15. Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (SR 832.112.1; AS 2014 3481) verabschiedet. In Ergänzung zu den bisherigen Indikatoren hat er den zusätzlichen Indikator «Arzneimittelkosten im Vorjahr» in die Ausgleichsformel aufgenommen. Mit dieser Regelung werden neu auch Versicherte mit einem hohen Medikamentenbedarf erkannt, die ambulant behandelt werden, und der Anreiz zur Risikoselektion wird weiter vermindert.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3880

Veröffentlichung der Verwaltungskosten der Krankenkassen (N 14.12.12, Moret; S 9.9.13)

Die Motion verlangt, dass der Bund zur Information der Versicherten auf seiner Prämienvergleichsseite priminfo.ch publiziert, welchen prozentualen Anteil an den Krankenkassenprämien jede Krankenkasse für die Verwaltungskosten aufwendet.

Der Bund hat dieses Begehren bereits im Herbst 2013 mit der Publikation der Prämien für das Jahr 2014 umgesetzt. Auf priminfo.ch wurde ein Link mit dem Titel «Verwaltungskosten» aufgeschaltet, mittels welchem man zu einer Übersicht über die Verwaltungskosten aller Krankenkassen gelangt. Konkret sind die Verwaltungskosten der vergangenen drei Jahre sowohl in Franken pro Person als auch prozentual als Anteil der Prämien von jeder Krankenkasse ersichtlich. Zudem kann man dieser

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Übersicht entnehmen, wie viele Versicherte jede Krankenkasse hat. Die Aktualisierung erfolgt jeden Herbst mit der Aufschaltung der neuen Prämien.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2013 P 12.4132

Zusätzliche Anlagemöglichkeiten für Pensionskassen (N 22.3.13, Fraktion BD)

Der Bundesrat hat am 6. Juni 2014 die Anlagevorschriften in der Verordnung vom 18. April 1984 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.441.1; AS 2014 1585) per 1. Juli 2014 angepasst.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 13.3664

AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen (N 4.12.13, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR; S 13.6.14)

Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2014 die Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.101; AS 2014 3331) per 1. Januar 2015 geändert und dabei einerseits den von der Beitragspflicht befreiten Höchstbetrag bei Abgangsentschädigungen nach Artikel 8ter auf das viereinhalbfache der jährlichen maximalen Altersrente erhöht und anderseits eine neue Ausnahme von der Beitragspflicht für Leistungen an Arbeitnehmerinnen und -nehmer in Härtefällen eingeführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2014 M 14.3126

Babysitting und Hausdienstarbeit. Befreiung von AHVBeiträgen (N 20.6.14, Schneider-Schneiter; S 16.9.14)

Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2014 die Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.101; AS 2014 3331) per 1. Januar 2015 geändert und dabei in Artikel 34d eine zusätzliche Sonderregel getroffen. Diese betrifft Babysitter bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, für jährliche Einkommen bis 750 Franken.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 2012 M 11.4028

Beseitigung bürokratischer Hürden für Bau und Betrieb von Kindertagesstätten (N 23.12.11, FDP-Liberale Fraktion; S 4.6.12) ­ vormals Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Thematik der Kindertagesstätten an einer Sitzung mit den für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen kantonalen Behörden besprochen. Dabei wurde festgestellt, dass in allen Kantonen von den Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch gemacht wird und die Anforderungen des Lebensmittelrechts mit Augenmass umgesetzt werden.

Später führte das BLV mit den zuständigen kantonalen Behörden eine Weiterbildung zum Thema «Verhältnismässigkeit des Vollzugs» durch, um sie für diese Problematik zu sensibilisieren.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2002 P 02.3489

Rechnungslegungsrecht und Revision (N 13.12.02, Leutenegger Oberholzer)

Die Abschreibung des Postulats wurde in der Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht und Rechnungslegungsrecht sowie Anpassungen im Recht der Kollektiv- und der Kommanditgesellschaft, im GmbHRecht, Genossenschafts-, Handelsregister- sowie Firmenrecht) (BBl 2008 1589; 08.011) beantragt. Im Sommer 2009 hat das Parlament das Rechnungslegungsrecht vom Aktienrecht abgespalten. Dadurch sind die Vorlage 1 (Aktienrecht) und die Vorlage 2 (Rechnungslegungsrecht) entstanden.

Das Parlament hat die Vorlage 1 in der Sommersession 2013 an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorgaben von Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung (SR 101) (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») einzubauen. Ein neuer Vorentwurf zur Änderung des Obligationsrechts (SR 220) wurde vom Bundesrat am 28. November 2014 in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vorlage 2 wurde hingegen am 23. Dezember 2011 vom Parlament verabschiedet und ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten (AS 2012 6679). Somit sind die Anliegen des Postulats, das ausschliesslich Themen aus Vorlage 2 umfasst, bereits erfüllt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2003 M 02.3470

Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle (S 12.12.02, Geschäftsprüfungskommission SR; N 4.6.03)

Die Motion wurde durch das neue Revisionsrecht (v. a. Art. 727 ff. Obligationenrecht [OR, SR 220; AS 2011 5863]), das neue Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 (SR 221.302), punktuelle Anpassungen des Börsengesetzes vom 24. März 1995 (SR 954.1; AS 2013 1103) und das neue Rechnungslegungsrecht vom 23. Dezember 2011 (v. a. Art. 957 ff. OR) umgesetzt.

Die Abschreibung wurde in der Botschaft vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht und Rechnungslegungsrecht sowie Anpassungen im Recht der Kollektiv- und der Kommanditgesellschaft, im GmbH-Recht, Genossenschafts-, Handelsregister- sowie Firmenrecht) (BBl 2008 1589; 08.011) beantragt. Im Sommer 2009 hat das Parlament das Rechnungslegungsrecht vom Aktienrecht abgespalten. Dadurch sind die Vorlage 1 (Aktienrecht) und die Vorlage 2 (Rechnungslegungsrecht) entstanden.

Das Parlament hat die Vorlage 1 in der Sommersession 2013 an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorgaben von Artikel 95 Absatz 3 der Bundesverfassung (SR 101) (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») einzubauen. Ein neuer Vorentwurf zur Änderung des OR wurde vom Bundesrat am 28. November 2014 in die Vernehmlassung geschickt.

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Die Vorlage 2 wurde hingegen am 23. Dezember 2011 vom Parlament verabschiedet und ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten (AS 2012 6679). Somit sind die Anliegen der Motion, die ausschliesslich Themen aus Vorlage 2 umfasst, bereits erfüllt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2006 P 06.3026

Freier Internetzugriff auf Handelsregisterdaten (N 23.6.06, Imfeld)

Gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (SR 221.411) stellen die Kantone die Einträge im Handelsregister für Einzelabfragen im Internet unentgeltlich zur Verfügung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 M 09.3056

Raschere Amts- und Rechtshilfe (N 12.6.09, FDP-Liberale Fraktion; S 10.6.10)

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 hat zwischen der Schweiz und den USA einen Steuerstreit ausgelöst. In der Folge hat die Schweiz verschiedene gesetzgeberische Massnahmen getroffen, um den Informationsaustausch mit dem Ausland im Steuerbereich zu verbessern und den internationalen Standards anzupassen. Das Steueramtshilfegesetz vom 28. September 2012 (SR 672.5) ­ Grundlage für die Umsetzung der internationalen Abkommen im Steuerbereich ­ sieht ein straffes Verfahren für den Vollzug der Amtshilfe beim Informationsaustausch vor. Zusätzlich wird der Bundesrat Anfang 2015 die Vernehmlassungen zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, zur Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten sowie zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnen.

Der Bundesrat erachtet das Hauptanliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 11.4072

Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz (N 16.3.12, Amherd)

Der im Postulat verlangte Bericht wurde am 26. März 2014 vom Bundesrat unter dem Titel «Die Zusammenarbeit im Straf- und Massnahmenvollzug verstärken» verabschiedet. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3114

Bundesrecht. Lösungsansätze für Interessenkonflikte (S 5.6.12, Recordon)

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Der Bundesrat hat am 28. November 2014 den Bericht zu den Lösungsansätzen für Interessenkonflikte im Bundesrecht verabschiedet. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3058

Prüfung einer möglichen Änderung der Zivilstandsbezeichnungen (N 28.9.12, Hodgers)

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 den Bericht «Überprüfung der Zivilstände» verabschiedet. Er führt im Wesentlichen aus, dass aktuell im Rahmen des Postulats Fehr Jacqueline (12.3607 «Zeitgemässes kohärentes Zivil- und insbesondere Familienrecht») die Grundlagen und die Ausrichtung eines modernen Familienrechts diskutiert werde. Eine der Hauptfragen in diesem Zusammenhang sei gerade, welche Lebensformen rechtlich zu normieren und welche Rechte und Pflichten an diese zu knüpfen seien. Deshalb kam der Bundesrat zum Ergebnis, dass eine Änderung einzelner Zivilstände zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht sei. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3917

Bericht zur Leihmutterschaft (N 14.12.12, Fehr Jacqueline)

Am 29. November 2013 hat der Bundesrat den «Bericht zur Leihmutterschaft» verabschiedet. Darin beurteilt er die Situation der grenzüberschreitenden Leihmutterschaft, welche grundlegende ethische und rechtliche Fragen von grosser Tragweite aufwirft, insgesamt als unbefriedigend. Wegen dem grenzüberschreitenden Element ist eine innerstaatliche Lösung nicht zielführend. Die Schweiz setzt sich daher im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht für eine multilaterale Lösung ein. Trotz dieser unbefriedigenden Situation können die Interessen der betroffenen Kinder im Einzelfall mit den heutigen gesetzlichen Grundlagen gewahrt werden. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.3661

Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern (N 13.3.13, Staatspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 12. November 2014 den Bericht «Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern» verabschiedet. Der Bericht ist und unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.3980

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Rechtsvergleichender Bericht. Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt im Zusammenhang mit den Auslandaktivitäten von Schweizer Konzernen (N 13.3.13, Aussenpolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2014 den rechtsvergleichenden Bericht «Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt im Zusammenhang mit den Auslandaktivitäten von Schweizer Konzernen» verabschiedet. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3365

Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor (N 11.6.13, Aussenpolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 den Bericht «Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor» verabschiedet. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 13.4187

40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz. Erfahrungen und Perspektiven (S 19.3.214, Stöckli)

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 den Bericht «40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven» (Bericht ist im Curia Vista beim P 13.4187 aufgeschaltet) verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2013 M 10.3917

Zugriff seitens der Polizei auf die ISA-Datenbank (N 10.9.12, Geissbühler; S 14.3.13)

Am 29. Januar 2014 verabschiedete der Bundesrat die Revision der Ausweisverordnung vom 20. September 2002 (SR 143.11), die am 1. März 2014 in Kraft getreten ist (AS 2014 455). Mit dieser Änderung hat die Polizei für die Aufnahme von Ausweisverlustmeldungen wieder Zugriff auf das im Informationssystem «Ausweisschriften» gespeicherte Foto, so wie dies bis zum 1. März 2010 der Fall war.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Migration 2011 P 11.3062

Wirksamkeit und Kosten der Rückkehrhilfe (N 17.6.11, Müller Philipp)

Das Postulat befasst sich mit der Frage der Wirksamkeit der Massnahmen, die das Bundesamt für Migration im Bereich der Rückkehrhilfe getroffen hat. Der Postulant beauftragt den Bundesrat, die Rückkehrhilfe für abgewiesene Asylsuchende umfassend zu überprüfen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der insbesondere Informationen zu den Kosten, zu den Auswirkungen und zum Erfolg der Rückkehrhilfe beinhaltet. Gestützt auf die Ergebnisse der externen Evaluation der Rückkehr3121

hilfe wurde ein Bericht verfasst, der am 10. Juni 2014 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3699

Berufsbildung als strategischer Fokus von Migrationspartnerschaften (N 28.9.11, Pfister Gerhard)

Das Postulat verlangt, dass die Schweiz einerseits einen Teil des Rahmenkredits für die Rückkehr von Migrantinnen und Migranten verwendet oder einen Teil der Entwicklungshilfe in Ausbildungsstätte investiert. Dies soll in Ländern geschehen, mit denen die Schweiz eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen hat; andererseits soll die Schweiz konkrete Projekte unterstützen mit dem Ziel, die Berufsbildung bis auf Schweizer Niveau in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern. Beschäftigungs- und Arbeitsprojekte sollen durch die Rückkehr- und die Strukturhilfe finanziert werden. Ausserdem verlangt das Postulat, dass in bestimmten Bereichen wie in der Pflege, in der Landwirtschaft, in der Hotellerie oder in der Restauration gestützt auf das bestehende Ausländergesetz vermehrt Stagiaireabkommen abgeschlossen werden. Schliesslich wird im Postulat verlangt, dass der Bundesrat im Rahmen seiner neuen Migrationsaussenpolitik an die Bundesversammlung einen minutiösen Bericht erstattet, der die verantwortlichen Akteure für die Organisation, die Koordination, die Betreuung und die Durchführung solcher Projekte aufzeigt.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass eine interdepartementale Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation, die Umsetzung in Sachen Berufsbildung im Rahmen der internationalen Strategie für Bildung, Forschung und Innovation koordiniert. Namentlich das Bundesamt für Migration und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) sind Teil dieser Arbeitsgruppe. Ziel ist eine verstärkte Kohärenz, Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Aktivitäten der Bundesverwaltung in diesem Bereich.

Die Arbeitsgruppe hat 2014 einen strategischen Bericht erarbeitet. Der Bundesrat hat am 19. November 2014 den Bericht «Internationale Berufsbildungszusammenarbeit IBBZ ­ Strategischer Grundlagenbericht» verabschiedet. Der Bericht ist unter www.news.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 19.11.2014 veröffentlicht. Der Bericht hebt die verschiedenen Ziele der Bundesverwaltung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit im Berufsbildungsbereich, die laufenden Aktivitäten in diesem Bereich sowie die strategischen Prioritäten hervor und schlägt Koordinationsmassnahmen innerhalb der Bundesverwaltung sowie mit den betroffenen schweizerischen
Partnern vor.

Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Schweiz bereits einen Teil des Kredits für internationale Migrationszusammenarbeit oder des DEZA-Kredits in die Ausbildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen (z. B. das «Nestlé-Projekt» und das «Landwirtschaftsprojekt» in Nigeria) oder in die Entwicklung der betroffenen Länder (z. B. das «CTRS-Projekt» in Tunesien) investiert und dies in Zukunft weiterführen wird.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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2012 M 10.3066

Bekämpfung der Ausländerkriminalität (N 28.9.11, Fraktion CVP/EVP/glp; S 5.3.12)

Das Hauptanliegen der Motion ist eine vollumfängliche Abgeltung der Haftgestehungskosten im Asylbereich der Kantone durch den Bund. Dieses Anliegen fand Aufnahme in die Revision vom 14. Dezember 2012 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 (SR 142.31), die am 1. Februar 2014 in Kraft getreten ist (AS 2013 4375). Mit der Revision wurde die gesetzliche Grundlage für die Administrativhaftplatzfinanzierung durch den Bund geschaffen. Zudem wurde in der Verordnung vom 11. August 1999 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (SR 142.281) die Haftkostenpauschale entsprechend den effektiv in den Kantonen anfallenden Haftkosten auf 200 Franken erhöht (AS 2014 865).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 11.3383

Keine Ferienreisen für Flüchtlinge mit Status F (N 28.9.11, Flückiger Sylvia; S 5.3.12)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den Missbrauch durch vorläufig Aufgenommene zu unterbinden, indem er die frühere Regelung betreffend Reisetätigkeit von Flüchtlingen mit Status F wieder einführt und Auslandreisen nur in bestimmten Fällen bewilligt. In Fällen, in denen solche Reisen unbewilligt oder unter falschen Angaben von Gründen stattfindet, soll die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufgehoben werden. Mit der Totalrevision der Verordnung vom 14. November 2012 über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV, SR 143.5) wurden wieder ­ wie vor der Revision der RDV vom 20. Januar 2010 (AS 2012 6049) ­ Reisegründe für vorläufig Aufgenommene (Status F) eingeführt. Die Voraussetzungen sind in Artikel 9 RDV geregelt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3002

Einreisesperren und ihre Aufhebung (S 5.3.12, Staatspolitische Kommission SR)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, Bericht zu erstatten über die jährliche Anzahl verfügter Einreisesperren in den letzten Jahren (inkl. dazugehöriger Gründe), über die jährliche Anzahl pro Jahr verfügter Suspensionsverfügungen, über den möglichen Missbrauch von solchen Verfügungen und über die Folgen von deren Abschaffung. Der Bundesrat hat den Bericht am 7. Juni 2013 verabschiedet. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht. Das Bundesamt für Migration hat seine Weisungen entsprechend angepasst.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3304

Prävention der Zwangsverheiratung (N 15.6.12, Heim)

Der Bundesrat hat am 14. September 2012 seinen Bericht zur Erfüllung der Motion 09.4229 Tschümperlin «Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat» und

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des Postulats 12.3304 Heim «Prävention der Zwangsverheiratung» verabschiedet.

Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 12.3250

Schengen/Dublin muss endlich funktionieren (N 17.4.13, Humbel)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, eine Stärkung des Schengen/Dublin-Systems zu prüfen und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die Massnahmen aufzeigt, die er diesbezüglich treffen wird. Der entsprechende Bericht, den der Bundesrat am 14. Mai 2014 verabschiedet hat, äussert sich zur konsequenten Anwendung von Dublin sowie zur Pflicht des Europäischen Gerichtshofs, die konsequente Anwendung der Dublin-Verordnung insbesondere durch Griechenland und Italien durchzusetzen. Weitere Themen, die im Bericht erläutert werden, sind die Pflicht der Registrierung in der Eurodac-Datenbank sowie missbräuchliche Asylgesuche aus visumsbefreiten Balkan-Staaten. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 P 13.3771

Asyl. Statistiken zur Härtefallbewilligung (N 15.12.13, FDP-Liberale Fraktion)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den Statistiken der Härtefallbewilligungen und der vorläufigen Aufnahmen der vergangenen fünf Jahre nach einem Asylverfahren zu verfassen. Das Postulat fordert eine Erklärung der verschiedenen Begründungen, die zu einer Härtefallbewilligung oder einer vorläufigen Aufnahme führen, um die aktuellen Diskussionen über das Instrument der vorläufigen Aufnahme besser abzustützen.

Am 3. September 2014 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht ist unter www.ejpd.admin.ch > Aktuell > News veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3124

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Nachrichtendienst des Bundes 2011 M 10.3625

Massnahmen gegen Cyberwar (N 2.12.10, Sicherheitspolitische Kommission NR; S 15.3.11)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für wirksame passive und aktive Massnahmen zur Sicherung und Verteidigung von DatenNetzwerken zu schaffen.

Im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) wurden die entsprechenden rechtlichen Grundlagen mit der Massnahme 16 «Handlungsbedarf rechtliche Grundlagen» erhoben und überprüft.

Die befragten Bundesämter haben keinen vordringlichen Gesetzgebungs- und Revisionsbedarf festgestellt. Auf Antrag der Koordinationsstelle zur Umsetzung der NCS hat der Steuerungsausschuss am 19. September 2014 die Massnahme als abgeschlossen deklariert. Die Situation wird von den Bundesämtern in der weiteren Umsetzung der NCS im Auge behalten und bei neu auftretenden Erkenntnissen, insbesondere bei der Umsetzung der Massnahme 2 «Risiko- und Verwundbarkeitsanalyse» und Massnahme 3 «Verwundbarkeitsanalysen IKT-Infrastrukturen Bundesverwaltung», gegebenenfalls neu beurteilt. Die NCS ist unter www.isb.admin.ch > Themen > Cyber-Risiken NCS veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Verteidigung 2011 P 10.4049

Militärdienst. Validierung von Kompetenzen und Bildungsleistungen (N 18.3.11, Perrinjaquet)

Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen, um für in der Schweiz Militärdienst leistende Personen die Validierung von militärischen Kompetenzen und Bildungsleistungen einzuführen.

In der Schweizer Armee werden seit geraumer Zeit Zertifizierungen durchgeführt, die auch im Zivilen gleichwertig anerkannt werden. Heute können Angehörige der Armee verschiedene Zertifikate erwerben. Weiter werden in den Kaderschulen der Schweizer Armee einheitliche, systematische, modulartig aufgebaute LeadershipAusbildungen angeboten, die auch zivil anerkannt sind.

Der Armeebericht 2010 (BBl 2010 8871) hat die Massnahmen zur Gewinnung qualifizierter Kader noch akzentuiert. Bis heute bestehen neun Anrechnungsverträge mit Hochschulen (7 Stufe FH, 1 Stufe Uni). Die Universität St. Gallen hat Anrechnungen sogar ins Studienreglement aufgenommen. Der Ausbau in die Breite und Tiefe wird bis zur flächendeckenden Anrechnung an allen Hochschulen angestrebt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3125

2013 P 12.4130

Konzept zur langfristigen Sicherung des Flugraums (N 22.3.13, Galladé)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, ein Konzept zu erstellen, das aufzeigt, wie der Schweizer Luftraum langfristig gesichert werden soll. Das Konzept soll Themen wie Gefahrenanalyse, Materialbeschaffung, zeitliche Planung, Finanzierung, Kooperation mit umliegenden Ländern sowie die Schnittstellen zwischen zivilem und militärischem Bereich behandeln.

Der Bundesrat hat am 3. September 2014 den Bericht «Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes» in Erfüllung des Postulats verabschiedet. Das Konzept zeigt die für die Schweiz relevanten Entwicklungen und Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung und militärischen Nutzung ihres Luftraums auf. Ausgehend von den Aufgaben der Luftwaffe und den heute vorhandenen Mitteln wird erläutert, was in Zukunft zur Sicherung des Luftraums nötig sein wird. Zudem werden Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit mit Luftwaffen anderer Staaten und Industriepartnern dargelegt. Das Konzept deckt alle vom Postulat geforderten Themen ab und soll als Grundlage für die langfristige Weiterentwicklung der Luftwaffe dienen. Der Bericht ist unter www.vbs.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3126

Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat 2013 P 12.4095

Externe und unabhängige Beurteilung der FINMA (S 11.3.13, Graber Konrad)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob die Tätigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) durch ein unabhängiges externes Expertengremium beurteilt werden soll. Es enthält eine Reihe von Fragen, die durch ein solches Gremium beantwortet werden könnten. Diese betreffen einerseits die FINMA als Institution wie ihre Rechtsform, Organisation, Aufgaben und personellen Ressourcen und anderseits ihre Regulierungs- und Aufsichtstätigkeit.

Am 17. Dezember 2014 hat der Bundesrat den Bericht «Die FINMA und ihre Aufsichts- und Regulierungstätigkeit» (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005) verabschiedet. Darin kommt er zusammengefasst zum Schluss, dass in Bezug auf die institutionellen Aspekte der FINMA grundsätzlich kein Handlungsbedarf besteht. Einzig in Bezug auf die Aufsichtsinstrumente und das Aufsichtskonzept sowie die personellen Ressourcen der FINMA ortet er vereinzelt Verbesserungsbedarf. Die Überprüfung der Regulierungstätigkeit der FINMA hat insbesondere ergeben, dass die FINMA die Regulierungsgrundsätze beachtet. Die von der Branche zuweilen geäusserte Besorgnis, dass Verordnungen und Rundschreiben der FINMA durch das übergeordnete Gesetzesoder Verordnungsrecht nicht gedeckt seien, hat sich nur in Einzelfällen bestätigt.

Was die im Rahmen der Aufsichtstätigkeit von der FINMA verwendeten Kommunikationsinstrumente betrifft, konnte zwar kein systematisches Fehlverhalten der FINMA festgestellt werden. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass Kommunikationsinstrumente vereinzelt als rechtssetzendes Instrument verwendet wurden. Der Bundesrat empfiehlt der FINMA deshalb, diese Instrumente zurückhaltend und ausschliesslich zum Zweck der Kommunikation einzusetzen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2013 M 13.3450

Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (N 18.6.13, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 12.6.13)

2013 M 13.3410

Bankmanager. Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit (S 12.6.13, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR; N 18.6.13)

Mit den gleichlautenden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter Respektierung von deren Unabhängigkeit zu erreichen, dass diese ihre Enforcement-Policy im Bereich des Gewährserfordernisses verschärft, damit Bankmanagerinnen und -manager im zutreffenden Fall mit einem Berufsverbot versehen werden. Zudem soll die FINMA darüber in ihrem Jahresbericht statistische Angaben liefern.

Basierend auf Gesprächen zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der FINMA entschied die FINMA, zur Verstärkung der präventiven Wirkung ihrer Enforcement-Massnahmen neu mehr Gewicht auf das Vorgehen gegen natürliche 3127

Personen zu legen. Entsprechende Leitlinien zum Enforcement publizierte die FINMA am 30. Oktober 2014. Diese halten fest, dass die FINMA gegen natürliche Personen, die für schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen die Verantwortung tragen, gezielt vorgeht und gravierende Verfehlungen prioritär behandelt. Zudem soll jährlich zusätzlich zu den statistischen Angaben im Jahresbericht ein eigenständiger Bericht zur Praxis im Enforcement publiziert werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3828

Die administrative und hierarchische Zuordnung der oder des Mehrsprachigkeitsdelegierten überdenken (N 14.12.12, Maire Jacques-André ; E 20.6.13) ­ vormals EPA

Vor dem Hintergrund, dass die Stelle der oder des Mehrsprachigkeitsdelegierten neu besetzt werden muss, wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 8 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SR 441.11) so zu ändern, dass diese Stelle der Bundeskanzlei oder dem Stab des Eidgenössischen Finanzdepartements zugeordnet wird.

Mit der am 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Änderung der Sprachenverordnung (AS 2014 2987) ist der Motionsauftrag umgesetzt. Gemäss Artikel 8b Absatz 1 ist die oder der Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 P 13.3282

Für eine Verbesserung der Arbeitsmethoden der Finma (N 21.6.13, de Bumann)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Beachtung der Verfahren zur Ausarbeitung von Mitteilungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie über deren Rechtsmässigkeit und deren Verbindlichkeit vorzulegen.

Am 17. Dezember 2014 hat der Bundesrat den Bericht «Die FINMA und ihre Aufsichts- und Regulierungstätigkeit» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005). Zum Inhalt des Berichts wird auf die Ausführungen zum Postulat Graber Konrad (12.4095 «Externe und unabhängige Beurteilung der Finma») verwiesen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 12.4121

Konsequenzen der Finma-Regulierungen auf Finanzplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz (N 16.9.14, de Courten)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob und wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in den letzten Jahren ihre eigenen Eckwerte für neue Regulierungsvorhaben eingehalten hat.

Am 17. Dezember 2014 hat der Bundesrat den Bericht «Die FINMA und ihre Aufsichts- und Regulierungstätigkeit» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005). Zum Inhalt des Berichts wird auf die Ausführungen zum Postulat Graber Konrad (12.4095 «Externe und unabhängige Beurteilung der Finma») verwiesen.

3128

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 P 12.4122

Stopp der Bürokratieflut aus der Finma. Für eine starke, aber effiziente Finma (N 25.9.14, Schneeberger)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zur Effizienz der Tätigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu verfassen und dabei in anonymisierter Form die Ansicht der Finanzdienstleister einzuholen. Der Bericht soll die Dichte, Geschwindigkeit und Häufigkeit der Regulierung sowie die Häufigkeit von Änderungen von Regulierungen analysieren und zuhanden des Verwaltungsrates der FINMA operationelle und zuhanden des Parlamentes gesetzgeberische Änderungsvorschläge aufzeigen, damit die FINMA künftig ihren gesetzlichen Auftrag besser erfüllen kann.

Am 17. Dezember 2014 hat der Bundesrat den Bericht «Die FINMA und ihre Aufsichts- und Regulierungstätigkeit» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005). Zum Inhalt des Berichts wird auf die Ausführungen zum Postulat Graber Konrad (12.4095 «Externe und unabhängige Beurteilung der Finma») verwiesen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Informatiksteuerungsorgan Bund 2014 P 13.4062

IT-Projekte des Bundes. Wie weiter?

(S 18.3.14, Eder)

2014 P 13.4141

IT-Projekte des Bundes. Quo vaditis?

(N 19.3.14, FDP-Liberale Fraktion)

Der Bundesrat wird mit den beiden weitgehend wortgleichen Postulaten aufgefordert, einen Bericht über die Misserfolge von IKT-Grossprojekten der Bundesverwaltung zu verfassen. Um eine unabhängige und fundierte Beurteilung zu gewährleisten, wurde das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen (IWI HSG) beauftragt, IKT-Grossprojekte der Bundesverwaltung zu analysieren, daraus Lehren zu ziehen und Massnahmen vorzuschlagen.

Das Institut hat zur Verbesserung insgesamt 14 Massnahmen vorgeschlagen, die drei Handlungsfelder für grosse IKT-Projekte betreffen. Im Handlungsfeld «Fundament» geht es um die Schaffung von Rahmenbedingungen, im Handlungsfeld «Triage» um die Freigabe und Verstärkung der Kontrolle, und im Handlungsfeld «Können» wird aufgezeigt, wie die Fähigkeiten zur Führung und Steuerung weiter entwickelt werden können. In seinem Bericht zeigt der Bundesrat auf, dass verschiedene der vom IWI HSG empfohlenen Massnahmen bereits umgesetzt oder in Umsetzung begriffen sind. Der Bundesrat will jedoch alle vorgeschlagenen Massnahmen prüfen und in Abstimmung mit den bereits laufenden Massnahmen umsetzen. Dazu wird der Bundesrat seine Weisungen für die IKT-Schlüsselprojekte sowie jene für das IKTPortfolio Bund bis Ende April 2015 überarbeiten. Um kurzfristig Wirkung auf die Steuerung der Grossprojekte zu erzielen, hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, ihre laufenden IKT-Projekte mit Gesamtkosten von über 5 Millionen Franken nach einem einheitlichen Analyseraster des IWI HSG bis Januar 2015 einmalig zu 3129

überprüfen. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird dem Bundesrat einen konsolidierten Ergebnisbericht der Überprüfung im Rahmen des strategischen IKTControllings unterbreiten.

Der Bundesrat hat in Erfüllung der Postulate am 28. November 2014 den Bericht «IKT-Grossprojekte des Bundes ­ Erkenntnisse und Massnahmen» verabschiedet.

Der Bericht ist unterwww.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Medienmitteilungen ab 2005 veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 2007 P 06.3570

Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals (N 1.10.07, Kaufmann)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, Wege aufzuzeigen, wie die Benachteiligung des in der Schweiz wohnhaften und für deutsche Fluggesellschaften tätigen Flugpersonals infolge des deutschen Steueränderungsgesetzes seit dem 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden kann.

Der Bundesrat hat am 13. September 2013 in Erfüllung des Postulats den Bericht «Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt ist und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3513

Roadmap für einen wettbewerbsfähigen Finanzmarkt unter geänderten Rahmenbedingungen (N 28.9.12, Leutenegger Oberholzer)

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie sich der Finanzmarkt Schweiz mit der vom Bundesrat beschlossenen Strategie für einen steuerlich konformen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz weiter entwickeln wird. Es wird insbesondere ein Bericht verlangt, der eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung der Branche einbringt, die künftige Entwicklung der Arbeitsplätze und Wertschöpfung abschätzt sowie die notwendigen Massnahmen ableitet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 in Erfüllung des Postulats den «Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes» verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes). Der Bundesrat hat zudem entschieden, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der betroffenen Branchen einzusetzen, um die Vorschläge, die im Bericht formuliert wurden, zu vertiefen. Die Arbeitsgruppe hat ihre ersten Ergebnisse am 5. Dezember 2014 kommuniziert und wird ihre Arbeiten weiterführen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt ist und beantragt dessen Abschreibung.

3130

Eidgenössische Finanzverwaltung 2006 P 06.3331

Bericht über die Privatisierungen von Fernmeldeunternehmen in Europa (N 6.10.06, Christlichdemokratische Fraktion)

2007 P 06.3636

Fragen zur Weiterentwicklung des Swisscom-Dossiers (N 23.3.07, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

2007 M 06.3306

Sicherstellung der Grundversorgung durch eine schweizerisch beherrschte Swisscom (S 5.10.06, Escher; N 4.10.07)

Das Postulat 06.3331 verlangt vom Bundesrat eine Übersicht über die Auswirkungen der Privatisierung von Telekommunikationsunternehmen in Europa. Das Postulat 06.3636 fordert den Bundesrat auf, die Fragen in verschiedenen (nur teilweise überwiesenen) Motionen zum Thema der Bundesbeteiligung an der Swisscom zu beantworten. Schliesslich beauftragt die Motion 06.3306 den Bundesrat, dem Parlament eine Vorlage zur Zukunft der Bundesbeteiligung an der Swisscom zu unterbreiten.

Zur Erfüllung der drei Vorstösse hat das Eidgenössische Finanzdepartement einen umfassenden Bericht zuhanden des Parlaments erarbeitet, der im Oktober 2008 im Bundesrat zur Verabschiedung traktandiert war. Wegen der damals akuten Finanzkrise, in deren Nachgang Privatisierungsdiskussionen im In- und Ausland stark in den Hintergrund traten, sowie der Arbeiten zur Evaluation der Entwicklung des Fernmeldemarktes wurde die Behandlung des Berichts indessen sistiert. In gewissen Aspekten wurde der Bericht letztmals im Frühling 2010 aktualisiert. Seither hat der von einer hohen Dynamik geprägte Telekommunikationsmarkt tiefgreifende Veränderungen erfahren, die eine umfassende Überarbeitung des Berichts nötig machen würden. Wie der Bundesrat im Fernmeldebericht 2014 vom 19. November 2014 zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt und zu den damit verbundenen gesetzgeberischen Herausforderungen ausführlich darlegt (www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Parlament > Evaluation zum Fernmeldemarkt), erscheint ihm der Nutzen einer solchen Überarbeitung fraglich. Eine Grundsatzdiskussion über die Bundesbeteiligung an der Swisscom und über allfällige weitere Privatisierungsschritte dürfte im heutigen Umfeld wenig fruchtbar sein.

Zu dieser Einschätzung tragen mehrere Gründe bei: Erstens hat sich die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom nicht als Hemmnis für die Innovationsfähigkeit des Unternehmens erwiesen ­ im Gegenteil. Dank des langfristigen Investitionshorizonts des Bundes wurden Investitionen der Swisscom in den flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur eher begünstigt. Weil der Investitionsbedarf auch in Zukunft hoch bleiben wird, erscheint die Beibehaltung der aktuellen Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom sinnvoll.

Zweitens haben angesichts der Datenschutzskandale der letzten
Jahre und gestiegener Cyber-Risiken die Sicherheit und Verfügbarkeit der Kommunikationsinfrastrukturen an Bedeutung gewonnen. Neben Massnahmen auf technischer, gesetzlicher sowie organisatorischer Ebene kann auch die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an wesentlichen Teilen der Kommunikationsinfrastruktur dazu beitragen, die Sicherheit und Qualität der Datenübertragung zu sichern. Drittens wäre im heutigen Marktumfeld eine weitergehende Privatisierung der Swisscom unter finanzpolitischen Aspekten aus Sicht des Bundes wenig vorteilhaft. Wegen des historisch tiefen Zinsniveaus übertreffen die Dividendeneinnahmen des Bundes die Einsparmöglichkeiten, welche 3131

sich aus einer Reduktion der Bundesschulden mit dem Privatisierungserlös erzielen liessen.

Daneben ist die Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom aber nach wie vor mit gewissen Problemen behaftet. Neben finanziellen Risiken durch die Bindung von 12,5 Milliarden Franken in einem einzigen Unternehmen sind insbesondere die Rollenkonflikte des Bundes zu nennen. Er tritt im Telekommunikationsmarkt einerseits als Gesetzgeber, Regulator und Aufsichtsbehörde auf, hat andererseits aufgrund seiner Beteiligung ein finanzielles Interesse an einer prosperierenden Marktleaderin Swisscom. Durch die institutionelle Trennung der verschiedenen Rollen konnten diese Konflikte bislang jedoch weitgehend entschärft werden.

Insgesamt haben in den letzten Jahren die Gründe, welche für ein Festhalten an der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom sprechen, an Bedeutung gewonnen. Der Bundesrat gelangt im Fernmeldebericht 2014 deshalb zur Auffassung, dass die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom zurzeit beibehalten werden soll, die weitere Entwicklung aber aufmerksam beobachtet werden muss. Sollte der Bundesrat in Zukunft zum Schluss kommen, dass die Abwägung von Nutzen und Risiken der Mehrheitsbeteiligung einen Abbau derselben erfordert, wird er der Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Der Bundesrat zieht es vor, zu gegebener Zeit diesen direkten Weg zu wählen, anstatt in einer Vorlage Fragen zu beantworten, die sich heute anders stellen als zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorstösse.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion und der Postulate.

2012 P 12.3412

Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien (S 13.9.12, Stadler)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, «in welchen Gesetzesbestimmungen des Bundes seit der Volksabstimmung vom 28. November 2004 über die Verfassungsgrundsätze der NFA wesentlich von diesen Aufgabenzuweisungsprinzipien zwischen Bund und Kantonen und anderen Organisationsprinzipien der Verfassung abgewichen wird». Der vom Bundesrat am 12. September 2014 verabschiedete Bericht «Einhaltung der Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)» erläutert die relevanten Verfassungsgrundsätze (Subsidiaritätsprinzip, Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, Respektierung der Organisations- und Finanzautonomie der Kantone, aber auch das grundlegende Prinzip des Vollzugsföderalismus) sowie das Spannungsverhältnis zwischen diesen. Der Bericht ist unter www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005 veröffentlicht.

Überprüft im Sinne des Postulats wurden jene Erlasse zwischen Ende 2004 und Ende 2013, welche die Aufgabenteilung und Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone zum Gegenstand hatten. Die Überprüfung ergab, dass: ­

die Kantone von den rund 120 einschlägigen Vorlagen sehr unterschiedlich betroffen wurden;

­

bei einem bedeutenden Teil der Erlasse die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone gemäss dem Grundsatz des Vollzugsföderalismus geregelt wurde;

­

eine gewisse Zentralisierungstendenz festzustellen ist;

3132

­

dieser Zentralisierungstrend teilweise systeminhärent ist und deshalb zu gegebener Zeit eine erneute Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen eines Gesamtpakets oder eine formelle und materielle Bereinigung des Bundesrechts nötig macht;

­

14 Erlasse oder lediglich 12 Prozent der einschlägigen Vorlagen bedeutende finanzielle Auswirkungen (Auswirkungen von mehr als 10 Millionen Franken) auf Bund und/oder Kantone aufwiesen;

­

die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone bei den finanziell gewichtigen Vorlagen weitgehend nach den NFA-Prinzipien geregelt wurde;

­

die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wie auch des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz bei je vier Vorlagen mit bedeutenden finanziellen Auswirkungen beziehungsweise substanziellem Entscheidungsspielraum der Kantone fraglich ist, während die Organisations- und Finanzautonomie der Kantone bei Verfassungs- und Gesetzesvorlagen generell gut respektiert wurde;

­

bezüglich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz allerdings zu berücksichtigen ist, dass diese Grundsätze einen verhältnismässig grossen Ermessensspielraum offen lassen;

­

über alles gesehen die NFA-Grundsätze sowohl bei der Erarbeitung von Vorlagen als auch bei der parlamentarischen Beratung beachtet und respektiert werden.

Beim Subsidiaritätsprinzip und beim Prinzip der fiskalischen Äquivalenz handelt es sich um grundlegende Maximen des schweizerischen Bundesstaates mit grosser Bedeutung für eine nachhaltige Stärkung des Föderalismus wie auch für eine effiziente staatliche Leistungserfüllung. Im politischen Alltag ist ihnen denn auch die entsprechende Nachachtung zu verschaffen. Deshalb sollen in den Botschaften zu Vorlagen, welche die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, künftig, wo sinnvoll, Ausführungen zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz vorgesehen werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössisches Personalamt 2012.P 12.3644

Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente (N 18.9.12, Geschäftsprüfungskommission NR)

Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 den Bericht «Steuerung der Personalpolitik.

Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3133

2012 P 12.3646

Steuerung der Personalpolitik (3).

Prüfung des Ressourcenmanagements im Personalbereich (N 18.9.12, Geschäftsprüfungskommission NR)

Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 den Bericht «Steuerung der Personalpolitik.

Prüfung des Ressourcenmanagements im Personalbereich» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung 2012 M 12.3647

Steuerung der Personalpolitik (1). Stärkung des EPA im Hinblick auf eine zentral gesteuerte Personalpolitik (N 18.9.12, Geschäftsprüfungskommission NR; S 10.12.12)

Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates. Er sah insbesondere im Bereich der HR-Informatiksysteme einen Handlungsbedarf und stärkte die Kompetenzen des Eidgenössischen Personalamts (EPA) im Rahmen der Revision vom 20. November 2013 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (SR 172.220.111.3; AS 2013 4397). Damit konnte insgesamt ein effizienteres und kostengünstigeres Personalmanagement in der Bundesverwaltung realisiert werden. Die Änderung trat am 1. Januar 2014 in Kraft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2006 P 06.3042

Duale Einkommenssteuer (N 23.6.06, Sadis)

In dem im Oktober 2010 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung publizierten Bericht «Vereinfachung der Einkommensbesteuerung» (www.estv.admin.ch > Dokumentation > Zahlen und Fakten > Berichte > 2010 > «Vereinfachung der Einkommensbesteuerung») wurden die Argumente dargestellt, die für eine duale Einkommenssteuer sprechen. Darüber hinaus wurden verschiedene Fragen zur Implementierung einer Abgeltungssteuer auf beweglichem Privatvermögen behandelt (Schuldner- versus Zahlstellenprinzip, Einbettung in das föderalistische System der Schweiz, Ausgestaltung des Steuerobjekts, Höhe des Abgeltungssteuersatzes, verfassungsrechtliche Gesichtspunkte und Aspekte der Steuergerechtigkeit). Diese Überlegungen bildeten die Basis für den Bericht zur dualen Einkommenssteuer, der am 19. September 2014 vom Bundesrat verabschiedet wurde (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 07.3504

Neuer Lohnausweis (N 11.6.09, Engelberger)

Der Bundesrat empfahl im September 2007 die Annahme des Postulats und beauftragte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit der im Postulat verlangten Evaluation. Diese Evaluation wurde anhand von zwei Studien durchgeführt. Zunächst erfolgte eine qualitative Umfrage mittels Fragebogen im Juni und Juli 2008.

3134

Der zweite Teil der Untersuchung wurde im Herbst 2008 anhand der Methode des «Standard Cost Model» durchgeführt. Die Resultate dieser Evaluation wurden im Bericht des SECO vom 19. Februar 2009 «Evaluation der Kosten des neuen Lohnausweises» festgehalten (www.seco.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen 2009). Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Befürchtungen, welche mit der Einführung des neuen Lohnausweises (NLA) verbunden waren, sich durch die Ergebnisse der zwei Studien nicht bestätigen liessen. Die Befragungen von Unternehmen hatten im Allgemeinen gezeigt, dass der NLA für grössere Transparenz und Klarheit sorgt und eine administrative Entlastung mit sich bringt, vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen. Die Analysen hatten ausserdem gezeigt, dass mit dem NLA eine höhere Vorschrifteneinhaltung erreicht wird und dass Fehler bei den Angaben und der Erstellung der Lohnausweise korrigiert werden können.

In der Beratung des Postulats im Nationalrat vom 11. Juni 2009 nahm der Postulant vom SECO-Bericht Kenntnis, vermisste jedoch Aussagen über die fiskalischen Auswirkungen mit der Einführung des NLA. Er verlangte deshalb vom Bundesrat einen weiteren Evaluationsbericht zu diesem Thema. Der Rat nahm das Postulat mit 111 gegen 54 Stimmen an.

Da die Eidgenössische Steuerverwaltung selber über keine Daten verfügt, welche Aussagen zu den fiskalischen Auswirkungen der Einführung des NLA erlauben, hat sich im Jahre 2014 die Arbeitsgruppe «Lohnausweis» der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) nochmals mit den allfälligen fiskalischen Auswirkungen der Einführung des NLA befasst. Die SSK hat an ihrer Sitzung vom 17. September 2014 zur Kenntnis genommen, dass die getroffenen Abklärungen bei den Kantonen gezeigt haben, dass Aussagen insbesondere über allfällige Steuermehreinnahmen durch die Einführung des NLA nicht möglich sind. Die Kantone können dazu keine Aussagen machen, da die einzelnen Positionen des Lohnausweises sowohl beim alten wie auch beim neuen Lohnausweis elektronisch nicht erfasst wurden. Aus diesem Grund können Abweichungen (allfällige Mehreinnahmen) nicht genauer analysiert werden. Um Aussagen zu allfälligen Mehreinnahmen machen zu können, hätten die Arbeitgeber dazu verpflichtet werden müssen, für die erste Steuerperiode nach Einführung des NLA einen Lohnausweis nach bisheriger
Praxis und nach neuer Wegleitung zu erstellen. Eine solche Verpflichtung wäre jedoch nicht praktikabel gewesen und hätte zu einem unverhältnismässig grossen administrativen Mehraufwand bei den Arbeitgebern, den Steuerpflichtigen und den kantonalen Steuerbehörden geführt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats ­ soweit möglich ­ als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 M 10.3340

Besteuerung von Sozialhilfeleistungen und Entlastung des Existenzminimums (S 31.5.10, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 09.300; N 9.12.10; S 14.3.11)

Die Motion wurde am 14. März 2011 in einen Prüfungsauftrag (Berichterstattung durch den Bundesrat) umgewandelt. In der Folge beauftragte die Eidgenössische Steuerverwaltung im Juni 2012 die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mit der Analyse der Auswirkungen der Steuerbarkeit der Leistungen der Sozialhilfe und der individuellen Prämienverbilligung sowie der Steuerbefreiung des Existenzminimums am Beispiel der Kantone Bern und Neuenburg. Dieser Bericht der SKOS vom Dezember 2012 stellt die Grundlage des Berichts des Bundesrates 3135

dar. Letzterer wurde in der zweiten Hälfte 2013 verwaltungsintern bereinigt und vom Bundesrat am 20. Juni 2014 verabschiedet und am gleichen Tag publiziert (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der in einen Prüfungsauftrag umgewandelten Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 10.4046

Verteilung des Wohlstandes in der Schweiz (N 17.6.11, Fehr Jacqueline)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Projektarbeiten zugunsten eines Berichts zusammen mit dem Projektpartner, dem Bundesamt für Statistik, im März 2013 aufgenommen. Der Fokus des Berichts liegt auf der Diskussion der Verteilung, Umverteilung sowie Entwicklung der Einkommen (bzw. Einkommensbestandteile) und Vermögen der in der Schweiz wohnhaften Haushalte. Analysiert wurden auch die Entwicklung und die Struktur der Konsumausgaben. Neben gesamtschweizerischen Auswertungen wurden punktuell auch Verteilungsanalysen auf regionaler Ebene vorgenommen. Für die Analysen wurden die Daten der Haushaltsbudgeterhebung von 1998 bis 2011 sowie Steuerdaten des Bundes (Zeitreihen bis zum aktuellen Rand 2010) herangezogen. Der Bundesrat hat seinen Bericht «Verteilung des Wohlstands in der Schweiz» am 27. August 2014 verabschiedet (www.efd.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > Medienmitteilungen ab 2005).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Eidgenössische Zollverwaltung 2013 M 12.3337

Grenzkontrollen, wenn Dublin nicht eingehalten wird (N 14.6.12 Staatspolitische Kommission NR; S 4.6.13)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, an den Grenzen zu Staaten, die das Dublin-Abkommen nicht befriedigend umsetzen, die Kontrollen zu verstärken.

Genannt wird in der Motion namentlich Italien.

Um die Motion zu erfüllen, hat das Grenzwachtkorps (GWK) die Verstärkungsaktion «MÉDITERRANÉE» ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aktion wurden seit dem Jahr 2013 während 77 Wochen Verstärkungseinsätze im Tessin durchgeführt.

453 Angehörige des GWK aus anderen Regionen wurden dafür kurzzeitig ins Tessin verschoben, wo sie insgesamt während 2718 Arbeitstagen Dienst leisteten. Die Massnahmen werden bis auf Weiteres weitergeführt.

Die Schweizer Armee stellte dem GWK zur Überwachung der Südgrenze ihre Helikopter im Jahr 2013 für 58 Einsätze und bis November 2014 für 59 Einsätze zur Verfügung. Die Drohnen der Schweizer Armee flogen im Jahr 2013 9 Einsätze im Tessin und im Jahr 2014 14 Einsätze. Darüber hinaus nahm das GWK, um kurzfristig auf Situationen an der Südgrenze reagieren zu können, im Jahr 2013 9 Mal Dienste von privaten Helikopterfirmen in Anspruch und im Jahr 2014 vierzehn Mal.

Insgesamt wurden in den beiden Jahren während 320 Stunden Einsätze mit Luftmitteln an der Südgrenze geflogen.

3136

Zur Abfederung der Auswirkungen der illegalen Migration auf die Schweiz schöpft das GWK zudem seinen Handlungsspielraum aus. Die formellen Überstellungen via das Dublin-System sind nicht die einzige Möglichkeit für die Schweiz, irreguläre Migrantinnen und Migranten an Italien rückzuführen. Das GWK hat dank seiner guten Beziehungen zu den italienischen Grenzkontrollbehörden im Jahr 2013 1283 irreguläre Migrantinnen und Migranten an den Tessiner Grenzübergängen und auf der Simplonlinie direkt und formlos an Italien rücküberstellt. 2014 konnten bis im November 1747 irreguläre Migrantinnen und Migranten auf dem kleinen Dienstweg übergeben werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 12.3071

Grenzwachtkorps aufstocken (N 17.4.13, Romano; S 23.9.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Grenzwachtkorps (GWK) aufzustocken.

Im Gegensatz zu ähnlichen Motionen verlangt sie vom Bundesrat eine Aufstockung des GWK, ohne die Zahl der gewünschten zusätzlichen Stellen zu spezifizieren. Sie wurde von den eidgenössischen Räten in der Herbstsession 2013 überwiesen. Die Motion Fehr Hans vom 15. März 2012 (12.3180 «Aufstockung des Grenzwachtkorps»), die eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 100 bis 200 Grenzwächterinnen und Grenzwächter verlangte, wurde gleichzeitig im Zweitrat (Ständerat) abgelehnt.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) als vorberatende Kommission des Zweitrats für beide Motionen führte intensive Diskussionen. Am 22. August 2013 behandelte sie sowohl die vorliegende Motion als auch die Motion Fehr Hans (12.3180). Sie bekundete ihre Unterstützung für eine Aufstockung des GWK, zeigte sich aber ausserstande, ohne zusätzliche Grundlagen abzuschätzen, in welcher Grössenordnung sich eine solche Aufstockung bewegen sollte. Die SiK-S lehnte deshalb einstweilen beide Motionen ab, formulierte aber ihrerseits ein Postulat (13.3666 «Grenzwachtkorps. Aufgabenerfüllung und Bestand»; siehe unten), das vom Bundesrat verlangt, im Geschäftsbericht 2013 Auskunft über die Auftragserfüllung und den Personalbedarf des GWK zu geben.

Mit der Annahme der vorliegenden Motion und der gleichzeitigen Ablehnung der Motion Fehr Hans (12.3180), die eine Aufstockung um 100 bis 200 Grenzwächterinnen und Grenzwächter verlangt, haben die eidgenössischen Räte zwar eine Aufstockung des GWK bejaht, legten jedoch deren Quantifizierung in die Hände des Bundesrates und machten gleichzeitig deutlich, dass Aufstockung unter 100 Stellen zu liegen kommen sollte.

Der Bundesrat kam dem Auftrag des Postulats SiK-S (13.3666) mit der Publikation des Geschäftsberichts 2013 nach. Er zeigte darin auf, dass sich das GWK in den letzten Jahren gezwungen gesehen hatte, aufgrund der Entwicklungen in den Bereichen Technologie und internationale Zusammenarbeit durch Stellenverschiebungen innerhalb des Korps 35 zusätzliche, spezialisierte Funktionen zu schaffen. Der Bundesrat nahm diese Berichterstattung als Grundlage für eine Genehmigung von 35 zusätzlichen Stellen zugunsten des GWK im Rahmen der Gesamtschau vom 25. Juni 2014 der Personalressourcen des Bundes.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3137

2013 P 13.3666

Grenzwachtkorps Aufgabenerfüllung und Bestand (S 10.12.13, Sicherheitspolitische Kommission SR)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen des Geschäftsberichtes 2013 über die Auftragserfüllung sowie den Personalbestand des Grenzwachtkorps Auskunft zu geben und allenfalls notwendige Massnahmen vorzuschlagen.

Der Bundesrat hat diesen Auftrag im Rahmen seines Geschäftsberichts 2013 erfüllt (Geschäftsbericht des Bundesrats vom 19. Februar 2014 ­ Band I, S. 186; www.bk.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Geschäftsberichte).

Darin hat der Bundesrat mit einem Kurzbericht Auskunft gegeben über die Aufgabenerfüllung und den Bestand des Grenzwachtkorps. Namentlich ging er auf einen Ressourcenbedarf von 35 Stellen näher ein. In Erfüllung der Motion Romano (12.3071 «Grenzwachtkorps aufstocken»; siehe oben) genehmigte der Bundesrat im Rahmen der Gesamtschau vom 25. Juni 2014 der Personalressourcen des Bundes in der Folge die ausgewiesenen 35 Stellen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Bauten und Logistik 2007 M 04.3061

Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge (N 15.06.05, Galladé; S 6.3.06; N 4.6.07)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vermehrt Betriebe zu berücksichtigen, die Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, indem die Lehrlingsausbildung im Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) als Vergabekriterium verankert wird. Im Rahmen der Revision des Binnenmarktgesetzes vom 6. Oktober 1995 (SR 943.02) soll dies auch im Bereich der Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden können.

Der 2008 in die Vernehmlassung gegebene Vorentwurf einer Totalrevision des BöB enthielt eine Bestimmung, wonach die Lehrlingsausbildung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen sei. Infolge Verzögerungen bei der Revision des WTO-Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) sowie Verschlechterungen der Wirtschaftslage in der Schweiz entschied der Bundesrat am 19. Juni 2009, die Totalrevision des BöB zu sistieren. Er sah vor, diese wieder aufzunehmen, sobald die Revision des GPA abgeschlossen sein würde. Die entsprechenden Verhandlungen kamen im Dezember 2011 zum Abschluss. In der Zwischenzeit wurde die Änderung der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) vorgezogen.

Dem Auftrag des Parlaments ist, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen, bereits bei der Verordnungsänderung Rechnung getragen worden, welche auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt wurde (AS 2009 6149). Artikel 27 Absatz 3 VöB sieht vor, dass die Auftraggeberin bei gleichwertigen Angeboten von schweizerischen Anbieterinnen berücksichtigt, inwieweit diese Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

3138

Die weitere Umsetzung des parlamentarischen Auftrags auf Gesetzesstufe erfolgte im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Lustenberger (03.445 «Öffentliches Beschaffungswesen, Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium»). Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates verabschiedete am 13. November 2012 einen entsprechenden Vorentwurf für eine Revision des BöB.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte von Dezember 2012 bis März 2013. Der Gesetzesentwurf wurde in der Frühlings-, Sommer- und Herbstsession 2014 im Parlament behandelt. Am 26. September 2014 nahmen beide Räte das revidierte Bundesgesetz an, womit die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung in den Katalog der Zuschlagskriterien aufgenommen wurde (Art. 21 Abs. 1 BöB; Referendumsvorlage: BBl 2014 7223). Dies gilt jedoch lediglich im Hinblick auf öffentliche Beschaffungen, die nicht Staatsverträgen (insbesondere dem GPA und dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens [SR 0.172.052.68]) unterstellt sind. Nach Ablauf der Referendumsfrist für das revidierte BöB wird der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmen.

Am 21. März 2012 verabschiedete der Bundesrat das revidierte GPA unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament. Die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde der Schweiz bei der WTO kann erst nach der Anpassung des einschlägigen Bundes- und Kantonsrechts erfolgen. Im Rahmen dieser Revision sollen die Rechtsordnungen von Bund und Kantonen im öffentlichen Beschaffungsrecht soweit möglich angeglichen werden. Am 2. Juli 2014 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Revision des BöB zu beginnen. Basis dafür sind Vorschläge, deren Inhalte von einer paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet worden sind. Der Vorentwurf des BöB sieht dem parlamentarischen Auftrag folgend das Anbieten von Ausbildungsplätzen für Lernende als Zuschlagskriterium vor, allerdings nur für öffentliche Aufträge ausserhalb des Staatsvertragsbereichs. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 eröffnet werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3139

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Staatssekretariat für Wirtschaft 2002 P 01.3681

Schaffung einer parlamentarischen Versammlung im Rahmen der WTO (N 22.3.02, Aussenpolitische Kommission NR)

Der Bundesrat erachtet eine stärkere Einbindung der Parlamente bei den WTOVerhandlungen beziehungsweise bei den Verhandlungen im Rahmen der DohaRunde als wünschenswert. Eine aktivere Beteiligung der Parlamente kann nicht nur die Vorbereitung und die Verhandlung internationaler Verpflichtungen und gegebenenfalls deren Umsetzung in das nationale Recht erleichtern, sondern auch das Verständnis für die Institution und ihre Probleme entscheidend verbessern.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Anstoss zur Schaffung einer parlamentarischen WTO-Plattform zuerst von den Parlamenten selbst kommen sollte. Die Förderung dieser Initiative, die Parlamente in die Aktivitäten der WTO einzubeziehen, sollte über Vermittlung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten erfolgen. Ein solches Unterfangen kann somit nicht von der Schweiz alleine realisiert werden. Zudem hat die Verfassungsordnung des jeweiligen Landes Einfluss auf die Art und Weise, wie ein Parlament WTO-Tätigkeiten begleiten kann, was die Erarbeitung verschiedener Formen der Beteiligung bedingt. Schliesslich ist eine Einbindung der nationalen Parlamente in den WTO-Verhandlungsprozess nur dann sinnvoll, wenn eine möglichst grosse Teilnehmerzahl sichergestellt werden kann.

Die Beteiligung der Parlamente in der WTO kann daher nur ein langfristiges Ziel sein. Als erster Schritt sind die Parlamente selbst aufgerufen, die Initiative zu ergreifen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2010 P 10.3592

Messung der Regulierungskosten (N 1.10.10, Zuppiger)

Der Bundesrat hat in Erfüllung dieses Postulats und des Postulats 10.3429 Fournier den Bericht über die Regulierungskosten am 13. Dezember 2013 verabschiedet. Der Bericht ist unter www.seco.admin.ch > Wirtschaftspolitik > Regulierung > Regulierungskosten veröffentlicht.

Der Bericht umfasst eine detaillierte Schätzung der Kosten, welche staatliche Regulierungen in den wichtigsten Bereichen für die Unternehmen verursachen. Ausserdem hat der Bundesrat 32 Massnahmen präsentiert, welche die Regulierungskosten verringern, ohne den Nutzen dieser Regulierungen in Frage zu stellen. Damit soll der Wirtschaftsstandort Schweiz weiter gestärkt und seine Wettbewerbsfähigkeit hoch gehalten werden.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 10.3971

Mehr Nutzen aus Freihandelsabkommen durch Kreuzkumulation (N 18.3.11, Noser)

Nach Ansicht des Bundesrates könnten die wirtschaftspolitischen Ziele der Schweiz mithilfe der Kreuzkumulation zweifelsohne gefördert werden. Zunächst müssten 3140

allerdings die offenen Fragen zur praktischen Anwendung der Kreuzkumulation gelöst werden können. Im Hinblick auf eine mögliche Nutzung des Konzepts der Kreuzkumulation für die wirtschaftspolitischen Ziele der Schweiz unterstützt der Bundesrat die Fortsetzung des Dialogs zu diesen Themen, den die Schweiz zusammen mit den EFTA-Partnern mit den Freihandelspartnern führt.

Der Bericht «Freihandelsabkommen: Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen der Kreuzkumulation von Ursprungsregeln», welcher am 8. März 2013 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist auf der Internetseite des Staatssekretariates für Wirtschaft zu finden unter www.seco.admin.ch >Dokumentation > Publikationen und Formulare > Studien und Berichte > Aussenwirtschaft.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3461

Eine Industriepolitik für die Schweiz (N 19.9.11, Bischof)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, ob und welche Industriepolitik die Schweiz heute verfolgt und welche Alternativen er für möglich hält, um den Werkplatz Schweiz namentlich im Bereich der produzierenden Industrie (Sektor 2) lebendig zu erhalten. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 16. April 2014 den Bericht «Eine Industriepolitik für die Schweiz» verabschiedet. Der Bericht ist unter www.seco.admin.ch > Aktuell > Medieninformation > 2014 veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 11.3899

Freie Berufe. Stellenwert in der Volkswirtschaft?

(N 27.9.12, Cassis).

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 15. Januar 2014 den Bericht «Freie Berufe. Stellenwert in der Volkswirtschaft?» verabschiedet. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.seco.admin.ch > Aktuell > Medieninformation > 2014 veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2014 M 13.3662

Die Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen (S 26.9.13, Sicherheitspolitische Kommission SR; N 6.3.14)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Benachteiligung der Schweizer Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie durch eine Anpassung der Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung vom 25. Februar 1998 (KMV; SR 514.511) zu beseitigen. Sie enthält zu diesem Zweck einen ausformulierten Entwurf für einen neuen Artikel 5 Absatz 2 KMV.

Am 19. September 2014 hat der Bundesrat eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung beschlossen und per 1. November 2014 in Kraft gesetzt (AS 2014 3045).

Diese Verordnungsanpassung entspricht zwar nicht einer wortlautgetreuen Umsetzung der Motion. Deren Anliegen wird aber trotzdem erfüllt, weil die in der Praxis massgeblich zu einer Benachteiligung führenden Bestimmungen revidiert wurden.

3141

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2010 P 10.3884

Prüfung der Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen (S 1.12.10, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR)

Das Postulat wurde im Rahmen der Behandlung der Motion Aebi 09.3226 «Anpassung der Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen» eingereicht (nachfolgend: Richtlinie). Mit dieser Motion wurde der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Richtlinien, die von der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz (LDK) erarbeitet wurden, an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit angepasst werden. Am 3. Dezember 2009 hat der Nationalrat die Motion angenommen. Der Ständerat hat die Motion an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Kantone anzuhören. Die Kommission hat daraufhin die Vertreter der LDK angehört. Die LDK erklärte sich bereit, die Richtlinie hinsichtlich der Gewichtung der Mängel zu prüfen, betonte jedoch, dass das in der Motionsbegründung aufgeführte Beispiel höchst theoretisch sei. Die Kommission teilte die Meinung der LDK und beantragte die Ablehnung der Motion, da diese eine Abänderung der Richtlinie zur Folge hätte, und die Annahme eines Postulats, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, lediglich die Gewichtung der Mängel zu prüfen.

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die Richtlinie zu überprüfen und zur Gewichtung der Mängel und der Abgrenzung der öffentlich-rechtlichen Programme von den privaten Labelprogrammen Stellung zu nehmen. Das Postulat verlangt zudem, dass der Vollzug der Direktzahlungsvorschriften gewährleistet bleibt. Zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Programmen muss klar unterschieden werden. Verletzen Landwirtinnen und Landwirte Vorschriften, die privatrechtliche Programme wie das Labelprogramm von Bio Suisse touchieren, darf dies die Ausrichtung von Direktzahlungen nicht beeinflussen. Aufgrund der Änderungen bei den Direktzahlungen, die im Rahmen der Agrarpolitik 2014­2017 (AS 2013 3463) vorgenommen wurden, wurden die Bestimmungen zur Kürzung der Direktzahlungen angepasst. Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2014 sämtliche Bestimmungen zur Kürzung von Direktzahlungen in Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13; AS 2014 3909) integriert. Dabei hat er der Verhältnismässigkeit gemäss Artikel 5 Absatz 2 Bundesverfassung [SR 101]) das entsprechende Gewicht beigemessen und speziell darauf geachtet, dass Kürzungen einen eindeutigen Bezug zu den von den Mängeln betroffenen Massnahme haben. Die Änderung tritt am
1. Januar 2015 in Kraft und löst damit die LDK-Richtlinie für Kürzungen von Direktzahlungen ab.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 11.4157

Erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung berücksichtigen (N 16.3.12, von Siebenthal)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, die Faktoren zur Berechnung einer Standardarbeitskraft (SAK) für das Hügel- und Berggebiet zu überprüfen und dabei die erschwerte landwirtschaftliche Bewirtschaftung angemessen zu berücksichtigen. Das Postulat basiert auf der in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014­2017 3142

(BBl 2012 2075) angekündigten Revision der SAK-Faktoren, die je nach Produktionsrichtung Anpassungen von bis zu 50 Prozent vorgesehen hatte und rund 1400 Betriebe von den Direktzahlungen ausgeschlossen hätte.

Der Bundesrat hat die vorgeschlagene Revision der SAK-Faktoren im Rahmen der Agrarpolitik 2014­2017 (AS 2013 3463) nicht umgesetzt. Stattdessen hat er im Rahmen des Berichts vom 20. Juni 2014 «Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK» eine breite Auslegeordnung zur Thematik gemacht. Darin kommt er zum Schluss, dass das System der Standardarbeitskräfte, das die Arbeiten in der Landwirtschaft mit standardisierten Faktoren bewertet, Stärken hat: Es ist objektiv und anwenderfreundlich. Daneben hat es aber auch Schwachpunkte, wie etwa die schlechte Verständlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte. Zudem bildet es die Wirtschaftlichkeit der Betriebe ungenügend ab. Der Bundesrat will deshalb das bestehende System weiterentwickeln, indem beispielsweise die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten künftig ebenfalls berücksichtigt werden. Er hat mit der Verabschiedung des Berichts zuhanden des Parlaments auch die entsprechenden Folgearbeiten in Auftrag gegeben. Der Bericht ist unter www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 10.3839

Internationale Förderung des Schweizer Weins (N 3.5.12, Hurter Thomas)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die internationale Absatzförderung des Schweizer Weines des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zu überprüfen und regionale Weinmarken und Weinproduzenten einzubeziehen. Schon vor der Annahme des Postulats am 3. Mai 2012 im Nationalrat wurden rund 10 Prozent der Absatzförderungsmittel für Wein für den Export eingesetzt, indem die Branche den Schweizer Weinproduzentinnen und -produzenten, mehrheitlich an Messen, eine Präsentationsplattform anbot. Die restlichen 90 Prozent der Mittel wurden für die Vermarktung von Schweizer Wein im Inland eingesetzt. Die Aufteilung der Absatzförderungsmittel für Massnahmen im Inland oder Ausland obliegt der Branchenorganisation, die das Finanzhilfegesuch beim BLW deponiert. Sollen innerhalb der Absatzförderung für Wein mehr Mittel für Massnahmen im Ausland investiert werden, damit sich Schweizer Weinproduzentinnen und -produzenten im Ausland vermehrt präsentieren können, so ist dies ein Entscheid der Branche. Mit der Änderung der Landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung vom 9. Juni 2006 auf den 1. Januar 2014 (SR 916.010, AS 2013 3951) besteht neu die Möglichkeit Exportinitiativen einzureichen, welche vom Bund unterstützt werden können. Sie bieten unter anderem die Möglichkeit, Marktbearbeitungsmassnahmen von Einzelfirmen durchzuführen, welche in eine Dachmarkenstrategie der Branche eingebunden sind. Diese Massnahmen im Bereich Kommunikation können bis zu maximal 50 Prozent von der Absatzförderung profitieren. Bis Ende Dezember 2014 ist noch kein Gesuch für Exportinitiativen von Schweizer Wein beim BLW eingegangen.

Mit den oben beschriebenen Möglichkeiten zur internationalen Förderung des Schweizer Weines mittels der klassischen Absatzförderung und der neuen Exportinitiative stehen die im Postulat verlangten Instrumente zur Verfügung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

3143

2012 P 11.3386

Stärkung der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft (N 3.5.12, Graf Maya)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die zukünftige Rolle der ökologischen beziehungsweise biologischen Land- und Ernährungswirtschaft zu konkretisieren. Biobetriebe sollen mit politischen Instrumenten gezielt unterstützt werden, damit sie ihre Produktionschancen im Ökobereich besser wahrnehmen können.

Die Anzahl der Biobetriebe und deren Fläche haben sich nach einer Stagnation im Jahr 2011 wieder positiv entwickelt. Die Anzahl Biobetriebe, welche Direktzahlungsbeiträge erhalten, ist im Jahr 2013 um 160 auf 5988 Betriebe gestiegen. Im Jahr 2013 wurden 124 839 Hektaren biologisch bewirtschaftet. Dies ist eine Zunahme von 5592 Hektaren verglichen mit dem Vorjahr.

Mit der Agrarpolitik 2014­2017 (AS 2013 3463) wurde die Ausrichtung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auf die Qualitätsstrategie in Artikel 2 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1; AS 2013 3463) verankert. Die entsprechenden Instrumente wurden ausgebaut und auf Verordnungsstufe konkretisiert. So kann die biologische Land- und Ernährungswirtschaft unter anderem von der Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft, SR 910.16) und von den Exportinitiativen gemäss Landwirtschaftlicher Absatzförderungsverordnung vom 9. Juni 2006 (SR 916.010) profitieren.

Die Biobetriebe werden seit 2014 mit dem im Rahmen der auf den 1. Januar 2014 totalrevidierten Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13) weiterentwickelten Direktzahlungssystem wesentlich stärker gefördert als bisher.

Die Beiträge für Spezialkulturen und offene Ackerflächen wurden massgeblich erhöht. Beim Grünland können sie vom Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion profitieren. Betriebe mit Rindviehhaltung können sich meist ohne grosse Anpassungen an diesem Programm beteiligen. Zudem profitieren sie aufgrund ihrer besonders umwelt- und tierfreundlichen Ausrichtung auch von den verstärkten Fördermassnahmen für den regelmässigen Auslauf im Freien oder für qualitativ wertvolle Biodiversitätsförderflächen.

Schliesslich hat der Bundesrat in seinem Bericht vom 17. Dezember 2014 zur Erfüllung des Postulats Müller-Altermatt (12.3555 «Stärkung der Forschung
für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft») vorgeschlagen, die Forschung für den biologischen Landbau und eine nachhaltige Landwirtschaft stärker zu fördern und die dafür vorgesehenen Finanzmittel massgeblich zu erhöhen. Der Bericht ist unter dem Titel «Stärkung der Forschung für eine ökologische Land- und Ernährungswirtschaft» unter www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3299

Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (N 15.6.12, Moser)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob und in welcher Form ein Aktionsplan zur Risikominimierung und nachhaltigen Anwendung von

3144

Pflanzenschutzmitteln, wie ihn die EU vorsieht, geeignet ist, um die Verringerung der Pestizidbelastung in der Schweiz sicherzustellen.

Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht am 21. Mai 2014 verabschiedet.

Der Bericht mit dem Titel «Bedarfsabklärung eines Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» ist unter www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte veröffentlicht. Er enthält eine Beschreibung der aktuellen Massnahmen, die indirekt oder direkt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beeinflussen und zur Risikoreduktion beitragen. Insgesamt wurden die Relevanz und das Verbesserungspotenzial von 59 geltenden Anforderungen für einen nachhaltigen Pflanzenschutz bewertet.

Die Analyse kommt zum Schluss, dass ein Aktionsplan eine Chance darstellt, die Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken und besser zu koordinieren. Mit dem Plan können klare und breit abgestützte Ziele festgelegt werden. Die Felder, in denen Verbesserungen möglich sind, können anhand dieser Ziele aber auch in Bezug auf die notwendigen finanziellen Mittel priorisiert werden. Schliesslich könnte mit dem Aktionsplan abgeklärt werden, ob zusätzliche Instrumente zur Zielerreichung notwendig sind. Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Eidgenössischen Departement des Innern bis Ende 2016 einen solchen Aktionsplan vorzulegen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3344

Aufhebung der Milchkontingentierung in der EU. Auswirkungen auf die Perspektiven der Milchbranche (N 28.9.12, Bourgeois)

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Milchkontingentierung im Jahr 2015 aufzuheben. Im Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Schweizer Milchwirtschaft und die damit verbundenen Chancen und Risiken aufzeigt.

Der Bundesrat hat am 14. Mai 2014 den Bericht «Gegenseitige sektorielle Marktöffnung mit der EU für alle Milchprodukte» (Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion «Milchmarkt» (12.3665) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vom 15. August 2012 sowie des Postulats Bourgeois «Aufhebung der Milchkontingentierung in der EU. Auswirkungen auf die Perspektiven der Milchbranche» (12.3344) vom 2. Mai 2012) verabschiedet. Der Bericht ist unter www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte > Ausführliche Analyse einer gegenseitigen Milchmarktöffnung mit der EU veröffentlicht. Der Bericht vereint die Antwort auf die beiden Vorstösse aufgrund ihrer ähnlichen Stossrichtung. So werden bei der Prüfung einer sektoriellen Milchmarktöffnung unter anderem die aktuelle Situation des Schweizer Milchmarktes beleuchtet sowie die Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene ­ insbesondere die Aufhebung der Milchkontingentierung in der EU ­ untersucht. Der Hauptfokus der Analyse liegt auf den wirtschaftlichen Auswirkungen einer Milchmarktöffnung sowie auf Vorschlägen zur Anpassung der staatlichen Stützungspolitik für den Milchsektor. Mithilfe von Simulationsmodellen werden die quantitativen Effekte einer gegenseitigen Verbesserung des Marktzugangs geschätzt und Möglichkeiten zur Anpassung der Stützungsmassnahmen analysiert.

3145

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3555

Stärkung der Forschung für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft (N 28.9.12, Müller-Altermatt)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, ein Konzept zur Stärkung der Forschung für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft vorzulegen. Das Postulat verlangt eine klare Aufgabenteilung zwischen den Forschungsinstituten in diesem Bereich, den Abschluss einer Public Private Partnership (PPP) in der Höhe von mindestens zehn Millionen Franken jährlich mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL sowie Vorschläge zur Kompensation der Mehrkosten.

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Er beantragt, die Forschung für den biologischen Landbau und eine nachhaltige Landwirtschaft stärker zu fördern. Die jährliche Finanzhilfe an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) soll um drei Millionen Franken auf 7,72 Millionen Franken erhöht werden. Das FiBL hat national und international viel zur Entwicklung des Biolandbaus beigetragen und den Schweizer Forschungsplatz gestärkt.

Bioprodukte werden heute auf dem Markt zunehmend nachgefragt. Die Bioforschung kann auch Lösungsansätze für die Nicht-Biolandwirtschaft aufzeigen beziehungsweise zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen. Mit der zusätzlichen Finanzierung sollen bestehende Kompetenzen ausgebaut werden.

Zusätzlich werden zwei Millionen Franken für Nachhaltigkeitsforschung zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden vom Bundesamt für Landwirtschaft im Wettbewerb zur optimalen Nutzung der Synergien zwischen den Forschungsansätzen im Biolandbau und der nachhaltigen Landwirtschaft vergeben. Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen des Voranschlags 2016 einen entsprechenden Vorschlag für die Kompensation der Mehrausgaben im Agrarbudget machen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 10.4103

Anerkennung von «Petite Arvine» als traditionelle Bezeichnung für einen Walliser Wein (N 3.5.12, Darbellay; S 4.12.12)

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass «Petite Arvine» als traditionelle Bezeichnung des Walliser Weins, der aus der Rebsorte Arvine gewonnen wird, anerkannt wird.

Nach Artikel 63 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 610.1) erstellt der Bundesrat die Liste der geltenden Kriterien für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und für Landweine. Absatz 3 dieses Artikels besagt, dass im Übrigen die Kantone für jedes Kriterium die Anforderungen an ihre Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung und an die Landweine festlegen, die auf ihrem Gebiet unter einer eigenen traditionellen Bezeichnung produziert werden.

Somit ist der Bundesrat nicht ermächtigt, im Zusammenhang mit dem Schutz von traditionellen Bezeichnungen Recht zu sprechen. Dies ist deshalb ausschliesslich Sache der Kantone. Der Staatsrat des Kantons Wallis hält in seiner Verordnung vom 17. März 2004 über den Rebbau und den Wein fest, dass «Petite Arvine» die traditionelle Bezeichnung des Walliser AOC-Weines ist, der aus der Rebsorte Arvine stammt (Art. 54a, Änderung vom 20. Juni 2007). Folglich ist die traditionelle Be3146

zeichnung «Petite Arvine» durch den Kanton Wallis bereits geschützt, gemäss der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, wie sie das LwG vorsieht.

Wie der Bundesrat zudem in seiner Stellungnahme zur Motion unterstrichen hat, erlauben auf internationaler Ebene weder das europäische Recht noch das WTOAbkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen) eine Beschränkung der Verwendung eines Rebsortennamens.

Während der Konsultation der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) ­ eine zwischenstaatliche Organisation, deren Mitglied die Schweiz ist ­ bezüglich einer Verwendungsbeschränkung der Bezeichnung «Petite Arvine» auf die Schweiz, hat das BLW diesen Befund 2013 bestätigt. Auch Italien, das «Petite Arvine» als Hauptname der Rebsorte «Arvine» definiert, und Frankreich, das «Petite Arvine» als Synonym der Rebsorte «Arvine» versteht, wurden 2014 konsultiert.

Sowohl die OIV als auch die oben erwähnten Länder erachten die Bezeichnung «Petite Arvine» als Rebsortenname, dessen Verwendung nicht einem einzigen Land vorbehalten werden kann. In diesem Sinne haben die beiden Länder das BLW bereits vorgewarnt, dass sie Einsprache einlegen würden, sollte vorgeschlagen werden, Anhang 7 des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81) dahingehend zu ändern, dass die Bezeichnung «Petite Arvine» europaweit auf Schweizer Wein beschränkt würde.

In Anhang 3 der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) sind die in den kantonalen Gesetzgebungen verankerten traditionellen Bezeichnungen aufgeführt. Dieser Anhang bietet jedoch keinen zusätzlichen Schutz gegenüber jenem des Kantons; seine Tragweite ist ausschliesslich deklaratorischer Natur. Im Verhältnis zum Abkommen mit der EU widerspiegelt Anhang 3 die traditionellen Bezeichnungen der Schweiz, die in der EU geschützt sind. In Anbetracht der internationalen Rechtsgrundlagen ist es nicht im allgemeinen Interesse der Schweiz, Anhang 3 anzupassen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Anerkennung von «Petite Arvine» in der EU erfüllt sind.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Hauptziel der Motion ­ die Anerkennung von «Petite Arvine» als traditionelle Walliser Bezeichnung für einen Wein aus der Rebsorte «Arvine» ­ erreicht ist.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2012 P 12.3684

Optimierung der Produktionskosten in der Landwirtschaft (N 14.12.12, Bourgeois)

Das Postulat verlangt, die Produktionskosten in der Schweizer Landwirtschaft zu untersuchen. Zur Senkung der Produktionskosten sollen die Abläufe und Anforderungen vereinfacht und entsprechende Pilotprojekte unterstützt werden.

Agroscope ermittelt im Rahmen der zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten jährlich die Produktionskosten der Landwirtschaft auf einzelbetrieblicher Ebene und publiziert die detaillierten Angaben im Grundlagenbericht (www.agroscope.ch > Betriebswirtschaft > Publikationen). Das Bundesamt für Statistik ermittelt im Rahmen der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung die Kosten auf Sektorebene (www.bfs.admin.ch > portal > de > index > themen > 07). Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publiziert Synthesen der beiden Erhebungen im jährlich erscheinenden Agrarbericht (www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen).

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Sowohl auf einzelbetrieblicher wie auf sektoraler Ebene stehen fundierte und detaillierte Angaben zu den Produktionskosten zur Verfügung.

2014 hat das BLW drei Studien im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Kostenreduktion publiziert. Untersucht wurden die landwirtschaftliche Beschaffungsseite, die unternehmerischen Handlungsspielräume zur Kostenreduktion in der Schweizer Landwirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Industrien (www.news.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > 18.9.2014: Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft kann noch gesteigert werden).

Die Studien kommen zum Schluss, dass die Schweizer Landwirtschaft im Vergleich zum Ausland deutlich höhere Produktionskosten hat. Mehr Transparenz auf den Märkten, etwa beim Einkauf von Produktionsmitteln, aber auch Anpassungen in der Organisation der Betriebe können die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Mit der Einführung der Internetapplikation HODUFLU (www.agate.ch > Informationen > Hofdüngerflüsse) konnte die Verwaltung von Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen stark vereinfacht und die administrativ aufwändige Vertragspflicht ersatzlos aufgehoben werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass dies erst ein erster Schritt ist und die Abläufe und Anforderungen weiter zu optimieren sind. Er hat sich deshalb in den Stellungnahmen zu diversen parlamentarischen Vorstössen (unter anderem Postulat Knecht 14.3514 «Agrarpolitik 2018­2021. Massnahmenplan zum Abbau der überbordenden Bürokratie und zur Personalreduktion in der Verwaltung») bereit erklärt, die Thematik zu vertiefen und dem Parlament bis Ende 2016 eine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik vorzulegen.

Mit dem neuen Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe e des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG, SR 910.1; AS 2013 3463) kann der Bund seit 2014 gemeinschaftliche Initiativen zur Senkung der Produktionskosten finanziell unterstützen.

Beiträge sind möglich für die Vorabklärung und die Umsetzung verschiedenartiger Zusammenarbeitsformen zur Senkung der Produktionskosten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 2014 eine Evaluation der landwirtschaftlichen Investitionshilfen durchgeführt. Damit soll unter anderem Optimierungsbedarf bezüglich der Senkung der Produktionskosten identifiziert werden. Die Ergebnisse werden Anfang 2015 publiziert.
Schliesslich unterstützt das BLW finanziell ein Pilotprojekt der Junglandwirte des Kantons Jura zur Senkung der Produktionskosten. In einem ersten Schritt werden dabei die Produktionskosten der beteiligten Betriebe mit Hilfe der Beratung analysiert. In einem zweiten Schritt suchen die Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen von Arbeitskreisen gemeinsam nach Lösungen zur Optimierung ihrer Kosten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3906

Bemessung der Standarbeitskraft (N 14.12.12, Müller Leo)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, welcher das heutige System zur Bemessung der Standardarbeitskraft (SAK) beurteilt und mögliche Alternativen aufzeigt. Dabei sollen die verschiedenen Anwendungsbereiche (Direktzahlungen, Strukturverbesserungen, Boden- und Pachtrecht, Raumplanung) behandelt werden. Zusätzlich soll der Bericht Antworten geben auf die Frage, wie landwirtschaftliche und paralandwirtschaftliche Tätigkeiten berücksichtigt und gemeinwirtschaftliche Leistungen bemessen werden können.

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Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 den Bericht «Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte SAK» verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass das System der Standardarbeitskräfte, das die Arbeiten in der Landwirtschaft mit standardisierten Faktoren bewertet, Stärken hat: Es ist objektiv und anwenderfreundlich.

Daneben hat es aber auch Schwachpunkte, wie etwa die schlechte Verständlichkeit für die Landwirte. Zudem bildet es die Wirtschaftlichkeit der Betriebe ungenügend ab. Der Bundesrat will deshalb das bestehende System weiterentwickeln, indem beispielsweise die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten künftig ebenfalls berücksichtigt werden. Er hat mit der Verabschiedung des Berichts zu Handen des Parlaments auch die entsprechenden Folgearbeiten in Auftrag gegeben. Der Bericht ist unter www.blw.admin.ch > Dokumentation > Publikationen > Berichte veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung und Innovation 2006 P 06.3018

Bericht zu Defiziten im Lehrstellenbereich (N°23.6.06, Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur NR)

Das Postulat fordert einen Bericht mit spezifischen Informationen und Daten über die Nachfrage- und Angebotsseite auf dem Lehrstellenmarkt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. November 2014 den Bericht «Der Lehrstellenmarkt» in Erfüllung des Postulats verabschiedet (www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Archiv Medienmitteilungen SBFI). Der Bericht beschreibt die Entwicklungen des Lehrstellemarktes in den letzten Jahren und rückt die im Postulat aufgeworfenen Fragen in einen aktuellen Kontext. Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt seit der Einreichung des Postulats wesentlich verbessert hat.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 11.4036

Hochschulbildungsangebot in rätoromanischer Sprach- und Literaturwissenschaft (S 19.12.11, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR; N 30.5.12)

Als die Motion eingereicht wurde, bestanden in Rätoromanistik eine Vollzeitprofessur an der Universität Freiburg sowie eine Teilzeitprofessur an der Universität Zürich. An der Universität Genf wurden zusätzlich einzelne Lehrveranstaltungen angeboten. Die Motion wurde vor dem Hintergrund der 2012 bevorstehenden Emeritierung des langjährigen Lehrstuhlinhabers an der Universität Freiburg eingereicht, um eine Kontinuität im Hochschulbildungsangebot ohne umfangmässige Einbussen zu sichern. Gemäss der geltenden Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen in Hochschulfragen wurde dem Bundesrat eine koordinierende Funktion zwischen den Kantonen beziehungsweise den universitären Instituten zugewiesen. Am 8. April. 2013 haben die Universität Freiburg und die Pädagogische Hochschule Graubünden sowie die Regierungen der beiden Kantone einen Zusammenarbeitsvertrag unterzeichnet, welcher die Weiterführung des Freiburger Lehrstuhls in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Graubünden und die Mitfinanzierung der Professur durch den Kanton Graubünden festlegte. Die Professur mit Vollpen3149

sum ist an der Universität Freiburg seit dem 1. Februar 2014 wieder besetzt, während die Teilzeitprofessur an der Universität Zürich und die ergänzenden Studienangebote an der Universität Genf weiterhin bestehen. Damit ist längerfristig gewährleistet, dass weiterhin Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien im Fach Rätoromanisch möglich sind und dass insbesondere die für das Fortbestehen der rätoromanischen Sprache und Kultur wichtigen Lehrpersonen ausgebildet werden können.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3343

Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz (S 14.6.12, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR)

In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 28. Mai 2014 den Bericht «Massnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht beurteilt die bisher ergriffenen Massnahmen und schlägt Empfehlungen sowie weitergehende, grösstenteils anreizorientierte Massnahmen zur Förderung des akademischen Nachwuchses in der Schweiz vor. Die Umsetzung der Massnahmen wird über die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020 erfolgen. Der Bericht ist unter www.sbfi.admin.ch > Aktuell > Archiv Medienmitteilungen SBFI veröffentlicht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung 2014 M 14.3291

Erasmus plus und Horizon 2020. Klarheit für Studierende, Forscher, Hochschulen und Unternehmen schaffen (N 12.6.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR; S 16.6.14)

2014 M 14.3294

Erasmus plus und Horizon 2020. Klarheit für Studierende, Forscher, Hochschulen und Unternehmen schaffen (S 12.6.14, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR; N 16.6.14)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Assoziierung der Schweiz an die Bildungs- und Forschungsprogramme der EU mit aller Kraft anzustreben und Übergangslösungen für die beiden Programme «Erasmus+» und «Horizon 2020» zu entwickeln, um die negativen Auswirkungen einer Nichtassoziierung nach der Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» (AS 2014 1391) zu mildern. Im Forschungsbereich (Horizon-2020-Paket) konnte der Bundesrat im Dezember 2014 ein Abkommen für eine Teilassoziierung der Schweiz an «Horizon 2020» unterzeichnen, welches Schweizer Forschenden ab Herbst 2014 Zugang zu einigen wichtigen Programmteilen von «Horizon 2020» ermöglicht und gemäss welchem die Schweiz ab 2017 automatisch vollassoziiert wird, wenn die Frage der Personenfreizügigkeit mit der EU bis dann gelöst ist; andernfalls wird die Schweiz aus allem Programmbereichen ausgeschlossen. Der Bund bietet Schweizer Forschenden in den zurzeit nicht zugänglichen Programmbereichen von «Horizon 2020» als Übergangslösung eine projektweise Direktfinanzierung. Die Verordnung vom 12. September 2014 über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an

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den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (SR 420.126) wurde zu diesem Zweck im Herbst 2014 totalrevidiert.

Im Bildungsbereich (Erasmus+) bleibt die Schweiz zurzeit von einer Assoziierung ausgeschlossen. Aber auch hier bietet der Bund gestützt auf das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (SR 414.51) zwischen 2014 und 2016 eine Übergangslösung an, die der Mobilität die höchste Priorität zuschreibt und davon ausgeht, dass weiterhin eine Vollassoziierung an «Erasmus+» angestrebt wird. Sie ist mit Einschränkungen verbunden und bietet nicht die gleiche Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten wie «Erasmus+», schafft aber die notwendigen Voraussetzungen zur Gewährleistung einer grösstmöglichen Kontinuität für Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Wohnungswesen 2013 P 12.3662

Massnahmen im Wohnungswesen (N 19.3.13, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, flankierende Massnahmen im Wohnungssektor in Bezug auf die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu prüfen.

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2013 eine Aussprache zum Thema Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt geführt und sich dabei mit zahlreichen Massnahmen befasst, die auf die Bereitstellung beziehungsweise auf die Erhaltung von preisgünstigen Wohnungen abzielen. Davon wurden mehrere im Detail geprüft oder bereits umgesetzt.

Mit einer Anpassung der Verordnung vom 26. November 2003 über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (AS 2004 551), die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist (AS 2013 3557), wurde den gemeinnützigen Wohnbauträgern der Zugang zu Bauland erleichtert. Zudem wurden die Bedingungen für diese Darlehen besser auf die jeweiligen Bedürfnisse des gemeinnützigen Investors ausgerichtet.

Die Laufzeit von Wohnkostenbeiträgen für einkommensschwache Bewohner und Bewohnerinnen von Liegenschaften, die nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4. Oktober 1974 (SR 843) gefördert werden, wurde von aktuell 19 auf 21 Jahre verlängert.

Mit einer Änderung der Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (SR 221.213.11; AS 2014 417), die am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass beanspruchte Förderleistungen für energetische Massnahmen bei der Berechnung der mehrleistungsbedingten Mietzinserhöhung in Abzug gebracht und als obligatorischer Inhalt des Formulars für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen ausgewiesen werden müssen. Am 29. Oktober 2014 hat der Bundesrat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung zudem beauftragt, eine Botschaft mit einem Gesetzgebungsentwurf zur Änderung des Obligationenrechts (SR 220) auszuarbeiten. Unter anderem soll künftig in der ganzen Schweiz bei einem Mieterwechsel der bisherige Mietzins bekannt gegeben und allfällige Mietzinserhöhungen begründet werden müssen.

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Im wohnungspolitischen Dialog zwischen dem Bund, den Kantonen und Städten, der im Sommer 2013 lanciert wurde, wird der zusätzliche regionale Handlungsbedarf geprüft und die Koordination von Massnahmen auf den drei staatlichen Ebenen verbessert. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 von einem ersten Zwischenbericht und am 17. Dezember 2014 von einem weiteren Bericht der Arbeitsgruppe Kenntnis genommen. Zudem hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 einen Prüfbericht zu einem allfälligen Vorkaufsrecht der Gemeinden zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus gutgeheissen und entschieden, auf die Einführung dieses Instruments zu verzichten. Der Bericht mit dem Titel «Vorkaufsrecht der Gemeinden ­ Bericht zuhanden des Bundesrates» ist unter www.bwo.admin.ch > Themen > Wohnungspolitik veröffentlicht.

Schliesslich wird im Rahmen einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (SR 700), zu welcher der Bundesrat am 5. Dezember 2014 die Vernehmlassung eröffnet hat, vorgeschlagen, den preisgünstigen Wohnungsbau auch über raumplanerische Massnahmen zu fördern.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr 2001 P 99.3561

Zukunft der historischen Gotthardbahn (N 5.3.01, [Ratti]-Simoneschi)

Mit der Motion 99.3561 von Nationalrat Ratti wird der Bundesrat beauftragt, einen Plan zur Erhaltung der Eisenbahn-Berglinie am Gotthard ­ von Arth-Goldau bis Biasca ­ zu erarbeiten. Der Plan soll aufzeigen, wie dieses Bauwerk mittel- und langfristig genutzt werden kann. Die Motion wurde 1999 von Frau Simoneschi übernommen und 2001 vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Mit dem Postulat Baumann (12.3521 «Künftige Nutzung der Gotthard-Bergstrecke») wurde das Anliegen neu formuliert und konkretisiert. Der Bundesrat nahm die Anliegen der beiden Postulate auf und erstattete dazu Bericht.

Für den Bundesrat ist eine Stilllegung der Gotthard-Bergstrecke aus politischen, historischen und verkehrstechnischen Gründen kurz- bis mittelfristig nicht angezeigt. Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels wird der bisherige Fern- und Güterverkehr der Eisenbahn über den Gotthard-Scheiteltunnel jedoch weitgehend wegfallen. Deshalb sind Bedeutung und Nutzung der Gotthard-Bergstrecke sowie deren konkrete Ausgestaltung neu zu definieren. Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat zu folgendem Schluss: ­

Die Gotthard-Bergstrecke soll bis auf weiteres im schweizerischen ÖV-Netz integriert bleiben und für den touristischen und den Erschliessungsverkehr weiter betrieben werden.

­

Eine periodische Neubeurteilung der Situation ist aufgrund der unsicheren Nachfrageentwicklung notwendig. Verbindliche Beschlüsse zur mittel- und langfristigen Gestaltung der Gotthard-Bergstrecke können erst nach Vorliegen verlässlicher Daten zur Verkehrsentwicklung nach Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels getroffen werden. Aus heutiger Sicht wird dies frühestens 2025 der Fall sein.

­

Die anstehenden Vereinbarungen (Konzession, Bestellung, Infrastruktur) mit der Verkehrs- bzw. Infrastrukturbetreiberin erfolgen im Rahmen der bestehenden Regelprozesse.

­

Der Erhalt und Weiterbetrieb der Bahninfrastruktur auf der GotthardBergstrecke ist sehr kostspielig. Es sind daher beim Unterhalt und bei der Erneuerung kostensenkende Massnahmen anzustreben, die einem Betreiber und allfälligen weiteren Investoren und Interessenten die Chance geben, die Gotthard-Bergstrecke bis auf Weiteres integral oder zumindest teilweise kostendeckend zu betreiben (Betriebskosten).

­

Eine Kandidatur für das UNESCO-Welterbe wird zum jetzigen Zeitpunkt als chancenlos beurteilt. Die Gotthard-Bergstrecke soll mindestens bis zum Vorliegen belastbarer Daten zum Verkehrsaufkommen nach Inbetriebnahme der Basislinie periodisch auf Funktionalität und Kosten und damit auf eine Anpassung der Infrastruktur hin überprüft werden. Eine Aufnahme in die «Liste indicative» auf den nächsten Revisionstermin hin (2016) ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt. Diese würde vielmehr die Chancen 3153

für eine erfolgreiche mittel- oder längerfristige Kandidatur schmälern. Der Bundesrat befürwortet hingegen ausdrücklich die wirtschaftliche und touristische Weiterentwicklung der Region im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes, da sie Synergien zum Bahnbetrieb auf der Gotthard-Bergstrecke schafft.

Der Bundesrat hat den Bericht «Künftige Nutzung der Gotthard-Bergstrecke» am 8. Oktober 2014 gutgeheissen. Der Bericht ist veröffentlicht unter www.bav.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 09.3133

Investitionssicherheit für Nutzfahrzeuge. Beibehaltung der LSVA-Kategorie für sieben Jahre (N 15.3.11, Germanier; S 22.9.11; N 1.3.12)

Am 1. Juli 2012 ist eine neue Bestimmung im Sinne der vom Ständerat abgeänderten Version der Motion 09.3133 in die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2000 (SVAV; SR 641.811) aufgenommen worden (AS 2012 3423). Artikel 14 Absatz 3 SVAV sieht vor, dass Fahrzeuge, die der günstigsten Abgabekategorie zugeteilt werden, während mindestens sieben Jahren in dieser Abgabekategorie eingereiht bleiben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die jeweilige Emissionsklasse für die erste Inverkehrsetzung von Neufahrzeugen gemäss den Anhängen 2 und 5 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) sowie der Verordnung vom 19. Juni 1995 über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (SR 741.412) obligatorisch wird. Dementsprechend wird in Anhang 1 der SVAV präzisiert, dass die Emissionsklasse EURO V, welche für die erste Inverkehrsetzung von Neufahrzeugen seit Oktober 2009 obligatorisch ist, mindestens bis Oktober 2016 in der günstigsten Abgabekategorie eingereiht bleibt.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3261

Nord-Süd-Achse der Bahn. Strategische Vision (S 11.6.12, Abate)

Der Bundesrat hat am 18. Januar 2012 die Botschaft zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» und zum direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, FABI) (BBl 2012 1577) dem Parlament zur Diskussion überwiesen. In dieser Botschaft zeigt der Bundesrat ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in Etappen auf. Basis dafür bildet die Langfristperspektive für die Bahn.

Die Nord-Süd-Achse dient sowohl der Sicherung einer Anbindung der Städtenetze an die Metropolitanräume im Personenverkehr wie auch der Schaffung von Kapazitäten und attraktiven Produktionsbedingungen für den Güterverkehr. Die Langfristperspektive für die Bahn wird über das «Strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur» (STEP Bahninfrastruktur) schrittweise realisiert werden.

Einen ersten Ausbauschritt des STEP Bahninfrastruktur hat das Parlament am 21. Juni 2013 mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur (BBl 2014 4109) beschlossen. Im Weiteren hat das Parlament am 3154

13. Dezember 2013 mit dem 4-Meter-Korridor-Gesetz vom 13. Dezember 2013 (SR 742.140.4) einen weiteren wesentlichen Ausbau der Nord-Süd-Achse beschlossen. In Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments hat das Bundesamt für Verkehr am 29. August 2014 das Referenzkonzept 2025 veröffentlicht (www.bav.admin.ch > Themen > Bahinfrastrukturfonds (BIF) > STEP Ausbauschritt 2025. Das Referenzkonzept 2025 zeigt ein mit dem vom Parlament beschlossenen bis 2025 zu realisierenden Ausbau der Schieneninfrastruktur mögliches Fahrplankonzept für den Personen- und Güterverkehr. Es besteht aus einer schriftlichen Dokumentation sowie Netzgrafiken ­ für den nationalen Personenfern- und Güterverkehr und regionalen Netzgrafiken ­, welche auch die Regionalverkehrslinien differenziert darstellen.

Mit der dargelegten Langfristperspektive für die Bahn, den laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Programme «ZEB», «STEP Ausbauschritt 2025» und «4-MeterKorridor» sowie der erfolgten Publikation des Referenzkonzepts 2025 erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2012 P 12.3331

Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs durch Innovationen im Schienengüterverkehr (N 12.6.12, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 den Bericht «Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs durch Innovationen im Schienengüterverkehr» veröffentlicht (www.bav.admin.ch > Themen > Verlagerung > Alpenquerender Verkehr).

Verschiedene technische Neuerungen könnten den Schienengüterverkehr fördern.

Dazu gehören beispielsweise die automatische Mittelpufferkupplung, welche das Zusammenstellen von Zügen vereinfacht, die automatische Bremsprobe durch die Lokführerin oder den Lokführer, mit welcher das Abschreiten des Zuges entfällt, oder die Energieversorgung auf den Güterwagen. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass solche Innovationen den Schienengüterverkehr generell fördern könnten. Ein Nutzen ausschliesslich für den alpenquerenden Güterverkehr, wie ihn die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats in ihrem Postulat im Visier hatte, liess sich indes nicht ausmachen. Der Bundesrat kommt zudem zum Schluss, dass ein Alleingang der Schweiz bei technischen Neuerungen in der Regel nicht zu empfehlen ist, da der Schienengüterverkehr international stark verflochten ist.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der untersuchten Innovationen bestehen bereits oder sind aufgegleist: Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes vom 19. Dezember 2008 (SR 742.41), welche voraussichtlich in der Frühlingssession 2015 in den Erstrat kommt, ist eine gesetzliche Basis für die finanzielle Förderung von technischen Neuerungen vorgesehen. Daneben gibt es bundesseitig weitere Fördermittel, zum Beispiel im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms bei der Eisenbahn.

Mit dem Bericht «Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs durch Innovationen im Schienengüterverkehr» erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

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2012 M 12.3330

Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs (N 12.6.12, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR; S 14.6.12)

2012 M 12.3401

Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs (N 14.6.12, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 12.043; N 24.9.12)

Mit den beiden Motionen wird der Bundesrat beauftragt, mit insgesamt neun Massnahmen die Umsetzung des Auftrags zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene in der Berichtsperiode 2013 zu konkretisieren. Einerseits sollen dabei kurzund mittelfristige Massnahmen umgesetzt, andererseits zusätzliche Handlungsoptionen geprüft werden.

Gemäss Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 2008 (SR 740.1) erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung alle zwei Jahre Bericht. Der Bundesrat hat in seinem am 29. November 2013 verabschiedeten «Bericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2013 ­ Verlagerungsbericht Juli 2011 ­ Juni 2013» eine Beurteilung der umgesetzten Massnahmen vorgenommen und die Ziele für die Folgeperiode sowie das Vorgehen zur möglichst raschen Erreichung des Verlagerungsziels festgelegt. Der Bericht ist unter www.bav.admin.ch > Themen > Verlagerung > Worum geht es? > Verlagerungsbericht veröffentlicht. Ein Schwerpunkt des Verlagerungsberichts 2013 war die Behandlung der einzelnen mit den Motionen in Auftrag gegebenen Massnahmen. Diese wurden in Erfüllung der jeweiligen Ziffer der Motionen einzeln geprüft und im Bericht dargestellt. In Erfüllung der Ziffer 5 der Motionen hat der Bundesrat zudem am 29. November 2013 die Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs (BBl 2014 155) verabschiedet. Damit wurde der Zahlungsrahmen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr um 180 Millionen Franken erhöht und um fünf Jahre verlängert. Das Parlament hat die beantragte Änderung des Bundesbeschlusses am 19. Juni 2014 verabschiedet (BBl 2014 5407).

Der Bundesrat erachtet die Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 P 12.3521

Künftige Nutzung der Gotthard-Bergstrecke (S 20.9.12, Baumann)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, ein Konzept zur künftigen Nutzung der Gotthard-Bergstrecke der Eisenbahn zwischen Rynächt (Erstfeld) und Giustizia (Biasca) zu erarbeiten und sicherzustellen, dass eine ausgewogene und breit abgestützte Lösung unter Berücksichtigung aller betroffenen Themenbereiche gefunden wird.

Für den Bundesrat ist eine Stilllegung der Gotthard-Bergstrecke aus politischen, historischen und verkehrstechnischen Gründen kurz- bis mittelfristig nicht angezeigt. Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels wird der bisherige Fern- und Güterverkehr der Eisenbahn über den Gotthard-Scheiteltunnel jedoch weitgehend wegfallen. Deshalb sind Bedeutung und Nutzung der Gotthard-Bergstrecke sowie deren konkrete Ausgestaltung neu zu definieren. Zum Schluss, zu dem Bundesrat vor diesem Hintergrund kommt, wird auf die Ausführungen zum Postulat [Ratti]Simoneschi (99.3561 «Zukunft der historischen Gotthardbahn») verwiesen.

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Der Bundesrat hat den Bericht «Künftige Nutzung der Gotthard-Bergstrecke» am 8.

Oktober 2014 gutgeheissen. Der Bericht ist elektronisch veröffentlicht unter www.bav.admin.ch > Aktuell > Medieninformationen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 12.3017

Gewalt bei Sportanlässen. Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (N 24.9.12, Sicherheitspolitische Kommission NR; S 13.12.12)

In Erfüllung der Motion beabsichtigte der Bundesrat mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009 (SR 745.1), die Sicherheit bei Fantransporten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen zu verbessern (AS 2009 5631).

Die Änderung sah eine Lockerung der Beförderungspflicht und die Einführung einer Haftungsbestimmung vor. So sollte den Fans die Beförderung durch Bahn- und Busbetriebe verweigert werden können, wenn die Sportklubs im Vorfeld ein Angebot für den Transport in Extrazügen oder -bussen erhalten haben. Zudem war unter gewissen Umständen eine Haftung für Schäden, welche von Fans verursacht werden, vorgesehen.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 12. März 2014 mit 142 zu 30 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Nach Ansicht der Mehrheit ist diese nicht umsetzbar.

Zudem würde eine einzelne Gruppe willkürlich kriminalisiert. Der Nationalrat verlangte, dass die Regierung mit Kantonen, Transportunternehmen, Sportklubs und anderen Beteiligten praktikable Lösungen ausarbeitet. Als Vorbild soll der Kooperationsvertrag der SBB mit den Berner Young Boys dienen.

Der Ständerat war am 19. Juni 2014 anderer Meinung. Er lehnte die Rückweisung mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Der Ständerat konnte nur über die Rückweisung befinden. Aus Verfahrensgründen konnte er sich nicht inhaltlich mit der Vorlage befassen.

Der Nationalrat hat am 18. September 2014 mit 119 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen seinen Beschluss vom Frühjahr zur Rückweisung bestätigt. Das Parlament will damit Sportfans vorderhand nicht per Gesetz zwingen, in für sie vorgesehenen Zügen oder Bussen an Spiele zu fahren. Eine Fanzug-Pflicht sei nicht umsetzbar und tauge nicht dazu, die Probleme mit randalierenden Hooligans in den Griff zu bekommen, lautete der Tenor bei den Befürwortern der Rückweisung. Der Bundesrat müsse mit den betroffenen Kreisen nach Lösungen suchen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen nannte in ihrem Rückweisungsantrag Kantone und Gemeinden, Sportklubs, Fanarbeit, Verbände sowie Transportunternehmen.

Das Anliegen der Motion (Anpassung Transportpflicht, Ausschliessen von Personen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) wurde vom Nationalrat zwei Mal deutlich verworfen.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2012 M 12.3496

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (S 20.9.12, Hess; N 14.12.12)

2013 M 12.3465

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (N 28.9.12, Girod; S 19.3.13)

3157

2013 M 12.3474

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (N 28.9.12, Guhl; S 19.3.13)

2013 M 12.3581

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (N 28.9.12, Noser; S 19.3.13)

2013 M 12.3455

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (N 28.9.12, Rickli Natalie; S 19.3.13)

2013 M 12.3489

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (N 28.9.12, Romano; S 19.3.13)

2013 M 12.3490

Gleichstellung des Kitesurfens mit anderen Wassersportarten (N 28.9.12, Wermuth; S 19.3.13)

Mit diesen Motionen wird der Bundesrat beauftragt, das Kitesurfen auf den Schweizer Gewässern den übrigen Wassersportarten gleichzustellen. Dazu ist das entsprechende Verbot des Kitesurfens ausserhalb behördlich bewilligter Zonen in Artikel 54 Abatz 2bis der Binnenschifffahrtsverordnung vom 8. November 1978 (BSV; SR 747.201.1) aufzuheben.

Mit der Revision der BSV auf den 15. Januar 2014 wurde das Verbot des Kitesurfens ausserhalb behördlich bewilligter Zonen aufgehoben (AS 2014 261). Innerhalb der Uferzonen haben die Behörden jedoch die Möglichkeit, das Kitesurfen auf behördlich bewilligte und als solche gekennzeichnete Startgassen zu beschränken.

Das Obligatorium einer Haftpflichtversicherung für Kitesurfer nach Artikel 153 Absatz 2bis BSV bleibt bestehen. Bezüglich des Vorrangs gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern werden Kitesurfer und Windsurfer in Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe f BSV gleichgestellt. Aufgrund ihrer Wendigkeit müssen sie allen anderen Verkehrsteilnehmern ausweichen. Die bisherige Begrenzung der Länge der Zugund Steuerleinen von Drachensegeln in Artikel 140b BSV auf 25 m wird aufgehoben.

Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt (SR 747.201) erlaubt in Artikel 3 Absatz 2 den Kantonen, die Schifffahrt auf ihren Gewässern zu verbieten oder einzuschränken, soweit das öffentliche Interesse oder der Schutz wichtiger Rechtsgüter dies erfordern. Gestützt auf diese Bestimmung können Kantone das Kitesurfen auf einzelnen Gewässern oder Gewässerabschnitten nach wie vor beschränken oder verbieten, beispielsweise aufgrund von Nachteilen für die natürliche Umwelt. Im Gegensatz zu der bisherigen Lösung wird faktisch eine Beweislastumkehr eingeführt, indem nicht mehr die Kitesurfer zeigen müssen, weshalb die Ausübung der Sportart auf einem Gewässer oder einem Gewässerabschnitt keine Gefahr darstellt. Vielmehr müssen allfällige Verbote durch die Kantone begründet werden.

Da in verschiedenen kantonalen Vorschriften auf die bisherige Regelung der BSV verwiesen wird, kann die Aufhebung des Verbotes nicht unmittelbar erfolgen. Der Beschluss des Bundesrates vom 15. Januar 2014 zur Änderung der BSV sieht denn auch eine zweijährige Übergangsbestimmung vor. Sie gilt für die Aufhebung des bisherigen Verbotes. Alle anderen zuvor erwähnten Bestimmungen traten am 15.

Februar 2014
in Kraft. Während dieser Übergangszeit können die Kantone ihre kantonalen Bestimmungen an die ab dem 15. Februar 2016 geltende neue Rechtslage anpassen.

Der Bundesrat erachtet die Motionen als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

3158

Bundesamt für Energie 2009 P 09.3085

Wirkung der Systeme zur Förderung von erneuerbaren Energien (N 12.6.09, Parmelin)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen vollständigen Bericht darüber vorzulegen, welche Wirkung verschiedene Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien in den Nachbarländern der Schweiz haben. Insbesondere soll aufgezeigt werden, wie sich diese Systeme auf die Energiewirtschaft, auf die Netzwerke und auf die Nachhaltigkeit auswirken. Zu diesem Thema gibt es bereits zahlreiche externe Studien, die im Bericht «Wirkung der Systeme zur Förderung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien» zusammengefasst wurden. Dieser wurde vom Bundesrat am 20. Juni 2014 gutgeheissen (www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2011 P 11.3411

Wüstenstrom für die Schweiz (N 9.6.11, Girod)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, mit welchen Massnahmen das Projekt «Desertec» sowie ähnliche Initiativen gefördert werden können. Die Arbeiten zur Erfüllung des Postulats wurden Mitte 2014 fertiggestellt. Der Bericht «Wüstenstrom für die Schweiz» wurde vom Bundesrat am 19. September 2014 gutgeheissen (www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 M 10.3142

Beteiligung der Schweiz am Strategic Energy Technology Plan der EU (N 8.6.11, Riklin Kathy; S 21.12.11; N 1.3.12)

Die Schweiz hat sich an der Ausarbeitung aller für die Energieforschung relevanten «European Research Aera Cofund Actions» (ERA-Net CFA) beteiligt. Beim ERANet «Plus Bioenergie» wurden sieben sogenannte Pre-proposals mit Schweizer Beteiligung eingereicht; drei wurden in der nächsten Phase der Antragstellung als sogenannte Full proposals eingereicht, wovon ein Projekt von allen im sogenannten Proposal beteiligten Ländern (Spanien, Grossbritannien, Schweiz) bewilligt wurde.

Dieses wird im Frühjahr 2015 starten. Weiter beteiligt sich die Schweiz an den Ausschreibungen der ERA-Net CFA zu «Smart cities and communities» (Dezember 2014) und «Smart grids» (Februar 2015) sowie «Carbon Capture and Storage« (CCS, voraussichtlich Ende 2015). Die Schweizer Forschenden können somit uneingeschränkt an den Ausschreibungen zu ERA-Net CFA teilnehmen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2013 M 13.3285

Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen (N 12.6.13, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 26.9.13)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Möglichkeit einer gestaffelten Beitragszahlung für den Fall vorzusehen, dass ein Betreiber sein Kernkraftwerk vor einer Betriebsdauer von 50 Jahren endgültig ausser Betrieb nimmt. Der Zahlungsplan habe sich nach den Fristen zu richten, die bei einer Betriebsdauer von 50 Jahren 3159

gesetzt worden wären. Dieses Privileg soll aber nur gelten, wenn die Aktiva des Betreibers die ausstehenden Beiträge abdecken oder wenn Anteilseigner des Betreibers dafür Sicherstellungen erbringen.

Die Umsetzung dieser Motion ist mit der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 erfolgt (Art. 9a SEFV; SR 732.17), welche per 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Die Revision der SEFV wurde am 25. Juni 2014 vom Bundesrat beschlossen (www.bfe.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen). Dabei wird ein Betreiber im Falle der vorzeitigen Ausserbetriebnahme so behandelt, wie wenn er sein Kernkraftwerk während 50 Jahren betrieben hätte.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Kommunikation 2012 M 12.3004

Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien (N 7.3.12, Staatspolitische Kommission NR; S 11.6.12; Pt. 1 und 2 angenommen)

Der Bundesrat hat den vom Parlament verlangten Bericht zur Sicherung der staatsund demokratiepolitischen Funktionen der Medien am 5. Dezember 2014 gutgeheissen; der Bericht ist veröffentlicht unter www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Bundesrat zeigt Fördermöglichkeit für die Medien auf. Er hat darin eine Gesamtschau der schweizerischen Medienlandschaft vorgenommen und mögliche Fördermöglichkeiten dargelegt. Er ist der Ansicht, dass die Medienbranche den Strukturwandel grundsätzlich selbst bewältigen kann. Sollte das Parlament eine unterstützende Begleitung als sinnvoll erachten, wären kurzfristig eine Angleichung der Mehrwertsteuersätze für Print- und Onlineprodukte, eine Verstärkung des Engagements in der Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden oder eine verstärkte finanzielle Unterstützung des Basisdienstes der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) in französischer und italienischer Sprache denkbar. Der Bundesrat geht auch auf die Frage ein, ob neben den bereits heute geförderten Radio- und Fernsehangeboten auch die Unterstützung von Online-Medien Sinn macht.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2012 M 10.3539

Verbreitung von Live-Streams via Internet (N 5.6.12, Allemann; S 13.12.12)

Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassungspraxis der originären Verbreitung von Live-Streams via Internet bei der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) dahingehend zu ändern, dass Erstausstrahlungen als Live-Streams künftig grundsätzlich zugelassen sind, ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung. Der Bundesrat hat diesem Anliegen Rechnung getragen.

Die Konzession SRG vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291;) wurde mit Entscheid vom 1. Mai 2013 in Artikel 9 Absatz 1bis entsprechend ergänzt (BBl 2013 3291): Die SRG kann seit dem 1. Juni 2013 Sendungen über politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse von sprachregionaler oder nationaler Bedeutung originär über das Internet ausstrahlen.

3160

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung 2013 P 13.3009

Entwicklung der Roaming-Gebühren in nächster Zukunft (S 19.3.13, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 11.3524)

Der Bundesrat hat die Entwicklung der Mobilfunkgebühren im Ausland im Fernmeldebericht 2014 vom 19. November 2014 aufgezeigt (www.bakom.admin.ch > Dokumentation > Die Dynamik des Fernmeldemarkts erfordert zeitgemässe Rechtsgrundlagen).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Umwelt 2007 M 06.3085

Kein Transport- und Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht (S 21.6.06, Schmid Carlo; N 1.10.07)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Technische Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (TVA; SR 814.600) so anzupassen, dass Private die Möglichkeit haben, gemischte und insbesondere auch zur Verwertung geeignete Abfälle aus Industrie und Gewerbe einzusammeln und der Verwertung und Entsorgung zuzuführen. Die Umsetzungsarbeiten zu dieser Motion waren 2013 bereits weit fortgeschritten.

Mit der Annahme der Motion Fluri (11.3137 «Keine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht») wurde der vorliegenden Motion jedoch inhaltlich widersprochen.

Da die später überwiesene Motion Fluri der Motion Schmid vorgeht, wurde im Rahmen der Totalrevision der TVA eine neue Definition für Siedlungsabfälle gemäss Motion Fluri in den Verordnungsentwurf aufgenommen. Die Anhörung zur Revision TVA wurde am 10. Juli 2014 gestartet und dauerte bis am 30. November 2014. Die Motion Schmid kann entsprechend nicht mehr umgesetzt werden und ist abzuschreiben.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2011 P 11.3523

Kosten und Potenzial der Reduktion von Treibhausgasen in der Schweiz (N 23.12.11, Girod)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Potenziale und Kosten von Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Schweiz aufzuzeigen. Für die Erfüllung dieses Postulats wurden zwei Studien in Auftrag gegeben. Die erste Studie stellte die bestehenden Arbeiten zu den Vermeidungskosten und -potenzialen von Treibhausgasen in der Schweiz in einer Literaturübersicht zusammen und verglich die verschiedenen Ansätze und Ergebnisse. Aufbauend auf den Erkenntnissen dieser Literaturübersicht wurde eine umfassende modellbasierte Analyse unter einheitlichen Annahmen durchgeführt. Diese Analyse bildet die Hauptgrundlage für den Bericht in Erfüllung des Postulats, welcher der Bundesrat am 22. Januar 2014 verab3161

schiedet hat (www.admin.bafu.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat zeigt Potenzial der Reduktion von Treibhausgasen in der Schweiz auf).

Der Bericht zeigt auf, dass die grössten Einsparpotenziale bis zum Jahr 2020 mit je gut 3 Millionen Tonnen CO2 bei den Gebäuden und im Sektor Verkehr liegen.

Etwas geringer sind die Einsparmöglichkeiten in der Industrie und im Dienstleistungssektor. Entscheidend für die Reduktionen sind in erster Linie verbesserte Gebäudehüllen sowie Fortschritte bei der Effizienz von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Die Reduktionskosten liegen im Jahr 2020 je nach Sektor zwischen 150 und 320 Franken pro Tonne CO2. Die Kosten gehen aber längerfristig insbesondere im Verkehrssektor deutlich zurück. Würden die bestehenden Instrumente bis zum Jahr 2050 fortgeführt und weiter verschärft, könnten die Emissionen bis dahin um rund 45 Prozent gegenüber 2010 reduziert werden. Die bestehenden Instrumente legen somit bei kontinuierlicher Weiterentwicklung eine solide Basis für allfällige weitergehende Verpflichtungen. Die Schweiz verfügt über genügend Potenziale, um einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des 2-Grad-Ziels zu leisten.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3777

Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten (N 14.12.12, Grüne Fraktion)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten, in dem die Effizienz, die Wirksamkeit und das Potenzial von bestehenden und denkbaren Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten beurteilt werden.

Der Bundesrat hat den Bericht «Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten» in Erfüllung des Postulates am 28. November 2014 verabschiedet.

(www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat heisst Bericht zur besseren und längeren Nutzung von Produkten gut).

Der Bericht kommt zum Schluss, dass Massnahmen zur Optimierung der Lebensund Nutzungsdauer von Produkten am wirksamsten sind, wenn sie von den Produzenten, vom Handel oder von den Konsumentinnen und Konsumenten selbst ausgehen. Eine Vielzahl von Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten wird von verschiedensten Akteuren bereits umgesetzt, zum Beispiel in den Bereichen Kundeninformationen, verbesserte Garantieregelungen oder Reparaturdienstleistungen sowie im Bereich der Normung. Zusätzliche Anstrengungen wie etwa die höhere Gewichtung ökologischer Aspekte bei der Ausbildung von Fachkräften (Ökodesign) oder die Förderung ressourcenschonender Lebensstile sind laut Bericht des Bundesrat im Dialog mit den Akteuren zu vertiefen.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2012 P 12.3907

Ein Mittel gegen die Lebensmittelverschwendung (N 14.12.12, Chevalley)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat die Prüfung, ob für Einkaufszentren und grössere Restaurants eine Pflicht zur Verwertung der Nahrungsmittelabfälle eingeführt werden kann, sei es in Form von Kompost, Biogas, Tierfutter oder indem die 3162

überschüssigen Lebensmittel über Hilfsorganisationen an Bedürftige abgeben werden müssen.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats am 19. November 2014 den Bericht «Nahrungsmittelverluste im Detailhandel und in der Gastronomie in der Schweiz» verabschiedet (www.admin.bafu.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Verwertung von Lebensmittelabfällen: keine spezielle Pflicht für die Gastronomie).

Der Bericht legt dar, dass eine Pflicht zur Verwertung der Lebensmittelabfälle in den Bereichen Gastronomie und Detailhandel nicht erforderlich ist. Die Verwertung von Lebensmittelabfällen ist bereits weitgehend gewährleistet. Überdies ist vorgesehen, mit der Totalrevision der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 1990 über Abfälle (SR 814.600) eine allgemeine Verwertungspflicht für solche Abfälle einzuführen Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Raumentwicklung 2011 P 11.3229

Nutzung des Untergrundes (N 17.6.11, Riklin Kathy)

Im Bericht des Bundesrats vom 5. Dezember 2014 zur Nutzung des Untergrundes in Erfüllung des Postulats werden die im Postulat aufgeworfenen Fragen beantwortet und der Handlungsbedarf seitens Bund dargestellt. Zudem hat der Bundesrat am 5. Dezember 2014 die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) eröffnet (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen > Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). In dieser Vorlage (E-RPG) wird unter den Planungsgrundsätzen neu vorgesehen, dass die Nutzung des Untergrunds nachhaltig sein muss (Art. 3 Abs. 5 E-RPG). Im Weiteren wird vorgeschlagen, dass im Richtplan, soweit erforderlich, Festlegungen zum Untergrund getroffen werden können (Art. 8e E-RPG).

Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

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