15.053 Botschaft über die Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) vom 1. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Einführung der nächsten Generation der Informatik-Arbeitsplatzsysteme in der Bundesverwaltung (Programm APS2020).

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

1. Juli 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2015-1095

5735

Übersicht Die Software der Informatik-Arbeitsplatzsysteme (IKT-APS) steht am Ende ihres Lebenszyklus und muss bis spätestens 2019 bundesweit ersetzt werden, weil dann der Herstellersupport ausläuft, die Sicherheitsaktualisierungen nicht mehr möglich sind und die Kompatibilität zu den Umsystemen nicht mehr gewährleistet ist. Nur über die IKT-APS ist der Zugriff auf die zentralen Informatiksysteme und die Fachanwendungen der Bundesverwaltung sichergestellt. Sie sind geschäftskritisch für alle Verwaltungseinheiten.

Mit Einführung der neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen werden zudem die wichtigsten Ansprüche an die Arbeitsplätze aus dem gemeldeten Bedarf der Departemente erfüllt. Dies sind im Wesentlichen eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Arbeitsplatzsysteme und die Erhöhung der Sicherheit auch im mobilen Einsatz.

Um Betriebskosten senken zu können, wird auf betrieblicher Ebene die Zusammenarbeit der Leistungserbringer und die Harmonisierung der Produktionsplattformen (Werkzeuge für die Bereitstellung der Arbeitsplatzsysteme und Fachanwendungen) durch organisatorische und technische Massnahmen optimiert. Durch die Nutzung neuer Technologien soll eine technische Entkoppelung von IKT-APS und Fachanwendungen erreicht werden, um in Zukunft den Aufwand für solche Erneuerungen deutlich zu reduzieren.

Der Bundesrat beabsichtigt, die einzelnen dafür benötigten Vorbereitungs- und Migrationsprojekte in einem bundesweit koordinierten Programm zur Einführung der nächsten Generation Arbeitsplatzsysteme (Programm APS2020) zu bündeln und plant hierfür Investitionen von 89 Millionen Franken. Ausgehend von der geplanten Investition und unter Berücksichtigung der Eigenleistungen (19 Mio.) beantragt er einen Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken.

Das Programm APS2020 hat eine Laufdauer von 2016 bis Ende 2020. Die erforderlichen Anpassungen an den vom IKT-APS abhängigen Fachanwendungen erfolgen schrittweise ab Ende 2016 bis ins Jahr 2018. Die eigentliche Migration der IKTAPS aller Verwaltungseinheiten ist von Mitte 2017 bis Ende 2018 geplant.

Das Programm APS2020 wird in eine übergreifende Koordination von IKTSchlüsselprojekten eingebettet, um sicherzustellen, dass die Veränderungen und Termine pro Verwaltungseinheit im Detail abgesprochen werden. Auf Stufe Bund werden die Beschaffungen sowie die finanziellen und personellen Ressourcen projektübergreifend koordiniert.

5736

Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

Der IKT-Arbeitsplatz (IKT-APS) ist eine wesentliche Ressource für die Bewältigung der täglichen Aufgaben der Bundesverwaltung. Ohne die Funktionstüchtigkeit der Büroautomation, bestehend aus dem IKT-APS für alle Mitarbeitenden und den zentralen Funktionen wie Dokumentenbearbeitung, Mail, Kalender, Drucken, Datenablage usw. können die täglichen Aufgaben nicht erfüllt werden. Zuverlässige und sichere Systeme der Büroautomation sind unverzichtbare Instrumente der Bundesverwaltung und als Trägersystem auch Voraussetzung für die sichere Nutzung aller zentralen IKT-Systeme der Bundesverwaltung wie Personalinformationssystem, Finanzsysteme und Geschäftsverwaltung sowie aller Fachanwendungen der Verwaltungseinheiten. Der Herstellersupport für die heute eingesetzte Software ist zeitlich begrenzt, in der Regel maximal 10 Jahre. Ohne diesen garantierten Herstellersupport können Fehler in der Software nicht mehr beseitigt, Sicherheitslücken nicht geschlossen und Schnittstellen zu den Umsystemen nicht mehr angepasst werden. Für alle geschäftskritischen IKT-Lösungen ist der Herstellersupport deshalb zwingend durch Migration auf neue Versionen oder durch die Entwicklung von vollständig neuen Lösungen sicherzustellen.

Im Rahmen des Programms BA-Bund (Büroautomation Bund) wurden zwischen 2010 und Mitte 2012 die IKT-APS in der ganzen Bundesverwaltung auf das Betriebssystem Windows 7 migriert und ein «Standardarbeitsplatz Büroautomation» eingeführt.

Im Rahmen der ordentlichen Lebenszyklus-Planung der Bundesverwaltung wurde entschieden, die Version Windows 8 auszulassen und erst am Ende des Lebenszyklus von Windows 7 das Betriebssystem zu erneuern, um möglichst keine Systeme vorzeitig abzulösen und bisher getätigte Investitionen zu schützen.

Gemäss Ankündigung des Herstellers Microsoft endet der Lebenszyklus von Windows 7 definitiv Ende 2019. Damit einhergehend endet auch der Produktsupport, wodurch die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung zwingend auf ein neues Betriebssystem migriert werden müssen.

Es bestehen grosse technische Abhängigkeiten zwischen dem IKT-APS und den über die letzten 20 Jahre auf dieser Basis eingekauften und entwickelten Fachanwendungen. Deshalb müssen vorgängig zur Migration des IKT-APS sämtliche Fachanwendungen getestet und punktuell ebenfalls erneuert werden. Da in der Bundesverwaltung
mehrere tausend Fachanwendungen zur Unterstützung der vielfältigen Verwaltungsaufgaben im Einsatz sind, muss hierfür gemäss den Erfahrungen aus den vergangenen Migrationen mindestens ein Drittel der Gesamtaufwendungen eingestellt werden.

Der Bundesrat hat mit dem Marktmodell «Standarddienst Büroautomation / Unified Communication & Collaboration (SD BA/UCC)» auch die Leistungserbringung des IKT-APS auf den 1.1.2014 geregelt. Bis 2018 soll die Anzahl der Leistungserbringer von sieben auf nur noch zwei mit eigenständiger Produktionsumgebung konzentriert werden. Die entsprechenden Projekte sind gestartet. Zusätzlich zur Konzentration 5737

des Betriebs werden Synergien durch gemeinsame, zentral geführte Entwicklungen (Zentrales Engineering) und Projektarbeiten in der Büroautomation erzielt. Diese Vorgaben aus dem Marktmodell SD BA/UCC sind auch im Programm APS2020 umzusetzen.

Die vorliegende Botschaft betrifft alle der Bundesinformatikverordnung vom 9. Dezember 20111 (BinfV) unterstellten Organisationseinheiten in der Bundesverwaltung.

1.2

Inhalt und Status des Finanzbegehrens

Die Migration des Betriebssystems und der Wechsel zu einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen erfordern ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, welches zur Folge hat, dass die Migrationszeitpunkte in den einzelnen Verwaltungseinheiten aufeinander abgestimmt werden müssen. Zur Umsetzung dieser IKT-Vorgabe hat das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) das vorliegende bundesweite Programm APS2020 geplant.

Aufgrund der Grösse des Programms, welches Ausgaben von 30 Millionen Franken deutlich übersteigt, des personellen Ressourcenbedarfs, der Komplexität und seiner Risiken erfüllt das Programm APS2020 die Kriterien eines IKT-Schlüsselprojekts Bund mit einem verstärkten Prüfprozess. Dieser sieht vor, dass IKT-Schlüsselprojekte regelmässig von der Eidgenössischen Finanzkontrolle geprüft werden.

Verpflichtungskredite für IKT-Schlüsselprojekte werden der Bundesversammlung in der Regel in besonderen Botschaften unterbreitet und die finanziellen Mittel für die Realisierung der Projekte vom Bundesrat erst freigegeben, wenn die geforderten Ergebnisse der Planungs- und Projektierungsphase vorliegen. Seit Anfang 2015 erhält die Finanzdelegation halbjährlich einen Bericht zum Stand der IKTSchlüsselprojekte Bund.

Zuständig für die Planung und Initialisierung des Programms ist gemäss dem vom Bundesrat beschlossenen Marktmodell «Standarddienst Büroautomation / Unified Communication & Collaboration (SD BA/UCC)» das EFD (ISB). Die Durchführung der Migration erfolgt durch die Leistungserbringer Büroautomation (LE BA) und, soweit Tests und Anpassungen der Fachanwendungen erforderlich sind, durch die Bundeskanzlei und die Departemente (Leistungsbezüger; LB).

Zusammen mit der Einführung der neuen Generation Arbeitsplatzsysteme werden ausserdem die wichtigsten Ansprüche aus dem gemeldeten Bedarf der Departemente erfüllt. Dies sind im Wesentlichen eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der Arbeitsplatzsysteme und die Bereitstellung von mobilen Arbeitsgeräten mit allen Funktionen und den nötigen Sicherheitsfreigaben der Büroautomation. Um die Abhängigkeit der Fachanwendungen vom elektronischen Büroarbeitsplatz und dessen Betriebssystem zu reduzieren und um die Sicherheit zu erhöhen, sollen die neuen technischen Möglichkeiten der Virtualisierung genutzt werden. Auf betrieblicher Ebene wird die Zusammenarbeit der Leistungserbringer und die Harmonisierung der Produktionsplattformen durch organisatorische und technische Massnahmen optimiert.

1

SR 172.010.58

5738

1.3

Bedeutung des Vorhabens

Die Migration der Büroautomation auf die nächste Generation Arbeitsplatzsysteme garantiert in erster Linie die Einsatzbereitschaft der IKT-Systeme der Bundesverwaltung. Dringende Anforderungen an die Kompatibilität zwischen IKT-APS und Fachanwendungen und an die Sicherheit werden erfüllt. Die Durchführung der Migration durch ein zentral geführtes Programm sorgt für die Nutzung von Projektsynergien und erleichtert die Abstimmung mit anderen Vorhaben. Durch die mit dem Programm APS2020 vorgesehene Migration der IKT-APS und die Harmonisierung der Produktionsplattformen werden die Voraussetzungen für längerfristig realisierbare, substanzielle Kosteneinsparungen geschaffen. Dies führt insbesondere zu folgenden Vorteilen: ­

Dank der Entkoppelung der unterschiedlichen Lebenszyklen von Hardware und Software werden künftig tendenziell kleinere Migrationsschritte für die Nachführung der Betriebssoftware möglich sein, was auch zu mehr Flexibilität führen wird.

­

Durch Verwendung von neuen Technologien (Virtualisierung) wird auf dem Arbeitsplatzsystem eine Entkoppelung von Hardware, Betriebssoftware und Anwendungssoftware ermöglicht. Damit werden u.a. die Sicherheit erhöht und der Aufwand bei künftigen Migrationen reduziert.

­

Die Betriebskosten können durch weitere Optimierungsmassnahmen und die Vereinheitlichung der Produktionsumgebungen und der Betriebsprozesse gesenkt werden.

Wenn dieses Programm nicht durchgeführt werden kann, sind Sicherheit und Betrieb der Büroautomation und damit auch der Zugriff auf alle zentralen Informatiksysteme der Bundesverwaltung und Fachanwendungen ab Anfang 2020 nicht mehr sichergestellt.

2

Inhalt des Kreditbeschlusses

2.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Genehmigung des Verpflichtungskredits.

Der Gesamtaufwand des Programms APS2020 beträgt 89 Millionen Franken im Zeitraum 2015­2020. Darin enthalten ist sämtlicher Projektaufwand für die Migration der Arbeitsplatzsysteme auf eine neue Betriebssystem-Generation und zugehörige Komponenten, für die Anpassung und Harmonisierung der Produktionsplattformen sowie für Überprüfung, Test und Einbettung der Fachanwendungen in den IKT-APS. Nicht enthalten ist der Aufwand für die regelmässige Erneuerung der Arbeitsplatz-Hardware und für Anpassungen oder die vollständige Erneuerung der Fachanwendungen gemäss deren Lebenszyklus-Planung.

5739

2.2

Die Vorlage im Einzelnen

Das Programm APS2020 wird unter Gesamtleitung des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB) durchgeführt. Zusätzlich zu den gemäss den Vorgaben für IKTSchlüsselprojekte verlangten zwei Etappen ist eine dritte Etappe für die Harmonisierung der Produktionsplattformen vorgesehen. Das Programm beinhaltet folgende Teilgebiete: Vorbereitung: ­

Programm-Initialisierung und Überprüfung der bisherigen Einsatzstrategie von Hardware und Software auf dem Arbeitsplatz Bund. Die Überprüfung soll systematisch die bisherigen Annahmen und Entscheidungen zu Hardware- und Softwareauswahl und Einsatz neuer Technologien hinterfragen.

­

Auf der Basis der Geschäftsanforderungen und der oben erwähnten Überprüfung werden die Programmziele erarbeitet.

­

Aufbau der Programmorganisation mit den entsprechenden Projekten der Leistungserbringer und der Departemente.

Leistung über alle 3 Etappen: ­

Die Programmsteuerung umfasst neben der/dem Programmleiter/in das Programm Office, die externe und interne Qualitätssicherung, das Risikomanagement und Berichtswesen.

­

Zentrale Projekte wie Beschaffung, Schulung, Harmonisierung von Prozessen und Erstellung von Vorgaben, die bundesweit einheitlich gehandhabt werden müssen.

­

Koordination mit relevanten Parallelprojekten (z. B. Umsetzung Marktmodell Standarddienst Büroautomation, Einführung GEVER Bund, Programm UCC) in Form von organisatorischer, finanzieller und terminlicher Abstimmungen, damit die einzelnen Verwaltungseinheiten nicht gleichzeitig mehrere Veränderungen bewältigen müssen und die nötigen Ressourcen auch übergreifend optimiert werden können.

Etappe 1 (Konzeption): ­

Konzeption des neuen IKT-APS und der dafür notwendigen Test- und Produktionsumgebungen.

­

Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zum gemeinsamen Einsatz von zukünftig vereinheitlichten Produktions- und Automatisierungsumgebungen der Leistungserbringer (Etappe 3).

­

Überprüfung von Fachanwendungen mit Schnittstellen zur Büroautomation im Hinblick auf die neue Generation der Arbeitsplatzsysteme und Abstimmung mit den Lebenszyklen der Fachanwendungen.

­

Beschaffung der nötigen externen Ressourcen in Form von Dienstleistungen, Hardware und Software.

5740

Etappe 2 (Realisierung und Einführung): ­

Für den neuen IKT-APS müssen die Produktionsplattformen (Prozesse und Produktionswerkzeuge) und Testumgebungen der Leistungserbringer angepasst werden, ohne die der Betrieb und Test von tausenden von Arbeitsplätzen und Fachanwendungen nicht mehr möglich wäre.

­

Test und soweit nötig Anpassung aller Fachanwendungen zwecks Gewährleistung der Funktionsfähigkeit mit der neuen Generation der Arbeitsplatzsysteme.

­

Bereitstellung der nötigen Schulungsunterlagen.

­

Realisierung und Durchführung der APS-Migration für die Arbeitsplätze der Bundesverwaltung.

Etappe 3 (Harmonisierung der Produktionsplattformen): Wie in Etappe 2 aufgeführt, müssen die Produktionsplattformen mit der Migration auf die neue Generation IKT-APS angepasst werden. Diese sind heute durch die historische Entwicklung sehr unterschiedlich aufgebaut und setzen nicht die gleichen Lösungen ein.

Durch eine Harmonisierung der Produktionsplattformen der Leistungserbringer können, über die Vorgaben des Bundesrates zum Marktmodell Standarddienst Büroautomation hinaus weitere Synergien genutzt werden. Falls diese Harmonisierung vorgängig oder während der Migration des IKT-APS erfolgt, ergeben sich Einsparungen in den Projektkosten, da ja auf jeden Fall wesentliche Anpassungen nötig sind.

Ein so grosser Eingriff in die Betriebsstruktur der Leistungserbringer birgt aber auch Risiken, deshalb sollen für diese Etappe im Rahmen der Konzeption (Etappe 1) entsprechend detaillierte Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden. Die Freigabe erfolgt als eigene Etappe separat durch den Bundesrat. Arbeitsinhalte der Etappe 3 sind: ­

Etablierung der noch engeren Zusammenarbeit der Leistungserbringer Büroautomation auf Basis des zugehörigen Marktmodelles Standarddienst.

­

Gemeinsame Spezifikation und Ausschreibung von neuen Lösungen.

­

Einführung der neuen Lösungen und schrittweise Ablösung der bestehenden Produktionsplattformen.

5741

Abbildung 1 Unterteilung des Programms APS2020 in Etappen und Phasen

Die eigentliche Einführung (Migration) auf den neuen IKT-APS erfolgt innerhalb von 18 Monaten. Auf Grund der Grösse und Komplexität der Bundesverwaltung ist eine kürzere Dauer nicht möglich. Eine längere Durchlaufzeit würde zu höheren Projekt- und Betriebskosten führen.

Der Gesamtaufwand des Programms APS2020 setzt sich wie folgt zusammen: Tabelle 1 Gesamtaufwand des Programms APS2020 (Beträge in Mio. Franken) Programmaktivität

Jahr

Beschreibung Inhalt

2015

2016

Programmsteuerung Programmleitung und Koordination Migration der APS durch Leistungserbringer Entwicklung, Bereitstellung und Austausch Migrationsprojekte der Leistungsbezüger Projektleitung, Test und Bereitstellung Fachanwendungen, Schulung, Support vor Ort Hardware Programmgebundene Beschaffungen und vorgezogener Ersatz von Hardware

0,5

5742

2017

2018

2019

2020

1,0

1,3

­

5,0

­

­

Total

1,0

0,7

­

4,5

9,2

10,3

1,0

­

25,5

1,9

15,3

13,3

1,5

­

32,0

1,0

1,0

1,5

0,5

­

4,0

Programmaktivität

Jahr

Beschreibung Inhalt

2015

2016

Harmonisierung der Produktionsplattformen Anpassungen der Produktionswerkzeuge

­

­

Programmreserve

­

­

­

Gesamtaufwand des Programms

0,5

8,9

31,8

2017

2018

2019

2020

Total

5,0

6,0

5,0

4,0

20,0

3,0

­

­

8,7

4,0

35,1

3,0 89,0

Sämtliche oben aufgeführten Aufwände basieren auf den Erfahrungen des Programms BA-Bund, in welchem 2010­2012 eine gleichartige Migration der IKT-APS durchgeführt wurde und welche bezüglich Komplexität mit dem neuen Vorhaben APS2020 vergleichbar ist. Vom Programm APS2020 betroffen sind die Bundeskanzlei und alle Departemente. Dies bedeutet, dass über 80 Projekte (zentrale Projekte bei den Leistungserbringern sowie Projekte in jedem Departement und jeder Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung) durchgeführt werden müssen. Das Programm APS2020 umfasst damit die Migration von über 40 000 IKT-APS (für Mitarbeitende der Bundesverwaltung, Ersatzsysteme, IKT-APS für besondere Lagen, IKT-APS für externe Personen, welche zwingend Bundes-APS einsetzen müssen und unpersönliche IKT-APS). Die IKT-APS bilden den Zugang zu zentralen IKT-Systemen und Fachanwendungen der Ämter und müssen dementsprechend gegenüber 1000 Fachanwendungen getestet und abgestimmt werden.

Die Aufwandpositionen gemäss Tabelle 1 beinhalten im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Programmaktivitäten.

Programmsteuerung: Die über 80 Projekte im Programmportfolio sind alle auf die Programmzielsetzung auszurichten. Die Programmsteuerung beinhaltet die Programmleitung, das Programmoffice für die administrative Unterstützung der Programmleitung und die Projektleitung für die zentral geführte Phase Konzeption. Zu den zentralen Aufgaben gehören auch das Berichtswesen, das Controlling, das Risikomanagement und die Qualitätssicherung. Die Programmsteuerung wird nach Abschluss der Migration (Etappe 2) aufgelöst.

Migration der APS durch Leistungserbringer: Die Leistungserbringer sind verantwortlich für Konzeption, Bereitstellung und Einführung der über 40`000 IKT-APS in allen Verwaltungseinheiten. Dazu gehört auch die Bereitstellung der Testumgebungen für die Fachanwendungen inklusive der neuen Technologien zu deren besseren Entflechtung und die notwendigen Umstellungen an den zentralen Leistungen der Büroautomation wie Mail, Kalender und Drucken. Die eigentliche Migration der Arbeitsplätze wird pro Verwaltungseinheit durchgeführt, in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden dezentralen Projekten der Leistungsbezüger.

Migrationsprojekte der Leistungsbezüger: Die IKT-APS bilden den Zugang zu den zentralen IKT-Systemen und zu den Fachanwendungen
der Ämter. Es ist Aufgabe der einzelnen Verwaltungseinheiten, die IKT-APS in ihre betriebliche Umgebung zu integrieren. Dies bedeutet, dass in den Verwaltungseinheiten entsprechende Projekte durchgeführt werden müssen, in welchen die neuen IKT-APS gegenüber den über 1000 Fachanwendungen getestet werden. Wo notwendig sind die erforderlichen Anpassungen an den Fachanwendungen vorzunehmen. Nur ein Teil dieser Aufwände können durch eigene Mitarbeitende geleistet werden. Insbesondere für die 5743

Leitung der Projekte und teilweise für spezifische inhaltliche Aufgaben müssen deshalb externe Dienstleistende eingesetzt werden. Mit dem neuen IKT-APS werden auch neue Funktionalitäten verfügbar, auf die die Mitarbeitenden durch Schulungen und Einführungsbegleitung vorbereitet werden.

Hardware: Im Rahmen des Programms ist nicht vorgesehen, die IKT-APS Hardware zu erneuern. Die Erneuerung der Hardware erfolgt im Rahmen der regulären Lebenszyklusplanung. Die Arbeitsplatzgeräte werden deshalb mehrheitlich auf dem Stand sein, die neue Software unterstützen zu können. Vereinzelt werden Arbeitsgeräte jedoch vorzeitig zu ersetzen sein. Zusätzlich braucht es neue Hardware in den Rechenzentren für den Aufbau der Testinfrastruktur.

Harmonisierung der Produktionsplattformen: Die Produktionsplattformen für den IKT-APS umfassen alle Werkzeuge für Betrieb, Automatisierung, Überwachung und Support. Dazu gehört die Automatisierung der Arbeitsprozesse wie Bestellung durch die Mitarbeitenden, Beschaffung, elektronische Auslieferung, Nachführung der Finanzsysteme und technischen Inventare, technische Überwachung, Problembehandlung, Kunden-Reporting usw.

Auf der Basis einer gemeinsamen Konzeption durch die Leistungserbringer werden die neuen Produktionsplattformen ausgeschrieben, beschafft und eingeführt. Die Ablösung der alten Systeme erfolgt schrittweise.

Der angegebene Gesamtaufwand setzt sich zusammen aus Einkauf und Entwicklung der Software (grösster Teil), der dafür benötigten Hardware und Dienstleistungen sowie der Eigenleistungen für die Einführung. Für die Harmonisierung der Produktionsplattformen liegt erst eine grobe Aufwandschätzung vor. Die Aufwandanteile für Hardware, Software, Eigenleistungen und externe Dienstleistungen werden im Rahmen der Konzepterarbeitung in der Etappe 1 des Programms APS2020 nochmals überprüft und verfeinert. Die Freigabe erfolgt deshalb als eigene Etappe 3 durch den Bundesrat.

Reserve: Die Programreserve dient der Sicherstellung unvorhergesehener, aber im Programm APS2020 zwingend durchzuführender Aktivitäten. Der prognostizierte Aufwand ist bewusst tief gehalten, da aufgrund der Erfahrungen aus dem Programm BA-Bund der Gesamtaufwand für APS2020 gut abgeschätzt werden kann und keine grossen Überraschungen zu erwarten sind.

Die personellen Aufwände im Programm APS2020 werden
zum Teil durch Mitarbeitende der Bundesverwaltung geleistet. Diese Eigenleistungen umfassen die im Gesamtaufwand von 89 Millionen Franken enthaltenen Aktivitäten der bundesinternen Mitarbeitenden von insgesamt 19 Millionen Franken, die sich wie folgt zusammensetzen:

5744

Tabelle 2 Zusammensetzung der Eigenleistungen APS2020 (Beträge in Mio. Franken) Jahr Programmaktivität

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Total

Programmsteuerung Migration der APS durch Leistungserbringer Migrationsprojekte der Leistungsbezüger Harmonisierung der Produktionsplattformen

0,3 ­

0,3 3,5

0,3 4,5

0,3 3,5

0,3 1,5

­ ­

1,5 13,0

­

0,1

0,2

0,2

­

­

0,5

­

­

0,5

0,5

1,5

1,5

4,0

Total Eigenleistungen

0,3

3,9

5,5

4,5

3,3

1,5

19,0

In den einzelnen Programmteilen fallen die Eigenleistungen gemäss Tabelle 2 in unterschiedlicher Intensität wie nachfolgend erläutert an.

Programmsteuerung: Die wichtigsten zentralen Programmaufgaben müssen zwingend bundesintern wahrgenommen werden. Die Programmleitung im ISB und Koordination der Schulungen im EPA werden deshalb durch bundesinterne Mitarbeitende besetzt. Diese Positionen sind als Eigenleistung aufgeführt.

Migration der APS durch Leistungserbringer: Die Migration der IKT-APS beinhaltet mehrheitlich personelle Leistungen (Projektleitungen, Analysen, Konzept, Aufbau und Test der IKT-APS sowie deren Verteilung an die Arbeitsplätze). Diese Aktivitäten gehören zu den Kernaufgaben der drei Leistungserbringer. Deshalb wird rund die Hälfte des Aufwands für die Migration in Form von Eigenleistungen ins Programm APS2020 eingebracht.

Migrationsprojekte der Leistungsbezüger: Diese Aufwände beinhalten mehrheitlich die Leitung der amtsspezifischen Projekte und die Integration der IKT-APS in die Fachanwendungen. Diese Aufgaben gehören nicht zum Tagesgeschäft der Leistungsbezüger und können in der Regel weder kapazitätsmässig noch vom erforderlichen Fachwissen her durch eigene Mitarbeitende geleistet werden. Deshalb sind in diesen Projekten nur geringe, eher koordinierende Aufgaben intern wahrzunehmen.

Mehrheitlich werden hier Aufträge an die Hersteller der Fachanwendungen zu erteilen sein und dort wo notwendig externe Projektleiter eingesetzt. Es ist vorgesehen, im Programm APS2020 diesbezüglich zentrale Ausschreibungen für die Beschaffung externer Dienstleistungen durchzuführen.

Harmonisierung der Produktionsplattformen: Die personellen Ressourcen werden hier zum grossen Teil durch die Leistungserbringer erbracht.

Da mit dem Programm APS2020 über das Voranschlagsjahr hinausreichende finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen werden, die den Betrag von 10 Millionen Franken übersteigen, muss für das Vorhaben gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20052 (FHG) und den Artikeln 10 und 11

2

SR 611.0

5745

der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 20063 (FHV) ein Verpflichtungskredit anbegehrt werden.

Für das Programm APS2020 wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 70 Millionen Franken anbegehrt (Gesamtaufwand des Programms APS2020 abzüglich Eigenleistungen), der sich voraussichtlich folgendermassen auf die Kalenderjahre aufteilt: Tabelle 3 Zusammensetzung des Verpflichtungskredits Programm APS2020 (Beträge in Mio. Franken) Jahr

Verpflichtungskredit Programm APS2020 ­ Verwendung in Etappe 1 ­ Verwendung in Etappe 2 ­ Verwendung in Etappe 3

2016

2017

2018

2019

2020

Total

5 5

26

31

6

2

22 4

25 6

2 4

2

70 5 49 16

Im Rahmen des Verpflichtungskredites geht der Bund Verpflichtungen gegenüber Dritten ein für: ­

Dienstleistungen von externen Projektleitenden und IKT-Spezialisten bzw.

Spezialistinnen in den Bereichen Büroautomation, Produktionsumgebungen und Fachanwendungen;

­

Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

­

programmgebundene Hardwarebeschaffung und einen vorgezogenen minimalen Hardware-Austausch der IKT-APS;

­

die Erneuerung und eventuelle Neubeschaffungen von Software für den IKT-APS und die Produktionsumgebungen.

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

3.1.1

Generelle Auswirkungen

Das Programm dient in erster Linie der Sicherstellung des Betriebs und der Abdeckung der Anforderungen der Departemente und deren Fachanwendungen und nicht der Kostenreduktion. Doch ermöglicht das Programm die Realisierung folgender wesentlicher Einsparpotenziale: ­

3

Durch die bundesweit gemeinsam geführte Migration der Arbeitsplatzsysteme können Synergien genutzt werden. Insgesamt fallen dadurch weniger Migrationskosten an, als wenn jede Verwaltungseinheit die Migrationsprojekte selber plant und individuell durchführt.

SR 611.01

5746

­

Mit der Einführung einer neuen Generation Arbeitsplatzsysteme können die technologischen Neuerungen genutzt werden, die insbesondere Flexibilität für weitere Migrationsschritte bringen, die Nutzung mobiler Arbeitsgeräte optimal unterstützen und die Sicherheit der Büroautomation erhöhen.

­

Die Produktionsplattformen der Leistungserbringer sind unterschiedlich aufgebaut und basieren auf Lösungen, die durch die Leistungserbringer selber entwickelt wurden. Der Unterhalt dieser Plattformen kostet jährlich mehrere Millionen Franken. Bereits im Rahmen des Programms BA-Bund wurde hierzu eine Analyse durchgeführt, die namhafte Synergiepotenziale ausweisen konnte. Eine Harmonisierung der Produktionsplattform im Kontext des vorliegenden Programms APS2020 ist zweckmässig und erfolgt zum richtigen Zeitpunkt, da für Aufbau und Verteilung der neuen IKT-APS an die einzelnen Arbeitsplätze die Produktionsplattformen bei den Leistungserbringern ohnehin angepasst werden müssen. Diese Harmonisierung ist als 3. Etappe geplant. Die Auslösung der Etappe und die Freigabe der entsprechenden Finanzmittel erfolgen erst nach Vorliegen der noch durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

3.1.2

Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand des Programms APS2020 beträgt 89 Millionen Franken und umfasst den Aufwand für die zentrale Programmsteuerung (4 Mio.), für die Migration der IKT-APS durch die Leistungserbringer (26 Mio.), für die dezentralen Projekte bei den Leistungsbezügern (32 Mio.), für Hardware-Beschaffungen (4 Mio.)

und für die Harmonisierung der Produktionsplattformen (20 Mio.) sowie eine Planungsreserve von rund drei Prozent (3 Mio.). Durch die zentrale Koordination der Migration aller Organisationseinheiten in einem Programm auf Stufe Bund werden die Gesamtkosten optimiert.

Im Gesamtaufwand des Programms sind 19 Millionen Franken Eigenleistungen (v.a.

Personalaufwand) enthalten (vgl. Tab. 2 unter Ziff. 2.2). Deshalb wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 70 Millionen Franken anbegehrt. Er umfasst die Mittel für alle drei vorgesehenen Etappen des Programms (Konzeption, Realisierung und Einführung sowie Harmonisierung der Produktionsplattformen).

Mit der Einführung des «Standarddienstes Büroautomation / Unified Communication & Collaboration (SD BA/UCC)» wurde auch die Finanzierung des Standarddienstes geregelt, und es wurden Finanzierungsinstrumente für Weiterentwicklungen, Ersatzinvestitionen und Releasewechsel geschaffen. Das Programm APS2020 wird wie folgt finanziert: 75 Millionen Franken können über die mit dem Marktmodell SD BA/UCC vorgesehenen Finanzierungsinstrumente bereitgestellt werden.

Die restlichen 14 Millionen Franken sollen mit zentralen IKT-Mitteln finanziert werden.

Durch die Migration der IKT-APS auf die neue Generation bleiben die Betriebskosten unverändert. Durch die Harmonisierung der Produktionsplattformen sollen aber zusätzliche Betriebskostensenkungen erreicht werden. Inwieweit diese Einsparungen dem Bundeshalt bzw. den LB in Form von Preissenkungen zu Gute kommen werden, wird im Rahmen der 3. Etappe geprüft. Die Betriebskosten für die Büroautoma-

5747

tion (inkl. IKT-APS) werden nach der Migration unverändert von den Leistungsbezügern finanziert, und zwar auf Basis der jeweils bezogenen IKT-Leistungen.

3.1.3

Personelle Auswirkungen

Das Programm APS2020 kann zu einem grossen Teil mit eigenem Personal umgesetzt werden (Eigenleistungen).

Das ISB setzt zulasten Sachkredite von Oktober 2015 bis Ende 2019 einen Leiter oder eine Leiterin des IKT-Schlüsselprojekts ein. Er oder sie wird voraussichtlich aus dem Projektleiter-Pool des ISB (gemäss BRB vom 30. April 2014) rekrutiert.

Zulasten der ausgewiesenen Ausbildungsaufwendungen wird beim EPA über die Dauer der APS-Migration bzw. für die Zeit von Mitte 2016 bis Ende 2018 eine befristete Stelle zu 80­100 % für die Planung und Koordination der zentralen Schulungen eingerichtet.

3.2

Auswirkungen auf die Umwelt

Die Hersteller von IKT-Komponenten (sowohl Hardware als auch Software) sind bestrebt, ihre Produkte ressourcenschonend herzustellen und energetisch zu optimieren. Mit dem Einsatz neuer IKT-Mittel werden demzufolge negative Umwelteinflüsse stetig reduziert.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 25. Januar 20124 zur Legislaturplanung 2011­2015 noch im Bundesbeschluss vom 15. Juni 20125 über die Legislaturplanung 2011­2015 angekündigt. Die Durchführung des Programms APS2020 ist dennoch angezeigt, da sonst die Betriebsfähigkeit der Büroautomation Bund ab dem Jahr 2020 nicht mehr gewährleistet werden kann.

4.2

Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

Das vorliegende IKT-Vorhaben hat keine Zusammenhänge zur E-Government Strategie Schweiz und zu den übrigen nationalen Strategien des Bundesrates.

4 5

BBl 2012 481 BBl 2012 7155

5748

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung6 (BV).

5.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 der BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20027 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da sie eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht. Der Verpflichtungskredit von 70 Millionen Franken ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

6 7

SR 101 SR 171.10

5749

5750