Strategische Ziele des Bundesrates für die SBB 2015­2018 vom 1. April 2015

Einleitung Der Bund ist Alleinaktionär der SBB AG. Die Eignerinteressen werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dieser berücksichtigt die unternehmerischen Freiheiten der SBB und setzt sich für optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit ein. Der Bund sorgt dafür, dass seine Rollen und Kompetenzen als Eigner, Besteller, Regulator und Aufsichtsbehörde getrennt sind.

Gestützt auf Artikel 7a des Bundesgesetzes vom 20. März 19981 über die Schweizerischen Bundesbahnen legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der SBB erreichen will. Mit seinen Zielen für die SBB leistet der Bundesrat einen Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene und zur Sicherstellung der Grundversorgung (Service Public). Die Ziele richten sich an die SBB und an die Konzerngesellschaften (zusammengefasst nachfolgend «SBB»). Der Bund verpflichtet sich damit im Vierjahresrhythmus zu längerfristigen, konsistenten Zielen.

1.

Geschäftsziele und strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet von der SBB Folgendes: 1.1

Die SBB entwickelt und erbringt für ihre Kundinnen und Kunden im Personen- und Güterverkehr attraktive, sichere, pünktliche und qualitativ hochwertige Mobilitätslösungen und wirkt auf einen einfachen und kundenfreundlichen öffentlichen Verkehr hin. Sie stellt die dafür notwendige, vom Bund bestellte und finanzierte Infrastruktur zuverlässig bereit und bewirtschaftet ihre Immobilien professionell.

1.2

Die SBB leistet einen wesentlichen Beitrag an das Gesamtsystem öffentlicher Verkehr, unter anderem im Rahmen der vom Bund in Auftrag gegebenen Planung der Netzentwicklung und im Rahmen der Leistungserbringung im Personen- und Güterverkehr.

1.3

Die SBB verfügt über ein angemessenes Risikomanagementsystem und betreibt ein bereichsübergreifendes Sicherheitsmanagementsystem. Sie sorgt dafür, dass das hohe Sicherheitsniveau für Kundinnen und Kunden sowie für das Personal erhalten bleibt.

1.4

Die SBB verfolgt im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige Unternehmensstrategie und trägt bei ihrer Organisation den Anliegen der verschiedenen Regionen des Landes Rechnung. Zudem senkt

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SR 742.31

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sie den Bahnstromverbrauch mittels Effizienzsteigerungen langfristig so weit, dass der bisherige Anteil der Kernenergie am Strommix der SBB sowie der Stromverbrauch der Angebotserweiterungen vollständig durch erneuerbare Energie gedeckt werden können.

Der Bundesrat erwartet von der SBB in der Division Personenverkehr Folgendes: 1.5

Die SBB erstellt im Geschäftsfeld «Fernverkehr» ein marktorientiertes, qualitativ hochstehendes Angebot.

1.6

Die SBB stärkt im internationalen Personenfernverkehr ihre Marktstellung durch Kooperationen. Sie stellt so die Integration der Schweiz ins europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und gute Verbindungen zu den wichtigen Wirtschaftszentren sicher.

1.7

Die SBB erstellt im Geschäftsfeld «Regionalverkehr» ein marktorientiertes und auf die finanziellen Möglichkeiten der Besteller ausgerichtetes Angebot.

Im grenznahen Ausland entwickelt sie das bestehende Geschäft weiter.

Der Bundesrat erwartet von der SBB in der Division Güterverkehr Folgendes: 1.8

Die SBB betreibt im Geschäftsfeld «Cargo Schweiz» ein eigenwirtschaftliches Angebot im Binnen- und Import-/Exportverkehr, welches auf den Bedarf der verladenden Wirtschaft in der Schweiz ausgerichtet ist.

1.9

Die SBB erbringt im Geschäftsfeld «Cargo International» auf dem NordSüd-Korridor marktfähige und profitable Leistungen.

Der Bundesrat erwartet von der SBB in der Division Infrastruktur Folgendes: 1.10

Die SBB ermöglicht durch ein diskriminierungsfreies Trassenmanagement, eine effiziente Betriebsführung und kundenfreundliche Bahnzugänge den Erfolg ihrer Kundinnen und Kunden im Personen- und Güterverkehr. Sie ermöglicht eine optimale Nutzung der Netzkapazitäten.

1.11

Die SBB hält den Zustand ihres Netzes sowie ihrer Anlagen durch adäquate Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen langfristig auf einem qualitativ hohen Stand.

Der Bundesrat erwartet von der SBB in der Division Immobilien Folgendes: 1.12

Die SBB gestaltet die Bahnhöfe attraktiv, treibt deren Entwicklung und Ausbau zu kundenfreundlichen Dienstleistungszentren nachfrageorientiert voran und fördert den Zugang zur Bahn. Bei Projekten in Bahnhofsgebieten stimmt sie sich mit kantonalen und kommunalen Behörden ab.

1.13

Die SBB partizipiert mit einem aktiven Portfolio-Management und durch gezielte Entwicklung der Bahnareale an den Wertsteigerungen der Grundstücke und Immobilien.

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2.

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet von der SBB Folgendes: 2.1

Die SBB steigert langfristig den Unternehmenswert, erzielt in allen Geschäftsfeldern ein branchenübliches Ergebnis und verbessert die Produktivität weiter. Die Division Immobilien leistet pro Jahr 150 Millionen Franken Ausgleichszahlungen an die Division Infrastruktur und trägt zur Sanierung der Pensionskasse bei. Immobilien, Fernverkehr und Güterverkehr tragen massgeblich zu einer finanziell gesunden Basis des Gesamtunternehmens bei. Die Finanzierung durch die Nutzerinnen und Nutzer soll gestärkt werden.

2.2

Die SBB strebt eine verzinsliche Nettoverschuldung von höchstens 6,5 × EBITDA2 an; zeitweise Überschreitungen dieser Obergrenze sind zulässig.

2.3

Die SBB kann beim Bund rückzahlbare Darlehen von durchschnittlich 800 Millionen Franken pro Jahr zu Marktbedingungen aufnehmen, jedoch in den Jahren 2015­2018 maximal 3,2 Milliarden. Zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe kann sie beim Bund rückzahlbare Darlehen von maximal 200 Millionen Franken pro Jahr zu Marktbedingungen aufnehmen.

Darüber hinausgehende Bedürfnisse können über den Markt abgedeckt werden. Der Finanzierungsbedarf der Sparte Infrastruktur Netz sowie der abgeltungsberechtigte Teil der Sparte Energie werden über die Leistungsvereinbarung abgedeckt.

3.

Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet von der SBB Folgendes: 3.1

Die SBB verfolgt eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik.

3.2

Die SBB tritt auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeberin auf, um Talente zu gewinnen und nachhaltig zu binden.

3.3

Die SBB bietet eine zeitgemässe berufliche Grundbildung an und gewährleistet die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch nachhaltige Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

3.4

Die SBB vereinbart für die SBB AG und die SBB Cargo AG die Anstellungsbedingungen und die Mitwirkungsrechte des Personals und seiner Vertretung in Gesamtarbeitsverträgen und entwickelt diese mit den Personalverbänden weiter. Für Organisationseinheiten, die in inländische Konzerngesellschaften ausgegliedert werden, führt sie mit den Personalverbänden Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag.

2

EBITDA: Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (exkl. Abschreibungen der Sparte Infrastruktur Netz).

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4.

Kooperationen und Beteiligungen

Die SBB kann im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten im In- und Ausland Kooperationen (Beteiligungen, Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) eingehen, wenn diese das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen sowie zur Erreichung der strategischen Ziele und zur nachhaltigen Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen. Die Kooperationen müssen führungsmässig eng betreut werden, und dem Risikoaspekt ist genügend Rechnung zu tragen.

5.

Anpassung der strategischen Ziele

Der Bundesrat behält sich vor, nach Rücksprache mit der SBB, die strategischen Ziele bei Bedarf an das sich wandelnde Umfeld anzupassen.

6.

Berichterstattung

Der Bundesrat erwartet, dass die SBB vierteljährlich mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes einen Informationsaustausch pflegt.

Der Verwaltungsrat der SBB erstattet dem Bundesrat nach Abschluss jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

1. April 2015

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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