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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 23. September 1879.)

Auf erhaltene Mittheilung, daß in öffentlichen Bekanntmachungen, in welchen Angaben über Maß und Gewicht vorkommen, noch die alten Bezeichnungen gebraucht werden, beschloß der Bundesrath, an sämmtliche eidgenössische Stände das nachstehende Kreisschreiben zu erlassen : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Von Seite einer Kantonsregierung wird uns mitgetheilt, daß in den öffentlichen Publikationen, in denen Angaben über Maß und Gewicht vorkommen, immer noch die alten Bezeichnungen gebraucht werden, und zwar nicht nur in öffentlichen, sondern sogar in einzelnen offiziellen Blättern.

,,Nachdem das Bundesgesez über Maß und Gewicht vom 3. Juli 1875 seit 1. Januar 1877, also seit bald drei Jahren in Kraft besteht, scheint es uns nun allerdings an der Zeit zu sein, daß die neuen Maße und Gewichte auch wirklich überall gebraucht werden.

Vor Allem aber sollten die Behörden strenge darauf halten, daß in amtlichen Erlassen keine andern als die gesezlichen Bezeichnungen von Maß und Gewicht gebraucht werden. Solche verschiedene Angaben können leicht zu Störungen und Irrungen Anlaß geben und führen wohl auch dahin, daß im öffentlichen Verkehr die Maß- und Gewichtsordnung nicht so gehandhabt wird, wie es sein sollte.

,,Wir ersuchen Sie desshalb dringend, vor Allem in amtlichen Blättern und bei amtlichen Publikationen nur Angaben von neuem Maß und Gewicht zu gestatten, ,,Wir ersuchen Sie ferner, auch bei den Verlegern öffentlicher Blätter dahin wirken zu wollen, daß in Publikationen aller Art, welche Angaben über Maß und Gewicht enthalten, die neuen Bezeichnungen angegeben werden, mit dem Bemerken, daß die alten Bezeichnungen höchstens dann statthaft seien, wenn sie den obligatorischen neuen, etwa in Parenthese, beigefügt werden.

,,Endlich machen wir Sie auch darauf aufmerksam, daß in Magazinen oder vor denselben hie und da die Preise der Waaren

394 noch im Verhällniß zu der alten Maßbezeichnuug angeschlagen sind.

Dies kommt namentlich bei Spezerei- und Ellenwaarenhandlungeu vor. Da die alten Maße aber in Magazinen gar nicht mehr vorkommen sollen, so sind auch die alten Preisansäze nicht mehr gerechtfertigt und können überdies leicht zu Irrthümern Anlaß geben.

Wir ersuchen Sie demnach, auch in dieser Beziehung der neuen Maß- und Gewichtsordnung Nachachtung verschaffen zu wollen."

(Vom 26. September 1879.)

Der Bundesrath hat sein Postdepartement beauftragt, den Postkurs E s c h e n b a c h - R o t h e u b u r g wegen ungenügender Frequenz auf Ende dieses Jahres aufzuheben.

(Vom 30. September 1879.)

Der Bundesrath hat 9 Pferdeärzte, welche an der diesjährigen Veterinär-Offizierbildungsschule in Zürich Theil genommen, als Oberlieutenants bei den Sanitätstruppen ernannt, nämlich: Hrn.

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Eggimann, Friedrich, von Sumiswald (Bern): Isepponi, Ermim'o, von Poschiavo (Graubünden) ; Hegg, Johannes, von Großaffoltern (Bern); Wälti, Gottfried, von Rüderswyl (Bern); Bondolfl, Giacomo, von Poschiavo; Hürlimann, August, von Unterägeri (Zug) : Stoffen, Jakob, von Kloten (Zürich); Engemaun, Werner, von Thun; Weber, Jakob, von Goßau (Zürich).

(Vom 3. Oktober 1879.)

Nachdem gegen das am 20. Juni d. J. erlassene Bundesgesez betreffend Erhöhung des Eingangszolles auf einzelnen Waarengattungen*) während der 90tägigen, mit dem 23. September abhin abgelaufenen Einspruchsfrist nicht die genügende Zahl von Unter*) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1879, Band III, Seite 1.

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Schriften für das Begehren des Referendums eingelangt sind, so hat der Bundesrath das gedachte G-esez vom 3. Oktober 1. ,1. an als definitiv in Kraft erwachsen und vollziehbar erklärt.

Mit Schreiben vom 27/29. September abbin hat die Direktion der G-otthardbakn dem Bundesrath zur Kenntniß gebracht, daß der Verwaltungsrath der Grotthardbahn den Hrn. Freiherrn Eduard von O p p e n h e i m in Köln zum Mitglieds des Verwaltungsrathes der Grotthardbabn gewählt habe.

Der Bundesrath ernannte zum Stabssekretär, mit AdjutantUnterol'ftziersgrad : Hrn. Friedrich B ü t t l e r von Müswangen (Luzern), in Luzern, bisher Füsilierkorporal.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: als Posthàlterin in Orient-de l'Orbe: Frau Louise Jaquet, geb. Rochat, von Charbonnières (Waadt), Uhrenmacherin in Lausanne ; ,, Postkommis in Burgdorf: Hr. Otto Studer, Postaspirant, von Trimbach (Solothurn), in Burgdorf; ,, Telcgraphistin in Schöneuberg: Jgfr. Sophie Staub, von und in Schönenberg (Zürich),

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1879

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45

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04.10.1879

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393-395

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