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Schweizerisches Bundesblatt.

63. Jahrgang. I.

N. 11

15. März 1911.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 10 Fronten.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expedition.

Drude und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & die. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im. Jahre

191O.

Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

L Finanzbureau.

Personelles.

Der Personalbestand hat im Berichtsjahre keine Veränderung «erfahren.

Gesetzgebung und Postulate.

Revision des Besoldungsgesetzes.

(A. S. n. F. XXV, 645.)

Über die Durchführung der Novelle zum Besoldungsgesetz vorn 24. Juni 1909 haben wir Ihnen im letzten Geschäftsbericht bereits das Wesentliche mitgeteilt. Im Berichtsjahre handelte es sich noch darum, zu bestimmen, wie die periodische Gehaltserhöhung. von Fr. 400 für die dreijährige Amtsperiode abgestuft werden soll für diejenigen Beamten und Angestellten, die nicht Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. I.

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510

während der ganzen Amtsperiode im Dienste des Bundes gestanden, oder die während der Amtsperiode ihre Stellung vorändert haben. Wir haben die Angelegenheit durch Beschlussvom 1. Februar 1910 in allgemein gültiger "Weise geordnet. Der Beschluss wird in der nächsten Budgetbotschaft als Wegleitung zur Berechnung der Gehaltserhöhungen auf den Zeitpunkt des Ahlaufs der gegenwärtigen Amtsperiode (31. März 1912) Aufnahme finden, weshalb wir unterlassen, ihn hier wiederzugeben.

Bundesgesetz betreffend das Äbsintlwerbot.

(A. S. n. F. XXVI, 1059.)

Unterm 24. Juni 1910 haben Ihre Räte in Anwendung von, Art. 32ter der Bundesverfassung ein Bundesgesetz betreffend das Absinthverbot erlassen. Das Gesetz wurde am 6. Juli 1910 öffentlich bekannt gemacht, und, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war, auf 7. Oktober 1910 in Kraft gesetzt.

Bundesbeschluss über die Ausrichtung von Entschädigungen //ew,äs.v Art. 4 des Bundes y esetses vom 24. Juni W10 betreffend dax Absinthverbot.

(A. 8. n. F. XXVII, 22.)

Am 21./22. Dezember 1910 haben Sie einen Beschluss angenommen, der die Entschädigung der durch das Absinthverbot unmittelbar und empfindlich geschädigten Berufskreise regelt. Wir haben unterm 27. Dezember 1910 die Vollziehung des Bundesbeschlusses angeordnet.

Verwaltung des Amortisationsfonds eines Prämienanleihens des xchweieerisclien Zentralvereins vom Moten Rre.us durch den Bund.

(Bundesbl. 1909, IV, 803.)

Die Direktion des schweizerischen Zentralvereins vom Roten Kreuz hat am 1. Juni das Gesuch gestellt, es möchte das Traktandum .^Prämienanleihen des schweizerischen Zentralvereins vom Roten Kreuz" von der Traktandenliste der Sommersession der eidgenössischen Räte abgesetzt werden, da diese Angelegenheit möglicherweise ohne Inanspruchnahme des Bundes einer Lösung entgegenführt werden könne. Daraufhin hat der Ständerat unterm 24. Oktober und der Nationalrat unterm 20. Dezember beschlossen^ das Geschäft von der Traktandenliste zu streichen.

511 Aufhebung der AmtslMutionen der Beamten ivnd Angestellten der Bundesverwaltung.

(Bundesbl. 1910, Bd. V, S. 203.)

Veranlasst durch den Umstand, dass das neue Postgesetz eine ganz erhebliche Einschränkung der Bürgschaftsleistung durch das Personal der Postverwaltung vorsieht, haben wir Ihnen unterm 31. Oktober 1910 eine Botschaft nebst Beschlussesentwurf unterbreitet, worin wir beantragen, es seien die Amtskautionen, welche Beamte und Angestellte der Bundesverwaltung nach Massgabe von bestehenden Gesetzen, Verordnungen oder Reglementen zu leisten haben, aufzuheben. Der Ständerat, welchem die Priorität für das Geschäft zugeteilt ist, hat sich bis jetzt damit nicht befasst.

Ausgabe weiterer Bundesbahnobligationen.

(Bundesbl. 1910, Bd. V, S. 752.)

In der letzten Junisession der Bundesversammlung wurde von Herrn Ständerat Schulthess und Mitunterzeichnern folgende Motion gestellt: .^Der Bundesrat wird eingeladen: 1. Künftig sich über die Aufnahme von Anleihen für die Bedürfnisse der Bundesbahnen mit den Organen derselben zu verständigen und in den Anleihensverträgen die Ratifikation der Bundesversammlung vorzubehalten.

2. Einen Beschlussesentwurf vorzulegen, wodurch die Bundesbeschlüsse vom 20. Dezember 1901 und 26. Juni 1903 aufgehoben werden. "· Der in Ziffer 2 dieser Motion enthaltenen Einladung nachkommend, haben wir Ihnen mit Botschaft vom 15. Dezember 1910 den Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend die Aufhebung der die Ermächtigung zur Ausgabe weiterer Bundesbahnobligationen enthaltenden Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 20. Dezember 1901 und Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 26. Juni 1903 unterbreitet. Ihre Räte haben in der Dezembersession noch die Kommissionen für das Geschäft bestellt.

Bundesbeschluss betreffend die (A. S. n. F.

Unterm 15./24. Juni 1910 schlossen, in Anwendung von

Besoldung des ObersolldireMors.

XXVI, 240.)

haben Sie auf unsern Antrag beArt. l, Schlusssatz, des Bundes-

512

gosotzes betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 das Besoldungsmaximum des Oberzolldirektors auf Fr. 10,300 zu erhöhen.

Postulate.

Zu Beginn des Berichtsjahres waren noch folgende, die Finanzverwaltung betreffende Postulate nicht erledigt : Nr. 684, Druckarbeiten und Bureaubedürfnisse; Nr. 704, Rechnungswesen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Über das erste dieser Postulate hat der Bundesrat unterm 5. Juni 1908 (Bundesbl. von 1908, IV, 169) Bericht erstattet.

Der Nationalrat hat von diesem Bericht in der Dezembersession 1908 in zustimmendem Sinne Vormerk genommen. Das gleiche ist seitens des Ständerates in der Frühjahrssession 1910 geschehen, nachdem vorher der Finanzkommission dieses Rates auf ihr Begehren ein ergänzender schriftlicher Bericht eingereicht worden war.

Mit Bezug auf das zweite der oben erwähnten Postulate haben wir Ihnen im letztjährigen Geschäftsbericht mitgeteilt, dass wir das Finanzdepartement ermächtigt haben, zur Prüfung verschiedener Fragen betreffend das Rechnungs- und Kassawesen des Bundes eine Expertenkommission zu ernennen. Mit der Ernennung dieser Expertenkommission ist bis jetzt zugewartet worden, weil die Telegraphenverwaltung im Auftrage der Kommission für das Traktandum Erhöhung der Telephongebühren im Laufe des Geschäftsjahres einen Bericht betreffend die Umgestaltung ihrer Rechnung ausgearbeitet hat. Sie hat in diesem Bericht, der dem Postdepartement auf Ende Jahres eingereicht wurde, ihre Verwaltungsrechnung auf eine lange Reihe von Jahren zurück umgestellt und umgerechnet nach dem Schema der Rechnung der schweizerischen Bundesbahnen. Die Arbeit der Telegraphenverwaltung wird nun zunächst zu prüfen sein, wobei es sich dann zeigen wird, ob ihre Vorschläge betreffend die Umgestaltung ihres Rechnungswesens angenommen und ob sie auch auf die Verhältnisse der Postverwaltung passen.

Eine Änderung im Rechnungswesen der Post- und Telegraphenverwaltung haben wir übrigens im Einverständnis mit Ihren Finanzkommissionen von uns aus bereits eintreten lassen.

Sie besteht darin, dass die Betriebsrechnung der beiden Verwaltungen nebst derjenigen der ändern Regiebetriebe des Bundes

513 aus der allgemeinen Verwaltungsrechnung ausgeschieden und in einem Anhang zu derselben zur Darstellung gebracht wird. Die Änderung ist erstmals im Voranschlag für das Jahr 1911 durchgeführt worden, von wo sie dann auf die Staatsrechnung des gleichen Jahres übergehen wird. Sie hat anlässlich der Budgetberatungen in der letzten Dezembersession den Beifall Ihrer Räte gefunden.

Die weitere Behandlung der Angelegenheit fällt in das Jahr 1911.

Im Laufe des Berichtsjahres sind zwei neue Postulate hinzugekommen, welche die Finanzverwaltung betreffen. Es sind dies die Nr. 712, Kosten der Rückkaufsprozesse der schweizerischen Bundesbahnen und Nr. 715, Subventionswesen des Bundes.

Mit Bezug auf das erste dieser Postulate, durch welches der Bundesrat eingeladen wurde, die Frage zu prüfen, ob nicht die gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten des Rückkaufs der Hauptbahnen von den Bundesbahnen zu tragen und soweit sie vom Bund bezahlt sind, zurückzuvergüten seien, hat der Bundesrat unterm 30. Dezember 1910, nach Anhörung des Finanzdepartementes, des Eisenbahndepartementes und der Generaldirektion der Bundesbahnen beschlossen, es habe die Bundesbahnverwaltung die bis jetzt ergangenen sowie die zukünftigen gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten des Rückkaufs der Hauptbahnen zu übernehmen und sie habe demgemäss von den vom schweizerischen Eisenbahndepartement bis jetzt bestrittenen Ausgaben für den Rückkauf der Hauptbahnen der eidgenössischen Staatskasse die Summe von Fr. 75,581. 80 zurückzuerstatten.

Verzichtet wurde auf die Rückerstattung der vom politischen Departement bezahlten Kosten des neuen Staatsvertrages betreffend die Gotthardbahn im Betrage von Fr. 12,284. 50, weil man sich sagte, dass diese Kosten nicht unmittelbar durch den Rückkauf der Gotthardbahn veranlasst worden seien. Der Rückkauf gab wohl die Veranlassung zum erwähnten Staatsvertrage, allein der Abschluss desselben ist als ein politischer Akt und nicht als eine Operation des Rückkaufes zu betrachten.

Ferner wurde davon Umgang genommen, von den Bundesbahnen die Rückerstattung der für den Prozess betreffend den Erneuerungsfonds der Gotthardbahn vom Eisenbahndepartement

514 bezahlten Summen zu verlangen. Da es sich fragen kanu, ob dieser Prozess nicht auch ohne den Rückkauf hätte geführt werden müssen, erschien es angezeigt, diese Kosten im Gesamtbetrage von Fr. 14,777. 70 von den übrigen Kosten des Rückkaufs der Hauptbahnen auszuscheiden.

Das Postulat hat somit im Sinne der Antragsteller seine Erledigung gefunden.

Was das Postulat Nr. 715 anbelangt, durch welches der Bundesrat eingeladen wird, beförderlich die Grundsätze, auf denen das gesamte Subventionswesen des Bundes aufgebaut ist und das dabei angewendete Verfahren durch Sachkundige prüfen zu lassen und über das Ergebnis Bericht zu erstatten, so hat der Bundesrat unterm 19. Juli 1910 die Departemente des Innern, des Handels, der Industrie und der Landwirtschaft eingeladen, alles Material betreffend die in ihren Geschäftskreis fallenden Bundessubvcntionen zu sammeln und für die Prüfung durch Sachverständige vorzubereiten. Nachdem von den genannten Departetnenten die Mitteilung eingegangen war, dass das Material beisammen sei und zur Vorfügung stehe, hat der Bundesrat am 23. Dezember 1910 dann als Sachverständige, die mit der Prüfung des Bundessubventionswesens beauftragt werden sollen, 5 Mitglieder der Bundesversammlung gewählt. Leider haben zwei der Gewählten erklärt, die Wahl wegen anderweitiger Inanspruchnahme nicht annehmen zu können, so dass für sie ein Ersatz gesucht werden muss. Die weitere Behandlung der Angelegenheit fällt ins neue Jahr.

Erbschaft Rätzer.

Wir nehmen Bezug auf das, was wir hinsichtlich der Erbschaft Rätzer in den Geschäftsberichten des letzten und des vorletzten Jahres gesagt haben. Das Denkmal, dessen Erstellung Herr Rätzer in seinem Testament gewünscht hat, ist im Berichtsjahre fertiggestellt und vom Finanzdepartement übernommen worden. Mit dem Besitzer des an das Denkmal anstossenderi Landgutes wurde ein Vertrag betreffend die Bewachung und Besorgung des Monumentes abgeschlossen, und der Gemeinde Thai (St- Gallen), auf deren Gebiet das letztere steht, wurde das ihr vom Erblasser zugedachte Legat von Fr. 1000 ausgerichtet.

Damit sind die Verfügungen des Testamentes nunmehr allseitig vollzogen. . Mit Bezug auf den Stand des aus dem Ertrag des Erbes bestimmungsgemäss errichteten Albert Rätzer-Invalidenfonds

515 gestatten wir uns, auf die Ausweise im Staatsrechnungsbericht zu verweisen.

Hülfsaktion zugunsten der vom Hochwasser Geschädigten.

Das Finanzdepartement hat sich bei der Hülfsaktion zu.

Dunsten der durch die Hochwasserkatastrophen im Sommer 1910 Geschädigten insofern beteiligt, als es die einlaufenden Gaben gesammelt und bei der Nationalbank zinstragend angelegt hat, bis sie zur Verteilung gelangten. An jeden Einsender von Liebesgaben wurde vom Departement ein Dankschreiben gerichtet;.

Ferner wurden von Zeit zu Zeit im Bundesblatt Listen der eingegangenen Spenden veröffentlicht, die jeweilen auch der Tagospresse zugestellt wurden. Bis Ende des Jahres 1910 waren bei der eidgenössischen Staatskasse an Geldern für die Wassergegeschädigten im ganzen Fr. 2,123,916. 45 eingegangen. An Zinsen wurden dern Hülfsfonds bis zu jenem Termin Fr. 17,581 vergütet. Es gehen fortwährend noch vereinzelte Spenden ein, die der Verwaltungskommission des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden zugewiesen werden.

Beteiligung der Bundesbeamten an der Verwaltung und Leitung von Konsumgenossenschaften.

In einer Eingabe vom 15. Juni 1909 teilte der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins mit, dass er von der Delegiertenversammlung dieses Vereins beauftragt sei, beim Bundesrat dahin vorstellig zu werden, dass den eidgenössischen Verkehrsbeamten (Post-, Telegraphen-, Eisenbahn- und Zollbeamten), sowie den Beamten der Lebensmittelkontrolle und der Nationalbank die Teilnahme an irgendwelcher Tätigkeit in der Verwaltung genossenschaftlicher Betriebe von vornherein untersagt werde.

Der Bundesrat hat das Gesuch des Vorortes des schweizerischen Handels- und Industrievereins mit der Begründung abschlägig beschieden, dass er keine Veranlassung habe, auf seinen Beschluss vom 2. Dezember 1901 betreffend die Beteiligung von eidgenössischen Beamten und Angestellten an der Verwaltung und Leitung von Konsumgenossenschaften zurückzukommen. Der zitierte Bechluss von 1901 ging dahin, dass den eidgenössischen Beamten und Angestellten die Bekleidung von Verwaltungsstellen

516 bei solchen Konsumgenossenschaften untersagt sein soll, bei denenr es sich um eine Erwerbsgesellschaft handelt, d. h. die auf einen förmlichen Gewinn ausgehen, dadurch, dass sie den Kreis ihrer Operationen über die Mitglieder hinausziehen, nicht aber auch bei solchen Konsumvereinen und genossenschaftlichen Verbänden, deren Organisation nur die wirklichen Vereins- oder Verbandnmitglieder umfasst und deren genossenschaftliehe Bestrebungen ausschliesslich diesen Verbandsmitgliedcrn zu gute kommen.

Beziehungen zu der schweizerischen Nationatbank.

Am 11. März 1910 haben wir einem Beschluss des Baukrates der schweizerischen Nationalbank betreffend Zuteilung de?

statistischen Bureaus an das III. Departement (Kontrolldepartement) und des Rechtsbureaus an das II. Departement (Notendepartement) der Nationalbank die Genehmigung erteilt. Dabei haben wir uns jedoch vorbehalten, auf die Schlussnahme zurückzukommen, wenn sich die Verschiebung dieser zwei Dienstabteilungen nicht bewähren sollte.

Am 1. September 1910 haben wir ferner eine vom Bankrat beschlossene Änderung der Art. 10 und 12 des Reglements vom 15. Juni 1907 für die mit der Führung einer Agentur der schweizerischen Nationalbank betrauten Bankfirmen genehmigt.

Die Nationalbank wurde im Berichtsjahre für den Zahlungsverkehr des Bundes in steigendem Masse in Anspruch genommen.

Die Geschäftsberichte der Finanzkontrolle und der Staatskasse enthalten hierüber .nähere Angaben.

Im Interesse einer weitern Vereinfachung des Bargeldverkehrs der Postverwaltung ist in Anwendung von Art. 4 der bundesrätlichen Verordnung betreffend die Beziehungen der schweizerischen Post- und Telegraphenverwaltung zur eidgenössischen Finanzverwaltung und zur Nationalbank vom 10. April 190W (A. S. n. F. XXV, 355) angeordnet worden, dass überall da, wo Geschäftsstellen oder Korrespondenten der Bank bestehen, die Poststellen der betreffenden Orte bei erstem akkreditiert werden.

Als Entgelt für ihre daherigen Mehrleistungen wurde der Nationalbank eine Erhöhung des unverzinslichen Mindestguthabens auf dem Girokonto der Postverwaltung von Fr. 200,000 auf Fr. 500,000 zugestanden.

Mit Bezug auf die Zahlungen, welche die Bundeskasse auch im Berichtsjahr für Rechnung der Nationalbank an die Kantone

517 zu leisten hatte, werden wir im Staatsrechnungsbericht nähere Angaben machen.

Benutzung des Postcheckdienstes durch die eidgenössischen Verwaltungen.

Zum Zwecke einer Vereinfachung des Zahlungsverkehrs der Verwaltungsabteilungen des Bundes und einer möglichsten Ausschaltung von Bargeldsendungen haben wir durch Beschluss vom 7. April 1910 alle Departemente eingeladen, die ihnen unterstellten Dienstabteilungen, die eigene Kasse und Rechnung führen, /u verhalten, sich soweit als möglich des Check- und Giroverkehrs der Postverwaltung zu bedienen.

Überwachung der Kautionen und Depots.

Zu Beginn des Berichtsjahres hat das Finanzdepartement an alle Verwaltungsabteilungen des Bundes ein Kreisschreiben erlassen betreffend die Überwachung der Kautionen und Depots, worin u. a. vorgeschrieben wurde, dass sämtliche von der Wertschriftenverwaltung auszustellenden Depotscheine über hinterlegte Kautionen und Depots und sämtliche Nachträge zu diesen Depotscheinen von der Finanzkontrolle gegengezeichnet werden müssen.

Münzwesen.

Abänderung des Protokolls betreffend die Anwendung des Artikels l dfes 2htsat/averfrages vom 4. November 1908 zum, internationaleil Münevertrag (A. S. n. F. XXVI, 1382).

Gemäss einem dem Münzvertrag vom 4. November 1908 beigefügten Protokoll hätte der von der griechischen Regierung aus der Prägung von neuen Silberscheidemünzen zu erzielende Gewinn zu einer supplementarischen Amortisation von Banknoten verwendet werden sollen. Einem von der griechischen Regierung ausgedrückten Wunsche entsprechend wurde jene Protokollbestimmung im gemeinsamen Einverständnis der Münzunionsstaaten dahin abgeändert, dass von dem vorerwähnten Gewinn ein Betrag von zwei Millionen Franken zur Umprägung der griechischen Billonmünzen verwendet werden darf. Wir haben o der Änderung mit Beschluss vom 5. Dezember 1910 zugestimmt.

518 Goldmünzen.

Die Prägung eines goldenen schweizerischen Zehnfrankenstückes, über die unsere Geschäftsberichte des letzten und des vorletzten Jahres bereits Mitteilungen enthielten, hat im Berichtsjahre der Verwirklichung nahe gebracht werden können. Der Urheber des Münzbildes unseres Zwanzigfrankenstückes, Herr Fritz Landry, professeur-médailleur in Neuenburg, ist mit der Umarbeitung dieses Bildes für das Zehnfrankenstück beauftragt worden. Er hat dann gegen Ende des Jahres in Messing ausgeführte Entwürfe zu einem Avers und einem Revers für das Zehnfrankenstück vorgelegt. Wir haben die Modelle durch Bcschluss vom 30. Dezember 1910 adoptiert und das Finanzdepartement ermächtigt, mit Herrn Landry für die Lieferung aller für die Prägung des Zehnfrankeristückes notwendigen Stempel samt Zubehör einen Vertrag abzuschliessen.

Der Avers des von uns angenommenen Münzbildes ist eine Verkleinerung desjenigen des Zwanzigfrankenstückes; das Relief musste natürlich mit Rücksicht auf die geringe Dicke des Zchufrankenstückes erheblich reduziert werden. Für den Revers liess sich dagegen aus prägungstechnischen Gründen das Reversbild des Zwanzigfrankenstückes nicht verwenden. Das adoptierte Modell zeigt oben ein strahlendes Kreuz; die Wertbezeichnung ist ungefähr an der nämlichen Stelle wie beim Zwanzigfrankenstück; die untere Hälfte des Bildes enthält die Jahreszahl mit einem Blumenzweig.

Sobald Herr Landry die für die Prägung notwendigen Stempel abgeliefert haben wird, was nicht vor der zweiten Hälfte des Jahres zu erwarten ist, wird mit den Prägungsversuchen begonnen werden. Erweist sich das Modell dabei als prägbar, so wird man zur Herstellung der im Budget für das Jahr 1911 vorgesehenen 100,000 Zehnfrankenstücke schreiten können.

Silberscheidemünsen.

Mit Bezug auf den Rückzug der griechischen Silberscheidemünzen, der auf Grund des am 4. November 1908 in Paris unterzeichneten Zusatzvertrages zur internationalen Münzkonvention im Jahre 1909 durchgeführt wurde und über den wir im letzten Geschäftsbericht eingehend referiert haben, ist heute bloss noch zu berichten, dass, einem Wunsche des .griechischen Finanzministeriums entsprechend, von den in unserm Lande zurückgezogenen

519

griechischen Silberscheideinünzen die in gutem Zustande sich befindenden Stücke von l und 2 Drachmen (Franken) im Gesamtbetrage von Fr. 103,931 an die Adresse des genannten Finanzministeriums nach dem Piräus und die abgeschliffenen l- und 2-Drachmenstücke, sowie sämtliche Stücke zu 50 Lepta (Rappen) im Gesamtbetrage von Fr. 101,884 an die französische Münzstätte in Paris für Rechnung der griechischen Regierung gesandt worden sind. Der griechischen Regierung ist gleichzeitig eine laufende Rechnung eröffnet worden, in deren Soll der Gesamtbetrag der repatrierten Münzen, ferner die Kosten ihres Rückzugs und ihrer Versendung sowie die auflaufenden Zinsen gebucht werden. Die Bezahlung der Rechnung hat nach Massgabe von Art. 7 des Zusatzvertrages seitens Griechenlands in fünf gleichen Jahresraten zu erfolgen.

Mit der Säuberung unseres Geldumlaufs von den abgeschliffenen und beschädigten Silberscheidcmünzen ist im Berichtsjahre zugefahren worden und es darf der Zustand der Zirkulation jetzt als ein durchaus befriedigender bezeichnet werden. Von den schweizerischen Silberscheidemünzen der Prägungen von 1874 an sind in den Jahren 1909 und 1910 zurückgezogen und von ·der Münzstätte eingeschmolzen worden : 3500 Zweifrankenstücke, 15,600 Einfrankenstücke und 379,100 Halbfrankenstücke.

Verwendung von Münzbildern zu Meklamezwecken.

Auf die Anfrage, ob die Erstellung und der Vertrieb in der Schweiz eines Reklame-Taschenspiegels, der auf der Rückseite das Gepräge der schweizerischen Fünffrankenstücke aufweist, gestattet würde, hat das Finanzdepartement verneinend geantwortet.

Münzkommissariat Im Berichtsjahre wurden kontrolliert: 75 Münzwerke Goldmünzen, 25 ,, Silbermünzen, 10 ., Nickelmünzen, 20 Kupfermünzen.

r

520

Das Ergebnis war folgendes: MUnzsorte.

Zwauzigfrankenstttcke Zweifrankenstticke Einfrankenstüeke Halbfrankenstücke Fünfrapp en stücke Zweirappenstücke Einrappenstücke .

Mittlerer Feingehalt.

Tausendstel.

.

.

.

.

900,013 834,26 834,16 834,16 ---

-- --

Abweichungen Mittleres im Feingehalt im Gewicht Gewicht. mehr ·weniger mehr weniger gr.

Tausendstel. Tausendstel.

grgt-

6,4498 0,013 9,9929 -- 4,9960 2,4967 -- 1,9941 -- 2,5067 -- 1,5029 --

-- 0,74 0,84 0,84

-- -- --

-- -- -- --

0,0067 0,0029

0,0018 0,0071 0,004» 0,0033 0,0059

-- ·--

Alle Münzwerke befanden sich mit Bezug liuf den Feini n der i gesetzlichen gehalt sowohl als auf das Gewicht innerhalb Grenze.

Liegenschaften.

A. Waffenplätze.

In Ausführung des Bundesbeschlusses vom 23. März 1909 (A. S. n. F. XXV, 337) haben im Berichtsjahre zur Erweiterung der Artillerieschiessplätze Bière, Thun und Frauenfeld sowie für die Erstellung eines neuen Truppen-Schiess- und Waffenplatzes bei Kloten-Biilach auf dem Wege des freihändigen Kaufes sowohl als auf dem Expropriationswege durch Vermittlung des Militärdepartements Landerwerbungen stattgefunden, oder es sind solche in die Wege geleitet worden. Die erworbenen Landund Waldparzellen sind zum Teil auch schon in den Besitz des Bundes übergegangen. Mit-Ausnahme von Frauenfeld hat jedoch das Finanzdepartement die Verwaltung der neuen Liegenschaften noch nicht übernommen ; das Militärdepartement wird sie seinem Wunsche entsprechend solange provisorisch besorgen, bis die vorgesehenen Landerwerbungen alle perfekt sein werden und bis es sich über die Einrichtung und die Art der Verwendung der erweiterten Artillerieschiessplätze in Bière und Thun und des neuen Schiess- und Waffenplatzes in Kloten-Bülach schlüssig gemacht haben wird.

Thun.

Das Berichtsjahr war für den landwirtschaftliehen Betrieb auf dem Waffenplatz Thun keiü günstiges. Infolge der nassen Witterung und verschiedener Hagelschläge während des Sommers ist namentlich die Getreideernte ganz schlecht ausgefallen, so dass

521 das Wintersaatgut angekauft werden musste und dass für den Allmendbesatz per 1911 das nötige Stroh fehlen wird. Auch die Kartoffelernte war eine geringe. Ein Teil des Ausfalles am Ertrag der Feldfrüchte wurde allerdings durch die Hagelversicherung gedeckt, von welcher im ganzen Fr. 8226 vergütet wurden.

Heu gab es mehr als im Vorjahr; es konnten 632 Klafter verkauft werden, der erzielte Preis für das Klafter war aber um Fr. 1. 50 niedriger als 1910. Die Sommerung von Vieh auf der Allmend hat dagegen unter günstigen Verhältnissen stattfinden können ; die nasse Witterung hat den Graswuchs auf dem Kiesboden der Allmend günstig beeinflusst; zudem ist die letztere von den Militärkursen nicht sehr stark in Anspruch genommen worden.

Herisau-St. Gallen.

Der Erlös aus dem Allmendbesatz war auch hier ein sehr befriedigender, während der Ertrag von Futter und Früchten infolge der schlechten Witterung, der sich als weiterer ungünstiger Faktor noch ein Arbeitermangel zugesellte, hinter demjenigen des Vorjahres zurückblieb. Im Gründenwald hat ein heftiger Sturmwind, der anfangs Januar wütete, an den Holzbeständen argen Schaden angerichtet.

· Der Exerzier- und Schiessplatz Breitfeld wurde vom Militär stark in Anspruch genommen. Der Rennklub St. Gallen hat daselbst auch im Berichtsjahr wieder ein Pferderennen abgehalten.

Ferner wurde der Platz einer st. gallischen Gesellschaft für Flugversuche zur Vornahme von solchen Versuchen vorübergehend zur Verfügung gestellt. Die Gemeindebehörde von Straubenzell «ndlich, von deren Bohrungen nach Grundwasser wir im letzten Geschäftsbericht Mitteilung gemacht haben, hat an einer neuen Stelle des Exerzierplatzes, in einer alten Kiesgrube bei den Ökonomiegebäuden, neue Bohrversuche vornehmen lassen, von deren Resultat sie befriedigt ist, so dass nun der Gemeindeversammlung, die dem ersten Projekt des Gemeinderates die Zustimmung versagt hat, demnächst ein neues Projekt für eine Grundwasserpumpanlage im Breitfeld unterbreitet werden soll. Die Gemeindebehörde ist mit dem Finanzdepartement in Unterhandlung getreten betreffend den Abschluss eines neuen Vertrages.

Frauenfeld.

Die infolge des Bundesbeschlusses vom 23. März 1909 durchzuführende Erweiterung des Schiessplatzes ist im Berichtsjahre

522

noch nicht ganz zum Abschlüsse gelangt; der grössere Teil des zu erwerbenden Areals ist im Frühjahre in den Besitz des Bundes übergegangen, dagegen konnte der andere Teil bestehend aus dem ,,Galgenholza und dem ,,Murghof, welche expropriiert werden mussten, noch nicht übernommen werden, da gegen den Entscheid der Expropriationskommission seitens der Expropriateu rekuriert wurde und der bezügliche Entscheid des Bundesgerichtes zurzeit noch ausstehend ist.

Von dem neuerworbenen Areal waren zirka 19 J/a Hektaren bisher Acker- und Gemiiseland ; diese Grundstücke, als nunmehr zu einem Exerzierplatze gehörend, konnten nicht in dem Zustande belassen werden, in dem sie übernommen worden waren; sie wurden daher im Laufe des Sommers verebnet und mit Grassamen angesät.

Eine Anzahl von über die Grenzen des Schiessplatzes hinausragenden kleinen Grundstückabschnitten, die mit den betreffenden Grundstücken hatten erworben werden müssen, dio aber für die Schiessplatzanlage von keinem Nutzen waren, sind im Berichtsjahre auf dem Wege der Versteigerung unter günstigen Bedingungen veräussert worden.

Infolge von Dammbrüchen an der Thur oberhalb des Schiessplatzes wurde letzterer bei den Hochwassern im Juni zum grössten Teil unter Wasser gesetzt. Das verkaufte, aber noch nicht georntete Heugras litt durch die Überschwemmung ziemlich stark.

Aus Billigkeitsrücksichten wurde den Käufern ein Teil des Schadens vergütet.

Die Finanzdelegation Ihrer Räte hat im Laufe des Jahres an den Bundesrat ein Schreiben gerichtet, in welchem sie sagte, es gehe aus einem Bericht ihrer H. Sektion hervor, dass der jetzige Ertrag des Waffenplatzes Frauenfeld bei rationellem Betrieb wesentlich erhöht werden könnte. Der Bundesrat wurde eingeladen, die Frage prüfen zu lassen, wie eine Erhöhung des Liegenschaftsertrages auf der genannten Domäne möglich wäre.

Wir haben das Schreiben der Finanzdelegation nach Anhörung des Finanzdepartementes und des Militärdepartementes unterm 15. Dezember 1910 dahin beantwortet, dass eine Änderung des landwirtschaftlichen Betriebes auf den Liegenschaften des Waffenplatzes Frauenfeld ohne Beeinträchtigung der Verwendung desselben als Schiess- und Exerzierplatz kaum durchführbar sein werde, dass man sich aber bestreben werde, dea Ertrag beim dermaligen Betrieb nach Möglichkeit zu steigern. ·

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An Stelle des demissionierenden Herrn Oberst Stückelberger wurden die Funktionen des Verwalters für die Liegenschaften auf diesem Waffenplatz auf 1. Januar 1911 Herrn Kasernenverwalter König übertragen.

Bière.

Der Ertrag der Weidgänge war etwas grösser als im Vorjahr.

Sand bei Schönbühl.

Die Tage des 18.--20. Januar 1910 brachten den Waldungen wiederum ziemlich bedeutende Schneedruckschäden, diesmal hauptsächlich im Nadelholz. Abgesehen von den damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteilen und der durchs Brechen herabgesetzten Qualität des zur Nutzung gebrachten Holzes, zogen jene Heimsuchungen, von denen ein grosses Waldgebiet der Umgebung betroffen wurde, ein allgemeines beträchtliches Sinken der Brenn- und Papierholzpreise nach sich. Das Bau- und Sagholz des Jahresschlages dagegen konnte zu befriedigenden Preisen verkauft werden.

B. Übrige Liegenschaften.

Von den übrigen Liegenschaften, die unter der Verwaltung des Finanzdepartements stehen, gibt keine zu besondern Bemerkungen Anlass. Über deren finanzielle Erträgnisse werden wir im Bericht zur Staatsrechnung die nötigen Angaben machen.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand hat sich im Jahre 1910 nicht geändert; das Amt zählt 17 Beamte. Für eine durch Tod vakant gewordene Revisorenstelle II. Klasse trat die Banknotenkontrolle einen ihrer Beamten ab.

Gleich wie in den Vorjahren musste die Finanzkontrolle auch im Jahre 1910 den ständigen Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte den Sekretär für die Protokollführung und

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überdies noch weiteres Personal für besondere Revisionen und Untersuchungen stellen.

Geschäftstätigkeit.

Nach den Bestimmungen 'des Art. l des Bundesgesetzes betreffend die Reorganisation des Finanzdepartements etc. vom 11. Dezember 1882 und des dazu gehörenden Regulativs vom 24. Februar 1903 wird die Überwachung der gesamten Finanzverwaltung des Bundes von der Kontrollabteilung des Finanzdepartements besorgt. Diese Tätigkeit wurde wie folgt ausgeübt.

Visakontrolle.

Die Visakontrolle hat den Zweck, die von den Departementen auf die Bundeskasse ausgestellten Zahlungsmandate auf ihre Budgetmässigkeit zu prüfen, bevor Zahlung geleistet werden darf.

Die Anzahl der Zahlungsmandate und Checks, welche der Finanzkontrolle im Kalenderjahr 1910 zur Visierung vorgelegt wurden, beträgt 6917 und zeigt gegenüber dem Stande des Vorjahres mit . . 8109 eine Abnahme von 1192 Der Rückgang rührt her: 1. vom Verkehr mit den Posten und Telegraphen durch Ersetzung der einzelnen Zahlungsmandate der Zentral- und Kreisdirektionen durch je eine zusammenfassende Monatsanweisung ; 2. vom Verkehr mit der schweizerischen Nationalbank durch Erstellung von Sammelchecks an Stelle der frühem Einzelaufträge.

Die zur Zahlung angewiesenen Summen belaufen sich im Jahre 1910 auf Fr. 359,465,185. 22 Im Jahre 1909 bezifferten sich dieselben auf ,, 342,464,915. 25 Mithin Vermehrung im Jahre 1910

Fr. 17,000,269. 97

Auf die einzelnen Departemente etc. verteilt, ergeben sich folgende Resultate :

1909

1910

Departements etc.

Anzahl Mandate etc.

Angewiesene Summen

Anzahl Mandate etc.

Fr.

Fr.

Bundeskanzlei .

.

.

.

Bundesgericht .

.

.

Politisches Departement Departement des Innern Justiz- und Polizeidepartement Militärdepartement .

.

.

Finanz- und Zolldepartemeut: I Finanzverwaltung .

.

.

II. Zollverwaltung .

.

III. Alkoholverwaltung Handelsdepartement Industriedepartement Landwirtschaftsdepartement Post- und Eisenbahndeparternent: I. Eisenbahnwesen .

.

II. Postverwaltung HI. Telegraphen- und Telephonverwaltung Internationale Bureaux . .

.

Checkverkehr mit der Nationalhank .

.

. .

.

. . . .

. .

. .

. . . .

Angewiesene Summen

51 15 189 874 190 2581

581,050. 18 446,050. -- 1,126,730. 82 15,529,686. 53 832,943. 79 69,853,900. 65

53 16 188 843 179 2787

552,696. 34 452,410. -- 1,092,082. 15 19,848,258 26 791,274. 01 67,756,879. 49

1126 181 305 53 68 147

49,159,874. 24 7,437,369. 82 12,879,0:27. 70 1,277,258. 32 6,212,596. 69 5,358,159. 10

1088 185 340 60 67 158

42,158,342. 85 7,035,993. 44 13,488,887. 31 1,141,962. -- 6,116,512. 37 5,199,933. 52

77 42 50 139 829

555,231. 67 45,220,181. 33 23,009,811.85 795,538. 49 119,189,774. 04

78 311 187 155 1414

553,907. 50 55,300,060. 54 25,178,692. 27 1,085,760. 03 94,711,263. 17

6917

359,465,185. 22

8109

342,464,915. 25

526 Der Stand der in den Jahren 1903--1908 auf die Bundeskasse ausgestellten Zahlungsmandate nebst den angewiesenen Summen ist aus folgender Tabelle au ersehen.

Jahr

Anzahl der ausgestellten Zahlungrmandate

Total des angewiesenen Summen

1903 1904 1905 Ì906 1907 1908

6758 6580 6710 6944 7946 8667

Fr.

373,212,388. 42 315,085,050. 07 304,359,437. 31 369,545,573. 20 468,665,931. 16 483,767,633. 55

Von den Zahlungsmandaten des Jahres 1910 musäten beanstandet und zurückgewiesen werden : wegen Kreditüberschreitungen 23 wegen Verrechnung auf unrichtigen Budgetrubrikon . .

7 weil überhaupt kein bezüglicher Budgetkredit vorhanden war 2 wegen sonstigen Fohlern 73 Über das Detail der Anstände und deren Erledigung geben die einschlägigen Akten Aufschluss, welche beim Finanzdepartoment den Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Verfügung stehen.

Rechnungsrevision.

Bevor der Bundesrat die Rechnungen der verschiedenen Dienstzweige der Bundesverwaltung und dieser zur Aufsicht unterstellten Administrationen genehmigt, müssen dieselben endgültig die Revision der Kontrollabteilung des Finanzdepartements passiert haben.

Die Prüfung der Rechnungen und Belege erstreckt sich auf den arithmetischen und nach Möglichkeit auch auf den materiellen Teil derselben. Die Kontrolle hat sich namentlich auch Gewissheit darüber zu verschaffen, ob eine Ausgabe gesetzes- oder reglementsgemäss oder einem Beschlüsse der kompetenten Behörde entsprechend sei und mit den Grundsätzen einer guten Finanzverwaltung übereinstimme.

Um der Bundesversammlung die Beschlussfassung über die Staatsrechnung in der dem Rechnungsjahre folgenden Junisession

527

zu sichern, sollen alle Spezialrechnungen eines Verwaltungsjahres von der Finanzkontrolle bis zur ersten Hälfte Mai definitiv revidiert sein.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 1910 gelangten zur Prüfung und wurden revidiert:

Departemente etc.

Vom Jahre 1 909 Vom Jahre 1910

Total

RechRechnungen Belege nungen Belege

Rechnungen und Belege

1 Bundeskanzl ei 1,482 1,563 80 Bundesgericht . . . .

5 967 14 2,530 3,516 Politisches Departement . . .

2,432 163 2,269 Departement des Innern . . .

19 7,683 32 25,529 33,263 Justiz- und Polizeidepartement .

3 391 1,860 2,263 9 Militärdepartement 401 129,276 389 157,455 287,521 Finanz- und Zolldepartement: I . Finanzverwaltung . . . . 15 10,480 16 5,475 15,986 II. Zollverwaltung 28 6,057 63 16,843 22,991 III. Alkoholverwaltung . . . . 33 8,682 10,948 2,178 55 Handelsdepartement 600 680 80 Industriedepartement 840 80 920 Landwirtschaftdepavtemeut . . 47 1,537 90 8,124 6,450 Post- und Eisenbahndepartement: 140 I. Eisenbahnwesen 1,275 1,415 II. Postverwaltung 89 56,660 96 106,852 163,697 III. Telegraphen- und Telephon70 51,530 verwaltung 58 76,382 128,046 Internationale Bureaux . . . . 21 211 73 1,573 1,878

Total

738 267,513

895 416,097 685,243

Nach beendeter Prüfung wird das Revisionsergebnis einer jeden Rechnung in einem besondern Revisionsprotokolle niedergeschrieben und letzteres der rechnungsiegenden Stelle übermittelt, womit, entweder Décharge erteilt oder die Beantwortung von Bemerkungen verlangt wird. Revisionsanstände, welche zwischen der Finanzkontrolle und den einzelnen Dienstzweigen nicht gehoben werden können, werden dem Finanzdepartement zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt. Über allfällige zwischen einem Departement und dem Finanzdepartement obwaltende Anstände entscheidet nötigenfalls der Bundesrat.

Der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte sind bei den jeweiligen vierteljährlichen Versammlungen alle Revisionsprotokolle

528 und Zensuren etc. zur Verfügung zu stellen, welche von den bezüglichen Verhandlungen Einsicht nimmt und allfällige Bemerkungen ihrerseits gehörigen Orts anbringt.

Im Berichtsjahre wurden 869 Bemerkungen etc. gemacht.

Davon konnten zwischen den Verwaltungen und der Finanzkontrolle erledigt werden 808 Bemerkungen Das Finanzdepartement entschied in ...

43 Fällen Vor den Bundesrat mussten gebracht werden 2 Anstände Zur Zeit der Berichterstattung sind noch pendent 16 Bemerkungen Total wie oben 869 Aus den Verfügungen, die erlassen wurden infolge der Bemerkungen der Finanzkontrolle zu konkreten Fällen, heben wir folgende drei Beispiele hervor: 1. Instruktionsoffiziere, die als s o l c h e einer Rekrutenschule zugeteilt sind und einen fehlenden Truppenoffizier ersetzen, sind nicht berechtigt, neben ihrem Gehalte als Instruktor noch den Gradsold zu beziehen.

2. Bundesbahnbeamte, die Freikarten besitzen, sind nicht berechtigt, die Kilometerentschädigung zu beanspruchen, auch wenn sie zu f a c h m ä n n i s c h e n Expertenkommissionen des Bundesrates einberufen werden.

3. Die Beamten sind nicht berechtigt, ,,Ehrenausgaben"1 zu verrechnen. "Werden Leute dienstlich in Anspruch genommen, so sollen sie -- gegen Quittung -- entschädigt werden.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Die Anleihensschuld beträgt auf Ende 1910 Fr. 117,150,000 und setzt sich aus folgendeu Einzelposten zusammen: Ursprünglich

Ende 1910

Fr.

3 % Anleihen von 1897 . . . 24,248,000 3% ,, ,, 1903 . . . 70,000,000 3Y2°/o ,, ,, 1909 . . . 25,000,000

Fr.

22,150,000 70,000,000 25,000,000

Total gleich wie oben

117,150,000

Von Ende 1909 bis zur gleichen Zeit 1910 hat sich infolge von Rückzahlungen das Anleihen von 1897 um Fr. 450,000 ver-

529

mindert, während mit der Amortisation des Anleihens von 1903 erst im Jahre 1913 und mit derjenigen vom Anleihen 1909 in keinem Falle vor 1920 begonnen werden kann.

Von dem auf 31. März 1904 definitiv getilgten 3 Va % Anleihen von 1894 im Betrage von 20 Millionen Franken sind immer noch Fr. 2000 nicht zur Rückzahlung präsentiert worden.

Über die Bezahlung der fälligen Zinsen gibt nachstehende Zusammenstellung Aufschluss :

Anleihen

Fälliger Zins im ganzen

Zinstermin

Coupons 3% 1897 .

3% 1903 .

3'/2% 1909

Betrag

Davon eingelöst Coupons!

Betrag

Fr.

Fr.

31. Dez. 1909 23,050 345,750 22,835 342,525. 339,000 21,790 30. Juni 1910 22,600 326,850. -- 15. April 1910 140,000 1,050,000 138,431 1,038,232. 50 15. Okt. 1910 140,000 1,050,000 128,131 960,982. 50 15. Febr. 1910 50,000 437,500 49,906 4.36,677. 50 15. Aug. 1910 50,000 437,500 49,707 434,936. 25 Total 425,650 3,659,750 4.10,800 3,540,203. 75

Es wurden also 14,850 Zinscoupons mit einem Gesamtbeträge von Fr. 119,546. 25 bis zum Jahresschluss noch nicht zur Einlösung vorgewiesen.

Von der Vergünstigung der unentgeltlichen Aufbewahrung der Titel der eidgenössischen Anleihen durch die Wertschriftenverwaltung haben auch in diesem Berichtsjahre wenige Obligationsinhaber Gebrauch gemacht. Es sind Depotzertifikate ausgestellt worden : Anleihen Stückzahl Deponiert Anzahl der Couponsbogen Betrag von Zertifikate der Titel mit oder ohne

Fr.

1897 1903 1903 1909

2 4 1 4 1Î

50,000

123,500 12,000 88,500 274,000

50 247 24 177 498

ohne

T)

mit

T)

ohne

Y>

mit

·n

Dagegen wurden von den in Depot gegebenen Obligationen zurückgezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt :

530 Anleihen von

Anzahl der Zertifikate

,,.

1897 1903 1909

2 l 2

45,000 19,500 17,500

45 39 35

5

82,000

11!)

Belra

9

Stückzahl Deponiert der Titel mit oder ohne

. ,, k __ ^uPonsbo«e"

Fr.

ohne mit mit

,, ,, ,,

Ausserordentliche Kassen- und Bücherrevision.

Um sich zu versichern, dass die Beamten, welchen die Führung einer Hauptkasse anvertraut ist, ihren Verrichtungen pünktlich nachkommen, hat das Finanzdepartement von Zeit zu Zeit Kassenuntersuchungen anzuordnen. Als Organ dient ihm hierzu die Finanzkontrolle.

Im Berichtsjahre wurden einmal einer unvermuteten Kassenund Bücherrevision unterzogen: Die Einnahmenstellen der Bundeskanzlei für Drucksachen und Legalisationsgebühren, Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Bundesgericht, Verwaltung der Betreibungsformulare, Polytechnikum, Landesmuseum, Landesbibliothek, Amt für geistiges Eigentum, Kavallerieremontendepot, Abteilung für Befestigungsbauten, Festungsbureaux in Andermatt (mit Fortverwaltungen in Airolo und Andermatt) und St. Maurice, Zentralpulververwaltung, Pulverbezirke, Pferderegieanstalt, Konstruktionswerkstätte, .Kriegspulverfabrik, Munitionsfabriken Thun und Altdorf, Waffenfabrik, Munitionsdepot, Platzkriegskommissariat Tbun, Liegenschaftsverwaltung Thierachern, Münzstätte, Alkoholdepots Dslsberg, Burgdorf und Romanshorn, Handelsamtsblatt, landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten auf dem Liebcfeld, Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil, Hengsten- und Fohlendepots in Avenches, sämtliche Hauptzoll- und Kreispostkassen, Berset-Müller-Stiftung.

Ferner gelangten von den ständigen Bar Vorschüssen wieder eine Anzahl (21) zur unvermuteten Prüfung.

Nachfolgende Tabelle gibt die Bestände an, welche am Revisionstage in den obgenannten Kassen vorgefunden wurden:

Haupt-Zollkassen

Kreispostkassen

Militärkassen in Kassenrepräsentanzen

in bar

Total

iu bar

In Kassenrepräsentanzen

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Kassen l andererVefwaltungen

1 Basel

40,692.79

Fr.

285,569.99

326,262.78 Genf

50,780.89

173,180.23

223,961.12

Schaffhausen

12,844.33

192,469.46

205,313.79 Lausanne

58,840.59

424,368.78

483,209.37

Ch ili-

12,374.--

160,629.89

173,003.89 Bern

82,957.88

555,201.67

638,159.55

Lugano

10,614.02J

93,026.74

103,640.76 Neuenburg

61,264.84

352,855.06

414,119.90

6,074.91

270,234.44

276,309.35 Basel

32,297.92

74,033.01

106,330.93

52,845.83

162,651.79

215,497.62 Àarau

22,685.54

115,781.84

138,467.38

Luzern

26,758.05

122.515.20

149,273.25

i .

Zürich

266,650.88

361,947.02

628,597.90

,

Fr.

Fr.

Lausanne

F,

i 1

3-enf

i

1

St. Gallen

50,534.94

237,638.80

288,173.74

!

Chur

39,294.87

161,143.22

200,438.09

Bellinzonaj

53,299.80' i

398,541.12 Total 398.541. 12 1909 268,271.02

40,007.35' 102,837.15 i

229,259.92

135,445.88 1,164.582.31 1,300,028.19

: 745,366.20 2,627,702. 18J3.373.068.38 229,259.92;

386,2 16.99 696,801.86 1,088,018.85

il,307,386.24 2,059,264.36 3,366,600.60 152.987.47i

:

532

Wie sich aus obiger Aufstellung ergibt, weisen die Hauptzoll- und Kreispostkassen an Barschaft etwas über die Hälfte der Bestände auf, die sich 1909 vorfanden. Die Ursache dieser Veränderung liegt zum Teil darin, dass im Laufe des Jahres noch weitere Zoll- und Postämter in direkten Verkehr mit der Nationalbank gebracht wurden, was eine En(lastung der genannten Kassen und ein rascheres Abschieben der verfügbaren Gelder an die Nationalbank zur Folge hatte.

Über die Resultate der Kasseninspektionen geben die dabei aufgenommenen Protokolle Aufschluss, welche das Finanzdepartement zur Verfügung der Finanzkommission hält.

Revision der Inventare an Ort und Stelle.

Behufs Feststellung des Vorhandenseins der der Bundesverwaltung angehörenden Inventarbestände und ihrer zweckmässigen Aufbewahrung, sowie der richtigen Führung der Inventarbücher, sind alljährlich an Ort und Stelle eine Anzahl unvermutete Inventarrevisionen vorzunehmen.

Im Berichtsjahre wurden die Inventare folgender Verwaltungen revidiert: Inventar der forst- und landwirtschaftlichen Schule beim eidgenössischen Polytechnikum ; Mobiliar im Gebäude des eidgenössischen Gesundheitsamtes ; Armeemagazinc Ostermundingen und Thun ; Festungsproviant im Fort Savatan ; Zeughaus Thun (partiell); Hauptzollamt Pruntrut; Alkoholdepot Delsberg; Zentralmagazin für das Fuhrwesenmaterial der Oberpostdirektion; Kreispostdirektionen Basel und Nouenburg ; Postburcaux Liestal, Ölten, Solothurn, Biel, Chaux-de-Fonds, Locle und St. Immer: Mobiliar, Bureaugerätschaften und Fuhrwesenmaterial, sowie die Wertzeichenvorräte der genannten Kreispostdirektionen; Telegraphenund Telephonbureaux Liestal, Basel, Winterthur, Uster, Rapperswil, Wädenswil und Zug: Bureaugerätschaften, Linienbauvorratsmaterial, Werkzeuge und Apparate.

Bezüglich der Details dieser Revisionen wird auf die bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle verwiesen.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Unter der Kontrollierung der Buudeskasse ist die tägliche Prüfung des Kassenbrouillard und die zeitweilige Verifikation der Geldbestände verstanden.

533

Die Führung des Kassenbrouillard gab zu Bemerkungen nicht Anlass.

Bei der Verifikation der Goldbestände sind auseinanderzuhalten : a. die eigentliche Buudeskasse, welche dem laufenden G-eldverkehr dient; b. das Golddepot; c. das Gewölbe (Reservevorrat an Silber-, Nickel- und Kupfermünzen).

Zur Bundeskasse besitzt der Staatskassier allein die Schlüssel, ·während das Golddepot unter dreifachem und das Gewölbe unter zweifachem Verschlüsse stehen.

Die Bundeskasse und das Gewölbe wurden viermal unvermutet und achtmal in ordentlicher Weise, je am letzten Tage des Monats, revidiert.

Sowohl bei den unvermuteten als den ordentlichen Kassenstürzen ist jeweilen die Übereinstimmung des Buchbestandes mit dem Geldbestande festgestellt worden.

Über das Detail der an- den ßevisionstagen vorgefundenen Kassenbestände »eben die nachstehenden Tabellen Aufschluss.

a. JJìiiiidesliasse.

: i 1

Datum des Kassensturzes

Banknoten

Gold

Silber

Nickel

Kupfer

Appoint

Geldwerte Effekten

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

.

101,950. --

81,780. 15

1,573,075. 55

21,093. 99

2,416. 46

288. 53

747,814. 39

2,528,419. 07

28. Februar .

40,800. --

96,326. 35

2,035,744. 95

29,550. 45

1,521.45

123. 38

474,305. 06

2,678,371. 64

17. März , .

49,200. --

29,967. 05

1,476,439. 15

45,950. 45

2,424. 65

441. U

809,532. 56

2,413,954. 97

30. April . .

54,090. --

21,695. ]0

1,010,869. 07

29,404. 95

1,927.53

246. 10

445,773. 51

1,564,006. 26

30,745. 45

1,843. 59

297. 86

574,033. 07

1,887,969. 86

23,495-

·

1,296. --

128. 71

767,943. 90

1,797,801. 14

81. Januar

;

31. Mai

. .

231,690. --

22,019. 05

1,027,340. 84

14. Juni

. .

99,750. - -

29,054. 05

876,133.48

30. Juli

. .

114,550. --

46,337. 25

1,125,643. 19

36,085. 30

2,081. 04

134.10

321,915. 99

1,646,746. 87

.

102,650. --

41,354. 55

1,415,901. 33

35,351.85

1,404. 75

191. 38

876,076. 28

2,472,930. 14

24. September

135,400. --

129,567. 45

1,613,728. 74

39,315. --

1,986.--

502. 95

281,891. 78

2,202,391.92

31. Oktober .

56,400. --

233,764. 65

1,722,386. 51

16,564. 15

2,172. 89

338. 41

703,717. 29

2,735,343.90'

30. November

56,800. --

181,309. 85

1,702,819. 23

25,473. 25

1,984. 87

143. 96

971,941.42

2,940,472. 58

9. Dezember

73,290. --

129.753. Iß

] ,782,602. 80

23;050. --

2,622. --

212. 31

451,815. 15

2,463,246. 41

31. August

535 l». Gewölbe.

·»^^^···MMn^BM^Bn

Datum des Kassensturzes

3 1 . Januar . . . .

28. Februar . . .

1 7 . März . . . .

3 0 . April . . . .

31. Mai 1 4 . Juni . . . .

30. Juli 3 1 . August . . . .

24. September . .

31. Oktober . . .

30. November . . .

9. Dezember . . .

Silber

Nickel

Kupfer

Total

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,630,815 2,070,815 2.838,815 3,746,815 3,630,815 3,365,000 2,373,000 1,293,000 709,000 689,000 893,000 841,000

756,000 796,000 800,500 813,000 753,000 715,500 540,500 438,000 353,000 310,500 330,500 328,000

21,900 20,900 19,400 16,400 13,800 14,300 16,300 17,800 21,800 22,800 19,800 17,800

2,408,715 2,887,715 3,658,715 4,576,215 1,397,615 4,094,800 2.929,800 1,748,800 1,083,800 1,022,300 1,243,300 1,186,800

Die G - o l d d e p o t s c h r ä n k e , in welchen ein Betrag von lOMillionen Franken in Goldmünzen als Reserve für die ersten Kosten eines allfälligen Truppenaufgebotes niedergelegt ist, wurden im Berichtsjahre nicht geöffnet, da in denselben das Jahr hindurch keine Mutationen stattfanden.

Wie im Geschäftsbericht für das Jahr 1909 erwähnt wurde, ist bei der Bundeskasse -- parallel mit der Kassaführung -- eine von dieser unabhängige Kontrollbuchführung eingeführt worden.

Diese Kontrolle trat zu Anfang des Jahres 1910 in Tätigkeil und erweist sich als zweckentsprechend.

Wechsel und Depositen bei den bei der Bundeskasse akkreditierten Banken.

A. Wechsel.

Im Jahre 1910 fanden keine Diskontierungen von Wechseln mehr statt, da die verfügbaren Gelder jeweilen bei der schweizerischen Nationalbank in laufender Rechnung angelegt wurden.

Der offizielle Diskonto betrug am l. Januar 4 °/o, sank dann am 6. Januar auf 3*/2 %5 am 24. Februar auf 3 °/o und stieg dann sukzessive wieder bis auf 4'/s %, welcher Satz am 31. Dezember 1910 noch fortbestand.

536 B. Depositen.

Bei den -beim Bunde akkreditierten Banken waren Ende 1910 noch angelegt Fr. 520,477. 68 gegen Fr. 1,532,873. 15 im Vorjahre. Diese Verminderung rührt von dem im Monat Mary, erfolgten weitern Riickbezug von zirka Fr. 1,000,000 her, welche in laufender Rechnung bei der schweizerischen Nationalbank angelegt wurde.

Kontokorrente mit der schweizerischen Nationalbank.

Der Gesamtumsatz im Kontokorrentverkehr mit der Schweiz.

Nationalbank beläuft sich im Jahre 1910 auf Fr. 989,858,949. 78 gegen Fr. 803,301,595. 87 im Jahre 1909.

An dieser Bewegung nahmen teil: im Soli

im Haben

Fr.

Fr.

108,431,582. 25* 361,994,896. 87 28,333,012. 48

die Bundeskasse mit . . 106,679,344. 67 die Postverwaltung mit . . 360,490,611. 42 die Alkoholverwaltung . . 23,929,502. 05 491,099,458. 14 498,759,491. 64 Total wie oben

498,759,491. 64

989,858,949. 78

Das Saldoguthaben der Bundesverwaltung an der schweizerischen Nationalbank am Ende jedes Monats ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.

Verwaltnngsabteilung

Gelder mit Kündigungs- Gelder herrllhrend von Anleihen 1909, UnverzinsJederzeit verfügbare fristen von 10--30 Tagen, verzinslich zu 1 °/o unter Zeit der Rückzahlung liche Gelder, unbestimmt, Depots zu 2% verzinslich dem offiziellen Bankdiskonto, Zinsvergütung y/i% Minimum 2'/2%

1910 Ende

Fr.

Bundeskasse

Januar .

Februar März . .

April .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober.

November Dezember

Postverwaltung

Januar .

Februar März . .

April .

Mai . .

Juni . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

- 1,490,381. 87 - 1,896,364. 76 834,515. 98 2,110,071. 43 2,413,173. 36 537,144. 60 1,203,168. 01 172,759. 06 927,276. 92 1,117,636. 48 959,188. 73 1,422,706. 20

298,684. 63 974,101. 46 751,307. 06 1,145,201. 54 1,565,389. 18 341,968. 75 -

Fr.

Fr.

4,932,158.

2.432,158.

932,158.

932,158.

932,158.

1,961,374.

1,961,374.

1,961,374.

1,461,374.

4,161.374.

5,661,374.

6,594.260.

-- .__

30 30 30 30 30 -- -- -- -- -80

4,158,888.

4,158,888.

4,158,888.

4,158,888.

4,158,888.

4,226,470.

4,226,470.

4.226,470.

4,226,470.

4,226,470.

4,226,470.

4,226,470.

-- -- --

Fr.

10 10 10 10 10 -- -- -- -- -- --

100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000

200,000 200,000 200,000 200,000 200,000 200,000

Venvaltimgsabteiluiig

Gelder mit Kündigungs- Gelder herrUhrend von Jederzeit verfügbare fristen von 10-- 30 Tagen, Anleihen 1909, UnverzinsGelder, verzinslich zu 1 °/o unter Zeit der Rückzahlung liche zu 2°/o verzinslich dem offiziellen Bankdiskonto, Depots.

unbestimmt, 00 Minimum 2'/2°/o Zinsvergütung S'A '

1910 Ende

Fr.

Postverwaltung

Alkoholverwaltung . . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

Januar .

Februar März .

April .

Mai . .

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober Xovember Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,223,001.

2,144,269.

996,141.

3,238,736.

2.103,630.

1,413,820.

Fr.

92 77 74 66 31 63

110.470- Ho 155.280. 07 - 332,139. 49 - 97,8,ci3. 45 - 82.264. 70 -- 169J1Ö7. 68 8,224. 77 260,919. 75 228,238. 39 1,975,963. -- 272,480. 45 138.011. 15

-- -- 1,000,OUO. -- 1,000,000. - 2,000,000.

Fr.

__

-- 1,000,000. 300.000.

--

_ .

--

'_ 400,000.

3,200,000.

3,200,000. -- 4,200,000. · 5,000.000.

--

_., ~

Fr.

200.000 ' 200,000 i 500,000 500,000 l 500,000 500,000

20,000 l 20,000 20,000 , 20,000 20,000 i 20,000 20,000 20,000 !

20,000 20,000 .

20.000 20,'uOO

539 Von der Bundeskasse wurden der schweizerischen Nationalbank behufs Ausrichtung der an dio Kantone zu leistenden jährlichen Entschädigungen ftir den Ausfall der Notenemissionssteuer bis Ende 1910 folgende Vorschüsse gemacht: im Jahre 1909 im Jahre 1910 Total Vorschuss bis Ende 1910

Fr. 2,425,859. 98 ,, 1,783,779. 25 Fr. 4,209,639. 23

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Die in den Titelbeständen der eidgenössischen Wertschriften, Spezialfonds, Depots und Kautionen sich ergebenden Mutationen unterliegen der Kontrollierung durch die Finanzkontrolle, welche zu diesem Zwecke, unabhängig von der Wertschriftenverwaltung, die nötigen Lagerbücher führt und je einen der Schlüssel zu den Wertschriftenschränken besitzt. Die Bordereaux über An- und Verkäufe von Wertschriften sind von der Finanzkontrollo auf Grund der vom Finanzdepartement getroffenen Verfügungen zu verifizieren. Im weitern hat dieselbe über den richtigen Eingang von ausgelosten oder verkauften Titeln, von fälligen Zinsen etc.

zu wachen und das Protokoll über die Schrankverhandlungen zu führen.

Im Berichtsjahre haben 56 Schrankverhandlungen an deu Schränken mit dreifachem Verschluss (Finanzdepartement, Wertschriftenverwaltung und Finanzkontrolle) stattgefunden. Der unter zweifachem Verschluss (Wertschriftenverwaltung und Finanzkontrolle) stehende Schrank, dienlich zur vorübergehenden Aufbewahrung von Werttiteln und Wertschriftenhinterlagen aller Art, musste täglich geöffnet werden.

Die gemäss bundesrätlicher Vorschrift vom 2. November 1875 alljährlich vorzunehmende Nachzählung sämtlicher Titel und Couponsbogen ergab Übereinstimmung zwischen Solletat und Effektivbestand.

Hinsichtlich der fälligen Zinse und des Erlöses von verkauften oder ausgelosten Titeln kann konstatiert werden, dass deren Inkasso stets richtig und rechtzeitig erfolgte.

Der gesamte Kontrolldienst bei der Wertschriftenverwaltung wickelte sich ordnungsgernäss ab.

540 Kontrollierung des Banknoteninspektorates.

Die Ausübung der Kontrolle fand nach Massgabe der bundesrätlichen Instruktion vom 4. Juli 1890 statt, ohne zu Bemerkungen Anlass zu geben.

Infolge der eingetretenen Änderungen in der Geschäftstätigkeit beim Inspektorat der Emissionsbanken sind die Funktionen der Finanzkontrolle bei dieser Amtsstelle auf ein Minimum beschränkt, so dass der mit dieser Aufgabe betraute Beamte hauptsächlich bei der Rechnungsrevision beschäftigt werden konnte.

Der Bestand des Depots von 30 Millionen Franken Staatskassenscheinen, welche unter Verschluss des Chefs des Finanzdepartements, der Finanzkontrolle und der Banknotenkontrolle stehen, hat im Berichtsjahre nicht geändert und wurde infolgedessen auch keiner Verifikation unterzogen.

III. Banknot«nkontrolle.

Bis zum 20. Juni 1910 haben sämtliche schweizerischen Emissionsbanken den Gegenwert ihrer noch ausstehenden Noten der schweizerischen Nationalbank einbezahlt und es ist mit diesem Tage das Inspektorat der Emissionsbanken nach einer 28jährigen Tätigkeit seiner Funktionen als Kontrollbehörde gegenüber diesen letztem enthoben worden.

Durch diese Einzahlung haben sich die Emissionsbanken von ihren Verpflichtungen gegenüber den Noteninhabern befreit und unterstehen nicht mehr den Kontrollbestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1881.

Nach Vorschrift von Art. 87 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 haben die auf 20. Juni 1910 noch bestehenden Banken Verzeichnisse ihrer noch ausstehenden Noten angefertigt und abgeliefert; für die Banken, welche vor dem 20. Juni 1910 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, hat das Inspektorat die bezüglichen Verzeichnisse angefertigt.

Die Kontrolle über den Rückzug der noch ausstehenden Noten kann demnach in zuverlässiger Weise geführt werden.

Personelles.

Mit dem Aufhören der Tätigkeit der Emissionsbanken haben sich die Arbeiten des Inspektorates in einem gewissen Masse vermindert. Eine Stelle wurde schon früher unbesetzt gelassen, zwei

541

Beamte sind in ändern Abteilungen des Departementes verwendet . worden.

Die Reorganisation des Dienstes des Inspektorates soll nächstens ·erfolgen, wobei auch die Personalfrage ihre Erledigung finden wird.

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den sieben Banken, welche vor dem Inkrafttreten des 'Gesetzes vom 8. März 1881 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, existieren noch vier.

Nach ihren Angaben betragen ihre noch ausstehenden Noten .auf 31. Dezember : 1909 1910 Fr.

Fr.

bei der Eidgenössischen Bank A.-G. in Zürich 54,750 54,650 T, ,, Bank in Glarus 29,090 29,090 ,, ,, Leihkasse Glarus 2,590 2,590 ,, ,, Banque populaire de la Broyé in Payerne 820 820 Total 87,250 87,150 ·so dass im Jahr 1910 für Fr. 100 Noten eingelöst wurden.

Stand der Emissionsbanken.

Von den 25 Emissionsbanken, welche auf 31. Dezember 1909 noch bestunden, haben die fünf nachstehenden vor dem 20. Juni 1910 auf ihr Emissionsrecht verzichtet: die St. Gallische Kantonalbank auf den 15. Januar 1910, ., Busler Kantonalbank auf den 15. Februar 1910, ,, Thurgauische Kantonalbank auf den 2. März 1910, ,, Ersparniskasse des Kantons Uri auf den 10. März 1910, ,, Aargauische Bank auf den 2. April 1910.

Die übrigen 20 Banken haben den durch das Gesetz festgesetzten Termin vom 20. Juni 1910 abgewartet, : um ihre Emissionsgeschäfte zu liquidieren und den Saldo des Gegenwertes ihrer noch ausstehenden Noten an die schweizerische Nationalbank einzuzahlen. Es sind dies : die Basellandschaftliche Kantonalbank mit . . Fr. 201,000 ., Kantonalbank von Bern mit ,. 1,365,500 ,, Crédit agricole et industriel de la ßroyo mit ., 68,150 .fl Graubündner Kantonalbank mit . . . . ,.

282,500 Übertrag Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. I.

Fr. 1,917,150 39

542

Übertrag Fr. l,»17,1.50 die Luzerner Kantonalbank mit 42(5,000 Appenzell A.-Rh.

Kantonalbank mit .

.

.'

!

239,300 ·» '.'. 2,011,000 ;·> Zürcher Kantonalbank mit l 95,900 fi Banque cantonale fribourgeoise mit Banque cantonale vaudoise m i t . . . . ., 790,000 Ti Kantonale Spar- und Leihkasse von NidT) waiden mit 78,(>00 Banque cantonale neuchâteloise mit 548,450 11 Schaffhauser Kantonalbank m i t . . . .

189,900 11 Glarner Kantonalbank mit 177,200 ;i 357,000 ·li Solothurner Kantonalbank m i t . . . .

08,350 'li Obwaldner Kantonalbank m i t . . . .

Kantonalbank v o n Schwyz m i t .

.

.

.

245,000 11 315,950 ·li Banque de TEtat de Fribourg mit .

208,750 n Zuger Kantonalbank mit Banca popolare di Lugano mit .

.

.

.

252,050 n 63,000 11 Appenzell I.-Rh. Kantonalbank mit .

Totalbetrag Fr. 7,983,600 Die Tabelle I der Beilagen verzeigt für jedes Vierteljahr den Betrag der von den Emissionsbanken oder von der schweizerischen Nationalbank für die Banken, welche schon vor dem 20. Juni 1910 auf ihr Emissionsrecht verzichtet hatten, zurückgezogenen Noten. Der Betrag dieser Noten belauft sich auf 31. Dezember 1910 auf Fr. 235,097,100 so dass noch für ,, 9,652,900 ausstehend sind, was den Stand der ursprünglichen Emission ausmacht mit Fr. 244,750,000' Die schweizerische Nationalbank wird noch während 30 Jahren, vom 20. Juni 1910 hinweg, die ausstehenden Noten der in dieser Tabelle angeführten Banken einlösen; für diejenigen Banken, welche schon vor dem 20. Juni 1910 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, läuft die Einlösungsfrist vom Datum der Übernahme durch die Nationalbank an.

Auf 31. Dezember 1909 setzte sich die Emission der Banken, inbegriffen derjenigen, welche schon vorher auf ihr Emissionsrecht verzichtet hatten, zusammen aus 334,446 Noten irn Betrage von Fr. 29,598,450, so dass nach Abzug von 229,183 Noten im Betrage von Fr. 19,945,550, welche im Jahr 1910 zurückgezogen wurden, auf 31. Dezember 1910 noch 105,263 Noten im Ketrage von Fr. 9,652,900 ausstehend waren.

Tabelle 1.

Stand der Banken, deren Noten während den, nach Art. 86 des Gesetzes vom 6. Oktober 1 905, festgesetzten Terminen zurückgezogen wurden.

1 Bewilligte Emission

Enilssioiishaiilcen

2. Basellandschaftliche Kantonalbank

.

6. Crédit agricole et industriel de la Broyé 12. Graubündner Kantonalbank 1 3 . Luzerner Kantonalbank .

.

. . . .

.

.

. .

21. Zürcher Kantonalbank 24. Banque cantonale fribourgeoise 26. Banque cantonale vaudoise

.

· .

.

.

30. Banque cantonale neuchâteloise , 33.

34.

35.

36.

38.

39.

40.

42

Glarner Kantonalbank .

Solothurner Kantonalbank Obwaldncr Kantonalbank .

Kantonalbank von Schwyz Banque de l'Etat de Friboui-g Zuger Kantonalbank Banca popolare di Lugano Appenzell I -Rh Kantonalbank

·

.

. . .

. .

. .

.

. .

. .

Betrag: «lei- ziii-iiokgrezogeneu JVoten

: 1. Quartal II. Quartal ;20,SeptrabcM907 20. Dezember 1907

Fr.

Fr.

Fr.

3,000,000 20,000,000 1,000,000 4,000,000 6,000,000 3,000,000 30,000,000 1,500,000 12,000,000 1,000,000 8.000,000 2,500,000 2,500,000 5,000,000 1,000,000 3,000,000 5,000,000 3,000,000 4,000,000 1,000,000

250,000 2.460,000 85,000 335,000 500,000 250,000 2,866,700 165,000 1.150,000 68,400 750,000 169,000 300,000 420,000 85,000 203,000 416,600 250,000 335,000 100,000

250,000 1,480,000 115,000 335,000 500,000 250,000 2,533,300 160,000 850,000 76,600 650,000 208,000 200,000 420,000 90,000 212,000 416,600 250,000 335,000 100,000

11,158,700

9,431,500

116,500,000

III. Quartal 20. März 1908 Fr.

VII. Quartal IV. Quartal | V. Quartal 1 VI. Quartal 20, Juni 1908 l20,Septemberl908 20. Dezember 1908 1 20. März 1909

i 250,000 Fr.

Vt

250,000

250,000 1,180,000 1,580,000 1,730,000 100,000 70,000 85,000 430,000 250,000 350,000 500,000 500,000 500,000 250,000 198,000 250,000 2,800,000 2.100,000 2,500,000 100,000 205,000 90,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 85,000 80,000 85,000 620,000 650,000 700,000 209,000 209,000 209,000 200,000 200,000 200,000 420,000 590,000 250,000 45,000 50,000 150,000 185,000 241,500 253,500 298,850 244,350 616,600 226,150 243,600 276,750 340,000 330,000 330,000 64,000 75,000 91,000 10,166,850

8,710,000

9,409,450

VIII. Quartal IX. Quartal X. Quartal XI. Quartal 20. Juni 1909 20. September 1909 20. Dezember 1909 20. März 1910

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

250,000 250,000 250,000 250,000 230,000 220,000 1,570,000 1,800,000 1,780,000 1,720,000 1,380,000 1,440,000 50,000 95,000 100,000 65,000 75,000 60,000 500,000 170,000 300,000 300,000 375,000 265,000 500,000 500,000 500,000 500,000 390,000 475,000 250,000 237,000 250,000 250,000 190,000 250,000 2,400,000 2,500,000 2,700,000 2,200,000 2,490,000 2,150,000 138,000 102,000 113,000 83,000 90,000 108,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 1,000,000 945,000 80,000 105,000 75,000 70,000 84,850 81,550 680,000 650,000 665,000 670,000 650,000 533,000 303,500 206,000 181,500 141,000 179,000 209,000 200,000 200,000 200,000 200,000 180,000 150,000 250,000 420,000 570,000 410,000 405,000 333,000 80,000 95,000 100,000 65,000 63,000 72,000 250,000 250,000 250,000 250,000 200,000 320,000 450,300 394,300 687,650 292,500 349,050 378,600 250,000 253,500 250,000 219,950 220,700 257,850 335,000 335,000 330,000 339,250 322,000 298,900 96,000 70,000 86,000 89,000 73,000 61,850 9,904,150

9,962,000

9,929,800

8,919,200

8,999,100

8,608,750

XII. Quartal 20. Juni 1910

'/M Seile 542.

Total Betrag der auf deu 20. Juni 1910 zurückgezogenen !! noch. ausNoten

;

MM

noch ajs

j stehenden Noten j gszog e,,enNoten E stehendenNot«n!

Fr.

Fr.

99,000 514,500 31,850 107,500 209,000 135,700 749,000 50,100 265,000 30,000 233,550 86,100 92,800 155,000 36,650 1 40,000 138,650 92,750 117,800 31,150

2.799.000 18,634.500 931,850 3,717,500 5,574,000 2,760,700 27.989,000 1^404,100 11,210,000 921,400 7.451,550 2,310,100 2,322,800 4,643,000 931,650 2,755,000 4,684,050 2,791.250 3,747,950 937,000

201,000 1.365,500 68,150 282,500 426,000 239.300 2.011.000 ' 95,'900 790,000 78,600 548,450 189,900 177,200 357.000 68^350 245,000 315,950 208,750 252.050 63,000

3,316,100

108,516,400

7,983,600

Fr.

Betrag: der

: vom 20. Juni bis' auf den ! ; 31.Dez._ 1910 31. Dez. 1910[ . j

Fr.

Fr.

126,000 75,000 942,000 423,500 46,000 22,150 190,000 92,500 285,000 141,000 156,000 · 83.300 644^000 1,367,000 65,900 j 30^000 547,000 ' 243,000 51,000 i 27,600 355,000 193,450 125,000 j 64.900 119,000 !

58,200 231,000 l 126.000 1 21,350 47,000 1 96,000 149,000 106,950 209,000 134,000 i 74,750 89,050 163,000 37,000 26,000 !

2,638,700

5,344,900

Stand der Banken, welche vor dem 20. Juni 1910 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben.

ISmissionsbanlken

Datum des Verzichtes auf das Emissionsrecht

1. Quartal II. Quartal 20, September 1907 20. Dezember 1907

III. Quartal 20. März 1908

VI. Quartal VII. Quartal IV. Quartal V. Quartal 20, Juni 1908 20. September 1908 20, Dezember 190£ 20. März 1909

VIII. Quartal 20. Juni 1909

X. Quartal IX. Quartal 20,Seplembcr1909 20. Dezember 1909

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,200,000 14,000,000 170,000 2,000,000 1,000,000 18,000,000 5,000,000 Ì 450,000 650,000 6,000,000 100,000 1,000,000 871,600 3,000,000 1,000,000 150,000 24,000,000 11,300,000 24,000,000 13,100,000 1,750,000 5,000,000 3,500,000 300,000 1,500,000 125,000 8,000,000 210,000 2,250,000 1,090,000 10,000,000

1,200,000 170,000 1,100,000 450,000 475,000 100,000 1,078,400 100,000 5,800,000 4,900,000 1,340,000 300,000 125,000 4,045,000 1,120,000 1,310,000

1,200,000 210,000 10,250,000 450,000 645,000 390,000 425,000 245,000 2,850,000 2,250,000 865,000 1,549,000 125,000 1,950,000 540,000 1,300,000

1,100,000 190,000 2,215,000 450,000 500,000 155,000 245,000 190,000 1,140,000 1,130,000 345,000 576,000 125,000 615,000 210,000 700,000

1,150,000 60,000 540,000 350,000 410,000 50,000 1,950 76,950 520,000 4,950 210,000 305,000 118,000 320,000 1,950 700,000

1,150,000 585,000 1,165^000 350.000 465.000 85,000 133,050 88,050 580,000 965,050 70,000 95.000 114,000 160,000 148,050 600,000

1,200,000 255,000 300,000 550,000 575,000

1,300,000 80,000 230,000 350,000 440,000 40,000

1,000,000

55,000 50,000 310,000 275,000 80,000 95,000 125,000 150,000 45,000 700,000

900,000

1,200,000 105,000 150,000 370,000 453,000 35,000 60,000 40,000 100,000 165,000 90,000 40,000 115,000 105,000 65,000 700,000

32,466,600

23,613,400

25,244,000

9,886,000

4,818,800

6,753,200

4,765,000

3,665,000

Fr.

15. Januar 1910 1. St. Gallische Kantonal bank 17. September 1908 4. Banca cantonale ticinese 20. Dezember 1907 5. Bank in St. Gallen 2. März 1910 7. Thurgauische Kantonalbank 2. April 1910 8. Aargauische Bank 31. Dezember 1907 9. Toggenburger Bank .

.

.

10. Banca della svizzera italiana 1. August 1907 1 1 . Thurgauische Hypothekenbank . . . . 31. Januar 1908 20. Juni Ì907 20. Juni 1907 17. Bank in Basel 1. August 1907 18. Bank in Luzern 23. Bank in Schaffhausen 2. Januar 1908 10. März 1910 2 7 . Ersparniskasse d e s Kantons U r i . . . .

20. September 1907 31. Banque commerciale neuchâteloise 20. September 1907 37. Credito ticinese 41 Basier Kantonalbank 15. Februar 1910

Total Betrag der auf den 20. Juni 1910

Beti-ag-
Bewilligte Emission

128,250,000

Fr.

200,000

125,000

200,000 400,000 387,000

100,000 195,000 «0,000 113,000 60,000 500,000

XI. Quartal

XII. Quartal

20, März 1910

20. Juni 1910

zurückgezogenen Noten

Fr.

Fr.

Fr.

665,000 270,000 565,000

665,000 63,000 173,000 33,800 188,500 30,000 200,000 190,000 75,000 33,000

80,000 300,000

55,000 32,000 500,000

13,030,000 1,888,000 17,323,000 4,473,800 5,554,000 955,000 2.900,000 '940,000 23,100,000 23,175,000 4,825,000 3.373,000 1J290,000 7,670,000 2,162,000 9,300,000

,

Betrag der

vom 20. Juni bis auf den 3l. Dez. 1910 3l. Dez. 1910 noch auszurücknoch ausstehenden Noten gezogenen Molen stehenden Noten

Fr.

970,000 112.000 677,000 526,200 446,000 45.000 100,000 60,000 900,000 825,000 175,000 .

127,000 ; 21.0.'000 ; 330,000 ' 88,000 !

700,000

Fr.

331.000 24,000 11 1.000 320.200 156.000 16.000

10,000

22,000 ·200.000 162.000 ·28.000 22,000 135.000 105ÌOOO 15.000 321.000

F

--- :

639,000 88,000 566,000 206,000 290,000 · 29,000 : 85,000 38,000 700,000 663,000 147.000 '· 105^000 75,000 225,000 73,000 379.000

3,035,000 3,793,000 1,680,500 2,238,300

121,958,800 108,516,400

6,291,200 1,983.200 7,983,600 i 2,638.700

4,308,000 5,344,900

Total

230,475,200

14,274,800 .' 4.621.900 li

9,652,9i':0

i

543 Zurückgerufene Noten.

Die Einzahlungen der Banken mit hinfälliger Emission für ihre zurückgerufenen Noten an die eidgenössische Staatskasse betrugen : Fr.

für nicht eingelöste Noten des alten Typus . . 1,739,490. 07 ,, ., ., ., ,, neuen ,, . . 3,987,550. -- Total 5,727,040. 07 Hiervon wurden von der eidgenössischen Staatskasse bis zum 31. Dezember 1909 eingelöst : Fr.

an Noten des alten Typus . .

968,013. 65 ,, ,, ,, neuen ,, . . 3,884,250.und im Berichtsjahre : Fr.

an Noten des alten Typus 1,230 ,, ,, ., neuen ',, 6,900 im Total bis 31. Dezember 1910 4,860,393. 65 Der Betrag der noch nicht vorgewiesenen Noten beläuft sich somit auf 866,646. 42 wovon Fr. 770,246. 42 in Noten des alten Typus und .a 96,400. -- ,, ,, ., neuen ,, Von dieser Summe von Fr. 866,646. 42 wurden in den Jahren 1886 und 1888 dem Invalidenfonds Fr. 637,063. 45 zugewiesen (Art. 52, AI. 3, des Gesetzes vom 8. März 1881).

Der Rest von Fr. 229,582. 97 bildet den Buchsaldo bei der eidgenössischen Staatskasse auf 31. Dezember 1910.

Die im Jahre 1909 von der eidgenössischen Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Betrage von Fr. 16,200 wurden nach den Bestimmungen des Regulativs vom 13. Oktober 1885 im Berichtsjahr durch Feuer vernichtet.

Falsche Noten.

Am 4. Dezember 1910 wurde in Zürich ein Individuum verhaftet, welches versucht hatte, falsche 100 Fr. Noten der schweizerischen Nationalbank auszugeben. Infolge glücklicher Verumständungen konnten in Basel seine Komplizen ebenfalls verhaftet und das vorhandene Material, Platten etc., welches zur Anfertigung dieser Falsifikate gedient hatte, bchändigt werden.

544

Die Untersuchung, welche gegenwärtig geführt wird, liât ergeben, dass der Hauptschuldige dieser Fälscher schon früher wegen Begehung des nämlichen Deliktes in Österreich verurteilt worden ist.

Defekte und zurückgezogene Noten.

a. Emissionsbanken.

Während dem Berichtsjahre sind von den Emissionsbanken und der schweizerischen Nationalbank dem Inspektcrat in 237 Sendungen abgeliefert worden : 98,079 Noten zu Fr. 50 = Fr. 4,903,950 133,241 ., ., ., 100 = ,, 13,324,100

2,857 ; ; ; soo = ,, 1,428,500 809

,,

.,

,, 1000 = ,,

809,000

234,986 Noten im Betrage von Fr. 20,465,550 In. obigen Zahlen sind inbegriffen 5803 Noten im Betrage von Fr. 520,000, welche am 31. Dezember 1909 eingegangen, aber erst im Jahre 1910 vernichtet wurden.

Im Jahr 1909 wurden in 377 Sendungen 561,879 Noten im Betrage von Fr. 53,070,100 abgeliefert.

Alle diese Noten wurden, nachdem sie verifiziert und kontrolliert waren, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und in Gegenwart eines beeidigten Notars im Berichtsjahr durch Feuer vernichtet.

Die noch beim Inspektorat in Reserve liegenden Notenformuliire der Emissionsbanken: 21,949 Stück zu Fr. 50 28,408 ,.

,, ,, 100 1,899 ,, ,, ,, 500 733 ,, ,, ,,1000 wurden unter der nämlichen Aufsicht in Gegenwart des Notars im Berichtsjahr durch Feuer vernichtet.

Den betreffenden Banken wurde ein Auszug des aufgenommenen Verbalprozesses über diese Vernichtung zugestellt.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 8. Mürz 1881 bis Ende 1910 wurden vernichtet:

545 4,429,849 Noten à Fr. 50 4,695,378 ,, ,, ., 100 282,743 ., ., ,, 500 94,708 ,, ,, ,, 1000

= = = =

Fr. 221,492,450 ,, 469,537,800 ., 141,371,500 ., 94,708,000

9,502,678 Noten im Betrage von Fr. 927,109,750 Die nachstehende Tabelle zeigt die Zahl und den Nominalwert der in den Jahren 1901--1910 vernichteten Noten : 1901 522,807 Noten im Nominalbetrag von Fr. 58,880,850 1902 486,856 ° ,, ,, ,, ., ,, 50,817,850 1903 534,690 ,, ., ,, ., ,, 54,777,050 1904 466,428 ,, ,, ,, ,, ,, 43,715,100 1905 474,204 ., ,, .,, ,, ,, 48,897,850 190© 448,465 ., ., ,, ., ., 47,265,000 1907 953,590 ',, ., ,, ,, ,, 97,728,950 1908 927,803 ,, ,, ,, fl 86,176,700 fl 1909 561,879 ,, ., .n ., ^ 53,070,100 1910 234,986 ,, ,, ,, '.n ,, 20,465,550 b. Nationalbank.

Die schweizerische Nationalbai^k hat bis zum 31. Dezember 1910 von ihren Noten zurückgezogen und dem luspektorat der Emissionsbanken zur Kontrollierung und Vernichtung eingesandt: 126,000 Noten à Fr. 50 ...

Fr. 6,300,000 79,500 ,, ,, ,, 100 ...

,, 7,950,000 1,550 ,, ,, ,, 500 ...

., 775,000 1,825 ,, w fl 1000 . . . ; 1,825,000 Total 208,875 Noten im Nominalbetrag von Fr. 16,850,000 Diese Noten werden vernichtet, sobald das neue Reglement über das Inspektorat durch den Bundesrat genehmigt ist.

Das vom Inspektorat aufgestellte und von der Finanzkontrolle geprüfte Inventar gibt Aufschluss über den Stand des am 31. Dezember 1910 in den Kassen des Inspektorats vorhandenen Notentnaterials, Platten und Clichés.

Bankausweise.

Nach Art. 43 des Gesetzes vom 8. März 1881 waren die Emissionsbanken verpflichtet, dem Inspektorat jede Woche die

546 Wochensituation, jeden Monat die Monatsbilauz und am Schlüsse des Jahres die Gewinn- und Verlustrechnung nebst der Jahresschlussbilanz zur Prüfung einzusenden.

Infolge der Liquidation ihrer Notenemission haben sich diese Banken ihrer Verpflichtungen entledigt und sind nicht mehr gehalten, die nach dem oben angeführten Gesetze verlangten Rechnungsausweise einzuliefern.

Aus diesem Grunde fehlen uns die nötigen Unterlagen zu Vergleichungen in diesem Kapitel mit den Zahlen von 1909.

Die Tabelle II der Beilagen bringt noch für die letzte Periode der Liquidation der Emission im Jahr 1910 die hauptsächlichsten Positionen der Emissionsbanken als Fortsetzung der Tabelle im letzten Berichte.

Art. 12 des Gesetzes vom 8. März 1881 bestimmte, dass 60 °/o der Emission durch Hinterlage von Wertschriften oder Kantonsgarantie zu decken seien. Da sich die Banken ihrer Verpflichtungen gegenüber den Noteninhabern entledigt haben, wurden die von ihnen geleisteten Deckungen hinfällig und sind den betreffenden Banken wieder zurückgestellt worden.

An der Hand der von den Emissionsbanken veröffentlichten Jahresberichte kann man die Wahrnehmung machen, dass bis jetzt die Aufgabe der Notenemission die Erträgnisse der Banken nicht stark beeinflusste. Um den Kntgang der Emission zu kompensieren, hat zudem die Mehrzahl der Banken ihr Betriebskapital erhöht. Befreit von den Verpflichtungen, welche ihnen das Gesetz vom 8. März 1881 auferlegte, können sich die Banken nun eingehender auf Gebiete der Geschäftstätigkeit verlegen, die der Nationalbank verschlossen sind.

Diskontosätze.

Der offizielle Diskontosatz stand zu Beginn des Berichtsjahres auf 4'°/o; am 6. Januar ging er auf 3 1 /2°/o und am 24. Februar auf 3 °/o zurück.

In der Voraussicht der Herbstbedürfnisse wurde der Diskonto am 4. August auf 3i/2°/o^ am 22. September auf 4% und am 27. Oktober auf 472 °/o erhöht.

Der Jahresdurchschnitt betrug 8,51 % g9gen 3,sa % im Jahre 1909, das Minimum 3 °/o gleich wie im Vorjahr, das Maximum dagegen 4Yä°/o gegen 4°/o im Jahre 1909.

Der Durchschnitt des Privat-Diskonto belief sich auf 0,30 °/o gegen 2,78 % im Jahr 1909.

Banknotenkontrolle.

Tabelle IL

General-Situation

Zu Seite 546.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche vom 8. Januar bis 18. Juni 1910.

1O1O

Emission

Ausgewiesene Zirkulation

Effektive Zirkulation

Notenreserve

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Verfügbare Zirkulation (40°/o der Barschaft Zirkulation)

Total Barvorrat

Noten anderer Emissionsbanken

Übrige Kassabestände

Zahlen in Tausend Franken

8. Januar

15.

22.

29.

,, l ,,

5. Februar 12. ,, 19. ,, 26.

l 5. März 12. ,,

ig. ,,;

26.

2. April 9

- » 16. l 23. ,, 30. ,, 7. Mai 14. ,, 2l. l 28. ,, 4. Juni 11. ,, 18. ,,

25,303

24,381

23,989

1,314

9,753

5,015

20,767 20,547 19,554 19,469 18,495 15,602 15,442 14,882 13,985 12,838 12,641 11,300 11,285 10,789 10,664 10,359 10,359 9,418 9,400 9,210 9,210 9,056

20,107 19,859 18,927 18,790 15,909 14,972 14,610 14,120 12,433 12,359 11,865 11,220 11,144 10,460 10,383 10,164 10,153 9,254 9,247 9,069 9,061 8,290

19,928 19,682 18,740 18,576 15,761 14,845 14,507 14,038 12,360 12,246 11,802 11,127 11,061 10,390 10,329 10,115 10,093 9,206 9,188 8,993 8,993 8,241

839 865 814 893 2,734 757 935 844 1,625 592 839

8,043 7,942 7,571 7,516 6,363 5,989 5,844 5,648 4,973 4,943 4,746 4,488 4,457 4,184 4,153 4,066 4,061 3,702 3,699 3,628 3,624 3,316

5,401

8,364

7,943

7,893

173

224 399 335 244 266 212 212 217 217 815 471

3,177

5,248 4,861 4,463 5,031 4,564 3,810 3,339 3,760 3,722

3,253 3,562 3,638 4,124 4,041 3,412 3,677 3,953 4,140 3,879 3,593 4,070 3,926

14,768 13,444 13,190 12,432 11,979 11,394 10,553 9,654 8,987 8,733 8,665 7,999 8,050 8,095 8,308 8,194 7,478 7,738 7,655 7,839 7,507 7,217 7,386

7,103

Verhältnis Offizieller des BarDiskontosatz vorrats zu der Schweiz der effektiven Nationalbank Zirkulation

1O1O

Prozente

393

8,409

179 174 187 214 147 127 103 82 73 112 62 93 83 70 54 49 60

7,081 7,601 5,166 6,388 6,136 5,005 4,968 5,244 4,022 4,727

48

59 76 67 49 49

3,994 5,780 4,576 4,586 4,701 5,345 4,573 5,273 5,146 4,476 4,164 4,038 4,111

2,530 1,655

3,036 1,494 1,738 1,651 1,402 1,900 1,718 1,566 1,530 1,610 1,705 1,370

1,230 2,122 1,375 1,307 1,397 1,549 1,430 1,371 1,454 1,443

61,1 | 3,50 67,5 67,0 66,3 64,5 72,3 71,1 66,6 64,0 70,7 70,8 67,8 72,3 73,2 80,0 79,3 73,9 76,7 83,2 85,3 83,5 80,2 89,6

90,0

3,50 3,50 3,50 3,50 3,50 3,50

3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00

8. Januar

15.

22.

29.

,, ,, ,,

5. Februar 12. ,, 19. * 26. ,, 5. März 12. ,, 19. ,, 26. ,, 2 April 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 7. Mai 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. Juni 11. ,, 18. ,, .

547

Bei Vergleichung dieser Diskontosätze mit denjenigen des Vorjahres kann konstatiert werden, dass dieselben trotz einer leichten Erhöhung, für Handel und Industrie günstig waren. Diese Erhöhung beweist, dass sich die Geschäfte entwickeln und die Situation in Handel und Industrie sich fortwährend bessert, was sich in den Mehreinnahmen der Eisenbahnen und den Erträgnissen ·der Zölle kundgibt.

Diese Entwicklung wird voraussichtlich eine weitere Erhöhung des Diskontosatzes nach sich ziehen, was auf die Erträgnisse der Nationalbank nicht ohne Einfluss bleiben wird.

Jährlicher Durchschnitt des Diskontosatzes für die Länder, welche für unsere Verhältnisse am meisten in Betracht kommen : Frankreich

Jahr

Schweiz

1901

3,98 %

3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo 3,oo

Deutschland

% ,, ,, ,, ,, ,,

4,io %

Belgien 3,28

%

England 3,78 %

1902 3,77 ,, 3,82 ,, 3,00 ,, 3,32 ,, 1903 3,84 ,, 3,17 ,, 3,76 ,, 4,06 ,, 1904 4,22 ,, 3,oo ,, 3,29 ,, 4,05 ,, 1905 4,05 ,, 3,83 ,, 3,18 ,, 3,01 ,, 1906 5,13 ,, 3,84 ,, 4,26 4,76 ,, 1907 6,08 ,, 4,94 ,, 4,92 ,, 4,9S y, 3,46 ,, 1908 3,72 ,, 3,04 ,, 4,76 ,, 3,55 .,, 3,oo fl 1909 3,11 ,, 3,ii ,, 3,22 ,, 3,93 ,, 3,oo ,, 4,12 ,, 1910 3,51 ,, 4,35 ,, 3,00 ,, 3,78 ,, Mit dem Vorjahre verglichen, zeigt der Durchschnitt, mit Ausnahme von Frankreich, eine Erhöhung ; für Belgien l,oi °/o, für England 0,c? °/o, für Deutschland 0,.i2 % und für die ·Schweiz 0,3i.

fl

Devisenkurse.

Die folgende Zusammenstellung gibt die Kurse der kurzfälligen Wechsel auf Frankreich, England, Deutschland und Italien "während den letzten zehn Jahren. (Durchschnitt der Börsenplätze Basel, Genf und Zürich.)

Jahr

,, , ..

Prankreich

M 901 j 1902

TM £v Y. 100---.

ll -*J.CTV* f\f\A

1903

Durchschnitt

Minimum

ICO,« 100^

99,75 ^

100,52 .^

100

"18* on

100

^ *tl r\f\ V/Ujlö

·7C'.Si>

Maximum

^3 1 f\r\

JLVV/,50

548 Jahr

Frankreich Parität Fr. 100, - .

England Parität Fr. 25.22.

Deutschland Parität Fr. 123.45.

Italien Parität Fr. 100.--.

1905 1906 1907 1908 1909 1910 1901 1902 1903 1904 1905 190G 1907 1908 1909 1910 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 191.0

Durchschnitt 100,09

100,oi 100,]3 100,
Minimum

Maximum

99,86

100,33

99,83

i 00,27

99,sa v, 99,8o

100,37 ·/,.

I00,4i! v.

99,96

99,82 i/i

100,26

100,076

99,9, ./,

100,2]

25,i9 25,22

25,15 25,i8 25,]5 25,i6 25,22 1/3

25,13 25,16 25,28

25,io 25,i, 25,09

25,10 25,io 25,09 25,i3 1/, 25,05 «/, 25,09
25,iB

25.28 5*°

25.30 25.20 25-29 i" ·/ 25,22 25,25 25,88 i/o 25,88 5*"'

25,30 J" 25,3i

123,38

122,97

J 23.80 tv '

123,29

122,87

123,72

123,06

122,70 1 22,02

123,87

123,36

123,03

122,73

123,46

122,87

"122,57

123,06 '/,,

123,01 123,09 1/3 123,u6 95,69 98,83

99,ai 99,88

123.65 ·-- jvv

122,70

123.20 123,60.

122,57

123,26.

122,eo 123,o5

123,75

94,70 97,4o 99,7o 98,3o

123,5098,70100,i0.

100,26.

100,2r>

100,05

99,85

100,25.

99,99

99,80

100,18

1 00,12 ./.

99,07 99,6, 99,50

99,35 i/.

99,70 99,2o 99,25

100,50 100.30 } v

99,87

99,85

Nach dieser Tabelle erzeigt der Durchschnitt des Devisenkurses auf das Ausland, mit Ausnahme von Italien, eine allgemeine Erhöhung, deren Hauptursache grösstenteils in der unvorteilhaftea

549 Handelsbilanz mit dem Ausland zu suchen sein wird.- Nach der Handelsstatistik von 1910 (provisorische Zahlen) beträgt die Einfuhr Fr. 1,713,858,949, die Ausfuhr dagegen Fr. 1,195,871,827, so dass die Schweiz gegenüber dem Ausland eine Differenz von Fr. 517,987,122 zu decken hat.

Schweizerische Nationalbank.

Seit dem 20. Juni 1910 verfügt die schweizerische Nationalbank über die ganze Notenemission des Landes; in dieser Hinsicht besteht also keine Konkurrenz mehr, und es ist vorauszusehen, dass dieser Umstand einen guten Einfluss auf die Enwicklung ihrer Geschäfte haben werde.

Aus den Wochenausweisen ist ersichtlich, dass sich die Zahl ihrer Geschäfte in zufriedenstellender Weise vermehrt hat.

Auf 31. Dezember 1910 betrug die Emission: 1. in Noten der schweizerischen Nationalbank Fr. 325,150,000 2. in Noten der frühern Emissionsbanken . ,, 9,652,900 im Total Fr. 334,802,900 Unter Abrechnung der in den Kassen des II. Departements und der Zweiganstalten liegenden ^ 37,590,550 betrug auf diesen Tag die Zirkulation . . . Fr. 297,212,350 also gegenüber Ende 1909 einen Mehrbetrag von Fr. 35,696,400.

Die Barschaft bestund am 31. Dezember: in Gold (Münzen und Barren) in gemünztem Silber. . .

1909

1910

Fr.

123,944,253. 88 14,412,545. --

Fr.

155,614,334. 65 10,155,365. --

zusammen 138,356,798.88 165,769,699. 65 also für 1910 eine Vermehrung von Fr. 27,412,900. 77.

Das Portefeuille betrag auf 31. Dez. 1910 Fr. 150,322,439.48 gegen Fr. 153,829,430.48 im Jahr 1909; diese Differenz wird aber mehr als ausgeglichen durch die kurzl'älligen Guthaben auf das Ausland und die Lombardvorschüsse.

Während dem Berichtsjahr hat die schweizerische Nationalbank Wechsel diskontiert im Betrage von Fr. 1,347,522,762. 06 gegenüber Fr. 906,806,814. 11 im Jahr 1909, mithin eine Vermehrung von Fr. 440,715,947. 95.

550

Die Zahl der Zweiganstalten der schweizerischen Nationalbank hat sich im Jahr 1910 nicht verändert, dagegen ist in Winterthur eine Agentur eröffnet worden.

Die schweizerische Nationalbank hat gegenwärtig zwei Hauptsitze, acht Zweiganstalten und 13 Agenturen.

Seit der Eröffnung der schweizerischen Nationalbank hat der Bund an die Kantone für die denselben nach Art. 28 des Gesetzes vom 6. Oktober 1905 zukommenden Entschädigungen ausbezahlt: für 1907 ,, 1908 ,, 1909

Fr. 729,107 85 ,, 1,712,159.20 ,, 1,967,579.70

Fr. 4,408,846. 75 ,, 1910 beträgt die Entschädigung . . ,, 2,187,292.60 so dass sich das Total dieser Entschädigungen nach Zahlung des Betrages für 1910 auf . Fr. 6,596,139. 35 belaufen wird.

Von dieser Summe sind aber in Abrechnung zu bringen die Einzahlungen der schweizerischen Nationalbank : Gewinn-Saldo von der Geschäftsperiode 1907/08 Fr. 15,408.07 ,, ,, ,, 1909 . ,, 183,800.45 Das finanzielle Resultat für 1910 ist ziemlich günstig und wird es der schweizerischen Nationalbank ermöglichen, einen Betrag von Fr. 1,271,451 an die Entschädigung für die Kantone ·der eidgenössischen Staatskasse abzuliefern.

Tabelle III der Beilagen verzeichnet die den einzelnen Kantonen ausbezahlten Beträge für 1909.

Für jedermann ist es heute offensichtlich, dass die der Nationalbank durch das Gesetz auferlegten Verpflichtungen zu drückend sind, 'dass die Kantone den Gewinn, welcher ihnen aus der Verzichtleistung auf die Notenemission entgeht, zu hoch eingeschätzt haben und dass anderseits der Schaden, den die Tätigkeit der schweizerischen Nationalbank den Interessen der Kantonalbanken zufügen soll, nicht beträchtlich sein kann und jedenfalls ihre Rechnungsergebnisse wenig geschmälert hat.

Es dürfte demnach eine Erleichterung dieser Lasten in nächster Zeit ins Auge gefasst werden, will man einer ebenso unhaltbaren als nachteiligen Lage für den Bund ein Ende machen.

Tabelle III.

Banknotenkontrolle.

Zu Seite 550.

Tabelle über die Verteilung der den Kantonen gemäss Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1905 von der Schweizerischen Nationalbank zukommende Entschädigung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1909.

Kantone

Bitiitteii

Autorisierte Emission auf 31. Dezember 1904

Betrag der abgelieferten Noten oder * Barschaft bis Ende 1909

Fr.

Fr.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Zürcher Kantonalbank Kantonalbank von Bern Luzerner Kantonalbank

Uri

Bank in Luzern Brsparniskasse des Kantons Uri

5,000,000 1,500,000

Schwyz . . . .

Kantonalbank Schwyz

3,000,000

Obwalden .

Ob waldner Kantonal bank .

Nidwaiden .

Nidwaldner Kantonalbank

Glarus . . . .

Grlarner Kantonalbank

Banque cantonale Vaudoise -- Banque cantonale Neuchâteloise . . . . .

Banque commerciale Neuchâteloise . . . .

Banque du Commerce

12,000,000 -- 8,000,000 8,000,000 24,000,000

25,400,000 16,890,000 4,890,000 110,000* 4,750,000 1,210,000 64,000* 2,295,000 205,000* 823,000 11,000* 809,850 £5,000* 2,080,000 20,000* 2,440,650 59,350* 840,000 1,246,000 4,166,800 90,000* 4,155,000 12,000 * 22,985,000 8,500,000 2,480,000 3,340,000 2,015,000 75,000* 2,375,000 125,000* 844,000 11,700,000 17,150,000 955,000 3,345.000 5,000^000 25,000'' 4,170,000 940,000 1,825,000 2,870,000 2,130,000 3,331,250 2,100' 10,000,000 -- 6,685,000 7,615,000 22,900,000

Total

244,750,000

215,151,550 823,450*

30,000,000 20,000,000 6,000,000

1,000,000

.

1,000,000 2,500,000 ·

ZUR

Zuger Kantonalbank

3,000,000

Frei bürg

Crédit agricole et industriel de la Broyé .

Banque cantonale Fribourgeoise Banque de l'Etat de Fribourg

1,000,000 1,500,000 5,000,000

Solothurner Kantonalbank

5,000,000

Solothurn .

Baselstadt .

Bank in Basel Basler Kantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank Bank i n Schaffhausen . . .

Schaffhauser Kantonalbank

Baselland .

Sehaffhausen .

· Appenzell A.-Rh. .

. . . .

3,000,000

Appenzell A.-Rh. Kantonalbank

1,000,000 14,000,000 18,000,000 1,000,000 4,000,000 6,000,000

1 Appenzell I.-Rh. . Appenzell I.-Rh. Kantonalbank 1 St. Gallen . . . St. Gallische Kantonalbank Bank in St. Gallen 1 Toggenburger Bank Hl Graubünden .' . Graubündner Kantonalbank H Aargau . . . . Aargauische Bank

n

II Hl Thurgau

.

.

.

11 Tessin . . . .

l| Waadt . . . .

I I ) Wallis . . . .

H Neuenburg .

1 Genf

1 1

. . . .

24,000,000 10,000,000 3,000,000 3,500,000 2,500,000

5,000,000 1,000,000 2,000,000 3,000,000 2,250,000 4,000,000

Thurgauische Kantonalbank Thurgauische Hypothekenbank Banca cantonale Ticinese Banca della Svizzera Italiana Credito Ticinese Banca Popolare di Lugano

Entschädig-ung-

50 Cts.

pro Fr. 10« abgelieferte Noten oder Barschaft

30 Cts.

per Kopf der Bevölkerung

Total

Fr.

Fr.

Fr.

100,186. 90 67,097. 20 19,389. 30

129,311. -- 176,830. --

229,497. 90 243,927. 20

25,000. -- - 4,955. 55

43,956. --

88,345. 30

5,910. --

10,865.55

>

9,926. 55

16,615.--

26,541. 55

>

3,387. 45

4,578. --

7,965. 45

\

3,379. 45

3,921. --

7,300. 45

\

8,385. 65

9,705.-

18,090. 65

\

9,911. 50

7,528. - -

17,439. 50

{ 3,444.85 5,273.80 [-1 17,136. 15

38,385. - -

64,239. 80

[> 16,789.20 (120,000. -- [ 35,706. 90 9,879. 15 ( 17,500.--

30,229.

47,018. 20

33,668. -- 20,549. --

189,374. 90 30,428. 15

|1 8,477.50

12,454. --

38,431. 50

i

16,584.

26,445. 10

(

·

... j VW V .

9,861. 10

3,357.30 ( 46,565. 05 1 90,000. j 5,000. -- 13,528. 20 1 20,497.35 f 16,958. 40 { 5,000.-- 10,000. -- 15,000. -- 11,250. -- | 13,171.35 40,357. 55 -- { 26,573. 30 | 40,000. -- 120,000. -- 972,946. 70

4,050. --

7,407. 30

75,086. -- 31,356.-- 61,949. --

216,651.05 44,884. 20 82,446. 35

33,966. -

55,924. 40

41,591.-- 84,414. -- 34,331.--

91,012.35 124,77:1. 55 34,33:1.

37,884. -- 39,783. --

104,457. 30 159,783. --

994,633. --

1,967,579. 70

215,975,000 Bemerkung. Die Entschädigung wird für die Noten und Barschaft Tom Tage ihrer Ablieferung an berechnet und fttr die Bevölkerungszahl vom 1. Januar 1909

t!

551

Es wird gegenwärtig die Frage studiert und soll in nächster Zeit entschieden werden, ob es nützlicher sei, eine Revision des Gesetzes jetzt zu veranlassen, oder ob damit noch zugewartet werden soll, bis in der Organisation der Bank diejenigen Abänderungen eingeführt werden können, die bei längerer Erfahrung ·sich als notwendig herausstellen.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken.

Die Inspektionen im Berichtsjahre gaben zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Indessen konnten sich dieselben nic.ht auf alle Banken erstrecken, weil letztere nach Liquidation ihrer Emissionsgeschäfte von da an der Kontrolle nach Art. 44 des Gesetzes vom 8. März 1881 nicht mehr unterstellt waren.

Im Laufe des Jahres 1910 hat das Inspektorat bei der schweizerischen Nationalbank ebenfalls eine Revision der aufgestellten Wochensituationen vorgenommen, sowie eine Verifikation des Barvorrates, der Notenreserve und der Wertschriften, welche sich in den Kassen und G-ewölben des II. Departementes vorfanden. Diese Revision und Verifikation gab zu keinen Aussetzungen Veranlassung.

Im übrigen waren die Beziehungen der Kontrollbehördc zu den Banken normale und angenehme.

IV. Staatskasse.

Personelles.

Ein Gehülfe der Staatskasse ist zu Beginn des Berichtsjahres gestorben. Ein anderer Gehülfe konnte wegen Krankheit während des ganzen Jahres seinen Dienst nicht versehen und ist im Anfang des Jahres 1911, nach 52jähriger Dienstzeit, wegen Invalidität von weiterer Dienstleistung befreit worden. Die beiden Beamten wurden nicht wieder ersetzt, und es ist infolgedessen der Personalbestand der Staatskasse gegenüber dem Vorjahr um zwei Mann zurückgegangen.

552

Münzauswechslung im Irlande.

Erledigte Auswechslungsbegehven.

a. Münzausgänge : Anzahl der Begehren

Im Jahre 1910 Im Jahre 1909

Betray

. 6825. . . Fr. 7,926,031 Fr. 7,926,031 . 6407 . . . ,, 8,344,253

Vermehrung 1910

418.

. -- Fr.

418,222

1300 Münzsendungen an Militärschulen und Militäranstalten im Betrage von

,, 1,726,200

Total der Ausgänge (betr. fremder Münzen vide internationale Münzauswechslung) . . . .

F r . 9,652,231

b. Münzeingänge : 1. am Schalter der MünzauswechslungskaKse in 1536 Posten Fr. 1,591,400 2. durch die Post : von den Kreispost- und Hauptzollkassen, von der schweizerischen Nationalbank und ändern Banken etc ,, 5,077,000 3. Schweizermünzen vom französsischenSchatzavnte ,, 870,000 4. Schweizermünzen vom italienischen Schatzamte ,, 1,080,000 5. Schweizermünzen vom belgischen Schateamte ,, 170,000 6. Neuprägungen pro 1910 der eidgenössischen Münzstätte ,, 2,075,000 Total der Eingänge Fr. 10,863,400 Internationale Münzauswechslung.

Im Jahre 1910 wurden von der eidgenössischen Staatskasse folgende fremde, abgeschliffene Silberscheidemünzen ausgeschieden und nach ihrem Ursprungslande abgeschoben : 1. nach Frankreich Fr. 870,000 2. nach Belgien ,, 170,000 3. nach Griechenland (der Rückzug sämtlicher griechischer Silberscheidemünzen fand im Jahre 1909 statt) ,, 205,815 Total

Fr. 1,245,815

Weitere Sendungen, für Frankreich und Belgien bestimmt, im Betrage von F r. 5 0 0 , 0 0 0 waren Ende Dezember 1910 zur Spedition bereit.

Für genannte Beträge wurde uns seitens dieser Länder Deckung von Fr. 1,040,000 sowohl in kurrenten, als auch in abgeschliffenen schweizerischen Silberscheidemünzen, zuteil. Die noch ausstehenden Fr. 205,815 werden uns von Griechenland gemäss Konvention (à 3 */2 °/o) verzinst, und es wird die erste Ratenzahlung im April nächsthin fällig werden.

Ablieferung an die Eidgenössische Münzstätte zwecks Umschmelzung.

Schweizerische Flinffrankenstüeke, sitzende Helvetia: keine im Jahre 1910.

1910 Fr.

1909 Fr.

Schweizerische abgeschliffene Zweifrankenstücke 4,900 2,100 Schweizerische abgeschliffene Einfrankenstücke 11,300 4,300 Schweizerische abgeschliffene 50 Rappenstücke 117,000 72,550 Total 133,200 78,950

Zahlung eidgenössischer Coupons und ausgeloster Obligationen im Jahre 1910.

Vom Anleihen 1897 Vom Anleihen 1903 Vom Anleihen 1909

Fr. 1,117,550.-- ,, 2,100,810. -- ,, 872,882.50 Total

Fr. 4,091,242. 50

Die Zahlungen wurden zum grössten Teile in der Schwer/., zum kleineren Teile an französische Banken, durch Scheck auf Paris, geleistet.

Couponszahlungen fUr Rechnung der schweizerischen Bundesbahnen.

Totalbetrag im Jahre 1910

Fr. 55,497. 50

554

Verkehr mit der Postverwaltung.

a. P o s t c h u c k - und G i r o v e r k e h r .

Betrag Eingang: 7,024 Posten Zahlungsanweisungen und Girovergütungen . . . F r . 19,982,100 Ausgang: 37,475 Posten Zahlungsanweisungen und Girovergütungen . . . .n 20,043,600 l4~499 Posten Totalumsatz Fr740,025,70Ö 1909: 40,858 Posten Totalumsatz ,, 32,518,300 Vermehrung 1910: 3,641 Posten im Betrage von Fr. 7,507,400 b. P o s t b u r e a u B u n d e s h a u s .

Es wurden von der Staatskasse im Jahre 1910 spediert : 1. 14,973 Postmandate im Betrage von . Fr. 996,136 1909: 12,275 Postmandate im Betrage von . ,,821,919 Vermehrung 1910 :_2£98 Postmandate im Betrage von . Fr. 174,217 2. 3,241 Bargeld-Colis an Militärkurse und Militäranstalten im Gesamtbetrage von Fr. 17,787,000 1909: 3,220 Bargeld-Colis im Betrage von ,, 17,600,000 Vermehrung 1910: 21 Bargeld-üolis im Betrage von Fr.

187,000 3. 4,114 Bargeld-Colis im internenMünzverkehre im Betrage von . . Fr. 5,881,800' (Für den internationalen Münzverkehr vide Rubrik: Internationale Münzauswechslung.)

Verkehr mit der schweizerischen Ivationalbank.

a. G i r o k o n t o A (ohne Kündigungsfrist, jederzeit verfügbar T zinstragend 2 °/o) : Die Summe unserer Verfügungen und Abhebungen beträgt Fr. 100,657,300 Dagegen wurden bei der Nationalbank durch die Hauptzollkassen, durch Banken, Kantone, etc. einbezahlt ,, 100,440,300 Totalumsatz im Jahre 1910 Totalumsatz im Jahre 1909 Vermehrung im Jahre 1910

Fr. 201,097,600 ,, 173,430,000 Fr. 27,667,600

555

b. D e p o t k o n t o B (mit Kündigungsfrist ; Zins i °/0 unter dem offiziellen Diskontosatz, im Minimum 2 l/% °/o) : Guthaben am 1. Januar 1910 Fr. 4,901,443.50 Unsere Einzahlungen (plus Zinsen) . . . ,, 7,745,780.80 Fr. 12,647,224. 30 Unsere Abhebungen ,, 6,000,000.-- Guthaben am 31. Dezember 1910 Fr. 6,<>47,224. 30 c. K o n t o D (mit fester Verfallzeit; Zins à 3 */* °/o) : Guthaben am 1. Januar 1910 Fr. 4,158,888.10 Zinsen pro 1910 ,, 136^262.05 Guthaben am 31. Dezember 1910 Fr. 4,295,150.15

Kassabestand am 31. Dezember 1910.

S a l d o der g e w ö h n l i c h e n K a s s e . . Fr. 2,768,382.89 (In diesem Saldo sind Inbegriffen: Fr. 320,000 bezahlte, aber noch nicht verrechnete Coupons, ., l ,400,000 noch nicht verifizierte Münzsendungen, .., 500,000 zur Spedition nach Frankreich und Belgien bestimmte, abgeschl. Silberscheidemünzen, ,, 260,000 in assortierten Säcken für Militärkurse, Militäranstalten etc.

., 75,000 noch nicht in Rechnung gebrachte, jedoch bezahlte Anweisungen pro 1911, Fr. 2,555,000.)

Gew ölbe: 1. Fünffrankenstilcke, sitzende Helvetia . . .

2. Silberscheidemünzen . .

3. Billon-undKupfermünzen

F r . 5,000 .0 836,000 ,, 302,800 ,,

Depotkasse: Neues Schweizergold

1,143,800. -

.,, 10,000,000. -- Fr. 13,912,182. 89

556 Falsches Geld.

Die Staatskasse hat im Jahre 1910 zirka 500 Geldstücke verschiedener Werte meistenteils selbst als Falsifikate agnoszieren können. Mitunter fand auf ihre Veranlassung eine Nachprüfung seitens der eidgenössischen Münzverwaltung statt. In weitaus den zahlreichsten Fällen betrafen die Falsifikate französische Silberscheidemünzen ; aber es waren auch schweizerische darunter, die teilweise sehr gut nachgeprägt waren. Hier siad besonders zu erwähnen : Schweizerische Zwei- und Binfrankenstücke vom Jahre 1906 ; französische Zweifrankenstücke mit der Göttin der Republik vom Jahre 1887 und Zwei- und Einfrankenstücke mit dem Bilde der Säerin vom Jahro 1899.

Verschiedenes.

Die Eidgenössische Staatskasse hat im Laufe des Jahres Vorschüsse : a. an die E i d g e n ö s s i s c h e A l k o h o l v e r w a l t u n g im Betrage von Fr. 2 , 0 0 0 , 0 0 0 gemacht, die uns unter Zinsberechnung à 3 YS % nach und nach wieder zurückbezahlt wurden.

l), an die E i d g e n ö s s i s c h e P o s t v e r vv a 11 u n g im Betrage, von Fr. 5 0 0 , 0 0 0 , die uns jedoch nach wenigen Tagen wieder zurückerstattet worden sind.

Y. Wertsehriftenverwaïtung.

Personelles.

Keine Änderung.

Wertschriften des Bundes und der Spezialfonds.

Für das allgemeine Wertsehriftenportefeuille wurden im Berichtsjahre keine Wertschriftori erworben, sondern nur für die Spezialfonds. Von den für letztere angekauften Titel entfallen auf diejenigen Fonds, deren Zinsertrag zugunsten der laufenden Yerwaltungsrechnung vereinnahmt wird, aämlich auf den Anleihensamortisationsfondp Fr. 1,562,500 ., Amortisationsfonds l'ür Feldartillerie . . ,, 1,770,000 .'.' Münzreservcfonds ^ 1,700,000 Fr.

5,032,500

557

Übertrag Den grössten Zuwachs erhielt der Versicherungsfonds mit Für die übrigen Spezialfonds zusammen betrug der Zuwachs

Fr. 5,032,500 ,,

5,470,000

,,

2,855,000

Vom Totalbetrag der Erwerbungen von . Fr. 13,357,500 ·entfallen auf ausländische Wertschriften . . ^ 5,952,500 Der Gesamtumsatz, inklusive die Konversionen und Auslosungen weist auf: 1910

Eingänge Ausgänge

1909

Fr. 24,667,000 ,, 12,200.000

Fr. 36,596,000 ,, 11,400,000

Fr. 36,867,000

Fr. 47,996,000

Der Mehrbetrag des Vorjahres erklärt sich aus der Aufnahme ·des 25 Millionen Anleihens und dessen Placement.

Die Kontrolle über den gesamten Wertschriftenverkehr ist in bisheriger Weise ausgeführt worden; wir verweisen diesfalls ·auf den Bericht der Finanzkontrolle hiervor.

Kautionen und Depots.

Im Bestände der von Beamten als Bürgschaft hinterlegten Wertschriften hat sich wenig verändert. Der Witwe eines vor ·o Jahren Verstorbenen wurde die Kaution des letztem von Fr. 20,000 herausgegeben, während ein neu in den Bundesdienst getretener Beamter Fr. 5000 in Titeln deponierte.

Erhebliche Zunahmen, wenn auch in geringen Beträgen, erzeigen sich bei den Kautionen der eidg. Baudirektion (31) und denjenigen der Obertelegraphendirektion (21).

Auf Ende Jahres ergibt sich folgender Bestand gegenüber ·dem Vorjahre : Zahl

1910 Betrag Fr.

Kautionen 376 21,160,000 Depots von Bundesanleihen 148 6,384,500 Depots, diverse. . . : 11 9,287,700 535 Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. I.

36,832,200

Zahl

1909 Betrag Fr.

337 20,210,000 143 6,192,500 8 9,504,500 488

35,907,000 40

558

Inventar auf 31. Dezember 1910.

a. "Wertschriften, zur Verwaltung und Aufbewahrung:

Eigenes Portefeuille . .

Anleihensamortisationsfonds A nleihensamortisationsfonds für Feldartillerie . .

Münzreservefonds . . .

Übrige Spezialfonds . . .

Nominalbetrag 1910

Nominalbetrag' 1909

Fr.

Fr.

. 32,454,749. 70 . 16,685,900.--

32,527,673.6 O 15,139,400.

. 11,030,000. -- . 19,163,100.-- . 76,376,849. --

9,260,000. -- 17,469,250. 68,425,984. 6.0

155,710,59«. 70 b. Nur zur Aufbewahrung : Kautionen und Depots . . 36,832,200. - -

J 42,822,308. 2()> 35,907,000. -

Total der W e r t s e h r i f t e n bestände 192,542,798. 70 178,729,308. 20 gegenüber dem Vorjahre mit 178,729,308. 20 ergibt sich somit eine V e r mehrung v o n . . . .

13,813,490.50

VI. Münz Verwaltung.

Personelles.

Der Personalbestand im Jahre 1910 erzeigt gegenüber 19091 nur eine kleine Veränderung. Bei der Münzfabrikation brauchten ein im Laufe des Jahres gestorbener Arbeiter und eine austretende Arbeiterin nicht ersetzt zu werden, während bei der Wertzeichenfabrikation neu ein Galvanoplastiker angestellt wurde. Aul Ende 1910 war der Gesamtpersonalbestand der Münzstätte folgender: l Direktor, l Buchhalter und Verifikator, 2 Werkführer, l Abwart, 17 Arbeiter und l Arbeiterin bei der Münzfabrikation, 12 Arbeiter und 6 Arbeiterinnen bei der Wertsseichenfabrikation, total 41 Personen.

559

Münzfabrikation.

a. Münzprägungen.

Die ini Voranschlag für 1910 vorgesehenen Prägungen kamen in den dort angegebenen Beträgen zur Ausmünzung, mit Ausnahme der Zwanzigfrankenstücke, deren Prägung nach Erstellung von 125,000 Stück abgebrochen wurde, da bei den steigenden Wechselkursen der Goldpreis so hoch sich stellte, dass die vollständige Ausmünzung der vorgesehenen 4 Millionen Franken mit zu hohen Prägeverlusten verbunden gewesen wäre, und da anderseits eine dringende Notwendigkeit, die Prägung gleichwohl zu Ende zu führen, nicht bestund. Die Sistierung geschah in der Annahme, dass bei günstigeren Goldpreisen der Ausfall wieder nachgeholt werde. Es konnte um so unbedenklicher in dieser Weise vorgegangen werden, als vorher die Nationalbank für ihre Rechnung Feingoldbarren im Werte von 5 Millionen Franken zu Zwanzigfrankenstückeri hatte prägen lassen, wodurch eine bedeutende Vermehrung unseres Kontingentes in eigenem, gemünztem Golde gleichwohl stattgefunden hat.

Im ganzen wurden im Jahre 1910 von der Münzstätte geprägt : Fr.

Fr.

125,000 Zwanzigfrankenstücke für Rechnung des Bundes . . 2,500,000 für 250,000 Zwanzigfrankenstücke Rechnung der Nationalbank 5,000,000 7,500,000 250,000 Zweifrankenstücko . . .

500,000 1,000,000 Einfrankenstücke . . . . 1,000,000 1,000,000 Halbfrankenstücke . . .

500,000 1,000,000 Fünfrappenstücke .

500,000 Zweirappenstücke .

1,500,000 Einrappenstücke .

5,625,000 Stücke im Nennwert von

2,000,000 . . .

50,000 10,000 15,000 25,000 . . . 9,575,000

Fünffrankenstücke kamen im Berichtsjahre keine zur Umprägung. Dagegen wurden wieder, wie letztes Jahr, abgeschliffene, schweizerische Silberscheidemünzen eingeschmolzen.

560 Es sind an solchen Münzen bis jetzt zur Einschmelzimg gelangt :

1909 1910 Total

Zweifranken-

Einfranken-

Halbfranken-

stUcke Stückzahl 1,050 2,450

stUcke Stückzahl 4,300 11,300

stUcke Stückzahl 145,100 234,000

3,500

15,600

379,100

Von diesen Einschmelzungen wurde den Staaten der lateinischen Münzunion im Berichtsjahre erstmals Kenntnis gegeben, mit dem Beifügen, dass der Ersatz der eingeschrnol/.enen Stücke nicht als Neuprägungen gelten könne.

Zur Herstellung der Zwanzigfrankenstücke bezogen wir das nötige Barrengold von der Nationalbank, wobei sich der Durchschnittspreis per Kilogramm Feingold auf Fr. 3450. 92 stellt (1909 Fr. 3439. 80). Silber in Barren für die Silberscheidemünzen konnte im Durchschnitt zu Fr. 87. 22 per Kilogramm fein beschafft werden (1909 Fr. 87.43), das Kupfer für die Gold- und Silberlegierungen und für die Kupfermünzen zu Fr. 155. 75 per 100 Kilogramm (1909 Fr. 162), die Fünfrappenplättchen zu Fr. 295, d. h. gleich wie letztes Jahr.

Die Herstellungskosten, ohne Arbeitslöhne und Materialverbrauch, der im Jahre 1910 geprägten Münzen betragen für ein ein ein ein ein ein ein

Zwanzigfrankenstück Fr. 20,ooie (1909 : Fr.

Zweifrankenstück .(, 0,7326 ( ,, ,, Einfrankenstück ,, 0,8663 ( ,, ,, Halbfrankenstück ,, 0,is32 ( ,, ,, Fünfrappenstück Rp. 0,592 ( ,, Rp.

Zweirappenstück ,, 0,i26 ( ,, ,, Einrappenstück ,, 0,256 ( ,, ,,

19,863s) 0,733 ) 0,3605) 0,1332) 0,592 ) 0,426 ) 0,266 )

Für die Fünfrappenstücke waren eine Million Plättehen in vorgearbeitetem Zustande noch vom Vorjahre vorrätig; alle ändern Münzen fertigte die Münzstätte selbst au aus Barren.

Auf Ende 1910 betragt die Totalzirkulation, beziehungsweise Emission an eigenen Münzen :

561 Fr.

6,130,000 2,126,000 8,000,000 18,500,000 16,200,000

Zwanzigfrankenstücke Fünffrankenstücke Zweifrankenstücke . .

Einfrankenstücke . .

Halbfrankenstücke . .

16,000,000 18,500,000 8,100,000

26,000,000 Zwanzigrappenstücke .

34,500,000 Zehnrappenstücke . .

56,000,000 Fünfrappenstücke . .

5,200,000 3,450,000 2,800,000

Fr.

122,600,000 10,630,000

42,600,000

11,450,000 28,500,000 Zweirappenstiicke 55,000,000 Einrappenstücke.

.

.

.

.

570,000 550,000 1,120,000

250,956,000 Stücke i m Nennwert v o n . . . .

188,400,000

Von den Zwanzigfrankenstücken sind in den Jahren 1883 bis 1896 im ganzen 1,850,000 Stücke = 37 Millionen Franken mit dem alten Zwanzigfrankenbilde geprägt, davon 5 Millionen von 1883 mit gekerbtem Rande, die übrigen 32 Millionen mit Handschrift Dominus providebit. Die Stücke von 1897 und seither tragen das neue Münzbild mit 22 Sternen in Relief auf dem Rande. In den Jahren 1908--1910 sind hiervon für Rechnung der Nationalbank im ganzen 605,000 Stücke im Nennwerte von 12,i Millionen Franken geprägt worden.

Von der frühern Emission schweizerischer Fünffrankenstücke mit der sitzenden Helvetia, die sieh auf 2,126,000 Stück beliel', sind bis Ende 1910 1,647,000 Stück umgeprägt worden, so dass noch 479,000 Stücke zur Umprägung mit dem gegenwärtigen Fünffrankenbilde und mit erhabener Randschrift kommen können, sofern diese Stücke alle noch vorhanden sind.

b. Laboratorium.

Die Prüfung der Feingehalte der angekauften Gold- und Silberbarren ergab durchwegs Übereinstimmung mit den Bordereauangaben der Lieferanten ; ebenso konnten die Ergebnisse der Schmelzerei,' wobei jeder Tiegelinhalt vor Weitergabe aufs genaueste auf den Feingehalt untersucht wird, unbeanstandet jeweilen zur Weiterverarbeitung gegeben werden, da keine Abweichungen von den vorgeschriebenen Legierungen sich ergaben.

Endlich stimmten auch die Feingehaltsergebnisse von den fertig geprägten Münzen mit den Vorschriften überein, und ergaben hierorts im Durchschnitt: bei den Zwanzigfrankenstücken 900,o« Tausendstel fein Gold, ., ,, Zweifrankenstücken 834,8 ,, ,, Silber, ,, ,, Einfrankenstücken 835,4 ,, ,, ,, ,, ,, Halbfrankenstücken 836,i ,, ,, ,, Im ganzen kamen im Münzlaboratorium 388 FeingehaltsUntersuchungen beim Golde und 134 beim Silber zur Ausführung. Daneben wurden periodisch die Legierungen unserer Nickelnnd Kupfermünzen analysiert, sowie die Zusammensetzungen zahlreicher, zur Begutachtung eingesandter Falsifikate oder verdächtiger Münzen bestimmt.

o. Falsche Münzen.

Was im letzten Geschäftsbericht über das vielfach konstatierte, widerrechtliche Entziehen von Metall bei Goldmünzen im galvanischen Bad gesagt wurde, gilt auch für das Jahr 1910.

Es sind der Münzstätte auch im Berichtsjahre wieder zahlreiche durch genannte Manipulation im Wert verringerte Goldmünzen eingesandt worden. Den Schaden hat in solchen Fällen unverschuldet jeweilen der letzte Besitzer des betreffenden Stückes /,n tragen, der dieses wohl im guten Glauben angenommen hat, es sei kursfähig; denn ausser einer Gewichtsverminderung zeigen derartige Stücke in vielün Fällen keine weitern, leicht auffallenden Merkmale des stattgiifundenen Metallentzugs.

Falsifikate, in bekannter Art durch GUSS aus minderwertigen, unedlen Metallen hergestellt, traten ebenfalls häufig auf, gaben aber zu keinen besondern Massnahmen Veranlassung, da es sich durchwegs nur um ganz unvollkommen geratene, leicht als falsch erkennbare Stücke handelte.

d. Nebenarbeiten.

Die Ausführung der für Rechnung der Nationalbank vorgenommenen Goldausmünzung wird jeweilem als Nebenarbeit gebucht. Andere nennenswerte, in diese Kategorie fallende Arbeiten kamen im Berichtsjahre nicht vor.

Wertzeichenfabrikation.

Die in der Botschaft zum Voranschlage für 1910 bei der Rubrik Inventaranschaffungen erwähnte Neueinrichtung zum Gum-

563

inieren des Markenpapiers in endlosen Rollen, statt wie bisher in Bogen, kam gegen Mitte des Jahres zur Ausführung, und bewährte sich in der Folge bestens. Das neue Verfahren bringt einen viel gleichmässigeren Gummiauftrag, erzielt ein Flachliegen des Papiers nach der Gummierung, und bringt eine mindestens doppelte Leistungsfähigkeit bei gleichem Arbeitspersonal.

Den bisherigen Einrichtungen der Wertzeichenfabrikation "wurde ferner eine vollständige, galvanoplastische Anlage angereiht, so dass die Münzstätte nunmehr imstande ist, auch sämtliche Druckformen für den Postwertzeichendruck selbst herzustellen.

Zu den neuen Markenbildern für die Frankomarken gesellte ·sich im Laufe des Jahres ein neues Bild für die Taxmarken, in Tswei Farben ausgeführt. Das gleiche Bild, nur in ändern Farben und auf blaugrau gefärbtes Papier gedruckt, fand in der Folge auch Verwendung für die neu geschaffenen ,,Postfreimarkentg.

In der Druckerei der Münzstätte wurden im Jahro 1910 .gedruckt: 338,420,000 Stück Frankomarken (l 909 : 509,268,000 Stück), 18,400,000 ,, Taxmarken (1909: 400,000 ,, ), 4,400,000 ,, Postfreimarken -- -- 39,072,000 ,. Postkarten (1909: 39,743,064 ,, ), 6,460,000 l Frankobänder (1909: 7,600,440 ,, ).

Dazu kommt noch der von der Münzstätte ausgeführte Druck ·der Vorderseite einer von der schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft auf den 1. August herausgegebenen ,,Bundesfeierkarte"' in einer Auflage von 327,600 Stück.

Die Gesamtauflagen der einzelnen Postwertzeichen sind gegen 19Q9 zurückgegangen, was seinen Grund darin hat, dass das Jahr 1909 durchgehend neue Postwertzeichenbilder brachte, und die fast gänzlich erschöpften Vorräte von alten Postwertzeichen zu ersetzen waren.

An die Postverwaltung wurden abgeliefert: 411,780,000 Stück Frankomarken (1909: 395,212,000 Stück), 6,600,000 ,, Taxmarken (1909: 4,000,000 ,, ), 2,400,000 ., Postfreimarken -- -- 37,704,000 ,, Postkarten (1909: 35,711,064 ,, ), 6,290,400 ,, Frankobänder (1909: 7,720,000 ,, ).

Von den abgelieferten Frankomarken waren zur Herstellung von Markenbüchlein bestimmt:

564 2,2 Millionen Stück Taxe 29

>3

1.3,5 °l6

-n

-n

,, fl

r,

2 Kappen, 5

-,

,,

10

n

-,1

25

v>

,,

W

Die abgelieferten Frankoniarken ergeben in den einzelner« Taxwerten folgenden Vergleich mit dem Vorjahre : Taxwert

2 Cts. 3 Cts. 5 Cts.

10 Cts. 12 Cts. 15 Cts. 20 Cts. 25 Cts.

in Millionen Stück

1910 1909

.

.

.

.

69,, 62,5

2,o 3,8

157,i 109,r, 4,» 10,o 7,., 33,s 144,2 100,« 7,o I2, 0 8,1 34,o

Diff. 1910 . +6,6--1,8 +12,9 +8,0 -2,8 - 2 , o - 0 , a Taxwert

30 Cts. 35 Cts. 40 Cts.

50 Cts. 70 Cts.

-- 0,6

1 Fr.

3 Fr.

3,o 3,4

0,o 0,n

-0,4 -- 0,j

--

in Millionen Stuck

1910 1909

.

.

.

.

4,2 4,o

1,3 2,o

5,2 7,o

3,0 3,4

Diff. 1910 . +0,2

-0,8

-1,8

--O,-»

2,a 2,,,

Im ganzen betragen die Ablieferungen bei den Marken 21,6 Millionen Stück mehr und bei den Postkarten 2 Millionea Stück mehr, als im Jahre 1909.

VII. Amt für Gold- und Silbenvaren.

a. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

K o n t r o l l ä m t e r u n d V o l l z i e h u n g d e s Gesetzes.

Im Jahre 1910 haben die 13 Kontrollämter für Gold- und Silberwaren 3,659,664 goldene und silberne Gegenstände, nämlich 3 , 4 7 5 , 2 7 8 Uhrgehäuse und 1 8 4 , 3 8 6 Stück Schmucksacheu und Geräte, mit dem amtlichen eidgenössischen Kontrollstempel als Garantie für die Richtigkeit des denselben zugeschriebenen Feingehalts versehen. Um amtlich gestempelt werden zu können, müssen die Waren den hieran geknüpften gesetzlichen Bedingungen genügen. Das Gesetz stellt nun die Anbringung einer Feingehaltsbezeichnung auf den Gold- und Silberwaren frei und macht die Kontrolle nur für die einen gesetzlichen Feingehaltsaufdruck tragenden Uhrgehäuse obligatorisch. Für die andern Gold- und Silberwaren ist die Kontrollierung fakultativ. Die amtlich gestempelten und in der Statistik als solche aufgeführten Uhrgehäuse mussten somit die Bezeichnung ihres wirklichen Feingehaltes auf-

565

weisen, während die keine FeingehaHsaogabe tragenden Uhrgehäuse, wie dies allgemein bei den nach England bestimmten Uhrgehäusen der Fall ist, nicht zur Stempelung zugelassen werden und somit auch nicht auf den statistischen Zusammenstellungen der Kontrollämter figurieren. Dieser Umstand beeinträchtigt in keiner Weise den Wert der statistischen Publikationen über die Stempelungsergebnisse; vielmehr sind daraus nützliche Aufschlüsse zu schöpfen für jeden, der die monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Zusammenstellungen prüft, um gestützt darauf den Stand einer unserer wichtigsten Industrien beurteilen zu küunen.

Diese Erwägungen mehr allgemeiner Natur werden zum besseren Verständnis der Ausführungen beitragen über die Schlussfolgerungen., welche sich aus einer Vergleichung der Stempelungsziffern des Berichtsjahres mit denen früherer Jahre ergeben. Die nachstehende Übersicht gestattet einen Einblick in die Ergebnisse eines jeden der letzten 15 Jahre und ermöglicht deren Vergleichung.

Vergleichende Übersicht der von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren seit 1896, also in den leisten 15 Jahren, vorgenommenen Stempelunyen.

Goldene

Silberne

Gestempelte Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

Stück.

Stück.

Stück.

Gestempelte Uhrgehäuse Jahr

1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910

.

.

.

.

.

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.

576,669

538,079 577,237 655,845 682,206 653,228 544,559 556,017 599,008 661,745 818,565 657,502 565,679 628,728 796,695

2,698,074 2,834,623 2,992,992 i 3,028,712 3,353,315 ! 3,730,600 2,738,613 2,456,971 2,688,429 2,977,194 j 3,408,131 3,138,127 2,123,875 2,301,409 2,678,583

;

36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054 76,426 78,193 85,498 82,601 88,470 121,412 184,386

i ·

!

i i j | ;

566

Aus vorstehenden Zahlen ist ohne weiteres ersichtlich, dass sich das Jahr 1910 in bezug auf die Goldgehäuse unmittelbar an das das Höchstergcbnis aufweisende Jabr 1906 anschliesst. Wird dabei in Berücksichtigung gezogen, dass in der Angabe für 1906 die für England bestimmten Goldgehäuse ebenfalls inbegriffen sind und rechnet man zur Stempelungsziffer des Berichtsjahres noch die keine Feingehaltsbezeichnung tragenden, für England bestimmten 29,423 goldenen Uhrgehäuse in höheren Feingehalten hinzu, äo gelangt man zu einem Ergebnis, welches sogar dasjenige des Jahres 1906 um 7553 Stück übersteigt.

In bezug auf die silbernen Uhrgehäuse übertrifft das Ergebnis des Jahres 1910 dasjenige des Vorjahres um 377,174 Stück. Mit den ausschliesslich in England kontrollierten 355,024 Silbergehäusen ergibt sich für das Berichtsjahr ein Total von 3,033,607 silbernen Uhrgehäusen. Die Gesamtproduktion von goldenen und silbernen Uhrgehäusen in höheren Feingehalten ist somit auf 3,859,725 Stück anzusetzen. Vorstehende Ausführungen zeigen deutlich genug, welch erfreulichen Wiederaufschwung die Uhrenindustrie, insbesondere die Golduhrenfabrikation, in unserm Lande genommen hat.

Die schon im Vorjahre konstatierte erhebliche Steigerung der Zahl der kontrollierten Schmucksachen und Silbergeräte hat sich im Jahre 1910 noch in ausserordentlichem Masse verstärkt. Angesichts des Jahresergebnisses von 184,386 Stück können wir nur die bezüglichen Ausführungen im Geschäftsberichte des Vorjahres bestätigen. Es ist demnach anzunehmen, dass die Bijouteriehändler hauptsächlich deshalb von der fakultativen Kontrolle vermehrten (rebrauch machen, um sich gegen die Unannehmlichkeiten zu sichern, denen sie in bezug auf die nicht amtlich kontrollierten Gegenstände bei der herrschenden Unsicherheit hinsichtlich deren Obereinstimmung mit dem ihnen zugeschriebenen Feingehalte ausgesetzt sind. Auch das Misstrauen, das durch unliebsame Erfahrungen bei früheren Käufen von Gold- und Silberwaren, welche sich nachträglich als geringhaltig erwiesen, wach gerufen wurde, oder doch die Vorsicht zahlreicher Käufer mag viele Verkäufer zu dem Entschlüsse veranlasst haben, nur mit dei' amtlichen Garantie versehene Gold- und Silberwaren zu führen.

Die Kontrollämter, welche Stempelungen von Bijouteriewaren vorzunehmen haben, machen in ihren Berichten auf
eine Tatsache aufmerksam, aus welcher zu ersehen ist, welcher Goldfeingehalt für Bijouteriewaren am gebräuchlichsten ist. Unter den amtlich gestempelten Bijouteriegegenständen figurieren nämlich diejenigen

Zu Seite 566.

und Proben.

ìergieiéende Übersicht der während der Jahre 1900 und 1910 von den Kontrollämtei n für fiold- und Silberwaren vorgenommenen Sterapemgen i

Tableau comparatif des poinçonnements effectués et des essais faits par les bureaux de con tròie des ouvrages d'or et a'argent Pendant chacune des années içoç et içio.

Doppelte T: »e bezahlende und vom ontrollamte zurückgewies ne Uhrgehäuse Boîtes pa ant double taxe et boli PS rp.fitffep.fi au poimtonnement

Gestempelte Uhrgehäuse -- Boîtes de montres poinçonnées

Kontrollämter

Goldene

Silberne

Total

Boîtes d'or

Boîtes d'argent

Total des boîtes

1909

1910

1909

1910

Stück Pièces

Stttck Pièces

Stück Pièces

Stück Pièces

1. Biel 40,267 2. La Chaux-de-Fonds 438,612 3. Delsberg 4. Fleurier 5,245 5. Genf 11,846 8,086 6. Grenchen (Solothurn) .

7. Le Locle 96,771 -- 8 . Neuenburg . . . .

9. Le Noirmont 17,181 -- 1 0 . Pruntrut . . .

1 1 . S t . Immer . . . . 10,720 -- 12. Schaff hausen 1 3 . Tramlingen . . . .

-- Total 628,728 -- Vermehrung 1910 Verminderung 1910 Bei der Einfuhr verifizierte Gegenstände . . . .

1910

1909 Stück Pièces

Stück Pièces

o/,, /°

277,723 9,5 341,815 288,710 237,456 473,422 16,2 606,553 34,810 48,650 51,742 1,8 51,742 69,579 69,579 5 8,489 85,856 3,1 110,387 101,898 91,101 15,704 217,524 225,447 229,370 7,8 241,151 7,314 10,5 301,580 309,666 337,749 345,063 119,545 106,236 203,007 6,9 116,593 236,138 -- 72,405 72,405 84,641 2,5 84,641 21,887 293,523 309,436 310,704 10,6 331,323 -- 201,516 201,516 6,9 293,124 293,124 136,731 147,451 12,748 170,477 5,0 183,225 -- 49,619 49,619 33,807 33,807 1,7 -- 512,411 598,472 . 512,411 17,5 598,472 796,695 2,301,409 2,678,583 2,930,137 100 3,475,278 -- -- 167,967 377,174 545,141 -- -- -- Goldene und silberne Uhren 53,105 557,903

%, /° 9,8 17,5 2,0 î 3,2 6,9 9,9 6,8 2,4 9,5 8,5 5,3 1,0 17,2 100 18,6 --

1909

1910

Stttck

Stück Pièces

Puces 1178 1382 75 615 32 1251 532 42 248 803 1235 54 468 7915 -- --

1055 1970

Gestempelte Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

Proben von Goldund Silberbarren (lingots)

Objets de bijouterie et d'orfèvrerie poinçonnés

Essais de lingots d'or et d'argent

Stack Pièces

10,147 1,392

--

--

--

549,515

--

686,5960

') Worunter 486,426 Stück von der englischen Kontrollierung zurückgelangte goldene und silberne Uhrgehäuse.

Stück Pièces

10,827 1,598

o/

/O

5,9 0,8

46 21 126 241 43,105

1469 1041

25 201 120 627 13

1561 8495

580 --

0,0 29 0,0 35,9 35,7 66,191 0,0 -- -- 1 12,5 14,669 8,0 15,124 0,2 0,2 é06 285 -- -- -- -- 0,0 -- -- 1 0,0 234 0,1 82 49,2 42,1 90,582 51,104 -- -- -- -- 121,412 100 184,386 100 51,9 -- -- 62,974 -- -- -- -- Schmucksachen und Geräte in Gold und Silber

Anzahl Nombre


Anzahl Nombre.

"// o

3,202 10,036 388 413 82 697 1,591 215 401 311 646 675 477 19,134 -- --

16,8 52,6 2,0 i 2,1 0,4 3,6 8,3 1,1 2,1 1,6 3,4 3,5 2,5 100 -- --

3,277 11,051

--

15,7 52,9 2,5 2,2 0,5 3,4 8,0 1,0 2,3 2,1 ·2,7 4,0 2,7 100 9,5 --

--

--

--

--

536 462 107 725

1,683

217 477 437 579 836 564

20,951 1,817

1. Bienne 2. La Chaux-de-Fonds 3. Delémont 4. Fleurier 5. G-eneve 6. Granges (Soleure) 7. Le Locle 8. Neuchâtel 9. Le Noirmont 10. Porrentruy 11. St-Imier 12. Schaff house 13. Tramelan Total Plus 1910 Moins 1910

Bijouterie et orfèvrerie

Montres or et argent

--

%> /° 8,3 1,1.

1910

1909

1910

1909

Jinreaux

--

--

--

215,116

--

231,982

--

') Y compris 486,426 bol tes de montres or et argent en retour du contrôle anglais,

Objets vérifiés en douane à l'importation

567

im Feingehalte von 18 K. in der Zahl von 142,321, gegenüber bloss 1719 Stück, also kaum 1,2%, im Feingehalte von 14 K., die optischen Goldwaren Inbegriffen. · DerEdelmetallwertderim Berichtsjahre angefertigten goldenen und silbernen Gegenstände kann schätzungsweise auf 44 Millionen Franken für das Gold und 7 l/-> Millionen Franken für das Silber veranschlagt werden.

An Stempelungs- und Probegebühren haben die Kontrollämter insgesamt Fr. 362,988.05 vereinnahmt, wovon zur Deckung der Ausgaben im ganzen Fr. 21.7,773.17 entnommen wurden, so dass an Einnahmenüberschüssen Fr. 145,214.88 verbleiben.

Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1910.

Ämter

Einnahmen Ki-.

1 . Biel . . . .

2. LaChaux-de-Fonds 3. Delsberg .

4. Fleur i er 5 . Genf . . . .

6. Grenchen (Soloth.)

7. Le Locle .

8. Neuenburg 9. Le Noirmont .

10. Pruntrut . . .

11. St. Immer 12. Schaffhausen .

13. Tramlingen .

Total

40,306. 05 123,032. 05 5,015- 55 8,525. 05 20,743. -- 28,533. 90 34,274. 60 6,826. 50 22,695. 95 16,652. 80 14,801.75 8,311. 90 33,268. 95

Ausgaben Fr.

29,236. 80 62,953. 90 4,870. 70 6,855. 27 15,180. 10 18,125. 25 14,538. 57 4,292. 05 15,089. 30 9,311.20 14,388. 63 7,453. 30 15,478. 10

EinnahmenÜberschüsse Fr.

j 1,069. 25 60,078. 15 144. 85 1,669. 78 5,562. 90 10,408.65 19,736. 03 2,534. 45 7,606. 65 7,341. 60 413. 12 858. 60 17,790. 85

362,988. 05 217,773.17 145,214.88

Die finanziellen Verhältnisse der Kontrollämter dürfen als sehr günstig bezeichnet werden, da die Einnahmen aller Kontrollämter zur Deckung der Ausgaben hinreichten, M'as ein ziemlich seltener Fall ist und erwähnt zu werden verdient.

Die Budgets der Kontrollämter, wie die Verwendung und Verteilung der erzielten Einnahmenüberschüsse, sind vom Departement genehmigt worden.

568 Aus den Einnahmenüberschüsseu sind zunächst die nötigen Summen für Instandhaltung und Verbesserung der technischen Einrichtungen, Besoldungserhöhungen des Personals und Einlagen in die Reservefonds entnommen und die noch verbleibenden verfügbaren Summen zur Ausrichtung von Beiträgen für gemeinnützige Zwecke, besonders an gewerbliche Bildungsanstalten, verwendet worden.

I n s p e k t i o n e n und' G e s e t z e s ü b e r t r e t u n g e n . Von dem mit der Überwachung der Ausführung des Gesetzes betrauten Amt für Gold- und Silberwaren sind zu diesem Zwecke technische und administrative Inspektionen in den Kontrollämtern, den Grenzzollämtern und in Gold- und Silberwaren-Verkaufsgeschäften angeordnet worden. Durch die Mitwirkung der hauptsächlichsten Zollämter wurde die Aufgabe der mit Vornahme der Inspektionen beauftragten Beamten, deren Zahl ungenügend ist, erleichtert.

Der Überwachungsdienst an den Zollstätten in Basel, La Chauxde-Fonds und Romanshorn gestattet eine gleichmässige, strikte Anwendung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, wie sie zur Aufrechterhaltung der Interessen, der Fabrikation und des reellen Handels mit Gold- und Silberwaren notwendig ist.

Die Zahl der vom Zoll-Kontrolldienst verifizierten Gegenstände beläuft sich auf 1,135,396 Stück, nämlich 826,263 Uhrgehäuse und 309,133 Stück echte und unechte Schmucksachen und Silbergeräte. Dabei wurden 445 Fälle von Gesetzesübertretungen entdeckt, von denen 310 Fälle durch Zurückweisung der betreffenden Sendungen an der Grenze erledigt wurden.

Die Inspektionen in den Uhren- und Bijouteriehandlungen haben zur Entdeckung einer erheblichen Zahl von Gesetzesübertretungen geführt, welche den zuständigen Gerichtsbehörden zur Beurteilung überwiesen wurden. Die meisten Verzeigten konnten indessen den Beweis erbringen, dass sie selbst von ihren Lieferanten betrogen worden waren, welcher Umstand strafmildernd in Berücksichtigung ge/.ogen wurde. Mit Recht heben die Inspektionsberichte die durch die Erfahrung bestätigte Tatsache hervor, dass niedrige Goldwaren, vor allem solche aus Gold 8 K. oder 0,333, häutiger ungenügend f'einhaltig befunden werden, als dies bei Waren in höheren Goldfeingehalten der Fall ist. Es kann daraus geschlossen werden, dass die im Bijouteriehandel gebotenen Garantien hinsichtlich der Übereinstimmung
der Waren mit dem ihnen zugeschriebenen Feingehalt für die geringhaltigen Goldwaren weniger zuverlässig sind, als für die höheren Feingehalte. Durch die sich immer mehr

569

verallgemeinernde Benutzung der fakultativen Bijouteriekontrolle und die vermittelst derselben gebotene Feingehaltsgarantie erwachsen dem Detailhandel, namentlich mit goldenen Bijouterieartikeln, unbestreitbare Vorteile, die in letzter Linie dem Publikum zugute kommen, welches begreiflicherweise ausser stände ist, sich auf Grund eigener Prüfung von der Richtigkeit des Feingehalts der ihm verkauften Waren zu überzeugen.

Die in den letzten Jahren in Fachkreisen zutage getretene Bewegung, um von den eidgenössischen gesetzgebenden Räten zur Wahrung der Interessen des Detailhandels mit Bijouterie- und Silberwaren Schutzmassnahmen zu erlangen, ist in Gestalt zweier Eingaben an die Mitglieder der Bundesversammlung zum Ausdrucke gelangt. Die erste dieser Eingaben rührt von dem Verbände der schweizerischen Goldschmiede her, die zweite vom Schweizerischen Optiker-Verband. Beide setzen die Gefahren und die Missbräuche auseinander, zu welchen die Freiheit, Gold- und Silberwaren in allen beliebigen Feingehalten zu verkaufen, im Detailhandel Veranlassung gibt und betonen die Notwendigkeit, diese Freiheit einzuschränken durch Aufstellung eines Bundesgesetzes, durch welches der Minimalfeingehalt für goldene Bijouteriewaren auf 18 K., für solche in Silber auf 0,800 und für die optischen Goldwaren auf 14 K. festgesetzt würde. Die gesetzgebenden Räte haben beide Eingaben dem Bundesrate zur Berichterstattung überwiesen. Zufolgedessen hat das Departement mit Datum vom 31. Dezember 1910 ein Kreisschreiben, dem beide Eingaben beigegeben waren, an die Kantonsregierungen gerichtel, mit dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens über die von den Goldschmieden und den Optikern aufgeworfene grundsätzliche Frage. Die dieser Angelegenheit zukommende Folge gehört nichl mehr in den Rahmen des vorliegenden Geschäftsberichtes.

Münz- und a n d e r e V e r i f i k a t i o n s p r o b e n . Der P eingehalt der im Jahre 1910 von der eidgenössischen Münzstätte geprägten Münzen ist vom Amt für Gold- und Silberwaren verifiziert worden. Diese Feingehaltsprüfung erfolgte unter den im Bundesratsbeschlusse vom 14. Januar 1910 aufgestellten Bedingungen und erstreckte sich über : 75 Münzwerke, 20 Frankenstücke mit insgesamt 320 Proben, 5 Münzwerke, 2 Frankenstücke mit insgesamt 20 Proben, 10 Münzwerke, l Frankenstücke mit insgesamt 41 Proben, 10 Münzwerke, x/a Frankenstücke mit insgesamt 40 Proben.

570 Die Gesamtheit dieser 421 analytischen Proben hat erwiesen, dass unsere Gold- und Silbermünzen dem erforderten Feingehalte entsprechen, und dass die zur Prägung verwendeten Legierungen homogen zusammengesetzt sind.

An Gold- und Silberwaren mit zweifelhaft erscheinendem Feingehalte sind im ganzen 548 analytische Proben vorgenommen worden, deren Ergebnisse die Beschlagnahmung, das Zerschneiden oder die Zurückweisung der betreffenden Waren nach dem Auslande rechtfertigten.

B e z i e h u n g e n z um A u s l a n d e . Unsere Gesandtschaft in Paris hat uns die Bedingungen zur Kenntnis gebracht, die in Art. 35 des Finanzgesetzes für die im Auslande angefertigten und in Frankreich zum Verkauf gelangenden goldenen und silbernen Gegenstände aufgestellt sind. Das genannte Gesetz schreibt für solche Waren das Vorhandensein eines sogenannten Verantwortliehkeitsstempels vor, der von dem den Gegenstand zuerst in den Handel bringenden französischen Verkäufer auf demselben anzubringen ist.

Art. 37 des nämlichen Finanzgesetzes erklärt die Bestimmungen der französischen Gesetzgebung über die Foingehaltsgarantie auch auf die ganz oder teilweise aus Platin oder Platin-Iridium zusammengesetzten Waren anwendbar. Der gesetzliche Platinfeingehalt findie aus diesem Metall bestehenden Waren oder Teilen von solchen ist auf 950 Tausendteile festgesetzt.

Die britische Gesandtschaft in Bern hat uns von dem Wunsche der englischen Regierung Kenntnis gegeben, es möchten die erforderlichen Massnahrnen getroffen werden zur Abstellung von Gepflogenheiten, welche darin bestünden, dass auf silbernen Uhrgehäusen schweizerischen Ursprungs Marken eingeschlagen würden, die als eine Nachahmung des englischen Kontrollstempels der Goldsmiths' Company aufzufassen seien. Diese Angelegenheit ist im Berichtsjahre noch nicht zur Entscheidung gelangt, sondern vorgängig dem Justiz- und Polizeidepartement zur Prüfung und Begutachtung überwiesen worden.

Im Interesse der anerkennenswerten Bestrebungen, unter aller Wahrung der Anforderungen der österreichisch-ungarischen Gesetzgebung eine Erleichterung der Kontrollformalitäten zu erlangen, denen die Uhren schweizerischer Herkunft bei ihrer Einfuhr in Österreich-Ungarn unterliegen, haben wir einem Ansuchen des k. k. österreichisch - ungarischen Finanzministeriums entsprochen dahingehend, dem Leiter des österreichischen Kontrollwesens, Herrn Hofrat Dr. Raudnitz, in Erfüllung der ihm übertragenen

571 Mission einen Einblick in die technischen Einrichtungen unserer Kontrollämter und der industriellen Etablissemente zu ermöglichen, die für die Uhren und Uhrgehäuse, die zur Ausfuhr nach dem genannten Lande bestimmt sind, am unmittelbarsten in Betracht kommen. Es darf der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, dass der Besuch des Herrn Dr. Raudnitz in den österreichischungarischen Interessentenkreisen die Überzeugung bestärken werde, dass die in den Handel gelangenden, mit dem amtlichen eidgenössischen Kontrollstempel versehenen goldenen und silbernen Uhrgehäuse hinsichtlich ihres Feingehaltes alle wünschbaren Garantien bieten.

B e e i d i g t e G-old- u n d S i l b e r p r o b i e r e r u n d Pers o n a l der K o n t r o l l ä m t e r . Die Wiederbesetzung einer infolge Todesfalls beim Kontrollamt in Neuenburg erledigten Stelle hatte für die Kontrollämter Fleurier, Noirmont und Biel verschiedene Personalverschiebungeu zur Folge. Dieses letztere Kontrollunil erhielt ausserdem die Bewilligung, einen Probiererkandidaten auszubilden. Trotz der mancherorts eingetretenen Arbeitsilberhäufung konnte don Anforderungen des Dienstes ohne Personalvermehrung genügt werden ; immerhin werden einige Kontrollämter zu einer solchen schreiten müssen, falls die steigende Produktion in der Uhrenindustrie andauern sollte. Die für das Berichtsjahr vorgesehenen Prüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Diploms eines beeidigten Probierers sind auf begründetes Ansuchen eines der Kontrollämter hin verschoben worden und werden im Frühling 1911 am eidgenössischen Polytechnikum abgehalten werden.

E i d g e n ö s s i s c h e K o n t r o l l s t e m p e l . Anlässlich der regelmässigen Inspektionen haben die Kontrollämter die nötigen.

Instruktionen erhalten in allen Fragen betreffend Instandhaltung, sorgfältige Behandlung und Aufbewahrung der Kontrollstempel, sowie Aussergebrauchsetzung der Stempel mit undeutlich gewordenen Spezialerkennungszeichen des operierenden Kontrollamtes. Die Kontrollämter sind diesen Weisungen pünktlich nachgekommen.

Die Anfertigung der Kontrollstempel, ihre Ausfolgung an die Kontrollämter, der Rückzug der abgenutzten Stempel und dei' Reservebestand gestalteten sich wie folgt: Auf den Kontrollämtern in Gebrauch befindliche Kontrollstem pel.

Bestand am 31. Dezember 1909 550 Übertrag

550

572

Übertrag Ausser Gebrauch gesetzte und von deu Kontrollämtern während des Berichtsjahres zurückgesandte Stempel. .

550

Verbleiben

441

Den Kontrollämtern im Jahre 1910 abgegebene Stempel .

110

Am 31. Dezember 1910 in Gebrauch befindliche Stempel

551

In Bern auf Lager b e f i n d l i e h e Stempel.

Reserve am 31. Dezember 1909 Im Jahre 1910 ausgegebene Stempel Verbleiben Im Jahre 1910 hergestellte Stempel Gesamtreserve am 31. Dezember 1909

333 110 223 120 343

J09

b. Aufsicht Über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

I n d u s t r i e l l e , w e l c h e b e r e c h t i g t sind, Gold u n d Silberabfälle a n z u k a u f e n , zu s c h m e l z e n oder zu p r o b i e r e n . Am 31. Dezember 1909 betrug die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer 87. Im Laufe des Jahres 1910 wurde das durch Art. l des Gesetzes vorgeschriebene Souchenregister 5 neuen Gesuchstellern verabfolgt, wodurch die Zahl der Industriellen, welche dem Gesetze unterstellt sind, auf 92 anstieg. Da indessen 3 Autorisationen infolge Verzichts oder Streichung in Wegfall gekommen sind, so belief sich zu Ende des Jahres 1910 die Zahl der berechtigten Käufer, Schmelzer und Probierer auf 89. Dieselben verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Neuenburg 51, Bern 19, Genf 10, Solothurn 3, Schaffhausen l, Zürich 2, Basel 2 und Zug 1.

Es sind im Jahre 1910 222 Souchenregister, 13,700 Legitimationskarten und 190 Hefte mit Speziai Vorweisungsscheinen abgegeben worden.

Ü b e r s i c h t der O p e r a t i o n e n . Die Zahl der im Jahre 1910 vollzogenen Käufe, Einschmelzungen und Proben (eingegangene und eingeschriebene Bordereaux) beläuft sich auf 22,017.

Die von den Käufern für die Abfälle bezahlte Summe erreicht ein Total von Fr. 13,926,364.85, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 1,349,799 ausmacht.

573 Auf Ende Dezember 1909 betrug die Zahl der den Verkäufern von Abfällen eröffneten Konti 4712. Im Laufe des Jahres J910 stieg die Zahl derselben auf 5502, also «m 790.

Die Überwachung über die stattgehabten Käufe, Einschmelaungen und Proben von Edelmetall-Abfällen und -Schmelzprodukten in · bezug auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften ist vom Amt für Gold- und Silberwaren, unter Mitwirkung der 13 Kontrollämter und der 1.8 Aufseher (Preposi's), ausgeübt worden. Zu diesem Zwecke sind bei den im Besitze des eidgenössischen Souchenregisters befindlichen Industriellen regelmässige Inspektionen vorgenommen worden, welche dargetan haben, dass den gesetzlichen Verpflichtungen seitens der genannten Industriellen im allgemeinen gewissenhaft nachgekommen wird. Die Führung der eidgenössischen Souchenregister ist vorschriftsgemäss erfolgt und hat nur zu wenigen Bemerkungen wegen unabsichtlich oder aus Unachtsamkeit begangenen Unregelmässigkeiten Anlass gegeben. Um der Wiederholung derartiger Unregelmässigkeiten vorzubeugen und die autorisierten Industriellen zu möglichster Genauigkeit und Achtsamkeit anzuspornen, hat ihnen das eidgenössische Amt durch Kreisschreiben ·die wesentlichsten Bestimmungen in Erinnerung gebracht, deren strikte Beobachtung allein gesetz- und vorschriftswidrige Handlungen zu verhüten vermag. Welche Wichtigkeit insbesondere dem Stempelzeicheri des Schmelzers auf den Gold und Silberbarren (Lingots) als Ursprungszeichen und demjenigen des Probierers als Feingehaltsgarantie zukommt, ist den Interessenten nunmehr hinlänglich bekannt. Das Klischee des Stempelzeichens des Schmelzers ist im Berichtsjahre von 45 neuen Industriellen deponiert worden, womit die Zahl der Personen, welche diese Deponierung bewerkstelligt haben, auf 672 angewachsen ist.

G e s e t z e s ü b e r t r e t u n g e n . Über zwei autorisierte Käufer und Schmelzer, welche nicht legitimierte Edelmetallabfälle zum Ankauf und Einschmelzen entgegengenommen hatten, wurden auf administrativem Wege Geldbussen verhängt. Auf gleiche Weise ist auch eine Gesetzesübertretung von Industriellen, welche, ohne hierzu gesetzlich berechtigt zu sein, nicht legitimierte Edelmetallabfälle eingeschmolzen hatten, zur Erledigung gelangt.

In Sachen einer schon im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten
schwereren, von einem autorisierten Käufer begangenen Gesetzesübertretung, welche gerichtlich anhängig gemacht werden musste, ist im Berichtsjahre das Urteil erfolgt, laut welchem der Bundesblatl. 63. Jahrg. Bd. I.

41

574

Beklagte und ein Mitschuldiger desselben jeder -/M 4 Monaten Gefängnis, Fr. 200 Busse, 5 Jahren Einstellung in den bürgerlichen Rechten und beide solidarisch zu den Gerichtskosten im Betrage von Fr. 336 verurteilt wurden. Überdies ist dem betreffenden Industriellen die Ermächtigung zum gewerbsmässigou Ankauf und Einschmelzen von Gold- und Silberabfällen entzogen worden.

Die strenge Ahndung, welche die obengenanntc Gesetzesübertretung erfahren hat, beweist, dass die zuständigen Behörden entschlossen sind, den Industrien, welche Edelmetalle verarbeiten, die Vorteile zu erhalten, die ihnen aus der strikten Anwendung der gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften erwachsen.

Je genauer und vollständiger nun das Genetz gehandhabt wird, desto näher wird man zu dem Ziele gelangen, das sich der Gesetzgeber vorgesteckt hat, die Veruntreuungen von Edelmetallabfällen, die sich aus der Uhren- und Bijouteriefabrikation ergeben, unmöglich zu machen. Man darf wohl behaupten, dass dieses Ziel nahezu erreicht ist, wenn man die grosse Zahl von Personen in Betracht zieht, deren Arbeit zur Erzeugung von Gold- und Silberabfällen im Werte von zirka 14 Millionen Franken beiträgt.

Unabhängig von den in der untenstehenden Übersieht enthaltenen Zahlenangaben sind im Jahre 1910 ,,Wiederverkäufe" von Edelmetallabfällen oder Schmelzprodukten aus solchen ' im Werte von etwa 4 Millionen Franken bewerkstelligt worden. Dabei handelt es sich um die von autorisierten Käufern und Schmelzern an ebenfalls zum Handel mit Edelmetallabfällen berechtigte Goldund Silber-Scheideanstalten erfolgte Verkäufe. Obwohl auch diese Operationen regelmässig kontrolliert und eingetragen werden, sind sie indessen nicht in der Summe von Fr. 13,926,364.85 inbegriffen, welche den Wert der eigentlichen ,,Abfälle"1 im Sinne des Gesetzes und der Vollziehunesverordnuna; darstellt.

O o

Vergleichende Zusammenstellung des mittleren S i l b e r k u r s e s per K i l o g r a m m zu 100(>/iooo fein, w e l c h e r d e n K o n t r o l l ä m t e r n i n d e n l e t z t e n 1 0 J a h r e n als G r u n d l a g e für die W e r t b e r e c h n u n g der H a n d e l s b a r r e n ( L i n g o t s ) g e d i e n t hat.

1901 . . Fr. 100 1906 . . Fr. 113 1902 . . ., 88 1907 . . ., 109 1903 . . .', 91 1908 . . ., 88 1904 . . .', 97 1909 . . .', 86 1905 . . .', 102 1910 . . .', 90

Der Wert des Goldes wird fortwährend nach dem üblichen Tarif von Fr. 3437. 46 per Kilogramm 1000/iooo fein berechnet.

Übersicht der im Jahre 1910 kontrollierten Kaufe, KinsohmelziiTis-en und Proben von Gold- und Silber abfallen.

.

o

Kreise.

Ils 0 0 « co Sp

i =a ** = 1 ae ,,

6 l.Biel . . . .

2. La Chaux-de-Fonds 25 3 3. Delsberg 10 4. Fleurier .

9 5 . Genf . . . .

3 6. Grenchen 7.LeLocle. . . i 3 6 8. Neueuburg .

4 9. Le Noirmont 1 10. Pruntrut . . .

6 11. St. Immer . .

4 12. Schaff hausen .

2 13. Tramlingen .

Am 31.

1910 Am 31.

1909

Dezember . . . .

Dezember . . . .

Vermehrung 1910

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Abfälle (bezahlterWert).

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2,670 702 679,77S 80 5,o 9,438 1,597 3,552,493 95 25,c 335 112 108,353 15 0,8 330 101 81,504 35 0,0 3,437 858 5,301,993 85 38,0 288 37,580 10 0,8 108 1,539 376 2,002,798 85 u,*; 449 127 161,111 60 1,0 401 164 516,534 -- 3,7 539 45,208 70 0,3 279 801 267 478,372 45 3rJ 1,142 492 923,231 25 6,0 648 319 37,408 80 0,,

92

22,017 5,502 13,926,364 85 100

90

21,244 4,712 12,576,565 85 ---

2

773

790 1,349,799 --

--

576

B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Jahre 1910 erreichten die Gesamtroheinnahmen der Zollverwaltung den Betrag von . . . .

Fr. 80,660,829. 97 im Vorjahre 1909 hatten dieselben betragen ,, 74,392,011. 49 Es ergibt sich somit pro 1.910 eine Mehreinnahrae von Fr. 6,268,818. 48 gegenüber dem Vorjahre.

Für nähere Angaben über die Ursachen der Mehreinnahmen pro 1910 verweisen wir auf unseren Bericht zur Staatsrechnung, Abteilung Zollverwaltung.

Diesen Einnahmen steht eine Gesamtausgabe der Zollverwaltung pro 1910 im Betrage von . . . Fr. 7,526,208. 44 gegenüber.

Im Voranschlag von 1910 waren vorgesehen (inklusive Nachtragskredit, von Fr. 2000, n. Serie, I, A, 1) ,, 7,887,600. -- Hieraus ergibt sich eine Minderausgabe von Fr.

361,391. 56 gegenüber dem Voranschlag.

Rechnet man hierzu das Ergebnis der Gesamtroheinnahmen pro 1910 mit . . . ,, 80,660,829. 97 so ergibt sich eine Totalsumme von

. . Fr. 81,022,221. 53

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Übertrag Fr. 81,022,221. 53 Im Voranschlag von 1910 war als Ge·samteinnahme der Zollverwaltung ein Betrag von .n 72,883,000. -- vorgesehen. Mit Einschluss der Ausgabenersparnis stellt sich daher das endgültige Rechnungsresultat der Zollverwaltung um Fr. 8,139,221. 53 günstiger als der Voranschlag von 1910.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

1. A n w e n d u n g d e s Z o l l t a r i f s . Es darf mit Befriedigung konstatiert werden, dass im Jahre 1910 die Zahl der Reklamationen betreffend Tarifanwendung wiederum erheblich zurückgegangen ist. Und zwar sind nicht nur diejenigen Reklamationen im Abnehmen begriffen, welche auf ungenügende Deklarationen seitens der Versender zurückzuführen sind, sondern ganz besonders auch die Anstände, welche sieh aus der Interpretation der Tarifbestimmungen ergeben.

Die Bestimmungen der Papierkategorie, deren ausserordentlich schwierige Durchführbarkeit schon wiederholt hervorgehoben worden ist, haben neuerdings zu diplomatischen Auseinandersetzungen mit Deutschland Anlass gegeben, die noch nicht zum Schlüsse gelangt sind.

Die bereits im letztjährigen Berichte erörterte Frage der Verzollung von Papieren mit Wasserzeichen hat durch neue Tarifentscheide des Bundesrates ihre Erledigung gefunden.

Ein durch Vermittlung der deutschen Gesandtschaft gestelltes Gesuch um Einreihung von einschichtigem Karton unter die fUr Packpapiere vorgesehenen Tarifpositionen musste abschlägig beschieden werden. Dagegen wurde im Sinne einer freiwillig gewährten Konzession und in der Voraussetzung, dass auch die schweizerischen, in Berlin hängigen Zollbegehren eine entgegenkommende Erledigung erfahren werden, die Zulassung bestimmter Papiere im Gewichte von weniger als 200 g per m2, die sonst ihrer Beschaffenheit nach als Druckpapiere nach Tarif Nr. 301 zollpflichtig wären, zum Ansätze von Fr. 7 per q nach Nr. 294 zugestanden, sofern dieselben tatsächlich zu Packzwecken be-

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stimmt sind und bis xu 10 Bogen gelegt und in der Mitte gefalzt und kreuzweise umschnürt zur Einfuhr gelangen.

Einer eingehenden Untersuchung hat die Frage der Verzollung von Karten mit geprägten Rändern, Vignetten, etc. gerufen.

Von der Erwägung ausgehend, dass der bundesrätliche Entwurf zum gegenwärtigen Zolltarif unabhängig von der nunmehrigen Nummer 306 unter der Kategorie der ,,bedruckten Papiere, Kartons und Pappen" eine spezielle Position 312, lautend : ,,Papiere, Kartons und Pappen, gepresst, geprägt1* enthalten hat, die von den gesetzgebenden Räten mit dem protokollarischen Vermerk : ,,Diese Position ist zu streichen im Sinne der Einreihung unter die Nummern 305/310 (jetzt 312/317) je nach dem Druckverfahren und nach Beschaffenheit", fallen gelassen worden ist, hatte die Oberzolldirektion verfügt, dass Karten mit gepressten oder geprägten Vignetten, Rändern ete. als ,,bedruckt" unter die Kategorie VI, C. zu fallen haben, unter Assimilierung des Blindprägedruckes mit dem typographischen einfarbigen Drucke der Positionen 312/313 und des Farbprägedruckes (gleichzeitige Herstellung von Druck und Prägung mittelst Spezialmaschinen) mit den ,,Drucken nach ändern Verfahren" der Positionen 316/317.

Gegen diese Tarifanwendung ist seitens Deutschlands Einspruch erhoben und die Einreihung derartiger Karten unter die Kategorie der ,,unbedruckten Papiere mit nachträglicher Bearbeitung" beantragt worden. Anidererseits stellte sich der Verein schweizerischer Lithographiebesitzer auf den Standpunkt, dass auch die blindgeprägten Karten, da im Tiefdruckverfahren erstellt, nach den Positionen 316/317 zu verzollen seien. Der Bundesrat hat die von der Oberzolldirektion verfügte Tarifanwendung gutgeheissen, hauptsächlich im Hinblick darauf, dass in der vorerwähnten Position 312 des bundesrätlichen Entwurfes ein Ansatz vorgesehen war, der in der Höhe ungefähr demjenigen der typographisch einfarbig : bedruckten Papiere entsprach; Ein Antrag Deutschlands um Aufhebung des erläuternden N. B. ad 369/370 des Gebrauchstarifs, wonach die mit mehr als 5 Geschirrflügeln hergestellten Gewebe unter die gemusterten Gewebe zu fallen haben, ist vom Bundesrate nach allseitiger Prüfung der Frage in ablehnendem Sinne beantwortet worden.

Die im letztjährigen Berichte erwähnte Konzession, welche Österreich-Ungarn bezüglich der.Verzollung von Pferdedecken und Kotzen aus den unter Tarif Nr. 500 genannten Stoffen gewährt worden igt, hat zu neuen Anständen geführt, deren Grund haupt-

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sächlich in der Schwierigkeit liegt, verarbeitete Wollhaar.e und Abfall wollhaare von einander zu unterscheiden.

Im Jahresberichte pro 1908 ist auf eine Reklamation hingewiesen worden, welche von der italienischen Regierung bezüglich der Verzollung von Hausteinen aus dem Simplongebiet beim Zondepartement anhängig gemacht und schweizerischerseits nach Einholung eines Gutachtens bei Hrn. Prof. Dr. Heim in Zürich in ablehnendem Sinne beschieden worden war. Im Berichtsjahre ist Italien in der nämlichen Angelegenheit neuerdings beim Zoll·departement vorstellig .geworden, wobei dem Gutachten des Hrn.

Prof. Dr. Heim in Zürich ein solches eines italienischen Sachverständigen gegenübergestellt wurde. Das Zolldepartement hat das Gegengutachten des Hrn. Prof. Heim, sowie ,ein weiteres Gutachten des Hrn. Prof. Dr. Hugi in Bern eingeholt und der italienischen Regierung zur Einsichtnahme und Rückäusserung unterbreitet. Am Ende des. Berichtsjahres war die Angelegenheit noch hängig.

Eine Ausnahmebehandlung, welche seitens der Zollverwaltung schon unter der Herrschaft des frühern Tarifs hinsichtlich der Verzollung von Putztüchern und den zu deren Herstellung dienenden Baumwollabfallgarnen auf Zusehen hin zugestanden worden war, hat der Bundesrat, auf Antrag der Zollverwaltung aufgehoben, auf den Nachweis hin, dass das fragliche Garn nunmehr auch in der Schweiz fabriziert wird.

Ein Rekurs einer einheimischen Glashütte gegen die von ·der Zollverwaltung vorgeschriebene Tarifanwendung, nach welcher die durch Ätzen oder durch das Sandstrahlverfahren nlit einer Marke oder einem Namen versehenen Flaschen nicht als ,,graviert1"1' VM betrachten sind, ist vom Bundesrate abschlägig beschieden worden.

Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen den ,,Suppenartikeln'1 der Position 100a einerseits und den ,,Suppenwürzen" der Positionen 79 und 103 andererseits wurden einlässliche erläuternde Bestimmungen aufgestellt.

Die Zulassung nach Tarif Nr. 970 zu Fr. 7 per q ist beschränkt worden auf den unvermischten, rohen oder gereinigten, auch parfümierten Süssholzsaft. Damit soll der missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser Position für angebliche Süssholzsaftfabrikate ein Ende gesetzt werden, welche nur zum kleinsten Teile aus Süsshplzsaft, zum weitaus grössten'Teile aber aus minderwertigen ändern Stoffen (Stärke, Dextrin, etc.) bestehen.

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Von den jedem Zollbeamten periodisch zugehenden Nachträgen zu den gedruckten ,,Erläuterungen zum Zolltarif", verdienen spezielle Erwähnung: eine Tabelle der Metalllegierungen und eine einlassliche Instruktion betreffend Verzollung der im Tarif nicht ausdrücklich genannten, aus verschiedenen Metallen zusammengesetzten Waren, sowie der Holzwaren in Verbindung mit Metallen, Textilstoffen oder Papier. Es hat damit eine Frage ihre prinzipielle Erledigung gefunden, über welche früher nur von Fall zu Fall entschieden worden war.

Der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins ist auch im Berichtsjahre in manchen Tariffragen um sein Gutachten angegangen worden und wir erfüllen eine angenehme Pflicht, wenn wir dessen bereitwilliges Entgegenkommen in anerkennendster Weise hervorheben.

2. W a r e n v e r z e i c h n i s z u m schweizerischen Zollt a r i f . Das in Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend den schweizerischen Zolltarif vorgesehene W a r e n v e r z e i c h n i s ist durch die Oberzolldirektion fertiggestellt worden und auf Ende 1910 in deutscher Sprache erschienen. Dasselbe bildet einen Band von 957 Druckseiten und wird zum Preise von Fr. 2. 50 per Exemplar abgegeben. Die Bearbeitung der französischen Ausgabe ist im Gange.

3. E r h e b u n g v o n V e r z u g s z i n s e n bei n a c h t r u g l i c h e n Z o l l z a h l u n g e n . Der Bundesratsbeschluss vom 3. November 1900 (A. S. n. F. XVIII 281) betreffend die Erhebung von Verzugszinsen bei nachträglichen Zollzahlungen ist einer Revision unterstellt und durch Bundesratsbeschluss vom 23. Dezember 1910 (A. S. n. F. XXVI 1555) durch Einbeziehung der übrigen Interimsabfertigungen ergänzt worden.

4. R e v e r s w a r e n .

Der Verkehr mit reverspflichtigen Waren nimmt fortwährend zu und es ist die Zahl der einheimischen Geschäftsfirmen, welche von der günstigem Zollbehandlung der je nach ihrer Verwendung verschiedenen Zollunsätzen unterliegenden Waren Gebrauch machen, im Berichtsjahre von 1100 auf 1400 gestiegen.

5. Z o l l a b f e r t i g u n g l e i c h t v e r d e r b l i c h e r W a r en u n S o n n - und F e i e r t a g e n . Nach Art. 15 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz werden im Bahn- und Schiffverkehr

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an Sonn- und Feiertagen ausser dem Personenverkehr nur transitierende und solche zur Einfuhr bestimmte Eilgüter, welche raschem Verderben ausgesetzt sind, zollamtlich abgefertigt. Damit an allen Zollstellen nach einheitlichen Gesichtspunkten verfahren wird, ist zuhanden der Zollämter ein Verzeichnis derjenigen leichtverderblichen Güter aufgestellt worden, welche, wenn in Eilgutoder Expresssendung eingehend, auch an Sonn- und Feiertagen zur Einfuhr oder zur Ausfuhr abzufertigen sind. Bei Abfertigung anderer als der in diesem Verzeichnis erwähnten Waren, die nach dem Ermessen der Zollstellen stattfinden kann, wenn der Warenführer es ausdrücklich verlangt, wird die in Art. 14 der Vollziehungsverordnung vorgesehene Extraabfertigungsgebühr berechnet.

6. Z o l l a b f e r t i g u n g an k a n t o n a l e n F e i e r t a g e n .

Im Hinblick darauf, dass in einzelnen Kantonen ausser den in Art. 55 des Eisenbahntransportreglements bezeichneten allgemeinen Feiertagen weitere Feiertage mit Beschränkung des Bahngüterverkehrs bestehen, hat es sich notwendig erwiesen, für jedes Grenzbahnzollamt zu bestimmen, in welcher Ausdehnung der Zolldienst an diesen Tagen stattzufinden habe. Dabei wurde nach Möglichkeit den Wünschen und Bedürfnissen des Bahndienstes Rechnung getragen.

7. V e r e i n f a c h u n g der T r a n s i t s t a t i s t i k . Bei den sich stets mehrenden Aufgaben des Zolldienstes, verbunden mit dem Anwachsen des Verkehrs, hat es sich als notwendig erwiesen, die Inanspruchnahme der Zollstellen für die die Schweiz nur transitierenden Waren im Sinne einer Vereinfachung der statistischen Anschreibung dieses Verkehrs einzuschränken, um für andere wichtigere Arbeiten mehr Zeit zu gewinnen. Bisher wurde dieser Transitverkehr statistisch in gleicher Weise behandelt, wie die viel wichtigere direkte Ein- und Ausfuhr. Bei der weitgehenden Spezialisierung des Zolltarifs namentlich für Fabrikate und bei dem meist ungenügenden Deklarationsmaterial, das für Transitsendungen vorliegt, begegnete die statistische Zuteilung derselben sehr oft Schwierigkeiten, worunter auch die Zuverlässigkeit der betreffenden statistischen Angaben zu leiden hatte. Die Vereinfachung erfolgte in der Weise, dass die Einzelnumerierung nur für die wichtigsten Transitgüter beibehalten wurde, während andere Waren wie Garne, Gewebe,
Metallwaren usw. in Gruppen zusammengefasst sind. Das neue Verzeichnis, das im Einvernehmen mit den massgebenden Verkehrsorganen aufgestellt wurde, konnte auf diese Weise von den bisher 1317 Positionen auf 124

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reduziert werden, womit für den Zolldienst eine ganz wesentliche Arbeitsersparnis erzielt ist, nebstdem dass auch das deklarierende Publikum und die Transportanstalten dabei gewinnen. Der unmittelbare Transitverkehr wird nun vom 1. Januar 1911 an auf Grund des neuen vereinfachten Warenverzeichnisses statistisch ermittelt.

8. I n t e r n a t i o n a l e H a n d e l s s t a t i s t i k . Da die von den einzelnen Staaten publizierten Statistiken über die Warenein- und -ausfuhr wegen der Verschiedenartigkeit der Waren rubrizierung eine Vergleichung der handelsstatistischen Ergebnisse nicht oder nur zu einem kleinen Teile gestattet, so ist auf statistischen und anderen Kongressen schon wiederholt der Wunsch ausgesprochen worden, es möchte eine internationale Vereinbarung /um Zwecke der. Aufstellung einer besonderen Liste wichtigster Warenartikel Betroffen werden, nach welcher jeder Staat die handelsstatistischen Daten behufs der Vergleichbarkeit zu publizieren hätte. Die belgische Regierung hat zum Zwecke der weitern Behandlung dieses Postulates im September 1910 eine internationale Konferenz nach Brüssel einberufen, an welcher nebst der Schweiz fast alle europäischen wie auch zahlreiche überseeische Staaten vertreten waren. Als Grundlage der Verhandlung dienten ein belgisches Projekt mit 203 Rubriken und ein schweizerisches Gegenprojekt mit 108 Rubriken. Die Konferenz einigte sich auf eine Liste mit 185 Positionen und Belgien übernahm es, den Regierungen der beteiligten Staaten hiervon Kenntnis zu geben, sowie die Initiative zu den weitern Verhandlungen zu ergreifen, welche für die Verwirklichung der in Aussicht genommenen periodischen, internationalen Publikation notwendig sein werden. Dazu gehört namentlich eine Vereinbarung über die Errichtung eines internationalen statistischen Amtes, die Aufstellung des Programms über die Tätigkeit desselben und die Wahl des Amtssitzes.

9. V e r e i n f a c h u n g der A b f e r t i g u n g des Postt r a n s i t v e r k e h r s . Im Anschluss an ein von der schweizerischen und der deutschen Postverwaltung eingeführtes verbessertes Postauswechslungsverfahren hat im Verlaufe des Sommers die zollamtliche Abfertigung der Posttransitstücke, zunächst mit Beschränkung auf den am stärksten belasteten Verkehr Basel'Chiasso, ohne Bedenken für die Zollsicherheit vereinfacht werden können, wobei die bisher für diesen Durchgangsverkehr ausgestellten Transitscheine in Wegfall kommen. Das neue Verfahren, welches

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für die beiden Verwaltungen Erleichterungen und Ersparnisse in sich schliesst, hat sich bisher bewährt, so dass dasselbe in der Folge auch auf ändern Strecken mit starkem Posttransitverkehr zur Anwendung gelangt ist.

10. A u s d e h n u n g der A b f e r t i g u n g mit Jahresg e l e i t s c h e i n auf Ei.er und W a c h h o l d e r b e e r e n . Auf begründete bezügliche Gesuche hin haben wir beschlossen, dass Eier und Wachholderbeeren unter diejenigen Warenartikel einzureihen seien, für welche nach Massgabe von Art. 57 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz Zollgeleitscheine auf Jahresfrist ausgestellt werden können.

11. G e s u c h e u m Z o l l b e f r e i u n . g b e z w . Z o l l e r m ä s s i g u n g auf G r u n d von Art. 4 des Z o l l t a r i f g e s e t z e s .

Im Hinblick auf den schlechten Ausfall der Weinernte hat die Genfer Regierung unter Berufung auf Art. 4 des Bundesgesetzes über den schweizerischen Zolltarif den Bundesrat ersucht, die Möglichkeit der vorübergehenden Aufhebung der Einfuhrzölle auf frischen Trauben und Wein für den Hausgebrauch in Erwägung zu ziehen. Von der dem Bundesrat durch Art. 4 des Tarifgcsetzes eingeräumten Befugnis ist, obwohl die gleiche Bestimmung seit Beginn des eidgenössischen Zollwesens besteht, ein einziges Mal im Jahre 1893 im Hinblick auf die damalige Futternot Gebrauch gemacht worden. Die Massnahmc rechtfertigt sich nur bei wirklichem Notstande, von dem weiteste Kreise der Bevölkerung betroffen sind, insbesondere bei Teuerung unentbehrlichster Lebensmittel. Wein ist aber zum Lebensunterhalt nicht notwendig, auch kann er durch andere Getränke sehr leicht ersetzt werden. Ausserdein hat sich ergeben, dass in ändern Landesgegenden die Weinerträgnisse besser ausgefallen sind als in der Westschweiz und dass Zollreduktion oder gar Zollbefreiung diesen Gegenden nichts weniger als erwünscht gewesen wäre. Im Hinblick auf diese und andere Erwägungen musste die Antwort des Bundesrates, die sich im Bundesblatt 1910, Bd. V, S. 439 publiziert findet, abschlägig lauten.

Vom Verband schweizerischer Metzgermeister ist, gestützt auf den zit. Art. 4 des Zolltarifgesetzes das Ansuchen um vorübergehende Ermässigung des Zolles für Schlachtochsen von Fr. 27 auf Fr. 10 per Stück gestellt worden. Eine Massnahme in diesem Sinne hätte eine so bescheidene Entlastung, der Fleischpreise bedeutet, dass der Konsument davon nichts zu verspüren bekommen hätte, zumal das Gesuch nur die Reduktion der Viehzölle, nicht

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auch der Fleischzölle im Auge hatte. In dieser Form hätte die Zollentlastung überhaupt nur einem einzigen Erwerbszweige einen kleinen Nutzen gebracht, während eine so ausserordentliche Massnahme nur in Frage kommen kann, wenn damit die Milderungeines bestehenden allgemeinen Notstandes erreicht wird. Solche Verhältnisse lagen aber nicht vor, im Gegenteil hatte die schweizerische Bauernsame gegen das Gesuch energisch Stellung genommen. Der Bundesrat hat daher auch diesem Gesuche nicht Folge geben können (s. dessen Antwort im Bundesblatt 1910, Bd. V, S. 436).

Ein Gesuch um Zollentlastung wurde auch von der Vereinigung schweizerischer Calicot-Webereien gestellt, welche, um einer infolge eines Zusammenschlusses der Spinnereien eingetretenen Steigerung des Garnpreiscs zu begegnen, um zollfreie Einfuhr eines begrenzten Quantums Baumwollgarn nachsuchten.

Es konnte auch diesem Gesuche nicht entsprochen werden, weil die Voraussetzungen des Gesetzes zur Gewährung einer solchen vorübergehenden Zollerleichterung nicht vorlagen und es überhaupt nicht zulassig gewesen wäre, den der einheimischen Spinnerei durch das Zolltarifgesetz gewährten Schutz durch administrative Massnahmen illusorisch zu machen. Auch in der dem Gesuch nachträglich gegebenen geänderten Fassung, es möchte die nachgesuchte Vergünstigung wenigstens im Veredlungsverkehr bewilligt werden, also unter der Bedingung der Wiederausfuhr der aus den Garnen erstellten Gewebe, konnte nicht entsprochen werden, einerseits im Hinblick auf die entgegenstehenden überwiegenden Interessen der übrigen Textilindustrie, andrerseits weil das Verarbeiten von Garn zu Geweben nicht unter den Begriff' einer Veredlungsarbeit fällt, welche zur Voraussetzung hat, dass die wesentliche Beschaffenheit der Ware nicht verändert wird.

12. G e w i c h t s a b z u g für n e u e n W e i n. In der bestehenden Kontroverse mit Italien bezüglich des Gewichtsabzuges für neuen Wein, auf welche im letzten Geschäftsbericht hingewiesen wurde, hat im Berichtsjahre die Konstituierung des Schiedsgerichtes stattgefunden, dessen Obmann auf Wunsch beider Teile vom Präsidenten des permanenten Schiedsgerichtshofes im Haag bezeichnet wurde. In der Folge wurde beiden Parteien Gelegenheit gegeben, ihren Standpunkt in schriftlichen Memorialen mit Replik und Duplik darzulegen, sodass der Gerichtshof sich seit geraumer Zeit im Besitz des beiderseitigen Beweismaterials befindet. Es bleibt nun der Schiedsspruch abzuwarten.

585 13. Z o l l f r e i e E i n f u h r von Wein im l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n G r e n z v e r k e h r . Trotz aller Wachsamkeit der Zollorgane ist es kaum möglich, den unlautern Manipulationen wirksam beizukommen, zu denen die gesetzlichen Zollerleichterungen im landwirtschaftlichen Grenzverkehr, insbesondere mit Bezug auf die Weineinfuhr, Anlass geben und worüber schon in früheren Geschäftsberichten wiederholt die Rede gewesen ist. Es handelt sich dabei insbesondere um die Einfuhr aus den Grenzzonen von Hochsavoyen und des Veltlins. Die Kontrolle ist für die schweizerische Zollverwaltung aus dem Grunde mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, weil sie nur im Auslande ausgeübt werden kann. Wohl hat die französische Verwaltung der indirekten Steuern die Mitwirkung ihrer Organe bei Festsetzung der Weinerträgnisse, die dort zu Steuerzwecken ermittelt werden, in Aussicht gestellt, allein die hieran geknüpften Erwartungen sind, soweit es sich wenigstens um die Einfuhr aus Hochsavoyen handelt, nicht ganz in Erfüllung gegangen, indem diese Mitwirkung nicht immer verlässlich ist, sei es, dass die betr. Organe keine Instruktionen erhalten haben, sei es, dass sie der Sache nicht genügend Verständnis entgegenbringen.

Noch schlimmer stehen die Verhältnisse im Veltlin, wo es leider äusserst schwer war, zuverlässige Angaben über die Weinerträgnisse zu erhalten. Auf Ansuchen hin haben nun die italienischen Behörden sich bereit erklärt, amtliche Bescheinigungen über die Eigentumsverhältnisse, die Lage und den Flächeninhalt der Grundstücke, für deren Produkte Zollbefreiung verlangt wird, auszustellen, so dass an Hand dieser Angaben, verbunden mit «iner kurz vor der Weinernte durch Experten vorgenommenen Schätzung der Weinertrag annähernd richtig dürfte ermittelt werden können. Des fernem wird verlangt, dass die vom Freipassinhaber kurz vor der Weinernte abzugebende definitive Deklaration des Rebenertrages von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muss.

Im Hinblick auf diese Mitwirkung italienischer Amtsstellen bei der Kontrolle hat die Oberzolldirektion im Berichtsjahre eine spezielle Instruktion betr. die Einfuhr der Produkte des Weinbaues im landwirtschaftlichen Grenzverkehr über die Zollämter Campocologno und Castasegna erlassen, durch welche wenigstens in der Ermittlung der Erträgnisse annehmbare
Verhältnisse geschaffen ·worden sind. Der Zustand ist aber in anderer Beziehung noch nicht befriedigend, indem die Zollverwaltung nach wie vor durch fingierte Pachtverträge, durch Einfuhr von angekauften Produkten und andere unreelle Manipulationen hintergangen werden kann,

586 denen schlechterdings nicht beizukommen ist. Immerhin sind einige dieser Fälle der Zollverwaltung zur Kenntnis gelangt, was ermöglichte, gegen die Fehlbaren einzuschreiten.

14. L u f t s c h i f f a h r t . Von besondern Massnahmen zur Wahrung der fiskalen Interessen bei der in rascher Entwicklungbegriffenen Luftschiffahrt konnte für einstweilen abgesehen werden, indem bisher auf Grund der allgemeinen Vorschriften da» Nötige von Fall zu Fall vorgekehrt wurde. Es steht in Aussicht,, dass die Frage der Kontrolle der die Grenze überschreitenden Luftfahrzeuge auf internationalem Wege geordnet wird.

15. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Am aktiven und Transit-Veredlungsverkehr beteiligten sich im Berichtsjahre 564 (Vorjahr 517} und am passiven Veredlungsverkehr 660 (Vorjahr 587) Firmen.

Hierbei ist der Grenzverkehr sowie der passive Stickerei-Veredlungsverkehr mit dem Vorarlberg nicht inbegriffen.

Von den 70,000 Stück Drucktüchern à zirka 80 in Länge, welche alljährlich zugunsten der Glarner Druckerei auf dem Wege der Admission temporaire eingehen dürfen, sind im Berichtsjahre 13,537 y* Stück (Vorjahr 16,957 ;!/t) zur Freipassabfertigung angemeldet und 12,595 3/4 Stück (Vorjahr 1.5,628 '/.*) tatsächlich mit Freipass abgefertigt worden.

Zu einem hartnäckigen Kample zwischen den beteiligten Interessouverbändeii hat die Frage der Zulässigkeit des Transitveredlungsverkehrs mit englischer Baumwollmousseline zum Mercerigieren in der Schweiz geführt. Für die Gewährung dieses Verkehrs hatten sich der Verband Schweiz. Stückwaren-Ausrüst-Anstalten sowie die st. gallischen und zürcherischen Stoähändler bemüht, während der Schweiz. Spinner-, Zwirner- und Weberverein entschieden dagegen Stellung nahm, weil er darin eine Schädigung der einheimischen Mousselineweberei erblickte. Bei einer entscheidenden Konferenz, an welcher Vertreter der beteiligten Industriezweige sowie weiterer Kreise des Handels und der Industrie, ferner des Handelsdepartements und der Zollverwaltung teilnahmen, vermochten aber die Vertreter der Weberei, die sich wie früher auf den Standpunkt der Ablehnung gestellt hatten, den Nachweis nicht zu erbringen, dass ihre Industrie durch die Gewährung der Admission temporaire für breite Baumwollmousselinè eine Schädigung erleide. Die zähe geführten Verhandlungen' Hessen erkennen, dass die überwiegenden Interessen (Art. 6 des

587

Zolltarifgesetzes) in dieser Streitfrage auf Seite der Ausrüsterei und des Exporthandels liegen, welche durch Verweigerung des Transitveredlungsverkehrs geschädigt worden wären, ohne dass für die Weberei ein Vorteil durch vermehrten Absatz eigener Produkte hätte resultieren können. Das Zolldepartement hat daher auf Grund dieser Verhandlungen den Transitveredlungsverkehr für rohe englische Baumwollmousseline zum Mercerisieren und Ausrüsten gestattet, jedoch um den Befürchtungen der Weberei tunlichste Rechnung zu tragen, ausdrücklich nur auf Zusehen hin und mit der Beschränkung auf Ware von 112--120 cm Rohbreite mit einer Fadenzahl von nicht mehr als 24 Zettel und 23 Schuss per 1/i Zoll frz. = ls/n per 5 m/m und einer Garnnummer nicht feiner als 80/i2o. Unter dieser Einschränkung hat sich auch der Spinner-, Zvvirner- und Weberverein mit der Bewilligung einstweilen abgefunden.

Vor eine ebenso folgenschwere Entscheidung sieht sich die Zollbehörde gestellt infolge eines Gesuches der ostschweiz. Stickereiindustrie um Bewilligung der Freipassabfertigung im passiven Veredlungs verkehr für Stick waren zum Ausrüsten im Vorarlbergischen. Das Gesuch ist darauf zurückzuführen, dass die Schweiz. Ausrüstanstalten sich zu einem Verbände zusammengeschlossen haben, um die Preise zu reglieren, wodurch die Stickereiindustrie ihre Interessen bedroht sah. Die Sache war auf Ende des Berichtsjahres nocli nicht genügend abgeklärt, so dass ein Entscheid bis zu jenem Zeitpunkte nicht getroffen werden konnte.

16. B u n d e s g e s e t z b e t r e f f e n d das A b s i n t h v e r b o t .

An der Vollziehung dieses auf 7. Oktober 1910 in Kraft getretenen ßundesgesetzes haben auch die Zollorgane mitzuwirken, welchen die Verhinderung der Einfuhr von Absinth und der Imitationen desselben obliegt. Da die Durchfuhr gestattet ist, so ist das Hauptaugenmerk der Zollorgane darauf gerichtet, zu verhindern, dass bei den zur Durchfuhr angemeldeten Sendungen unbemerkt eine Waren· Unterschiebung stattfinden kann. Die Zollstellen sind diesfulls mit "-eeigneten Instruktionen versehen worden.

"S L

17. Bundesgesetz über die Organisation der Zollverwaltung vom 4. November 1910. Dieses Gesetz ist im Bundesblatt vom 16. November veröffentlicht worden mit Ansetzung der Referendumsfrist auf 14. Februar 1911.

588

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen, alkoholhaltigen Fabrikaten und Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser sind zuhanden der Alkoholverwaltung durch den Zolldienst erhoben worden Fr. 1,467,818. 33 (1909 : Fr. 834,307.71), ferner an Verwaltungsgebühren für eingeführton denaturierten Sprit Fr. 60,240.45 (1909: Fr. 90,863,40).

Das ausserordentliche Anwachsen der Monopolgebühren ist dadurch zu erklären, dass vielerorts die Meinung bestand, es finde gleichzeitig mit Inkraftsetzung des Absinthgesetzes eine Erhöhung jener Gebühren statt, was im Monat September eine Masseneinfuhr von Spirituosen zur Folge hatte.

C. Ausübung der Bundespolizei mit Bezug auf Lebensmittelkontrolle, Viehsanität, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz.

Fischerei, Zündhölzchen, Absinth, Regale etc.

Die Durchführung des Lebensmittelgesetzes hat, soweit die Zollorgane in Betracht kommen, zu keinen nennenswerten Anstanden geführt. Die Vorschriften über die Grenzkontrolle wurden nach Massgabe der gemachten Erfahrungen in verschiedenen Richtungen ergänzt und verbessert. Warenbeanstandung durch die von den Zollämtern ausgeübte Grenzkontrolle, meistens unter Erhebung von Proben zuhanden der kantonalen Untersuchungsanstalten, fand in 1449 Fällen statt, ausserdem wurden verdorbene Waren in 18 Fällen zurückgewiesen. Über weiteres verweisen wir auf den Bericht unter Departement des Innern, Sanitätswesen.

An tierärztlichen Untersuchungsgebühren haben die Zollämter erhoben Fr. 419,852.20 im Vorjahre ,, 363,632.65 Mehr 1910: Fr. 56,219. 55 _ Übertretungen der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften sind von den Zollorganen in 38 Fällen (Vorjahr 32) zur Anzeige gebracht worden.

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 34 Sendungen von Glas- und Tonwaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden zugeleitet. Zahlreich waren auch die Fälle, in denen von der Grenzkontrolle Gold- und Silber-

589 waren wegen unrichtiger Gehaltsbezeichnung beanstandet bezw.

zurückgewiesen wurden.

Es erfolgten Vorzeigungen wegen : Widerhandlung gegen die Phylloxeravorschriften . .

l (16) Übertretung des Postregals 13 (1) ,, ,, Pulverregals 3 (2) ,, ,, kantonalen Salzregals 3 (0) ,, ,, Absinthverbotes l ,, ,, Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz 29 (28) Vergehen gegen das Fischereigesetz 27 (29) Ausserdem haben die Grenz Wächter im Kanton Tessin auf ihren Streiftouren in Berggegenden, insbesondere in denjenigen des Alto Malcantone (im Sottoceneri) 1522 (Vorjahr 572) Vorrichtungen für den Fang kleiner Vögel zerstört.

Im st. gallischen Rheintal sind von den Grenzwächtern, welche an den dortigen Rheinbrücken auch fremdenpolizeiliche Verrichtungen besorgen, 197 Vaganten und subsistenzlose Personen zurückgewiesen worden.

III.

Zolleiimahmeu.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1910.

1909.

Differenz 1910

Fr.

Pr.

Einfuhrzölle 79,479,328.34 73,307,065.12 314,479. 20 295,798. 56 Ausfuhrzölle 438,004. 86 419,578. 05 ·Statistische Gebühren . .

Niederl ags- und Wagge46,116. 38 43,396. 32 bühren Zollbussen und Ordnungs54,003. 37 44,110.29 bussen 71,345. 34 70,058. -- Untermieten Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen , Zolltarifen, 172,970. 13 Deklarationen etc. . .

159,920. 28 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten 84,582. 35 52,084. 87 des Zolldienstes . . .

Fr.

+6,172,263.22 18,680. 64 + + 18,426. 81

Gesamttotal 80,660,829. 97 74,392,011. 49

+ 6,268,818. 48

Bundesblatt.

63. Jahrg. Bd. I.

+

2,720.06

+ +

9,893.08 1,287. 34

+

13,049. 85 32,497. 48

42

590

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten, L Zollgebiet U.

,, IH.

,, IV.

,, V.

,, VI.

,,

1910.

Fr.

27,178,550. 2-i 18,382,453. 51) 8,744,826.52 7,073,204. 91 6,772,928.17 11,986,279. 34 80,138,242. 7(5

1909.

Differenz 1910 Fr.

Fr.

24,499,700.51 + 2.678,849. «> 17,125,939. 11 + 1,256,514. 4« 8,14(5,971.27 -H 597,855.25 0,698,349. 73 + 374,855. 18 5,893,190.75 + 879,737. 12 11,55(5,197. 17 -1- 430,082. 17 7ft,920.:-548. 57 + 0,217,894. 1!)

Basel . .

Schaffhausen Chur . .

Lugano . .

Lausanne .

Genf . .

Total Hierzu kommen die bei der Oberzolldirektiou verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der AlIcoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes 522,587. 21 -i71,6«2. 92 + 50,924. 29 Gesamttotal 80,660,829. 97 74,392,011. 49 + 6,268,818. 4H

IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1910 folgenden Personalbestand :

verfügte die Zollverwaltung über

Oberzolldirektioii mit drei Abteilungen 6 Gebietsdirektionen 65 Hauptzollämter ) 227 Nebenzollämter /

. . .

Beamte Angestellte 65 4 116 17 ,.,,n ..,., U

Anmerkung. Von den Nebenssollämteru sind 110 durch Zivilpersonen besetzt, während 117 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Greozwachtkorps mitgezählt sind.

55 Zollbezugsposten

--

12

Anmerkung. Von diesen werden 11 durch Zivilpersonen, l durch einenkantonalenLandjäger und 43 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt ; letztere sind hiernach mitgezählt; l weiterer Grenzwächter besorgt, bei einem Grenzwachtposten im Tessin den Bezug der Monopolgebühr auf Alkoholprodukten.

Grenzwachtkorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere . . 12 -- Unteroffiziere und Grenzwächter -- 1023 Zusammen 853 ~ 1487 Bestand auf 31. Dezember 1909 840 1469 Vermehrung: im Jahre 1910 13 18 (worunter 10 Grenzwächter).

591 Während des Berichtsjahres sind 87 Mann in Abgang gekommen, und zwar: 26 infolge Todesfall (8 Beamte, 12 Aufseher und 6 Grenzwächter) ; 32 infolge Demission (13 Beamte und 19 G-renzwächter) ; 5 infolge Krankheit (Grenzwächter) ; 19 infolge Abberufung bezw. Wegweisung f2 Beamte und 17 Grenzwächter).

5 (Zivileinnehmer") infolge Aufhebung bezw. Umwandlung der betreffenden Stellen.

Ausser den 19 Mann, die aus dem Grenzwachtkorps ausgetreten sind, wurden 28 Mann zu andern Funktionen bei der Zollverwaltung berufen, nämlich : 3 als Geholfen, l als Zivileinnehmer und 24 als Aufseher.

Auf Grund des vom Zolldepartement unterm 15. September 1908 erlassenen neuen Regulativs betreffend die Beförderung von Zollgehülfen II. Klasse zu solchen I. Klasse nahmen au der diesjährigen Prüfung 36 Gehülfen teil, wovon 25 befördert werden konnten, während 11 Kandidaten die erforderliche Punktzahl nicht erreichten.

Auch zwei Kanzlisten II. Klasse der Zentralbehörde wurden auf Grund der abgelegten Prüfung zu Kanzlisten I. Klasse befördert.

Die A b s e n z e n l i s t e n ergeben folgende Ziffern: ^ÏÏStSESr* «--chttorps 1910 1909 1910 1909

Urlaub Krankheit .

Militärdienst.

.

.

.

.

Tage 13,849 10,225 7,909

Tage 13,357 8,741 8,197

Tage 2964 6453 13

Total

31,983

30,295

9430 10,374

.

.

Tage 2,855 7,452 67

·

Y. Inspektionen.

Im Jahre 1910 wurden Inspektionen vorgenommen : a. durch die Obersolldirelttion bei den Zollgebietsdirektionen ., v Zollämtern .,, Reversfirmen

8 205 38

592 Ausserdem fand in 31 Fällen eine Nachrevision der Verzollung von grössern Maschiuenanlagen statt.

b. durch die GebietsdireUiMien bei Zollämtern

968

c. durch die Hauptzollämter bei Nebenzollämtern und Zollbezugsposten 1523 Von diesen 2742 Inspektionen ergaben 2431 ein befriedigendes Resultat. Von 342 Beanstandungen mussten 6 disziplinarisch geahndet werden. In 15 Fällen wurden kleine Kassadifferenzen von 2--20 Franken konstatiert, welche ordnungsgemäss beglichen worden sind.

Beim GrenzwaelifkorpK : Im Grenzwachtdienst wurden durch die Oberzolldirektion, die Gebietsdirektionen und die Grenzwachtoffiziere 25,098 und durch die Unteroffiziere 108,380 Posteninspektionen und Dienstkontrollen vorgenommen. In 1580 Fällen hatte das inspizierende Personal Grund zu Aussetzungen, wovon 275 Fälle disziplinarische Ahndung fanden.

VI. Oberzolldirektiou.

Der schon zu Anfang des Jahres 1909 im gesamten Geschäfts- und Verkehrsleben eingetretene Aufschwung ist während des ganzen verflossenen Jahres ein anhaltender geblieben und hat nicht nur in dem Mehrerträgnis an Zolleinnahmen, sondern auch in der Inanspruchnahme der Zentralzollbehörde seinen Ausdruck gefunden, für welche das Jahr wieder ein äusserst arbeitsreiches war.

VII. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Die starke Zunahme des Verkehrs über die Grenze hat auch an das Personal der Zollgebietsdirektionen und wichtigem Zollämter vermehrte Anforderungen gestellt, denen dasselbe mit wenigen Ausnahmen nach bestem Wissen und Können zu genügen bestrebt war. Mit den immer mannigfaltiger werdenden Aufgaben des Zolldienstes, dessen Mitwirkung auf den verschiedensten Gebieten der eidgenössischen Gesetzgebung in Anspruch genommen

593 wird, ist die Geschäftsführung zu einer äusserst komplizierten und verantwortungsvollen geworden.

Demgegenüber ist es eine wenig erfreuliche Wahrnehmung, dass viele Zollpflichtige, die Ursache zu Reklamationen zu haben glauben, dabei nicht in wünschenswerter Objektivität bei der Sache bleiben können, sondern den Anlass zu unpassenden Ausfällen und beleidigenden Bemerkungen gegen den Zolldienst und seine Organe benutzen, offenbar in der unzutreffenden Meinung, ihrem Anliegen dadurch mehr Nachdruck zu verschaffen. Ein Zollpflichtiger (Ingenieur), der in diesem Falle war und die verlangte Entschuldigung verweigert hatte, wurde dem Gericht überwiesen, welches ihn zu einer Entschädigung von Fr. 100 an die beleidigten zwei Direktionsbeamten, sowie zu den Gerichtskosten verurteilte.

Im Anschluss hieran mag auch erwähnt sein, dass gegen mehrere ostschweizerische Firmen, insbesondere Ramschgeschäfte des Platzes St. Gallen, mit Ordnungsbussen eingeschritten werden musste, weil sie trotz wiederholter Mahnung und Verwarnung den Anforderungen der Handelsstatistik nicht nachgekommen waren.

Als besondere Erscheinung des Berichtsjahres sind die von verschiedenen Seiten gemachten Anstrengungen für Einrichtung von Zollniederlagen zu erwähnen. In Zürich hat die Zollverwaltung nach langen Verhandlungen mit den beteiligten Kreisen die Einrichtung und den Betrieb einer Zollniederlage mit Kabinensystem auf sich genommen ; voraussichtlich wird dieselbe im Herbst 1911 eröffnet werden können. Die bedeutenden Kosten der baulichen Einrichtung dürften aus den Betriebserträgnissen annähernd gedeckt werden können.

Eine Zollniederlage wurde in Rorschach in Verbindung mit dem dortigen Korn- und Lagerhaus eingerichtet und auf 1. Juli des Berichtsjahres in Betrieb gesetzt.

Weiterhin ist vorläufig die Konzession für eine im Bahnhot' Baierna in Verbindung mit einem allgemeinen Lagerhaus zu errichtende Zollniederlage, ferner für eine solche im Bahnhof Locle erteilt worden.

In Gewärtigung, dass bei der bevorstehenden Revision des Zollgesetzes über die Frage der Zulässigkeit von Entrepôts privés grundsätzlich zu entscheiden sein wird, hat der Bundesrat auf Befürwortung einer Kantonsregierung versuchsweise auch eine Privatzollniederlage bewilligt, die aber noch nicht in Betrieb gesetzt ist.

594 Im Jahre 1910 sind neue Zollhäuser bezogen worden in Montignez, Schönenbuch, Wil, Merishausen, Buch, Seseglio, Chiasso (Zollhäuschen für den Kleinverkehr) und bei Veigy. Die Erstellung des Zollhauses an der Grenze bei Buch hat ermöglicht, das bisherige Nebenzollamt in Hünfwangen eingehen zu lassen.

Am 1. November ist die neue Bahnlinie von B o n f o l nach Pi'etterhausen im Klsass in Betrieb gesetzt worden, so dass nun zwischen Pruntrut und Dammerkirch, an der Linie MülhausenBelfort, eine direkte Bahnverbindung besteht. Da diese Linie bei Bonfol die Grenze überschreitet, so musste im dortigen Bahnhof eine Zollstelle zur Abfertigung des zollpflichtigen Verkehrs eingerichtet werden.

Im südlichen Teil des S. B. B.:Bahnhofes B a s e l ist auf Hegehren der 'Bundesbahnverwaltung und der Basler Handelskammer eine besondere Dienstabteilung des dortigen Eilgutzollamtes für die Abfertigung der über Pruntrut eingehenden Eilgüter, worunter die grossen Sendungen der Pariser Warenhäuser, errichtet worden, nachdem sich ergeben hatte, dass der Verzollung dieser Eilgüter bei dem auf der Elsässer Seite de,s Bahnhofes gelegenen Hauptbureau bahndionstliche Schwierigkeiten entgegenstanden. Die für diesen Zweck neu erstellten Lokale konnten im April bezogen werden. Die Änderung erforderte eine Personalvermehrung um zwei Beamte und zwei Aufseher.

Bei der in Angriff genommenen Bahnhofumbaute in Ronaansh o r n wird eine Verlegung der Zollokalitätcn für den Gepäckund Roisendenabfei'tigungsdienst stattfinden, \vomit auch dem gegenwärtig bestehenden Übelstand, dass die Roisenden mehrere und zwar oftmals durch Eisenbahnzüge verstellte Geleise zu überschreiten haben, um sich zur Zollabfertigung zu begeben, abgeholfen wird.

Ebenso ist auf jenen Anlass die Erstellung neuer Postzolllokale in Verbindung mit denjenigen des Postdienstes in Aussicht genommen.

Infolge der Erstellung einer Strasse von Martinsbruek nach dem S a m n a u n t a i , die im Laufe des Jahres 1911 dem Verkehr übergeben werden soll, ist die Frage über die künftige Gestaltung der zolldienstlichen Verhältnisse dieser Talschaft, die jetzt bekanntermassen aus der Zolllinie ausgeschlossen ist, geprüft worden. Da die Kosten der Zollverwaltung für Sicherung dos

595 Zollbezuges und für die Unterkunft des Zollpersonals in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden bescheidenen Zollerträgnissen stehen würden, so wird voraussichtlich der Ausschluss aus der Zollinie auch fernerhin aufrecht erhalten bleiben, was auch der Wunsch der Talschaft und der bündoerisehen Regierung ist.

Nach langwierigen Verhandlungen, deren auch im letztjährigen Geschäftsbericht Erwähnung getan ist, hat die italienische Staatsbahnverwaltung den Forderungen der Zollverwaltung auf Verbesserung und Erweiternng der schweizerischen Zollbureaux in L u i n o Folge gegeben.

Gemäss der Übereinkunft mit Frankreich betreffend die Zufahrtslinien zum Simplon vom 18. Juni 1909 wird nach Fertigstellung der Abkürzung Frasne-Vallorbe an letzterm Orte nebst dem schweizerischen auch der französische Zolldienst installiert werden, mit gänzlicher Umgestaltung der Bahnhofanlagen. Die Zollverwaltung hat sich wegen Beschaffung der für ihre Dienst·organe erforderlichen Lokalitäten mit der Bahnverwaltung in Beziehung gesetzt.

In Lode wurde im Laufe des Jahres der neu erstellte Oüterbahnhof in Betrieb gesetzt, wodurch die Zollverwaltung genötigt wurde, daselbst eine besondere Dienstabteilung des Zollamtes unterzubringen. Diese Teilung des Zolldienstes erforderte eine Personalvermehrung um einen Beamten und einen Angestellten.

Die Bewohner von 8t. Gingolph pflegten ihr über die Grenze gebrachtes Vieh fast ausnahmslos als zur Sommerung oder Überwinterung bestimmt zur Freipassabfertigung anzumelden, wodurch im Laufe der Jahre ein solches Durcheinander entstanden war, dass, zumal bei den besondern örtlichen Verhältnissen, nicht aus·einandergchalten werden konnte, was als französisches und was ·als schweizerisches Vieh zu gelten habe. Um aus diesen Schwierigkeiten herauszukommen, musste angeordnet werden, dass jedes Stück Vieh, das von einer auf schweizerischem Gebiet wohnhaften Person erstmalig, sei es für bleibend oder nur vorübergehend, eingebracht wird, zu verzollen sei.

VIII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtkorps hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand :

596 ^hPfcTnd'"

Unter-

örenz-

o"

·««·

Z h

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Z h

' '

""*· Sauten. Poïn.

1. Zollgebiet .

II.

., IH.

Î, · IV.

,, .

V.

,, VI.

2 l t 2 3 3

22 7 8 15 21 22

191 105 89 130 212 201

10 5 5 U 10 8

64 5« 41 56 60 55

Zusammen

12

95

928

47

332

1023 Bestand am Schlüsse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere 12 Unteroffiziere und Grenzwächter 101.3somit eine Vermehrung um 10 Mann.

Der III. Zollkreis hatte das Missgeschiek, den Grenzwachtcbef, der diese Stelle erst vor wenigen Monaten angetreten hatte, durch den Tod zu verlieren. Die Stolle ist seither wieder neu besetzt worden.

Die von Grenzwachtorganen zur Anzeige gelangten Schmuggelfälle sind von keinem grossen Belang, obschori Anzeichen vorliegen, dass auch über gewisse schweizerische Grenzstrecken Schmuggel betrieben wird. Damit in Zusammenhang steht die Wahrnehmung, dass, wenn auch der Dienst der Grenzwachtmannschaft im allgemeinen mit Pünktlichkeit ausgeführt wird, namentlich die jüngeren Grenzwächter nicht die wünschenswerte Aufmerksamkeit und das richtige Interesse dabei zeigen. Findige Leute und solche, die sich ausser der Dienstzeit noch um den Verkehr über die Grenze und den etwaigen Schmuggel bekümmern, werden im Gegensatze zu früher immer seltener, was darauf schliessen lässt, dass es einem Teile der Mannschaft an Dienstfreudigkeit und Diensteifer gebricht. Die Verwaltung will gerne hoffen, dass durch die finanzielle Besserstellung, welche das neue Organisationsgesetz für die Zollverwaltung dem Grenawachtpersonal bringt, auch dessen dienstliche Betätigung angespornt werde.

Auch im abgelaufenen Jahre ist die Grenzwachtmannschaft in Ausführung ihres Dienstes häufig der Beschimpfung und Bedrohung durch Zollpflichtige und zwar auch solche besserer Stünde ausgesetzt gewesen. Die Verwaltung hat in diesen Fällen,

597

soweit es nach der Sachlage angezeigt erschien, das Personal zur Einreichung gerichtlicher Klage veranlasst, welche von den Gerichten fast ausnahmslos geschützt wurde.

Grenzverletzungen durch ausländische Organe sind im Berichtsjahre nicht zur Anzeige gelangt.

IX. Straffalle.

A. Zollübertretungen.

Auf Bade 1909 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

46 Straffälle 1559 ,,

Total 1910 im Vorjahre 1909

1605 StraffäHe 1512 ,,

Vermehrung pro 1910

93 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 65 b. durch freiwillige und unbedingte Unterziehung . . 1485 c. durch gerichtlichen Spruch: zugunsten der Verwaltung 8 zuungunsten der Verwaltung -- Total 1.558 Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig 7 bei der Verwaltung pendent 40 Gesamttotal 1910

Es betragen: Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 22,961.75 2. die eingezogenen Zollbussen . . . 43,938.63 3. dei- Anteil der Zollverwaltung . 14,783.16

1909

Fr.

1605

Differenz 1910

Fr.

35,532.56 --12,570.81 34,591.87 -f- 9,346.76 11,521.58 + 3,261.58

598 B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1909 waren unerledigt geblieben 8 Straffälle neu hinzugekommen sind 1910 20 ri Total 1910 28 Strafalle im Vorjahre 1909 36 ,, Verminderung 1910 8 Straffälle Ihre Erledigung fänden : «. durch Verzicht auf die Verfolgung . . .

5 Straffälle 6.

freiwillige und unbedingte Unterziehung 21 c.

,, gerichtlichen Spruch l Fall Am Schiuse des Jahres 1910 war unerledigt und vor Gericht anhängig l » Total Es betragen: 1. die umgangenen Monopolgebühren .

2. die eingegangenen Monopolbussen . . . .

1910

1909

Fr.

Fr.

28 Straffälle Differenz

1910

Fr.

175.10

360. 41

-- 185.31

433. 40

832. 34

-- 398. 94

X. Handelsstatistik.

Die Veröffentlichungen über den Aussenhandel der Schweiz im Jahre 1909 sind wie folgt im Drucke erschienen : Die provisorische Publikation am 23. Februar, der Jahresband und der Jahresbericht in deutscher Sprache Ende Angxist und in französischer Sprache am 14. Oktober.

H a n d e l s v e r k e h r i m J a h r e 1910. Die im Vorjahr« begonnene Wiederaufwärtsbewegung des Warenverkehrs hat weitere Fortschritte gemacht, sodass sowohl Einfuhr als Ausfuhr für das Jahr 1910 höhere Beträge aufweisen als das frühere Maximaljahr 1907.

Die Einfuhr hat nach der vorläufig provisorischen Bewertung um 111,72 Millionen Franken oder 6,97 °/o zugenommen, während die Ausfuhr (deklarierte Werte") um 98,2 Millionen oder 8,95 °/<> gestiegen ist.

599 Die Zunahme bei der Einfuhr reduziert sich freilich auf 35,26 Millionen oder -j- H,4%, wenn man Nahrungs- und Genussrnittel und Tiere (-)- 52,6 Millionen = -f 10,6%) und Edelmetalle (+ 23,8 Millionen =^ -j- 39,8%) ausser Betracht lässt.

Bei der Ausfuhr gewinnen Spinnstofie 33 Millionen, Maschinen, Fahrzeuge, Uhren, Instrumente- und Apparate 31 Millionen, Nahrungs- und Genussmittel und Tiere 16,8 Millionen, Metalle und Metallwaren 8,9 Millionen und alle übrigen Waren 8,5 Millionen.

Die prozentuale Steigerung der Ausfuhr ist am stärksten bei Aluminium (-j- 114%'), Fahrzeugen (-j- 39,8 °/o), Stroh waren (-j- 36,8%), Bisen- und Eisenwaren (-f- 28°/o), Kakaoprodukten etc. (-)- 27,7%), Apothekerwaren und Drohen (-f- 26%) und Uhren (+ 16,7%).

Auf die vier Quartale verteilt sich der Verkehr wie folgt (Millionen Franken) : Einfuhr Ausfuhr I.

Quartal III. IV. Total 1. . li. III. IV. Total 259 251 261 300 1,071 1906 . . 336 355 363 415 1,469 279 280 287 307 1,153 1907 . . 396 409 419 463 1,687 268 234 254 282 1,038 1908 . . 359 357 370 401 1,487 1909 . . 370 387 397 448 1,602 260 261 273 304 1,098 1910 (prov.) 401 413 439 461 1,714 281 288 299 328 1,196 Es ergeben sich somit folgende Differenzen (Millionen Franken) : Quartal 1907/6 1908/7 1909/8 1910/9

I.

+60 --37 +11 +31

II.

+54 --52 +30 +26

Einfuhr I I I . IV.

+56 +48 --49 --62 +27 +47 +42 +13

Total +218 --200 +115 +112

I.

+20 --11 --8 +21

Ausfuhr II.

I I I . IV.

+29 +26 + 7 --4C --33 --25 +27 +19 +22 +27 +26 +24

Total +82 --115 + 60 + 98

Für die wichtigsten Kategorien und einzelnen Warengattungen ergeben sich gegenüber 1909 folgende Unterschiede (in Tausenden von Franken): 1. Einfuhr.

Getreide etc.

Hafer . . .

Mais Reis in Hülsen Hartweizengries Backmehl .

Malz . . .

+ + + +

3,339 2,063 521 796 1,143 1,512

Totalwert

Zunahme oder Abnahme 1910

206,354

+ 10,135

600

TntfllwPrt Totalwert

Zunahme oder

Abnahme ,910

Früchte und Gemüse Obst frisch -- 1,934 Gemüse frisch . . . . - ) - 1,169 Kartoffeln -j- 4,768

33,492

+

Kolonialwaren und verwandte Produkte Kaffee, roh -- ,538 Kakao, roh -f- 3,404 Kakaobutter -j879 Zucker -f- 3,476 Speiseöle -j- !i684 Animalische Nahrungsmittel Fleisch, frisch . . . . - - 1,338 Butter, frisch . . . . -j- 2,271 5 Eier -f OS Hartkäse -j409

82,600

-f 10,286

77,474

-f-

1,726

Tabak Rohtabak

.13,713

-f

519

52,366

-f

(i,267

81,759

-f 18,517

. .

1,852 1,642 1,435

53,141

-f- 5,017

Sämereien, Pflanzen, Futtermittel . . .

Heu -- 1,333 Kleie und Ölkuchen . . -f 1,008 Futtermehl -j- 2>846 18 Frische Blumen . . . . -j9

31,144

-f-

-[·-

4,920

397

Getränke Fassvvein Sprit (1910 mit Binsehluss des zur Denaturierung bestimmten Sprites) . .

Cognac etc. in Fässern .

-|- 1,115 -j- 1,076

Tiere Pferde, ohne Sohlachtpferde Ochsen und Stiere . . .

Mastkälber Schweine über 60 kg . .

-f- 1,977 -j- 8,131 -j- 1,214 -j- 7,870

-(- 3,164

Häute, Felle, Leder, Schüttwaren Häute und Felle, roh . . + Leder aller A r t . . . .

-jSchuhwaren -j-

.

2,573

601 Totalwprt Totalwert

Zunahme oder Abnahme 1910

Holz 44,044 + 5,099 Nutzholz, roh + 1,422 Bretter -f 2>5<>7 Möbel 4447 Papier, Papierfabrikate, graph. Erzeugnisse 37,643 -\- 3,090 Unbedruckte Papiere . . -|- 1,416 Bedruckte Papiere . . . - } - 665 Bucher -|- 60° Baumwolle 121,427 -- 5,738 Rohbaumwolle . . . . -- 5,736 Baumwollgewebe, glatt, roh -- 1,203 Andere Baumwollgewebe und Decken -\304 Wachstuch und Linoleum -j- 1,155 Flachs, Hanf, Jute etc 21,006 + 2,744 Garne -+· 1,372 Gewebe und Decken . . -j885 Seide 183,508 + 2,444 Rohseide + 1,767 Seidene Stückware . . . -j877 Wolle °. . . . 77,248 -- 1,543 Rohwolle und Abfälle . . -- 463 Garne -(185 Gewebe -- 1,371 Konfektion 54,809 + 3,693 Leibwäsche und Korsetten -(684 Kleider -}- 2,300 Hüte und Mützen . . . -j250 Mineralische Stoffe . . . . . . . 106,019 -- 9 3 3 Kohlen -- 3,574 Andere mineralische Stoffe -\- 2,642 Tonwaren, Steinzeug, Töpferwaren 8,400 -(926 Glas 8,886 -f953 Flachglas + 343 Hohlglas und andere Glaswaren + 610

602 TM,i«,.n» Totalwert

Bisen Roheisen Eisenwaren Kupfer Rohkupfer Kupferwaron Edelmetalle Rohgold Maschinen .

Stickmaschinen . . . .

Fahrzeuge Automobile Instrumente und Apparate Gasmesser, Kassakontrollapparate, Rechenmaschinen .

. .

Zunahme oder Abnahme 1910

86,163

+

5,646

26,215

+ 1,824

83,674

-f 23,837

42,609

4- 1,491

9,455

4- 1,037

-)- 3,580 -f- 2,066 -f666 -j- 1,158 4-24,01.2 4"

^8

4~

906 15,764

4-

4-

1,629

633

2. Ansfuhr.

Getreide etc.

Kindermehl . . 4- 261 Früchte und Gemüse nnüse .

Obst, frisch + 472 Kolonialwaren und verwandte Produkte Kakaoprodukte . . . . 4- 9,296 Animalische Nahrungsmittel Milchkonserven . . . . 4~ 1,747 Hartkäse + 4,652 Häute, Felle, Leder, Schuhwaren . . .

Häute und Felle, roh . . +1,316 Leder aller A r t . . . . -- 1 1 7 Schuhe 4416 Sämereien, Pflanzen, Futtermittel . . .

Kleie -- 664 Rohstoffe xar Papierbereitung . . . .

Holzstoff 4289

Zunahme oder Totalwert Abnahme 1910 4538 5,214 1 5,8«4 42,062

4-

4l«

4" 9)131

100,052

4- 6,287

33,785

+ 1,622

2,801 --

582

4,023

^08

4"

603

Baumwolle Abfälle Garne Gewebe roh, glatt .

Andere Gewebe . .

Stickereien

.

.

Seide Rohseide, Kunstseide .

Gezwirnte Florettseide Stückware Bänder Stickereien

.

.

-- + -j-- -4-

4,451 3,199 4,713 1,482 543

.

-f -j-j--

591 672 297 644

Tressen

-j-

533

Feine Waren

-f

4,350

Stroh, Rohr, Bast etc

Konfektion Wirkwaren

+ 2,136

Mineralische Stoffe Portlandzement Asbestfabrikate Schilfbretter und dergl.

Asphalt

-j-j-)-j-

.

Abnahme 1910

Zunahme oder

250,684

-f- 20,481

270,374

-f

3,568

26,J48

+

1,046

19,273

+

5,187

18,962

-f- 2,065

10,640

-f

l,95:j

20,635

-f-

4,523

6,481

+

3,449

22,288

--

-f 523 -j- 3,397 -j810 -j467 -j- 15,133

.

.

Wolle Rohwolle und Abfälle .

Garne Gewebe Stickereien

T ,,»,,i « i Totalwert

604 346 132 400

Eisen Roheisen etc Eisenwaren

+ 2,289 -j- 2,234

Aluminium Aluminium, rein in Masseln

-f- 3,145

Edelmetalle Silberschmiedwaren und echte Bijouterie . . . - ( - 1,885 Kohgold und Rohsilber . -- 3,379

788

604 T,,(,,I.,,,, Zunahme oder Totalwert» Abnahme 1910

Maschinen und mechanische Geräte . .

73,071 Dynamo - elektr. Maschinen -f598 Webereimaschinen . . . - ) - 1,114 Stickmaschinen . . . . -j- 1,377 Andere Maschinen . . . -j- 3,315 Fahrzeuge 9,813 Automobile -+- 2,456 Uhren 147,017 Golduhreu + 7,624 Silberuhren -j- 2,472 Nickeluhren -j- 4,599 Apothekerwaren, Drogen, Parfümerien .

12,053 Chemisch pharmazeutische Präparate -+· 1,035 Parfümerien etc. . . . -j- 938 Farbwaren 26,129 Teerfarben + 1,229

-f- 6,404

+ -2,792 -f 21,042

-f-

2,574

+ 1,256

Für weitere statistische Angaben wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen, sowie auf den jeweilen im September erschei-, nenden Jahresband nebst zudienendem Bericht.

Beilage zum Bericht Über die Zollverwaltung, Abschnitt X, Handelsstatistik.

Annexe au rapport de gestion de l'administration des doîianes, cJiap. X, Statistique du commerce.

Zu Seite 604.

Einfuhr -- Importation Kategorien

1910 Menge Quantité

j

1 !

A. Getreide etc B . Fruchte u n d Gemüse . . . .

C . Kolonialwaren 6 t c . . . .

D. Animalische Nahrungsmittel . .

I E. Esswaren, feine etc F. Tabak G. Getränke

«1

ni IV v VI

VII

Vili

-{ X

XI

XII

XIII'

.

<

A. Tiere B. Tierische Stoffe etc C. Dungstoffe etc.

Häute und Felle eto Sämereien ' Pflanzen e t c Holz .

XV

n TI

TI

n ·n ·n Hl.

St.

qTI

. . . .

. . . .

B. Unbedruckte Papiere, Kartons und Pappen C. Bedruckte Papiere, Kartons und Pappen .

. . . .

D. Bücher etc E. Buchbinder- und Kartonnagearbeiten A. Baumwolle . .

B. Flachs, Hanf, Jute etc C . Seide . . . .

D. Wolle E. Haare aller Art etc F. Stroh Rohr, Bast etc G. Kautschuk etc H. Konfektion Mineralische Stoffe A. Ton B. Steinzeug C. Töpferwaren Glas A. Eisen B. Kupfer C. Blei D. Zink E. Zinn F. Nickel G. Aluminium H. Edle Metalle, ungemünzt .

J. Erze und Metalle, andere . . .

A. Maschinen etc B. Fahrzeuge (Uhren A. < Uhrenbestandteile B. Instrumente und Apparate .

A. Apotheker- und Drogeriewaren etc.

XIV

q-

B. Chemikalien C. Farbwaren D Technische Fette etc Nicht anderweit genannte Waren .

Total

-

·n TI TI T)

TI

·n ·n ·n ·n n n n n TI

n n T) T) TI T)

y> n T)

n T) TI TI TI TI

n TI T)

st.

qn T)

TI TI TI TI

l

qst.

HI.

Hierzu : Gemünztes Edelmetall .

q-

Ausfuhr -- Ufopoi'tation

1909 Menge Quantité

Wert Valeur

Wert Valeur

\

Fr.

Menge Quantité

i

Fr.

Wert Valeur

i \

Wert Valeur

!

i i

Fr.

4.675,426 5^447,827 32,931,227 93,764,667

(

4,823,738 3,526,911 2,260,066 880,261 11,390,967 1,667,309 936,943 33,784,503 2,800,999 7,572,737 4,023,253

68,724 9,764 35,486 26,593 29,173 7,103 224,709 112,941 276,935 760,233 117,106

4,516,172 3,668,223 2,157,961 929,375 11,146,538 1,485,805 635,173 32,162,803 3,383,378 7,535,555 3,515,505

r/

8,711

732,865

8,102

679,857

5,217,191 19,033,588 2,704,038 127,165,111 18,261,877 181,064,628 78,790,889 3,487,128 6,326,250 9,573,151 51,116,262 106,951,018 1,946,977 1,887,375 3,639,132 7,933,157 80,517,731 24,390,675 3,200,268 2,380,527 5,220,217 1,491,792 812,829 59,836,186 155,283 41,117,708 8,417,664 1,169,316 2,713,901

5,498 10,185 1,610 208,946 4,423 74,237 33,594 2,997 13,076 5,475 8,220 1,906,257 131,001 1,032 6,096 7,888 545,218 35,427 8,842 17,315 2,118 1,316 38,876 1,365 615 449,864 17,752 12,983,721 2,445

2,178,855 6,385,677 401,237 250,683,876 3,381,637 270,374,107 26,149,400 820,556 19,273,087 1,998,948 18,961,928 10,640,276 353,883 41,784 233,218 759,094 20,634,874 5,678,884 575,260 697,325 759,843 264,005 6,480,589 22,287,530 19,013 73,071,177 9,812,665 136,015,761 11,001,291

5,080 11,063 1,451 197,797 3,957 70,726 31,336 2,395 10,171 3,739 .7,417 1,560,456 165,341 870 6,474 7,119 451,448 32,233 6,655 13,522 1,614 1,155 18,335 1,500 915 403,484 12,850 10,790,519 1,911

1,999,096 6,747,558 340,683 230,203,002 3,040,726 266,806,539 25,102,978 684,380 14,086,556 1,849,351 16,897,353 8,687,168 413,145 50,681 234,968 632,344 16,111,847 5,165,024 512,094 531,056 598,448 234,362 3,031,420 23,070,587 22,514 66,667,023 7,020,200 117,767,518 8,207,637

196,218,695 28,571,650 72,313,677 75,748,338

82,415 445,887 125,032 787,858

5,213,875 5,863,775 42,061,882 100,051,562

59,092 81,304 15,385 1,957,052 398,929 18,516 1,083,519 103,519 2,382,231 4,640,219 127,664

2,254,173 13,712,650 2,796,899 49,569,470 81,759,358 5,455,178 8,565,418 53,141,437 31,143,724 44,043,571 2,874,055

82,746 78,469 13,016 1,774,950 303,384 16,910 1,157,408 90,352 2,387,475 4,256,311 145,211

2,003,152 13,193,688 2,316,378 43,783,303 63,241,864 5,086,788 9,170,769 48,124,820 28,570,296 38,944,638 3,144,627

114,358 9,735 43,287 25,040 28,499 8,502 j 267,201 110,990 1 231,520 i 659,706 140,483

132,015

9,014,003

109,873

7,597,839

5,882,622 19,881,120 2,864,998 121,442,603 21,006,233 183,508,250 77,247,897 3,503,961 6,696,992 9,906,600 54,809,451 106,018,514 2,340,539 2,357,872 3,701,521 8,886,135 86,163,336 26,214,914 3,595,809 2,703,542 5,360,563 1,767,567 i 1,014,107 83,673,677 524,720 42,609,069 9,454,883 1,200,482 3,564,578

19,601 37,874 11,424 414,659 80,324 65,430 121,157 12,372 70,442 10,543 29,983 37,145,457 314,825 57,111 40,391 158,774 3,737,229 112,706 66,827 .

32,031 14,685 4,131 2,573 6,101 4,930 319,910 21,516 293,060 2,793

1

\TI

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P-

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n n P-

q-

20,352 59,117

15,763,613 8,150,383

18,158 57,908

14,134,992 7,584,486

17,584 17,085

11,405,371 12,053,058

16,891 13,890

10,598,830 9,478,666

TI

1,104,559 152,634 996,216 38,617

33,884,383 9,226,738 24,575,612 20,106,043

1,107,942 134,564 970,720 36,260

34,752,216 8,080,800 23,561,800 19,472,854

526,135 80,958 17,270 3,049

13,518,419 26,128,718 1,192,743 4,046,092

489,594 76,442 17,884 3,095

12,483,505 24,872,330 1,267,226 3,613,477

TI

67,615,662 747,610 1,957,052

1,713,858,949

6,653,967 10,819,692 26,593

1,097,665,784

1,170

42,890,821

427

39,893,550

65,131,850 I 596,444 ·} 1,602,139,539 1,774,950 :| 1,140

39,967,689

II Die Einfuhrwerte für daa Jahr 1910 sind provisorisch. -- Les valeurs à ^importation de l'année 1910 sont provisoire.«.

7,239,454 13,012,220 | 1,195,871,827 25,040

438

28,258,200

I

Catégories

"a

75,450 i 448,800 100,616 759,188

8,193,699 1,504,059 1,352,139 502,831

23,202 39,146 12,255 392,086 89,756 66,910 119,704 12,043 82,890 11,084 32,827 37,457,391 385,923 65,983 41,032 180,068 4,102,445 116,793 74,752 37,966 15,146 4,893 2,812 5,414 29,307 324,606 20,781 348,681 3,394

Menge Quantité

Fr.

8,669,207 ! 206,353,516 i 2,173,634 33,491,759 i 1,493,824 82,599,943 513,429 77,474,468

!

3

1909

191O

VI

V)

TI TI

qp-

A.

B.

C.

D.

Céréales, etc.

Fruits et légumes Denrées coloniales, etc.

Produits alimentaires de provenance animale E. Comestibles fins, etc.

F. Tabacs

I

J- G. Boissons A. Animaux B. Matières animales, etc.

C. Engrais et déchets, etc.

Cuirs et peaux, etc.

Semences: plantes, etc.

Bois A. Matière fibreuse, chiffons

1-HI IV V

B. Papier et carton, non imprimés VI C. Papier et carton imprimés D. Livres, revues, etc.

E. Ouvrages de relieur et cartonnages A. Coton B. Lin, chanvre, jute, etc.

C. Soie D. Laine vu ; E. Poils de tout genre, etc.

F. Paille, jonc, liber, etc.

G. Caoutchouc, etc.

H. Confections Vili Matières minérales A. Argile B. Grès C. Poteries X Verve A. Fer B. Cuivre C. Plomb D. Zinc XI i E. Etain F. Nickel G. Aluminium H. Métaux précieux, non monnayés J. Minerais et métaux, autres A. Machines, etc.

JXI! : B. Véhicules [Horloges et montres A.] Pièces détachées d'horloges et de > XIII l 1 montres B. Instruments et appareils A. Objets pharmaceutiques etdrogueries, etc.

B. Substances et produits chimiques, etc. XIV C. Couleurs D. Graisses, huiles, etc.

XV Articles non dénommés ailleurs

{

K

. . . Total

hi.

q-

Numéros

Einheit

Nummern

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien. -- Commerce speda/ de la Suisse réparti par catégories du tarif.

En plus : Monnaies

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 191O.

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1911

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1911

Date Data Seite

509-604

Page Pagina Ref. No

10 024 117

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