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1 5 8

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Nationalratswahlkreise vom 4. Juni 1902.

(Vom 21. März 1911.)

Tit.

Nach den vorläufigen Ergebnissen der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1910 zählt die Wohnbevölkerung der ·Schweiz 3,741,971 Seelen, während die Volkszählung vom 1. Dezember 1900 eine Wohnbevölkerung von 3,315,443 aufwies. Die Bevölkerung der Schweiz hat sich somit in den letzten zehn Jahren um 426,528 Seelen vermehrt. Da gemäss Art. 72 der Bundesverfassung der Nationalfat in der Weise gewählt wird, dass auf je 20,000 Seelen der Gesamtbevölkerung ein Vertreter entfällt, wobei eine Bruchzahl über 10,000 Seelen für 20,000 zu berechnen ist, so steigt die Gesamtzahl der Mitglieder des Nationalrates von 167 auf 188.

Wir fügen dieser Botschaft eine Übersicht bei, welche die Volkszählungsergebnisse von 1900 und 1910 nach Wahlkreisen und für jeden Wahlkeis sowohl die Zahl der bisher gewählten .als die Zahl der künftighin nach dem jetzigen Stand der Bevölkerung zu wählenden Abgeordneten in den Nationalrat angibt. Danach verteilen sich die 21 neuen Sitze wie folgt: Zürich 3, Bern 3, Luzern l, Freiburg l, Solothurn l, Baselstadt l, Baselland l, St. Gallen 2, Graubünden l, Aargau l, Thurgau l, Tessin l, Waadt 2, Neuenburg l, Genf 1.

110

Es ergibt sich ferner aus der Übersicht, dass in einigen Kantonen; die Gesamtzahl der auf die einzelnen Wahlkreise nach Massgabe ihrer jetzigen Bevölkerung entfallenden Vertreter nicht der Gesamtzahl der Vertreter entspricht, die den betreffenden Kantonen nach ihrer Gesamtbevölkerung zukommt. Es betrifft dies den Kanton Bern, der nach der Bevölkerung der Wahlkreise einen Vertreter zu viel, und die Kantone Freiburg, St. Gallen und Waadt, die je einen Vertreter zu wenig erhalten würden.

Es tritt somit die Notwendigkeit ein, eine Revision des Bundesgesetzes vom 4. Juni 1902 betreffend die Nationalratswahlkreise vorzunehmen, was so rechtzeitig geschehen sollte, dass die am 29. Oktober 1911 stattfindenden Wahlen in den Nationalrat auf Grund des neuen Gesetzes vor sich gehen können.

Wir haben deshalb auf Grund der vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung einen Gesetzesentwurf über die Nationalratswahlkreise ausgearbeitet, den wir Ihnen zu unterbreiten uns beehren.

Die geprüften Ergebnisse der Volkszählung werden Ihnen bis zur Junisession zugehen, so dass sie noch berücksichtigt werden könnten, wenn sich für einzelne Kantone oder Wahlkreise solche Differenzen ergeben sollten, dass dadurch die Zahl ihrer Vertreter beeinflusst würde.

Die Änderungen, welche wir Ihnen beantragen und die durchweg den Vorschlägen der Kantonsregierungen entsprechen, sind.

folgende :

I, Kanton Zürich, Die durch die Volkszählung von 1900 ermittelten Ergebnisse, hatten im Jahre 1902 die Abtrennung des Kantonsratswahlkreises Höngg-Weiningen vom I. und seine Zuweisung zum IV. Wahlkreise gefordert, da sonst der Kanton Zürich einen Vertreter zuviel erhalten hätte. Da die betreffenden Gemeinden ihrer ganzen geographischen und wirtschaftlichen Lage nach Bestandteile des Limmattales bilden, deren Beziehungen zu den Bezirken Bülach und Dielsdorf nur untergeordneter Natur sind, entsprach die Verschiebung nicht den natürlichen Verhältnissen. Nach den Volkszählungsergebnissen von 1910 ist der Grund, aus dem die Abtrennung erfolgen musste, nicht mehr vorhanden. Die Gemeinden Höngg, Oberengstringen, Unterengstringen, Geroldswil, Ötwil und Weiningen mit einer Gesamtbevölkerung von 5596 Seelen sollten

lit daher aus ihrer Verbindung mit dem IV. Kreis losgelöst und demjenigen Gemeindekomplex zugewiesen werden, dem sie naturgemäss angehören. Es kann dies um so mehr geschehen, als der IV. Wahlkreis auch nach Abtrennung dieser Gemeinden immer noch über eine Bevölkerung von 56,156 Seelen verfügt und ihm daher sein bisheriger Anspruch auf 3 Vertreter gewahrt bleibt.

Im ersten eidgenössischen Wahlkreise -- führt die Regierung des Kantons Zürich in ihrem Bericht aus -- haben die letzten neun Jahre ganz ungesunde politische Verhältnisse geschaffen,, indem verschiedene hier nicht näher zu erörternde Umstände zu einem fast vollständigen Ausschluss der Minderheitsparteien, insbesondere der grössten unter ihnen, der sozialdemokratischen Partei, geführt haben. Es erscheint daher angezeigt, für die Bezirke Zürich und Affoltern eine Änderung der Wahlkreiseinteilung in der Weise vorzunehmen, dass der sozialdemokratischen Partei eine angemessene, vom Willen der Mehrheitsparteien unabhängige Vertretung gesichert werde. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir Ihnen vor, den bisherigen 1. Wahlkreis in folgender Weise in zwei Kreise zu teilen: Wahlkreis I soll umfassen die Stadtkreise I (24,903 Einwohner), II (15,196 Einwohner), IV (27,147. Einwohner) und V (43,019 Einwohner), Zollikon, Witikon, Örlikon, Seebach, Schwamendingen (14,320 Einwohner), die Gemeinden des rechten Limmatufers: Höngg, Ober- und Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Ötwil (5,596 Einwohner), sowie den Bezirk Affoltern (13,487 Einwohner). Der Kreis erhielte bei einer Einwohnerschaft von 143,668 Seelen Anspruch auf 7 Vertreter.

Wahlkreis II soll bestehen aus dem Stadtkreis Zürich III (78,823 Einwohner) und den Landgemeinden Albisrieden, Altstetten, Uitikon, Asch, Birmensdorf, Oberurdorf, Niederurdorf, Schlieren und Dietikon (16,904 Einwohner). Er erhielte bei einer Einwohnerschaft von 95,727 Seelen Anspruch auf 5 Vertreter.

Allerdings würde dadurch das Gebiet der Stadt Zürich zwei Kreisen zugeteilt. Die Bedenken, die einer solchen Teilung entgegenstehen, müssen aber gegenüber den Erwägungen politischer Natur, welche die Regierung des Kantons Zürich geltend macht, in den Hintergrund treten.

Im übrigen bleibt die bestehende Wahlkreiseinteilung unverändert.

112

II. Kanton Bern.

Der Kanton Bern würde nach der Bevölkerungszahl der Wahlkreise 33 Vertreter wählen, während ihm nach der Gesamtbevölkerung des Kantons nur 32 zukommen. Wir schlagen daher vor, die im Amtsbezirk Thun gelegenen Gemeinden Buchholterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Wachseldorn mit einer Gesamtbevölkerung von 4744 Seelen vom 5. Wahlkreis (Oberland) abzutrennen und dem an sie anstossendeu 7. Wahlkreis (Emmental) zuzuteilen. Der 5. Wahlkreis hätte dann ·nur eine Bevölkerung von 109,568 Seelen und würde wie bisher 5 Vertreter wählen, während der 7. Wahlkreis mit einer Bevölkerung von 83,580 Seelen keinen neuen Vertreter gewänne.

Es würde somit eine Vermehrung der Vertreterzahl um je ·ein Mitglied nur im 6. (Mittelland), 8. (Oberaargau) und 9. (Seeland) Wahlkreis eintreten. Die Gesamtzahl der auf die einzelnen Wahlkreise entfallenden Vertreter betrüge 32 gleich der Gesamtzahl der Vertreter des Kantons.

Dies betrachten wir mit der Regierung dos Kantons Bern als
Wenn wir vorschlagen, den 5. Wahlkreis bei der bisherigen .Zahl der Vertreter verbleiben zu lassen, obgleich seine Wohnbevölkerung die zur Erlangung eines neuen Mitgliedes notwendige .Zahl in einem höhern Betrag übersteigt als dies für den 8. und 9. Wahlkreis der Fall ist, so geschieht es aus zwei Erwägungen.

Die Vermehrung der Bevölkerung im 5. Wahlkreis ist zum grossen 'Teil eine Folge des Baues der Lötschbergbahn, wie dieBevölkerungs*

113

Ziffern des Amtsbezirks Frutigen dartun. Die Bevölkerung dieses Amtsbezirks wird sich nach dem Wegzug der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter für die erste Zeit wohl um ein paar tausend Seelen vermindern. Einen ändern Grund hat die Bevölkerungsvermehrung im 8. und 9. Wahlkreis. Ist sie doch auch nicht so gross, so ist es dafür die dauernd ortsansässige Bevölkerung, die sich vermehrt hat, und es wird in diesen Wahlkreisen, unvorhergesehene Ereignisse vorbehalten, auch kein Rückschlag eintreten. Durch die Belassung des 5. Wahlkreises bei der bisherigen Vertreterzahl und die Vermehrung der Vertreterzahl um je ein Mitglied im 8. und 9. Wahlkreis wird aber auch eine grössere Gleichmässigkeit der Wahlkreise in der Vertreterzahl bewirkt, indem jeder dieser 3 Wahlkreise dann 5 Vertreter zu wählen hat.

III. Kanton Luzern.

Dieser Kanton weist eine Bevölkerungszahl von 166,782 auf und erhält somit Anspruch auf ein achtes Nationalratsmandat. Wir beantragen, dieses Mandat dem 14. Wahlkre^e (Ämter Hochdorf und Sursee) zuzuteilen, da dessen Bevölkerung von 46,422 auf 51,825 gestiegen ist.

IV. Kanton Uri.

Keine Änderungen.

V. Kanton Schwyz.

Keine Änderungen.

VI. Kanton Unterwalden o. d. W.

Keine Änderungen.

VII. Kanton Unterwaiden n. d, W.

Keine Änderungen.

VIII. Kanton Glarus.

Keine Änderungen.

IX. Kanton Zug.

Keine Änderungen.

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

8

114

X. Kanton Freiburg.

Dieser Kanton weist eine Wohnbevölkerung von 139,200 Seelen auf, hat somit auf einen siebenten Vertreter in dem Nationalrat Anspruch. Vermehrt hat sich die Bevölkerung im 21. Wahlkreis um 5,140, im 22. Wahlkreis um 3,008 und im 23. Wahlkreis um 3,101 Einwohner. Da jedoch keiner dieser Wahlkreise die zur Erlangung eines neuen Mitgliedes notwendige Bevölkerungszahl erreicht, so schlagen wir vor, den Kreis Prez vom 22. Wahlkreis loszulösen und dem 21. Wahlkreis, dessen Bevölkerung seit 1900 sich am stärksten vermehrt hat, zuzuteilen. Der Kreis Prez grenzt an die Kreise Dompierre und Belfaux an, die zum 21. Wahlkreise gehören, und umfasst folgende Gemeinden : Autigny, Avrysur-Matran, Chénens, Corjolens, Corserey, Cottens, Lentigny, Lovens, Neyruz, Nieriet, Noréaz, Onnens, Ponthaux und Prez. Durch die Einverleibung dieser Gemeinden, die zusammen 5,007 Einwohner zählen, würde sich die Bevölkerungsziffer des Wahlhreises 21 von 45,324 auf 50,331 Seelen erhöhen, so dass dieser Wahlkreis fortan drei Mitglieder statt zwei zu wählen hätte.

Die drei Freiburger Wahlkreise wären demnach wie folgt zusammengesetzt : 21. Wahlkreis.

a.

b.

c.

d.

e.

Die Stadt Freiburg mit einer Bevölkerung von der Kreis Belfaux r, n -n n ,, ,, Prez ,, ,, ,, ,, ,, ,, Dompierre,, ,, ,, ,, ,, Seebezirk mit einer Bevölkerung von . .

Einwohner

. 20,297 · 4,274 .

5,007 .

5,514 . 15,239 50,331

22. Wahlkreis.

Einwohner

a. Der Sensebezirk mit einer Bevölkerung von . . 20,931 &. Der Saanebezirk ohne die Kreise Freiburg, Belfaux und Prez mit einer Bevölkerung von . . . .

9,357 c. Der Broyebezirk ohne den Kreis Dompierre mit einer Bevölkerung von 9,661 39,949 Der 23. Wahlkreis bliebe unverändert.

Für den Fall, dass die Bundesversammlung nicht für angezeigt erachtete, den siebenten Vertreter dem durch das Bundesgesetz vom 3. Mai 1881 geschaffenen Wahlkreis 21 zuzuteilen, schlägt die Regierung des Kantons Freiburg die Einteilung des

115

Kantons in zwei Wahlkreise vor. Der 21. Wahlkreis bliebe unverändert und würde wie bisher zwei Vertreter wählen. Dagegen würde der 22. Wahlkreis die jetzigen 22. und 23. Wahlkreise umfassen und fünf Abgeordnete wählen.

Wir empfehlen Ihnen, den ersten Vorschlag anzunehmen.

XL Kanton Solothurn.

Dieser Kanton wird künftig 6 statt 5 Vertreter wählen. Wir beantragen, den einzigen Wahlkreis bestehen zu lassen.

XII. Kanton Baselstadt.

In Übereinstimmung mit der Regierung des Kantons Baselstadt schlagen wir Ihnen vor, den jetzigen einzigen Wahlkreis beizubehalten. Die Zahl der von Baselstadt zu wählenden Mitglieder des Nationalrats steigt allerdings von 6 auf 7, und eine Teilung des Kantons in mehrere Kreise könnte daher an sich sehr wohl in Erwägung gezogen werden. Die nähere Prüfung ergibt aber, dass sich eine natürliche Teilung nicht finden liesse; eine solche müsste auf die bestehenden Quartier- und Gemeindegrenzen Rücksicht nehmen, die geltende Quartiereinteilung in der Stadt soll aber in nächster Zeit geändert werden, sodass auch darum besser am einheitlichen Wahlkreise für den Nationalrat festgehalten wird.

XIII, Kanton Baselland.

Wir befürworten die Beibehaltung des einzigen Wahlkreises, der künftig 4 statt 3 Vertreter zu wählen haben wird.

XIV. Kanton Schaffhausen.

Unverändert.

XY. Kanton Appenzell A./Eh.

Unverändert.

XVI. Kanton Appenzell L/Eh.

Keine Änderungen.

116

XVII. Kanton St. Gallen.

Nach der bisherigen Wahlkreiseinteilung würde es den Kanton St. Gallen nur 14 Vertreter im Nationalrate treffen, während ihm doch nach der durch die letzte Volkszählung ermittelten Bevölkerungszahl (301,141 Einwohner} 15 Vertreter zukommen. Es muss deshalb eine Änderung der Wahlkreise eintreten.

Wir schlagen Ihnen folgende Wahlkreiseinteilung vor : I. St. gallischer Wahlkreis (bisheriger 30. Wahlkreis) : Einwohner

Bezirk St. Gallen Gemeinde Tablât Gemeinde Straubenzell

37,657 21,691 15,254 74,602 4 Vertreter.

II. St. gallischer Wahlkreis (bisheriger 31. Wahlkreis): Einwohner Bezirk Tablât, ohne die Gemeinde Tablât 4,563 Bezirk Rorschach 26,068 Bezirk Unterrheintal 22,030 Bezirk Oberrheintal 19,712 72,373 4 Vertreter.

III. St. gallischer Wahlkreis (bisheriger 33. Wahlkreis) : Einwohner

Bezirk Bezirk Bezirk Bezirk

Werdenberg .

Obertoggenburg Neutoggenburg Untertoggenburg

19,306 11,864 12,023 24,977 68,170 3 Vertreter.

IV. St. gallischer Wahlkreis (bisheriger 32. Wahlkreis) : Einwohner

Bezirk Sargans Bezirk Gaster.

Bezirk See

20,929 8,079 15,736 44,744 2 Vertreter.

117

7. St; gallischer Wahlkreis (bisheriger 34. Wahlkreis): Einwohner

Bezirk Alttoggenburg Bezirk Wil Bezirk Gossau (ohne Straubenzell) .

.

12,787 13,619 . 14,846 41,252_2_ Vertreter.

Total 15 Vertreter.

Nach diesem Vorschlage wird die bisherige Wahlkreiseinteilung im wesentlichen beibehalten, indem nur die drei Gemeinden des Bezirkes Tablât (Wittenbach, Häggenschwil und Muolen) mit einer Gesamtbevölkerung von 4563 Einwohnern vom Stadtkreise losgetrennt und dem Kreise Rorschach-Rheintal zugeteilt werden.

Beim st. gallischen Grossen Rate ist bereits ein Begehren anhängig, wonach im Wege einer Verfassungsänderung die Verschmelzung der Gemeinden St. Gallen, Tablât und Straubenzell ermöglicht werden soll ; es erscheint daher angezeigt, diese 3 Gemeinden, die später die Gemeinde Gross-St. Gallen bilden sollen, zu einem Wahlkreise zu vereinigen.

Durch die Zuteilung der Gemeinden Wittenbach, Häggenschwil und Muolen, deren Bewohner in Sitten und Erwerbstätigkeit viel gemeinsames mit den Bewohnern der benachbarten Gemeinden des Bezirkes Rorschach besitzen, zum Wahlkreis Rorschach-Rheintal erhält dieser die nötige Einwohnerzahl, die ihn zu einer Vierervertretung im Nationalrate berechtigt.

In bezug auf die übrigen Wahlkreise werden keine Änderungen vorgeschlagen.

Es könnte gegen diesen Vorschlag eingewendet werden, dass die beiden ersten Kreise etwas zu wenig, die ändern dagegen einen Überschuss an Bevölkerung aufweisen. Allein dies lässt sich, ohne die Bezirke zu zerreissen, nicht wohl ändern ; sodann darf darauf hingewiesen werden, dass die Wahlkreise I und II bereits im letzten Jahrzehnt im Verhältnis zu den ändern Teilen des Kantons die grösste Bevölkerungszunahme aufwiesen, und dass dies auch inskünftig der Fall sein wird, so dass dieses Minus der Bevölkerungszahl in einigen Jahren ausgeglichen sein dürfte.

Endlich bemerken wir, dass die den verschiedenen Parteien des Kantons St. Gallen angehörenden Mitglieder der Regierung des Kantons St. Gallen obigem Vorschlage zugestimmt haben.

118

XVIII. Kanton Graubünden.

Dieser Kanton wird künftighin 6 statt 5 Vertreter in den Nationalrat entsenden. Wir empfehlen den durch das Gesetz vom 4. Juni 1902 geschaffenen einzigen Wahlkreis beizubehalten.

XIX. Kanton Aargau.

Nach der jetzigen Einteilung erhält der bisherige 39. Wahlkreis, der die Bezirke Baden, Zurzach, Laufenburg und Rheinfelden umfasst, 4 statt 3 Vertreter.

Die Regierung des Kantons Aargau hat uns mitgeteilt, dass sie, sofern die Prüfung der Volkszählungsergebnisse nicht ergibt, dass der Aargau mehr als 230,000 Einwohner und demzufolge Anrecht auf 12 Vertreter im Nationalrate hat, eine Abänderung der Einteilung der aargauischen Nationalrats-Wahlkreise nicht beantragt. Sollte sich jedoch bei der Verifikation gegenüber den vorläufigen Ergebnissen das Anrecht auf einen 12. Vertreter ergeben, so behält sich die Regierung vor, für eine Neueinteilung Vorschläge zu machen.

XX. Kanton Thurgau.

Dieser Kanton erhält einen neuen (siebenten) Sitz im Nationalrate und sollte auch fortan einen einzigen Wahlkreis bilden.

XXI. Kanton Tessin.

Dieser Kanton zerfällt gegenwärtig in zwei Wahlkreise, wovon der 41. die Bezirke Mendrisio und Lugano und die zum Bezirke Bellinzona gehörenden Gemeinden Isone und Medeglia umfasst, während der 42. Wahlkreis aus den Bezirken Bellinzona (ohne die Gemeinden Isone und Medeglia), Riviera, Locamo, Elenio, Leventina und Valle Maggia besteht. Der südliche Wahlkreis wählte bis jetzt bei einer Wohnbevölkerung von 70,456 Seelen 4 Vertreter, der nördliche Wahlkreis bei einer Bevölkerung von 68,182 Einwohnern 3 Vertreter. Die Bevölkerung des nördlichen (41.) Wahlkreises ist jetzt auf 83,837 Seelen, die des südlichen (42.) Wahlkreises auf 74,719 Seelen gestiegen.

Wir schlagen vor, die Gemeinden Isone und Medeglia mit einer Bevölkerung von 1100 Einwohnern vom südlichen Wahlkreise abzutrennen und dem 42. Wahlkreis zuzuteilen. Dieser würde fortan nach Massgabe seiner Bevölkerung (75,819 Einwohner) 4 statt 3 Vertreter wählen.

119

XXII. Kanton Waadt.

Nach der letzten Volkszählung kommen diesem Kanton zwei Vertreter mehr (16 statt 14) zu. Wir schlagen Ihnen vor, den 43. Wahlkreis, der eine Bevölkerung von 164,714 Seelen aufweist, unverändert zu lassen und ihm 8 Vertreter (bisher 7) zuzuweisen.

Vom 45. Wahlkreise, welcher die Bezirke Aubonne, Cossonay, La Vallée, Morges, Nyon und Rolle umfasst, sollte der Bezirk La Vallée mit einer Bevölkerung von 6,309 Seelen abgetrennt und in den 44. Wahlkreis einverleibt werden, dessen Bevölkerung somit auf 93,094 steigen und ihm das Recht auf 5 Vertreter (bisher 4) geben würde. Die Vertretung des 45. Wahlkreises mit einer Bevölkerung von 57,410 Seelen bliebe unverändert.

XXIIL Kanton Wallis.

Keine Änderungen.

XXIV. Kanton Neuenburg, Wir beantragen, den jetzigen, den ganzen Kanton umfassenden Wahlkreis beizubehalten, der fortan 7 statt 6 Vertreter wählen wird.

XXV. Kanton Genf.

Dieser Kanton sollte auch künftighin einen einzigen Wahlkreis bilden und 8 (bisher 7) Vertreter wählen.

Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, die Beratung dieser Vorlage so zu fördern, dass es möglich sei, sie in der ersten Woche der Junisession zum Gesetze zu erheben. In diesem Falle könnte das neue Gesetz Ende Juni oder Anfang Juli im Bundesblatt veröffentlicht und Anfang Oktober in Kraft erklärt werden, vorausgesetzt, dass das Referendum nicht verlangt wird. Im Hinblick aber auf die Möglichkeit, dass die Vorlage einer Volksabstimmung unterstellt werden müsste, werden wir noch vor Ablauf der Referendumsfrist die im Bundesgesetze vom 17. Juni 1874 vorgesehenen Vorkehren treffen, damit die Abstimmung schon Anfang Oktober stattfinden könnte.

120 Im übrigen benutzen wir gern diesen Anlass, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. März

1911.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

12î (Entwurf)

Beilage 1.

Bundesgesetz betreffend

die ISTationalratswalirkreise.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, in Vollziehung des Art. 72 der Bundesverfassung und mit Rücksicht auf ihren Beschluss vom 1911 über die Ergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom l. Dezember 1910, auf den Vorschlag des Bundesrates, beschliesst: Art. 1. Die Wahlen in den Nationalrat werden in den nachfolgenden eidgenössischen Wahlkreisen nach Massgabe der Wohnbevölkerung vom 1. Dezember 1910, wie sie durch Bundesbeschluss vom 1911 festgestellt wurde, getroffen und verteilen sich auf dieselben in nachfolgender Weise :

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

Seelenzahl der Kantone

Zahl der von den II Kreisen zu viti- II lenden Mitglieder |

122

^sl

SSf Saia ·"·sg 3 S"»

3-ss

L Kanton Zürich.

i. Wa/Äm's.

Die Stadtkreise I, II, IV und V, Zollikon,Witikon, Oerlikon, Seebach, Schwamendingen, die Gemeinden des rechten Limmatufers : Höngg, Ober- und Unterengstringen, Weiningen, G-eroldswil und Oetwil, sowie der Bezirk Aifoltern

143,668

7

95,727

5

103,473

5

101,655

5

2. Wahlkreis.

Der Stadtkreis Zürichlll und dieLandgemeindenAlbisrieden, Altstetten, Uitikon, Aesch, Birmensdorf, Oberurdorf, Niederurdorf, Schlieren und Dietikon 3. Wahlkreis.

Die Bezirke Horgen, Meilen und Hinwil , 4. Wahlkreis.

Die Bezirke ÜSter, Pfäffikon und Winterthur

0

5. Wahlkreis.

Die Bezirke Andelfingen, Bülach und Dielsdorf .

Übertrag

56,156

3 500,679 500,679

.

25 25

123 4»

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

Übertrag

·

·



Isl 5 Seelenzahl as S.ÏÏ 'S 'S sB «IS" der S B iä s «s Kantone

·=> S a

"Jg

3 =1 ^!l «".£ SäJ

25

500,679

II, Kanton Bern.

6. Wahlkreis.

Die Amtsbezirke Oberhasle, Interlaken, Frutigen, Niedersimmenthal, Obersimmenthal, Saanen und Thun (ohne die Gemeinden Bucbholterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Wachseldorn)

109,568

5

148,923

7

83,580

4

Die Amtsbezirke Burgdorf, Aarwangen , Wangen , und Fraubrunnen

91,927

5

Übertrag

433,998

500,679 21

7. Wahlkreis.

Die Amtsbezirke Seftigen, Schwarzenburg und Bern .

8. Wahlkreis.

Die Amtsbezirke Konolfingen, Signau, Traehselwald und die Gemeinden Buchhölterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, UnterlangeneggundWachseldorn vom Amtsbezirk Thun 9. Wahlkreis.

25

o i « L.

jS-e

Einteilung

Übertrag

Seelenzahl der Wahlkreise

Seelenzahl all Zay der Kantone Ìli

433,998

500,679 21

92,654

5

64,358

3

i5«g s?

Zahl der auf dit Kantone entfallenden Mitglieder

124

25

10. Wahlkreis.

Die Amtsbezirke Aarberg, Buren, Nidau, Biel. Erlach und Laupen 11. Wahlkreis.

Die Amtsbezirke Neuenstadt, Courtelary, Münster und Freibergen 12. Wahlkreis.

Die Amtsbezirke Pruntrut, Delsberg und Laufen .

51,734

642,744

3

32

III. Kanton Luzern.

13. Wahlkreis.

D a s A m t Luzern . . . .

67,453

3

47,504

2

14. Wahlkreis.

Die Ämter Entlebuch und Wlllisau 15. Wahlkreis.

Die Ämter Hochdorf und Sursee Übertrag

51,825

166,782 1,310,205

3

8 65

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

Übertrag

Seelenzahl der Kantone

1,310,205

Zabi der von den Kreisen zu wahlenden Mitglieder Zahl der auf die II Kantone entfallenden Mitglieder ||

125

·

65

IV. Kanton Uri.

16. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Uri .

22,055

1

22,055

1

V. Kanton Schwyz.

17. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Schwyz

58,347

58,347

3

3

VI. Kanton Unterwaiden o. d, W.

18. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Unterwaiden ob dem Wald .

17,118

17,118

1

1

VII, Kanton Unterwaiden n. d. W.

19. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Unterwaiden nid dem Wald

13,796

13,796

1

1

VIII. Kanton Glarus.

20. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Glarus .

Übertrag

33,211 .

33,211 1,454,732

2

2

73

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung1

Übertrag

·

·

Seelenzahl der Kantone

Zahl der von den 1 Kreisen zn näh- || lenden Bitglieder ll I 2anl der ani die II Kantone entfal- 1 lenden Mitglieder 1

126

,454,732

73

·

IX. Kanton Zug.

2l. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Zug

28,013

28,013

1

1

X. Kanton Freiburg.

22. Wahllereis.

i Der Seebezirk, die Kreise l Freiburg, Belfaux und Prez i vom Saanebezirk und der Kreis S Dompierre vom Broyebezirk .

50,331

3

S Der Sensebezirk, der Saane| bezirk ohne die Kreise Frei| bürg, Belfaux und Prez und i der Broyebezirk ohne den Kreis 39,949 1 Dompierre

2

1

1

23. Wahlkreis.

24. Wahlkreis.

B Die Bezirke Greyerz, Vivis1 bach und Glane I

XL Kanton Solothurn.

l

25. Wahlkreis.

| Der ganze Kauton Solothurn 116,728 E

. Übertrag

2

48,920 139,200

116,728 1,738,673

6

7

6 87

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

1,738,673

Übertrag

XII.

Seelenzahl der Kantone

Zahl der von den Kreisen 20 wählenden Mitdiedcr | Zabi der auf die | Kantone entfallenden Mitglieder j

127

87

Kanton Baselstadt.

26. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Baselstadt

135,546

135,546

7

7

XIIÌ. Kanton Baselland.

27. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Baselland

76,241

7fi 241

4

4

XIV. Kanton Schaffhausen.

28. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Schaffhausen .

.

.

45,943

45,943

2

2

XV. Kanton Appenzell A.-Rh.

29. Wähllereis.

Der ganze Kanton Appenzell A.-Rh

57,723

57,723

3

3

XVI. Kanton Appenzell l-Rh.

30. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Appenzell I.-R Übertrag

14,631 ·

14 631

2,068,757

1 .

1 104

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

Übertrag

Seelenzahl der Kantone

Zahl der von den II Kreisen m wäh- II lenden Bitglieder 1

128

2,068,757

·

» i i-

'Si

lis :ss S a»

3-1 104

XVII. Kanton St. Gallen.

3l. Wahlkreis.

Der Bezirk St. Gallen, die Gemeinden Tablât und vom Bezirk Gossau die Gemeinde Straubenzell

74,602

4

72,373

4

68,170

3

44,744

2

32. Wahlkreis.

Die Bezirke Tablât (ohne die Gemeinde Tablât), Rorschach, Unter- und Oberrheinthal . .

33. Wahlkreis.

Die Bezirke Werdenberg, Ober-, Neu- und Untertoggenburg 34. Wahlkreis.

Die Bezirke Sargans, Gaster und Seebezirk 35. Wahlkreis.

Die Bezirke Alttoggenburg, Wil und Gossau (ohne die Gemeinde Straubenzell) Übertrag

41,252

301,141 2,369,898

2 ·

15 119

Übertrag

·

·

Seelenzahl der Kantone

Kantone cntfal- II lenden Hitglieder |

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung-

Zabi der von den 1 Kreisen in wän- 1 lenden Bitglifder 1

129

2,369,898

·

119

XVIII. Kanton Graubünden.

36. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Graubünden . .

118,262

118,262

6

6

XIX. Kanton Aargau.

37. Wahlkreis.

Die Bezirke Zofingen und Kulm und vom Bezirk Aarau die Gemeinden Hirschthal, Muhen, Ober- und Unterentfelden und Gränichen

59,267

3

65,418

3

38. Wahlkreis.

Vom Bezirk Aarau die Gemeinden Suhr, Buchs, Rohr, Biberstein, Densbüren, Küttigen, Erlinsbach und Aarau, die Bezirke Brugg und Lenzburg und vom Bezirk Bremgarten die Gemeinden Dottikon, Hägglingen, Anglikon und Wohlen Übertrag

Bundesblatt. 63. Jahrg. Bd. II.

124,685 2,488,160

6 125

'"g · "· Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

Übertrag

Seelenzahl der Kantone

124,685 2,488,160

·»S'A

a S=~ ^ 3 "50

K ci

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OE

11!

1 Zahl der auf die II Kantone enfiai- I lendeii Mitglieder ||

130

6 125

39. Wahlkreis.

Der übrige Teil des Bezirkes Bremgarten und der Bezirk Muri

1

27,410

40. Wahlkreis.

Die Bezirke Baden, Zurzach, Laufenburg und Rheinfelden .

77,755

229,850

4

11

XX. Kanton Thurgau.

4l. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Thurgau

134,055

"

134,055

7

7

XXI, Kanton Tessin.

42. Wahlkreis.

Die Bezirke Mendrisio und Lueano

4

82,737 j

43. Wahlkreis.

Die Bezirke Bellinzona, Riviera, Locamo, Elenio, Leventina und Vallemaggia .

Übertrag

75,819'

·

·

158,556 3,010,621

4

8 151

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung'

Übertrag

Zalil der von den II Kreisen zu wäll- 11 lenden Mitglieder 1

131

Seelenzahl der Kantone

5

S 's 11 S s =»

Ül 151

3,010,621

XXII. Kanton Waadt.

44. Wahlkreis.

Die Bezirke Aigle, Lausanne, La vaux, Pays-d'Bnhaut, Vevey und Oron

164,714

8

45. Wahlkreis.

Die Bezirke A venches, Echallens, Grandson, Moudon, Orbe, Payerne,Yverdon und LaVallée

*

93,094

5

46. Wahlkreis.

Die Bezirke Aubonne, Cossonnay, Morges, Nyon und Rolle .

57,620

315,428

3

16

XXIII. Kanton Wallis.

47. Wahlkreis.

Die Bezirke Goms, Brig, Raron, Visp, Leuk, Siders, Hérens, Sitten und Gundis (ohne die Gemeinden Ardon und Chamoson) Übertrag

82,157

4

28,157 3,326,049

4

167

Seelenzahl der Wahlkreise

Einteilung

Übertrag

Seelenzahl der Kantone

Zahl der Ton dei 1 Kreisen zn wäh- 1 lenden Bitglieder | 1 Zahl der auf die 1 Kantone entfal- 1 lenden Mitglieder 1

132

82,157 3,326,049

4

47,422

2

167

48. Wahlkreis.

Die Bezirke Martinach, Entremont, St. Moritz und Monthey und vom Bezirk Gundis die Gemeinden Ardon und Chamoson

129,579

6

XXIV. Kanton Neuenburg.

49. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Neuenburg

132,184

132,184

7

7

XXV. Kanton Genf.

50. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Genf

.

Gesamtbevölkerung der Schweiz und Gesamtzahl der Mitglieder d e s Nationalrates . . . .

154,159

154,159

3,741,971

8

8

188

Nationalratswahlkreise

Beilage 2.

I. Zürich.

1. Wahlkreis. Die Bezirke Zürich (olmo den Kantonsratewahlkreis HSngg2. Wahlkreis. Die Bezirke Borgen, Meilen und Hinwil .

4. Wahlkreis.

.

.

Die Bezirke AndelBngen, Bitlach und Dielsdorf und vom Bezirk

1!

9 5 5

185,367 94,439 93,471 57,759

Zahl der von dei Kantoasji n wgMeitlB!) Mitglieder |

Kanton und Wahlkreis

Zahl (ter m den Kreisen 1 i» «SKrata »»gWw

Seelenzahl der Wahlkreise

gemäss Bundesgesetz vom 4. Juni 1902.

431,036

3

22

H. Bern.

5. Wahlkreis. Die Amisbezirke Oberhaslo, Interlaken, Frutigen Niedersimmenthal, Obcrsimmenthal, Saanen and Thun . . .

. .

6. Wahlkreis. Die Amtsbezirke Seftigen, Scbwarzenburg und Bern . . .

7. Wahlkreis. Die Amtsbezirke Konolfingen, Signau und Trachselwald . .

8. Wahlkreis. Die Amisbezirke Burgdorf, Aarwangen, Wangen und Frau9. Wahlkreis. Die Amtsbezirke Aarberg, Buren, Nidau, Biel, Erlach und 10. Wahlkreis. Die Amtsbezirke Neuenstadt, Courtelary, Munster und Frei' 11. Wahlkreis. Die Amtsbezirke Pruntrut, Delsberg und Laoten . . . .

102,034 122,848 76,647

5 6 4

88,825

4

87,338

4

61,696 50,045

589,433

3 3

29

3 2 2

7

HI. Luzern.

14 Wahlkreis.

Die Amter Hoohdorf und Sursee

54,339 45,758 46,422

.

146,519

IV. Uri.

15. Wahlkreis. Der ganze Eanton Uri

19,700

V. Sehwyz 16 Wahlkreis. Der ganze Kanton Schwyz . . .

55,385

19,700

1

1

3

3

15 260 13,070

1 1

1 1

32349

2

2

1

1

VI. Unterwaiden.

n. Wahlkreis. Der ganze Kanton Unterwaiden ob dem Wald 18. Wahlkreis. Der ganze Kanton Unterwaiden nid dem Wald

. .

15,260 13,070

VII. Glarus.

19. Wahlkreis. Der ganze Kanton Glarns

.

.

. . . .

32,349

vm. Zug.

20. Wahlkreis. Der ganze Kanton Zug

25,093

.

IX. Freiburg.

2l. Wahlkreis. Der Seeberirk, vom Saanebezirk die Kreise Freiburg und 22. Wahlkreis. Der Sensebezirk, der Saanebezirk ohne die Kreise Freibnrg und Belfaux und der ßroyebczirk ohne den Kreis Dompierre . .

23. Wahlkreis. Die Bezirke Greyerz, Vivisbaeh und Glane

25,093

40,184

2

41,948 45,819

2 2

6

5

X. Solothurn.

24 Wahlkreis. Der ganze Kanton Solothurn

100,762

100,762

5

112,227

112,227

6

68,497

68,497

3

XL Basel.

25. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Baselstadt

26. Wahlkreis.

Der ganze Kanton ßaselland

. . . .

XU. Schaffhansen.

27. Wahlkreis. Der ganze Kanton Schaffhausen

41,514

XIII. Appenieü.

' · 28. Wahlkreis. Der ganze Kanton Appenzell Airaser-Bhoden . . . .

55,281

29. Wahlkreis. Der ganze Kanton Appenzell Inner-Rhoden

13,499

XIV. St Gallen.

30. Wahlkreis. Die Bezirke St Gallen und Tablât mit der Gemeinde Strauben31.

32 33.

34.

Wahlkreis.

Wahlkreis.

Wahlkreis.

Wahlkreis.

meinde

Die Bezirke Borsohach, unter- und Oberrhemthal .

. .

Die Bezirke Sargans Gaster und Seebezirk Die Bezirke Ober-, Neu- und Untertoggenburg und Werdenberg Die Bezirke Wil, Alttoggenburg und Gossau] (ohne die GeStraubenzell) . .

.

.

. . . . . . .

XT. Graubünden.

3 5 . Wahlkreis. D e r ganze Kanton Graubüuden .

. . .

55,281 13,499

57,631 54,213 40,829 62,394

2

2

3

3 1

1

3 3 2 3

35,218

250,285

2

13

. . . . 104,520

104,520

5

5

XVI. Aargau.

36. Wahlkreis. Die Bezirke Zofingen und Kulm und vom Bezirk Aarau die Gemeinden Hirsohtal, Muhen, Ober- und Onter-Entfelden und Grämcben 37. Wahlkreis. Vom Bezirk Aarau die Gemeinden Suhr, Buda, Rohr, BibersteiD, Densbüreu, Kuttigen, Erlinsbach und Aarau, die Bezirke Brugg und Lenaburg und vom Bezirk Bremgarten die Gemeinden Dottikon, 38. Wahlkreis.

39. Wahlkreis.

Der übrige Teil des Bezirkes Bremgarten und der Bezirk Muri Die Bezirke Baden, Zarzach, Laufenburg und Rheinfelden .

40. Wahlkreis.

XVH. Thurgan.

Der ganze Kanton Thurgau XVIII. Tessin

41. Wahlkreis.

1 . .

55,400

3

57,730 26,308 67,060

3 1 3

113,221

206,498

113,221

6

10

6

'

Die Bezirke Mendrisio und Lugano und vom Bezirke Bellin-

42. Wahlkreis. Die Bezirke Belhnzona (ohne die Gemeinden Isone und Medeglia), Riviera, Locamo, Elenio, Leventina und Valle-Maggia , . .

70,456

4

68,182

3

138,638

7

XIX. Waadt.

43, Wahlkreis.

Pie Bezirke Aigle, Lausanne, Lavaux, Pays d'fînhaut, Vevey

44. Wahlkreis.

Die Bezirke Avenehes, Echallens, G-randson, Moudon, Orbe,

133,158 45. Wahlkreis. Die Bezirke Aubonne, Cossonay, La Vallée, Morges, Nyon u n d Rolle . . .

. . . .

.

.

. . . .

7

85,626

4

62,595

3

281,379

14

XX. Wallis.

46. Wahlkreis. Die Bezirke Crome, Brig, Raron, Visp, Leuk, Sidère, Hérens, Sitten und Conther, ohne die Gemeinden Ârdon und Chamoson vom Bezirk Conthey .

.

. . .

.

47. Wahlkreis. Die Bezirke Martinach, Entremont, St. Moritz und Monthey und die Gemeinden Ardon und Chamoson (jetziger Wahlkreis) . .

4

70,692 43,74tì

114,438

2

6

3TXT. Neuenburg.

48. Wahlkreis.

Der ganze Kanton Neuenburg .

126,279

126,279

6

6

Trarr Genf.

49. Wahlkreis. Der ganze Kanton Genf GesamtbevSIkerung der Schwell und Gesamtzahl der Mitglieder des Nationalrates

132,609

132,609 3,315,443

7

7 167

133

Art. 2. Das Bundesgesetz vom 4. Juni 1902 (A. S. n. F. XIX, 198) ist aufgehoben.

Art. 3. Der schweizerische Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Nationalratswahlkreise vom 4. Juni 1902. (Vom 21. März 1911.)

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Foglio federale

Jahr

1911

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

158

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.03.1911

Date Data Seite

109-133

Page Pagina Ref. No

10 024 142

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