Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 26. November 2000 vom 29. August 2000

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte 1

Wir haben den 26. November 2000, sowie innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorangehenden Tage, als Datum festgesetzt für die Volksabstimmung über ­ die Volksinitiative vom 13. Mai 1996 für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen (BBl 1999 215); ­ die Volksinitiative vom 22. Mai 1996 ,,für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" (BBl 1999 216); ­ die Volksinitiative vom 26. März 1997 ,,Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (Umverteilungsinitiative)" (BBl 2000 2132); ­ die Volksinitiative vom 10. September 1998 ,,für tiefere Spitalkosten" (BBl 2000 2134) und ­ das Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 (BBl 2000 2208).

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Wir ersuchen Euch, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann. Massgebend sind

21 das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1, AS 2000 411) mit der Verordnung des Bundesrates vom 24. Mai 1978 (SR 161.11); 22 das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. Oktober 1991 (SR 161.51) und das Kreisschreiben des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten vom 16. Oktober 1991 (BBl 1991 IV 532).

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Insbesondere bitten wir Euch, dafür zu sorgen, dass

31 die Abstimmungsvorlagen frühestens vier, spätestens aber drei Wochen vor dem Abstimmungstag im Besitz der Stimmberechtigten sind; 32 die Abstimmungsvorlagen für die Stimmberechtigten im Ausland von den Gemeinden möglichst prioritär versandt werden; 33 die Abstimmungsprotokolle gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt oder die Formulare bei der EDMZ, 3003 Bern, bezogen werden ; 34 die Protokolle innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist an die Bundeskanzlei gesandt werden; 4804

2000-1920

Volksabstimmung

35 die kantonalen Ergebnisse im nächstmöglichen amtlichen Publikationsorgan Eures Kantons veröffentlicht werden, unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Für die Rechtsmittelbelehrung empfiehlt sich etwa folgende Formulierung: «Binnen einer Frist von drei Tagen kann bei der Kantonsregierung betreffend diese Abstimmung Beschwerde erhoben werden» (Art. 77 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte); 36 das Amtsblatt, in welchem die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden, umgehend der Bundeskanzlei in drei Exemplaren zugestellt wird; 37 die Stimmzettel bis nach der Erwahrung des Ergebnisses aufbewahrt werden.

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Wir lassen Euch die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zugehen wie bei der letzten Abstimmung. Allfällig abweichende Wünsche wollt Ihr sofort bei der Bundeskanzlei vorbringen.

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Wir ersuchen Euch, die in Eurem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telefonisch oder über Telefax an Eure Staatskanzlei oder eine andere hiefür bestimmte Zentralstelle zu melden. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle sollte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons der Bundeskanzlei umgehend, spätestens aber bis 18 Uhr weitermelden, und zwar vorzugsweise über Telefax (Nr. 031/322 38 29 oder 322 37 06), nötigenfalls über das Telefon (031/322 37 49 für die Ergebnisse und 031/322 37 63 für die Auskünfte am Sonntag ab 14 Uhr). Die Meldung über Telefax hat den Vorteil, dass sie Übermittlungsfehler ausschliesst.

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Die fünf Abstimmungsfragen erscheinen auf dem Stimmzettel in nachstehender Reihenfolge und lauten: 1. Wollen Sie die Volksinitiative ,,für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen " annehmen?

2. Wollen Sie die Volksinitiative ,,für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" annehmen?

3. Wollen Sie die Volksinitiative ,,Sparen beim Militär und der Gesamtverteidigung - für mehr Frieden und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (Umverteilungsinitiative)" annehmen?

4. Wollen Sie die Volksinitiative ,,für tiefere Spitalkosten" annehmen?

5. Wollen Sie das Bundespersonalgesetz (BPG) vom 24. März 2000 annehmen?

Mit freundlichen Grüssen

29. August 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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