Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Othmarsingen, Ausgestaltung des Logistik- und Infrastruktur-Centers, 2. Etappe vom 25. März 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 5. Mai 2010 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 2. Etappe der Ausgestaltung des Logistik- und Infrastruktur-Centers Othmarsingen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

5. April 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2011-0648

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