Eintritt der Rechtskraft der Allgemeinverfügung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI über das Verbot des Inverkehrbringens von handgeführten, batteriebetriebenen Lasern der Klassen 3B und 4
Die am 10. Mai 2011 im Bundesblatt (BBl 2011 3960) publizierte Allgemeinverfügung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI über das Verbot des Inverkehrbringens von handgeführten, batteriebetriebenen Lasern der Klassen 3B und 4 ist am 9. Juni 2011 in Rechtskraft erwachsen.
7. Juli 2011
2011-1516
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
6305