F Bundesbeschluss über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung
Entwurf
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20111, beschliesst: I Der Bundesbeschluss vom 26. September 20072 über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 2 Die maximal zwei Stellen können zulasten der Kreditrubrik A2310.0421 für weitere vier Jahre finanziert werden.
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II Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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BBl 2011 2337 BBl 2007 7497
2010-2969
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Weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. BB
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