Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine starke Post»
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 2. September 20102 eingereichten Volksinitiative «Für eine starke Post», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20113, beschliesst: Art. 1 Die Volksinitiative vom 2. September 2010 «Für eine starke Post» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
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Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 92 Abs. 35 (neu) Der Bund garantiert allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein flächendeckendes Poststellennetz und einen leichten und raschen Zugang zu allen Leistungen eines zukunftsorientierten Universaldienstes.
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Er beauftragt die Schweizerische Post, das Poststellennetz mit Personal zu betreiben, das in einem Anstellungsverhältnis zur Schweizerischen Post steht.
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Die Kosten für das Poststellennetz und den Universaldienst werden insbesondere gedeckt durch:
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a.
die Einnahmen aus dem Briefmonopol;
b.
die Gewinne einer Postbank, die zu 100 Prozent der Schweizerischen Post gehört.
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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SR 101 BBl 2010 6383 BBl 2011 5853
2011-0526
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Volksinitiative «Für eine starke Post». BB
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