Fernmeldegesetz

Veröffentlichung von zugeteilten Kurznummern Das Bundesamt für Kommunikation veröffentlicht zugeteilte Kurznummern wie folgt: Kurznummer

Inhaberin (Kategorie)

116000

KKPKS, Haus der Kantone, Speichergasse 6, 3000 Bern

Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der Internetseite http://www.eofcom.ch abgerufen werden.

Gemäss Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)1 muss die Fernmeldedienstanbieterin, mit deren Unterstützung die Inhaberin der Kurznummer ihren Dienst anbietet, den übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen die Inbetriebnahme neuer Kurznummern mindestens 60 Tage im Voraus mitteilen.

Gemäss Artikel 27 Absatz 2 AEFV müssen die übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Zugang zu den Kurznummern spätestens auf den mitgeteilten Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitstellen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telecomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel/Bienne Claude-André Polier Tel. 032 327 55 67

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SR 784.104

2011-0320

1887