Mitteilung (Art. 36 Bst. a und b VwVG; SR 172.021).

Eliana Mussin, 26. Mai 1975, Bürgerin von Frankreich, letzter bekannter Wohnort Rue du rhin 32, F-68440 Landser/Frankreich (nicht mehr erreichbar unter dieser Adresse).

Gestützt auf Artikel 15 und 21 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (RAG, SR 221.302); Artikel 1, 2, 3 und 38 der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 (RAV, SR 221.302.3); die Bundesgesetze vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) und vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (VGG, SR 173.32) verfügt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB): 1.

Das Gesuch um Zulassung als Revisionsexpertin von Eliana Mussin, Bürgerin von Frankreich, letzter bekannter Wohnort Rue du rhin 32, F-68440 Landser/Frankreich, Registernummer 102 148, wird abgewiesen und die provisorische Eintragung als Revisionsexpertin im Revisorenregister gelöscht.

2.

Die Verfahrenskosten betragen 800 Franken und werden mit der bereits bezahlten Gebühr für die Beurteilung des Zulassungsgesuchs verrechnet.

3.

Dieser Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen seit seiner Eröffnung mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder deren Vertretung zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführende sie in Händen hat.

4.

Zu eröffnen: ­ Eliana Mussin, Bürgerin von Frankreich, letzter bekannter Wohnort Rue du rhin 32, F-68440 Landser/Frankreich, per Publikation im Bundesblatt.

22. November 2011

2011-2607

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde

8629