Militärische Plangenehmigung betreffend Waldkirch und Häggenschwil, Truppenübungsplatz Bernhardzell, Übersetzstelle Hiltern, nachträgliche Genehmigung vom 12. April 2011

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 28. Februar 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Übersetzstelle Hiltern auf dem Truppenübungsplatz Bernhardzell in Waldkirch und Häggenschwil, nachträgliche Genehmigung unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

3. Mai 2011

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2011-0803

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