Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10784 Widersprechende Beiersdorf AG, Unnastrasse 48, DE-20253 Hamburg, IR-Marke Nr. 211 773 «LABELLO» gegen Widerspruchsgegnerin ITM ENTREPRISES, 24, rue Auguste-Chabrières, F-75015 PARIS, IR-Marke Nr. 1 006 592 «Labell» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. März 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 10784 wird aufgehoben.

3.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 006 592 «Labell» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für alle verbleibenden Waren und Dienstleistungen der Klassen 8, 9, 10, 11, 16, 21, 25, 35, 38 und 41 definitiv gewährt (sog.

Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire ­ règle 18ter.2)i) du règlement d'exécution commun [sur motifs relatifs]).

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

31. März 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3562

2011-0737