Bekanntmachung der Gerichte

Mitteilung Thomas Beregszaszi, geb. 21. Februar 1964, ungarischer Staatsangehöriger, letztbekannte Zustelladresse P.O. Box 521, Rundu, Swasiland, wird Folgendes mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat am 25. August 2011 in Sachen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen Thomas Beregszaszi erkannt: 1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 26. Mai 2009 in Bezug auf den Beschwerdegegner aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Kosten erhoben und keine Entschädigungen ausgerichtet.

Das schriftlich begründete Urteil steht Thomas Beregszaszi in der Bundesgerichtskanzlei, 1000 Lausanne 14, zur Verfügung oder wird ihm auf Gesuch an seine Adresse zugestellt.

4. Oktober 2011

i.A. des Präsidenten der Strafrechtlichen Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei

2011-2016

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