Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) Gemäss dem Vorentwurf zur Änderung des Raumplanungsgesetzes sollen Bauten und Anlagen eines bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes, die der Haltung von Pferden dienen, als zonenkonform erklärt werden, wenn der Landwirtschaftsbetrieb über Weiden und eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage verfügt. Was die Nutzung der Pferde anbelangt, sollen diese Landwirtschaftsbetriebe in Zukunft einen befestigten Platz für die auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten dürfen.

Vernehmlassungsfrist: 5. März 2012 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 031 322 97 68, Fax 031 322 98 72, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

20. Dezember 2011

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Bundeskanzlei

2011-2885